Category: Rente

  • Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Andreas Reich/DVG 28.08.2024

    Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

    Solidarmodell

    Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

    Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

    Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

    Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags

    Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

    Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

    In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

    GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

    von Marcel Görmann.

    Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

    Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

    Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

    GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

    Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

    Verwendung des Rundfunkbeitrages

    u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

    74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

    16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

    1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

    Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

    Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

    Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

    Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

    Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

    Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

    Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

    Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

    Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

    Andreas Reich

    Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Anfang 2023 nahm eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, die sich mit einer Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland auseinandersetzen sollte. Dieser „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ gehören unter anderem Verbraucherschützer, die Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Vertreter aus Wissenschaft, den Ministerien und der Versicherungswirtschaft an. Die Gruppe legte im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zur Reform der privaten Altersvorsorge vor.

    Was waren die Ergebnisse der Fokusgruppe?

    Das Riester-System hat regulatorische Schwächen. Zum Beispiel seien die administrativen Kosten der Fördersystematik zu hoch und die Beitragsgarantie der Riester-Rente führe zu deutlich niedrigeren Renditen.

    Was sind die Pläne von Bundesminister Christian Lindner:

    Die Bundesregierung soll steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere möglich machen – also auf ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen. Wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die auf einem guten Weg ist, könnte auch die Neujustierung der privaten Vorsorge vorgezogen werden.

    Es wird geplant, die geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und ihr wieder neues Leben einzuhauchen. Das Ziel ist es, ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht.“ Es gehe darum, Menschen ein attraktives Angebot zu machen, eigenverantwortlich ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Statt Aktien & ETFs bei privater Altersvorsorge wie bisher faktisch auszuschließen, können so alle von ihnen profitieren.

    Es soll weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit wird an einem System festgehalten, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können. Demnach sollen zum einen die Einzahlungen von der Steuer absetzbar werden, zum anderen soll die Abgeltungssteuer auf Erträge in der Sparphase komplett wegfallen. Außerdem werde es wie bei der aktuellen Riester-Rente staatliche Zulagen geben.

    Es ist klar, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Mit dem Einstieg in die Aktienrente hat sich die FDP gegen große Widerstände in der Koalition und auch aus der Union durchgesetzt. Der erste Schritt hin zu einer Kapiteldeckung der Rente ist für die Freien Demokraten zentral, da dies die einzig sinnvolle Antwort auf das immer größere Ungleichgewicht zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern ist. Für die FDP ist allerdings klar, mittelfristig müssen wir ein Rentenpaket III

    auflegen, denn ein gesichertes Rentensystem benötigt weitergehende konsequente Reformschritte.

    Was wird nicht ausgesprochen?

    Es wird nicht über die Ursachen gesprochen, warum die Rentenversicherung in Schieflage ist. Es wird nicht darüber gesprochen, dass die Bundesrepublik seit 1957 die Rentenkasse plündert. (Wirtschaftswoche vom 14.05.2024 „Wie der Staat die Rentenkasse plündert“. Es wird auch nicht darüber gesprochen, warum nicht über Einsparpotential bei Beamtinnen und Beamten sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gesprochen wird. Z.B. Auszahlung von Pensionen ohne dass von den Pensionbeziehern jemals Beiträge bezahlt wurden, Auszahlung von Sondergeldern wie Inflationsausgleich.

    Was noch sehr wichtig ist?

    Es wird überhaupt nicht gesprochen was in der Auszahlungsphase mit den Erträgen erfolgt. Werden die ausgezahlten Gelder weiterhin mit Abzügen von 20% für die Krankenkassen gekürzt um damit die fehlenden Gelder der Bundesrepublik auszugleichen?

    Unser Vereinsvorsitzender Reiner Korth schrieb dazu folgende Zeilen:

    „Die neuen Vorschläge aus der FDP, jetzt als weitere Sparform auch ETF – und andere auf Aktien basierende Sparpläne zu fördern, sind eine Mogelpackung.

    Das Kernproblem der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht die Anlageform, ob Versicherungserträge oder Fondsparpläne angespart werden. Das Hauptproblem sind die mit 20 % gegenüber der staatlichen Rente doppelt so hohen Sozialabgaben auf die Auszahlung der Vorsorgerenten.“

    09.07.2024 Andreas Reich
    Foto: Pixabay/ulleo

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