Tag: Betriebsrente

  • Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Die Verbraucherpreise steigen um 7,6 Prozent, der Pflegebeitrag für Kinderlose stieg um drei Prozent – nur der Freibetrag für Betriebsrentner in der Krankenkasse ist nicht gestiegen. Das heißt, ihre Betriebsrente schrumpft und schrumpft und schrumpft …

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. So hoch ist der sogenannte Betriebsrentenfreibetrag. Dumm nur, dass der Freibetrag 2022 bei 164,50 Euro eingefroren wurde, während den Betriebsrentner die Inflation davonläuft. Das ist Abzocke mit System und funktioniert ähnlich wie die kalte Progression bei der Steuer.

    Die Kranken- und Pflegeversicherung hält bei Rentnerinnen und Rentner, die auch eine Betriebsrente bekommen, die Hand auf. Sie verlangt von ihnen den vollen Beitrag, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht. Wobei gemildert auch leicht untertrieben ist, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung – für letztere gibt es keinen Freibetrag.

    Wie funktioniert der Freibetrag?

    Wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen die Sozialmathematiker mit einem einheitlichen Satz für Ost und West.

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs heraus. Alles ganz schön tricky.

    Freibetrag stagniert 2022

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKB-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ÷ 20 = 164,50 Euro

    Sich bei der Berechnung helfen lassen

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Und was sagt die FDP dazu?

    Sehr geehrter Herr …,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrem Anliegen haben wir von unseren Experten aus der Fraktion folgende Informationen:
    In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.

    Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A.
    Jens Schnauber
    Büroleiter

    Bürogemeinschaft
    Gerald Ullrich, MdB und Reginald Hanke, MdB Deutscher Bundestag FDP-Fraktion Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Finanzlobbyisten als erfolgreichste Einflüsterer

    Finanzlobbyisten als erfolgreichste Einflüsterer

    Keine andere Branche ist in punkto Lobbyismus so mächtig wie die Finanzbranche. Sie schafft es, Abzocke als Wohltat zu verkaufen – und verdient damit Milliarden. Finanzlobbyisten sind dabei überaus erfolgreich.

    Das neue Lobbyregister des Bundestags – seit hundert Tagen in Betrieb – eröffnet erstaunliche Einsichten, wie jetzt die überparteiliche Plattform „Finanzwende“ herausgefunden hat.  Keine andere Branche ist so aktiv und erfolgreich, so mächtig und einflussreich, wie die Finanzbranche. Sie hat es geschafft, Alterssparern ein Produkt zu verkaufen, das sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Die Rede ist von Direktversicherungen, die nachträglich der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen, die Rede ist von CumEx, die Rede ist von Wirecard. Die Liste der Fälle, bei denen die Finanzlobby erfolgreich Einfluss genommen hat, ließe sich problemlos verlängern. Die Rechnung zahlen in letzter Konsequenz die Bürgerinnen und Bürger oder die Betroffenen – oder beide.

    Finanzlobbyisten unter der Lupe

    Durch das neue Lobbyregister werde nun zumindest transparenter, mit wie viel Power sich die Finanzbranche auf Bundesebene einmischt. Kaum eine andere Branche bringe ihre Einzelinteressen stärker politisch zur Geltung.

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist auf Platz 1.       Quelle: Finanzwende

     

    42 Millionen fürs Einflüstern

    Allein die Top-10-Konzerne und Verbände der Finanzlobby geben laut „Finanzwende“ 42 Millionen Euro geben für Lobbying aus – jedes Jahr. Und das seien nur die Gelder, die zur Beeinflussung der deutschen Bundespolitik verwendet werden. Lobbygespräche mit Ministerpräsidenten, Europaparlamentariern oder sogenannten nachgeordneten Bundesbehörden unterliegen, so „Finanzwende“ nicht der Registrierungspflicht. Das gelte selbst für die Finanzaufsichtsbehörde Bafin.

    Unter den Finanzlobbyisten ragt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft­, GDV­, heraus, der laut „Finanzwende“ 15 Millionen Euro jährlich in die eigene Lobbyarbeit auf Bundesebene investiert und damit Platz 1 unter den Verbänden mit dem höchsten Lobbybudget einnimmt. In der Sparte der Einzelunternehmen belege die Deutsche Bank mit rund 3,5 Millionen Euro an Lobbyausgaben den 4. Platz.

    Bild von Szilárd Szabó auf Pixabay

  • „I want my money back“

    „I want my money back“

    “Ich will mein Geld zurück“ – der Song von Sammy Kershew ist Betriebsrentner fast auf den Leib geschneidert. Denn sie fühlen sich vom Staat um ihre Altersvorsorge betrogen – und kämpfen dagegen.

    „Ein endloser Angriff, alles eine Lüge – und das ist Fakt; das Leben ist sauer – ich will mein Geld zurück“. Der Text liest sich so, als ob Country-Sänger Kershew den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gekannt hätte. Denn, den DVGlern geht es wie Kershew. Sie kämpfen schon seit Jahren gegen staatliche Abzocke. Viele sind wütend, einige entmutigt und haben bereits das Handtuch geworfen, umso bemerkenswerter ist es, dass sich die Hartnäckigen nicht beirren lassen – und dazu gehört auf alle Fälle Reiner Korth, der Bundesvorsitzende des DVG.

    Die „Lingener Tagespost“ hat seinem Kampf – und dem Kampf der vielen Mitstreiter im DVG – den Artikel „Geschädigte wollen Geld zurück“ gewidmet. „Wir werden den heraufziehenden Landtagswahlkampf dazu nutzen, um bei Protestaktionen den Politikern deutlich zu machen, dass wir diesen Vertrauensbruch durch die Politik niemals hinnehmen werden“, zitiert das Blatt den 69-jährige Rentner, der früher als IT-Ingenieur bei RWE tätig war.

    “I want my money back”

    Der Vertrauensbruch der damaligen rot-grünen Bundesregierung, an dem die Union maßgebend beteiligt war, ist spektakulär: „Wir sind um ein Fünftel unserer Ersparnisse betrogen worden“, so Korth. Deswegen hat sich der Verein erst gegründet, dem mittlerweile bundesweit 3700 Mitglieder in 48 Regionalgruppen angehören.

    Worum geht es? In den 80er- und 90er-Jahren lockten geringe, pauschalierte Steuerabgaben viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von der Politik geförderten Direktversicherungen, um die Rentenlücke im Alter zu schließen. Dann, am 1. Januar 2004, kam der Hammer. Rot-Grün plus Schwarz änderte die Gesetzgebung – rückwirkend, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelung. „Pacta sunt servanda“, sprich „Verträge sind einzuhalten“ interessierte Rot-Grün einen feuchten Kehricht. Die Betroffenen seien durch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) gezwungen, nachträglich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Versicherungssumme zu entrichten, also damit auch auf die von ihnen selbst eingezahlten Ansparbeiträge, so Korth.

    Auch die Jungen sind die Dummen

    6,3 Millionen Alterssparer seien so um annähernd 20 Prozent ihrer Vorsorge gebracht, erklärt Korth. Zwar seien durch das im Jahr 2020 eingeführte GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz die Verluste etwas reduziert worden. Seitdem gibt es einen Freibetrag von mittlerweile 164,50 Euro, für den die Direktversicherten keine Beiträge zahlen müssen. „Das reicht uns aber nicht“, wird Korth von der „Lingener  Tagespost“ zitiert. Durch den Freibetrag spare der Bürger pro Jahr maximal 300 Euro, also 25 Euro monatlich. Bei einer über 30 Jahre angesparten Kapitalauszahlung von 50.000 Euro verliere der Versicherungsnehmer immer noch rund 7.000 Euro, rechnet Korth vor.

    Der DVG kämpft gegen die Abzocke

    reiner korth DVG
    Bernd Schröer (li) aus Spelle, Beisitzer in der Regionalgruppe NRW-Nord/Steinfurt und Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigte, Reiner Korth (re) aus Geeste                               Foto: Ludger Jungeblut

     

    Was das konkret bedeutet, belege der Fall von Bernd Schröer aus Spelle, der lange Jahre als Vertriebsmitarbeiter im Werk Werlte der Speller Maschinenbaufirma Krone tätig war. Bei ihm summieren sich die Verluste nach eigener Angabe auf 12.000 Euro. „Mit diesem Vertrauensbruch des Staates will ich mich nicht abfinden“, wird Schröer von der Zeitung zitiert. Deswegen engagiert er sich als Beisitzer in der Regionalgruppe NRW-Nord/Steinfurt.

    Rente wird zum Tabu-Thema

    Für Korth ist klar, dass weder SPD, noch Grüne, Union und FDP das Thema Rente im allgemeinen und Direktversicherungen im speziellen am liebsten „nicht mehr anpacken wollen“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) halten die Korth und Schröer sogar Wortbruch vor. Scholz, zur Erinnerung, versicherte auf einer Wahlkampfkundgebung am 24. September 2021 in Münster, sich des Themas Abzocke von Direktversicherten annehmen zu wollen, worauf „Sie sich verlassen können.“ Wie meist bei Scholz ist es bei Versprechungen geblieben. Bislang hat er keinen Finger krumm gemacht.

    Korth denkt bei seinem Kampf gegen die Abzocke durch Rot-Grün-Schwarz nicht allein an die Alten: „Wir können jungen Arbeitnehmern keinen Abschluss von Direktversicherungen empfehlen, solange der Staat nicht bereit ist, eine Bestandsgarantie für laufende Verträge zu gewähren.“

    Fotos: Ludger Jungeblut | Aufmacherbild von Roy Buri auf Pixabay

  • Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Die Gesundheitsausgaben laufen aus dem Ruder. Spätestens 2023 erwartet Rentner ein „Beitragstsunami“. Das heißt, ihnen bleibt noch weniger von der Rente, denn die Inflation hat die Rentenerhöhung komplett aufgefressen.

    Schon heute zahlen Betriebsrentner mit 19,3 Prozent so viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie nie zuvor – es wird aber noch mehr. Den Kassen fehlen voraussichtlich 25 Milliarden Euro wegen Corona, Ukraine-Krieg, Geldverschwendung, Ineffizienz und überbordende Ansprüche. Wenn der Bund, sprich Gesundheitsminister Karl Lauterbach, das Loch nicht stopft, müssen die Kassen die Beiträge drastisch erhöhen.

    Beitragstsunami kommt 2023

    Der DAK-Gesundheit-Chef Andreas Storm warnt laut „Bild“ vor einem „Beitragstsunami“. Die bisherige Schätzung des Instituts für Gesundheitsökonomik (IFG) mit 17 Milliarden Euro Defizit war zu blauäugig, denn darin „waren der Krieg in der Ukraine und die Folgen noch nicht eingepreist“, so Prof. Günther Neubauer vom IFG.

    Gesundheitsminister Etat
    Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit seit 1997 Quelle: querschuesse.de

     

    Was heißt das nun für gesetzlich Krankenversicherte? „Würden die Finanzierungsdefizite allein durch steigende Beiträge ausgeglichen, resultierten daraus Beitragserhöhungen von bis zu 537,02 Euro für Spitzenverdiener und 455,16 Euro für Durchschnittsverdiener netto pro Jahr“, schreibt „BR24“. Herunter gebrochen auf einen Durchschnittsverdiener mit 3.290 Euro Gehalt bedeutet das eine Erhöhung um 14 Prozent. Das kann jeder auf der Seite Krankenkassen.de selbst nachrechnen: Bei der AOK Bayern beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsentgelt von 3.290 Euro pro Monat 261,56 Euro, bezogen auf ein Jahr sind das  3.138,72 Euro. Die vom IFG ausgerechnet Beitragserhöhung von 455,16 Euro entsprechen somit 14,5 Prozent – das liegt weit über der aktuellen Inflationsrate von 7,9 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen doppelt

    Betriebsrentner trifft es doppelt, denn sie zahlen nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Damit wird eine Betriebsrente definitiv zum Minus-Geschäft. In dieser Rechnung ist die Pflegeversicherung noch nicht enthalten. Von der Betriebsrente – oder dem Entgelt eines Arbeitnehmers – geht auch noch der Pflegeversicherungsbeitrag weg, der zurzeit bei 3,4 Prozent für kinderlose Versicherte liegt und für alle anderen 3,05 Prozent. Auch der Pflegebeitrag könnte sich 2023 erhöhen, wie Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des Krankenkassen-Spitzenverbands GKV, prognostiziert: „Wenn der Bund diese Lücke nicht auffüllt, muss der Beitrag um 0,35 Punkte steigen.“ Auch in der Pflege schlagen sich die Mehrkosten durch Corona nieder und die wegfallenden Beiträge von Versicherten, die ihre Angehörigen pflegen. Das heißt letztlich, die vom IFG berechnete Beitragserhöhung von 455,15 Euro für Durchschnittsverdiener könnte sogar noch höher ausfallen.

    Lauterbach bleibt Antwort schuldig

    “Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister den 70 Millionen Versicherten die Frage beantworten, ob und wie er den drohenden Beitragstsunami noch verhindern will”, fordert Storm. Bislang ist Lauterbach aber eine Antwort schuldig geblieben.

    Bild von Schäferle auf Pixabay

  • Stop von Direktversicherungen?!

    Stop von Direktversicherungen?!

    Direktversicherung haben sich zum Minus-Geschäft entwickelt – warum also noch weiter einzahlen. Einfach mal nachrechnen – wer draufzahlt, sollte sie besser ruhen lassen und einen Stop einlegen. Dazu ein Musterschreiben.

    von Friedemann Heinz

    Sie haben im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Kapitalversicherung – auch als Direktversicherung bezeichnet – in Form einer Entgeltumwandlung abgeschlossen, welche noch nicht fällig ist. Achtung! Bei Auszahlung werden die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von annähernd 20 Prozent.  Wer eine derartige Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen hat, den trifft es besonders hart, denn diese Versicherungen waren ursprünglich beitragsfrei.

    Doppelte Beiträge auf Direktversicherungen

    Durch die doppelte Verbeitragung sind Direktversicherungen für viele Sparer unattraktiv geworden, für manche sogar ein Minusgeschäft. Durch den monatlichen Freibetrag von 164,50 Euro sind gerade einmal Mini-Direktversicherungen beitragsfrei, wer aber mehr als 19.000 Euro bekommt, zahlt doppelte Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge – und das für alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.

    Stop

    Was können Sie tun?

    Einfach den Kopf in den Sand stecken? Eine schlechte Lösung. Prüfen Sie Ihre Vertragssituation.

    • Was bekommen Sie aktuell an Zins für Ihre Sparbeiträge?
    • Wie hoch ist die zu erwartende Auszahlungssumme, wobei Sie berücksichtigen müssen, dass diese Summe (abzüglich des Freibetrags) voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge belastet wird?

    Sollte Ihnen etwas unklar sein, löchern Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder Ihren Arbeitgeber!

    Ist Ihre Direktversicherung im Ergebnis unattraktiv oder sogar ein Minusgeschäft bezogen auf weitere Einzahlungen, empfehlen wir den Vertrag bis auf weiteres beitragsfrei, sprich ruhend zu stellen.  Eine Kündigung laufender Verträge ist für gewöhnlich nicht ratsam (und für den Arbeitnehmer auch nicht möglich), da oftmals mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.

    Hinweis

    Das ist keine generelle Aufforderung zu einer Beitragsfreistellung von Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sondern dient den Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) als Orientierungshilfe und gegebenenfalls als Vorlage.

    Musterschreiben

    Wie ein Musterschreiben aussehen könnte:

    Musterschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder den Arbeitgeber zwecks Beitragsfreistellung oder Ruhen des Vertrages

    Adresse
    Versicherungsgesellschaft
    oder Arbeitgeber

     

    Betreff: Vertrags Nr. ………..                 Beitragsfreie Fortführung / Ruhen des Vertrages

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich den/die Versicherungsvertrag/-verträge zum …  beitragsfrei fortführen. Also bis auf weiteres keine weiteren Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten. Ich bitte um entsprechende schriftliche Bestätigung.

    Begründung: Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die volle Verbeitragung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen für Direktversicherungen eingeführt. Dies sind derzeit annähernd 20 Prozent. Eine Fortführung des Vertrages ist unter diesen Bedingungen deshalb für mich wirtschaftlich unattraktiv. Sollte die Mehrfachverbeitragung gestoppt werden oder die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Betriebsrenten auf den Arbeitnehmeranteil verringert oder wie bei Riester gleichgestellt, kann ich mir eine weitere Fortführung des Vertrages durchaus vorstellen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

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  • „Vogel-Strauß-Politik“ à la CSU

    „Vogel-Strauß-Politik“ à la CSU

    Max Straubinger von der CSU setzt sich vermeintlich für Rentner ein und bekommt von denen medialen Gegenwind, weswegen er den Social-Media-Stecker zieht. Ist das Vogel-Strauß-Politik à la CSU?

    von Reiner Wellmann

    Wenn CSU-Dinos moderne Kommunikationsmedien nutzen, um ihre Aktionen öffentlichkeitswirksam darzustellen – dann kann das gründlich in die Hose gehen. Ein Musterbeispiel dafür lieferte in den vergangenen Tagen der Sozialexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Max Straubinger. Auf der Social-Media-Plattform Facebook ist er schon länger vertreten – Neuigkeiten gab es aber selten. Am vergangenen Freitag publizierte er nun seinen Redebeitrag zum Entlastungspaket der Regierung im Bundestag. Und dabei setzte er sich vehement für die Entlastung der Rentner ein. Die Energiekostenhilfe von 300 Euro müsse auch an die Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden. Womit er natürlich etwas Sinnvolles gesagt hatte.

    Die CSU und die Doppelverbeitragung

    Der Mann aus Rottal-Inn hatte wohl den Applaus der Rentner Deutschlands erwartet. Statt dessen musste er sich mit Fragen um die Krankenversicherungspflicht auf Direktversicherungen, die Millionen Rentner ja deutlich mehr beschäftigt, herumschlagen. Mehr als zwei Dutzend Teilnehmer berichteten bei Straubingers Facebook-Profil von ihren Erfahrungen und ermunterten den CSU-Mann recht deutlich, diese Belastung der Rentner zu korrigieren.

    Konkret gab es auch die Frage, ob er nicht eine Initiative zur Abschaffung dieses Unrechts im Bundestag starten wolle. Denn Kanzler Scholz – der Verweis auf das im Video dokumentierte Versprechen des damaligen Kanzlerkandidaten am 23. September 2021 in Münster durfte nicht fehlen – würde die  CDU/CSU-Bundestagsfraktion sicher unterstützen. Auch der Verweis auf die eindeutige Beschlusslage in der Bundes-CDU wurde dem CSU-Mann noch einmal nachgeliefert.

    Straubinger als Bremser

    Aber Straubinger grantelte jedoch nur rum. „Wir haben die Abschaffung nie versprochen“, stellte er klar. Und riet einem Diskussionsteilnehmer, sich dann doch an SPD, FDP und Grüne zu halten. Für viele Mitlesende keine Überraschung, denn Max Straubinger hat die Rücknahme der Doppelverbeitragung seit vielen Jahren in der Union blockiert.

    straubinger
    Straubinger ist in Facebook abgetaucht – Screenshot von Reiner Wellmann

     

    Vogel-Strauß-Politik à la CSU

    Später lieferte er noch die Begründung für sein Handeln: Die Politik sei im Jahr 2003 einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Das habe gefordert, nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Kapitalauszahlungen mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belegen. Die Frage nach der Fundstelle in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, um die ein Teilnehmer den CSU-Politiker gebeten hatte, brachte dann wohl das Fass zum Überlaufen. Straubinger zog am Mittwoch den Stecker. Seither ist sein Facebookprofil nicht mehr zu finden. „Vogel-Strauß-Politik“ a la CSU. Mal schauen, wann er wieder auftaucht …

    https://twitter.com/no_wichmann/status/1144842192671924224

    Bild von Wolfgang_Hasselmann auf Pixabay

  • DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Am 6. Mai 2022 trat Friedrich Merz (CDU) in Ibbenbüren im Beach-Club am Aasee auf, um Ministerpräsident und Parteikollegen, Hendrik Wüst, im Wahlkampf für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen zu unterstützen – mit DVG-Auftritt.

    Merz‘ Unterstützung galt auch dem Minister und Abgeordneten Karl-Josef Laumann und der örtlichen Abgeordnete Andrea Stullich. Der DVG war mit acht Mitgliedern dabei – aus mehreren Regionalgruppen, darunter Altkreis Halle / Gütersloh, – Emsland / OS-Nord, – Osnabrück / Osnabrücker Land. Sie brachten ihm die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ein weiteres Mal näher. Unterstützt wurden sie vom ersten DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth.

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Da Friedrich Merz beim Eintreffen abgeschirmt war, mussten sich die DVGler etwas anderes einfallen lassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler schaffte es, Merz‘ Fahrer „zur Lektüre für unterwegs unsere Unterlagen zu übergeben, sprich den neuesten DVG-Flyer, den CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 in Hamburg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung“.

    Die DVGler hatten auch die Chance, mit Anja Karliczek, Ex-Ministerin für Bildung und Forschung (CDU) und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu sprechen, der darauf verweist, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz auf den Weg gebracht zu haben, was Betriebsrentnern immerhin einen Freibetrag von derzeit 164,50 Euro einbringe.

    Merz will Fass nicht wieder aufmachen

    Nach Abschluss der Veranstaltung konnte unser Bundesvorsitzender Reiner Korth ein kurzes Gespräch mit Friedrich Merz führen. Angesprochen auf die Parteitagsbeschlüsse der CDU von 2018 und 2019, die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen (wie bei Riester), ob der neue CDU-Vorstand unter Merz jetzt diese Beschlüsse auch in die Tat umsetzen werde, gab Friedrich Merz zur Antwort: „Ich kenne das Problem; Sie haben mit dem Freibetragsgesetz eine Lösung bekommen, das ist für Sie nicht befriedigend, das weiß ich. Aber, mehr geht nicht. Das Thema wird nicht wieder angefasst.“

    Es liegt nun am DVG, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, denn sonst fehlen ihm die 1,3 Millionen Stimmen der über 60-jährigen, die er zu einem Wahlsieg über die SPD unbedingt benötigt. Und die Älteren und damit Direktversicherungsgeschädigten werden immer mehr.

     

    Bild: Reiner Korth

  • Ampel verkauft Rentner für dumm

    Ampel verkauft Rentner für dumm

    Alle bekommen 300 Euro Energiegeld, außer Rentner. Mit einem Trick lässt sich der Ausschluss umgehen, um auch als Rentner an das Geld zu kommen. Rentner müssen sich dennoch für dumm verkauft vorkommen.

    „Too late and too little“, sprich zu spät und zu wenig, was sich auf das Energiegeld bezieht. Rentner und Studenten bleiben außen vor. Was für ein Schwachsinn. Wer als Rentnerin und als Rentner dennoch in den Genuss des Energiegeldes kommen will, muss den Staat austricksen. Wie kommen Rentner doch noch an die von der Bundesregierung beschlossene 300-Euro-Energiepreispauschale? Dafür müssen Rentner tricksen. Wie das geht, hat CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann in „Bild“ verraten. Denn, das Energiegeld sollen nur einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen.

    Die Ampel-Koalition will, so die Absicht, mit dem Entlastungspaket des Bundesfinanzministers Christian Lindner den „Teuer-Schock als Folge des Ukraine-Kriegs abfedern“ – und der „Teuer-Schock“ trifft auch und gerade Rentner. „Eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen“, wie die „Südwest Presse“ schreibt. So ist es auch in dem Koalitionspapier definiert.

    Für dumm verkauft

    Wie funktioniert der Trick der CDU-Finanzexpertin?  Antje Tillmann rät Rentnern, sich beispielsweise als Minijobber wieder anstellen zu lassen – und wenigsten einmal im Jahr für einige Stunden zu arbeiten. Die Kinder könnten Oma oder Opa beispielsweise als Minijobber anmelden – und Oma oder Opa betreuen für einige Stunden die Enkelin oder den Enkel. Das könnte auch die Nachbarin oder der Nachbar sein, der die Rentnerin oder den Rentner kurzzeitig beschäftigt. Rentner könnten sich auch selbstständig melden und das beim Finanzamt anmelden, um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der Rentner bekommt die Energiepreispauschale ausbezahlt, so Tillmann.

    Laut Finanzministerium sei es ausreichend, nur einen Tag eine Beschäftigung auszuüben, um auf der Liste der Begünstigten zu landen, so „ntv“. Nach dem Regierungsentwurf würden auch „alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 455-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung“, so der Nachrichtensender. „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein; Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird“, so das Finanzministerium „Bild“ gegenüber. Am besten ist es, das Entgelt wird überwiesen, damit haben die Rentner mit dem Kontoauszug einen Beleg.

    Dumm verkaufen als Methode

    Übrigens, ist das ja nicht das erste Mal, dass Rot-Grün die Bürger für dumm verkauft. Das war auch schon so bei der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, als die damalige Schröder-Regierung Direktversicherten über Nacht ein Drittel ihrer Altersvorsorge abgezwackt hat. Leider macht die FDP dieses Mal bei der Verdummunngsaktion eifrig mit.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht – warum den Rentner das Energiegeld einfach mit der Rente auszahlen? Genau das fordert Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).  „Sie sollten die volle Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen – als Pauschale direkt mit der Rente ausgezahlt“, schreibt T-Online. Wie es scheint, entwickelt sich das Energiegeld als Bürokratiemonster mit hohem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter: er Missbrauch durch doppelte Auszahlung: Die Energiepreispauschale sorgt weiter für hitzige Debatten. Obwohl mit dem Kabinettsbeschluss das Entlastungspaket 2022 in den Startlöchern steht und die deutschen Arbeitnehmer sehnsüchtig auf die 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten warten, klemmt es noch bei der konkreten Umsetzung. „Bei der geplanten Auszahlung der Energiepreispauschale besteht noch eine Vielzahl von Problemen“, warnte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die Kosten und der Aufwand in der Bürokratie seien unverhältnismäßig hoch. Wackelt das Projekt noch?

  • Olaf bitte handeln statt reden!

    Olaf bitte handeln statt reden!

    In Nordrhein-Westfallen wird Mitte Mai ein neuer Landtag gewählt. Jetzt fallen der SPD die leeren Versprechungen ihres Kanzlers Olaf Scholz auf die Füße.

    Auf die Frage des WAZ-Chefredakteur Andreas Tyrock, wann denn nun die am 24. September von Olaf Scholz versprochen Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen umgesetzt wird, antwortet der SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty: „Ich gehe fest davon aus, dass die Bundesregierung das in Kürze noch einmal überprüfen wird und möglicherweise auch korrigieren wird“. In dem Satz steckt zu viel „möglicherweise“. Seit Olafs Satz in Münster am 24. September 2021 sind mehr als sieben Monate vergangen – passiert ist nichts. Das Thema Entlastung von Betriebsrenten kommt weder im Koalitionsvertrag noch im Haushaltsentwurf vor. Scholz veräppelt Betriebsrentner. Und jetzt sollen sie die SPD in Nordrhein-Westfalen wählen?

    Die Frage an Kutschaty stammt übrigens von DVG-Mitglied Norbert Pomp:

    Olaf Scholz hat auf der Wahlkampf-Abschluss Veranstaltung in Münster am 24.9. versprochen sich um die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen zu kümmern. Was ist passiert? Nichts! So wird sich meine Frustration über die SPD leider festsetzen. Tja, welche Partei kann man als Arbeitnehmer/Rentner noch wählen? Ich bin ratlos und überlege das erste Mal im Leben nicht wählen zugehen.

    Olaf verspricht gern

    Übrigens, Kutschatys Äußerung über das „Ärgernis“ Doppelverbeitragung ist ab Minute 9.30 zu hören. Auch das Video von Scholz‘ Wahlkampfauftritt in Münster am 24. September 2021 ist ebenfalls noch online. Jeder kann das selbst nachprüfen – und seine Entscheidung treffen.

    Olaf
    Der DVG war natürlich auch in Düsseldorf vertreten, angesichts des Tumults war aber kein Durchdringen

     

    Olaf Scholz tritt am 13. Mai wieder auf eine Bühne in Nordrhein-Westfalen, um die SPD im Landtagswahlkampf zu unterstützen – dann in Köln.

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