Tag: 2022

  • Top Ten der 2021 beliebtesten Beiträge

    Top Ten der 2021 beliebtesten Beiträge

    Was interessierte Altersvorsorger am meisten im Jahr 2021? Der Griff in die Rentenkasse und die Metallrente – und da hat sich im Vergleich zu 2020 nicht viel geändert. Zu den Top 3 gehört noch das Thema Freibetrag. Das sind die Top Ten der beliebtesten Beiträge auf dvg-ev.org.

    Zu den Top Ten der beliebtesten Beiträge gehören:

    Top Ten beliebteste Beiträge

    TitelAufrufe
    Staat vergreift sich an der Rentenkasse42165
    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?27196
    Ab 2021 erhöht sich Freibetrag auf 164,50 Euro23190
    So plündert der Staat die Sozialkassen19719
    Lohnt sich die Metallrente?15777
    2021 kommt die dicke Corona-Rechnung10844
    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener7780
    Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden7772
    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent6433
    Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen6346

     

    Top 1

    Staat vergreift sich an Rentenkasse

    Auch 2021 gehörten „Staat vergreift sich an der Rentenkasse“ zu den am beliebtesten Beiträge auf der DVG-Homepage. Der Staat plündert die Sozialkassen und gleicht diesen Diebstahl nur schäbig aus. Selbst Journalisten fallen auf die Mär von der steuerfinanzierten Rente rein, dabei sind Staatsgelder nur der Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürde, die Steuerzahler insgesamt zahlen müssten. Es geht längst nicht mehr um ein paar Milliarden, sondern um Hunderte von Milliarden. Kein Wunder, wenn sich die Leistungen für die Rentenversicherten sukzessive verschlechtern. Seit 1957 ist der Fehlbetrag in der Rentenkasse der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe mehr als 900 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diesen Raubzug könnte das Rentenniveau heute deutlich höher sein. Um die Versorgungslücke auszugleichen, haben viele – von der Politik animiert – eine Direktversicherung abgeschlossen und sind leider die Dummen, denn auch hier vergreift sich der Staat.

    Top 2

    Metallrente

    Wieder auf Platz ist der Beitrag „Wie gut oder schlecht ist die Metallrente“: Kein Wunder, haben doch annähernd 800 000 Metaller hierzulande eine Metallrente. Aus Zahlern werden langsam Empfänger – und die merken erst jetzt, was ihnen ihre Metallrente gebracht hat und wie viel ihnen davon abgezogen wird. Die meisten sind ziemlich enttäuscht und sollten endlich Konsequenzen ziehen. Die Metaller berappen, wenn sie sich die Metallrente auf einmal auszahlen lassen, auch künftig 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse, lediglich gekürzt um einen Freibetrag, den der DVG erkämpfte – und nicht die IG Metall.

    Top 3

    Freibetrag erhöht sich ab 2021

    Top 3 ist der Beitrag „Ab 2021 erhöht sich der Freibetrag auf 164,50 Euro“. Der Freibetrag , für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen, erhöhte sich zum 1. Januar 2021 von 159,25 auf 164,50 Euro. 2022 wird es allerdings keine Erhöhung geben, obwohl die Kranken- und Pflegebeiträge steigen und die Inflation deutlich zulegt. Das heißt, Betriebsrentner werden kalt enteignet.

    Höhere Beiträge 2021

    Themen waren die Plünderung der Sozialkassen, natürlich Corona und die Folgen sowie die Rentenunterschiede zwischen Deutschland und Italien. Ferner interessierte viele Nutzer der DVG-Seite wie es mit den Kassenbeiträgen 2022 weiter geht. Auch die Diskussion um die Rente mit 63 fand reges Interesse.

  • OWLer zahlen mehr für die Krankenkasse

    OWLer zahlen mehr für die Krankenkasse

    Die größte Krankenkasse in Ostwestfalen-Lippe (OWL) erhöht ihre Beiträge deutlich. Die OWLer zahlen ab 2022 bei der AOK Nordwest 1,7 Prozent Zusatzbeitrag statt 1,3 Prozent.

    „Ausgerechnet die größte Kasse aber zieht den Zusatzbeitrag kräftig an“, schreibt die „Neue Westfälische Zeitung“. Der AOK Nordwest ist die Beitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte oder 30 Prozent nicht einmal ein Nebensatz wert. Nur wer sich auf der Internetseite der AOK Nordwest durchklickt, findet den Hinweis auf die Erhöhung in Klammern. Das steht: „Zum allgemeinen Beitragssatz kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt bei der AOK NORDWEST 1,3 Prozent (1,7 Prozent in 2022)“.

    OWLer zahlen ab 2022 mehr

    Wer noch 2021 kündigt, kann die AOK Nordwest zum 1. März 2022 wechseln, wer bis Januar wartet, muss noch bis Ende März bei der teuren Kasse bleiben. Übrigens zahlen Rentner mit einer Direktversicherung oder einer anderen betrieblichen Altersvorsorge die vollen Beiträge, von einem GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 164,50 Euro abgesehen (der wird 2022 übrigens nicht erhöht).

    Die AOK in Ostwestfalen-Lippe ist indes nicht die einzige Kasse, die klammheimlich die Beiträge erhöht: „18 Millionen Versicherte zahlen 2022 mehr Krankenkassenbeiträge“, titelt „Focus Online“.

    Jetzt die Kasse wechseln

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge für 2021 und 2022 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2022 errechnen.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -164,50 Euro Freibetrag
    668,83 Euro Verbeitragung
    -97,65 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -11,36 Euro Zusatzbeitrag (1,7 %)
    -22,72 Euro Pflegebeitrag 3,4 % (3,05 % mit Kindern)
    ————————————————————–
    131,73 Euro monatlich für KV + PV
    537,10 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat

    verteilt auf 10 Jahre oder 120 Monate = 15.807,60
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    84.192,40 Euro Netto-Auszahlung übrig

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt (2022: 1,3)

    Zur Krankenkasse addiert sich der Pflegebeitrag von 3,4 Prozent für Kinderlose und 3,05 Prozent für alle mit Kindern

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Was sich 2022 ändert

    Was sich 2022 ändert

    Im kommenden Jahr ändert sich so einiges. 2022 zahlen Kinderlose zahlen mehr in die Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung gibt es neue Einkommensgrenzen und der Garantiezins sinkt. Ein Überblick:

    Der Garantiezins sinkt

    Adé Lebensversicherung – ab 2022 wird sie definitiv uninteressant, denn am 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins, besser bekannt unter Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Das heißt, viele Versicherer steigen aus Riester aus und bieten auch keine Kapitallebensversicherung alten Stils mehr an. Mit 0,25 Garantiezins lassen sich nicht einmal mehr die Verwaltungskosten verdienen. Das ist der Tod der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig werden Versicherer keine Beitragsgarantie mehr geben.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2022 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse nicht stärker entlastet, denn der Betriebsrentenfreibetrag von 164,50 Euro, der die bisherige Freigrenze ergänzt, bleibt gleich. Bis 164,50 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Ab Januar sinkt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 284 auf 282 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 568 auf 564 auf Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    2022 wird es wieder eine  Rentenerhöhung geben, West-Rentner werden voraussichtlich 4,4 Prozent mehr bekommen, Ost-Rentner dürfen mit einer Erhöhung auf 5,1 Prozent rechnen.

    Grundfreibetrag

    2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 204 Euro auf 9948 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2022 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 64 Jahre plus zwei Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1959 – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2022 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 66 Jahre. Das trifft Versicherte, die 1957 geboren wurden und 2022 Jahr 65 Jahre werden. 1957 Geborene müssen bis 65 Jahre plus elf Monate, 1958 Geborene müssen 66 Jahre arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Bemessungsgrenzen bei Sozialbeiträgen

    Anfang 2022 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze konstant bei 58 050 Euro jährlich – das sind 4837,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann weiterhin bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf liegt bei 7.050 Euro pro Monat (West) und bei 6.75o Euro (Ost).  Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2022

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt 2022 bei 1,3 Prozent.

    Pflegebeitrag

    Der Pflegebeitrag für Kinderlose erhöht sich auf 3,4 Prozent – damit liegen sie 0,35 über dem Satz von Versicherten mit Kindern, die 3,05 Prozent zahlen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um drei Euro auf dann 449 Euro.

    Vorsorgeaufwendungen

    Auch bei Vorsorgeaufwendungen für das Alter ändert sich 2022 etwas. 2022 erhöht sich der steuerlich Höchstbetrag auf 25.639 Euro. Davon können 94 Prozent abgesetzt werden, sprich 24.101 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. .

    Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

    Ab 2022 muss der Arbeitgeber auch für Altverträge (abgeschlossen vor 2019) der betrieblichen Altersvorsorge 15 Prozent zuschießen. Den vollen Zuschuss gibt’s, für alle, die weniger als 58.050 Euro brutto im Jahr verdienen. Am 1.1.2022 läuft die Übergangsfrist nach § 26a BetrAVG ab. Dann müssen alle bestehenden Entgeltumwandlungen vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst werden, soweit eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt.

    Höherer Steueranteil für Neurentner

    Ab 2022 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 81 auf 82 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 18 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

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