Hallo Peter, ich habe in meiner Antwort unterstellt, dass Du wegen der 9/10-Regel als Rentner später pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein wirst.
Den KV-Status (privat
Hallo Peter, ich habe in meiner Antwort unterstellt, dass Du wegen der 9/10-Regel als Rentner später pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein wirst.
Den KV-Status (privat, freiwillig oder gesetzlich versichert) wird die Versicherung zur Auszahlung vermutlich abfragen, daher hier lieber nichts offenlegen.
Zu dem Prozedere der Verbeitragung hatte ich ja ausführlich geschrieben. Ich selbst habe damals von meiner gesetzlichen Krankenkasse die Info erhalten, dass keine weiteren Beiträge erhoben werden, da ich ja mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Als Rentner, der dann in der gesetzlichen KV/sPV pflichtversichert ist, bist Du ja weit drunter und dann schlägt die Krankenkasse zu.
LG, Jürgen