Tag: Briefwahl

  • Scholz setzt auf Briefwahl

    Scholz setzt auf Briefwahl

    Der Polit-Profi Olaf Scholz setzt auf die Briefwahl, denn momentan ist der Trend für ihn – ein geschickter Schachzug. Konkurrent Armin Laschet muss aufpassen, nicht abgehängt zu werden.

    Zurzeit fällt auf, dass in den Straßen immer häufiger Plakate auftauchen, auf denen der SPD-Kanzler für die Briefwahl posiert. Als Polit-Profi weiß er, dass der Trend ihn momentan begünstigt. Nach einer aktuellen Umfrage von Insa verlor die Union um Kanzlerkandidat Armin Laschet, während die SPD mit Olaf Scholz zulegte. Die beiden Lager sind nun gleichauf bei 22 Prozent. Was den Kanzlerkandidat betrifft, hat Scholz seinen Mitbewerber Laschet weit überflügelt – nur zwölf Prozent würden Laschet zum Kanzler wählen, Scholz aber 34 Prozent. Dieses Momentum, sprich diesen Schwung, will Scholz nutzen und setzt voll auf Briefwahl. Er hofft, dass wer jetzt wählt, SPD wählt, weil er momentan auf dem aufsteigenden Ast ist.

    In den kommenden Tagen werden die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt – und dann kann’s losgehen mit der Briefwahl. Wozu bis zur Bundestagswahl am 26. September warten.

    Briefwahl immer beliebter

    Vor vier Jahren stimmte laut Bundeswahlleiter annähernd jeder Dritte (28,6 Prozent) per Brief ab – immerhin 13,4 Millionen Deutsche. Dieses Mal, so Schätzungen, könnte es wegen Corona sogar noch mehr sein. Das heißt, sie entscheiden sich per jetzt, wer sie im Bundestag vertreten soll.

    Nicht-Wählen ist keine Alternative

    Wie die Briefwahl funktioniert

    In den nächsten Tagen bekommen Sie die Wahlunterlagen – und da ist auch ein Antrag dabei für die Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung gehen bei den Gemeinden meist vier bis sechs Wochen vor der Wahl raus, spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl. Das heißt, in der dritten oder vierten Augustwoche sollten die Wahlunterlagen bei Ihnen eingehen.

    briefwahl
    Termine für die Briefwahl                                                                                                        Bild: Bundeswahlleiter

     

    Sie können den Antrag zur Briefwahl auch online beantragen – auf der Internetseite ihrer Gemeinde oder Stadt sowie per Email – oder persönlich bei der zuständige Stelle ihrer Gemeinde oder Stadt. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort Ihre Stimme abgeben.

    Erklär-Video des Bundeswahlleiters

    Bis wann der Wahlschein abzugeben ist

    Sie müssen den Wahlbrief so versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Also, nicht zu spät wegschicken – am besten zwei oder drei Werktage vor dem Wahlsonntag.

    Welche Wahl-Unterlagen Sie bekommen

    Sie bekommen:

    • den Wahlschein – mit Dienstsiegel der Gemeinde oder Stadt
    • den amtlichen Stimmzettel
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
    • Ein Merkblatt für die Briefwahl

    Was Sie ausfüllen müssen

    • Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Zusammenfalten. Den Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken und
    • Die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein mit Datum versehen und unterschreiben.
    • Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
    • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

    Nicht-Wählen ist keine Alternative

  • Jetzt schon per Briefwahl abstimmen

    Jetzt schon per Briefwahl abstimmen

    In den kommenden Tagen werden die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt – und dann kann’s losgehen mit der Briefwahl. Wozu bis zur Bundestagswahl am 26. September warten.

    2017 stimmte laut Bundeswahlleiter annähernd jeder Dritte (28,6 Prozent) per Brief ab – immerhin 13,4 Millionen Deutsche. Das heißt, sie entscheiden sich jetzt, wer sie im Bundestag vertreten soll. Es versteht sich von selbst, dass jeder sein Wahlrecht ausüben sollte.

    Nicht-Wählen ist keine Alternative

    Wie die Briefwahl funktioniert

    In den nächsten Tagen bekommen Sie die Wahlunterlagen – und da ist auch ein Antrag dabei für die Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung gehen bei den Gemeinden meist vier bis sechs Wochen vor der Wahl raus, spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl. Das heißt, in der dritten oder vierten Augustwoche sollten die Wahlunterlagen bei Ihnen eingehen.

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    Termine für die Briefwahl                                                                                                        Bild: Bundeswahlleiter

     

    Sie können den Antrag zur Briefwahl auch online beantragen – auf der Internetseite ihrer Gemeinde oder Stadt sowie per Email – oder persönlich bei der zuständige Stelle ihrer Gemeinde oder Stadt. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort Ihre Stimme abgeben.

    Erklärvideo des Bundeswahlleiters

    Bis wann der Wahlschein abzugeben ist

    Sie müssen den Wahlbrief so versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Also, nicht zu spät wegschicken – am besten zwei oder drei Werktage vor dem Wahlsonntag.

    Welche Wahl-Unterlagen Sie bekommen

    Sie bekommen:

    • den Wahlschein – mit Dienstsiegel der Gemeinde oder Stadt
    • den amtlichen Stimmzettel
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
    • Ein Merkblatt für die Briefwahl

    Was Sie ausfüllen müssen

    • Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Zusammenfalten. Den Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken und
    • Die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein mit Datum versehen und unterschreiben.
    • Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
    • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

    Nicht-Wählen ist keine Alternative

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