Wer wir sind
Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ – kurz DVG – um die Interessen derjenigen, die von der Doppelverbeitragung ihrer Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge betroffen sind, wirkungsvoll zu vertreten
Aus 40 sind mittlerweile annähernd 3000 Mitglieder geworden.
Und fast täglich erreichen uns Anfragen von Betroffenen, deren Verträge nun zur Auszahlung kommen und die erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.
Etwa 20 % Verlust auf das angesparte Kapital sind empörend und stehen in krassem Gegensatz zur politischen Propaganda, die eine betrieblichen Altersvorsorge angeblich attraktiv machen soll.
Wir verschaffen uns Gehör in Politik und Medien.
Mit Demos und öffentlichen Auftritten sowie Info-Veranstaltungen haben wir die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland ist der DVG mit seinen Regionalgruppen vertreten.
Wir haben es geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von damals 159,25 € eingeführt hat. Der ist im Jahr 2026 auf über 197 € gestiegen. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt.
Bei Sozialgerichten ist der DVG inzwischen als Vertretung zugelassen.
Dem Treiben von Sozialgerichten, bei Klagen eine sogenannte „Mutwillgebühr“ zu verlangen, haben wir Einhalt geboten.
Und wir hindern die Krankenkassen daran, dass sie Betroffene von Widersprüchen gegen die Bescheide abbringen.
Nicht zuletzt warnen wir auch junge Menschen, damit sie nicht in die „stille Falle“ der betrieblichen Altersvorsorge zu tappen und um mehr als 20% ihres Kapitals enteignet werden.
Forderungen
Finanzielle Entschädigung der Betroffenen
Obwohl seit der Einführung der vollen Beitragspflicht für Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge (einmalige Zahlungen wie aus Direktversicherungsverträgen oder monatliche Zahlungen aus Betriebsrenten) nunmehr über 20 Jahre vergangen sind, trifft die Beitragspflicht Monat für Monat noch immer unvorbereitet auf erstmalige Empfänger der Auszahlung. Bis zu der Gesetzesänderung hatten die Versicherten jahrzehntelang darauf vertrauen dürfen, dass Kapitalauszahlungen beitragsfrei oder allenfalls mit dem halben Beitragssatz -wie bei Betriebsrenten – belastet sind. Basierend auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (aus Art. 20 Abs. 3 GG) müssen sich Bürger darauf verlassen können, dass nicht rückwirkend in ihre Rechtspositionen eingegriffen wird. Dies gilt umso mehr, wenn einmal getroffene Dispositionen wegen zeitlicher Nähe zum Ende des Erwerbslebens nicht mehr rückgängig gemacht oder korrigiert werden können, beispielsweise eine Hypothekenabzahlung. Noch schwerer wiegt dabei der Umstand, dass bei dieser Rechtsänderung keine Übergangsregelungen galten, so dass ältere Versicherte überhaupt keine Möglichkeit hatten, die für sie unvorhersehbaren finanziellen Einbußen zu kompensieren.
In der betrieblichen Altersvorsorge haben Versicherte mehrheitlich eigenverantwortlich für ihr Alter und ihre Familien vorgesorgt und größtenteils die Beiträge aus eigenen Mitteln entrichtet. Auf das angesparte Kapital muss nun der volle Versicherungssatz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) bezahlt werden, sogar wenn das eingezahlte Kapital bereits im Erwerbsleben „verbeitragt“ worden ist
Etliche Betroffene haben ihre Beitragszahlung bereits abgeschlossen, viele zahlen aber derzeit ihre monatlichen Beiträge. Für alle Betroffenen fordern wir, wie oben begründet, eine unbürokratische und pauschale Entschädigung.
Stand: 2026Alle Forderungen lesen
Aufgaben
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten
kämpft für seine Mitglieder, engagiert sich für den Verbraucherschutz, organisiert Demos und Info-Veranstaltungen sowie andere Aktionen gegen das Unrecht der Mehrfachverbeitragung und versucht, die Politik in unserem Sinn zu beeinflussen. Die bundesweit organisierten Regionalgruppen stärken die Solidarität und fördern die Vernetzung.Aufgaben kennenlernen
Flyer und Broschüren
Sie möchten sich zum Thema Altersvorsorge oder dem Problem der Mehrfachverbeintragung von Direktversicherungen informieren oder anderen stichhaltige Informationen zukommen lassen? Wir bieten Ihren Flyer und Broschüren zum kostenlosen Download an.Informationsmaterial ansehen
Partner
Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. ist mit seinen Forderungen nicht allein. Wir arbeiten eng mit unseren Partnern zusammen, um eine politische Lösung für die Mehrfachverbeintragung von Direktversicherungen und eine gerechte Altersvorsorge zu erwirken.Partner des Vereins kennenlernen
Historie
Was tun, wenn die Kassen klamm sind? Politiker greifen den Bürgern in die Tasche. Anfang des Jahrtausends kam die damalige rot-grüne Regierung auf die Idee, Direktversicherte und Betriebsrentner anzuzapfen und ihnen ein Fünftel ihrer Altersvorsorge abzuzwacken – und das per Gesetz. Wie es zu diesem Gesetz kam und welche Auswirkungen es bis heute hat – ein Ausflug in die Geschichte der Doppelverbeitragung, die sich wie ein Kriminalroman liest.Ganze Historie sehen
Dokumente
Ob Satzung, Geschäftsordnung oder Positionspapier – ein Verein braucht gewisse Strukturen und er muss Position beziehen, zumindest gilt das für den Direktvesicherungsgeschädigte e.V. Auf der Unterseite „Dokumente“ sind wichtige Papiere als PDF hinterlegt, um transparent zu sein für Mitglieder und Interessenten.Dokumente ansehen
Protokolle
Sie möchten sich Protokolle und weitere Dokumente zu unseren Mitgliederversammlungen ansehen? Wir führen Sie in unseren internen Bereich. Darauf haben nur Mitglieder Zugriff.Dokumente AnsehenGemeinsam schaffen wir es. Jetzt Mitglied werden!