Tag: Altersvorsorge

  • Ampel will neues Rentenpaket schnüren

    Ampel will neues Rentenpaket schnüren

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schnürt ein neues Rentenpaket, das zweite mittlerweile. Dabei zerfleddert das erste bereits. Das Rentenpaket II enthält „Rentenniveau“ und „Aktienrente“.

    „Rente“, war da was? Die FDP wollte doch eigentlich die Aktienrente einführen, im Haushaltsentwurf kamen die zehn Milliarden Euro, die dafür eingesetzt werden sollten, aber nicht mehr vor. Die SPD wollte das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent stabilisieren, führt aber den Nachholfaktor wieder ein. Und jetzt verkündet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er eine neues Rentenpaket schnürt, mit genau diesen Versprechungen. Wie glaubhaft ist das denn!

    Inhalt des Rentenpakets II

    Mit dem Rentenpaket II, so ist es gekennzeichnet, sollen die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Wow! Mit dem Rentenpaket II würden noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wird Heil von der „Zeit“ zitiert. „Erstens, wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt, und zwar langfristig; und zweitens, wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks”, so Heil. Das Kapital wolle die Ampel „vernünftig anlegen“. Das sagt erst einmal gar nichts.

    Papier ist geduldig, Koalitionsverträge allemal. Wie glaubhaft ist denn ein Rentenpaket II, wenn dafür im Haushaltsentwurf keine Mittel vorgesehen sind? Wie bitte schön, will Hubertus Heil das Mindestrentenniveau von 48 Prozent sichern, wenn demnächst die Babyboomer in Rente gehen? Zur Erinnerung, Jahrgang 1964 war mit 1.357.304 Lebendgeborenen der stärkste Jahrgang überhaupt – und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn schon in den Jahren davor kamen mehr Kinder auf die Welt als in den 80ern, 90ern oder Nuller-Jahren.

    Quadratur des Kreises

    Heil versucht die Quadratur des Kreises, denn eine Rentenkürzung und/oder eine Anhebung des Renteneintrittsalters schließt er aus. Richten soll das die Aktienrente. Dafür will die Ampel-Koalition einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln ab 2022 einrichten. Angesichts von Einnahmen der Rentenkasse von 334 Milliarden Euro pro Jahr erscheint diese Zahl lächerlich. Damit lässt sich das Rentenniveau nicht stabilisieren – das Zehnfache wäre nötig. Wie will Heil da „Stabilität“ schaffen, wie er verspricht? Heil hofft auf den Arbeitsmarkt. „Dazu brauchen wir eine hohe Erwerbsbeteiligung und eine angemessene Lohnentwicklung“, so Heil.

     

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  • Altersvorsorge ist der Ampel wurscht

    Altersvorsorge ist der Ampel wurscht

    Für alles ist bei der Ampel Geld da, außer für die Altersvorsorge – und wer selbst vorsorgt, ist der Gelackmeierte. Dabei geißeln die Politiker Putins Vertragsbruch, begehen ihn aber permanent. Wie scheinheilig ist das denn.

    Von Michael Rahnefeld

    Seit dem unsäglichen und verbrecherischen Überfall von Putin auf die Ukraine bekommen die Deutschen zu hören, dass sie sich auf wirtschaftlich schlechtere Zeiten und Wohlstandsverlust einzustellen haben. Hauptprediger dieser gebetsmühlenartigen Wiederholungen vom schwindenden Wohlstand ist Finanzminister Christian Lindner. Er hat das Wort „Wohlstandsverlust“ geprägt und mit etwas Böswilligkeit können wir der Bundesregierung unterstellen, dass sie – bedingt durch die veränderte Situation in Europa – jetzt endlich das offen ausspricht, was sich die Politik vor den Bundestagswahlen im vergangenen Herbst nicht getraut hat.

    Geld ist wurscht

    In der Corona-Pandemie verpulverte sie Milliarden teilweise sinnlos, der Ukraine-Krieg kostet abermals Milliarden – und siehe da: der Geldstrom hört nicht auf zu fließen. Da gibt’s mal kurz ein Sondervermögen von 100 Milliarden für die bessere Ausstattung der Bundeswehr, ein paar Milliarden für die Klima-Finanzierung, ein paar Millionen für dieses und jenes Projekt. Durch Steuerbetrug und -hinterziehung gehen dem Fiskus Milliarden verloren, die Stellen, an denen Gelder in Millionenhöhe verplempert werden, noch gar nicht berücksichtigt. Erinnern wir uns an die sinnlose Impf-Werbekampagne des Bundes, die wenigstens 38 Millionen Euro gekostet haben soll. Kleinvieh macht auch Mist – und viele solcher Millionen häufen sich letztlich wieder zu Milliardenbeträgen, die dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

    Hinzu kommen jetzt – tatsächlich auch kriegsbedingt – explodierende Energiepreise, denen der einzelne Bürger kaum ausweichen kann. Um so wichtiger ist es deshalb dort Entlastung für Privathaushalte zu schaffen, wo das mit einfachen Mitteln möglich ist, denn die „große Zeche“ für all die Kosten wird wieder die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerschaft in diesem Staat bezahlen.

    Altersvorsorge adé

    Und da redet ein Bundesgesundheitsminister von steigenden Krankenkassenbeiträgen, wohl wissend, dass der 265 Milliarden umfassenden Gesundheitsfonds versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe finanziert, für die eigentlich der Staat zuständig ist.

    Wer als Rentner in seinen Arbeitsjahren fürs Alter vorgesorgt hat, wird durch den Betrug der Doppelverbeitragung seiner Betriebsrente noch wesentlich stärker um seine Ersparnisse gebracht, von der trabenden Inflation einmal ganz abgesehen. Und hier kommt wieder der neue Begriff des Bundesfinanzministers ins Spiel, der von „Wohlstandsverlust“ spricht, was aber für manch einen der Betroffenen nicht „Wohlstandsverlust“, sondern die Bedrohung seiner Existenz bedeuten kann.

    Vertragstreue gilt auch für Lindner

    Im Vergleich zu den Milliarden, die momentan von der Politik hin und hergeschoben werden, sind die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) lediglich Peanuts, um es mit den Worten des einstigen Chefs der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, zu sagen. Die Opfer dieser unsäglichen Gesetzgebung aus dem Jahre 2003/2004 sowie des Vertragsbruchs durch die Bundesregierung sollten sie sich jetzt nicht Sand in die Augen streuen lassen und sich mit dem Totschlag-Argument Ukraine-Krieg über den Tisch ziehen lassen. Bei ihrer Delegierten-Konferenz am 23. April in Kassel müssen Strategien entwickelt werden, wie der Politik jetzt zu begegnen ist, auch im Blick auf die Entlastung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitenden und Rentner.

    Nur gut, dass sich der Bundesfinanzminister erst dieser Tage auch zu Vertragstreue geäußert hat. Im Interview mit Marietta Slomka im heute journal vom 31. März 2022 sagt Lindner ab Minute 2:38 zum Putin-Dekret bezüglich Rubel-Zahlungen bei Energie wörtlich: „Für uns gelten die Verträge, Verträge sind Verträge.“

    Diesen Wortlaut sollten sich die DVG-Mitglieder gut merken, denn nicht nur gegenüber Putin sollte Lindner Vertragstreue einfordern, sondern betrogene Rentner sollten sie auch von Lindner einfordern.

     

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  • Vertrauen in die Politik verloren

    Vertrauen in die Politik verloren

    Der Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer hat das Vertrauen in die Politik verloren. Sein Leserbrief bezieht sich auf Karin Tutas‘ Artikel „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“.

    Mit großem Interesse habe ich auf der Homepage des DVG den Bericht  „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“ gelesen. Sehr hoffnungsvoll wird unser Gesundheitsminister zitiert, der einen „wohl überlegten Gesetzentwurf“ vorlegen will. Dann wird ja jetzt alles gut, war mein erster Gedanke. Ohne den Beitrag von Karin Tutas weiter zu lesen, dauerte meine hoffnungsvolle Freude nicht lange. In den zehn Jahren meiner Bemühungen die unrechtmäßige Doppelverbeitragung, bei uns Direktversicherten, abzuschaffen, habe ich das Vertrauen in unsere Volksvertreter verloren und man darf ihren Worten nicht glauben.

    Am Schluss des Berichtes von Karin Tutas wurde ich dann auch schon bestätigt. Sie schreibt: Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schon einmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen.

    Die allgemeinen Kostensteigerungen, sind bald nicht mehr zu stemmen. Besonders für die Rentner. Gerade die Rentner sind sehr betroffen. Man ist einfach der Willkür der Volksvertreter ausgesetzt. Die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer haben 2004 alte Seilschaften der Krankenkassen und der Politik zu Betriebsrenten erklärt, um der Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil an Sozialbeiträgen zu kassieren. Hilfe fanden die Betrogenen nicht einmal beim Bundessozialgericht. Die Richter fanden eine fadenscheinige Erklärung, um diesen Leuten den Rücken freizuhalten.

    Die Inzidenz der Altersarmut steigt immer schneller und höher. Ich meine damit, die Anzahl der altersarmen Rentner, die überall in den Abfalleimern nach Pfandflaschen suchen. Ihre Zahl steigt rapide an.

    Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beitragserhöhung zu mindern oder sie ganz auszusetzen.

    Drei Punkte möchte ich beispielsweise aufzählen:

    • Da wäre zum einen die Änderung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, so wie es schon lange gefordert wird. Auf Medizin wird der volle Mehrwertsteuersatz verlangt.
    • 15 Milliarden Euro brächte es, wenn der Staat die Krankenversicherung der ALG-II-Empfänger übernehmen würde. Was selbstverständlich wäre.
    • Was mir aber ganz besonders ins Auge fällt, sind die exorbitanten Gehälter der Personen, die im Bereich der Krankenkassen arbeiten. Ich halte die Gehälter, die man hier bekommt, für unanständig. Auch wenn die Empfänger dieser Gehälter das anders sehen. Gern bringe ich einige Beispiele der Vorstandsbezüge. Im Internet fand ich Bezüge aus dem Jahr 2020.

    Im Jahr verdienten die Vorstände von der:

    Techniker Krankenkasse             359.477 Euro
    DAK Gesundheitskasse                324.152 Euro

    IKK classic                                        323.397 Euro
    Barmer                                             323.386 Euro

    AOK Niedersachsen                      314.875 Euro

    Dann gibt es noch die Stellvertreter und Abteilungsleiter. Dazu kommen dann noch übergeordnete Stellen, wie die Vorstandsvorsitzende des AOK- Bundesverbands, die ich persönlich im Berlin als Abgeordnete der SPD kennen gelernt habe.

    Im Internet steht ihr offizielles Gehalt:

    Grundvergütung                225.000 Euro

    „variable Bestandteile“      43.400 Euro

    Zusatzversorgung                 75.000 Euro

    343.400 Euro

    Und das jedes Jahr!
    Die Beitragserhöhungen müssen dann von den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebracht werden.
    Rentner bekamen 2019 durchschnittlich an Rente:
    1139,00 Euro in den alten Bundesländern, und 1212 Euro in den neuen Bundesländern.

    Frauen bekamen 2019 durchschnittlich:
    710 Euro in den alten Bundesländern und 1023 Euro in den neuen Bundesländern.

    Das alles natürlich Brutto. Hiervon müssen noch Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.

    Ich glaube hier wird sich leider nichts ändern, denn auch unsere Volksvertreter sind bei diesen Gehältern angesiedelt und wollen nur kassieren.

     

    Gerhard Kieseheuer

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

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  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

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  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Offener Brief an Friedrich Merz

    Offener Brief an Friedrich Merz

    Ob der frisch gewählt CDU-Chef Friedrich Merz zu einem Neuanfang fähig ist – versprochen hat er es, aber Politiker versprechen ja viel. Daran erinnert ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in einem offenen Brief.

    Von Michael Rahnefeld

    Zunächst einmal Glückwunsch, Herr Merz. Nun sind Sie Vorsitzender der CDU, Konkursverwalter einer vormals großen Volkspartei in Deutschland, die sehr lange die Regierung in Deutschland mit gebildet hat und jetzt wohl für viele Jahre die Opposition anführen wird.

    Die Hauptaufgaben von Merz

    Eine Ihrer Hauptaufgaben, Herr Merz, wird es in den nächsten Monaten sein, zu analysieren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Wir, das sind knapp 4000 Mitglieder einer Organisation – besser gesagt eines Vereins – der permanent anwächst und sich schon seit mehr als sechs Jahren dafür einsetzt, dass einer der größten legitimierten Sozialbetrugsfälle in Deutschland beendet, korrigiert und seine Opfer entschädigt werden und darüber hinaus die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen, vertritt.

    Es sind allerdings nicht nur die knapp 4000 Mitglieder dieses Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die durch eine sehr fragwürdige gesetzliche Regelung um ihre Vorsorgeersparnisse geprellt und dafür bestraft werden, dass sie auf Empfehlung der Politik noch in ihrem Arbeitsleben ihre Alterssicherung aktiv und mit finanziellem Aufwand gestaltet haben. Nein, es sind über sechs Millionen Betroffene – Rentner, Betriebsrentner, Selbstständige –, die vorgesorgt haben und dafür von unserem Staat gnadenlos abgezockt werden.

    CDU hat Beifall geklatscht

    Eingefädelt hat diesen Diebstahl die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die CDU, damals in der Opposition, hat Beifall geklatscht für das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das den damals „notleidenden Krankenkassen“ zu mehr Geld verhelfen sollte. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind verheerend, weil den Menschen rund ein Fünftel ihrer Vorsorgerücklagen weggenommen werden. Ganz infam dabei, dass rückwirkend auf vor 2004 bestehende Verträge zugegriffen wird und die Ersparnisse als Versorgungsleistungen deklariert werden, auf die letztlich zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Altersvorsorger vorgeführt

    Einzig richtig erkannt hat das in Ihrer Partei zumindest ihr Parteifreund, Hans-Jürgen Irmer aus Wetzlar, der Vorsitzende  des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill. Ihm war offenbar klar, dass man mit diesen Machenschaften Vertrauen in die Politik zerstört und Menschen (Wähler!) damit verprellt. Im Blick auf die Bundestagswahl im September 2021 versuchte Irmer bereits im Mai 2021 im beginnenden Bundestagswahlkampf den CDU-Spitzenkandidaten zu veranlassen, sich dieser Problematik anzunehmen. Vergebens. Armin Laschet hat seinen Parteifreund vollkommen ignoriert und selbst ein Nachhaken über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak verhallte im Nichts. Irmer schrieb damals unter anderem an Laschet (das Schreiben liegt uns vor, hier einige Auszüge):

    „Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise alleine finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    CDUler nicken alles ab

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer ‚Nacht- und Nebel-Aktion‘, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten, zumindest der Union, nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither ca. 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.“

    Staatliches Raubrittertum

    Und weiter schreibt Ihr Parteifreund an Laschet:

    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen.“

    Ja, sehr geehrter Herr Merz, das war von Herrn Irmer, der es bei der Bundestagswahl dann nicht geschafft hat, in den nächsten Bundestag zu kommen, eine sehr fundierte Hilfestellung, um im Wahlkampf Wähler für die CDU zu generieren. Er unterstreicht das am Ende seines Schreibens mit den Worten:

    „Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsge­schädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld“.

    Null Ahnung, null Empathie, null Strategie

    Und wie reagiert darauf der Spitzenkandidat der Union Armin Laschet? Gar nicht. Er beantwortet noch nicht einmal das Schreiben seine CDU-Kreisvorsitzenden. Letzterer hakt gut einen Monat später über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach, auch dieser „verschnarcht“ offenbar ein so wichtiges Thema für ein großes Wählerpotenzial.

    Wenn Sie jetzt also, lieber Friedrich Merz, den Niedergang der CDU im Jahr 2021 aufarbeiten, dann sollten Sie sich auch mit solchen Verhaltensmustern ihrer Parteispitze befassen und werden dabei erkennen, dass der Karren sehenden Auges an die Wand gefahren wurde.

    Gute Wünsche für Oppositionsarbeit

    Für Ihre künftige Arbeit wünscht Ihnen DVG viel Erfolg, vor allem mehr Gefühl für die Menschen in diesem Land, für ihre Sorgen und Nöte.

    Wir grüßen Sie

    dvg-ev.org

  • Wie Scholz Versprechen bricht

    Wie Scholz Versprechen bricht

    Die Ampel regiert, das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ist aber nicht gekommen – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen wollte.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann diese Passage selbst nachlesen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    In Münster versprach Scholz noch, die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen

    Scholz hat’s versprochen

    Viele Altersvorsorger haben Scholz’ Versprechen ernst genommen, was sich mittlerweile als Fehler herausstellt. Die Ampel-Koalition hätte die Chance gehabt, die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren zu beenden.  In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern war es ein Leichtes, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen. Im Koalititionsvertrag findet sich allerdings nichts mehr davon wieder. Das kann somit nur der größte der drei Koalitionspartner, sprich die SPD, aus dem Koalitionsvertrag ausgeklammert haben. Und wer ist der bestimmende Faktor in der SPD? Olaf Scholz.

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

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    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    20 Prozent Sozialabgaben sparen und nur 15 Prozent an die Arbeitnehmer weitergeben – so sieht Altersvorsorge à la SPD aus. Nur Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge.

    Das Magazin „Markt und Mittelstand“ hat es in dem Artikel „Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand“ sehr plakativ beschrieben: „Die Arbeitnehmer profitieren (bei der Direktversicherung) von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung – der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.“

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Die Dummen bei dieser Rechnung sind Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung, denn sie bekommen nur 15 Prozent vom Arbeitgeber, der sich aber 20 Prozent Sozialabgaben spart. Die Direktversicherte zahlen im Alter aber die vollen 20 Prozent an Krankenkassen- und Pflegebeitrag. Und vermutlich sind die Beiträge dann noch weit höher. Nicht nur das, die Direktversicherten reduzieren durch die Entgeltumwandlung auch noch ihre gesetzliche Rente.

    Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung ein Verlustgeschäft – aber immer noch glauben Millionen, sie könnten damit der Altersarmut entgegenwirken. Ein Irrglaube, wie die Rechnung zeigt.

    SPD hat Sparer enteignet

    Ausgeheckt hat das die SPD unter Olaf Scholz und Andrea Nahles. Wobei die SPD doch eigentlich die Partei der Arbeiter sein sollte – aber nur eigentlich. Die SPD hat auch 2003 die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt und ist bis heute sogar noch stolz darauf. Damit werden Arbeitnehmer systematisch enteignet, denn sie zahlen in der Rente den vollen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, eben diese 20 Prozent.

    Beschäftigte entmündigt

    Das Konstrukt Direktversicherung in der betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, wie es „Markt und Mittelstand“ beschreibt: „Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Alles klar? Ein Direktversicherter ist also auf Gedeih und Verderb an den Arbeitgeber gekettet, denn der ist ja der Versicherungsnehmer. Der Beschäftigte kann den Vertrag nicht mal kündigen, nur stilllegen.

    Bild: pixabay

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