Category: bAV

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – doppelter Abzug von Krankenkassenbeiträgen für immer und ewig?
    Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    von Dr. Rainer Ochmann 21.08.2024
    Foto: Pixabay/kalhh

    Das Fazit einmal vorweg: die sogenannten Volksparteien zeigen kein Interesse an einer Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahrzehnten von der Politik als „zweite Säule“ beworben, um die Leistungen der staatlichen Rente zu ergänzen und um Rentnerarmut zu vermeiden. Millionen Menschen haben Geld eingezahlt, um im Alter ihren Lebensstandard abzusichern – häufig bezahlt aus dem Nettoeinkommen!

    Das böse Erwachen kommt später bei der Rentenzahlung: bei Auszahlung werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben, die den Eigentümern nahezu 20 % der angesparten Vermögen entziehen. Die bAV Rentner werden doppelt zur Kasse gebeten, denn sie haben ja schon einmal Krankenkassenbeiträge eingezahlt.

    Der DVG hat im Juni 2024 bei den im Bundestag vertretenen Parteien und den Freien Wählern nachgefragt:

    1. Plädieren Sie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf betriebliche Altersvorsorge?

    2. Welche Chancen und Möglichkeiten geben Sie einer Abschaffung zu welchem Zeitpunkt?

    3. Sind Entschädigungen über bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge der Betroffenen in Ihrem Sinne? 

    4. Stehen Sie für gerechte und zukunftsorientierte Sparverträge ohne jegliche Möglichkeit einer einseitigen, willkürlichen, rückwirkenden und vertragsverletzenden Änderung?

    Wir haben in unseren Briefen darauf hingewiesen, dass wir die Öffentlichkeit über die Antworten informieren werden und eine fehlende Rückmeldung als „kein Interesse an dem Thema betriebliche Altersvorsorge“ bewerten.

    Die zusammenfassende Auswertung des DVG ergibt folgendes Bild:

    CDU und FDP interessieren sich nicht für bAV Rentner

    Keine Antwort kam von CDU und FDP. Diese Parteien haben offenbar kein Interesse, die Schieflage bei den doppelten Versicherungsbeiträgen zu korrigieren. Der DVG vergibt für diese Haltung der CDU und der FDP die
    DVG-NOTE 6″.

    Der CSU ist das Thema Doppelverbeitragung bekannt. Sie lässt aber keine Absicht erkennen, sich für mehr als den Freibetrag von 176,75 € einzusetzen.
    Deshalb die
    DVG-NOTE 5″.

    Die Grünen lehnen ab, die SPD hat keine Lösung

    Die Grünen wollen keine Abschaffung der Doppelverbeitragung und argumentieren mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen. Sie sehen auch kein Potential für eine Entschädigung der Betroffenen, obgleich sie den rückwirkenden Eingriff durch das GMG von 2004 für „ungerecht“ halten, aber eben nicht für ein „Unrecht“.
    Das ergibt ebenfalls die
    DVG-NOTE 5″.

    Die SPD kennt das Problem der Doppelverbeitragung und möchte diese auch abschaffen. Allerdings nennt sie keine konkreten Pläne, wie und wann dies geschehen kann und soll, und verweist auf die Weiterentwicklung des Systems der solidarischen Umlagefinanzierung – vielleicht in der nächsten Legislaturperiode?
    Der DVG vergibt der SPD die
    DVG-
    NOTE 4 minus”.

    Die anderen Parteien erkennen das Übel und möchten es beseitigen


    Die Linke äußert sich deutlich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung und denkt über Entschädigung der Betroffenen nach, was aber politisch kaum durchsetz-bar sein wird. Sie regt gegebenenfalls eine Verbesserung des Freibetrages unter anderem durch Ausweitung auf Pflegeversicherungsbeiträge an. Rückwirkenden Eingriff in Verträge lehnt Die Linke ab. Das ist eindeutig
    DVG-NOTE 2″.

    Das BSW tritt für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung ein, betont allerdings, dass der politische Druck für eine Umsetzung erhöht werden muss. Es fehlen aber konkrete Pläne. Eine Entschädigung hält das BSW für unrealistisch. Vertragstreue ohne rückwirkenden Eingriff hält das BSW für selbstverständlich
    DVG-NOTE 3″.

    Die Freien Wähler positionieren sich klar für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und führen auf die rückwirkende Einführung eine der größten Vertrauenskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik zurück. In der nächsten Legislaturperiode werden deutliche Chancen für Abschaffung der Doppelverbeitragung durch einen Politikwechsel gesehen. Einer Entschädigung stehen sie offen gegenüber. Betriebliche Altersvorsorge müsse vom Staat durch Vertragstreue honoriert werden.
    DVG-Note 2 minus”.

    Die AfD ist für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und hat bereits 2019 einen entsprechenden Antrag an die Regierung gerichtet. In diesem Antrag wird auch eine Entschädigung der Betroffenen gefordert. Die AfD geht allerdings nicht auf die Frage ein, welche Chancen sie für neuerliche Bemühungen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung sieht. Den rückwirkenden Eingriff in Verträge nennt die AfD rechtlich nicht zulässig. Das ergibt
    DVG-Note 3″.

    Wir haben uns erlaubt Schulnoten zu vergeben – die kennt jeder und kann die Bewertung einordnen.

    In der Schule heißt es ab einer Note “4 minus“: Wiederwahl (=Versetzung) gefährdet

    Dies ist unsere interne Bewertung!

    Die vollständigen Antworten der Parteien liegen dem DVG vor und können bei Nachfrage ggf. zur Verfügung gestellt werden.

  • Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Kein Schutz durch das neue “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”

    von Reiner Korth 17.05.2024
    Foto: Pixabay

    Nach dem Desaster mit den mickrigen Auszahlungsergebnissen in der Riester Rente möchte die Bundesregierung in einem neuen Anlauf jetzt den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die “Betriebsrente” wieder andienen und hat dazu das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” in Arbeit.

    Über die Medien, so beispielweise ein Artikel im Handeslblatt vom 15.05.2024, “Rente vom Chef – Ampel will die betriebliche Altersvorsorge stärken” läßt die Ampelregierung schon mal die guten Seiten des neuen Betriebsrentengesetzes der Öffentlichkeit übermitteln.

    Allerdings verschweigt die Ampelkoalition und auch der Zeitungsbericht eine gravierende Lücke in der Sozialgesetzgebung, die für jeden Abschluß eines Betriebsrentenvertrages zum Risko für den Arbeitnehmer wird.

    Der Artikel im Handelsblatt schließt mit der Feststellung. Zitat::

    Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“

    Mit diesem Satz wird dem unbedarften Leser die (vermeintliche) Sicherheit auf sehr subtile Art vermittelt, bestehende Betriebsrenten seien dann, nach Verabschiedung des neuen Gesetzes generell nicht mehr kürzbar. Diese Aussage soll den Lesern eine „Planungssicherheit“ vorgeben, die real aber nicht existent ist.

    Das Rückwirkungsverbot greift im Sozialgesetz NICHT

    Denn diese Aussage ist nur die halbe Wahrheit, weil der Satz “Auch soll es zukünftig … keine Möglichkeit geben…, bestehende Betriebsrenten zu kürzen” nicht eine allgemeine Geltung besitzt, sondern sich nur auf die Verpflichtungen seitens der Arbeitgeber bezieht. Der Staat selber kann jedoch jederzeit und auch rückwirkend die Sozialabgaben auf Betriebsrenten erhöhen, auch auf alte Verträge, was einer faktischen Kürzung der Betriebsrente gleichkommt. Wir erinnern uns an das GMG 2003, bei dem im November 2003 ganz kurzfristig beschlossen wurde, ohne Vorwarnung ab dem 01.01.2004 plötzlich die Doppelte Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu zahlen.

    Fakt war und Fakt ist auch heute noch:

    – in der Sozialgesetzgebung findet der Verbraucherschutz keine Anwendung,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt etwas anderes als im Steuer- oder Zivilrecht,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt  – auch heute noch –  das Rückwirkungsverbot NICHT !

    Das heißt, der Gesetzgeber kann also beispielsweise 2033 hingehen und

    die Krankenkassenbeiträge (KV, PV) auch noch nachträglich  anheben,

    und das auch für Verträge die jetzt und heute in 2024 abgeschlossen werden !

    Konsequenz: Diese Aussage „Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“ ist wohl sprachlich nicht falsch, sie vermittelt aber den Eindruck, die Auszahlung einer bereits bestehenden    Betriebsrente wird niemals gekürzt, der Arbeitnehmer sei auf der sicheren Seite.

    Und dieser Eindruck ist eben völlig falsch: Der Arbeitnehmer allein ist dem gesetzgeberischen Risiko einer nachträglichen KV-PV-Beitragserhöhung ausgesetzt, was einer realen Kürzung der Betriebsrentenauszahlung gleich kommt !

    Der Originalartikel ist zu finden unter:

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/betriebsrente-rente-vom-chef-ampel-will-betriebliche-altersvorsorge-staerken/100037681.html

  • Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Endlich wird von der Presse auch einmal über ein Thema geschrieben, dass in der Öffentlichkeit von den politisch agierenden massiv verschwiegen wird.

    Die Wirtschaftswoche hat gestern am 14.05.2024 den Artikel „Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert“ veröffentlicht. Genau wie schon in unseren Angaben beschrieben, Homepage unter: dvg-ev.org/2024/02/rentnerinnen-und-rentner-systematisch-seit-1957-von-den-bundesregierungen-betrogen/. Hier wird eindeutlich beschrieben, wie der Staat seit 1957 systematisch die Sozialversicherungen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler betrogen haben. Die damit verbundenen Finanzprobleme wurden und werden durch Verringerung des Rentenniveaus für die Rentnerinnen und Rentner auferlegt. Ebenfalls wurden durch das GMG-Gesetz ebenfalls in Verträge der betrieblichen Altersversorgung eingegriffen. Leider verweigern der Minister für Gesundheit, Karl Lauterbach, und der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, jegliche Aussage zu den versicherungsfremden Leistungen. Nicht einmal der Gesamtverband der Krankenkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung unternehmen etwas. Warum?

    Ich sehe hier eine klare Benachteiligung, wenn nicht sogar eine Diskriminierung gegen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch eine Verletzung der Übernahme von Kosten für von den Regierungen übertragenen Aufgaben an die Sozialversicherungen. Wenn jemand für von ihm verursachte Kosten nicht bezahlt und diese auf andere abschiebt, so ist das Betrug. Und die Bundesgerichte sanktionieren dies noch.

    Gleichzeitig wurde vorgestern (13.05.2024) von T-Online veröffentlicht: „Abgeordneten Diäten steigen deutlich – Größte Steigerung seit fast 30 Jahren.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Diäten wird der Nominallohnindex herangezogen.

    Mit dem sogenannten Nominallohnindex bildet das Statistische Bundesamt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern ab. Er war im Jahr 2023 so stark gestiegen wie seit 2008 nicht mehr. Zurückzuführen ist die kräftige allgemeine Lohnsteigerung vor allem auf Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die im Oktober 2022 erfolgte Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Renten wird die Bruttolohnerhöhung herangezogen.

    Grundlegende Orientierungsgröße für die jährliche Rentenanpassung war seit 1957 die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Deshalb wird auch von einer lohndynamischen Rente gesprochen.

    Hier ist eindeutig gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen, aber die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sehen dies anders.

    Dabei verzichtet die Regierung jährlich auf 73 Mrd. Euro für den Verzicht auf Vermögenssteuer.

    Seit der Corona Pandemie steigen die Preise, aber Konzerne wiederum haben die Konzerne, die die Preise am meisten erhöht haben Energie- Mineralöl- und Lebensmittelkonzerne), ihre Gewinne ungleich höher erhöht als vor Beginn der Pandemie. Was unternimmt die Regierung dagegen? Nichts.

    Sie wälzt alles auf die Verbraucher ab, während sich die Konzernbosse die Hände reiben.

    Weiterhin genehmigten sich die Armen Beamtinnen und Beamten aus der Staatskasse einen Inflationsausgleich von 3000 Euro und die die durch die Regierung betrogen wurden und werden bekommen nichts. Der Grund dieser Auszahlung soll das Ergebnis eines Tarifvertrages zwischen dem Beamtenbund und der Verhandlungsführung der Regierung (Beamte) sein. Von einem Arbeitskampf hat man nichts gehört, die Forderungen des Beamtenbundes wurden anstandslos übernommen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mit Hilfe der Gewerkschaften einen Inflationsausgleich bei den Tarifverhandlungen erkämpft. Und der Effekt ist, dass bei der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten, das der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelte Inflationsausgleich mit berechnet wurde. Sie profitieren damit doppelt.

    Weiterhin sind in letzter Zeit Gesetze verabschiedet worden, wo Subventionen in großer Höhe beschlossen wurden. Z.B. das Wachstumschancengesetz, das Firmen jährlich mit 3,2 Millionen Euro entlastet.

    Im 75. Jahr des Grundgesetzes hat dies nichts mit Demokratie zu tun. Eine Minderheit in Deutschland (Beamte) entscheidet über Gesetze, Urteile, die von den Bundesrichterinnen und Bunderichtern für Grundgesetzkonform eingestuft werden. Aber nicht im Sinn des Ausspruchs am Reichstag „Dem Deutschen Volke“.

    In Deutschland herrscht eine „repräsentative Demokratie“. Die repräsentative Demokratie konzentriert die politische Macht in den Händen einer potentiellen Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismuserhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit Wahlversprechen geworben, diese jedoch nicht gehalten werden und letztlich zu Gunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbeiregiert wird.

    Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger aufhorchen und anfangen für eine Demokratie zu kämpfen, die keine Menschengruppen bevorzugt (Beamte) und den Rest der Menschen in Deutschland benachteiligt. Durch solche Maßnahmen wie der Raub von Geldern aus den Sozialversicherungen zum Nachteil der Beitragszahlerinnen und Betragszahler. Man nennt es im Sprachgebrauch Betrug, aber wie nennen es die Regierungen die es gemacht haben und machen?

    Rentnerinnen und Rentner lasst euch nicht mehr betrügen, kämpft gegen die Ungleichbehandlung und den Raub der Rentengelder. Sozialverbände, Vereine, Gewerkschaften und Bürgerinnen und Bürger kämpft für die Rechte die im Grundgesetz Artikel 1 festgeschrieben sind. Kämpft gegen die Ungleichbehandlung gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

    Bringt massive Proteste auf den Weg.

    16.05.2024
    Andreas Reich
    Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Unsere Antwort auf: Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus

    Unsere Antwort auf: Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus

    Ein Kommentar von Andreas Reich, DVG eV 25.03.2024 …..   Foto: Pixabay (geralt)

    Unter der Überschrift “Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus” schrieb RTL Politikchef Nikolaus Blome ein Kommentar am 21.03.2024 bei n-tv.de.

    Diese Art von Journalismus ist nur darauf gerichtet Rentnerinnen und Rentner zu diskreditieren und hat nichts mehr mit Seriosität zu tun. In diesem Kommentar sind Wahrheiten nicht angesprochen und der Kommentar rückt Tatsachen in ein total verkehrtes Licht.

    „Allein die Jüngeren sollen die Rente für die kommenden Jahrzehnte sicher machen und die Lasten tragen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch dumm.“, so schreibt Blome.

    Das Rentensystem ist heute noch so wie es 1957 mit dem von der Regierung Adenauer geschaffenen Umlageverfahren eingeführt wurde, bei dem die aktuellen Beitragszahler die laufenden Renten finanzieren. Seither gibt es den Begriff vom “Generationenvertrag” und in all den Jahren bisher hat niemand davon gesprochen, dass die Eltern ihre Kinder ausrauben.

    Zitat Blome: “Außerdem finanzieren fast ausschließlich die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Steuern jenen Zuschuss, der aus dem Bundeshaushalt Jahr für Jahr fließt, damit die gesetzliche Rente überhaupt über die Runde kommt, gut 110 Milliarden Euro waren es zuletzt. Der Grund dafür: Knapp jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt muß ausgegeben werden für immer neue Sonderleistungen, sogenannte “versichewrungsfremde Leistungen”, die im Laufe der Jahre von den verschiedenen Bundesregierungen nämlich immer neue Sonderleistungen für die Älteren beschlossen wurden. Jede einzelne Sondermaßnahme kann man irgendwie gut finden, alle zusammen kann schon jetzt “eigentlich keiner bezahlen.“

    Milliarden an Bundeszuschuß für versicherungsfremde Leistungen in der Rentenkasse

    Gemeint ist hier der sogenannte Bundeszuschuss, aber warum gibt es diesen sogenannten Bundeszuschuss überhaupt? Alle Regierungen seit 1957 haben die Rentenkasse geplündert, für die Ausgaben von versicherungsfremden Leistungen, für die niemand jemals einbezahlt hat. Laut den Teufel Tabellen, die durch die Auswertungen der jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung entstanden sind, fehlen seit 1957 bis Ende 2022, insgesamt eine Summe von 988 Milliarden Euro an Rentenausgaben, für die es keine Einnahmedeckung gibt.

    “Versicherungsfremde Leistungen” sind Ausgaben, die durch die Beschlüsse der Bundesregierungen der Rentenversicherung auferlegt wurden. Sie sind nicht durch die Beitragszahlungen gedeckt. Das heißt: politisch gewollt bekommen Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eine Rentenauszahlungen, für die sie selber niemals Beiträge eingezahlt haben in ihrem Berufsleben.
    In der Literatur werden in den unterschiedlichen Versicherungszweigen folgende ausgewählte Leistungen als versicherungsfremd angesehen:

    Für die Rentenversicherung:

    • Anrechnungszeiten (z.B. für Ausbildung: Schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulbesuch);
    • Kriegsfolgelasten (z.B. beitragsfreie Ersatzzeiten wegen Kriegsgefangenschaft oder Flucht);
    • Familienlastenausgleich (z.B. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Kindererziehungsleistungen an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921)
    • sozialpolitische Korrektur der Fakten (z.B. Rente nach Mindesteinkommen, bei der niedrige Beiträge auf einen Mindestwert angehoben werden)
    • rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosigkeit;
      die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge
    • sowie Renten- und Übergangszuschläge zu Renten in den neuen Bundesländern und andere Leistungen.“

    „Dies sind Leistungen, die eigentlich allgemeine Staatsaufgaben sind und damit durch Steuern zu finanzieren wären“. (Bundestag).

    Weiterhin gibt es in Deutschland ein Zwei-Klassen-System, in dem die Steuerzahler für Pensionärinnen und Pensionäre im Beamtenstatus die kompletten Pensionen finanzieren, denn Die Beamten selber zahlen nicht einen €-Cent in eine “Beamtenkasse” ein.

    Was könnte in Deutschland geändert werden?

    So zahlen z.B. in Österreich alle in ein Rentensystem ein und bekommen 14-mal im Jahr einen höheren Rentenauszahlbetrag pro Monat als in Deutschland. Die Vorschläge von Minister Heil werden natürlich von den Beamten in Deutschland abgelehnt.

    In Artikel 3 Grundgesetz steht geschrieben: ” (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

    Leider ist dies nur ein Artikel der auf dem Papier steht, denn allein in der Rechtsprechung in Rentenfragen wurden und werden immer wieder Urteile gefasst gegen Rentnerinnen und Rentner.
    So wurde von Otto Teufel in einem Porträt beschrieben, Zitat:

    „Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren um so erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: …. dass für Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der der berufsständischen Versorgung oder für Beamten.” (Goettle)

    Da auch andere Sozialsysteme nicht die volle Summe an Einnahmen für die versicherungsfremden Leistungen bekommen, werden immer wieder Maßnahmen getroffen um unter anderem die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell abzusichern.

    So wurde mit Beginn des Jahres 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, mit dem alle Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung, auch schon alte, länger bestehende Verträge, zusätzlich die vollen Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre zu zahlen haben. Das sind nicht nur die eigenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) sondern auch die Beiträge für den Arbeitgeber gleich mit (Arbeitgeberanteil) .
    Was der Arbeitgeber an Krankenklassenbeiträgen gespart hat muß der Rentner später nachzahlen.
    Wir als Verein DVG e.V. kämpfen für die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“, zumal auch Kanzler Scholz schon mehrfach (Wahlkampfauftritte, Bürgergespräche in den Bundesländern und Antworten auf Anfragen im Bundestag) versprochen hat diese abzuschaffen.

  • Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Andreas Reich, 07.01.2024 …. Foto: Pixabay…
    Ja, es stimmt. Seit Jahrzehnten werden die Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik von den Bundesregierungen betrogen, da sie die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht gewährleisten. Dafür gibt es von der Hans-Böckler-Stiftung Auswertungen, wie „Böckler Impuls Nr: 18-208 von 2008“ und „Böckler Impuls Ausgabe 6-2005, die besagen, dass für 2002 keine Bundeszuschüsse an die Krankenkassen sowie 2008 eine Fehlfinanzierung von – 46,5 Milliarden erfolgten. Mit den nicht gezahlten Geldern an die Krankenkassen hätten die Beiträge der gesetzlich Versicherten bei 10% liegen können und die Leistungen der Krankenkassen hätten verbessert werden können.

    Diese nicht oder zu wenig zur Verfügung gestellten Bundeszuschüsse haben die Gesetzlichen Krankenkassen lt. den Bundesregierungen in finanzielle Schieflagen gebracht. Dadurch erfolgten Beitragserhöhungen und der Griff der Krankenkassen auf die Auszahlungen bei Betriebsrenten und besonders der Zugriff auf die Kapitalauszahlung bei uns Direktversicherten. Die gleiche Begründung der Unterfinanzierung der Krankenkassen führte zum 01.01.2024 zu Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen.

    Prof. Dr. Karl Lauterbach lässt diesbezügliche Anfragen in Briefen unseres Vereins leider unbeantwortet und verschweigt damit die Wahrheit über die Fehlfinanzierung der Krankenkassen.
    Durch diese Fehlfinanzierungen ist den Rentnerinnen und Rentner mit Direktversicherung die Finanzierung der Krankenkassen durch die Doppelverbeitragung nachträglich und rückwirkend aufgebürdet worden. Wobei auch Verträge rückwirkend durch die GMG- Gesetzgebung betroffen sind.

    Als vor Jahren die privaten Krankenkassen die Beiträge für die Versicherten erhöht haben, wurde vom Bundesverfassungsgericht diese Beitragserhöhung für nichtig erklärt. Das Besondere daran ist, diese Richterinnen und Richter sind Privatversichert. „Wer Böses dabei denkt.“
    Zur Rentenkasse ist festzustellen
    Dass die nicht gezahlten Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen von 1957 – 2022 zu einem Minusbetrag von „988 Milliarden Euro“ angewachsen sind. Diese Zahlen hat der Verein „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ in seinen „Teufel Tabellen“ veröffentlicht auf Grundlage der jährlichen Veröffentlichungen „Rentenversicherung in Zahlenreihen“.
    Seit dem Jahr 1977 mit einem Rentenniveau von 59,8% ist dieses auf jetzt 47,2% gefallen und die Prognosen gehen bis 2035 von 45% aus.

    So gab in einem Porträt über Otto Teufel die TAZ diese folgenden Texte:
    „Dann kam die Bundesregierung Kohl mit gleich zwei Rentenreformen, die praktisch Rentenansprüche dieser Leute um bis zu einem Drittel abgewertet haben. Durch einen rückwirkenden Eingriff….. auch vor dem Bundesarbeitsgericht hätte man keine Hilfe gefunden.“

    „Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren umso erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: dass Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der berufsständischen Versorgung und für Beamte. * Zu lesen im Urteil vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05).
    „Denn wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen.“

    „Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht und durchgesetzt haben. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren.
    Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.“

    Diese und andere Zitate aus dem Porträt der TAZ zeigen eindeutig, dass es nur eine politische Entscheidung geben kann.

    Wie sich die Beamten aller Ebenen, die Mitglieder und Mitgliederinnen des deutschen Bundestages sowie die Ruheständer und Ruheständerinnen dieser so demokratisch Agierenden Kraft ihrer Macht selbst am deutschen Staat bedienen sieht man auch an diesen nachfolgend genannte Ereignissen:

    Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre erhielten 3000 Euro Inflationsausgleich aus Steuergeldern, obwohl sie gegenüber Rentnerinnen und Rentnern diesen Inflationsausgleich nicht bedurften.
    Die Rentensteigerung wird dieses Jahr auf etwas über 3% ausfallen. Dagegen erhalten die Bundestagsabgeordneten dieses Jahr eine Diätenerhöhung von über 6%.
    Bei uns Rentnerinnen und Rentnern wird die Erhöhung der Renten an die Lohnerhöhung in Deutschland angepasst. Die Diäten werden auch an die Inflation angepasst.

    So sieht für die Beamtinnen und Beamten die (Un)Gleichheit der Menschen in der Bundesrepublik nach Artikel 3 Grundgesetz aus.

    Wir Rentnerinnen und Rentner sollten uns diesen Betrug nicht mehr gefallen lassen, so auch nicht die Kürzung der Mittel von 600 Millionen Euro in den nächsten Jahren.
    Wir sind 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wir sollten uns das nicht mehr gefallen lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
    Wir müssen die Bundesregierung, den Bundestag und auch die Bundesgerichte immer wieder mit Nachdruck auf diese Ungleichbehandlung zwischen Beamtenpension und Rentenauszahlung hinweisen. Dieser Mißstand gehört unverzüglich abgeschafft.

    Unser Ziel die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ wird für uns immer im Vordergrund stehen, Kämpfen wir alle dafür.

  • Offener Brief an Bundespräsident Steinmeier

    Offener Brief an Bundespräsident Steinmeier

    von Horst Debusmann
    Foto: Pixabay

    Bezug: Die Weihnachtsansprache 2023 des Bundespräsidenten

    Sehr geehrter Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,

    zunächst danke für Ihre alljährlichen Weihnachtsansprachen, mit Rückblick auf das Geschehene und mit Ausblick auf das kommende Jahr.

    In Ihrer diesjährigen Weihnachtsansprache 2023 haben Sie die Deutschen davor gewarnt, sich von der Demokratie abzuwenden, Zitat:

    „… Ja, es ist berechtigt, von politisch Verantwortlichen zu erwarten, dass sie um den richtigen Weg ringen, aber auch, dass sie Antworten geben, die uns als Land weiterhelfen”
    Die Bürgerinnen und Bürger dürften erwarten, dass Demokraten zusammenarbeiten, wo es um das gemeinsame Ganze geht:
    “Viele haben das vermisst. Manche wenden sich ab, andere schimpfen auf alles und jeden”.

    Wie recht Sie doch haben!

    Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass Demokraten zusammenarbeiten, wo es um das gemeinsame Ganze geht. Das „Gemeinsame“ sind insbesondere wir Bürger, verankert im Amtseid der Regierenden:

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“

    Der deutsche Amtseid | Grundrechteforum

    Meine Antworten sind:

    1.) Ihre Warnung sollte nicht nur an uns Bürger gehen, sondern vor allem und auch an die Regierenden, deren Entscheidungen oft gravierender Anlass sind, dass Menschen die Willkürpolitik der Regierung weder verstehen noch nachvollziehen können.

    Auch Ihre vergangenen Weihnachtsansprachen hatte ich stets zum Anlass genommen, auf einen dieser Willkürakte hinzuweisen, der inzwischen 7 Millionen Bürger betrifft. Diese hatten nämlich auf Anraten des Gesetzgebers viele Jahrzehnte – weil die Rente nicht reicht (Pensionäre haben diese Sorgen nicht) – für ihren Lebensabend gespart, werden aber seit 01.01.2004 sogar auch noch rückwirkend für bereits in den 1970er (!) Jahren abgeschlossene Verträge schamlos um ihre privat finanzierte Altersvorsorge betrogen (pacta sunt servanda).

    Von der FDP in der Opposition noch als „kalte Enteignung“ angeprangert, will auch sie heute davon nichts mehr wissen. Das ist Wendehals-Politik. Die wird auch von anderen Parteien praktiziert.

    Wir sind in einem falschen Film. Beim The­ma Dop­pel­ver­bei­tra­gung von Direktversicherungen zäh­len Ar­gu­men­te schon lan­ge nicht mehr. CDU/ SPD/ FDP und Grü­ne ma­chen was sie wollen, sehen uns Sparer nur noch als Marionetten.

    2.) Aber wenn es anstrengend werde in der Demokratie, dann gebe es „bessere Ratgeber als Wut und Verachtung“
    Nach 20jährigem „anstrengendem“ Schriftverkehr haben die politischen Entscheidungsträger uns aus Verzweiflung ungewollt zu Wutbürgern werden lassen. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis, der Vorgang ist Ihnen aus Ihrer Zeit als Regierungsmitglied bestens bekannt. Als Rentner wollten wir unsere im Gegensatz zu Österreich bescheidene Rente aufbessern, damit unseren verdienten Lebensabend in Würde genießen. Wir wollten aber keine Briefe/eMails schreiben müssen, um gegen das gen Himmel schreiende Raubrittertum anzukämpfen.

    3.) Alles wird teurer: Wohnen, Heizen, Strom, Tanken, Lebenshaltungskosten. Kommunen, Städte und Gemeinden müssen laufend Grundsteuern, Straßenbeiträge etc. erhöhen, um nicht „Konkurs“ anmelden zu müssen. Heute kam wieder eine Mitteilung der Krankenkasse, “Beitragserhöhung”. Viele von uns Rentnern können das nicht mehr schultern und – diejenigen. die dafür vorsorgen wollten – werden nachträglich von den Regierenden um ihre Ersparnisse betrogen! „Danke“ statt Wut sollen wir sagen, – dass ist zu viel verlangt.

    4.) GroKo und Ampel haben durch jahrelang verfehlte Politik die Renten-/Kranken- und Staatskassen geplündert. Wo sind unsere über Jahrzehnte üppig gezahlten Steuergelder (Pandemie, Naturkatastrophen, Ukraine sind nicht vorhersehbare Ereignisse) geblieben?
    Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein in allen Himmelsrichtungen ausuferndes Ausgabenproblem. Die Bürger „Otto-Normalverbraucher“ müssen es wie immer ausbaden, Abgeordnete, Beamte u.a. entziehen sich der Solidarität. Es lebe die Zwei-Klassen-Gesellschaft. Die derzeitige Notlage ist hausgemacht, nicht wir Bürger, sondern unsere Volksvertreter (“vom Hörsaal in den Plenarsaal”) haben das zu verantworten. Kein Wunder, wenn man über neue Gesetze abstimmt und nicht einmal weiß, was drinsteht und deren Auswirkungen nicht überblickt, wie z.B. das GMG vom 13.11.2003 mit immensem Schaden für Bürger, die dem Staat nicht zur Last fallen wollten.

    5.) Bund verzichtet auf Klage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer (- FOCUS online)
    Wie Andreas Scheuer, der trotz vieler Warnungen (!) Verträge unterschreibt, ohne das noch ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Die Tatsache, dass er bis heute nicht einmal um Entschuldigung für den politischen Scherbenhaufen rund um die Pkw-Maut gebeten hat, den er sehenden Auges und trotz anderslautender Einschätzungen in Kauf nahm, macht die Affäre zudem moralisch verwerflich. Rücktritt wäre richtig gewesen, aber Aussitzen war angesagt. Für das Millionen-Debakel muss wieder der Steuerzahler und damit die Gesamtgesellschaft haften. Der ehemalige Minister Andreas Scheuer reibt sich die Hände und darf sich mit Rückendeckung von Markus Söder auf seine üppige Pension (auch hier zahlt wieder der Steuerzahler) freuen. Be“scheuert“, als Verantwortlicher in der freien Wirtschaft würde er fristlos gefeuert werden, als Regierungsmitglied genießt er jedoch „Immunität“. Ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie. Dieses Verhalten erzeugt berechtigte Wut bei Bürgern, die für sich selbst vorsorgen, bei Kapitalauszahlung aus allen Wolken fallen, weil deren Verträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Eine katastrophale Anmaßung im Elfenbeinturm, die Sorgen und Nöten der Bürger und Menschen in diesem Staat missachtend.

    Sehr geehrter Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,

    Für uns Bürger ist die gesetzwidrige „kalte Enteignung“, das sittenwidrige Abkassieren unseres Eigentums ein Skandal.  Solange die Regierenden uns Bürger als „Melkkühe“ sehen, muss man sich nicht wundern, wenn diese sich frustriert abwenden. Die Regierenden haben keinen Respekt mehr vor den Lebensleistungen der Bürger. Seit vielen Jahren ablesbar an den Wahlergebnissen, das höchste Gut eines Parlamentariers , das „Vertrauen“ in die Demokratie ist dahin. Philipp Türmer brachte es auf dem Ordentlichen Bundesparteitag der SPD im Dezember 2023 in Berlin auf den Punkt: „Die Hütte brennt“.

    Zum Betrug bei unserer privatfinanzierten Altersvorsorge:
    Wir haben nichts umgangen, wir sind keine Betriebsrentner. Wir sind die Opfer einer Willkürpolitik , die sich aus dem eigenen Ersparten nachträglich selbst die Betriebsrente auszahlen würden, jedenfalls wird das gesetzlich so ausgelegt von den Krankenkassen. Chapeau, einfach genial, um Löcher in den Kassen zu stopfen. Erst animieren, dann kassieren ist hinterhältig. Für den Lebensabend vorsorgende Menschen werden von den Regierenden nachhaltig bestraft (was denkt man sich eigentlich dabei?), und da soll man noch den Regierenden vertrauen? Exodus ehemaliger Stammwähler ist die Folge! Und es werden täglich mehr werden …

    Die Gefahr für die Demokratie sind nicht wir Bürger, sondern unverantwortlich handelnde Volksvertreter. Solange diese Schandtat nicht rückgängig gemacht wird, auch für Alterträge!, wird die Hütte weiter brennen. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn die Summen über einen bewusst hinausgezögerten Zeitraum von 20 Jahren kumulieren. Karl Lauterbach plädierte in seiner BT-Rede am 11.10.2018 „Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten“ noch für die Rückzahlung. In Regierungsverantwortung jedoch will er nichts mehr davon wissen. „Wir haben kein Geld“, klar, wenn man es in all den zurückliegenden Jahre mit vollen Händen ausgibt für alle anderen Dinge, die wir nicht zu verantworten haben. Den Kontakt zum Volk hat man längst verloren, Respektlosigkeit ist Teil des Regierungshandelns.

    Ich wünsche Ihnen ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2024.

    Horst Debusmann
    63150 Heusenstamm

  • Generation Z aufgemerkt: Kostenfalle betriebliche Altersversorgung (bAV)

    Generation Z aufgemerkt: Kostenfalle betriebliche Altersversorgung (bAV)

    Eine Kolumne von Reiner Korth 13.12.2023

    Es ist Weihnachtszeit, die bAV (betriebliche Altersversorgung) wird wieder intensivst beworben. Die Vorteile in der Sparphase werden von den Versicherungskonzernen ausschweifend erklärt, die Kostenfallen und das abzusehende Verlustgeschäft bei der Auszahlung wird freundlichst verschwiegen.

    Gerade hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wieder eine neue Werbekampagne gestartet und fokussiert sich dabei voll auf die jungen Arbeitnehmer, auf die Generation Z, auf die 20- bis 29-jährigen, die gerade ins Berufsleben eingetreten sind, die vielfach gerade damit beginnen eine Familie zu gründen und die sich dabei Gedanken machen, machen müssen, um ihren späteren Lebensunterhalt im Alter.

    Die Rente wird nicht reichen, immer weniger Einzahler, immer mehr Rentenbezieher, Rentnerarmut. Das sind die Stichworte, die auch die Politik öffentlich vermeldet und damit die Generation Z in eine betriebliche Finanzierungsfalle lockt.

    Der GDV bewirbt aktuell auf seinen Internetseiten “lebenslang-gut-leben” die Vorzüge einer Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung in überschwenglichen Tönen: Arbeitgeberzuschuß, Steuerersparnis, Förderung.

    Allerdings, davon “gut leben” können in erster Linie die Versicherungskonzerne selber. Und der Staat spart bei diesem seltsamen Konstrukt auch noch: Abschlussgebühren, Verwaltungskosten, weniger staatliche Rente, hohe Krankenkassenabgaben, etc. Worüber diese Seiten allerdings keine Auskunft geben, das sind die Fallstricke und die Risikokosten einer bAV. Gerade die hohen Krankenkassenbeiträge im Alter werden in vielen Fällen bei der bAV zum ganz großen Verlustgeschäft für den Arbeitnehmer.

    Und die Rechnung geht so:

    In der Beitragsphase (üblich sind heute 100 € bis 200 € monatlich) zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und keine Sozialbeiträge für diesen abgeführten Beitrag. Allerdings, der Arbeitgeber zahlt dazu seine Arbeitgeberbeiträge auch nicht ein. Übersetzt heißt das: weniger Beiträge in die Rentenversicherung, weniger Beiträge in die Krankenversicherung, weniger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.

    Dieser Mechanismus führt schon zu signifikanten Nachteilen in der Berufsphase: weniger Arbeitslosengeld falls arbeitslos, weniger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weniger Erwerbsminderungsrente bei Invalidität.

    Noch gravierender sind jedoch die finanziellen Verluste in der Rentenzahlphase: bis zu 2 Rentenpunkte weniger (macht schon heute minus 75 Euro im Monat, im Jahre 2045 dann noch deutlich mehr!), ca. ein Fünftel der Auszahlungssumme (voller Arbeitnehmer- plus den Arbeitgeberanteil) ist an die Krankenkassen zu zahlen. Übersetzt heißt das: die Beiträge die der Arbeitgeber in der Einzahlphase sich gespart hat, muß der Arbeitnehmer jetzt zusätzlich und nachträglich mit einzahlen. Ein großer Nachteil für den Arbeitnehmer. Und zu versteuern ist die Betriebsrente dazu auch noch allemal.

    Ja, und dann gibt es ja in der Auszahlungsphase noch den Freibetrag von 170 €, aber der gilt nur für die Krankenversicherung (15 %) nicht jedoch für die Pflegeversicherung. Der bedeutet aber nicht, dass Ihnen wieder 170 € gutgeschrieben werden auf die obigen Verluste, sondern nur 15 % von 170 €, macht also eine Nettoersparnis von 25 Euro durch diesen minimalen Freibetrag.

    Und dann ist da noch das ganz große gesetzliche Risiko einer fehlenden Bestandsgarantie für laufende Verträge. Im deutschen Sozialrecht ist eine rückwirkende Beitragserhebung ausdrücklich nicht verboten.

    Die Arbeitnehmer, die sich seit den 1980-er Jahren eine betriebliche Direktversicherung angespart haben, haben diesen Rechtsbruch, diesen staatlichen Betrug mit dem GMG 2003 schon schmerzlich erfahren müssen. Sie wurden vom Gesetzgeber nachträglich zur Kasse gebeten und mußten rückwirkend 19 % Krankenkassenabgaben auf die volle Sparleistung wieder abführen.

    Was bedeutet dieser Fall für die Zukunft, für die jungen Leute heute, für die Genration Z: Sie können den Prognosen der Versicherer nicht trauen. Wenn der Staat beispielsweise im Jahr 2025 hingeht (wie im Falle GMG 2003) und erhöht rückwirkend die Krankenkassenbeiträge auf beispielsweise 23 % oder ähnlich, dann ist die komplette Rendite “aufgefrühstückt”. Mehr noch, dann gibt es weniger ausgezahlt als der Arbeitnehmer netto eingezahlt hat. Ein ganzes dickes Verlustgeschäft droht da also.

    Drum prüfe sich jeder selber intensivst, welches Vertragsrisiko er beim Abschluß einer bAV bereit ist einzugehen.

    Foto: Pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →