Tag: Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Das 2. Betriebsrentenstärkungs-gesetz “ist bullshit”

    Das 2. Betriebsrentenstärkungs-gesetz “ist bullshit”

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    von Reiner Korth – 11.09.2025

    Junge Arbeitnehmer/innen werden in die Falle gelockt

    Kürzlich hat Sozialministerin Bärbel Bas, SPD die Diskussionen um Einsparungen beim Bürgergeld als “bullshit” bezeichnet. Mit diesem Kraftausdruck kann man ebenfalls ihren Gesetzentwurf zur “Stärkung der Betriebsrente” belegen, der in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. Im Gesetzentwurf schreibt Sozialministerin Bärbel Bas “Die betriebliche Altersversorgung … muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden”. Und auf ihrer Internetseite schreibt die Ministerin:  “Mit dem Gesetz sollen gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden.”

    Aber es gibt keine “guten Betriebsrenten” mehr. Das haben inzwischen die jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch verstanden. Die Zahlen der Neuabschlüsse sind rückläufug. Und das mit vollem Recht.

    Sparen auf Betriebsrente ist zum Hochrisikogeschäft geworden

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist voll des Lobes über die Fördermöglichkeiten eines Vertrages über betriebliche Direktversicherungen. Zuschuß des Arbeitgebers (mindestens 15 %) und Steuerersparnis.  Ein großes Ziel sei “die Stärkung von Betriebsrenten für Geringverdiener”. Aber, die Ministerin redet hier nur über die eine Seite der Medaille, nämlich die gute Seite in der Sparphase des Versicherungsvertrages. Was Sie verschweigt, das sind die hohen und nicht mehr kalkulierbaren staatlichen Abgaben bei der Auszahlung. Die jungen Leute werden hier mit wohlklingenden Worten von der Ministerin angeworben, über die Risiken allerdings werden sie nicht aufgeklärt. Der Staat täuscht die Sparer und führt sie auf einen falschen Weg.

    Später doppelte Abgaben in der Rentenbezugszeit

    Was der Staat den jungen Sparern verschweigt. Der Arbeitnehmer spart heute Steuern durch die monatliche Einzahlung eines Sparbeitrages, aber:  da im Alter die Rente ebenfalls voll zu versteuern ist, ist die Steuer ein Nullsummenspiel für den Rentner. Sehr schlimm sieht es jedoch im Sozialbereich aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen in der Beitragszeit jeder 10 % Krankassenbeitrag, aber: in der Rentenphase zahlt  dann der Arbeitnehmer die vollen 20 % allein. Der Sparbeitrag (in der Regel monatlich 150 oder 200 Euro) wird “vor Steuer” abgezogen. Das heißt auch:  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür nicht in die Rentenversicherung ein. Das Ergebnis ist: später fehlen dem Arbeitnehmer zwei Rentenpunkte bei der staatlichen Rente. Die einzigen, die wirklich an der Betriebsrente verdienen, das sind die Arbeitgeber (gesparte Steuern und Sozialkosten), die Krankenkassen (erhalten doppelte Beiträge) und die Versicherungskonzerne (hohe Verwaltungskosten). Die einzigen, die auf der Strecke bleiben, das sind die jungen Leute.

    Der Vertrag einer betrieblichen Direktversicherung ist ein Verlustgeschäft

    Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen für den Rentner und dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Deshalb lautet Botschaft: runter mit den hohen staatlichen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder das politischs Vertrauen in eine Betriebsrente zurückgewinnen durch Einführung eines “Bestandschutzes” zu jeder Zeit für alle bereits geschlossene Altverträge. Zurzeit nämlich kann der Staat jederzeit auch für bereits geschlossene Verträge nachträglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in beliebiger Höhe verändern. Ein hohes Risiko.  Das markante Beispiel für diesen “staatlichen Betrug” ist das Gesundheitmodernisierungsgesetz (GMG) aus 2003.

    Deshalb ist auch der neue Gesetzentwurrf zur Stärkung der Betriebsrente “bullshit”, weil die wesentlichen Nachteile und Risken auch mit diesem Entwurf nicht beseitigt werden.

     

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Der große Rentenraubzug

    Der große Rentenraubzug

    Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.

    „Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.

    Rentenraubzug hat System

    Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.

    Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und  Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.

    Volle Beiträge auf Direktversicherungen

    In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine  Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss  seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.

    Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.

    Schluss mit Zweiklassensystem

    Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein  gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.

     

    Faktenblatt Rente

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

    Bild von RAEng_Publications auf Pixabay

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Wie Riester die Rente ruiniert

    Wie Riester die Rente ruiniert

    Die Riesterrente ist eine Ruine; sie ruiniert die gesetzliche Rente. Scheinbar begreifen das immer mehr Bürger und lassen die Finger davon. Tausende kündigen ihren Vertrag, lassen ihn ruhen und schließen erst gar nicht einen ab.

    Die Zahl der Riester-Verträge fällt seit 2017 kontinuierlich. Waren es 2017 noch 16,6 Millionen, sind es 2020 nur noch 16,5 Millionen. Ein Fünftel bis ein Viertel wird nicht mehr bespart oder ist auf ruhend gestellt. Wenn es nicht den Wohn-Riester gäbe, sähe die Bilanz für Riester noch weit schlechter aus. Vor allem Riester-Versicherungsverträge werden gemieden, ähnliches gilt für Banksparpläne. Seit Jahresbeginn 2017 haben die meisten Genossenschaftsbanken und Sparkassen den Vertrieb von Riester-Banksparplänen laut „Finanztip“ eingestellt und verwalten nur noch die Verträge von Bestandskunden. Ende 2019 habe es noch sechs regionale Angebote von Sparkassen gegeben. Das sagt bereits alles.

    Riesterrente eine Ruine

    Riester steht nur dank der intensiven Lobby-Arbeit von SPD, Gewerkschaften und Versicherungen so gut da. Was die Anbieter und Promoter von Riester-Verträgen auch geflissentlich verschweigen: Jeder, der riestert, mindert damit seinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das erzählen den Riester-Sparern nur Verbraucherverbände oder kritische Zeitungen und Zeitschriften wie „Finanztip“. „Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.“

    Eine Riester-Rente kann die Versorgungslücke nicht schließen. Offensichtlich haben das Millionen begriffen und zahlen nicht mehr ein oder haben ihren Vertrag gekündigt. Bei den Jungen spricht sich herum, dass sich Riester nicht lohnt. Das lässt sich auch an den Zahlen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ablesen.

    Rückläufige Zahl Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Eine Versicherung nach der anderen verabschiedet sich aus der Riester-Rente. Riester ist eine Sackgasse, das hat mittlerweile selbst der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann, erkannt und sich entsprechend in der „Rheinischen Post“ geäußert. Ohne staatliche Zuschüsse hätten die Bürger draufgezahlt. Aber das Geld könnte ihnen der Staat auch ohne den Umweg Riester auch so geben. Mittlerweile geht es um Milliarden.  Wer seine Abschlussabrechnung liest, muss sich verschaukelt fühlen.

    Übrigens, niemand sagt den Riester-Rentnern, dass ihre Riester-Rente nicht mehr wächst. Wie? Ja! Einfach mal auf die jährlichen Mitteilungen anschauen. Hat sich da der Betrag irgendwie verändert? Nein. Die Inflation frisst aber die Riester-Rente systematisch auf. Hundert Euro heute sind nicht das gleiche wie hundert Euro in zehn Jahren. Das dürfte jedem einleuchten.

    SPD verschaukelt die Rentner

    Die SPD will immer noch nicht glauben, dass Riester eine Totgeburt ist. Die Vizepräsidentin des SPD-Wirtschaftsforums, Susanne Knorre, fordert eine „Runderneuerung“ der Riester-Rente – trotz ihrer eklatanten Schwächen. Wider besseren Wissens will sie Riester festhalten mit der Begründung „Never change a running system“. Nur ist die Riester-Rente kein „running System“, sondern ein ‚rotten system‘. Die SPD ging gar so weit, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz den betrieblichen Riester mit dem privaten Riester gleich zu setzen, damit die Riester-Sparer in der Auszahlungsphase von der Doppelverbeitragung ihrer Riester-Rente verschont bleiben, während die Direktversicherten, deren Altersvorsorge als betrieblich angesehen werden, weiter den Vollbeitrag zahlen müssen. Das ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit. Susanne Knorre schwafelt im Partei-Organ „Vorwärts“ weiter von „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit der Altersvorsorge“. Nur wo ist die für die Direktversicherte, die damals 2004 von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend enteignet wurden: Die Direktversicherung wurde als betriebliche Altersvorsorge deklariert, auf die seit dem der Vollbeitrag zu zahlen ist. Also, von wegen „Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit“.

    Erbärmliche Renditen

    Für die Riester-Rente hat die SPD dann sogar 2018 die Doppelverbeitragung abgeschafft, nur um ihr Konstrukt zu retten, wie „NWB“ schreibt. „Aktuell wird mit dem ‚Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)‘ vom 17.8.2017 die sogenannte Doppelverbeitragung ab 2018 abgeschafft: Künftig werden betriebliche Riester-Renten – genau wie private Riester-Renten – nicht mehr als Versorgungsbezüge gewertet, sodass dafür in der Auszahlungsphase keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind (§ 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)“. Dabei ist die Riester-Rente einfach nur eine Ruine, die längst entsorgt werden muss.

    Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) zufolge fallen die Renditen der Riester-Rente erbärmlich aus, obwohl die Bürger jahrelang eingezahlt haben. Das IVFP errechnet eine durchschnittliche tatsächliche Rente von 75 Euro. Nur, damit lässt sich die Versorgungslücke, die sich durch das niedrige Niveau der gesetzlichen Renten auftut, nicht schließen. Es hat sich trotz aller Beteuerungen der Politiker nichts getan: Die Riester-Rente ist kompliziert bei der Beantragung und Abwicklung

    Es hilft auch nichts, wenn einschlägige Lobbyisten wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), das weitgehend von Gesellschaftern wie Deutsche Bank, DWS Group, BHW Bausparkasse und Zurich Gruppe Deutschland abhängig sind, immer wieder beteuern, wie großartig doch Riester ist.

    Anfang 2016 hat der heutige Bundesinnneminister Horst Seehofer die Riester-Rente für gescheitert erklärt. Die Anbieter gaukeln ihren Kunden immer noch vor, sie könnte entsprechende Renditen erwirtschaften. Wie denn? Sie müssen ihr Geld weitgehend in Anleihen anlegen – und die sind im Minus. Wie sollen sie da akzeptable Renditen erzielen? Das Fördergeld des Bundes einmal rausgerechnet, ist Riester ein Minus-Geschäft.

    EZB in die Falle gegangen

    Die Studie des Bundes der Versicherten (BdV) hat das einmal im Detail vorgerechnet:  Der Höchstrechnungszins ist seit 1997 von vier Prozent auf mittlerweile 0,9 Prozent  gesunken, entsprechend niedrig fallen die Riester-Renten aus. Wer beispielsweise 20 Jahre lang monatlich 85 Euro eingezahlt hat und die 175 Euro Grundzulage mitgenommen hat, bekommt laut Stiftung Warentest bei der Allianz 77 Euro Riester-Rente ausgezahlt, bei DEVK nur 74 Euro, bei der R+V AG 77 Euro – nicht gerade üppig. Die Zeit der Überschussbeteiligungen ist schon längst vorbei, weil die Versicherungen wegen der Negativzinspolitik von Mario Draghi und jetzt Christine Lagarde, Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) gar keine Überschüsse mehr erzielen. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

    Bild von Peter H auf Pixabay

  • Banksparplan besser als Direktversicherung

    Banksparplan besser als Direktversicherung

    Direktversicherte wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt . Ihre Altersvorsorge per Direktversicherung ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Banksparplan ohne Förderung. Ein Betroffener hat es vorgerechnet.

    Versicherungsmakler rechnen Interessenten immer vor, wie lukrativ doch eine Direktversicherung wäre. Sie würden  bei der Direktversicherung Sozialabgaben und Steuern sparen und hätten im Alter ein nettes Sümmchen für den Ruhestand. Von wegen. Beschäftigte waren besser dran, wenn sie das Geld in einen simplen Banksparplan statt in eine Direktversicherung investiert hätten mit „nur“ zwei Prozent durchschnittlicher Verzinsung und auf die vermeintliche Förderung durch den Staat verzichteten.

    Dieses Erkenntnis klingt grausam, der Bremer Boguslaw Zielke hat es aber einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen.

    Gezwungen zu dieser Kalkulation haben ihn Gesetzgeber, Krankenkasse und Sozialgericht, die ihn viel Zeit und Mühe gekostet hat – und immer noch kostet, denn am 30. September hat er nun sein Verhandlung vor dem Sozialgericht Stade 2, wo seine Klage gegen die HKK Direkt läuft.

    DirektversicherunG versus Sparplan

    Er tritt damit auch gegen die weitverbreitete Meinung an, Direktversicherte stünden besser da als Rentner ohne Direktversicherung. Das will er mit seiner Rechnung widerlegen. Anders ausgedrückt, Staat und Versicherungsbranche haben ihn viel Geld gekostet. „In meinem Fall habe ich ein Verlust gegenüber einem Banksparplan von über 40 000 Euro“. Tabellarisch hat er den tatsächlichen Verlauf seiner Direktversicherung bei der HUK von 1987 bis 2010 dargestellt und die Beträge einem Banksparplan gegenübergestellt, was ja kein Problem war, da ihm die Zahlen über die tatsächliche und angenommen Entwicklung vorlagen. Zielke hat auch den Verlust durch die Entgeltumwandlung bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Denn, was Versicherungsmakler geflissentlich verschweigen, durch die Entgeltumwandlung zahlt ein Direktversicherter weniger in die Rentenkasse ein, weil die Prämie vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das wirkt sich später negativ auf die Höhe seiner Rente aus. Ferner hat Zielke eine Inflation von 17,97  Prozent für den Zeitraum 1987 bis 2010 berücksichtigt.

    Zielkes Tabellen mit seinem Vergleich Direktversicherung und Banksparplan sowie Zinseszins spricht für sich. Er schlüsselt darin genau auf, was er an Prämien über die Jahre gezahlt hat, wie hoch die Vertragskosten waren und was er an Rentenpunkten verloren hat. Die Verhältnisse haben sich leider nur marginal verbessert. Dank des Engagements des DVG gibt es seit Anfang 2020 zumindest den GKV-Betriebsrentenfreibetrag von monatlich 159,25 Euro. Allerdings müssen Direktversicherte auch wie bisher den Vollbeitrag für die Pflegeversicherung zahlen, was natürlich ihre Altersvorsorge schmälert. Wer mehr als diese fiktiven – die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung wird auf 120 Monate umgerechnet – lächerlichen 159,25 Euro bekommt, zahlt weiter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenversicherung.

    Versicherung sinkt im Wert

    Wer immer noch auf eine Direktversicherung setzt, muss fürchten, dass er am Ende deutlich weniger ausbezahlt bekommt, denn einige Versicherungen stehen auf der Kippe. Es ist fraglich, ob sie wegen Negativzins und Corona-Krise in Zukunft ihre Versicherten überhaupt den versprochenen Garantiezins auszahlen können – oder gar nichts mehr, denn „vielen Anbietern droht das Aus“, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt.

    Wenn die Branche wie von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen, den Garantiezins wirklich von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent reduziert, war’s das dann mit Direktversicherungen (Aktuare sind die Finanzmathematiker der Versicherung). Denn die Kosten fressen den Garantiezins auf. Das ist dann das Ende der Direktversicherung, da können sich die Gewerkschaften und alle anderen, die betriebliche Altersvorsorge à la Direktversicherung vermarkten, noch sehr dagegen sträuben.

    Stiftung Warentest hat der „Frankfurter Rundschau“ zufolge einmal ausgerechnet, wie viel Geld Versicherte mit einem niedrigen Garantiezins am Ende herausbekommen: „Eine Modellkundin, die 30 Jahre lang jährlich 1200 Euro in einen Vertrag einzahlt – bei einem Garantiezins von 0,9 Prozent – bekäme unter 20 untersuchten Produkten im Alter bestenfalls eine garantierte Monatsrente von 124 Euro, im schlechtesten Fall wären es 96 Euro – also weniger als eingezahlt.“ Je nachdem wie hoch die Kosten der Produkte seien, könne es sein, dass der Versicherte sehr alt werden müsse, um die eingezahlten Beiträge herauszubekommen, zitiert die Zeitung Anne Hausdörfer, Expertin für das Thema Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest. Damit bestätigt sie auch indirekt Zielkes Rechnung.

    Finger weg von Direktversicherungen

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die heutigen Direktversicherungsgeschädigten ihre Kinder und Enkel vor der Direktversicherung warnen, weil sie längst zum Minus-Geschäft mutiert ist.

    Die damalige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hätte vor drei Jahren die Chance gehabt, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge wirklich zu stärken. Stattdessen hat sie die Vollverbeitragung von Direktversicherungen zementiert und damit die Daseinsberechtigung von Direktversicherung sabotiert. Die Folge dieser verfehlten Politik der Ex-Sozialministerin sehen wir heute, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Dem Statistischen Bundesamts zufolge haben 2018 nur rund 680 000 Geringverdiener bei 50 000 Arbeitgebern die Förderungen in Anspruch genommen. Das sind laut Statistik 2,5 Prozent der deutschen Arbeitgeber. „Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt“, zitiert die FAZ, Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK.

    Bilder: DVG/Helmut Achatz/ RoboAdvisor auf Pixabay

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