Tag: Bundestag

  • Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die „Volksvertreter“ der Union (CDU/CSU) von sozialer Gerechtigkeit, Transparenzregeln und Nebengeschäften halten, verdeutlichen sie einmal wieder auf drastische Weise.

    von Reiner Wellmann und Helmut Achatz

    Einer der härtesten Doppelverbeitragungsbefürworter der Union missachtet jahrelang Transparenzregeln des Deutschen Bundestags. Damit ist Max Straubinger von der CSU aber in guter Gesellschaft, wie die Unionisten jüngst wieder gezeigt haben. Die „Masken-Raffkes“ (O-Ton „Bild“) der Union, Nikolaus Löbel (CDU) und Georg Nüßlein (CSU) haben offensichtlich mit der Vermittlung von Deals ordentlich Geld verdient. Der Unionskoalitionspartner SPD attestiert der Union ein „ernstes Korruptionsproblem“, wie die „Welt“ schreibt.

    Was ist ein Ehrenerklärung wert?

    Ob da die von der Union geforderte Ehrenerklärungen die Zweifel ausräumen? Max Straubinger war fix: Beim Maskenskandal in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er als einer der ersten bereits am 11. März die geforderte Ehrenerklärung abgegeben. Das war dem CSU-Mann aus Landau sogar eine schnelle Presseerklärung wert. „Ich distanziere mich ausdrücklich von den beiden früheren Kollegen, die ihr Mandat missbraucht haben, um sich in dieser schweren Krise persönlich zu bereichern“, teilt Straubinger überraschend mit. Ein schärferes Lobbyregister fordert er jedoch nicht. Was aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten die Frage aufwirft, ob alle Abgeordneten von CDU/CSU und Max Straubinger auch die Ehrenerklärung abgeben würden, dass die üppigen Nebeneinkünfte – ermöglicht durch den Allianz-Konzern und andere große Versicherungen – keinen Einfluss auf die Gesetzgebung hatten, als die Abschaffung der seit 2004 rückwirkend eingeführten Krankenversicherungspflicht auf ausgezahlte Direktversicherungen zur Entscheidung anstand. Die CDU/CSU stand bekanntlich massiv auf der Bremse und verhinderte die große Reform, die der CDU-Bundesparteitag im Dezember 2019 in Hamburg noch mit großer Mehrheit gefordert hatte.

    Wir sind auf eure Meinung gespannt – Nutzt dafür das Forum

    Transparenz – ein Fremdwort

    Bemerkenswert an der Erklärung Straubingers ist, dass er selbst bis Anfang 2020 seine Nebeneinkünfte eher verschwieg und sich sogar eine Rüge des Bundestages dafür abholte. Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“? Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe acht beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    So funktioniert Lobbyismus

    Nun könnten wir Wähler locker darüber hinweg gehen. Aber im Fall des CSU-Sozialexperten drängen sich aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten einige Fragen auf. Welchen Einfluss haben die hohen Nebeneinkünfte, gezahlt vom Allianz-Konzern, auf das Verhalten des Politikers Max Straubinger bei der im Bundestag gescheiterten Abschaffung der Krankenversicherungspflicht auf Direktversicherungen gehabt? Wessen Interessen hat Straubinger in dieser Causa an erster Stelle vertreten? Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld.

    Wir sind auf eure Meinung gespannt – Nutzt dafür das Forum

    Straubinger hat  für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Darin schreibt Straubinger: „Leider muss man heute feststellen, dass jedwede Änderung, außer der völligen Wiederherstellung des alten Rechtszustandes, die keine Fraktionskollegin und kein Fraktionskollege will, die Vereinsmitglieder der sogenannten Direktversicherungsgeschädigten nicht zufrieden stellen wird“. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Wie sauber ist die Union?

    Wenn ein Max Straubinger jetzt die Gunst der Stunde nutzt, und den Fall der Raffkes in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu benutzt, sich als Saubermann hinzustellen, dann bleiben bei den Direktversicherungsgeschädigten erhebliche Zweifel. Warum fordert Straubinger kein scharfes Lobby-Register? Würde Max Straubinger auch die Ehrenerklärung unterschreiben, dass die jahrelangen Zahlungen der Allianz seine Argumentation und sein Abstimmungsverhalten bei Versicherungs- und Sozialthemen nicht beeinflusst haben? Der DVG e.V. freut sich auf die Antwort des CSU-Abgeordneten!

    Ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit zu veröffentlichen, in welcher Höhe ihre Mitglieder in dieser Legislaturperiode Nebenverdienste und Spenden erhalten haben?

    Wir sind auf eure Meinung gespannt – Nutzt dafür das Forum

  • CSU will vierte Säule statt Rentenreform

    CSU will vierte Säule statt Rentenreform

    Auf ihrer Klausurtagung im Januar 2021 diskutiert die CSU über die „vierte Säule“ der Altersvorsorge – klar, hat sie doch die anderen Säulen systematisch beschädigt und weigert sich die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen zurückzunehmen.

    Der Staat soll, so das Themenpapier der CSU, ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt. Ziel sei es, mit einer kapitalgestützten „Generationenpensionsfonds-Rente“ Altersarmut wirksam zu vermeiden. Frank Müller, Sprecher der DVG-Regionalgruppe Franken, meint, dass die CSU erst die anderen Säulen der Altersvorsorge, vor allem die zweite und dritte,  renovieren sollte, bevor sie daran denkt, eine vierte Säue zu installieren.

    Von Frank Müller

    Der Bundesabgeordnete Max Straubinger (CSU) hat den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion am  27. Juni 2019 einen Brief geschrieben, in dem er ausführlich erklärte, warum Direktversicherte und Betriebsrentner nicht entlastet werden können. Nachdem die Direktversicherungsgeschädigten sich in den vergangenen Monaten wegen des in den Medien beherrschenden Themas Corona zurückgehalten haben, möchte ich jetzt die Gelegenheit ergreifen und die Aussagen von CSU-Mann Straubinger klarstellen! Ich hatte bisher immer geglaubt, dass der Begriff Fake News von Donald Trump fest belegt wird, aber er hat in Straubinger einen absolut ebenbürtigen Mitstreiter gefunden.

    Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“. Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel der Allianz-Mann und CSU-Abgeordnete Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe 8 beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    CSU sabotiert Entlastung

    Straubinger ist der CSU-Politiker, der Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld. Gleichzeitig betont Straubinger jedoch, dass er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seiner bayerischen Heimat vertritt. Es ist nur schwer vorstellbar, dass in seinem Wahlkreis keine Direktversicherten wohnen, die wegen der Doppelverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung annähernd 20 Prozent ihrer Auszahlung an die Kranken- und Pflegeversicherung verlieren.

    Allein der Verweis auf die Grundlagen der entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes als Keule für alle Gegner der Doppelverbeitragung ist schon perfide, da Straubinger sich in keine sachliche Diskussion und Beweisführung über die Hintergründe und Wahrheiten der Grundlagen des Urteils einlässt. Des Weiteren werden Hinweise des Bundestages nach Gesetzesänderungsmöglichkeiten um die ungerechte Verbeitragung zu mildern, wissentlich unterdrückt. Soziale Gerechtigkeit bekommt dabei den Anstrich eines Max Straubinger. Er führt seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei.

    Für alles ist Geld da

    Wie schnell der Bund mal kurz 180 Milliarden aus dem Hut zaubert, wurde uns jetzt zur Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“, fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst.

    Wenn Straubinger die Interessen der wahlberechtigten Bürger vertreten würde, so hätte er sich – statt Fake News zu verbreiten – aus neutraler Sicht das Gerichtsurteil mit all seinen Hintergründen und Wahrheiten einmal gründlich anschauen und richtig interpretieren müssen und sich auch das Gutachten von Prof. Buback ansehen müssen (NZS 2019, Seite 246). Aber anscheinend hat er wegen seinen vielen Nebenjobs keine Zeit mehr, die Interessen der deutschen Bevölkerung zu vertreten.

    Begriff Betriebsrenten differenzieren:

    • Einmal die Altverträge, abgeschlossen vor 2002, die bereits in der Einzahlungsphase bei monatlicher Zahlung ihren Anteil zur Entrichtung der Sozialversicherung bereits geleistet haben, die keine Betriebsrenten sind, da der Arbeitgeber weder eine Versorgungszusage erteilt hat und noch nie einen Cent dazugezahlt hat
    • Und die Verträge abgeschlossen ab 2002, die in der Einzahlungsphase keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten mussten
    • Betriebsrente vom Arbeitgeber gezahlt, bei denen auch in der Einzahlungsphase keine Beiträge geleistet wurden

    Damit es auch Politiker verstehen können, füge ich Ihnen eine von mir erstellte Grafik ein:

    Für alle Altverträge, die die Beiträge aus ihrem Nettogehalt gezahlt haben, bedeutet die jetzige Situation eine Dreifachverbeitragung!

    Generationengerechtigkeit?

    Apropos Generationengerechtigkeit: Straubinger schreibt an seine Fraktionskollegen, 1973 hätten die Rentner die Krankheitskosten zu 70 Prozent finanziert, 2003 nur noch zu 43 Prozent. Dies ist eine völlig falsche Behauptung, da die Rentner überhaupt erst seit 1983 Beiträge zur Krankenversicherung zahlen mussten! Das bedeutet, die Rentner haben 1973 0 (in Worten: null) Prozent selbst beigetragen und mussten 2003 bereits 43 Prozent tragen.

    Die CDU wollte schon im Dezember 2018 die Doppelverbeitragung per Parteitagsbeschluss abschaffen, hat sich aber offensichtlich an der Kanzlerin und der CSU die Zähne ausgebissen – und jetzt kommt die CSU mit einer vierten Säulen in der Altersvorsorge daher. Zur Erinnerung: Die CDU Deutschlands forderte eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden. Von der CSU und der Kanzlerin abgeschmettert.

    Antrag verschleppt

    Was wurde eigentlich aus dem Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat? Die Bundesregierung wird darin gebeten zu prüfen, wie die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prospektiv beendet oder reduziert werden kann. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten der Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase und der Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag zu prüfen. Im Sande verlaufen. Und jetzt kommt die CSU mit einer vierten Säule.

    Straubinger schreibt, wenn die Direktversicherten entlastet würden, müssten dann unterdurchschnittlich Verdienenden den Ausfall tragen. Laut Aussagen einiger Bundestagsabgeordneten würde die Beitragserhöhung rund 0,2 Prozent betragen, wovon der Arbeitgeber die Hälfte zahlt – den Arbeitnehmer träfe 0,1 Prozent. Jetzt erhöhen die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge um teilweise 0,5 Prozent wie die Techniker Krankenkassen. Die Direktversicherungsgeschädigten zahlen – je nach Kasse – 18 bis 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge.

    Direktversicherte geschröpft

    Straubinger fragt, ob wir wirklich die Beitragslasten zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben wollen? Diese Aussage ist ebenso völlig falsch. Die Krankenkassen hatten in den beiden Fonds 2019 rund 30 Milliarden Euro Reserven – Reserven, die  Direktversicherten und Betriebsrentner erst mit ihren Zahlungen aufgebaut hatten. Wenn jemand von einer solidarischen Finanzierung der Krankenkasse im Zusammenhang mit Direktversicherungen – abgeschlossen vor 2002 – redet, kommt jedem Direktversicherten die  Galle hoch. Wer wird denn hier über alle Maßen belastet? Nur die Generation mit Abschluss vor 2002! Wo bleibt die Generationengerechtigkeit?

    • Warum hat jemand, der nicht vorgesorgt hat, mehr als derjenige, der vorgesorgt hat, da letzterer seine volle gesetzliche Rente bezieht, während der Altersvorsorger wegen der Entgeltumwandlung mit weniger gesetzlicher Rente auskommen muss?
    • Warum wird bei der Auszahlung der betrieblichen Riesterverträge die Beitragsfreiheit in der Auszahlung eingeführt und nicht bei den vor 2002 abgeschlossenen Direktversicherungsverträgen?
    • Wieso werden Direktversicherungen als „betriebliche Altersvorsorge betrachtet, wenn der Betrieb/Arbeitgeber null dazu gezahlt hat und auch keine Versorgungszusage erteilt hat? Das versteht kein Normalsterblicher!

    Misstraut den Politikern

    Die Direktversicherung ist ein Trojanisches Pferd: Nur weil der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand, aber nichts tat, außer das Geld an die Versicherung weiterzuleiten, müssen Direktversicherte im Alter volle Kranken- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Hätten die Geschädigten beim Abschluss der Direktversicherung bereits gewusst, das sie dem Versprechen der Politik nicht glauben dürfen, das bei der Auszahlung keine Sozialbeiträge zu zahlen seien, so hätte niemand dieses Verlustgeschäft abgeschlossen.

    Schon heute zahlen gesetzliche Krankenversicherte mehr als sie eigentlich zahlen müssten, denn die Bundesregierung hält sich nicht an den Koalitionsvertrag, in dem steht, dass die Zuschüsse des Bundes für Hartz-4-Empfänger ( ALG II ) an die gesetzliche Krankenversicherung völlig unzureichend sind und erhöht werden müssen. Hier handelt es sich um einen Fehlbetrag von zehn Milliarden pro Jahr – und das geht natürlich zulasten der Beitragszahler. Der Staat plündert die Sozialkassen, um es platt auszudrücken.

    164,50 Euro Freibetrag

    Die gegenwärtige Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 164,50 Euro monatlich, die ab 2020 in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt wurde, schafft keine Entlastung für Direktversicherungen, da der Freibetrag nicht einmal für eine echte Betriebsrente reicht!

    Wir werden vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten unsere Arbeit zur Information aller Geschädigten vor allen Wahlen intensivieren. Ich werde auch innerhalb der Siemens AG noch weitere Mitarbeiter über die Doppel- und Dreifachverbeitragung informieren. Hier dürften mehrere 10.000 Mitarbeiter davon betroffen sein, da fast jeder eine Betriebsrente bekommt und sehr viele auch Direktversicherungen abgeschlossen haben.

    Erst angelockt, dann abgezockt

    Schafft erst die Doppelverbeitragung ab,
    bevor ihr über eine vierte Säule diskutiert!

    Frank Müller

    Sprecher des Franken Stammtisches

     

    Pressestimmen:

    Die CSU laboriert ja schon seit einem Jahr an dem Generationen-Pensionsfonds. Hier ein kleine Auswahl der Pressestimmen

    Spiegel

    CSU-Vorschlag für einen Generationen-Pensionsfonds …

    10.01.2020 — Mit seinem Vorschlag für einen GenerationenPensionsfonds sprengt der Mann aus München aber jede Dimension. Dabei geht es erst einmal …

     

    Rente: CSU fordert Renten-„Starterkit“ für Kinder und …

    07.01.2020 — Das Geld aus dem GenerationenPensionsfonds soll laut CSU-Papier mit dem Eintritt ins Rentenalter zusätzlich zu den bestehenden …
    Institutional Money

    CSU will radikale Rentenreform und fordert eine vierte Säule …

    07.01.2020 — Mit dem Eintritt ins Rentenalter würde das Geld aus dem GenerationenPensionsfonds dann zusätzlich zu den Summen aus den bereits …

    Ihre Vorsorge

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Pensionsfonds | Ihre …

     

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Vorteile und Nachteile im Überblick.

    Finanzen

    CSU-Rentenkonzept: Mit 100 Euro pro Monat gegen die …

    07.01.2020 — Lebensjahr monatlich 100 Euro vom Staat bekommen, die in einen „GenerationenPensionsfonds“ angelegt werden. Mit dem Renteneintritt …
    Frankfurter Allgemeine

    CSU will staatliche Rentenförderung von Geburt an – FAZ

     

    29.12.2020 — In einem Papier der CSU fordert die Landesgruppe einen GenerationenPensionsfonds. Bis zum 18. Lebensjahr soll dort für jedes Kind…

    Morgenpost

    Rente: CSU fordert “Starterkit” für die Altersvorsorge – Berliner …

     

    06.01.2020 — … für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen GenerationenPensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt”, …
    Stimme

    Rente: CSU fordert «Starterkit» für die Altersvorsorge …

     

    06.01.2020 — … für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen GenerationenPensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt» …

     

    Image by Dimitris Vetsikas from Pixabay

  • Angst um die Rente wächst

    Angst um die Rente wächst

    Angela Merkel hinterlässt einen Renten-Trümmerhaufen, wenn sie geht. Ab 2025 wird das Rentenniveau schrittweise fallen, während die Altersarmut wächst.  Verständlich, dass die Angst wächst.

    Im kommenden Jahr wird das Rentenniveau steigen, aber nicht, weil die Rentner mehr bekommen, sondern weil das Durchschnittsentgelt der Versicherten sinkt, wie das im Versicherungsdeutsch heißt – klingt erst einmal paradox, ist aber logisch. Für die Rentner im Westen ist die Nullrunde 2021 bereits ausgemachte Sache. So langsam dämmert es vielen hierzulande, was Corona für sie und ihre Renten bedeutet – weniger Geld im Alter. Das ist kein vages Gefühl – die Deka-Bank hat in einer Umfrage ermittelt, dass „rund 40 Prozent der Deutschen erwarten, dass das Rentenniveau sinken wird“, wie die „Bild“ daraus zitiert. 55 Prozent machen sich der Umfrage zufolge Sorgen, dass sie im Alter ihren Lebensstandard deutlich reduzieren müssen. „Die gesetzliche Rente ist zwar weiterhin sicher, allerdings reicht sie längst nicht mehr aus, um damit später einmal den Alltag zu bestreiten“, so die Deka-Ökonomin Gabriele Widmann.

    Angst um die Rente

    Es ist klar, das Geld, das heute für Corona-Hilfen ausgegeben wird, fehlt morgen, um die Renten zu finanzieren. Die Regierung unter Angela Merkel hat es versäumt, die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Selbst die Privilegierung der Riester-Rente hat nicht dazu geführt, dass mehr Menschen eine Riester-Rente abschließen und auch besparen – im Gegenteil. Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen wird den Betroffenen durch die Vollverbeitragung in der Rentenphase vergällt. Die private Altersvorsorge leidet unter der Negativzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB), die Merkel & Co. nicht verhindert haben.

    Die von der Merkel-Regierung eingesetzte Rentenkommission hat nach eineinhalb Jahren nur heiße Luft produziert. Von der Rentenkommission kam nur der Vorschlag: Es wird nach 2025 höhere Rentenbeiträge und ein sinkende Rentenniveau geben. Offensichtlich wollen wir Deutsche nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen.

    Rentenniveau wird sinken

    Der Beitragssatz darf künftig bis auf 24 Prozent steigen und das Rentenniveau darf auf 44 Prozent fallen – das ist mehr oder weniger das Ergebnis der Rentenkommission. Welche konkreten Grenzen jeweils gültig seien, solle die Bundesregierung künftig immer in Sieben-Jahres-Schritten festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum von 2026 bis 2032. „Die Festschreibung der jeweiligen Haltelinien sollte jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien vorgenommen werden“, heißt es in dem Kommissionsbericht.

    Was uns nach 2025 erwartet, dürfte jedem klar sein: ein schrittweises Absenken des Rentenniveaus. Das „Portal Sozialpolitik“ gibt einen Ausblick auf die Jahre nach 2025 – und der sieht düster aus.

    Rentenniveau

    Prognose für die Entwicklung des Rentenniveaus                              Quelle: Portal Sozialpolitik

    Im Moment ist sogar zweifelhaft, ob die gegenwärtige doppelte Haltelinie, die einen Beitragssatz von 20 Prozent und ein Rentenniveau von 48 Prozent vorsieht, wirklich bis 2025 greift. Nach 2025 wird es allerdings kein Halten mehr geben. Die Jungen müssen sich auf höhere Beiträge und die Alten auf ein niedrigeres Rentenniveau einstellen.  Eine Analyse des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) sagt laut „Frankfurter Allgemeinen“ deswegen einen beschleunigten Anstieg der Beitragssätze und einen entsprechend erhöhten Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt voraus. Die Folge der Versäumnisse der Merkel-Regierung wird sein, dass eine ganze Generation in die Altersarmut rutscht, weil das Problem Rentenreform verschleppt wurde.

    Paradox Rentenniveau

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

    rentenniveau_2020
    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief

    Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Wenn die Durchschnittslöhne sinken, steigt das Rentenniveau trotz stagnierender Renten. Klingt paradox, ist jedoch logisch. Die Merkel-Regierung hat versäumt, das Rentensystem zu reformieren – mit dramatischen Folgen für alle Generationen.

    Alle reden vom sinkenden Rentenniveau, dabei wird das Rentenniveau erstmals seit Jahrzehnten nicht sinken, sondern steigen – nicht dank höherer Renten, sondern wegen sinkender Löhne. „Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren“ – dieser eherne Satz ist schon längst außer Kraft gesetzt worden von einer Schröder-Regierung und der nachfolgenden Merkel-Regierung – zuletzt ganz massiv von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der die doppelte Haltelinie im Bundestag durchdrückte, wonach der Rentenbeitrag bis 2025 maximal auf 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

    Löhne sinken, Rentenniveau steigt

    Das Rentenniveau ist ein jährlich neu berechneter Durchschnittswert, der den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten zur Standardrente (45 Jahre volle Beitragszahlung bezogen auf ein Durchschnittseinkommen) ins Verhältnis setzt. Wenn jetzt, wie durch Corona, der Durchschnittslohn sinkt, die Standardrente aber gleich bleibt, steigt das Rentenniveau. Und dass der Durchschnittslohn 2020 sinken wird, dürfte jedem einleuchten. Weit mehr als zehn Millionen Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt, viele Unternehmen sind insolvent oder überleben nur dank massiver Staatshilfen, Selbstständige müssen massenweise Hartz IV beantragen. Das gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2020 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres laut Arbeitsagentur um eine halbe Million auf 2,8 Millionen gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Stellenangebote um 200 000 gefallen. 3,5 Millionen sind unterbeschäftigt; allein für März rechnet die Arbeitsagentur mit mehr als zwei Millionen Kurzarbeiter, das Münchner ifo-Institut geht von aktuell 7,3 Millionen Kurzarbeitern aus.

    Was bringen diese Zahlenspiele? Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten weniger Lohn – und das massenweise. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter wird 2020 also definitiv sinken. Weil die Renten aber nicht sinken dürfen, obwohl sie es wegen des Umlageverfahrens müssten, bekommen die Rentner im Verhältnis zur Lohnentwicklung fiktiv mehr Geld, tatsächlich stagniert ihre Rente. Das Rentenniveau steigt.

    Herumschrauben an der Rentenformel

    So langsam haben das auch die Wirtschaftsredakteure von Zeitungen wie der „Süddeutschen“ und der „Welt“ begriffen. Hendrik Munsberg von der „Süddeutschen“ hat die „Unwucht im Rentensystem“ erkannt, weil Heil den „Nachholfaktor“ ausgesetzt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Faktor auch nicht wieder einführen will, wie Johannes Vogel (FDP) auf eine Regierungsbefragung erfuhr. Der Nachholfaktor ist Bestandteil der Rentenformel  und bewirkt, dass wegen sinkender Durchschnittslöhne notwendige, aber unterbliebene Rentenkürzungen bei einer möglichen späteren Rentenerhöhung berücksichtigt werden müssen und die Rentenerhöhung deswegen ausfallen kann. Renten können danach zwar nicht sinken, aber auch nicht steigen. Der Nachholfaktor griff in den Jahren nach der Finanzkrise. Die Rentenerhöhungen fielen in den Folgejahren deutlich geringer aus wie nach der Rentenformel eigentlich vorgesehen. Mit der „doppelten Haltelinie“ setzte Heil dieses Regelwerk außer Kraft. Er versteckte die Aussetzung des Nachholfaktors gewieft und kryptisch im Sozialgesetzbuch VI, §255g. Dort heißt es, „Der Ausgleichsbedarf beträgt in der Zeit bis zum 30. Juni 2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in dieser Zeit nicht“.

    SPD am Sozialisieren

    Die SPD hat im Fall „Nachholfaktor“ ähnlich agiert, wie damals 2003, als sie mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), insbesondere mit den §229  und § 248 SGB V über Nacht Millionen Direktversicherte und Betriebsrentner enteignete, in dem sie ihnen die doppelten Krankenversicherungsbeiträge aufbürdete.

    Den Preis wird der Steuerzahler tragen müssen: Denn sinken die Renten nicht, obwohl sie sinken müssten, erhöht sich der Rentenbeitrag der Beschäftigten nicht, muss die Differenz der Staat ausgleichen – und der holt sich das Geld wiederum bei den Steuerzahlern. Niemand bekommt etwas geschenkt, auch wenn Politiker so tun als ob.

    Nach uns die Sintflut

    Angela Merkel antwortete Johannes Vogel lapidar: “Der von ihnen beschriebene Effekt, dass die Renten stärker als die Löhne steigen könnten”, komme “frühestens bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 zum Tragen” – und dann ist sie nicht mehr im Amt. „Nach mir die Sintflut“, ließe sich nur ergänzen. Da passt auch ins Bild, dass sie die längst überfällige Reform des Rentensystem mit der Installierung einer Rentenkommission seit 2018 auf die lange Bank schiebt. Das Ergebnis war, wie nicht anders zu erwarten, heiße Luft.

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

    rentenniveau_2020
    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief
  • So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    Was der „Volksvertreter“ Max Straubinger (CSU) von sozialer Gerechtigkeit und von Transparenzregeln des Bundestags hält . Das dürfte viele sprachlos machen.

    von Michael Rahnefeld und Helmut Achatz

    Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“. Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe 8 beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld. Gleichzeitig betont Straubinger jedoch, dass er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seiner bayerischen Heimat vertritt. Es ist nur schwer vorstellbar, dass in seinem Wahlkreis keine Direktversicherten wohnen, die wegen der Doppelverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung annähernd 20 Prozent ihrer Auszahlung an die Kranken- und Pflegeversicherung verlieren.

    Straubinger “stolz” auf …

    Aber lassen wir Straubinger selbst zu Wort kommen: „Ich bin stolz darauf, dass mir die Bürger meines Wahlkreises Rottal-Inn seit dem Jahr 1994 ununterbrochen ihr Vertrauen als ihr Bundestagsabgeordneter schenken. Diese Position ermöglicht es mir, bei wichtigen Entscheidungen in der Fraktion oder in Plenardebatten mitzuwirken und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger meiner bayerischen Heimat und meines Wahlkreises nachhaltig zu vertreten.“ Mit diesen Sätzen stellt sich der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger auf seiner Website dem Bürger vor. Dem Bundestag gehört Straubinger seit 1994 an; Straubinger vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis 230. Als ehemaligem Betriebsrat seien ihm soziale Fragen – insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmer – wichtig, betont Straubinger auf seiner Website. Allerdings sieht der CSU-Sozialexperte die soziale Gerechtigkeit ohnehin nicht gefährdet, den Deutschen gehe es besser als jemals zuvor, hat er immer wieder in Diskussionsrunden unterstrichen. Und wer weiß, dass Straubinger bis Herbst des vergangenen Jahres Generalvertreter der Allianz war, für den ist es nicht verwunderlich, dass er die Direktversicherungen preist und für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht hat.

    Straubingers soziale Gerechtigkeit

    Soziale Gerechtigkeit bekommt dabei den Anstrich eines Max Straubinger. Er führt seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz 166 Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zur Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst.

    Dabei nimmt es der CSU-Abgeordnete bei den eigenen Belangen nicht so genau. Wie jetzt der Blog abgeordnetwatch.de berichtet, verstieß Straubinger jahrelang  mit dem Wissen des Bundestags gegen Transparenzpflichten. Offenbar wurde es jetzt dem Bundespräsidium zu viel, im April 2020 wurden formal eine Reihe von Verstößen festgestellt. Allerdings erregen solche Konsequenzen in Zeiten von Corona nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Ob und wie die Verstöße geahndet oder überhaupt geahndet werden? Vermutlich gar nicht.

    Wenn Unrecht zu Recht wird

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten DVG sollte auf jeden Fall seine Ziele weiterverfolgen, denn Unrecht wird nicht zur Recht, wenn man es nur oft genug dazu machen lässt. Und im Bundestag sitzen momentan auch noch andere Abgeordnete, die andere Sichtweisen haben als der „Volksvertreter“ Straubinger, der Kämpfer für eine Doppelverbeitragung.

    Martin Reyher, Redaktionsleiter von abgeordnetenwatch zu Straubingers Verständnis von Transparenz:

     

    In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

    Was sagt Max Straubinger dazu?

    Er hat auf einen Hinweis von Franz B. reagiert. Hier seine Antwort im O-Ton:

    Sehr geehrter Herr B.,

    Vielen Dank für die Übersendung des Artikels des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Wie wichtig eine gute Gesundheitsversorgung ist, zeigt sich gerade in diesen Wochen. Ohne ausreichende Finanzmittel könnte unser leistungsfähiges Gesundheitssystem nicht diese Leistungen erbringen. Hätte ich in dieser Frage nachgegeben, wäre ich wohl als Lobbyist der Versicherungswirtschaft gebrandmarkt worden.
    Was wäre Ihnen lieber?
    Ich habe immer aus freien Stücken und ohne Anmahnung des Bundestagspräsidenten meine beruflichen Einkünfte dargelegt. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Bundestagsverwaltung diese ja nicht veröffentlichen können. Mein Fehler war, die Dreimonatsfrist um 4 bis 8 Wochen nicht eingehalten zu haben. Das tut mir Leid, hat aber bis 2018 niemand interessiert und es wurde auch nichts verborgen. Die Nichtangabe meines Umsatz aus der Landwirtschaft beruht auf zweideutiger Formulierung in den Darlegungen. Eine Abhängigkeit jedweder Art bei Bewirtschaftung von 6 Hektar Landwirtschaft werden wohl auch Sie als abenteuerlich ansehen.
    Ich hoffe das ich mit meinen Ausführungen ihr Informationsbedürfnis gestillt habe und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Max Straubinger

  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Solide Finanzlage der Krankenkasse

    Solide Finanzlage der Krankenkasse

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politischen Projekte erläutert und Fragen der Abgeordneten auch zum Haushaltsplan 2020 beantwortet. Der Minister ging auf ganz unterschiedliche Themen ein, darunter die internationale Gesundheitspolitik, die Pflege, die Krankenversicherungsbeiräge, die umstrittene sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten – und auch auf die Finanzlage der Krankenkassen.

    Stabile Finanzlage der Kassen

    Spahn bezeichnete die aktuelle Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als stabil. Ungeachtet der sichtbaren Konjunktureintrübung sei die Ausgangslage solide. So verfügten Krankenkassen und der Gesundheitsfonds über Rücklagen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Mit Beitragssatzprognosen für die künftigen Jahre hielt sich der Minister zurück und betonte, entscheidend seien die wirtschaftliche Entwicklung und anhaltendes Wachstum.

    Spahn ging im Ausschuss auch auf die steigenden Kosten für die Pflegeversorgung ein und kündigte für Mitte nächsten Jahres einen Vorschlag zur langfristigen Finanzierung der Pflege an. Eine Pflegevollversicherung lehnte der CDU-Politiker allerdings ab. Dies wäre eine falsche Schwerpunktsetzung zwischen den familiär und gesellschaftlich zu tragenden Aufgaben.

    Was die sogenannte Doppelverbeitragung der Betriebsrenten betrifft, macht Spahn deutlich, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Eine komplette Rückabwicklung der kritisierten Beitragssatzänderung von 2004 sei angesichts der Kosten in Höhe von rund 40 Milliarden Euro jedoch nicht möglich. Es gehe jetzt vor allem darum, die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen.

    Pressekontakt:

    Telefon: +49 (0)30 227 35642
    (montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
    freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
    Fax: +49 (0)30 227 36001

    Deutscher Bundestag|23.10.2019

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →