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  • Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Anfang 2023 nahm eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, die sich mit einer Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland auseinandersetzen sollte. Dieser „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ gehören unter anderem Verbraucherschützer, die Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Vertreter aus Wissenschaft, den Ministerien und der Versicherungswirtschaft an. Die Gruppe legte im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zur Reform der privaten Altersvorsorge vor.

    Was waren die Ergebnisse der Fokusgruppe?

    Das Riester-System hat regulatorische Schwächen. Zum Beispiel seien die administrativen Kosten der Fördersystematik zu hoch und die Beitragsgarantie der Riester-Rente führe zu deutlich niedrigeren Renditen.

    Was sind die Pläne von Bundesminister Christian Lindner:

    Die Bundesregierung soll steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere möglich machen – also auf ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen. Wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die auf einem guten Weg ist, könnte auch die Neujustierung der privaten Vorsorge vorgezogen werden.

    Es wird geplant, die geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und ihr wieder neues Leben einzuhauchen. Das Ziel ist es, ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht.“ Es gehe darum, Menschen ein attraktives Angebot zu machen, eigenverantwortlich ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Statt Aktien & ETFs bei privater Altersvorsorge wie bisher faktisch auszuschließen, können so alle von ihnen profitieren.

    Es soll weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit wird an einem System festgehalten, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können. Demnach sollen zum einen die Einzahlungen von der Steuer absetzbar werden, zum anderen soll die Abgeltungssteuer auf Erträge in der Sparphase komplett wegfallen. Außerdem werde es wie bei der aktuellen Riester-Rente staatliche Zulagen geben.

    Es ist klar, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Mit dem Einstieg in die Aktienrente hat sich die FDP gegen große Widerstände in der Koalition und auch aus der Union durchgesetzt. Der erste Schritt hin zu einer Kapiteldeckung der Rente ist für die Freien Demokraten zentral, da dies die einzig sinnvolle Antwort auf das immer größere Ungleichgewicht zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern ist. Für die FDP ist allerdings klar, mittelfristig müssen wir ein Rentenpaket III

    auflegen, denn ein gesichertes Rentensystem benötigt weitergehende konsequente Reformschritte.

    Was wird nicht ausgesprochen?

    Es wird nicht über die Ursachen gesprochen, warum die Rentenversicherung in Schieflage ist. Es wird nicht darüber gesprochen, dass die Bundesrepublik seit 1957 die Rentenkasse plündert. (Wirtschaftswoche vom 14.05.2024 „Wie der Staat die Rentenkasse plündert“. Es wird auch nicht darüber gesprochen, warum nicht über Einsparpotential bei Beamtinnen und Beamten sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gesprochen wird. Z.B. Auszahlung von Pensionen ohne dass von den Pensionbeziehern jemals Beiträge bezahlt wurden, Auszahlung von Sondergeldern wie Inflationsausgleich.

    Was noch sehr wichtig ist?

    Es wird überhaupt nicht gesprochen was in der Auszahlungsphase mit den Erträgen erfolgt. Werden die ausgezahlten Gelder weiterhin mit Abzügen von 20% für die Krankenkassen gekürzt um damit die fehlenden Gelder der Bundesrepublik auszugleichen?

    Unser Vereinsvorsitzender Reiner Korth schrieb dazu folgende Zeilen:

    „Die neuen Vorschläge aus der FDP, jetzt als weitere Sparform auch ETF – und andere auf Aktien basierende Sparpläne zu fördern, sind eine Mogelpackung.

    Das Kernproblem der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht die Anlageform, ob Versicherungserträge oder Fondsparpläne angespart werden. Das Hauptproblem sind die mit 20 % gegenüber der staatlichen Rente doppelt so hohen Sozialabgaben auf die Auszahlung der Vorsorgerenten.“

    09.07.2024 Andreas Reich
    Foto: Pixabay/ulleo

  • Altersvorsorge mit ETF anstelle von Direktversicherungen

    Altersvorsorge mit ETF anstelle von Direktversicherungen

    von Reiner Korth 06.06.2024

    Die Finanzsituation der staatlichen Rente ist derzeit massiv in die Diskussion geraten. Ist die staatliche Rente noch sicher? Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner einzahlen. Die Rentenkasse wird nicht völlig pleite gehen. Aber es steht die Befürchtung im Raum, das Rentenniveau wird weiter abgesenkt und die Abgaben auf die Rente werden steigen. Die Folge: weniger Netto von der Brutto Rente auf dem Konto. Also machen sich gerade jetzt viele, auch und insbesondere junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Gedanken, wie sie zusätzlich versorgen können, ja vorsorgen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen absichern zu können.

    Was sind geeignete Modelle für die zusätzliche Altersvorsorge?

    Diese Frage hat die Sendung “Hallo Hessen” am 05.06.2024 auf HR3 beleuchtet. Als vorrangig geeignete Modelle empfohlen wurden vom Wirtschaftsjournalisten Hermann-Josef Tenhangen (finanztip) als erstes ein Tagesgeldkonto, welches kontinuierlich bespart wird. Als zweite Wahl dann die langfristige (15 Jahre und länger) Investition in einen ETF Sparplan und als Drittes ein Festgeldkonto.

    Der Abschluß einer Direktversicherung oder das Ansparen auf eine Betriebsrente wurden in dieser Sendung nicht empfohlen. Und das hat seinen Grund: auf die Auszahlung einer Betriebsrente oder einer Direktversicherung werden später ca. 20 Prozent an Krankenkassenabgaben fällig, zusätzlich der persönliche Steuersatz.

    Diese hohen statatlichen Abgaben führen dazu, daß in den allermeisten Fällen die abgeschlossene Direktversicherung trotz staatlicher Förderung zu einem Verlustgeschäft für den Sparer wird. Den Grund dafür hat diese Sendung auch gleich mitgeliefert:

    Doppelverbeitragung führt zu hohen Verlusten bei Direktversicherungen

    Die Bundesregierung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 die Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt . Jetzt, nach 20-jähriger Ansparzeit und Auszahlung der Versicherungen oder Betriebsrenten wird immer deutlicher: diese Art des Vorsorgesparens für das Alter wird zu einem enormen Verlustgeschäft. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten, DVG eV weist schon seit Jahren auf die hohen Risiken hin. Es gibt keinen Bestandsschutz für Altverträge und vor allem: die monatlichen Abgaben auf die Auszahlung der Versicherung oder der Rente in Form von Steuern und Krankenkassenbeiträgen sind überproportional hoch und führen zu einem Verlustgeschäft für den Altersvorsorgesparer.

    Besser Finanz-Sparpläne nutzen

    Die Konsequenz ist also eindeutig: wer für das Alter Vorsorge treffen will, sollte besser Finanzsparpläne nutzen, die mit ihrer Rendite mindestens die jährliche Inflation ausgleichen. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wer längerfristig für seine Altersvorsorge anlegen möchte, für den hat Wirtschaftsjournalist Tenhagen auch die Empfehlung parat: “in ETFs investieren”. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren und länger sei eine Rendite von 8 bis 10 Prozent durchaus drin, wenn es etwas schlechter läuft auch noch immer 3 bis 6 Prozent.

    Beide Sparformen haben auf jeden Fall den ganz großen Vorteil: man muß auf die ausgezahlte Summe keine 20 Prozent Krankenkassenbeiträge zahlen. Eine solch hohe persönliche Abgabe ist durch keine Rendite dieser Welt wieder aufzufangen.

    Den vollständigen Beitrag sehen Sie in der ARD Mediathek ab Minute 32:00.

    https://www.ardmediathek.de/video/NmQwNjc1ZjctYjE4OC00NzM1LTlkMDAtNzRhYWYwMDYxZDY5

  • Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    In der Diskussion um die Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung kursierten immer wieder andere Zahlen; z. T. auch politisch motiviert und deshalb überhöht.

    Zur Herstellung zweifelsfreier Fakten haben wir die unabhängige Finanzjournalistin
    Frau Barbara Sternberger-Frey mit der Aktualisierung Ihres alten Gutachtens aus dem
    Jahr 2019 beauftragt. Inzwischen liegen uns die neuen Daten per Jahresende 2023
    mit folgenden Ergebnissen vor:

    1. Der jährliche Einnahmeausfall beläuft sich auf nur noch max. 111 Mio. Euro

      Dies bedeutet, dass sich ein sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung nur noch mit
      einem so geringen Betrag auf die Einnahmen auswirkt, dass sich das im Milliarden-
      Budget der Krankenkassen (GKV geschätzt 315 Mrd Euro in 2024) überhaupt nicht bemerkbar macht.
    1. Die Gesamtschadenssumme für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
      aus Direktversicherungen seit 2004 beträgt insgesamt max. 12,3 Mrd. Euro

    Alle anderen genannten Zahlen sind demnach obsolet, weil falsch interpretiert oder unzulässigerweise vermengt. Wir bitten Euch deshalb, in der weiteren Kommunikation einheitlich nur diese Zahl von 12,3 Mrd. zu verwenden, wohlgemerkt „nicht jährlich“, sondern einmalig in Summe von 2004 bis Ende 2023.

    1. Die erste Umsetzung

    Durch Vermittlung des Mainzer MdB Daniel Baldy stehen wir seit einigen Wochen mit SPD-Bundestagsabgeordneten zu dieser Thematik in engerem Kontakt. Selbstverständlich haben wir sie über diese neuen Daten bereits informiert und besonders betont, dass der Beendigung der Doppelverbeitragung – wenn  Bundeskanzler Scholz nur wollte  – nichts mehr im Wege steht!   Wir werden die Antwort überwachen.

    Durch diesen Kontakt ist uns auch bekannt geworden, dass es eine Arbeitsgruppe wie von Kanzler Scholz mehrfach vorgetragen (Zitat u. a. in Dresden: „Wir sind dran.“) überhaupt nicht gibt. Scholz hat also mehrfach öffentlich etwas Falsches gesagt.

    Wir geben aber nicht auf und drängen auf einen persönlichen Gesprächstermin mit der SPD, um mit unserem Know-how (Scholz: „Wir suchen schlaue Leute.“) BK Scholz und die SPD bei der Einlösung seines Versprechens zu unterstützen.

    04.03.2024
    Dr. Thomas Hintsch

  • Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt

    Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt

    von Helmut Achatz, 22. Januar 2024

    Egal, ob gesetzliche Rente oder Betriebsrente – die Sozialversicherung hält immer die Hand auf. Bei der Betriebsrente ist der Abzug besonders heftig. Was bleiben von 800 Euro noch übrig?
    Die ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) hat einmal ausgerechnet, was Siemens-Betriebsrentnern von 800 Euro übrig bleiben. Die Rechnung gilt natürlich auch für alle anderen Betriebsrenten, die monatlich ausgezahlt werden. Und sie gilt auch für ausgezahlte Direktversicherungen, die monatlich mit einem 120-stel Anteil verrechnet werden.
    Was von 800 Euro Betriebsrente übrig bleibt
    Weil die Siemens-Rentner im Frühjahr 2023 mehr Betriebsrente bekamen, hat die ADG einmal ausgerechnet, was davon nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen noch übrig bleibt. Am 1. Januar 2024 hat sich jedoch der GKV-Betriebsrentenfreibetrag auf 176,75 Euro erhöht, sodass die Rechnung heute etwas anders aussieht. Leider hat sich nicht der Freibetrag erhöht, sondern auch der Zusatzbeitrag der Siemens Betriebskrankenkasse.
    Hier die neue Beispielrechnung für Abzüge bei Betriebsrenten:
    Versicherte mit Kindern zahlten bis Ende 2023 genau 128,67 Euro, seit Anfang 2024 sind es 128,79 Euro, kinderlose Versicherte zahlten 133,47 Euro, seit Anfang 2024 sind es 133,59 Euro.
    Die Erhöhung des Freibetrags hat sich in 2024 also nicht beitragssenkend ausgewirkt.

    “Beispiel 1: Versicherter mit Kindern

    Betriebsrente” 800,00
    abzgl. Freibetrag -176,75

    krankenversicherungspflichtiger Betrag 623,25
    Berechnung
    Beitrag KV 14,6% von 623,25 -90,99
    Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) 1,7% von 623,25 -10,60
    Beitrag PV m. Kinder 3,4% von 800,00 -27,20
    Betriebsrente netto 671,21
    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag 128,79

    Beispiel 2: Versicherter ohne Kinder
    Betriebsrente 800,00
    Freibetrag -176,75
    krankenversicherungspflichtiger Beitrag 623,25

    Berechnung
    Beitrag KV 14,6% von 623,25 -90,99
    Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) 1,7% von 623,25 -10,60
    Beitrag PV kinderlos 4,0% von 800,00 -32,00
    Betriebsrente netto 666,41
    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag 133,59

    Bezogen auf zehn Jahre, denn so lang müssen Direktversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, macht das bei Versicherten mit Kindern immerhin 15.454,80 Euro aus, bei Kinderlosen sind es sogar 16.030,80 Euro. (Quelle: ADG)
    Die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder hat 2003 – mithilfe der Union – das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) verabschiedet, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat. Seitdem wird für Betriebsrenten nicht mehr nur der halbe Beitragssatz abgezogen, sondern der volle. Für “Einmalzahlungen”, und dazu zählen die Krankenkassen auch Direktversicherungen, wird monatlich ein Anteil von einem 120-stel der Auszahlungssumme über 10 Jahre lang verbeitragt.
    Nach heftigen Protesten des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und hunderten von Klagen vor Sozialgerichten wurde zum 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag eingeführt. Seitdem wird bei Betriebsrenten und ausgezahlten Direktversicherungen, die über der Freibetragsgrenze liegen, vom Rest der volle Beitragssatz abgezogen. Zur Einführung war der Freibetrag bei 159,25 Euro, 2023 beträgt er 169,75 Euro – und erhöht sich 2024 auf 176,75 Euro. Da die Krankenkassen aber gleichzeitig ihre Zusatzbeiträge auch erhöht haben, führt der neue Freibetrag jedoch zu keiner Beitragssenkung, wie oben dargestellt.
    Zur Erläuterung: bei Direktversicherungen mit Einmalauszahlung wird eine fiktive Betriebsrente errechnet: Einmalauszahlung ÷ 120 = fiktive monatliche Betriebsrente. Von dieser fiktiven Betriebsrenten werden dann die Beiträge berechnet, die der Betriebsrentner zehn Jahre lang zahlen muss.
    Hinweis auf den Original Artikel:

    https://vonunruhestand.de/2024/01/was-von-800-euro-betriebsrente-uebrig-bleibt

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