Tag: Altersarmut

  • Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.

    von Helmut Achatz

    Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.

    Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

    Grundrente versus Grundsicherung

    Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

    Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

    Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:

    Grundrente brutto ≠ netto

    Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt

    850 + 85 = 935 Euro.

    Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.

    Grundrente                               925,40 Euro
    Krankenkassenbeitrag        – 67,55 Euro
    Zusatzbeitrag                         –  4,63 Euro
    Pflegebeitrag                         – 28,22 Euro
    ————————————————-
    Grundrente netto                824,99 Euro

    Was von der Grundrente netto übrig bleibt

    Was von der Grundrente weggeht                              Quelle: Norbert Böttcher

    Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.

    Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.

    Wie sich der Freibetrag auswirkt

    Was der Freibetrag pro Monat bringt                         Quelle: Norbert Böttcher

    Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

    Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse

    Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.

    Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”

    Berechnung des Freibetrags

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    So errechnet sich der Freibetrag        Quelle: Norbert Böttcher

    Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.

    Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.

    Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

    Abkehr vom Äquivalenzprinzip

    Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    Wegen des Corona-Virus hat der VdK Bayern seine Groß-Demo in München am 28. März abgesagt. Der DVG hatte geplant mitzumarschieren von der Theresienwiese zum Odeonsplatz – daraus wird nun nichts.

    von Helmut Achatz

    Schade, aber nachvollziehbar – der Sozialverband VdK Bayern und befreundete Vereine werden nun nicht am 28. März unter dem Motto “Soziales Klima retten!” für eine andere Sozialpolitik demonstrieren. “Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Doch an erster Stelle stünden die Gesundheit und der Schutz aller Demonstrationsteilnehmer, unter denen viele Ältere sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen seien. „Wir wollen niemanden gefährden”, erklärt Mascher. Aus ganz Bayern und aus vielen Teilen Deutschlands hatten sich tausende VdK-Mitglieder bereits angemeldet sowie auch Mitglieder des DVG. Das wäre eine der größten Protestveranstaltungen des ganzen Jahres in München geworden.

    VdK will Groß-Demo nachholen

    VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt an, dass die VdK-Großdemonstration zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde. “Der Corona-Virus wird hoffentlich bald wieder verschwunden sein, die sozialen Missstände in unserem Land leider nicht“, so Bentele. „Wachsende Altersarmut, ungerechte Rentenbesteuerung, unbezahlbare Mieten und Pflege, die arm macht – das sind alles Gründe, um auf die Straße zu gehen”, betont sie.

  • Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Deutschland braucht eine umfassende Rentenreform – und die ist machbar. Dafür aber ist  Mut nötig. Holger Balodis und Dagmar Hühne sagen in ihrem Buch “Rente rauf” wie’s geht.

    Noch lässt sich die drohende Altersarmut abwenden. Die Politiker müssen aber endlich agieren und nicht nur zögerlich reagieren. Sie müssen endlich mutige Entscheidungen treffen. Wenn nicht, rutschen Millionen in die Altersarmut. Jung und alt müssen eine Allianz gegen Arbeitgeber, Politiker und Versicherungen bilden. Freiwillig werden die ihre Pfründe nicht aufgeben.

    Balodis und Hühne haben für „Monitor“ und „plusminus“ geschrieben, für „Stiftung Warentest“ und die Verbraucherzentralen; dabei ging es häufig um das Thema Altersvorsorge. Die beiden zeigten schon in ihrem Buch „Die Vorsorgelüge – wie Politik und Versicherungen uns in die Altersarmut treiben“. In ihrem neuen Buch „Rente rauf“ belassen sie es nicht damit, den „ganz legalen Betrug mit den Lebensversicherungen“ anzuprangern, sie zeigen in ihrem neuen Buch „Rente rauf“ Lösungen auf, wie es gelingen kann, das Rentensystem so umzubauen, dass nicht Millionen in die Altersarmut rutschen.

    “Es muss etwas geschehen”

    „Es muss etwas geschehen“, so ihr Credo. Die Bundeskanzlerin hat sich jahrelang geweigert, die „Rente neu zu denken“, wie es Balodis und Hühne fordern. Sie ließ eine Rentenkommission einrichten, die schon seit Jahren hinter verschlossener Tür tagt und im Frühjahr Ergebnisse präsentieren soll. Die werden aller Voraussicht marginale Korrekturen vorsehen. Das reicht aber nicht. Diese Republik muss endlich ihre „Schockstarre“ überwinden.

    Jahrzehntelang wurde das Rentensystem demontiert – am schlimmsten von Rot-Grün unter der Ägide Gerhard Schröders. Das Rentenniveau ist eine Lachnummer im Vergleich zu dem, was Rentner in Nachbarländern wie Österreich, Norwegen, Schweden und in den Niederlanden im Alter bekommen. Wenn nichts passiert, droht eine Altersarmut nie gekannten Ausmaßes.

    “Rente rauf” heißt die Forderung

    Die beiden verlangen „mehr Umverteilung“. Das klingt erst einmal nach Revolution, wer sich aber ihr Acht-Punkte-Programm durchliest, muss schnell einräumen, das es ganz vernünftig klingt. Die Politik muss die Schröder-Reform zurückdrehen, die vor allem der Versicherungsbranche geholfen hat. Für Balodis und Hühne ist klar, dass ein „mächtiger und sichtbarer Rückhalt in der Gesellschaft“ nötig ist, damit der Kampf für ein anderes Rentensystem bei der Politik Erfolge bringt.

    Gerhard Schröder, Walter Riester, Ulla Schmidt und Olaf Scholz haben den Deutschen weißgemacht, dass die kapitalgedeckte Geldanlage in Form einer Versicherung höhere Rendite biete und die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente ausgleichen könne. Hohe Rentenbeiträge seien schuld an der hohen Arbeitslosigkeit – und gesetzliche Rente würden an der Alterung der Gesellschaft scheitern. Wir haben uns damals nicht vehement genug gegen Schröders Rentenreform gewehrt.

    An die Versicherer verkauft

    In punkto betrieblicher Altersvorsorge haben uns Schröder & Co. regelrecht an die Versicherungswirtschaft verkauft. Die zweiten, aber auch die dritte Säule der Altersvorsorge liefern „klägliche Ergebnisse“. Die Versicherer lachen sich ins Fäustchen und sahne kräftig ab – in Form von Provisionen und Verwaltungsgebühren. Dazu kommen noch die Krankenkassen, die am Ende die Hand aufhalten und ein Fünftel der Auszahlungen abschöpfen.

    Die von der Schröder-Regierung initiierte Riester-Rente hat sich zum Verlust-Geschäft entwickelt. Nicht von ungefähr liegen Verträge massenweise gekündigt oder ruhen. Noch schlimmer erging es Millionen von Beschäftigten, die über ihren Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung eine Kapitallebensversicherung, die sogenannte Direktversicherung abgeschlossen haben. Allianz & Co. versprachen den naiven Deutschen das Blaue vom Himmel, verschwiegen aber geflissentlich, was sie am Ende erwartet: die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Damit nicht genug, wer über diesen Weg fürs Alter vorsorgt, reduziert damit natürlich seine gesetzliche Rente, weil ja der Bruttolohn abgesenkt wird.

    Direktversichrung kostet Rente

    Als wäre das nicht schon genug, wirken sich die per Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eingezahlten Gelder negativ auf die gesetzliche Rente aus. „Die Entgeltumwandlung hat also eine rentensenkende Wirkung, ganz gleich, ob man sie in der Praxis nutzt oder nicht“, konstatieren die Autoren des Buchs „Rente rauf“.  Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten weist schon lange darauf hin, dass dieser Effekt von den Versicherungen einfach verschwiegen wird.

    Wie eine existenzsichernde Rente aussehen kann, machen uns die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden und die Niederlande vor. In der Schweiz zahlen beispielsweise alle ein – und auf alle Einkünfte, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Nach oben hin ist die Rente gedeckelt. Dieses System schafft ein breite Basis. Dank Rente und beruflicher Vorsorge kommen die Schweizer auf 60 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. Deutschland kann sich daran ein Beispiel nehmen. Die Politiker hierzulande verweigern sich dem aber – mit der Folge, dass Deutschland im Altersvorsorgevergleich ganz weit hinten steht.

    Lobby für Rentenreform nötig

    Hierzulande gibt es leider keine wirkliche Lobby für eine Rentenwende. Die IG Metall hat sich sogar mit der Allianz zusammengetan und verkauft den Mitglieder die Metallrente ist soziale Wohltat, vergisst dabei allerdings zu sagen, dass die Metallrente ein Minus-Geschäft ist. Andere Initiativen und Bündnisse mangelt es an Schlagkraft, weswegen sie gegen die PR-Maschinerie der Versicherungsbranche kaum Chance haben. Kaum eine Branche wie die Versicherer haben eine so gut funktionierende Lobby. Gerade eben hat Ex-Kanzler Gerhard Schröder beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK angeheuert – und der Ex-EZB-Banker Jörg Asmussen wird Chef-Lobbyist des Branchenverbands GDV.

    Acht-Punkte-Programm

    Balodis und Hühne fordern höhere Renten in ihrem Buch „Rente rauf“. Wie wollen sie das bewerkstelligen? Sie schlagen folgendes Acht-Punkte-Programm vor:

    • Beitragssatz anheben
    • Erwerbstätigenversicherung einführen
    • Bundesanteil erhöhen
    • Politisch verordnete Einnahmeverluste beenden
    • Erwerbspotenzial besser ausschöpfen
    • Riester-Rente abschaffen
    • Beitragsbemessungsgrenze aufheben
    • Mindestrente einführen.

     

    Für die beiden ist klar, dass die Beiträge steigen müssen. Die Erhöhung falle jedoch umso maßvoller aus, je mehr und schneller die anderen Vorschläge umgesetzt werden. Vor allem muss der Bund die versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, in voller Höhe übernehmen, was er bislang nicht tut.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Natürlich gibt es bei dem Modell von Balodis und Hühne Gewinner und Verlierer: Arbeitnehmer und Rentner würden profitieren, Arbeitgeber und die Versicherungsbranche verlieren. Aber viele Arbeitnehmer von heute im Niedriglohnsektor werden zu Rentenbeginn in Bedrängnis kommen. Sie waren und sind noch die Verlierer. Die Vorschläge der beiden würden nur den Abwärtstrend stoppen und wenigsten etwas umdrehen.

    Eigentlich müsste ein Aufschrei durchs Land gehen, aber die Deutschen sind geduldiger als beispielsweise die Franzosen, die angesichts der Demontage ihrer Rente auf die Straße gehen. Der Druck in Deutschland wächst indes, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch die Deutschen auf die Straße gehen.

    Es dürfte spannend sein, „Rente rauf“ mit den Vorschlägen der offiziellen Rentenkommission zu vergleichen. Aller Voraussicht nach wird die Rentenkommission wieder nur ein Reförmchen vorschlagen.

    Es ist der Verdienst von Balodis und Hühne die Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch Verbesserungsvorschläge zu präsentieren. Eine „Rente für alle“ ist schon längst überfällig, wird aber von den Lobby-Verbänden und den Politikern vehement bekämpft. Die Riester-Rente ist eine Ruine und müsste für die Allgemeinheit gesperrt werden. Die beiden sprechen zu Recht von „Finanz-Monopoly“. Die Entgeltumwandlung ist ein „Modell zur Geldvernichtung“. Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben, bedarf Mut. Eine Mindestrente einzuführen, hat die Groko zwar vor, aber die Umsetzung ist Murks. Der Bundesanteil gehört angehoben, weil sich die Regierung schamlos an den Rentenkassen bedient hat und immer noch bedient.

    Eine Rentenreform braucht Mut, fraglich, ob die jetzige Bundesregierung diesen Mut aufbringt. Balodis und Hühne ist zu danken, dass sie das Thema von allen Seiten beleuchten und die Bremser benennen.

    Das Buch müsste für alle Pflichtlektüre sein, die sich mit dem Thema Renten auseinandersetzen und Gesetze erlassen.

    rente_rauf_cover
    “Rente rauf”

    Das Buch:

    „Rente rauf“
    Holger Balodis, Dagmar Hühne
    ISBN 978-3-932246-98-2
    Preis 18 Euro
    Verlag DVS

    Infos:
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  • CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    Die CDU glaubt, mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz Millionen von Betriebsrentnern und Direktversicherten besänftigt zu haben, die doppelte Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Die lassen sich aber nicht mit einem Zuckerl abspeisen.

    Auf einer Wahlveranstaltung der CDU Eimsbüttel mit Philipp Heißner MdHB überreichte Ingrid Wulff, im Vorstand des DVG für Social Media verantwortlich, dem Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak, einen offenen Brief des DVG. Der Tenor: Die  nachträgliche Enteignung von Millionen Betriebsrentnern und Direktversicherten sei beileibe nicht wieder gut gemacht, in dem die CDU ihnen einen Freibetrag von 159,25 Euro zugesteht.

    CDU speist Rentner ab

    Viele Politiker predigen Selters, trinken aber Sekt. Genau das hält Ingrid Wulff dem CDU-Generalsekretär vor. „Herr Ziemiak, Sie haben auf der Veranstaltung der CDU Eimsbüttel im Katharinenhof darüber gesprochen dass man die Generationen nicht spalten soll; die heutigen Rentner hätten das Land wiederaufgebaut und die jungen Leute den Alten viel zu verdanken“, so Ziemiaks Worte. Das Land habe aber denen zu danken, die jetzt ins Rentenalter kommen oder bereits sind, die zu den 18 Millionen gehören, die das Geld in die Sozialkassen spülen, dass sonst nicht zu verteilen wäre. „Wir haben fleißig gearbeitet und auf die Politik gehört; haben Betriebsrenten aufgebaut und als man uns sagte, ‚sorgt privat vor, die Rente wird nicht reichen‘, auch das getan; haben Direktversicherungen abgeschlossen und eigen finanziert zusätzlich vorgesorgt“, resümiert Wulff. Ohne Bestandsschutz sei diese Vorsorge 2004 zur Betriebsrente erklärt worden, weil – politisch gewollt – der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand und die Beiträge aus dem Nettoeinkommen weiterleiten musste.

    CDU belastet Sandwich-Generation

    „Wir 60- bis 70jährigen sind als Sandwich-Generation diejenigen, die das Land und die Generationen zusammenhalten“, verdeutlicht sie Ziemiak. „Wir haben hart gearbeitet und betreuen jetzt unsere Eltern und die Enkelkinder; ohne unsere Hilfe würde das ganze System zusammenbrechen“, so Wulff weiter. Und genau dieser Generation werde das Leben von der Politik massiv schwer gemacht. „Wir haben still gehalten bei allen Rentenkürzungen; ja, auch die Heraufsetzung der Altersgrenze ist eine Kürzung“, beschreibt Wulff die Duldsamkeit ihrer Generation. In ihrem  Arbeitsvertrag von 1973 stehe als Vertragsende 60 Jahre. Durch die neuen Gesetze habe sie drei Jahre und sechs Monate länger auf ihre Rente und auf die Betriebsrente warten müssen. Denn eine „echte Betriebsrente“ werde erst gezahlt, wenn man Rente bezieht oder keine Einkünfte mehr hat. „Alles massive Kürzungen“, so ihre Kritik.

    Abgezockte gehen auf die Straße

    Und jetzt müsse sie noch auf die Straße gehen, um für ihr Recht bei der eigen finanzierten Altersvorsorge zu kämpfen. „Finden Sie das gerecht?“ „How dare you?“ würde Greta Thunberg sagen: Wie könnt ihr es wagen?

    Die CDU hat 2003 in schöner Einmütigkeit mit SPD und Grünen die betriebliche Altersvorsorge sabotiert. Ihr Gesundheitsmodernisierungsgesetz war nichts anderes als ein Mittel zur Enteignung. Der Freibetrag von 159,25 Euro ist lächerlich, denn er stellt nur Mini-Betriebsrenten von der Verbeitragung frei. Von diesen Mini-Betriebsrenten kann aber in einem Land wie Deutschland mit explodierenden Mieten, stetig steigenden Verbraucherpreisen und Strafzinsen auf Bankeinlagen niemand leben.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Seit Januar gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten. Damit sind viele unzufrieden und werden weiter für die Abschaffung der Doppelverbeitragung kämpfen. Darunter ist auch Bernd Hellebusch. Sein Kampf geht weiter.

    Die „Oldenburgische Volkszeitung“ sieht in Hellebusch einen unermüdlichen Kämpfer gegen das Unrecht, das die damalige rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union in Gesetzesform gegossen hat. Dagegen lehnen sich viele auf, vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Verein schaffte es tatsächlich, dass die Politik einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat – zum 1. Januar 2020. Der nimmt sich allerdings lächerlich aus, vor allem weil er sich nur auf die Krankenkassen-, nicht aber auf die Pflegebeiträge bezieht. Der Kampf geht weiter.

    Der Kampf geht weiter

    Das reicht Hellebusch nicht – und vielen anderen auch nicht. Ihm wie dem DVG „geht es darum, dass nicht länger Krankenkassenabgaben auf Leistungen der staatlich geförderten Altersvorsorge erhoben werden“, berichtet die „Oldenburgische Volkszeitung“. Die klare Botschaft an die Politik lautet: Der Kampf geht weiter.

    „Inzwischen, berichtet der Dammer, habe sich im hiesigen Raum die Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord gegründet. Sie zähle etwa 120 Mitglieder, davon 30 aus dem Landkreis Vechta. Bernd Hellebusch war einer der Mitgründer. Die Mitglieder treffen sich ungefähr alle sechs Wochen im Gasthaus Lüdeke-Dalinghaus in Löningen-Böen, Menslager Straße 5.“ Die nächste Zusammenkunft ist auf den 11. Februar terminiert. Die Regionalgruppe gehört zum DVG, wie übrigens rund 40 andere Regionalgruppen. Der DVG will, dass das Gesetz nachgebessert wird. Das bedeutet, dass der Kampf weiter geht.

    „Dass auf die nicht-staatliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen oder Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu zahlen sind, hatte die damalige Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen 2004 im Bundestag beschlossen“, so die „Osnabrücker Zeitung“.

    6,3 Millionen Betroffene

    „Betroffen sind von dem doppelten Beitrag laut Hellebusch rund 6,3 Millionen Bürger mit Direktversicherungen. Rund 2,3 Millionen dieser Verträge bestanden vor 2004“, so das Blatt. „Dass am Ende zahlloser Gespräche von DVG und Politikern seit 2020 ein Freibetrag von 159 Euro per Monat gilt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, stellt Bernd Hellebusch längst nicht zufrieden.“ Zumal der Beitrag für die Pflegekasse weiter 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) betrage und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse anfalle. „Es gibt zwar eine gewisse Entlastung, aber die nicht“, betont der Dammer. Auch deswegen geht der Kampf weiter.

    Der Unmut wächst

    Hellebusch rechnet vor: „Nach der Einführung des Freibetrages bleiben dem Versicherten von einer einmaligen Kapitalauszahlung in Höhe von 50 000 Euro nach dem Abzug aller Beiträge rund 43 500 Euro, bis 2019 waren es zirka 3000 Euro weniger.“ Der Unmut der Betroffen ist groß. Nicht nur Hellebusch, sondern auch der DVG fordern eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Von dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nur Betriebsrentner mit kleinen Renten oder Direktversicherte mit niedrigen Auszahlungen. Wirklich freigestellt sind nur Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von 19 110 Euro, wer mehr bekommt, zahlt dennoch doppelte Beiträge. Was sind schon 19 110 Euro bezogen auf eine wahrscheinliche restlichen Lebenserwartung von vielleicht 20 Jahre. Das entspräche einer monatliche Rente von annähern 80 Euro. Damit kommt niemand weit in diesem Land.

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=908

    Der Freibetrag von 159 Euro falle immer weniger ins Gewicht, je höher die Bezüge des Einzelnen seien, so die „Oldenburgische Volkszeitung“. „Als ungerecht empfindet Bernd Hellebusch es darüber hinaus, dass derjenige, der sich seine Direktversicherung bis an sein Lebensende monatlich auszahlen lässt, einen finanziellen Vorteil gegenüber dem hat, der sich diese Lebensversicherung in einem Betrag auszahlen lässt“, merkt die Zeitung an. Der Freibetrag sei nur auf zehn Jahre ausgerechnet. Der Rentenbezug liege dagegen bei durchschnittlich 18 bis 20 Jahre. Deshalb müsse es bei einer einmaligen Auszahlung den doppelten Freibetrag geben. Alles Gründe, warum der Kampf weiter geht.

    Quelle: Oldenburgische Volkszeitung, Text und Bild von Klaus-Peter Lammert.

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  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

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  • Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Bei Phoenix erklärt Johannes Vogel, dass der Freibetrag nur ein erster Schritt sein könne zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern.

    Die FDP, der Vogel als arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher, angehört, war damals 2003 schon gegen die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Mit dem GMG wurde Anfang 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition und mit Abnicken der Union die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt.

    Vogel unzufrieden mit Gesetz

    Ihr heutiger rentenpolitische Sprecher betonte bei Phoenix, das sich an der Haltung der FDP nichts geändert habe. Vogel sieht in dem Freibetrag von 159,25 Euro für 2020 nur einen ersten Schritt zur Beseitigung dieses Unrechts, das damals Rot-Grün-Schwarz zu verantworten hat. In Phoenix erläuterte er ausführlich seine Haltung. Dieser erste Schritt sei nicht geeignet das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder herzustellen.

    Die FDP hat einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachgereicht. Darin heißt es: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der
    Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden.”

    Zur Erinnerung: Ab 1. Januar gelte, so das Bundesgesundsheitsministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

    Bildquelle: Phoenix

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in das Rentensystem? Fehlanzeige. Rot-Grün-Schwarz haben das Vertrauen gründlich erschüttert. Der jüngste Vorsorgebericht der Deutschen Bank belegt das mit Zahlen.

    Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rentensystem bald in Schieflage

    Die Politik unternimmt nichts, aber auch gar nichts, um den Bürgern diese Angst zu nehmen. Die „doppelte Haltelinie“ – der Beitragssatz darf nicht über 20 Prozent steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen – gilt nur bis 2025, was danach passiert, interessiert die Politiker herzlich weniger. Aber genau ab 2025 dürfte das Rentensystem in Schieflage geraten, denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente – das sind die geburtenstarken Jahrgänge der späten 50er- und 60er-Jahre. Das heißt, die Zahl der Rentner wird deutlich steigen, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft.

    „Fallen diese Garantien wieder weg und gilt ab 2025 wieder die alte Rechtslage, so wird sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung schnell und radikal verändern“, schreibt die „Welt“. Das liege daran, dass ab dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente gehen. Gleichzeitig steige die Lebenserwartung weiter stetig an.

    Schon liegen sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Der Staat muss zuschießen, weil er der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, wobei der Staatszuschuss die versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht ausgleicht. 2016 lag der Steuerzuschuss bei 87 Milliarden Euro, 2020 werden es annähernd 102 Milliarden Euro sein. Dabei sind die Ausgaben für die geplante Grundrente noch nicht enthalten.

    Staatliche Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    Dazu kommt, dass der Staat private und betriebliche Altersvorsorge so verkompliziert hat, dass immer weniger Lust auf Riester & Co. haben.

    Das alles ergibt eine explosive Mischung, die uns ab 2025 um die Ohren fliegen wird.

    Rentenkasse kontert

    Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht (DRV)und  verweist auf die Ergebnissen von repräsentativen Befragungen, die die Deutsche Rentenversicherung, in Auftrag gegeben hat. “Diese Befragungen zeigen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung die gesetzliche Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ansieht”, kontert die DRV.  Sei der Anteil der Personen mit dieser Einschätzung 2014 noch bei 54 Prozent gelegen, so sei er in diesem Jahr auf 72 Prozent angestiegen. Auch werde die gesetzliche Rentenversicherung als zunehmend deutlich sicherer eingeschätzt.  “Der Wechsel zum Mehr-Säulen-System und die Notwendigkeit privater Vorsorge werden inzwischen von vielen akzeptiert. Dies zeigt sich auch in einer weiteren repräsentativen Studie der Deutschen Rentenversicherung zu Lebensverläufen und Altersvorsorge (www.lea-studie.de). Jüngere weisen danach ein vielfältiges Portfolio der Altersvorsorge auf. Ihre aktuellen Anwartschaften weisen darauf hin, dass das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge auch künftig bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf eine gute Absicherung im Alter gewährleistet.”, so die DRV. Jüngere müssen auch versorgen, denn mit dem Ruhegeld aus der gesetzlichen Rente lässt sich in Großstädten nicht leben: Nach den Zahlen der DRV betrug “durchschnittliche Gesamtenrentenzahlbetrag” 2019 nur 1048 Euro, Frauen kommen gar nur auf 959 Euro. Damit kommt keiner in einer Großstadt wie München beispielsweise über die Runden.

    Ganz abgesehen davon ist der DRV die Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kein Wort wert, was die Studie deklassiert.

  • So ruiniert der Staat Lebensplanung

    So ruiniert der Staat Lebensplanung

    Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt – so geht’s allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, um dann vom Staat geschröpft zu werden. Der hat ihre Lebensplanung einfach über den Haufen geworfen und wundert sich, dass die Betroffenen wütend sind.

    Ex-Vorstandsmitglied der Bertelsmann BKK und DVG-Mitglied Wolfgang Diembeck zur Problematik der Direktversicherungen im Hinblick auf das Problem der Altersarmut – im Interview mit der Bertelsmann-Stiftung im Blog Wegweiser-Kommunen.

    Staat torpediert Lebensplanung

    1.      Was ist das Problem, das den DVG zu seiner Initiative bewogen hat?

    Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversi­cherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von insgesamt knapp 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse ent­richtet werden muss – und zwar auch rückwirkend für Verträge, welche vor 2004 ab­geschlossen wurden. Der Staat hat durch den Eingriff in die laufenden Direktversicherungsverträge den prognostizierten Kapitalertrag erheblich reduziert. Es gab keine Übergangslösung und es gab keine Ausstiegsmöglichkeit aus diesem Vertrag. Der Staat hat durch dieses Vorgehen elementare Rechtsgrundsätze des Rechtsstaates verletzt.

    2.     Wie lauten denn die Forderungen des DVG?

    Der Verein fordert den sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung und eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde.

    Die aktuellen Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten zeigen uns, dass den Abgeordneten die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes nicht bekannt waren und sind und es zeigt sich auch, dass eine ordnungsgemäße und angemessene Beratung zu diesem Gesetz im Jahr 2003 nicht stattgefunden hat. Der Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes hat die Änderungsnotwendigkeit bereits im August 2018 bestätigt. Insofern gibt es infolge unserer Gespräche deutliche Zustimmung zur Notwendigkeit der Korrektur dieses Gesetzes. Momentan erarbeitet die GroKo Lösungsansätze und wir gehen davon aus, dass diese noch in diesem Monat von der Regierung präsentiert werden.

    3.     Sind es denn nicht eher Kleinbeträge?

    Eine Reduzierung des Auszahlungsbetrages um rund 20 Prozent kann man nicht als Kleinbetrag bezeichnen. Im Mittel betragen die Kapitalauszahlungen 30.000 Euro, so dass die Belastung bei rund 6.000 Euro liegt. Auch unter Berücksichtigung der Effekte in der Einzahlungsphase (weniger Beiträge an die Sozialversicherung und Steuereinsparungen) reduziert sich der Kapitalertrag am Ende auf wenige Euro. Jede andere Geldanlage hätte zu einem besseren Ergebnis geführt.

    Bei den neuen Verträgen verschärfen natürlich die gesunkenen Kapitalmarktzinsen dieses Problem noch weiter.

    4.    Ist es nicht sozial gerecht, wenn Direktversicherte  mehr bezahlen?

    Es kommt bei der Auszahlung der Direktversicherung zu einem Geldzufluss, weil diese Personen aus ihrem privaten Geldbeutel Geld für die zusätzliche Altersvorsorge entnommen haben.  Insofern sollten wir an dieser Stelle keine Gerechtigkeitsdiskussion führen, sondern es geht bei unseren Mitgliedern um Menschen, die frühzeitig dem Aufruf der Politik gefolgt sind, zusätzlich etwas für die Altersvorsorge zu tun. Diese Menschen haben darauf vertraut, dass das eingezahlte Geld einigermaßen verzinst zu Beginn des Ruhestandes ausgezahlt wird. Das war der Inhalt des Vertrages. Die durch die Politik vorgenommene Kürzung um rund 20 Prozent hat erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation dieser Menschen im Ruhestand.  

    5.     Gibt es Daten über das Ausmaß der Betroffenheit?

    Es gibt keine offiziellen Statistiken zu diesem Bereich. Die Statistiken der Lebensversicherer deuten aber darauf hin, dass es rund sechs Millionen Menschen gibt, die von dieser Problematik betroffen sein werden. Rechnet man die von der Erhöhung der Beitragslast betroffenen Betriebsrentner hinzu, kommt man auf 18 bis 20 Millionen betroffene Personen.

    Momentan haben rund 2,5 Mio. Menschen die Auszahlung der Direktversicherung erhalten und jedes Jahr kommen rund 250.000 Menschen dazu. Das Thema bleibt also dauerhaft erhalten und damit auch die „Politikverdrossenheit“, wenn Politik die Rechtsgrundlagen nicht ändert.

    6.     Wie hoch wäre die Belastung des Bundeshaushaltes?

    Die Beitragseinnahmen aus dem Bereich „Kapitalauszahlung der Direktversicherung“ liegen zwischen 0,6 bis 0,7 Milliarden Euro im Jahr. Wenn wir über die Korrektur der Vergangenheit reden, dann geht es um eine Entschädigung von rund zehn Milliarden Euro. Es geht aber nicht darum, diesen Betrag sofort zurückzuzahlen, sondern hier kann man über verschiedene Modelle der Rückabwicklung miteinander verhandeln.

    In diesem Zusammenhang muss man aber auch ansprechen, dass der Bund sich seit 2005 der Ausgaben für die Krankenversicherung für die Arbeitslosengeld II-Bezieher entledigt und auf die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung verlagert hat, ohne diese auch nur annähernd kostendeckend zu finanzieren. Hier geht es um einen jährlichen Fehlbetrag von rund zehn Milliarden Euro. Die Halbierung der Beitragslast für Versorgungsbezüge für die Zukunft würde zu einem Beitragsausfall in der GKV von jährlich rund 2,8 Milliarden Euro führen. Wenn der Bund die auf die GKV abgewälzten Leistungsausgaben auskömmlich finanzieren würde, die Mittel des Gesundheitsfonds sowie der GKV auf das gesetzlich vorgesehene Maß reduziert würden, wäre das Gesamtpaket sogar ohne Beitragserhöhungen zu schultern.   

    7.     Was bringt eine Mitgliedschaft Im DVG?

    Es hat seit 2004 sehr viele Gespräche zwischen einzelnen Bürgern und Politikern gegeben, in denen diese Ungerechtigkeit thematisiert wurde. Leider haben all diese Gespräche bei der Politik nichts bewirkt. Seit der Gründung des Vereines werden wir von der Politik wahrgenommen und wurden beispielsweise zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Es zeigt sich also auch hier, dass Politik nur dann reagiert, wenn eine größere Anzahl von Wählern als Potential erkennbar ist. Unsere Mitglieder werden wöchentlich durch einen Newsletter über die Aktivitäten des Vereines bzw. der Arbeitsgruppen informiert. Wir berichten auch über die aktuellen Gespräche mit der Politik, über die bundesweiten Medienberichte, über Gerichtsentscheidungen etc., so dass die Mitglieder immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu diesem Themenbereich sind. Wir liefern das alles für einen Jahresbeitrag von 36 Euro, da alle Personen, die für den Verein tätig werden, dieses ehrenamtlich tun.  

    8.     Sie stellen Empfehlung zur Vorsorge in Frage.

    Wir stellen nicht die Notwendigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge in Frage, sondern wir stellen den Durchführungsweg in Form der Direktversicherung bei der momentanen Rechtslage in Frage. Zusätzliche Altersvorsorge erstreckt sich immer über einen längerfristigen Zeitraum und wir kritisieren, dass Politik während dieses Zeitraumes die „Spielregeln“ geändert und dieses dazu geführt hat, dass das bei Vertragsabschluss prognostizierte Ergebnis erheblich verschlechtert wurde. Wären diese „Spielregeln“ dem Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, wäre es nicht zu dem Vertragsabschluss gekommen. Insofern erreichen wir mit unseren Aktivitäten, dass junge Menschen bei der Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr genau prüfen, welches der richtige Weg ist.

    9.     Was würden Sie dem Nachwuchs in punkto Altersvorsorge empfehlen?

    Das ist eine momentan sehr schwer zu beantwortende Frage.  Die Direktversicherung kann man bei der momentanen Rechtslage nicht empfehlen. Nur dann, wenn der Arbeitgeber sich mit rund 50 Prozent an den Kosten beteiligen würde, könnte man diese empfehlen. Vor kurzer Zeit wurden die Rahmenbedingungen zur „Riester-Rente“ überarbeitet. Das voraussichtliche Ergebnis ist allerdings immer noch sehr schwer verlässlich zu prognostizieren, da es sehr stark von der aktuellen und der zukünftigen individuellen Situation des Einzelnen abhängt. Allein die bisher vorgenommenen Änderungen oder der noch erkennbare Änderungsbedarf machen deutlich, dass eine langfristige verlässliche Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr schwer ist. Das bisherige Handeln der Politik verunsichert jeden, der etwas für die zusätzliche Altersvorsorge tun möchte. Politik muss bei diesem langfristigen Thema auch langfristig für den Bürger verlässlich sein. Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich nicht mit einem „Fingerschnipp“ wieder zurückgewinnen.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

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  • Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Um die Arbeitnehmer besser abzocken zu können, wollen CDU-Politiker eine Pflicht-Betriebsrente. Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag Ende November liegt vor.

    Die CDU versucht schon wieder, die Altersvorsorge zu sabotieren. Wie anders lässt sich erklären, dass sie jetzt über eine Zwangsbeglückung nachdenkt. Riester funktioniert nicht, die Direktversicherung funktioniert nicht und andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren auch nicht. Statt Altersvorsorge wird aus diesen Formen Geldvernichtung. Das begreifen immer mehr Bürger hierzulande und lassen die Finger davon. Die Vertragsabschlüsse stagnieren oder sinken sogar seit Jahren.

    Pflicht-Betriebsrente geplant

    Die Union weigert sich strikt, die renditevernichtende Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Statt in sich zu gehen, wollen Teile der CDU nun alle zwingen, sich einer Betriebsrente zu unterwerfen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) unter ihrem Chef Karl-Josef Laumann plant eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge für „Arbeitnehmer zu ergänzender Privatvorsorge“, die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt. Ist das jetzt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private? Damit fängt die Irreführung bereits an. Betrieblich heißt wieder, der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und entsprechende Konstrukte werden in der Auszahlphase mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt. Das hat mit privat nichts zu tun. Staat und Krankenkasse schröpfen den Altersvorsorger weiter um ein Fünftel wie bisher.

    Irreführung in punkto Altersvorsorge

    Die CDA verschaukelt die Bürger bereits von Anfang an. Damit aber keiner auskommt, wollen sie eine Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer, über die der CDU-Parteitag Ende November abstimmen soll. Der Antrag an den Parteitag mit dem Titel “Private Altersvorsorge stärken” greife Ideen anderer CDU-Gliederungen auf, so die „Frankfurter Allgemeine“. Die Union hat ja noch ein paar andere Ideen im Gepäck nach Leipzig, wie die “Deutschlandrente” aus Hessen sowie das “Vorsorgekonto” aus Baden-Württemberg.

    Die CDA will wieder nur Arbeitnehmer zwangsbeglücken. Der Staat soll das organisieren. Die CDA glaubt, damit die Vorsorge zu vereinfachen und zu „helfen, überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten zu vermeiden“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. “Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen”, zitiert die „Frankfurter Allgemeine“ aus dem Papier, das unter anderem eine Deckelung der Verwaltungskosten auf jährlich 0,2 Prozent der Anlagesumme vorsehe.

    Laumann hat zwar erkannt, dass es einen “Dschungel an Produkten gibt, die eine Menge Kosten für die Menschen und kaum Rendite bringen”. Klar, dass immer weniger vorsorgen.  Der Staat hat – und das verschweigt Laumann – das Vertrauen gründlich missbraucht. Die Doppelverbeitragung ist mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 über Nacht, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist geschweige denn Bestandsschutz auch mit Hilfe der Union eingeführt worden.

    Im Einzelnen sehe das CDA-Konzept vor, Privatvorsorge für alle Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen, so die „Frankfurter Allgemeine“. Zwar enthalte es eine “Opt-out-Regel”, sie führe aber nicht zum Ausstieg: “Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.”

    Union hat nichts dazu gelernt

    Wer sich die Kriterien einmal genau ansieht, merkt sehr schnell, dass die Union nichts dazugelernt hat und auch nichts dazulernen will. Denn schon wieder wird der „Frankfurter Allgemeinen“ zufolge ein „privater Dienstleister“ zwischengeschaltet. Das kann nur eine Versicherung sein – und die will Geld verdienen. Da hilft es auch nichts, wenn die Finanzaufsicht Bafin drauf schaut.

    Die Details klammert das Papier offensichtlich aus. Nur so viel steht laut „Frankfurter Allgemeine“ offensichtlich fest, dass die Beiträge vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt würden – da ein Abzug vom Bruttolohn die Beiträge zur gesetzlichen Rente schmälerte.

    Modell der Verbraucherzentrale

    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat schon im Frühjahr einen eigenen Vorschlag gemacht: die Extrarente. Die Idee dahinter: „Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Ende April 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorgestellten Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, der Extrarente, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des VZBV.“

    Antrag der CDA im Wortlaut:

    Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands an den 32.
    Parteitag der CDU Deutschlands, 22./23. November 2019 in Leipzig

    Private Altersvorsorge stärken

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Spätestens seit der Riester-Reform kann der Lebensstandard im Alter jedoch nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden. Trotzdem sorgen zu viele Menschen nicht oder nicht ausreichend betrieblich und privat vor.
    Die CDU Deutschlands will die betriebliche und private Vorsorge effizienter machen und verbindlicher gestalten. Dazu soll in einem ersten Schritt ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente eingeführt werden.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll folgende Kriterien erfüllen:
    1. Verpflichtend für alle Arbeitnehmer mit Opt-Out-Regelung: Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.
    2. Selbstständige, Erwerbslose, Beamte und Minijobber mitdenken: Sie können das Standardvorsorgeprodukt zu den gleichen Konditionen abschließen.
    3. Keine Schwächung der gesetzlichen Rente: Die Beiträge werden vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt.
    4. Hohe Mobilität: Der Vertrag liegt beim Arbeitnehmer und wird beim Arbeitgeberwechsel automatisch mitgenommen.
    5. Geringe Kosten: Keine Abschlusskosten und ein gesetzlicher Deckel für die Verwaltungskosten in Höhe von maximal 0,2 Prozent pro Jahr.
    6. Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden.
    7. Solidarisch: Staatliche Zuschüsse für kleine Einkommen.
    8. Staatliche Kontrolle, private Kompetenz: Ausschreibung und Kontrolle der privaten Anlageverwaltung durch einen staatlichen Träger und die Finanzaufsicht Bafin.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen.
    Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, das Standardvorsorgeprodukt ihren Mitarbeitern auch als betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können. Wir streben an, dass die betriebliche Altersvorsorge in einem nächsten Schritt komplett paritätisch finanziert und für alle verpflichtend wird

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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