Author: Christiane Löffler

  • Gemeinsam gegen das Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen das Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Abzocke bei Direktversicherungen und Betriebsrenten – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Der im Oktober 2015 gegründete Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ kämpft für die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile mehr als 3500 Mitglieder geworden.  So verschaffen wir uns Gehör in Politik und Medien. Mit Demos in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden und Erfurt sowie Info-Veranstaltungen haben wir die Öffentlichkeit wachgerüttelt. Wir kämpfen gegen eine Front bestehend aus Versicherungen, Krankenkassen und Politik.

    Wir haben es trotzdem geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt, der heute bei 164,50 Euro liegt. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Ein toller Teilerfolg. Was haben Sie von einer Mitgliedschaft im DVG?

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßige Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht

    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag
    entweder gleich online
    oder per Post.

    Nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Klimakrise, Ukrainekrieg, verkorkste Energiewende und Sozialpolitik – viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Es wird Zeit, die Lasten gerechter zu verteilen.

    Von Michael Rahnefeld

    „Wissen Sie, wenn ich mir diese Diskussion jetzt hier anhöre. Ich habe weder studiert noch einen Titel, aber ich kann es drehen und wenden, wie ich will: Die breite Masse zahlt.“ So bringt es die sympathische Rentnerin Renate Rönnau am 22. August 2022 in der TV-Sendung „hart aber fair“ mit Frank Plasberg auf den Punkt. Es geht an diesem Abend einmal mehr ums Thema „Kostenfalle Energie“ und die zunehmende Verelendung Europas, deren Spirale sich von Tag zu Tag schneller dreht.

    Bangen um die Existenz

    Die Klimakrise, der Ukraine-Krieg, eine völlig verkorkste Energiewende und eine Sozialpolitik, die eigentlich nicht als solche bezeichnet werden darf, treiben immer mehr Menschen in eine durchaus berechtigte Existenzangst. Da hilft es auch nicht, wenn in der Plasberg-Sendung der Ökonom Michael Hüther akademisch irgendwelche Zusammenhänge erklären will und der FDP-Fraktionschef Christian Dürr auf ein irgendwann kommendes drittes Entlastungspaket und eine Wohngeldreform verweist. Von einer Übergewinnsteuer, bei der in erster Linie Energiekonzerne zur Kasse gebeten werden könnten, um an anderer Stelle Entlastung zu bieten, will er natürlich – genauso wie sein Finanzminister Christian Lindner  (FDP) – nichts wissen.

    Doch die 74-jährige Rentnerin, die sich ehrenamtlich für Altersgenossen einsetzt, will von den blumig-beschönigenden Worten, die beschwichtigen sollen, nichts wissen. Sie weiß genau: Die Zeche zahlen wieder die Bürger in diesem Land, die langsam begreifen, dass es an ihren bescheidenen Wohlstand, ja an ihre Existenz geht.

    Vertrauen in Regierung schwindet

    Das Vertrauen in die Regierenden schwindet zunehmend, zumal das politische Überlegungs- und Entscheidungschaos kaum noch nachvollziehbar geschweige denn für große Teile der Bevölkerung noch vermittelbar ist.

    Selbst im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg warnt die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vor einem wirtschaftlichen Abschwung. Gerade für den Mittelstand, der in Baden-Württemberg das Rückgrat der Wirtschaft bildet, zeichnet die Ministerin ein düsteres Bild. Das Wort von Arbeitslosigkeit macht bereits die Runde.

    Und die Ampelregierung weiß längst, diesmal läuft es aus dem Ruder. Fast gebetsmühlenartig wird seit Tagen davor gewarnt, rechten Aufhetzern auf den Leim zu gehen und mit ihnen auf die Straße. Bei Plasberg geraten der FDP-Mann Christian Dürr und die Linken-Politikerin Mohamed Ali aneinander als die Montagsdemonstrationen angesprochen werden, zu denen Teile der Linken aufrufen. Der Versuch von Dürr, die Linke als Mitläufer der AfD zu diskreditieren, ist plump und zu einfach. Wie überhaupt es wohl im kommenden „heißen Herbst“ zu einfach sein wird, Massenproteste an der Agitation der Rechten in Deutschland festzumachen.

    Gerechtere Verteilung der Lasten

    Ich wiederhole mich: Viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Dazu braucht es keine Agitatoren mehr. Sie fordern von den Ampelparteien „eine gerechte Verteilung der Krisenlasten”, einen Gaspreisdeckel und eine Übergewinnsteuer, formuliert es Co-Linken-Chefin Janine Wissler im ARD-Morgenmagazin.

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hingegen mahnte seine Partei, sich ausreichend von Rechtsradikalen zu distanzieren. Die Montagsdemos, die ihren Ursprung als friedliche Revolution in der DDR hatten, wurden 2015 von Rechtsextremen zweckentfremdet, auch um gegen die Flüchtlingspolitik zu demonstrieren. So wäre es vielleicht nicht besonders klug, für Demonstrationen zur Energiekrise unbedingt montags auf die Straße zu gehen, unterstreicht Frank Plasberg in seiner Sendung.

    In der Tat müssen im kommenden Herbst alle, die auf Ungerechtigkeiten und Entlastungsmöglichkeiten in die Demonstrations-Öffentlichkeit gehen, auf der Hut sein, wo, wann und mit wem sie auf Missstände hinweisen – und Forderungen stellen. So auch die im DVG (dvg-ev.org) organisierten Doppelverbeitragungsopfer. Eine Abschaffung dieser staatlich legitimierten Abzocke würde ganz vielen Menschen sehr viel helfen, weil sie dann in größerem Umfang auf ihre Ersparnisse zurückgreifen könnten. Der DVG muss wieder stärker auf sich aufmerksam machen – natürlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mittel und natürlich nur mit gewaltlosen Aktionen.

    Bild: Gundula Vogel Pixabay

  • Deutschlands Rentner ärmer als gedacht

    Deutschlands Rentner ärmer als gedacht

    Deutschlands Rentner sind ärmer als gedacht – das hat sich bis zu Robert Habeck wohl noch nicht herumgesprochen. Statt sie zu entlasten, belastet sie der Wirtschaftsminister noch stärker. Der Lack des derzeit beliebtesten Politikers bröckelt.

    Von Karin Tutas

    Renate Apfelthaler hat per Tweet Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgehalten, dass Deutschland die schlechtesten Renten habe, worauf das Wirtschaftsministerium – auch per Tweet in Twitter – kontert: „Das stimmt nicht. Die Wirtschaft ist stabil, das deutsche Rentenniveau (das Verhältnis zwischen dem Durchschnittseinkommen und der Standardrente) eines der höchsten in der Welt“. Damit ist der Wirtschaftsminister falsch gewickelt. Übrigens, nicht sein einziger Schnitzer. Habecks gut bezahlte Beamte haben schlichtweg übersehen, dass das EU-Recht zwingend eine Mehrwertsteuer auf vom Gas erhobene Abgaben vorschreibt. Auf die Bürger kommen nun noch mehr Belastungen zu.

    Tweet
    Die Beamten des Wirtschaftsministerium haben ein falsches Bild vom Rentenniveau. Quelle: Twitter

     

    Rentenniveau falsch geschätzt

    Das passt ins Bild, denn auch beim Rentenniveau haben die Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein falsches Bild, wie sonst ließe sich der Tweet als Antwort auf Renate Apfelthaler erklären? Dafür erntete  das BMWK einen wahren Shitstorm in den sozialen Medien. Die Userin beklagte auf Twitter das im europäischen Vergleich niedrige Rentenniveau in Deutschland. In der Tat hätte ein Blick in eine OECD-Studie aus dem Jahr 2019 genügt. Dort lag das Rentenniveau in Deutschland zum Zeitpunkt der Studie bei 51,6 Prozent (inzwischen 49,4 Prozent) und damit deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (58,6 Prozent). Noch deutlicher fällt Deutschland im europäischen Vergleich ab und rangiert hinter Frankreich (74,4 Prozent), Spanien (73,6 Prozent) und Italien (81,7 Prozent). Von Renten wie in Österreich mit rund 80 Prozent des Durchschnittseinkommens wagen Ruheständler hierzulande erst gar nicht zu träumen.

    Rentner sind die Dummen

    Tja, da hat man im Wirtschaftsministerium wohl etwas verwechselt. „Na klar, beim Rentenniveau liefern wir uns ein Kopf-an-Kopfrennen mit Rumänien, aber sie haben bestimmt an deutsche Beamtenpensionen gedacht“, spottet ein User auf Twitter. Die gut versorgten Beamten erhalten nämlich von 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts, ohne einen Cent für die Altersversorgung zu entrichten. Da kann man schon mal die Bodenhaftung verlieren.

    Nix Entlastung

    Die „reichen“ deutschen Rentner sollen deshalb weder von der Energiepauschale noch von Christian Lindners geplanten Steuerentlastungen profitieren und dürfen dann im kommenden Jahr auch noch auf ihre betrieblichen Altersvorsorge, deren Beiträge sie meist aus eigener Tasche bezahlt haben, noch höhere Krankenkassenbeiträge entrichten. Von einer Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung wollen weder SPD noch FDP, die das vor der Wahl versprochen hatten, heute etwas wissen. Stattdessen dürfen die gesetzlich Versicherten fleißig mit ihren Beiträgen die staatlichen Ausgaben mitsubventionieren. Zwei Milliarden mehr schießt der Bund 2023 zu – das reicht nicht einmal annähernd aus, um die Beiträge von Grundsicherungsempfängern (Defizit jährlich zehn Milliarden) zu decken.

    Bild von Wolfgang Eckert auf Pixabay

  • Neuer Newsletter für Alterssparer

    Neuer Newsletter für Alterssparer

    Das Thema Altersvorsorge ist zu wichtig, um es Politikern und Versicherern zu überlassen. Deswegen hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) einen Newsletter zum Thema Altersvorsorge gestartet.

    Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an …“ – aber nur für den, der das nötige Geld hat. Den Song von Udo Jürgens kennt wohl jede und jeder. 1977, als er den Text gesungen hatte, waren die Zeiten für Rentner allerdings noch besser. Seitdem hat die Politik kräftig an der Rentenschraube gedreht – leider nicht zum Besten der Rentner. Das spüren die gesetzlichen Rentner, aber auch alle Betriebsrentner sowie jene, die privat fürs Alter vorgesorgt haben und vorsorgen. Das gilt gerade jetzt, da die Inflation acht Prozent erreicht hat – und wahrscheinlich weiter steigt.

    Newsletter für Alterssparer

    DVGler können ein Lied davon singen, denn ihnen hat der Gesetzgeber mir-nichts-dir-nichts, sozusagen über Nacht annähernd 20 Prozent ihrer Altersversorgung abgeknöpft. Dagegen wehren sie sich – mit immerhin einem Teilerfolg: Seit 2020 gibt es einen Freibetrag von mittlerweile 164,50 Euro, der die Zahlung an die Krankenkassen etwas mildert.

    Jetzt abonnieren!

    Hier geht’s zum Altesvorsorge-Newsletter

    Für die Vereinsmitglieder gibt es schon seit längerem einen Newsletter mit vielen wichtigen Hinweisen und Tipps sowie Vereinsinterna. Die Idee war, künftig auch eine größere Personengruppe über das Thema Altersvorsorge zu informieren, denn, es geht schließlich alle an.

    Hier geht’s zum Altesvorsorge-Newsletter

    Beste für die Altersvorsorge

    Wir würden uns freuen, wenn den Altersvorsorge-Newsletter möglichst viele abonnieren. Natürlich ist er kostenlos. Darin wollen wir Missstände aufdecken und informieren über positive Beispiele, denn, nur wer informiert ist, kann das beste aus seiner Altersvorsorge machen. Schon zu oft, sind wir von der Politik und der Versicherungsbranche über den Tisch gezogen worden.

    Hier geht’s zum Altesvorsorge-Newsletter

    Wir verweisen auf Beispiele, wie und wo es besser läuft als hierzulande, zeigen Strategien auf, die drohende Rentenlücke zu schließen. Wir sind optimistisch, dass Ihnen die eine oder andere Information weiterhilft.

    Nicht einlullen lassen

    Bleiben Sie uns geneigt, bleiben Sie neugierig und lassen Sie sich nicht von den Versicherern einlullen. Der Newsletter kommt vierzehntägig – und wenn etwas Wichtiges passiert, auch mal zwischendurch. Also, einfach hier anmelden – und Happy testing!

    Zweiwöchiger Rhythmus

    Der Altersvorsorger-Newsletter erscheint vierzehntägig immer sonntags.  Anmeldung auch über die DVG-Homepage unter „Aktiv werden“ / „Mitmach-Newsletter“.

    Bild von talha khalil auf Pixabay

  • Wie Versicherer Vertrauen verspielen

    Wie Versicherer Vertrauen verspielen

    Jetzt ist es amtlich – der Lebensversicherer Axa trennt sich teilweise von seinem Versicherten-Altbestand. Schön für Axa, schlecht für die Kunden. So verspielen Versicherer Vertrauen.

    „Für Versicherte, die sich für Jahrzehnte an einen Vertragspartner gebunden haben, sind solche Deals ein Schlag ins Gesicht“, bringt es Britta Langenberg von „Finanzwende“ auf den Punkt. Worum geht es? „Axa Deutschland plant, einen Teilbestand von rund 900 Tausend konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen an den Versicherer Athora Deutschland zu übertragen, der auf die Verwaltung geschlossener Bestände spezialisiert ist“, so die nüchterne Presseinfo des Versicherungskonzerns.

    Vertrauen verspielt

    Die Branche wiegelt ab, was die Risiken eines solchen Verkaufs von Versicherungspolicen an sogenannte Run-offs betrifft. Für die Kundschaft sei der Verkauf „kein Problem“, so der Branchenverband GDV. Britta Langenberg hat da andere Erfahrungen gemacht: „Tatsächlich weisen viele Gesellschaften in Abwicklung, auch bei Viridium, die mit Abstand höchsten Kundenbeschwerdequoten bei der Finanzaufsicht BaFin auf“.

    Originalton GDV:

    Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihren Vertragsbestand an eine andere verkauft – wie aktuell der Lebensversicherer Zurich an Viridium – ist das für Kundinnen und Kunden kein Problem. Der sogenannte „Run-Off“ bietet sogar Chancen.

    Die Abwickler müssen sich an die vertraglichen vereinbarten Garantien halten, aber Überschussbeteiligungen können Versicherte schlichtweg vergessen. Aber die meisten Interessenten, haben doch eine Versicherung wegen der in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen abgeschlossen, die ihnen der Makler damals versprochen hatte. Davon ist jetzt keine Rede mehr. „So liegt die laufende Gutschrift ehemaliger Generali-Kunden (Generali hat ihre Altbestände auch an ein Run-off verkauft) bis heute wie ein Brett bei kargen 1,25 Prozent“, erinnert die Finanzjournalistin.

    Originalton GDV:

    Der Lebensversicherer, der die Verträge übernimmt, führt die Lebensversicherungsverträge der Kundinnen und Kunden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibt diesem Kollektiv erhalten.

    Mit diesen Deals habe Axa Vertrauen „allemal verspielt“, so Langenbergs Resümee. „Wer will sich schon 30 Jahre an einen Partner binden, der sich in schwierigen Zeiten aus der Pflicht stiehlt?“

    Was ist ein Run-off?

    Ein Run-off ist dem Versicherungsverband GDV zufolge:

    Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ ist eine Gesellschaft, die kein Neugeschäft mehr betreibt. Der vorhandene Bestand an Versicherungsverträgen wird wie vertraglich vereinbart bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Da keine neuen Verträge hinzukommen, reduziert sich der Bestand nach und nach und läuft aus.

    Abwicklung wird zum Normalfall

    Dazu Gansel Rechtsanwälte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine “intensivierten Aufsicht” gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Wie Scholz unser Geld verzockt

    Wie Scholz unser Geld verzockt

    Altersvorsorger vertröstet Olaf Scholz, wenn es um Entlastungen geht, er selbst verzockt gleichzeitig unser Geld. Beim Schuldenmachen hat der Ex-Finanzminister Milliarden in den Sand gesetzt.

    Billig muss nicht immer günstig sein – das lernt die Nation gerade wieder auf missliche Weise. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, haben die Vorgängerregierungen der Ampel Deutschland so richtig in die Grütze gefahren. Olaf Scholz (SPD) und sein Vorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) haben auf inflationsgekoppelte Staatsanleihen gesetzt, offensichtlich in der Erwartung, dass die Inflationsrate niedrig bleibt. Dumm nur, dass die Verbraucherpreise anziehen und die Inflation mittlerweile ein Niveau von annähernd acht Prozent erreicht hat.

    Um was geht es bei inflationsindexierten Anleihen – dazu die Deutsche Finanzagentur:

    Inflationsindexierte Bundesanleihen und Obligationen sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt sie mit Ursprunglaufzeiten von fünf bis mehr als zehn Jahren. Dank der Bindung ihrer Tilgungs- und jährlichen Zinszahlungen an einen Verbraucherpreisindex bieten sie Schutz vor dem Kaufkraftverlust des angelegten Geldes.

    So hat sich Scholz verzockt

    Käufer dieser inflationsindexierten Anleihen können sich die Hände reiben, steigen doch ihre Zinsen mit der Inflation – für Olaf Scholz (und den jetzigen Finanzminister Christian Lindner) hat das fatale Folgen, denn er muss deutlich höhere Zinsen zahlen, wofür letztlich die Steuerzahler aufkommen müssen. Dabei geht es um zig Milliarden Euro. Den Unterlagen des Bundesfinanzministeriums steigen die Ausgaben für Zinsen im kommenden Jahr aus diesem Grund von 16 auf fast 30 Milliarden Euro. Scholz hat das Risiko vollkommen unterschätzt, dass die Inflation auch mal wieder steigen kann.

    Versprochen und gebrochen

    Es versteht sich von selbst, dass Scholz nun alle, die auf die Einhaltung seiner  Versprechen gezählt haben, leer ausgehen werden. Denn, dafür ist schlicht kein Geld mehr da, weil er ja die Gläubiger mit höheren Zinsen bedienen muss.

    Bestes Beispiel für nicht gehaltene Versprechen ist Scholz‘ Rede am 24. September 2021 in Münster, als er dort versammelten Vertretern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die Doppelverbeitragung abzuschaffen: „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern. Diese Passage haben Sie bestimmt in unserem Wahlprogramm gefunden. Und das steht da drin, weil wir es machen wollen. Und darauf können Sie sich verlassen …“

  • Sprung ins kalte Wasser für Versicherungskunden

    Sprung ins kalte Wasser für Versicherungskunden

    Generali, Zurich – und jetzt Axa. Die Versicherer wollen mit klassischen Lebensversicherungen nichts mehr zu tun haben und lagern die Bestände aus. Für Kunden kommt das einem Sprung ins kalte Wasser gleich.

    Aktuell stößt der Schweizer Versicherer Zurich mehreren hunderttausend Lebensversicherungsverträgen ab, weil er darin ein Auslaufmodell sieht – und er ist nicht der einziger. Jetzt will offensichtlich auch Axa ihre Leben-Altbestände loswerden und per Run-off an einen Finanzinvestor abtreten, wie der „Versicherungsbote“ berichtet. Es gehe um Policen mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von 15 Milliarden Euro. Lässt Axa damit seine Kunden ins kalte Wasser springen?

    Aus für klassische Lebensversicherung

    Mit klassischen Lebensversicherungen lässt sich eben kein Geschäft mehr machen – der sechsjährigen Nullzinsphase geschuldet. Axa geht damit den Weg anderer Lebensversicherer wie Generali, Zurich,Arag, Mannheimer und Ergo. Das Problem sind die hohen Garantiezusagen für Altkunden, die am Kapitalmarkt nicht mehr zu erwirtschaften sind. Deswegen trennen sich die Versicherer von den Altbestände in Form von Run-offs.

    Was ist ein Run-off?

    Ein Run-off ist dem Versicherungsverband GDV zufolge:

    Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ ist eine Gesellschaft, die kein Neugeschäft mehr betreibt. Der vorhandene Bestand an Versicherungsverträgen wird wie vertraglich vereinbart bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Da keine neuen Verträge hinzukommen, reduziert sich der Bestand nach und nach und läuft aus.

    Sprung ins kalte Wasser

    Bei Axa geht es laut „Versicherungsbote“ um Leben-Policen mit Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Milliarden Euro. Käufer soll der Finanzinvestor Apollo Global Management sein, eine Beteiligungsgesellschaft. Mit der Firmentochter Athora habe Apollo bereits einen Bestandsabwickler in Besitz, der unter anderem die Altbestände der Basler Leben und der Delta Lloyd verwaltet.

    Axa selbst wolle den Deal nicht bestätigen, aber die Branche spricht schon seit längerem hinter vorgehaltener Hand über Axas Pläne. Der „Versicherungsbote“ verweist auf einen „Handelsblatt“-Bericht, wonach vor allem die hohe Zahl an hochverzinsten Altverträgen im Portfolio der Axa problematisch sei.

    Dazu Gansel Rechtsanwälte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine “intensivierten Aufsicht” gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

    Quelle: AXA

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Habeck rechnet mit Merkel ab

    Wirtschaftsminister Robert Habeck hat im Bundestag mit Ex-Kanzlerin Angela Merkel abgerechnet – dabei aber ihre Versäumnisse in punkto Rente vergessen.

    Die kalte Wut war Robert Habeck förmlich ins Gesicht geschrieben bei seiner Rede im Bundestag. Er muss jetzt auslöffeln, was ihm die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel eingebrockt hat. Verständlich, wenn er gegen Merkel und die CDU keilt.  Was ihn so richtig gegen Merkel in Rage brachte während der Diskussion um die Gesetze zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, das waren die Vorwürfe seitens der CDU bezüglich der geplanten Reformen: „Wenn man (wie Merkel) sich vor Eisbergen fotografieren lässt, aber vergisst, dass Eisberge schmelzen. Wenn man (wie Merkel) aus allen möglichen Dingen aussteigt, zu Recht, aber vergisst, dass man (wie Merkel) dafür eine Infrastruktur aufbauen muss. Wenn man (wie Merkel) klimapolitische Beschlüsse fasst, sie aber nicht mit Maßnahmen hinterlegt, dann lässt man Deutschland im Regen stehen“, so der Grünen-Politiker. Und er setzt noch eins drauf: „Und das haben wir in der Vergangenheit erlebt: immer größere Abhängigkeit von russischen fossilen Energien, mangelnde Diversifizierung, Nichteinhaltung der klimapolitischen Ziele, schleppender, ja zusammengebrochener Ausbau der erneuerbaren Energien.“

    Merkel hat Rente ausgesessen

    Was Habeck allerdings vergessen hat in seiner Abrechnung mit Angela Merkel war das Thema Rente: Merkel, aber auch der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (ihr damaliger Finanzminister), haben viel Zeit vergeudet – und die notwendige Rentenreform auf die lange Bank geschoben. Hat Merkel nicht geschworen, ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben“? Zumindest in punkto Rente war davon nichts zu spüren wie offensichtlich ebenso in punkto Energiesicherheit und Klimapolitik. Hat Merkel überhaupt etwas Nachhaltiges geschaffen? Wer immer nur auf Sicht fährt, muss sich nicht wundern, wenn er irgendwann vor dem Abgrund stoppen muss.

    Einen Vorwurf müssen sich die Grünen, die übrigens in der damaligen Regierung von Gerhard Schröder (SPD) für die Einführung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mitstimmten, anhören: Das Thema nachhaltige Rente ist ihnen einfach wurscht, um es auf bayerisch zu sagen. Nachhaltigkeit ist laut Duden „längere Zeit anhaltende Wirkung“ – und die gilt auch für die Rente. Wer die betriebliche Altersvorsorge systematisch unterminiert, muss sich nicht wundern, wenn viele keine Lust mehr haben, betrieblich fürs Alters vorzusorgen. Mittlerweile können viele aber auch gar nicht mehr vorsorgen, weil ihnen zu wenig Netto vom Brutto bleibt – auch eine Folge der Merkel-Jahre.

    Merkel und Riester

    Jahrelang hat die damalige Regierung unter Angela Merkel Riester schön gerechnet und hat den Bürger falsche Renditen vorgegaukelt. Merkel und Scholz griffen sogar zu Tricks, um sich vor einer Reform zu drücken: Sie stellten die Riester beitragsfrei, sprich, Riester-Sparer müssen in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge zahlen, anders als Direktversicherte und Betriebsrentner, die, abgesehen von einem Freibetrag (164,50 Euro) volle Beiträge berappen. Bettina Stark-Watzinger, die damalige Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP und heutige Bundesbildungsministerin, twitterte, die Reform der Riester-Rente auf Eis zu legen, sei vor den Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld verantwortungslos. „Union und SPD schwächen die private Altersvorsorge, um die es in Deutschland ohnehin nicht gut steht“, so die Freie Demokratin. Genauso war es und ist es. Es wäre besser, die Milliarden, die der Staat als Förderung in derart unrentable Projekte wie die Riester-Rente pumpt, direkt und zielgerichtet in die Rentenversicherung zu investieren – oder in ein vergleichbares kapitalgedecktes Modell. Die Schweden machen’s uns vor, warum wollte Merkel partout nicht von unseren nördlichen Nachbarn lernen?

  • Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Die Verbraucherpreise steigen um 7,6 Prozent, der Pflegebeitrag für Kinderlose stieg um drei Prozent – nur der Freibetrag für Betriebsrentner in der Krankenkasse ist nicht gestiegen. Das heißt, ihre Betriebsrente schrumpft und schrumpft und schrumpft …

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. So hoch ist der sogenannte Betriebsrentenfreibetrag. Dumm nur, dass der Freibetrag 2022 bei 164,50 Euro eingefroren wurde, während den Betriebsrentner die Inflation davonläuft. Das ist Abzocke mit System und funktioniert ähnlich wie die kalte Progression bei der Steuer.

    Die Kranken- und Pflegeversicherung hält bei Rentnerinnen und Rentner, die auch eine Betriebsrente bekommen, die Hand auf. Sie verlangt von ihnen den vollen Beitrag, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht. Wobei gemildert auch leicht untertrieben ist, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung – für letztere gibt es keinen Freibetrag.

    Wie funktioniert der Freibetrag?

    Wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen die Sozialmathematiker mit einem einheitlichen Satz für Ost und West.

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs heraus. Alles ganz schön tricky.

    Freibetrag stagniert 2022

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKB-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ÷ 20 = 164,50 Euro

    Sich bei der Berechnung helfen lassen

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Und was sagt die FDP dazu?

    Sehr geehrter Herr …,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrem Anliegen haben wir von unseren Experten aus der Fraktion folgende Informationen:
    In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.

    Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A.
    Jens Schnauber
    Büroleiter

    Bürogemeinschaft
    Gerald Ullrich, MdB und Reginald Hanke, MdB Deutscher Bundestag FDP-Fraktion Platz der Republik 1
    11011 Berlin

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →