Tag: Altersvorsorge

  • Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragt, wie “wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen”. Ganz einfach, sich an Vereinbarungen halten. Das Vertrauen hat die rot-grüne Regierung 2003 unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union massiv missbraucht – und nichts getan, um das Vertrauen zurückzugewinnen.

    “Wie können wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?” fragte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Samstag beim Neujahrsempfang der CDU-Rheine. Spahn hatte zuvor den Vertrauensverlust der Bundespolitik in großen Teilen der Bevölkerung beklagt. “Das Vertrauen in einen funktionierenden Staat fehlt”, konstatierte der Minister.

    DVG überreicht Spahn Brief

    Ein Rezept zur Lösung des Dilemmas lieferte der CDU-Politiker dann auch gleich: “Wir brauchen bessere Debatten. Und es schadet auch nicht, wenn wir an manchen Punkten einräumen, dass der andere Recht hat”. Für einige Menschen sei schon jeder Kompromiss ein Verrat, wenn man nicht hundert Prozent bekomme. Spahn hob in seiner Rede insbesondere die hohe Bedeutung von Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie Zuversicht für das neue Jahrzehnt hervor.

    Das Vertrauen von mehr als sechs Millionen Menschen, die zusätzlich und freiwillig für das Alter vorgesorgt hatten, sei nach wie vor zerstört, sagte Reiner Wellmann, Vorsitzender der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, dem Minister anschließend. Wellmann überreichte gemeinsam mit Annette Jandaurek und Jörg Melzer von der Regionalgruppe NRW-Nord einen Brief des DVG-Bundesvorstandes an Spahn. Darin machen die Direktversicherten deutlich, dass sie nach wie vor an dem Ziel der Abschaffung der Doppelverbeitragung festhalten.

    Spahn nahm das Schreiben entgegen, wiederholte aber gegenüber der DVG-Abordnung, dass mehr als der im Dezember gefundene Kompromiss derzeit nicht möglich sei. Reiner Wellmann erläuterte dem Minister, dass die Politik das Vertrauen der Direktversicherten erst durch eine Rücknahme des Unrechts wieder zurückgewinnen könne. “Wir werden nicht aufhören, bei jeder Gelegenheit auf diesen Raubzug  des Staates durch unsere Altersvorsorge hinzuweisen”, machte Wellmann dem Minister sehr deutlich.

    Bild: DVG-Regionalgruppenvorsitzender Reiner Wellmann (Mitte) und Jörg Melzer (l.) übergaben das Schreiben des Bundesvorstandes am Samstag in Rheine an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Seit Januar gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten. Damit sind viele unzufrieden und werden weiter für die Abschaffung der Doppelverbeitragung kämpfen. Darunter ist auch Bernd Hellebusch. Sein Kampf geht weiter.

    Die „Oldenburgische Volkszeitung“ sieht in Hellebusch einen unermüdlichen Kämpfer gegen das Unrecht, das die damalige rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union in Gesetzesform gegossen hat. Dagegen lehnen sich viele auf, vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Verein schaffte es tatsächlich, dass die Politik einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat – zum 1. Januar 2020. Der nimmt sich allerdings lächerlich aus, vor allem weil er sich nur auf die Krankenkassen-, nicht aber auf die Pflegebeiträge bezieht. Der Kampf geht weiter.

    Der Kampf geht weiter

    Das reicht Hellebusch nicht – und vielen anderen auch nicht. Ihm wie dem DVG „geht es darum, dass nicht länger Krankenkassenabgaben auf Leistungen der staatlich geförderten Altersvorsorge erhoben werden“, berichtet die „Oldenburgische Volkszeitung“. Die klare Botschaft an die Politik lautet: Der Kampf geht weiter.

    „Inzwischen, berichtet der Dammer, habe sich im hiesigen Raum die Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord gegründet. Sie zähle etwa 120 Mitglieder, davon 30 aus dem Landkreis Vechta. Bernd Hellebusch war einer der Mitgründer. Die Mitglieder treffen sich ungefähr alle sechs Wochen im Gasthaus Lüdeke-Dalinghaus in Löningen-Böen, Menslager Straße 5.“ Die nächste Zusammenkunft ist auf den 11. Februar terminiert. Die Regionalgruppe gehört zum DVG, wie übrigens rund 40 andere Regionalgruppen. Der DVG will, dass das Gesetz nachgebessert wird. Das bedeutet, dass der Kampf weiter geht.

    „Dass auf die nicht-staatliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen oder Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu zahlen sind, hatte die damalige Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen 2004 im Bundestag beschlossen“, so die „Osnabrücker Zeitung“.

    6,3 Millionen Betroffene

    „Betroffen sind von dem doppelten Beitrag laut Hellebusch rund 6,3 Millionen Bürger mit Direktversicherungen. Rund 2,3 Millionen dieser Verträge bestanden vor 2004“, so das Blatt. „Dass am Ende zahlloser Gespräche von DVG und Politikern seit 2020 ein Freibetrag von 159 Euro per Monat gilt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, stellt Bernd Hellebusch längst nicht zufrieden.“ Zumal der Beitrag für die Pflegekasse weiter 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) betrage und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse anfalle. „Es gibt zwar eine gewisse Entlastung, aber die nicht“, betont der Dammer. Auch deswegen geht der Kampf weiter.

    Der Unmut wächst

    Hellebusch rechnet vor: „Nach der Einführung des Freibetrages bleiben dem Versicherten von einer einmaligen Kapitalauszahlung in Höhe von 50 000 Euro nach dem Abzug aller Beiträge rund 43 500 Euro, bis 2019 waren es zirka 3000 Euro weniger.“ Der Unmut der Betroffen ist groß. Nicht nur Hellebusch, sondern auch der DVG fordern eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Von dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nur Betriebsrentner mit kleinen Renten oder Direktversicherte mit niedrigen Auszahlungen. Wirklich freigestellt sind nur Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von 19 110 Euro, wer mehr bekommt, zahlt dennoch doppelte Beiträge. Was sind schon 19 110 Euro bezogen auf eine wahrscheinliche restlichen Lebenserwartung von vielleicht 20 Jahre. Das entspräche einer monatliche Rente von annähern 80 Euro. Damit kommt niemand weit in diesem Land.

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=908

    Der Freibetrag von 159 Euro falle immer weniger ins Gewicht, je höher die Bezüge des Einzelnen seien, so die „Oldenburgische Volkszeitung“. „Als ungerecht empfindet Bernd Hellebusch es darüber hinaus, dass derjenige, der sich seine Direktversicherung bis an sein Lebensende monatlich auszahlen lässt, einen finanziellen Vorteil gegenüber dem hat, der sich diese Lebensversicherung in einem Betrag auszahlen lässt“, merkt die Zeitung an. Der Freibetrag sei nur auf zehn Jahre ausgerechnet. Der Rentenbezug liege dagegen bei durchschnittlich 18 bis 20 Jahre. Deshalb müsse es bei einer einmaligen Auszahlung den doppelten Freibetrag geben. Alles Gründe, warum der Kampf weiter geht.

    Quelle: Oldenburgische Volkszeitung, Text und Bild von Klaus-Peter Lammert.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

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  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

  • Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Bei Phoenix erklärt Johannes Vogel, dass der Freibetrag nur ein erster Schritt sein könne zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern.

    Die FDP, der Vogel als arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher, angehört, war damals 2003 schon gegen die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Mit dem GMG wurde Anfang 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition und mit Abnicken der Union die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt.

    Vogel unzufrieden mit Gesetz

    Ihr heutiger rentenpolitische Sprecher betonte bei Phoenix, das sich an der Haltung der FDP nichts geändert habe. Vogel sieht in dem Freibetrag von 159,25 Euro für 2020 nur einen ersten Schritt zur Beseitigung dieses Unrechts, das damals Rot-Grün-Schwarz zu verantworten hat. In Phoenix erläuterte er ausführlich seine Haltung. Dieser erste Schritt sei nicht geeignet das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder herzustellen.

    Die FDP hat einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachgereicht. Darin heißt es: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der
    Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden.”

    Zur Erinnerung: Ab 1. Januar gelte, so das Bundesgesundsheitsministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

    Bildquelle: Phoenix

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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  • Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in das Rentensystem? Fehlanzeige. Rot-Grün-Schwarz haben das Vertrauen gründlich erschüttert. Der jüngste Vorsorgebericht der Deutschen Bank belegt das mit Zahlen.

    Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rentensystem bald in Schieflage

    Die Politik unternimmt nichts, aber auch gar nichts, um den Bürgern diese Angst zu nehmen. Die „doppelte Haltelinie“ – der Beitragssatz darf nicht über 20 Prozent steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen – gilt nur bis 2025, was danach passiert, interessiert die Politiker herzlich weniger. Aber genau ab 2025 dürfte das Rentensystem in Schieflage geraten, denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente – das sind die geburtenstarken Jahrgänge der späten 50er- und 60er-Jahre. Das heißt, die Zahl der Rentner wird deutlich steigen, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft.

    „Fallen diese Garantien wieder weg und gilt ab 2025 wieder die alte Rechtslage, so wird sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung schnell und radikal verändern“, schreibt die „Welt“. Das liege daran, dass ab dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente gehen. Gleichzeitig steige die Lebenserwartung weiter stetig an.

    Schon liegen sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Der Staat muss zuschießen, weil er der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, wobei der Staatszuschuss die versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht ausgleicht. 2016 lag der Steuerzuschuss bei 87 Milliarden Euro, 2020 werden es annähernd 102 Milliarden Euro sein. Dabei sind die Ausgaben für die geplante Grundrente noch nicht enthalten.

    Staatliche Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    Dazu kommt, dass der Staat private und betriebliche Altersvorsorge so verkompliziert hat, dass immer weniger Lust auf Riester & Co. haben.

    Das alles ergibt eine explosive Mischung, die uns ab 2025 um die Ohren fliegen wird.

    Rentenkasse kontert

    Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht (DRV)und  verweist auf die Ergebnissen von repräsentativen Befragungen, die die Deutsche Rentenversicherung, in Auftrag gegeben hat. “Diese Befragungen zeigen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung die gesetzliche Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ansieht”, kontert die DRV.  Sei der Anteil der Personen mit dieser Einschätzung 2014 noch bei 54 Prozent gelegen, so sei er in diesem Jahr auf 72 Prozent angestiegen. Auch werde die gesetzliche Rentenversicherung als zunehmend deutlich sicherer eingeschätzt.  “Der Wechsel zum Mehr-Säulen-System und die Notwendigkeit privater Vorsorge werden inzwischen von vielen akzeptiert. Dies zeigt sich auch in einer weiteren repräsentativen Studie der Deutschen Rentenversicherung zu Lebensverläufen und Altersvorsorge (www.lea-studie.de). Jüngere weisen danach ein vielfältiges Portfolio der Altersvorsorge auf. Ihre aktuellen Anwartschaften weisen darauf hin, dass das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge auch künftig bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf eine gute Absicherung im Alter gewährleistet.”, so die DRV. Jüngere müssen auch versorgen, denn mit dem Ruhegeld aus der gesetzlichen Rente lässt sich in Großstädten nicht leben: Nach den Zahlen der DRV betrug “durchschnittliche Gesamtenrentenzahlbetrag” 2019 nur 1048 Euro, Frauen kommen gar nur auf 959 Euro. Damit kommt keiner in einer Großstadt wie München beispielsweise über die Runden.

    Ganz abgesehen davon ist der DRV die Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kein Wort wert, was die Studie deklassiert.

  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Zum Auftakt des SPD-Parteitags in Berlin hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zum Protest aufgerufen – und die Mitglieder sind gekommen.

    Es ist 7:30 Uhr. Die ersten Delegierten eilen in Richtung Eingang des City Cubes auf dem Messegelände. Es ist dunkel, kalt und regnerisch. Der harte Kern unserer DVG-Truppe postiert sich auf dem Vorplatz gleich hinter der Treppe, die zur Freifläche vor dem Tagungsort führt. Hinter uns ein paar junge Leute von Fridays for future mit Flugblättern und Leuchtschrift. Abgeriegelt und durch einen Sondereingang geschleust wird die Parteispitze. Wir kommen nur mit dem ‚Fußvolk‘ in Berührung, verteilen unsere Flyer und versuchen, Gespräche anzuknüpfen. Kaum jemand bleibt stehen und nimmt sich die Zeit, alle sind fokussiert auf das, was sie drinnen erwartet. Vor allem die Jungen reagieren gleichgültig. Einer ruft noch im Vorbeigehen: „Wir bekommen sowieso nichts mehr, wenn wir alt sind“.

    Der Protest geht weiter

    Die ersten bekannten Gesichter kommen mit dem nächsten Schub aus dem S-Bahnhof Messe-Süd. Der Vorplatz wird voller. Saskia Esken stellt sich spontan ein paar Pressefotografen zusammen mit jungen Umwelt-Aktivisten, hört denen aufmerksam zu und verspricht: „Ja, wir werden mehr fordern…“. Zeit für das Thema Altersvorsorge hat sie nicht mehr, außer der beiläufigen Versicherung „Ja, wir haben auch das auf dem Schirm…“. Eine weitere Stimme mischt sich in den kurzen Dialog mit der Mahnung: „Dann drücken Sie mal die Daumen, dass die Koalition nichts platzt, sonst bekommen Sie nicht einmal den Freibetrag“. Wir überlegen einen Augenblick, ob das besorgt oder ironisch gemeint war.

    Mit dem nächsten Schub kommt Norbert Walter-Borjans vorbei, bleibt auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen sofort stehen und weiß ganz offensichtlich – im Gegensatz zu so manchem Genossen – wovon die Rede ist. Da muss nicht viel erklärt werden. NoWaBo ist informiert und sagt uns seine Unterstützung zu für den nächsten Schritt über den Freibetrag hinaus: für die Beendigung der Doppelverbeitragung. So klar vernehmen wir Unterstützung heute nicht allzu oft.

    Bundesweite Solidarität

    Erschreckenderweise gibt es viele Delegierte, die weiter rennen ohne uns überhaupt wahrzunehmen. Desto froher sind wir über nette und verständnisvolle Vertreter, die stehenbleiben und noch ein paar mehr Informationen haben möchten. Gesine Schwan ist beispielsweise so jemand. Wir versprechen, ihr noch mehr Infos zu senden. „Bitte an meine Viadrina-Adresse“ ruft sie uns noch zu, als sie schon ein paar Meter weg ist. Offensichtlich will sie das Material tatsächlich bekommen.

    Ein paar Gewerkschafter demonstrieren noch für den Mindestlohn: Ankommen, Plakat ausrollen, ein paar Minuten stehenbleiben, und als der Regen stärker wird, wieder abziehen, spielt sich in wenigen Minuten ab. Da sind wir DVGler aus anderem Holz geschnitzt: Wenn wir doch nicht viele hier vor Ort sind, aber wir sind uns der Solidarität unserer Kollegen auch von ‚jwd‘ (janz weit draußen) – wie der Berliner sagt – sicher: Erfurter, Hannoveraner, Bielefelder sind angereist. Jetzt, kurz vor zehn, sind alle Delegierten durch und wir durchgefroren. Endlich können wir uns aufwärmen und beim Kaffee mit den Kollegen von auswärts unterhalten. Spaß hat’s gemacht – trotz aller Widrigkeiten. Und „wir sehen uns nächstens wieder“, heißt es beim Auseinandergehen.

    Im Saal selbst wird es später heißen: „Die SPD ist die Partei, die Hartz IV eingeführt hat“. Gerne würden wir einmal von den Genossen hören: „Die SPD ist die Partei, die zusammen mit den Grünen das GMG geschaffen hat“. Bis das wieder abgeschafft ist, machen wir weiter – auch wenn’s dunkel und kalt ist und regnet!

    Impressionen von der Protest-Aktion in Berlin zum SPD-Parteitag

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

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