Tag: bAV

  • Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Mit der geplanten Gesundheitsreform soll das System effizienter, gerechter und langfristig stabiler werden. Angesichts steigender Kosten, einer alternden Bevölkerung und struktureller Defizite ist der Reformdruck unbestritten hoch. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein bekanntes Muster: Die finanzielle Hauptlast tragen einmal mehr Arbeitnehmer und Rentner. Vor allem Ärzte und die Pharmaindustrie dürfen offenbar sich auf die „französiche Art“ verabschieden. Darauf verweist der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und zeigt sich über die zunehmende Ungerechtigkeit enttäuscht.

    Im Zentrum der Gesundheitsreform stehen ja zunächst Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssätze werden angepasst, Zusatzbeiträge steigen in vielen Kassen spürbar. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Netto vom Brutto. Für Rentner, deren Bezüge ohnehin häufig knapp kalkuliert sind, wirkt sich jede Erhöhung unmittelbar auf die Lebensqualität aus.

    „Zugleich bleibt die strukturelle Schieflage des Systems weitgehend unangetastet. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht fort, ebenso wie die ungleiche Beitragsverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen. Während hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte nur begrenzt herangezogen werden, liegt der Fokus erneut auf den klassischen Beitragszahlern“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Auch die versprochenen Effizienzgewinne werfen Fragen auf. Digitalisierung, bessere Steuerung von Patientenströmen und der Abbau von Bürokratie gelten seit Jahren als zentrale Hebel – doch konkrete Entlastungen lassen weiter auf sich warten. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch Beitragserhöhungen geschlossen werden, ohne die grundlegenden Probleme nachhaltig zu lösen.

    Die DVG-Verantwortlichen sprechen daher von einer Reform, die zwar ambitioniert formuliert ist, aber politisch vor allem dort ansetzt, wo Widerstand am geringsten erscheint. Arbeitnehmer und Rentner verfügen über begrenzte Ausweichmöglichkeiten – ihre Beiträge lassen sich vergleichsweise einfach anpassen. Andere Finanzierungsquellen bleiben hingegen weitgehend unberührt.

    Dabei wäre eine breit angelegte Reform denkbar. Modelle, die alle Einkommensarten einbeziehen oder die Beitragsbasis verbreitern, werden seit Jahren diskutiert. „Ebenso könnte eine konsequentere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch solche Ansätze erfordern politischen Mut und greifen in bestehende Interessenlagen ein“, so Reich.

    So bleibt am Ende ein ambivalentes Bild: Die Gesundheitsreform setzt wichtige Impulse, über 60 Vorschläge hatte eine unabhängige Kommission zunächst formuliert – verfehlt aber den Anspruch, die Lasten fair zu verteilen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nur rund zwei Drittel davon umsetzen – Belastungen von Ärzten und Pharmaunternehmen aber weitgehend streichen, zudem in einem Apotheken-Gesetz die Zukunft dieser Branche mit weiteren Einnahmequellen begünstigen (Stichwort Tetanus-Spritze). Für viele Bürger dürfte sich daher weniger die Frage stellen, ob das System reformiert werden muss – sondern vielmehr, wer am Ende dafür bezahlt. „Und die Mittelschicht aus Arbeitnehmern und Rentnern kann dabei nicht länger der Dukaten-Esel sein, denn da sind keine Dukaten mehr rauszuquetschen“, so Andreas Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Die gesetzliche Rente ist keine Sozialleistung

    Die gesetzliche Rente ist keine Sozialleistung

    Text: Reinhold Birth                Foto: Pixabay by alexas – fotos-old-people

     

    Die gesetzliche Rente ist keine Sozialleistung, denn wir zahlen alle dafür ein – trotzdem läuft mit ihr wie mit der betrieblichen Altersvorsorge etwas grundsätzlich schief – warum ist das so und was kann dagegen getan werden?

    Das unendliche Thema Rente und Betriebliche Altersvorsorge werden wir einfach nicht los – dabei war das Problem doch 1974 durch die Bundesregierung  Schmidt / Genscher gelöst – es war klar formuliert,

    1. dass die Geburtenrate nach den Baby-Boomer-Jahren (1946-1964) vorbei sind und immer weniger Beitragszahler die Alterseinkommen finanzieren müssen,
    2. dass das gesetzlich zu erwartende Alterseinkommen nicht ausreicht,
    3. dass neben der privaten Vorsorge am besten auch die betriebliche Altersvorsorge „bAV“ angeboten wird – die Geburtsstunde:
      1. des 3 Säulen-Prinzips – um unseren Lebensstandard halten zu können und
      2. des Betriebsrentengesetzes

    Beamte hatten ihre aus Steuergeldern finanzierte Pension. Damals noch in einer weit geringeren Größenordnung und es wurde gleichzeitig darüber nachgedacht, ob für alle der aktuelle Beamtenstatus  weiter angeboten werden sollte – so wurden zum Beispiel in dieser Zeit in dem Bundesland Bremen nicht mehr jeder ausgebildete Lehrer verbeamtet. 

    2004 / 2005 wurde alles geändert – weil der Staat Geld für seine gesetzliches Gesundheitswesen brauchte – weil durch seine eigenen Entscheidungen die Ausgaben explodierten und der GKV sowie der gerade erst 10 Jahre bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung die Insolvenz drohte – heute ist das wieder so.

    Seitdem ist die bAV so unattraktiv wie nie zuvor und daran hat sich bis heute nichts geändert. Das heißt doch eigentlich: der Staat kann es einfach nicht.

    Heute beschimpft der Bundeskanzler die faulen Rentner und fordert, wir sollten doch nicht so weinerlich sein und jammert selbst – versucht allen Ernstes von sich und seinem Staatsapparat Bundesrepublik Deutschland abzulenken, der mit einem wachsenden Beamtenapparat und ein noch größeres Kanzleramt immer höhere Kosten verursacht und gleichzeitig mit seiner Politik die Wirtschaft abwürgt.

    Dieser Apparat hat es trotz zahlreicher Versuche wie Riester, Rürup, Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht geschafft diese großen Fehler von 2004 zu korrigieren und nimmt heute weiter gern 1/5 der ersparten Altersvorsorge für Beiträge und seit 2005 auch noch etwa ein Drittel oder fast die Hälfte Steuern auf die Kapitalauszahlungen (inklusiv der Einzahlungen) und jüngst urteilte der Bundesfinanzhof am 30.10.2025 (Az. X R 25/23) dass die Fünftel Regelung auf die Direktversicherung nicht grundsätzlich anwendbar ist.

    Und sonst? Werden die Kosten nach dem Verursachungsprinzip gerecht verteilt? Davon kann keine Rede sein, denn der Beitragszahler der gesetzlichen Sozialversicherung zahlt diese Leistungen seit 1957 mit – das sind etwa 1 Billionen allein in der gesetzlichen Rentenversicherung (Kriegslasten, deutsche Wiedervereinigung etc.). Auch jede Beitragserhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kürzt die Rente und der Bundesfinanzminister sieht überhaupt nicht ein, dass er die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger vollständig aus dem Bundeshaushalt finanzieren muss – stattdessen werden die Beitragszahler der GKV mit den Kosten belastet und wenn er etwas davon zurückzahlt, nennt er und im Gleichklang die Presse es großzügig Zuschuss. So wird versucht, uns an der Nase herumzuführen, nebenbei werden die Lohnnebenkosten künstlich überhöht was die Arbeitskosten verteuert und dem Wettbewerb schadet.

    Die Rente reicht immer noch nicht – die jungen Leute sollen also unbedingt ihre zukünftige Rente durch eine bAV aufbessern – man hat doch jetzt durchgesetzt, dass der Arbeitgeber sich mit 15 % an der Besparung beteiligen muss. Davon kann ich bei all dem hier aufgelisteten Nachteilen nur abraten, denn wenn am Ende 20 % in die Sozialversicherung gehen, bleibt nichts mehr über und dazu kommen ja noch die Steuern – siehe oben… die Inflation ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Es wäre also ein kalkuliertes Verlustgeschäft.

    Alles gehört zusammen und wir haben nur eine Chance, aus dieser Misere herauszukommen – müssen dazu abwarten, ob wir, die Wähler für eine neue Bundesregierung – oder – die Bundesregierung selbst für einen Neuanfang bereit sind – eingesetzte Alterssicherungs- oder (Renten-) Kommission zukunftsorientierte Lösungen erarbeitet und alle diese Fragen positiv beantwortet werden:

    • Wird die Sozialversicherung auf neue Füße gestellt?
    • Werden die versicherungsfremden Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gestoppt und aus dem Bundeshaushalt entschädigt?
    • Werden die Beiträge am Wirtschaftskreislauf beteiligt oder leben wir weiter von der Hand in den Mund?
    • Werden zukünftig auch Regierungsvertreter und Beamte für ihre Altersversorgung Beiträge leisten (das natürlich nur unter Einhaltung des Vertrauens- und Vertragsschutzes?“ und
    • Werden dabei der Bundeshalt mit allen Ressorts einem grundsätzlichem Kassensturz unterzogen?

    Wir müssen uns sehr deutlich machen, dass wir der Staat sind und die Regierung kontrollieren – das hat sich – vorsichtig gesagt – etwas verschoben. Und wir müssen uns deutlich machen, dass wir uns weiter nur einen Sozialstaat leisten können, wenn das Geld dafür vorher verdient ist.

    In den jüngsten vergangenen Jahren haben einige sogenannte Experten versucht uns einzureden, dass durch die Auflösung der Schuldenbremse alle Probleme der Welt gelöst werden – welch eine Irrung.

  • Anmerkungen von Gerhard Kieseheuer erster Vorsitzender und jetziger Ehrenvorsitzender des DVG e.V.

    Der § 229 SGB V oder was hat sich ab dem 01.01.2004 an dem Gesetz geändert? Eine Analyse aus dem Schreiben des GKV – Spitzenverband vom 12.02.2004

    Seit vielen Jahre kämpft der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. gegen die gesetzwidrige Zwangsverbeitragung einer privatfinanzierten Altersvorsorge, die nach Auslegung der Krankenkassen, mit Rückendeckung der Politiker aller Parteien (Ausnahme: Die Linke) und der Sozialgerichte, ab dem 01.01.2004, auch für lange vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträge) nach Kapitalauszahlung (nicht Kapitalabfindung!), erneut beitragspflichtig werden. Die Beitragspflicht umfasst den Arbeitnehmer – und den Arbeitgeberanteil, sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Ein Recht dazu wollen die oben genannten Stellen an einer Änderung im § 229 SGB V erkennen. Bewusst wollen die Politiker, die Krankenkassen und die Gerichte den Unterschied zwischen einer privaten Altersvorsorge und einer betrieblichen Altersversorgung nicht anerkennen. Kapitalabfindung bei der betrieblichen Altersversorgung ist nicht gleichzusetzen mit Kapitalauszahlung einer privaten Kapitallebensversicherung. Sie unterscheiden nicht zwischen Äpfeln und Birnen.

    In Deutschland steht die Altersversorgung auf drei Säulen:

    1. Die gesetzliche Rente.
      II: Die Betriebsrente (Altersversorgung)
      III: Die private Altersvorsorge:
    2. a) Direktversicherung bis 2002, (Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz) Abzug ca.20%
      b) Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz, in Kraft ab 01.01.2002 (Altersvorsorge aus Bruttolohn, 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge z.B. Direktversicherung) Abzug ca. 50% und weitere Benachteiligungen.
      c) Die Riesterrente (Auf Grund unserer Bemühungen beitragsfrei).

    Wie war die Situation bis zur Änderung und Inkrafttreten des § 229 SGB V? Der Rente vergleichbaren Einnahmen, gesetzlich Versorgungsbezüge genannt, unterlagen schon seit 1983 der Beitragspflicht. Der Arbeitnehmer musste auf seine Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) die Sozialabgabe zahlen. Die Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz war beitragsfrei. Da sich im § 229 SGB V eine Gesetzeslücke befand, wurde der Paragraph zum 01.01.2004 geändert! Wie sah die Gesetzeslücke aus? Um die Sozialabgaben zu sparen, vereinbarten die Arbeitnehmer vor Eintritt des Vorsorgebezugs eine Kapitalabfindung und damit waren sie beitragsfrei. Das hatte so gravierende Ausmaße angenommen, dass expliziert der Gesetzestext darauf abgestimmt worden ist, – oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden

    Wie war die Situation: Der Arbeitnehmer, der so einen betrieblichen Versorgungsbezug (Rentenzahlung) bekam, bezahlte bis Ende 2003 seinen normalen Sozialbeitrag. (Arbeitnehmeranteil) Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen.

    Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Nur diese Gesetzeslücke ist mit der Gesetzesänderung geschlossen worden. Die Schließung der Gesetzeslücke ist nicht zu beanstanden! Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert: Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt. Der § 229 SGB V lautete bis dahin: Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßige wiederkehrende Leistung, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate. Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen ab 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen der 3. Säule der Altersvorsorge, hier die private Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen. Bis 2004 war es selbstverständlich, dass eine private Kapitallebensversicherung nicht beitragspflichtig war. Die Änderung des §229 SGB V betrifft nur Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) Die Verbeitragung unserer Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuergesetz muss deshalb beitragsfrei bleiben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der § 248 SGB V geändert wurde. Der Arbeitnehmer, der einen Versorgungsbezug bekam, muss seitdem den allgemeinen Beitrag an Sozialabgaben zahlen. (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.) Immer wieder werden Direktversicherungen (siehe Punkt a und b) in einen Topf geworfen. Wenn man von der Beitragspflicht bei Direktversicherungen spricht, dann meint man die aktuelle Direktversicherung, die mit dem Altersvermögensgesetz zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Mit dem Altersvermögensgesetz wurden die 5 Wege der betrieblichen Altersversorsorge eingeführt. Ein Weg davon ist die Direktversicherung. Hier zahlt man mit seinem Bruttolohn ein. Da der Staat aber auf kein Geld verzichten will, werden hier nach Auszahlung ca.33% Lohnsteuer und ca. 20% Sozialabgaben incl. Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Darüber hinaus gibt es noch gravierende Nachteile beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und der Höhe der Rente.

    Siehe auch das ausführliche Schreiben: Die Rechtsprechung ist gegen uns.

    Gerhard Kieseheuer 15.08.24

    Bild: DVG e:V.

  • Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie urteilen Sozialrichter, wenn sich Altersvorsorger gegen überbordende Sozialabgaben wehren? Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts dürfte viele ernüchtern, die glaubten und immer noch glauben, eigenverantwortliche Altersvorsorge würde sich lohnen.

    Sozialrecht darf (fast) alles – zu diesem Schluss kommt, wer das Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt in Sachen Hans-Herbert F. gegen Pronova BKK liest. Das Landessozialgericht wies Hans-Herberts Klage zurück. Der hatte zuerst vor dem Sozialgericht Wiesbaden, dann vor dem hessischen Landessozialgericht geklagt, dass er für seine drei Direktversicherungen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll – und das zehn Jahre lang, insgesamt 12.834 Euro.

    Sozialrichter weisen Klage ab

    Der Kläger, sprich Hans-Herbert F., bestreitet laut Urteil, dass es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, was das Sozialgericht Wiesbaden allerdings anders sieht, denn, die Versicherungen seien über die gesamte Laufzeit als Direktversicherung geführt worden und der Arbeitgeber habe die Beiträge gezahlt, ferner sei Hans-Herbert F. nicht Versicherungsnehmer gewesen.

    Dagegen klagte Hans-Herbert F. erst vor dem Sozialgericht Wiesbaden und ging dann, nach Abweisung der Klage, vor das hessische Landesgericht. Das sah die Rechte des Klägers nicht verletzt und das Urteil des Sozialgerichts als „nicht zu beanstanden“. Es half Hans-Herbert F. auch nichts, ein Urteil des Bundesssozialgerichts zu zitieren – das Landessozialgericht verwies darauf, dass die Bundessozialrichter „zum wiederholten Male dargelegt haben, unter welchen Voraussetzungen Kapitalauszahlungen aus den vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherungen (Direktversicherung) als Versorgungsbezug zu werten sind und hieraus die nach dem Gesetz resultierenden Beitragspflicht begründen“. Das Bundessozialgericht habe nochmals die Verfassungsmäßigkeit der … gesetzlichen Regelung bestätigt – und dann folgen eine ganze Reihe Paragrafen, darunter § 237 Satz 1 SGB V, § 57 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V. Als Grundsatz gelte: „Wesentliche Merkmale einer Rente der betrieblichen Altersvorsorge (als einer mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahme) i. S. des Beitragsrechts der GKV (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) sind, wenn ihr Bezug nicht schon institutionell (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) vom Betriebsrentenrecht erfasst wird, ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Rente und der früheren Beschäftigung sowie ihre Entgelt-Ersatzfunktion“ – und dabei verweist das Landessozialgericht auf eine Reihe BSG-Urteile. Angesichts dieser Zusammenhänge schließt das Landessozialgericht, dass die Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge sei.

    Wer ist Versicherungsnehmer?

    Hans-Herberts Einwurf, er habe die Direktversicherung selbst gezahlt (ohne den Arbeitgeber), hilft ihm beim Landessozialgericht nichts: „Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersvorsorge nicht.“ Dreh- und Angelpunkt sei, ob der Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei und diesen als Versicherungsnehmer ausweise. Es komme ferner nicht darauf an, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt worden seien. Letztlich komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage erteilt habe. Mit der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers liege auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt“.

    betriebliche contra private Altersvorsorge

    Der betriebliche Bezug werde erst dann vollständig gelöst, „wenn und soweit die ausgezahlten Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stelle des Versicherungsnehmers eingezahlt hat“. Aus der betrieblichen ist somit eine private Altersversorgung geworden – und der Altersvorsorger muss auch keine Kranken- und Pflegebeiträge dafür zahlen.

    Die Landessozialrichter haben Hans-Herbert F. – und allen anderen Altersvorsorgern – ins Stammbuch geschrieben, dass er sich nicht auf staatliche Zusagen verlassen solle: „Die Versicherten konnten aber, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 … laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, nicht uneingeschränkt in den Fortbestand der zunächst beitragsrechtlichen privilegierten Einmalzahlungen vertrauen.“

    Alle sind gleich, aber …

    Der Clou des Urteils ist der Bezug zur Riesterrente und der Vergleich mit der Direktversicherung: Hans-Herbert F. monierte die Ungleichbehandlung von betrieblichen Riesterrentnern und Direktversicherten. Er sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Sozialrichter in Darmstadt sehen die „beitragsrechtliche Ungleichbehandlung“ als „jedenfalls sachlich gerechtfertigt“. Wie das? Nun, dem Gesetzgeber sei eine Differenzierung erlaubt. Er habe einen „weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung“. Nach diesen Maßstäben sei die Beitragspflicht des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber können in Bezug auf die Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eine Teilgruppe herausgreifen und mehr zahlen lassen.

    Regieren nach Gutsherrenart

    Und jetzt kommt’s: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Mittels die Grenzen seiner Einschätzungsprärogative nicht verlassen.“ Dem Gesetzgeber war klar, dass sich die betriebliche Riesterrente nur hätte schwer verkaufen lassen, wenn die Riesterrentner – wie Direktversicherte –, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil darin ein „Fehlanreiz“ bestehe, wie die Darmstädter Sozialrichter richtig erkannt haben. Der Gesetzgeber hätte „Riesterrentner“ ja auch nicht „unverhältnismäßig“ begünstigt, deswegen sei diese Ungleichbehandlung erlaubt. Riesterrentner werden privilegiert, Direktversicherte an ihre Solidarität erinnert, das ist die Quintessenz dieses Urteils. Oder anders ausgedrückt: „Schön blöd, wer fürs Alter vorsorgt“.

    Übrigens, „Prärogativ“ heißt nichts anderes als „Vorrecht des Herrschers oder Souveräns“ – das ist Regieren nach Gutsherrenart, sprich in „selbstherrlicher Manier“. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz tritt damit in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Angela Merkel.

    Lehren aus dem Urteil

    Die Lehren aus diesem Urteil:

    1. Misstrauen dem Staat
    2. Verlasse dich nicht auf irgendwelche Zusagen
    3. Informiere dich
    4. Kümmere dich selbst um deine Altersvorsorge
    5. There is no free lunch – Es gibt nichts umsonst, denn, was dir der Staat an Vergünstigungen gewährt, holt er sich später wieder zurück

    Dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ist eine Bankrotterklärung der betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat ungestraft plündern darf, wenn das Geld nicht reicht.

     

    Bild: Inactive_account_ID_249 auf Pixabay

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Laschet knickt vor Versicherungslobby ein

    Laschet knickt vor Versicherungslobby ein

    Weil sich wegen der Unrentabilität Arbeitnehmer zunehmend von Betriebsrenten verabschieden, will Unionskanzlerkandidat Armin Laschet eine Betriebsrentenpflicht einführen. Die Versicherungslobby reibt sich die Hände.

    Jeder weiß, dass Versicherungen wegen der Vollverbeitragung, hoher Kosten und der Minderung der gesetzlichen Rente nicht für die betriebliche Altersvorsorge taugen. Das ficht den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, aber nicht an. Er will jetzt Arbeitnehmer, darunter auch Geringverdiener, zur Betriebsrente zwingen – und die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die bAV wird aber von den Versicherern organisiert – ein lukratives Geschäft für Versicherer, wie sich in der Vergangenheit zeigte und immer noch zeigt. Keiner sollte sich indes über Laschets Vorstoß wundern, sitzen doch in der Unionsfraktion viele Versicherungslobbyisten, die dafür sorgen, dass Arbeitnehmer auch weiterhin abgezockt werden.

    Laschet für Pflicht-Betriebsrente

    Es wird spannend, wie Laschet der Öffentlichkeit diesen Vorstoß verkauft. Die Beiträge für diese Pflicht-Betriebsrente sollen laut „Procontra“ sowohl vom Arbeitnehmer, der Firma aber auch vom Staat gezahlt werden.  Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 2200 Euro eine bAV von mindestens 240 Euro ermöglichen, sollen nach Laschets Plänen steuerlich vom Staat bezuschusst werden.

    Förderung der privaten Altersvorsorge

    Laschet will „Bild“ zufolge auch, dass die private Altersvorsorge gefördert wird. Laschet will danach einen steuerlichen Freibetrag bei Aktienverkauf von maximal 50 000 Euro einführen, wenn die Aktien mindestens zehn Jahren gehalten wurden. Zudem soll der steuerfreie Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 1000 auf 1250 Euro pro Jahr steigen.

    Laschets Vorstoß wirft mehr Fragen auf als er Antworten auf die Herausforderungen der Altersvorsorge liefert.

    Bild: CDU/Laurence Chaperon

  • Wie weiter mit der Betriebsrente?

    Wie weiter mit der Betriebsrente?

    Was taugt Altersvorsorge über den Betrieb? „Toll” oder “nicht möglich” – die Meinungen beim von der CDA organisierten Talk gingen weit auseinander.

    Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU, charakterisiert die Betriebsrente im Grundsatz als etwas “ganz Tolles”. Das sieht Ingrid Wulff, die Social-Media-Beauftragte des Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) allerdings ganz anders. “Eine stabile Altersvorsorge über den Arbeitgeber ist in Deutschland nicht möglich; solange der Staat auf die Auszahlung Sozialabgaben auch rückwirkend verlangen kann, macht alles keinen Sinn”, so ihre Meinung. Nur wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent dazu zahle, sei eine Betriebsrente sinnvoll. Dazu sind aber erfahrungsgemäß die wenigsten Arbeitgeber bereit.

    Wie weiter mit der Betriebsrente?

    Eben diesen Spannungsbogen wollte die Christliche Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) in dem Online-Fachgespräch „Besser Vorsorgen: Wie weiter mit der Betriebsrente? “ bei Facebook am 10. Mai 2021 ausloten. Die CDA – so viel zum Verständnis – ist eine Vereinigung innerhalb der CDU. Insgesamt verfolgten 54 Teilnehmer die Session, seitens des DVG-Vorstands nahmen der stellvertretende Vorsitzende des DVG, Reiner Korth und Ingrid Wulff teil.

    In den Eingangsstatements sprachen sich Peter Weiß und Jan-Peter Ernst, Direktor der R+V Lebensversicherung für die Betriebsrente aus. Weiß sieht in der Betriebsrente im Grundsatz  etwas „ganz Tolles”. Er wünsche sich, dass jeder Arbeitsnehmer eine solche hätte. Aber, das Gesamtbild ist unbefriedigend, zu wenige haben eine Betriebsrente, der Durchdringungsgrad habe in den vergangenen Jahren abgenommen. Es würden zu viele „Negativargumente” kommuniziert, beklagte er.

    Niedrigzins ruiniert Rendite

    Sorge bereite ihm die Niedrigzinsphase, so Peter Weiß. Es sei notwendig, den Begriff „Sicherheit” neu zu definieren. Der Arbeitnehmer bekomme seine Einlagen zurück plus eines erheblichen Zinsgewinns, das funktioniere heute nicht mehr. Es gebe nur noch 80 Prozent Kapitalgarantie. Der Staat sollte den Mut haben, eine wesentlich stärkere Förderung der Betriebsrenten vorzunehmen in Zeiten der Niedrigzinsphase.

    Ernst berichtet, dass der Durchdringungsgrad der Betriebsrente sehr stark variiere, in Abhängigkeit von der Betriebsgröße der Unternehmen. In Firmen mit „mehr als tausend   Mitarbeitern”  hätten 88 Prozent der Mitarbeiter eine Betriebsrentenversorgung, bei Firmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern dagegen nur noch 48 Prozent. Die Anzahl der Neuabschlüsse sei rückläufig, das sei sehr traurig. Insbesondere im Einzelhandel, im Gewerbe, im Handwerk und in der Gastronomie sei die Durchdringungsrate sehr gering. Der Arbeitgeberzuschuss sei ein gutes Instrument, sei aber im Effekt leider nicht so groß.

    Riester ist gescheitert

    Als dritter Redner vertrat der unabhängige Versicherungs- und Finanzmakler, Gerhard Reitz, die Thesen, das Riester Model sei gescheitert, die Kaptallebensversicherung in der bisherigen Form sei tot. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss zukünftig in Tarifverträgen geregelt werden, wenn sie noch ein gewisses Maß an Sicherheit bieten soll.

    Korth schätzt die bAV in der jetzigen Form mit Eigenfinanzierung durch den Arbeitnehmer (Lohnverzicht) und kleinem Zuschuss des Arbeitgebers (gesetzlich geregelt 15 Prozent) als „sehr großes Risiko” ein, bei der „die große Gefahr eines Verlustgeschäftes für den Arbeitnehmer” besteht, aus dreierlei Gründen:

    1. Es gibt keine Bestandsgarantie für abgeschlossene Verträge, Beispiel: der Arbeitnehmer spart heute seinen Anteil (rund neun Prozent an Kranken- und Pflegeversicherung) und zahlt später dann eventuell einen noch höheren Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) von dann 22 oder gar 25 Prozent.
    2. Der Beitrag wird nicht nur auf die Rendite (den Zinsgewinn) fällig, sondern auf den vollen Auszahlungsbetrag, also auch auf den eigenen Sparanteil.
    3. Da die Versicherungsbeiträge zur bAV in der Einzahlungspahse „vor Steuern” abgezogen warden, werden dafür auch keine Rentenbeiträge eingezahlt. Der Arbeitnehmer mindert damit also seine eigene gesetzliche Rente, es fehlen ihm Rentenpunkte.

    Stärkt die gesetzliche Rente!

    Rentenberater Felix Schlindwein forderte, die gesetzliche Rente müsse gestärkt werden, die Riesterrente sei ein Verlustgeschäft. Er stellte folgenden Fall vor: 35 000 Euro in Riester eingezahlt, davon geblieben sind dem Versicherungsnehmer ganze 17 000 Euro. Der Rest entfällt auf Verwaltungsgebühren, Abgaben, Beiträge und Steuern.

    Schlindweins Kernthesen:

    1. Die gesetzliche Rente allein muss den Lebensstandard des Arbeitnehmers sichern.
    2. Eine Betriebsrente bringt nur dann ein gutes Ergebnis, wenn es so läuft wie es früher war, sprich, der Arbeitgeber allein zahlt in die Betriebsrente ein.

    Hans-Walter Hennigsen von der CDU Barsbüttel bei Hamburg stellte noch einmal klar, auch der sogenannte „Arbeitgeberzuschuss” zur bAV muss erarbeitet werden – und  zwar von allen Beschäftigten im Betrieb. Das sei Teil des erwirtschafteten Gewinnes im Betrieb, der in die Versicherung eingezahlt werde. Und er stellte die Frage: Was ist mit dem über viele Jahre vom Arbeitnehmer selbst eingezahlten Eigenanteil der Rente, wenn der Versicherte bereits nach einem Jahr Rentenbezug verstirbt. Verfällt dann das gesamte Sparkapital. Die Vertragsregelungen dazu seien lückenhaft und gesetzlich unbestimmt.

    Keine bAV mehr abschließen

    Der Sozialrechtler Mathias Ulmer gab offen zu erkennen, er habe in seinem Bekanntenkreis dazu geraten, eine solche bAV heute nicht mehr abzuschließen, das ganze System sei sehr, sehr kompliziert. Die sechs verschiedenen Wege der bAV sind nur schwer durchschaubar.

    Ingrid Wulff bemerkte dazu im Chat:

    • Es hilft doch keinem, in der Ansparphase Sozialabgaben einzusparen, wenn man im Rentenalter dann höhere Krankkassenbeiträge zahlen muss als vorher im Berufsleben – und
    • Einzahlungen in die bAV fehlen beim Bruttoeinkommen, fehlen dann hinterher beim Bezug von Krankengeld, beim Erziehungsgeld und später auch bei der Rente.
📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →