Category: Rechtsbruch

  • Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Andreas Reich/DVG 28.08.2024

    Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

    Solidarmodell

    Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

    Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

    Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

    Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags

    Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

    Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

    In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

    GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

    von Marcel Görmann.

    Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

    Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

    Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

    GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

    Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

    Verwendung des Rundfunkbeitrages

    u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

    74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

    16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

    1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

    Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

    Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

    Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

    Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

    Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

    Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

    Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

    Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

    Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

    Andreas Reich

    Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Kein Schutz durch das neue “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”

    von Reiner Korth 17.05.2024
    Foto: Pixabay

    Nach dem Desaster mit den mickrigen Auszahlungsergebnissen in der Riester Rente möchte die Bundesregierung in einem neuen Anlauf jetzt den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die “Betriebsrente” wieder andienen und hat dazu das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” in Arbeit.

    Über die Medien, so beispielweise ein Artikel im Handeslblatt vom 15.05.2024, “Rente vom Chef – Ampel will die betriebliche Altersvorsorge stärken” läßt die Ampelregierung schon mal die guten Seiten des neuen Betriebsrentengesetzes der Öffentlichkeit übermitteln.

    Allerdings verschweigt die Ampelkoalition und auch der Zeitungsbericht eine gravierende Lücke in der Sozialgesetzgebung, die für jeden Abschluß eines Betriebsrentenvertrages zum Risko für den Arbeitnehmer wird.

    Der Artikel im Handelsblatt schließt mit der Feststellung. Zitat::

    Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“

    Mit diesem Satz wird dem unbedarften Leser die (vermeintliche) Sicherheit auf sehr subtile Art vermittelt, bestehende Betriebsrenten seien dann, nach Verabschiedung des neuen Gesetzes generell nicht mehr kürzbar. Diese Aussage soll den Lesern eine „Planungssicherheit“ vorgeben, die real aber nicht existent ist.

    Das Rückwirkungsverbot greift im Sozialgesetz NICHT

    Denn diese Aussage ist nur die halbe Wahrheit, weil der Satz “Auch soll es zukünftig … keine Möglichkeit geben…, bestehende Betriebsrenten zu kürzen” nicht eine allgemeine Geltung besitzt, sondern sich nur auf die Verpflichtungen seitens der Arbeitgeber bezieht. Der Staat selber kann jedoch jederzeit und auch rückwirkend die Sozialabgaben auf Betriebsrenten erhöhen, auch auf alte Verträge, was einer faktischen Kürzung der Betriebsrente gleichkommt. Wir erinnern uns an das GMG 2003, bei dem im November 2003 ganz kurzfristig beschlossen wurde, ohne Vorwarnung ab dem 01.01.2004 plötzlich die Doppelte Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu zahlen.

    Fakt war und Fakt ist auch heute noch:

    – in der Sozialgesetzgebung findet der Verbraucherschutz keine Anwendung,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt etwas anderes als im Steuer- oder Zivilrecht,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt  – auch heute noch –  das Rückwirkungsverbot NICHT !

    Das heißt, der Gesetzgeber kann also beispielsweise 2033 hingehen und

    die Krankenkassenbeiträge (KV, PV) auch noch nachträglich  anheben,

    und das auch für Verträge die jetzt und heute in 2024 abgeschlossen werden !

    Konsequenz: Diese Aussage „Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“ ist wohl sprachlich nicht falsch, sie vermittelt aber den Eindruck, die Auszahlung einer bereits bestehenden    Betriebsrente wird niemals gekürzt, der Arbeitnehmer sei auf der sicheren Seite.

    Und dieser Eindruck ist eben völlig falsch: Der Arbeitnehmer allein ist dem gesetzgeberischen Risiko einer nachträglichen KV-PV-Beitragserhöhung ausgesetzt, was einer realen Kürzung der Betriebsrentenauszahlung gleich kommt !

    Der Originalartikel ist zu finden unter:

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/betriebsrente-rente-vom-chef-ampel-will-betriebliche-altersvorsorge-staerken/100037681.html

  • Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Endlich wird von der Presse auch einmal über ein Thema geschrieben, dass in der Öffentlichkeit von den politisch agierenden massiv verschwiegen wird.

    Die Wirtschaftswoche hat gestern am 14.05.2024 den Artikel „Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert“ veröffentlicht. Genau wie schon in unseren Angaben beschrieben, Homepage unter: dvg-ev.org/2024/02/rentnerinnen-und-rentner-systematisch-seit-1957-von-den-bundesregierungen-betrogen/. Hier wird eindeutlich beschrieben, wie der Staat seit 1957 systematisch die Sozialversicherungen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler betrogen haben. Die damit verbundenen Finanzprobleme wurden und werden durch Verringerung des Rentenniveaus für die Rentnerinnen und Rentner auferlegt. Ebenfalls wurden durch das GMG-Gesetz ebenfalls in Verträge der betrieblichen Altersversorgung eingegriffen. Leider verweigern der Minister für Gesundheit, Karl Lauterbach, und der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, jegliche Aussage zu den versicherungsfremden Leistungen. Nicht einmal der Gesamtverband der Krankenkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung unternehmen etwas. Warum?

    Ich sehe hier eine klare Benachteiligung, wenn nicht sogar eine Diskriminierung gegen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch eine Verletzung der Übernahme von Kosten für von den Regierungen übertragenen Aufgaben an die Sozialversicherungen. Wenn jemand für von ihm verursachte Kosten nicht bezahlt und diese auf andere abschiebt, so ist das Betrug. Und die Bundesgerichte sanktionieren dies noch.

    Gleichzeitig wurde vorgestern (13.05.2024) von T-Online veröffentlicht: „Abgeordneten Diäten steigen deutlich – Größte Steigerung seit fast 30 Jahren.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Diäten wird der Nominallohnindex herangezogen.

    Mit dem sogenannten Nominallohnindex bildet das Statistische Bundesamt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern ab. Er war im Jahr 2023 so stark gestiegen wie seit 2008 nicht mehr. Zurückzuführen ist die kräftige allgemeine Lohnsteigerung vor allem auf Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die im Oktober 2022 erfolgte Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Renten wird die Bruttolohnerhöhung herangezogen.

    Grundlegende Orientierungsgröße für die jährliche Rentenanpassung war seit 1957 die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Deshalb wird auch von einer lohndynamischen Rente gesprochen.

    Hier ist eindeutig gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen, aber die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sehen dies anders.

    Dabei verzichtet die Regierung jährlich auf 73 Mrd. Euro für den Verzicht auf Vermögenssteuer.

    Seit der Corona Pandemie steigen die Preise, aber Konzerne wiederum haben die Konzerne, die die Preise am meisten erhöht haben Energie- Mineralöl- und Lebensmittelkonzerne), ihre Gewinne ungleich höher erhöht als vor Beginn der Pandemie. Was unternimmt die Regierung dagegen? Nichts.

    Sie wälzt alles auf die Verbraucher ab, während sich die Konzernbosse die Hände reiben.

    Weiterhin genehmigten sich die Armen Beamtinnen und Beamten aus der Staatskasse einen Inflationsausgleich von 3000 Euro und die die durch die Regierung betrogen wurden und werden bekommen nichts. Der Grund dieser Auszahlung soll das Ergebnis eines Tarifvertrages zwischen dem Beamtenbund und der Verhandlungsführung der Regierung (Beamte) sein. Von einem Arbeitskampf hat man nichts gehört, die Forderungen des Beamtenbundes wurden anstandslos übernommen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mit Hilfe der Gewerkschaften einen Inflationsausgleich bei den Tarifverhandlungen erkämpft. Und der Effekt ist, dass bei der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten, das der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelte Inflationsausgleich mit berechnet wurde. Sie profitieren damit doppelt.

    Weiterhin sind in letzter Zeit Gesetze verabschiedet worden, wo Subventionen in großer Höhe beschlossen wurden. Z.B. das Wachstumschancengesetz, das Firmen jährlich mit 3,2 Millionen Euro entlastet.

    Im 75. Jahr des Grundgesetzes hat dies nichts mit Demokratie zu tun. Eine Minderheit in Deutschland (Beamte) entscheidet über Gesetze, Urteile, die von den Bundesrichterinnen und Bunderichtern für Grundgesetzkonform eingestuft werden. Aber nicht im Sinn des Ausspruchs am Reichstag „Dem Deutschen Volke“.

    In Deutschland herrscht eine „repräsentative Demokratie“. Die repräsentative Demokratie konzentriert die politische Macht in den Händen einer potentiellen Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismuserhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit Wahlversprechen geworben, diese jedoch nicht gehalten werden und letztlich zu Gunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbeiregiert wird.

    Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger aufhorchen und anfangen für eine Demokratie zu kämpfen, die keine Menschengruppen bevorzugt (Beamte) und den Rest der Menschen in Deutschland benachteiligt. Durch solche Maßnahmen wie der Raub von Geldern aus den Sozialversicherungen zum Nachteil der Beitragszahlerinnen und Betragszahler. Man nennt es im Sprachgebrauch Betrug, aber wie nennen es die Regierungen die es gemacht haben und machen?

    Rentnerinnen und Rentner lasst euch nicht mehr betrügen, kämpft gegen die Ungleichbehandlung und den Raub der Rentengelder. Sozialverbände, Vereine, Gewerkschaften und Bürgerinnen und Bürger kämpft für die Rechte die im Grundgesetz Artikel 1 festgeschrieben sind. Kämpft gegen die Ungleichbehandlung gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

    Bringt massive Proteste auf den Weg.

    16.05.2024
    Andreas Reich
    Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    Tatsächliche Kosten der Doppelverbeitragung niedriger, als die Politiker uns vorrechnen

    In der Diskussion um die Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung kursierten immer wieder andere Zahlen; z. T. auch politisch motiviert und deshalb überhöht.

    Zur Herstellung zweifelsfreier Fakten haben wir die unabhängige Finanzjournalistin
    Frau Barbara Sternberger-Frey mit der Aktualisierung Ihres alten Gutachtens aus dem
    Jahr 2019 beauftragt. Inzwischen liegen uns die neuen Daten per Jahresende 2023
    mit folgenden Ergebnissen vor:

    1. Der jährliche Einnahmeausfall beläuft sich auf nur noch max. 111 Mio. Euro

      Dies bedeutet, dass sich ein sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung nur noch mit
      einem so geringen Betrag auf die Einnahmen auswirkt, dass sich das im Milliarden-
      Budget der Krankenkassen (GKV geschätzt 315 Mrd Euro in 2024) überhaupt nicht bemerkbar macht.
    1. Die Gesamtschadenssumme für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
      aus Direktversicherungen seit 2004 beträgt insgesamt max. 12,3 Mrd. Euro

    Alle anderen genannten Zahlen sind demnach obsolet, weil falsch interpretiert oder unzulässigerweise vermengt. Wir bitten Euch deshalb, in der weiteren Kommunikation einheitlich nur diese Zahl von 12,3 Mrd. zu verwenden, wohlgemerkt „nicht jährlich“, sondern einmalig in Summe von 2004 bis Ende 2023.

    1. Die erste Umsetzung

    Durch Vermittlung des Mainzer MdB Daniel Baldy stehen wir seit einigen Wochen mit SPD-Bundestagsabgeordneten zu dieser Thematik in engerem Kontakt. Selbstverständlich haben wir sie über diese neuen Daten bereits informiert und besonders betont, dass der Beendigung der Doppelverbeitragung – wenn  Bundeskanzler Scholz nur wollte  – nichts mehr im Wege steht!   Wir werden die Antwort überwachen.

    Durch diesen Kontakt ist uns auch bekannt geworden, dass es eine Arbeitsgruppe wie von Kanzler Scholz mehrfach vorgetragen (Zitat u. a. in Dresden: „Wir sind dran.“) überhaupt nicht gibt. Scholz hat also mehrfach öffentlich etwas Falsches gesagt.

    Wir geben aber nicht auf und drängen auf einen persönlichen Gesprächstermin mit der SPD, um mit unserem Know-how (Scholz: „Wir suchen schlaue Leute.“) BK Scholz und die SPD bei der Einlösung seines Versprechens zu unterstützen.

    04.03.2024
    Dr. Thomas Hintsch

  • CDU lässt Rentnerinnen und Rentner seit Jahren im Stich

    CDU lässt Rentnerinnen und Rentner seit Jahren im Stich

    Wir Rentner werden durch eine Gesetzgebung von 2003 als Direktversicherte betrogen! Auf Grund einer angeblichen Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung wurde das GMG 2003 vom Bundestag beschlossen.

    Leider haben die politisch Verantwortlichen „SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen“ vergessen mitzuteilen, dass seit Jahrzehnten die gesetzlichen Krankenversicherungen von den Bundesregierungen selber durch die zahlreichen Gesetze zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen betrogen werden. Nachgewiesen in mir vorliegenden 3 Ausarbeitungen der Hans-Böckler-Stiftung von 2002, 2008 und 2016 mit einer Gesamtsumme von 95,9 Mrd. €.

    Also wurden werden die Auswirkungen der Unterfinanzierung auf die gesetzlich Versicherten abgeschoben, obwohl die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

    Aus diesem Grund wurde im September 2003 unter anderem das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung” (GMG-Krankenversicherungsgesetz) Drucksache 15/1525 von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Mit diesem Gesetz werden auch rückwirkend ohne Bestands und Vertragsschutz und ohne Übergangsregelung ab 01.01.2004 auf Auszahlungen von privat angesparten Direktversicherungen nochmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Laut einer Studie von Sternberger-Frey für unseren Verein DVG e.V. belaufen sich bis 2021 auf die Versicherten eine Gesamtschadenssumme von zusätzlich 12,1 Mrd. €.

    Genauso wie bei der Finanzierung der Krankenkassen waren und sind bei der Rentenversicherung die Finanzierung der versicherungsfremden Leisten nicht gewährleistet, wobei seit 1957-2022 insgesamt 998 Mrd. € entzogen worden. Wenn diese Summe der Rentenversicherung der Rentenversicherung nicht entzogen worden wäre, könnte das Rentenniveau jetzt noch auf mindestens 52% liegen. Ebenfalls würde die Altersarmut bei Rentnerinnen und Rentnern weitaus geringer sein als jetzt. Und diese unsägliche Diskussion über zukünftige Renten durch die Wirtschaftsweisen, der SPD, der CDU, der FDP, wäre nicht nötig.

    Besonders schlimm, gerade die CDU ist seit dem ersten Bundestag vertreten und hat mit dafür gesorgt, dass sich in Deutschland, für Europa einmalig, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gebildet hat. Und die sehen das noch als Demokratisch an.

    Lt. Telefonischen Auskünften wird durch die CDU nichts zur Abschaffung der Doppelverbeitragung unternommen. Der eingeführte Freibetrag ist für sie das höchste aller Dinge, mehr ist nicht zu erreichen.

    Für die CDU ist nur eins wichtig, dass die Gerichte schon entschieden haben, obwohl auch diese Entscheidungen unter dem Begriff zu sehen sind „Für Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung gelten nicht die gleichen Rechte wie für andere Bürgerinnen und Bürger.“

    Damit ist ersichtlich, dass diese Partei nicht gewillt ist etwas für Rentnerinnen und Rentner zu tun und somit sin sie für uns Direktversicherte nicht wählbar.

    Um unser Ziel, die Abschaffung der Doppelverbeitragung zu erreichen, müssen wir auf die Ursachen der Unterfinanzierung der Sozialkassen offenlegen und die Einhaltung der Pflichtaufgaben des Staates einfordern.

    Text: Andreas Reich
    Foto: CDU

  • Bundeskanzler Scholz, seine Wahlverspreche-n/r und der Umgang mit Rentnerinnen und Rentnern

    Bundeskanzler Scholz, seine Wahlverspreche-n/r und der Umgang mit Rentnerinnen und Rentnern

    Wie demokratisch werden Rentnerinnen und Rentner von Bundeskanzler Scholz und seiner Regierung behandelt?

    Leider werden die Rentnerinnen und Rentner von der Bundesregierung benachteiligt und vergessen.

    – Wahlversprechen des Bundeskanzlers werden nicht eingehalten,

    – Rentnerinnen und Rentner werden bei der Inflationspauschale nicht berücksichtigt,

    – Bundeszuschüsse an die Rentenkasse sind seit Jahren gesunken und decken nicht die versicherungsfremden Leistungen. Diese Unterdeckung muss aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert werden.

    Die Rentenarmut steigt insbesondere bei Frauen.

    Von Seiten der Regierung gibt es keine Vorschläge zu all den Problemen. Stattdessen werden durch die Haushaltsprobleme weitere Mittel, 600 Mill. Euro im Jahr, für die Rentenversicherung gestrichen.

    Zu unserem ureigensten Ziel, die Abschaffung der Doppelverbeitragung für Direktversicherte, haben wir von Mai 2023 bis November 2023  als Verein DVG e.V. Briefe an Bundeskanzler Scholz geschrieben, davon auch einen offenen Brief. Leider sind diese Briefe bis zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet worden. Das zeugt von Desinteresse und Ignoranz.

    Bundeskanzler Scholz vergisst, dass die Doppelverbeitragung durch Auslegung von Gesetzen entstanden ist die die Benachteiligung von uns Direktversicherten erst möglich machte. Selbst der Eingriff in Altverträge wurde ermöglicht. So wie es in der Rechtsprechung der Bundesgerichte schon öfters passierte.

    Erschreckend ist, mit welchem Selbstverständnis staatliche Eliten ein Zwei-Klassenrecht in der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen. In keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt es kein solches Zwei-Klassenrecht.

    Vielleicht sollte Bundeskanzler Scholz mal daran denken, dass spätestens 2025 wieder Bundestagswahlen sind und er, sowie seine Partei auch die Stimmen der Rentnerinnen und Rentner brauchen.

    Text und Foto: Andreas Reich

  • Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Rentnerinnen und Rentner systematisch seit 1957 von den Bundesregierungen betrogen

    Andreas Reich, 07.01.2024 …. Foto: Pixabay…
    Ja, es stimmt. Seit Jahrzehnten werden die Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik von den Bundesregierungen betrogen, da sie die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht gewährleisten. Dafür gibt es von der Hans-Böckler-Stiftung Auswertungen, wie „Böckler Impuls Nr: 18-208 von 2008“ und „Böckler Impuls Ausgabe 6-2005, die besagen, dass für 2002 keine Bundeszuschüsse an die Krankenkassen sowie 2008 eine Fehlfinanzierung von – 46,5 Milliarden erfolgten. Mit den nicht gezahlten Geldern an die Krankenkassen hätten die Beiträge der gesetzlich Versicherten bei 10% liegen können und die Leistungen der Krankenkassen hätten verbessert werden können.

    Diese nicht oder zu wenig zur Verfügung gestellten Bundeszuschüsse haben die Gesetzlichen Krankenkassen lt. den Bundesregierungen in finanzielle Schieflagen gebracht. Dadurch erfolgten Beitragserhöhungen und der Griff der Krankenkassen auf die Auszahlungen bei Betriebsrenten und besonders der Zugriff auf die Kapitalauszahlung bei uns Direktversicherten. Die gleiche Begründung der Unterfinanzierung der Krankenkassen führte zum 01.01.2024 zu Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen.

    Prof. Dr. Karl Lauterbach lässt diesbezügliche Anfragen in Briefen unseres Vereins leider unbeantwortet und verschweigt damit die Wahrheit über die Fehlfinanzierung der Krankenkassen.
    Durch diese Fehlfinanzierungen ist den Rentnerinnen und Rentner mit Direktversicherung die Finanzierung der Krankenkassen durch die Doppelverbeitragung nachträglich und rückwirkend aufgebürdet worden. Wobei auch Verträge rückwirkend durch die GMG- Gesetzgebung betroffen sind.

    Als vor Jahren die privaten Krankenkassen die Beiträge für die Versicherten erhöht haben, wurde vom Bundesverfassungsgericht diese Beitragserhöhung für nichtig erklärt. Das Besondere daran ist, diese Richterinnen und Richter sind Privatversichert. „Wer Böses dabei denkt.“
    Zur Rentenkasse ist festzustellen
    Dass die nicht gezahlten Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen von 1957 – 2022 zu einem Minusbetrag von „988 Milliarden Euro“ angewachsen sind. Diese Zahlen hat der Verein „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ in seinen „Teufel Tabellen“ veröffentlicht auf Grundlage der jährlichen Veröffentlichungen „Rentenversicherung in Zahlenreihen“.
    Seit dem Jahr 1977 mit einem Rentenniveau von 59,8% ist dieses auf jetzt 47,2% gefallen und die Prognosen gehen bis 2035 von 45% aus.

    So gab in einem Porträt über Otto Teufel die TAZ diese folgenden Texte:
    „Dann kam die Bundesregierung Kohl mit gleich zwei Rentenreformen, die praktisch Rentenansprüche dieser Leute um bis zu einem Drittel abgewertet haben. Durch einen rückwirkenden Eingriff….. auch vor dem Bundesarbeitsgericht hätte man keine Hilfe gefunden.“

    „Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren umso erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: dass Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der berufsständischen Versorgung und für Beamte. * Zu lesen im Urteil vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05).
    „Denn wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen.“

    „Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht und durchgesetzt haben. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren.
    Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.“

    Diese und andere Zitate aus dem Porträt der TAZ zeigen eindeutig, dass es nur eine politische Entscheidung geben kann.

    Wie sich die Beamten aller Ebenen, die Mitglieder und Mitgliederinnen des deutschen Bundestages sowie die Ruheständer und Ruheständerinnen dieser so demokratisch Agierenden Kraft ihrer Macht selbst am deutschen Staat bedienen sieht man auch an diesen nachfolgend genannte Ereignissen:

    Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre erhielten 3000 Euro Inflationsausgleich aus Steuergeldern, obwohl sie gegenüber Rentnerinnen und Rentnern diesen Inflationsausgleich nicht bedurften.
    Die Rentensteigerung wird dieses Jahr auf etwas über 3% ausfallen. Dagegen erhalten die Bundestagsabgeordneten dieses Jahr eine Diätenerhöhung von über 6%.
    Bei uns Rentnerinnen und Rentnern wird die Erhöhung der Renten an die Lohnerhöhung in Deutschland angepasst. Die Diäten werden auch an die Inflation angepasst.

    So sieht für die Beamtinnen und Beamten die (Un)Gleichheit der Menschen in der Bundesrepublik nach Artikel 3 Grundgesetz aus.

    Wir Rentnerinnen und Rentner sollten uns diesen Betrug nicht mehr gefallen lassen, so auch nicht die Kürzung der Mittel von 600 Millionen Euro in den nächsten Jahren.
    Wir sind 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner, wir sollten uns das nicht mehr gefallen lassen, sondern massiv dagegen vorgehen.
    Wir müssen die Bundesregierung, den Bundestag und auch die Bundesgerichte immer wieder mit Nachdruck auf diese Ungleichbehandlung zwischen Beamtenpension und Rentenauszahlung hinweisen. Dieser Mißstand gehört unverzüglich abgeschafft.

    Unser Ziel die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ wird für uns immer im Vordergrund stehen, Kämpfen wir alle dafür.

  • Gesundheits- ministerium sperrt sich gegen Entlastung der Betriebsrentner

    Gesundheits- ministerium sperrt sich gegen Entlastung der Betriebsrentner

    BMG: Rücknahme der “Doppelten Krankenkassenbeiträge” in Frage gestellt
    von Reiner Korth  …    02.02.2024…..

    Bild: Pixabay/Handgasfreund…..
    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keine Möglichkeiten zur vollständigen Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten. Dies berichtet die Hesssische Niedersächsische Allgemeine (HNA) aus Kassel. Mit der Einführung des Freibetrages entlaste man die Betriebsrentner bereits mit einem Teil. “Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation ist derzeit noch offen, ob sich im Lauf der Legislaturperiode Möglichkeiten ergeben, Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner […] weitergehend zu entlasten”, zitiert die HNA aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums von Karl Lauterbach, SPD auf ihre Anfrage hin.
    Damit stellt sich das Ministerium gegen die Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, der zur Beseitigung dieses Ärgernisses eine Lösung mehrfach in Aussicht gestellt hatte, zuletzt im Dezember 2023 als Antwort auf die Anfrage des MdB Matthias W. Birkwald, Die Linke im Deutschen Bundestag.

    Die angebliche Geldnot bei den Krankenkassen

    Die Krankenkassen jammern jährlich immer wieder . Nach Angaben des BMG können die Krankenkassen “nicht einfach auf die Millionen an Beitragszahlungen (Anm.: der Rentner) verzichten”. Dabei haben die 96 Krankenkassen der GKV im Jahr 2022 einen Überschuß von 451 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag Ende 2022 bei rund 12 Mrd. Euro. Die Krankenkassen wurden sogar vom Gesetzgeber aufgefordert, ihre Liquiditätsreserven abzubauen, um den jährlichen Bundeszuschuß nicht zu überstrapazieren. Dieser Bundeszuschuß ist eigentlich gar kein “Zuschuß” sondern er ist die nachträgliche Beitragszahlung des Bundes für die Ausgaben von Versicherungsfremden Leistungen, die die Krankenkassen allen Bürger zuteil werden lassen, die aber zurzeit ausschließlich von den gesetzlichen Versicherten finanziert werden müssen. Privatversicherte, Beamte und Minister sind fein raus. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind eben von allen Bürgern zu finanzieren und nicht allein den Rentnern aufzubürden.

    Eine Lösung ist noch immer nicht in Sicht

    “Die Lösung des Problems” stelle für die Bundesregierung eine Herausforderung dar. Sie möchte die “Rentner als Wählergruppe zufriedenstellen”, will aber andererseits keine weitere Entlastung beschließen. Diese Verzögerungstaktik allerdings könnte zum Bumerang für die SPD werden. In diesem Jahr stehen die Europawahl und drei Landtagswahlen an. Betrogene Rentner werden sicherlich sehr genau überlegen, welcher Partei sie ihre Stimme noch geben können.

    Quellenangabe: HNA Artikel vom 01.02.2024
    https://www.hna.de/wirtschaft/die-unfaire-last-der-rentner-doppelte-krankenkassenbeitraege-trotz-regierungsversprechen-92808793.html?trafficsource=idTopBox

  • Die CDU lässt die (auch zukünftigen!) Rentner im Regen stehen

    Die CDU lässt die (auch zukünftigen!) Rentner im Regen stehen

    Abschaffung der Doppelverbeitragung: “wir (die CDU) machen es nicht”
    von Horst Debusmann 29.01.2024  . Foto: Pixabay

    In einem Telefonat mit dem NRW-Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak hat der Ehrenvorsitzende des DVG, Gerhard Kieseheuer erneut die schreiende Ungerechtigkeit der nachträglichen Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen angesprochen und auf das verlorene Vertrauen der Bürger in die etablierten Parteien hingewiesen. Die Volksvertreter allerdings haben weiterhin keine Skrupel, diesen Irrsinn für rechtens zu erklären.

    Zitat Paul Ziemiak:

    Nein … wenn (die CDU) da ein Versprechen macht, das ist völlig unhaltbar, wir werden es nicht umsetzen. Die Leute werden enttäuscht sein, man muss redlich mit den Leuten umgehen. Die CDU kann da nichts versprechen, wir machen es nicht.”

    Der CDU ist auch nach 20 Jahren der Demütigung rechtschaffender Bürger mit Argumenten und Fakten nicht beizukommen. Private Altersvorsorge nach Lesart der Bundesregierung:

    100 Euro einzahlen, bei Fälligkeit dann nur noch 80 Euro zurückerhalten. Ein dickes Minusgeschäft wegen staatlicher Abgaben, Altersvorsorge pervers mit bitterem Nachgeschmack.

    Ein Blick auf die aktuelle Umfrage für die Europawahl am 9. Juni 2024 (96 Abgeordnete aus Deutschland) zeigt den unaufhaltsamen Trend. Nüchternes Ergebnis: Die etablierten Parteien verlieren immer mehr an Zustimmung. Sie wollen aber wie in unserem Fall der Direktversicherungen den dreisten Diebstahl nicht rückgängig machen. TOTALVERWEIGERUNG muss bedeuten: ABWAHL der Etablierten ohne Wenn und Aber.

    Betrug ist ein Straftatbestand

    Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung willkürlich in einen „120-monatigen Rentenbezug“ umzuwidmen und damit beitragspflichtig zu machen ist eine ganz subtile politische Trickserei und Betrug am rechtschaffenen Sparer. Der Betrug ist Straftatbestand.
    Auszug aus dem StGB § 263
    (1) Wer in der Ab­sicht, sich oder ei­nem Drit­ten ei­nen rechts­wid­ri­gen Ver­mö­gens­vor­teil zu ver­schaf­fen, das Ver­mö­gen ei­nes an­de­ren da­durch be­schä­digt, dass er durch Vor­spie­ge­lung fal­scher oder durch Ent­stel­lung oder Un­ter­drü­ckung wah­rer Tat­sa­chen ei­nen Irr­tum er­regt oder un­ter­hält, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe be­straft.

    (2) Der Ver­such ist straf­bar.

    (3) In be­son­ders schwe­ren Fäl­len ist die Stra­fe Frei­heits­stra­fe von sechs Mo­na­ten bis zu zehn Jah­ren. Ein be­son­ders schwe­rer Fall liegt in der Re­gel vor, wenn der Tä­ter

    1. …

    2. ei­nen Ver­mö­gens­ver­lust gro­ßen Aus­ma­ßes her­bei­führt oder in der Ab­sicht han­delt, durch die fort­ge­setz­te Be­ge­hung von Be­trug eine gro­ße Zahl von Men­schen in die Ge­fahr des Ver­lus­tes von Ver­mö­gens­wer­ten zu brin­gen,

    3. eine an­de­re Per­son in wirt­schaft­li­che Not bringt,

    Der stete Hinweis der CDU und auch von Paul Ziemiak, das haben die Gerichte bereits entschieden, bezieht sich nur auf echte Betriebsrenten, die als “Kapitalabfindung” vor Rentenbeginn ausgezahlt wurden mit der Absicht, die GKV-Beiträge bei monatlicher Betriebsrentenzahlung zu umgehen. Dieser Umgehungstatbestand betrifft aber nicht unsere Direktversicherungen. Wir wurden nicht abgefunden, sondern es ist die “Kapitalauszahlung” unseres angesparten Kapitalvermögens.

    Die Kapitallebensversicherung ist ein Sparvertrag

    Das Ansparen einer Kapital-Lebensversicherung ist eben ein “Kapitalsparvertrag” mit eingeschlossener Lebensversicherung. Das besagt schon der Name “Kapital-Lebensversicherung” und das hat mit “Altersvorsorge” rein gar nichts gemein! Das zu verstehen muss ja unheimlich schwer sein, oder besser ausgedrückt: die CDU will es nicht verstehen! Die bisherige “Kosmetik” der CDU nach jahrelangen Protesten ist völlig fehl am Platz, klingt nach Diebstahl mit Rabattvergütung! NEIN, Herr Ziemiak, und nochmals NEIN. Liebe CDU, so NICHT.

    Wir haben viele Schreiben gesendet an führende Regierungsmitglieder (Cc auch an Paul Ziemiak) mit den Hinweisen auf respektlos gesetzwidriges Handeln. Zuerst die Bürger zu einer privat finanzierten Altersvorsorge animieren, weil die Rente nicht reicht (diese Sorgen haben allerdings Abgeordnete und Beamte nicht, weil der Steuerzahler bürgt), dann nach Kapitalauszahlung ohne Vorwarnung abkassieren, sogar rückwirkend für Altverträge (!) aus den 1970er Jahren. Das ist Diebstahl an einem Kapitalsparvertrag.

    Da die CDU resistent ist, Argumente und Fakten zu akzeptieren (zu wollen), nach Gutsherrenart willkürliche Entscheidungen zum Nachteil vorsorgender Bürger (die dem Staat nicht zur Last fallen wollten) trifft, blieb Millionen um deren Ersparnisse betrogenen Bürgern nur die Wahl, der Partei CDU das Vertrauen zu entziehen. Ablesbar bei der historischen Bundestagswahl 2017 mit negativer Weichenstellung, bei der insbesondere viele gefrustete CDU-Stammwähler (ca. 1 Million, lt. tagesschau.de) aus Protest gegen eine gen Himmel schreiende Ungerechtigkeit zur AfD (!) abgewandert sind Selbst dieser Exodus hat die CDU nicht beeindruckt. Nach Abspaltung der BSW von der Linken hat sich jetzt mit der WerteUnion eine weitere Protestpartei etabliert. Bedeutet, Wutbürger bekommen eine größere Auswahl. Gut noch für alle Bürger, die gegen eine ausufernde AfD zu Recht auf die Straße gehen, aber ab sofort noch schlechter für die CDU. Kein Wunder, wer so mit ehrbaren Bürgern umgeht, hat es nicht besser verdient.

    Verlierer ist der Bürger mit Glauben an Vertrauensschutz


    Der Ausblick auf die drei Landtagswahlen 2024 ist düster, keine Korrektur irrsinniger Politik in Sicht, die massiven Bauernproteste sind nur ein Anfang. Rentner fahren keine Traktoren, dafür sind sie nach 20 Jahren der Demütigung aufgewacht und wehren sich auf anderen Ebenen gegen einen desaströsen Willkürbetrug, 20 Jahre des Vertröstens sind genug. Die um Lebensleistungen (Raub am Eigentum) und Lebensabend (Kampf gegen Windmühlen) betrogenen Bürger werden auch weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, in Leserbriefen und Internetveröffentlichungen auf diesen Skandal aufmerksam machen. Wer Bürger vorsätzlich um deren privat finanzierte Altersvorsorge mit Hinterlist betrügt, hat jede Legitimation (Anerkennung als Volksvertreter) verloren.
    Gewinner dieser Tat damals waren Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaften (deren Lobby hat ganze Arbeit geleistet, Parteispenden sind der Dank, siehe AbgeordnetenWatch). Der Verlierer ist der dumme Bürger mit Glauben an Verlässlichkeit, Vertragstreue, Bestands- und Vertrauensschutz.

    Im § 229 SGB V geht es um die Betriebsrente, Direktversicherungsgeschädigte sind aber keine Betriebsrentner. Nach Ihrer Lesart zahlen wir aus unserem über viele Jahre Erspartem uns selbst eine “Betriebsrente”. Hurra, wo bleibt der gesunde Menschenverstand ???

    Sparen mit eingebauter Geldvernichtung, aber … „man hatte keine bessere Idee“. Diese haben wir dafür bei jeder Wahl: Keine Stimmen mehr für die dafür Verantwortlichen. Wer uns betrügt verdient Widerstand auf allen Ebenen. Wir kleben uns auf keiner Straße fest, wir beschmieren keine Gebäude, Kunstwerke und dergleichen. Unser Engagement heißt Öffentlichkeitsarbeit, Facebook & Co sind nur eine Plattform, das Internet bietet bis hin zu Petitionen einen hohen Verbreitungsgrad. Kommentare dazu sprechen eine deutliche Sprache.

    Wir haben verstanden: die CDU “kann da nichts versprechen, wir machen es nicht.” Aber auch wir um unsere Ersparnisse Betrogenen haben daraus unsere Lehren gezogen, wer Vertrauen missbraucht, ist nicht wählbar. Darüber nachzudenken, sollte sich auch für Sie/CDU lohnen, um Wut- und Protestwählern (in unserem Fall „nur“ ca. 7 Millionen Betroffene) wieder eine Heimat zu geben. Raubrittertum bedeutet Fahnenflucht, und solange sie daran festhalten wird sich daran nichts ändern. Betrug kann nicht belohnt werden, und je schneller Sie das begreifen werden Protestparteien („Not“Ventil unzufriedener Bürger) weniger Zuspruch erhalten. So einfach können Lösungen sein, man muss nur wollen.

  • Politik der Regierenden führt zu Demokratieverlust

    Politik der Regierenden führt zu Demokratieverlust

    Ein Kommentar von Michael Rahnefeld 28.01.2024.  

    Täglich 1 000 Nadelstiche gegen die Politik der Missachtung

    Die Stimmung in Deutschland ist auf einem Tiefpunkt. Abertausende von Bauern tragen ihren Unmut über die Regierungspolitik auf die Straßen, bei der Bahn fahren tagelang keine Züge, weil ein bestens dotierter Bahnvorstand nicht in der Lage ist mit einem Gewerkschafter, der seinen Job konsequent erfüllt, einen tragbaren Kompromiss zu finden. Das Ansehen der Regierung bei der Bevölkerung war noch nie so schlecht wie momentan, Kanzler und Ampel verzeichnen Abstürze in der Zustimmung ihrer Wählerschaft, weil sie die soziale Spaltung im Land vorantreiben. 

    Gleichzeitig geht mittlerweile über eine Million Menschen auf die Straße, um für Demokratie und Freiheit zu demonstrieren, was ganz toll ist. Was dabei allerdings ärgert, das ist der Eindruck, die Nomenklatura der etablierten Parteien denkt, damit sei die Suppe gelöffelt und ihre Macht werde zementiert. Die Politiker lehnen sich genüsslich zurück und machen weiter so wie bisher. 

    Wer sich da mal nicht täuscht. Die Menschen gehen vor allem auch für die Demokratie auf die Straße, und diese wird nicht nur von rechts oder links bedroht, in erster Linie führte diese Politik der Regierenden zu einem Demokratieverlust. Und das sollte eigentlich auch bei den Demos formuliert werden. Wer bis hinein in den Kühlschrank und in den Heizungskeller bestimmen will, was die Menschen zu tun und lassen haben, wer in einer abgehobenen Blase lebt und in aller Öffentlichkeit erklärt, eine Durchschnittsrente liege bei 2000 Euro, wer ungezügelten und undurchsichtigen Lobbyismus zulässt, wer seit Jahren Bürger um ihre Ersparnisse bringt und 20 Millionen Rentner vernachlässigt, sie gar in die Altersarmut zwingt, wer seine eigenen kriminellen Machenschaften mit Vergesslichkeit überdeckt, wer Versprechen nicht einhält, lügt, (Klimageld !!! ), die Bürger mit Ignoranz straft, Verfassungsgerichte mit ehemaligen Parteipolitikern (Ministerpräsidenten, MdB) besetzt und bei ständiger lächerlicher Symbolpolitik immer noch die Arroganz der Macht pflegt, muss sich nicht wundern, wenn er tief stürzt und jegliches Vertrauen verspielt. 

    Europa- und Landtagswahlen
    In diesem Jahr stehen Europawahlen an und Landtagswahlen. In Brandenburg, Thüringen und Sachsen wird ein neuer Landtag gewählt, und die Angst der dort Regierenden wird immer offensichtlicher, da helfen auch die derzeitigen Massendemonstrationen wenig, denn die bereits an die Extremparteien verlorenen Schafe können wohl kaum wieder eingefangen werden. Die gegenwärtige Chaospolitik zwischen Ignoranz, Zaudern, Vergessen, Wegducken und dann wieder unüberlegten Schnellschüssen, die gleich wieder revidiert werden müssen, stimmen diese Wähler wohl kaum wieder um. Die einzige Chance, dass es zum großen demokratischen Umdenken in diesem Lande kommt heißt “Vertrauen schaffen”.

    Des Kanzlers Versprechen: wir arbeiten an einer Lösung
    Gespannt sein darf man, wie der Zuwachs an neuen Parteien, beispielsweise jene von Sarah Wagenknecht und die des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen die politische Landschaft verändern und das Wahlvolk beeinflussen werden. Wir als Opfer der Doppelverbeitragung müssen jedenfalls ganz genau überlegen, wo und wie es noch eine Chance gibt, an unser Ziel zu kommen. Der Kanzler hat noch bis zum Herbst 2025 Zeit, sein Versprechen bezüglich DVG doch noch einzulösen. Eigentlich müsste er täglich daran erinnert werden, denn wenn seine Kanzler-Uhr abgelaufen ist, dann wird er im Nirwana verschwinden, deshalb ist es schon jetzt wichtig für uns, politische Partner zu finden und zu überzeugen, die auch für uns einstehen. 

    Das ist zugegebenermaßen sehr, sehr schwer. Aber Parlamentarier und Politiker der Etablierten werden immer intensiver um Stimmen buhlen müssen, die ihnen letztlich eine komfortable Existenz mit satten Diäten ermöglicht. Wir sollten also mit unserem Interesse auf eine DVG-Politik der tausend Nadelstiche setzen. Das heißt, jeder DVG-ler muss vor Ort bei der Politik unbequem werden, muss nerven, muss das Unrecht öffentlich machen und das Handeln der Politiker anprangern. Den sogenannten „Volksvertretern“ muss klar werden, dass wir nicht noch einmal unsere „Schlächter“ wählen.  In diesem Sinne: lasst uns das Jahr 2024 mutig angehen.

    Einer, der Dinge immer klar und direkt ausspricht, das ist der Tübinger OB Boris Palmer, der deshalb von seiner Partei verstoßen wurde. Hier ein Hinweis auf das Video über ein Interview mit ihm bei der Rhein-Neckar-Zeitung. Boris Palmer trifft mit seinen Aussagen den Nagel auf den Kopf.

    Hier der Link zum kompletten Video: https://youtu.be/65rw70SPDA8

     

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