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Ist das berechtigt? Ich bin nicht gewillt das zu zahlen (Abzocke zur Abzocke). Ich hatte im letzten Jahr ein paar Cent zu viel gezahlt, da hat die KK auch keine Anstalten gemacht mich darauf hinzuweisen oder mir das Guthaben zu vergüten. Kommt erst jetzt auf NAchfrage raus weil ich die Differenz in dem Schreiben nicht nachvollziehen konnte und nachgefragt habe.
Ich hab mal was im alten Forum gelesen, weiss aber nimmer wann oder von wem das war. Leider bringt die Lupe/Suche aber keine Forumseinträge hoch.
Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK
Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK anrufen, dass die ggf. freiwillig auf den Säumniszuschlag verzichten, ansonsten bleibt erst einmal nichts anders übrig als centgenau 1% zu berechnen und zähneknirschend an die Betrüger zahlen.
ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.
Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbei
ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.
Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbeitung-
oder beim Sozialgericht wurde dieses abgeblitzt zu Gunsten fürden Kläger.
In kleinen Dingen könen dann diese freien und unabhängigen Richter und Richterinnen
einmal positiv für den Kläger entscheiden.
Hurra,
als KURZ Widerspruch anmelden gegen diese Willkürtat.
Eine Begründung ist vorab nicht norwendig.
Mit bergfestem Glückauf, aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
PS: auch kleine Dinge soll man sich von dieser staatlich entrückten Geldeintreibern nicht gefallen lassen
Es geht aber um etwas anderes: die KK mantelt sich auf weil der Dauerauftrag gestellt auf den 13. jeden Monats im Januar wegen Wochenende erst am 15.01. ausgeführt wurde, und der Beitrag erst am 17.01. gutgeschrieben wurde. Die Mitarbeiterin argumentiert so das ich im letzten Jahr schon ein paar Beiträge zu spät gezahlt hätte (mein Konto ist ausgeglichen, hat sogar ein kleines Guthaben aus 2023), man mir da die Zuschläge erlassen hätte, und sie deshalb gezwungen wäre jetzt den Säumniszuschlag zu erheben. Bezahlt ist mein Beitrag. Nachträglich Säumiszuschläge zu berechnen finde ich ist ein böses Foul und zusätzliche Abzocke.
Wenn man dem Buchstaben des § 24 SGB IV folgt passt das Vorgehen. Aber ist die Vorschrift für solche Fälle gedacht?
Wie sind meine Chancen auf Aufhebung bei Widerspruch und vor Gericht?
Hat der Widerspruch in diesem Fall aufschiebende Wirkung oder gilt das gleiche das man auf jeden Fall zahlen muss?
Bin gespannt auf Kommentare.
Mein Gott, wegen der paar Euro so ein Fass aufmachen. Konzentriert euch auf das Wesentliche ,die Doppelverbeitragung!
Kleinvieh macht auch Gestank und wo ist der aktive Blasewind für Don Quijote geblieben?
Die großen Kampfmühlen stehen doch seit langem still
oder ist eine „fiskalische Lö
Kleinvieh macht auch Gestank und wo ist der aktive Blasewind für Don Quijote geblieben?
Die großen Kampfmühlen stehen doch seit langem still
oder ist eine „fiskalische Lösung “ ein Pfennig mehr in der Entgelttüte?
Mit Bravour für alle mutigen und aktiven Streiter, die das Gefecht bereichern
und Gerechtigkeit auch im Geplänkel fordern.
Mit bergfestem Glückauf, aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
Natürlich habe ich wie bereits betont, den fälligen Betrag, aber ohne Säumnisgebühren zum 15. dieses Monats für Februar überwiesen. Das sind Mafiamethoden. Habe den Vorstand bze den Vorsitzenden des Vorstandes der Techniker angeschrieben und ihm meine Verärgerung mitgeteilt.
Was die unverschämte Forderung über das Hauptzollamt betrifft, habe ich das meinen Rechtsanwälten weiter geleitet.
Vielleicht interessiert das jemanden in der Runde
mfg
Die hkk hat nach Widerspruch (eine Sprache die verstanden wird) per Brief geantwortet:
Ihr Widerspruch vom 26.08.2022
Guten Tag Herr Wilcke,
Sie haben
Die hkk hat nach Widerspruch (eine Sprache die verstanden wird) per Brief geantwortet:
Ihr Widerspruch vom 26.08.2022
Guten Tag Herr Wilcke,
Sie haben am 26.08.2022 Widerspruch gegen die Erhebung einer Mahngebühr am 23.08.2022 eingelegt.
Die Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro haben wir Ihnen nun aus Kulanz einmalig erlassen.
Ihrem Widerspruch haben wir damit abgeholfen
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir informieren Sie gerne
Mit freundlichen Grüße
Ihre hkk Krankenkasse
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
Ps: wer recht handelt, der bekommt Recht, manchmal, ist nicht gewiss
So, Widerspruch ist unterwegs zur KK.
Am 28.03. hat sich die Sachbearbeiterin bei mir per Mail gemeldet, was der Widerspruch den sollte. Wie hätten das Thema doch per Mail geklärt. Ich hab ihr ein p
Am 28.03. hat sich die Sachbearbeiterin bei mir per Mail gemeldet, was der Widerspruch den sollte. Wie hätten das Thema doch per Mail geklärt. Ich hab ihr ein paar Tage später per Mail geantwortet daß ich mit der “Klärung” nicht einverstanden bin, und sie doch bitte den Widerspruch in die Gremien geben solle.
Ich bin mir ziemlich sicher daß da am gleichen Tag auch ein Anruf war, finde aber in meiner Fritte keine Spur mehr davon. Kann möglicherweise daran liegen dass ich am 28.03. in so etwas wie einer Dauerwarteschleife zur Praxis meines Gastroenterologen war. Sobald ich rausgeschmissen wurde sofort wieder gewählt ….
Am 16.04. kam ein Anruf von der Sachbearbeiterin, wieder mit der Frage warum ich widerspreche. Ich hab ihr nochmals erklärt daß ich mit der Mailkorrespondenz eben nicht einverstanden bin, dass eine nachträgliche Berechnung eines Säumniszuschlages auf gezahlte Beiträge gar nicht ginge. Und ich auch nicht auf Einzug umstellen will. Habe ihr klar gemacht dass ich erwarte dass der Widerspruch in den Gremien behandelt wird.
Bin ja mal gespannt was da herauskommt.
Tja, die KK war extrem schnell mit dem Widerspruchsbescheid: abgelehnt. Alles rechtmäßig. Einen Tag zu spät eingegangen, schon schlagen sie zu. Dafür sind Resourcen da.
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