Im neuesten Newsletter des DVG wird über einen ähnlichen Fall vom SG Braunschweig berichtet. Es handelt sich möglicherweise um das Urteil
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0cc0a0cf-97ae-48d2-83fd-f161167f6421
Der letzte lange Absatz ist eigentlich der Entscheidende. Hier behauptet das SG quasi durch Fußaufstampfen, dass die Kapitalleistung nicht mit einer laufenden Zahlung vergleichbar wäre… Das ist wirtschaftlich gesehen kompletter Unsinn. Erzählt das mal einer Versicherung. Die Kapitalleistung sollte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ungefähr dem wirtschaftlichen Wert der laufenden Zahlungen entsprechen.
Das Thema sollte eigentlich gleich dem BVG vorgelegt werden. Mal schauen, wie sich das SG Detmold rauswindet.