Tag: Beitragserhöhung

  • Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    BM Lauterbach Portrait Presse

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

    Unser Mitglied Hans Hammer hat den nachfolgenden Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geschrieben. Sowie an Frau Mende, Freie Wähler Sachsen-Anhalt, Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, Dr. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, sowie an 40 Abgeordnete des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages.

     

    PROTEST gegen die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2024

    PROTEST gegen die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von 3,4 % auf 4,0 % zum 01.07.2023

    PROTEST gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrages von 1,25 % auf 1,79 % zum 01.06.2024

    PROTEST gegen die voraussichtliche Beitragssatzerhöhung um 0,8 % auf 2,5 % im Jahr 2025

     

    Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

     heute am Sonntag, den 20.10.2024 habe ich bei der Tagesschau den unten genannten Artikel gelesen:

    Tagesschau:

    Nach voraussichtlicher Erhöhung 2025 Lauterbach erwartet 2026 stabile Krankenkassenbeiträge
    Stand: 20.10.2024 02:58 Uhr

    Gesundheitsminister Lauterbach erwartet nach der voraussichtlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr keine weiteren Anstiege. Die höheren Kosten für das nächste Jahr stünden auch in Verbindung mit der Krankenhausreform, so Lauterbach.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-krankenkassenbeitrag-100.html

    Als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter protestiere gegen die ständige Erhöhung des Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrages und des Zusatzbeitrages.

    Der Zusatzbeitrag wurde von meiner Krankenkasse bereits zum 01.06.2024 von 1,25 % auf 1,79 % erhöht. Wenn ich in dem v.g. Artikel lese, das im Bundestagswahljahr 2025 eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt wurde, dann schießt mein Blutdruck durch die Decke und ich habe die Zornesröte im Gesicht, wegen einer weiteren Erhöhung der Beiträge im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist sicherlich nicht bekannt, dass seit ca. 40 Jahren und länger, bei jeder Rentenerhöhung gleichzeitig immer auch für die Rentnerinnen und Rentner, die in der GKV krankenversichert sind, der Krankenkassenbeitrag und später auch der Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag erhöht werden?

    Was für eine ungerechte, unsoziale und asoziale Gesetzgebung im Gesundheitssystem vor allem für die 21. Millionen Rentnerinnen und Rentner, von denen der Großteil in der GKV krankenversichert ist!

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicherlich nicht bekannt, das Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), von ihrer Rente bezahlen müssen?

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicher auch nicht bekannt, dass von den ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, es ca. 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gibt. Von diesen 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, gibt es Rentnerinnen und Rentner, die bei einer Rentenerhöhung die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), sondern (zweimal) oder sogar (dreimal) die erhöhten Beiträge, von ihrer Rente bezahlen müssen.

    Ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungs-geschädigter, bezahle bei einer Erhöhung des Krankenkassenbeitrages von (14,6 %) diese Erhöhung (dreimal), bei einer Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages auf (4 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal) und bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages (Erhöhung von 1,25 % auf 1,79 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal). Zurzeit bezahle ich insgesamt an Krankenkassenbeiträgen 570,50 €, von meiner Rente und für meine Rente (Anteilmäßig), für meine Betriebsrente von meinem früheren Arbeitgeber (den vollen Beitragssatz) und für meine Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung (den vollen Beitragssatz und das über 10 Jahre).

    Insgesamt bezahle ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter zurzeit 20,39 % an Krankenkassenbeiträge von meiner Rente.

    Als Arbeitnehmer lag ich über der Beitragsbemessungsgrenze und musste als Höchstbeitrag nur 452,31 € (04/22) an KB, PB und ZB bezahlen und hatte aber damals das DOPPELTE Nettoeinkommen als heute die Rente Netto.

    Massive und ungerechtfertigte Benachteiligung (Diskriminierung):

    Rentner die privat krankenversichert sind, bezahlen für ihre Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung keinen vollen Krankenkassenbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag, und eben auch nicht für die Betriebsrente die von dem früheren Arbeitgeber finanziert wurde.

    Wo ist da die Gleichbehandlung in diesem Rechtsstaat?

    Wo ist da der Respekt von der Politik für meine Lebensleistung von einem ehrbaren Bürger, der über 45 Jahre hart gearbeitet hat und in dieser langen Zeit, bereits auch schon sehr viel Steuern und Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge bezahlt hat?

    Was ist das für ein unsozialer und ungerechter Rechtsstaat, der seine Rentnerinnen und Rentner auch noch in ihrem letzten Lebensabschnitt so ABGEZOCKT, was die hohen Krankenkassenbeiträge und Steuerbelastung betriff!

    Deutschland braucht dringend eine Gesundheitsreform vergleichbar mit der in Österreich. In Österreich gibt es seit 2020 nur noch drei Krankenkassen. In Deutschland gibt es 95 gesetzliche Krankenkassen in der GKV. Zusätzlich gibt es noch 47 Private Krankenversicherungen.

    Was für erhebliche Kosten im Gesundheitssystem in Deutschland, für 95 Vorstände und Stellvertreter in der GKV. Was für erhebliche Kosten für 95 Verwaltungen und 95 Mal Bürokratie in der GKV im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Durch eine geeignete Gesundheitsreform könnten dann die Kosten, vor allem durch eine drastische Reduzierung der Krankenkassen auch dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge für einen langen Zeitraum nicht erhöht werden müssen und die Menschen die an der Basis im Gesundheitswesen arbeiten, besser bezahlt werden können. Zusätzliche wären dann auch Einstellungen von Ärzten und Pflegern usw. möglich und so könnte sich das Arbeitsklima dadurch verbessern. Damit würde auch die Abwanderung von Ärzten und Pflegern usw. gestoppt, die im Ausland wesentlich besser bezahlt werden und ein wesentlich besseres Arbeitsklima haben.

    Solange es im Gesundheitswesen, diese ungerechte und unsoziale Gesetzgebung gibt und zusätzlich noch die ungerechten und unsozialen Gesetze bei der hohen Besteuerung der Rente, von alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern gibt, führt das zu sozialen Spannungen in Deutschland, was eine Gefahr für die Demokratie bedeutet.

    Die ignoranten, arroganten, unwissenden, unqualifizierten und überheblichen Politiker in Deutschland, die alle privat krankenversichert sind, haben keine Kenntnisse von den Problemen und Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern, die in der GKV krankenversichert sind.

    Die ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen ganz schlechten Stellenwert und eine schlechte Lobby in dieser Gesellschaft, in Deutschland!

    Die Politiker müssen sich nicht über den Exodus frustrierter Wähler wundern, dass immer mehr Bürger kein Interesse mehr an der Politik haben, oder immer öfter die AfD wählen.

    Wegen der schlechten, ungerechten und unsozialen Politik, vor allem für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, kam es nach der Europawahl und bei den drei Landtagswahlen in den neuen Bundesländen im September 2024, zum nächsten dicken KNALL, was die Zustimmung der AfD betrifft.

    Bei der Bundestagswahl am 28.09.2025, kommt dann der große URKNALL für die Parteien der Ampel und voraussichtlich auch bei der CDU/CSU, wenn die Zustimmung der AfD weiterhin so durch die Decke schießt, was eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland bedeutet.

    Denn wer Rentnerinnen und Rentnern quält wird nicht gewählt, das hat die Europawahl 2024 und die drei Landtagswahlen in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg im September 2024, sowie die letzte Bundestagswahl 2021 gezeigt.

    Denn Rentnerinnen und Rentnern sind nicht so vergesslich, wie der Bundeskanzler.

     Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank für die Ausdauer und Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüßen der Wutbürger aus Berbern

    Hans Hammer
    Mitglied im DVG e.V.“

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    schreibt ebenfalls Eure Proteste an den Gesundheitsminister sowie an alle Mitglieder im Gesundheitsausschuss und an andere Politiker in Deutschland.

    Widersprecht den Beitragserhöhungen,

    Fordert Antworten:

    Warum zahlt der Staat für versicherungsfremde Leistungen den Solidarausgleich kein oder zu wenig Geld an die Krankenkassen?

    Warum wird ein Gesetze beschlossen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG), wo entgegen dem Koalitionsvertrag (Finanzierung halb Länder und halb Solidargemeinschaft, sprich Steuergelder) andere Finanzierungen beschlossen wurden (halb Länder und halb Krankenkassen, sprich Beitragszahler)?

    Nicht zu vergessen das der Gesundheitsminister in der Presse erklärt: „100 Krankenhäuser werden sterben.“ T-Online vom 20.10.2024

    Was unternimmt der Gesundheitsminister gegen die Praxis der Bundesregierungen zu wenig oder gar nicht den Solidarausgleich für versicherungsfremde Leistungen zu zahlen?

    Fordert den Sozialminister auf die Zahlen offenzulegen, die den Krankenkassen seit 1957 entzogen wurden.

    Stellt Eure Forderungen mit den Wünschen Antworten zu bekommen. Je mehr umso besser.

    Andreas Reich
    Öffentlichkeitsarbeit DVG-e.V.

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

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  • Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert sich dramatisch. Deswegen werden die Kassen spätestens 2023 die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen.

    Schon heute zahlen die Kunden bei der teuersten Krankenkasse, der BKK24 bereits 17,1 Prozent Beitrag. Dazu kommen noch für kinderlose Versicherte 3,4 Prozent Pflegebeitrag, so dass sie insgesamt 20,5 Prozent an ihre Krankenversicherung abdrücken müssen. Das ist aber nur der Anfang – alle anderen werden 2023 aller Voraussicht nach ebenfalls mehr als 20 Prozent Beiträge berappen müssen, denn in den Kassen klafft ein Riesenloch.

    Krankenkassen droht 2023 ein Defizit von 18 Milliarden Euro.           Quelle: BMAS/Redaktionsnetzwerk Deutschland/GKV

    Höhere Krankenkassenbeiträge

    Das Defizit wird dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge rund 18 Milliarden Euro betragen. Selbst wenn der Bund einige Milliarden Euro zuschießt, werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht um eine Beitragserhöhung herumkommen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die ebenfalls am Limit arbeitet. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen volle Beiträge

    Um den gesamten Fehlbetrag durch höhere Beiträge zu decken, müsste, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen. Das wäre bei einem Einkommen von 3500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das gilt jedoch nicht für Betriebsrentner, die den vollen Beitrag, gemindert um einen Freibetrag von 164,50 Euro, zahlen.

    20 Prozent künftig die Regel

    Letztlich dürfte dann die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge auf mehr als 20 Prozent (17,1 plus 3,25 oder 3,6 Prozent) erhöhen – trotz Milliardenzuschüsse durch den Staat. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Fass ohne Boden – und braucht dringt, ähnlich wie das Rentensystem, eine grundlegende Reform, um zukunftsfähig zu bleiben.

  • Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.

    „In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt  für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“. Der ermäßigter Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im § 243 des Sozialgesetzbuches SGB V. Die Techniker Krankenkasse schreibt lapidar auf ihrer Homepage “Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:

    • Vollrente wegen Alters,
    • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
    • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
    • Ruhegehalt.

    In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.”

    Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“ werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten. Und da reden Politiker davon, Rentner wären nicht solidarisch. In dem Fall ist Solidarität mit Abzocke gleichzusetzen.

     Korrektur war schon geplant

    Offensichtlich dämmerte es Finanzminister Olaf Scholz und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, schon im vergangenen Jahr, dass das wohl ungerecht wäre, aber passiert ist seitdem nichts. Sie planten wohl, wie das „Handelsblatt“ im Mai 2019 schrieb, „für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken; die Hälfte der Entlastung käme gesetzlich krankenversicherten Ruheständlern zugute – und die Rentenkasse, die den Arbeitgeberbeitrag für Senioren übernimmt, müsste ebenfalls weniger Geld an die Krankenkassen überweisen“. Beide erkannten richtig, „dass Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben und damit ‚nicht vom gesamten Leistungsumfang‘ der GKV profitieren würden“. Ganz abgesehen davon sind die Krankenkassen Nutznießer höherer Renten, denn damit fallen auch die Gesamtbeiträge höher aus.

    Es geht um 900 Millionen Euro

    Um welche Summen es dabei geht, lässt ein Artikel des „Spiegel“ erahnen, der von 900 Millionen Euro spricht. „Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Weil die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlt, spart auch sie dadurch erheblich.“

    Statt den Krankenkassenbeitrag um das Krankengeld zu korrigieren, hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent erhöht. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag in Folge von 0,7 auf 1,2 Prozent erhöht, was den Gesamt-Krankenkassenbeitrag auf 18,85 Prozent (Kinderlosen zahlen 19,1 Prozent) steigen ließ.

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  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Bereits 2021 werden die Krankenkassenbeiträge um 0,2 Prozent steigen. Dabei dürfte es nicht bleiben – nach der Bundestagswahl droht eine weitere Erhöhung, wie die Krankenkassen schon andeuten.

    Bereits jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 höhere Beiträge verlangen werden. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19) Prozent erhöht. Die Beiträge einige Krankenkassen werden dann sicher die Marke von 20 Prozent reißen, da sie heute bereits laut Krankenkassen.de 1,3 bis 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen und somit auf einen Gesamtbeitrag von (14,6 + 1,6 + 3,3) 19,5 Prozent kommen.

    Weitere Erhöhung droht

    Das wird indes nicht reichen, denn der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erwartet für 2021 Mehrausgaben von 1,7 Milliarden Euro. Das entspreche etwa einem Zehntelpunkt Zusatzbeitrag. Grund dafür seien die „pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“. Die Rechnung sieht also nach der Bundestagswahl so aus:

    14,6 Prozent

    + 1,3 Prozent

    + 0,1 Prozent

    + 3,05 Prozent

    19,05 Prozent (19,3)

    Das heißt, dass Betriebsrentner und Direktversicherte nach der Bundestagswahl voraussichtlich 19,05 (19,3 Kinderlose) Prozent an die Krankenkasse zahlen werden.

    Am 1.1.2020 ist ja das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten, das einen Freibetrag von 159,25 Euro definiert. Wie sähe die Rechnung nach der Bundestagswahl 2021 aus? Angenommen wird eine Betriebsrente von 500 Euro und ein Freibetrag von 164,50 Euro (geplant 2021).

     

    2021 Berechnung (Freibetrag)
    Krankenversicherung
    14,6%
    + Zusatzbeitrag 1,4% = 16,0%
    Beitrag berechnet von 335,50 Euro (500 – 164,50 Euro Freibetrag)
    53,68 Euro (335,50* 15,0%)
    Pflegeversicherung  3,05% Beitrag wird berechnet von 500 Euro 15,25 Euro (500 * 3,05%)

     

    Das heißt, der Betriebsrentner mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro wird voraussichtlich nach der Bundestagswahl (53,68 + 15,25) 68,93 Euro Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Bislang zahlt er 14,6 + 1,1 + 3,05 = 18,75 % von 340,25 (500 – 159,25) = 63,80 Euro. Nach der Bundestagswahl erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegebeiträge für ihn somit um 5,13 Euro, das entspricht einem Plus von 8,04 Prozent.

    Bei einer Betriebsrente bis zu 164,50 Euro pro Monat ändert sich 2021 nichts für ihn; es sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert auch Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing. Auch die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests seien bis zum heutigen Tage ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen worden, auch dann, wenn privatversicherte Personen getestet wurden.

    „Vor diesem Hintergrund prognostizierten die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für soziale Sicherung einen Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 16 Milliarden Euro“, so Sings Resümee. Dieser solle nach dem Willen der Bundesregierung über die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent, die einmalige Steigerung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die kassenindividuellen Rücklagen in Höhe von acht Milliarden Euro ausgeglichen werden, rechnet Sing vor. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro decke aber nur ein Drittel des Fehlbetrags. „Die Beitragszahler sollen also zwei Drittel aufbringen – ein unglaublicher Vorgang!“

  • CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    Das „Nein“ von Angela Merkel und Olaf Scholz wirken in CDU und SPD nach. Mit ihrem “Nein” zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten sabotieren sie aber die Altersvorsorge von Millionen. Deswegen sind am 26. Oktober Tausende auf die Straße gegangen. Haben beide etwas dazu gelernt?

    Eben jene Parteien haben die Bürger in den 80er und 90er Jahren animiert, fürs Alter vorzusorgen und beispielsweise über ihren Betrieb eine Direktversicherung abzuschließen. Millionen sind diesem Ruf gefolgt und haben über Jahre, viele sogar über Jahrzehnte brav in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Bei der Auszahlung erleben sie ihr blaues Wunder, weil die Krankenkasse annähernd ein Fünftel kassiert. Die Altersvorsorger wollten mit ihrer Direktversicherung die drohende Rentenlücke füllen. Denn eben jene Politiker haben ihnen erzählt, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird.

    So sabotieren Politiker die Altersvorsorge

    Das „Westfalen-Blatt“ hat es einmal vorgerechnet:

    „Wer beispielsweise von der Lebensversicherung 100 000 Euro ausgezahlt bekommt, muss davon über zehn Jahre mehr als 18 000 Euro an seine Kranken- und Pflegekasse zahlen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.“ Da bleibt natürlich von der Rendite nichts mehr übrig – ein Minus-Geschäft. Das Perfide daran, die Zahlung wird auf zehn Jahre gestreckt, so dass aus den 18 000 Euro wegen Beitragserhöhungen schnell 19 000 oder 20 000 Euro werden können. So wurde der Pflegebeitrag beispielsweise am 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose) erhöht. Das wird nicht die letzte Beitragserhöhung gewesen sein.

    Das „Westfalen-Blatt“, das seinen Artikel mit “Retten Sie meine Altersvorsorge?” überschrieb, hat im vergangenen Jahr aus Anlass eines Besuchs bei den drei Bielefelder Bundestagsabgeordneten Britta Haßelmann (Grüne), Wiebke Esdar (SPD) und  Friedrich Straetmanns (Linke) in Berlin den Test gemacht und fragte die Drei: Unterstützen Sie eine Gesetzesänderung, oder finden sie die Regelung in Ordnung?

    Grüne und SPD halten die Betroffenen hin, denn getan hat sich seitdem nichts. Ist irgendetwas passiert? Hat der Protest des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) etwas bewirkt? In Bielefeld, wie in 18 anderen Städten, ging der DVG auf die Straße. „Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004, beschlossen von der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von insgesamt annähernd 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss – und zwar rückwirkend für Verträge, die vor dem Jahr 2004 geschlossen wurden“, sagt der Bielefelder Vereinssprecher Wolfgang Diembeck. Die Politik habe seit 15 Jahren tatenlos zugeschaut und nicht gehandelt. Betroffen seien auch die Jungen, die sich jetzt um ihre zusätzliche Altersversorgung kümmern sollen. Nach wie vor würden viele Menschen von der Regelung „böse erwischt“.

    Die Politiker halten die Bürger hin und führen sie an der Nase herum. Aber was sagen die Drei?

    Das „Westfalen-Blatt“ hat nachgehakt:

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen):

    „Der Unmut der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner ist absolut nachvollziehbar. Das Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse auszunehmen, habe ich auch in Bürgergesprächen mit Betroffenen diskutiert. Wir setzen uns als Grüne für eine Verbesserung der jetzigen Situation ein und wollen wenigstens einen Teil der Betriebsrentenzahlungen durch einen Freibetrag in Höhe von etwa 150 Euro von der Beitragspflicht ausnehmen … Uns ist bewusst, dass das nur eine ›kleine Lösung‹ ist …

    Dr. Wiebke Esdar (SPD):

    „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Dazu hatte ich erst im September ein Gespräch in Senne mit dem regionalen Netzwerk der Direktversicherungsgeschädigten. Denn unter der Doppelverbeitragung leiden Millionen von Menschen. Deshalb soll erstens für Betriebsrenten künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Und wir müssen zweitens gerade Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten entlasten. Dazu müssen wir einen echten Freibetrag einführen statt der jetzigen Freigrenze. Zudem wollen wir das über die Beiträge finanzieren, denn die Krankenkassen haben über 20 Milliarden Euro Überschüsse. Für mich misst sich die Halbzeitbilanz der großen Koalition auch daran, ob wir die Doppelverbeitragung noch vor Jahresende abschaffen …“

    Friedrich Straetmanns (Die Linke):

    „Die Linke fordert seit langem die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Unser Antrag hierzu liegt seit langem vor und wurde bereits sechsmal von der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses von der Regierungsmehrheit genommen. Wir bleiben am Thema dran und unterstützen alle Initiativen, die in die richtige Richtung gehen. An der Finanzierung darf dies eminent wichtige Thema nicht scheitern.“

    Wir freuen uns über eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Ihr könnt euch im “Forum” äußern.

     

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    Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay

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