Habe selbst gegen die “Doppelverbeitragung” zwei Gerichtsinstanzen durch.
Ganz einfach verloren. Von der Versicherungssumme kannst Du die 20% schon
abziehen.
Gruß
📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich. |
Zur aktuellen Website →