Tag: Bundeszuschuss

  • Krankenkassen in Nöten, wer muss zahlen?

    Krankenkassen in Nöten, wer muss zahlen?

    Beitrag: Andreas Reich DVG-e.V., Bild: Adobe-Stock

    Kaum ist die neue Regierung im Amt schon häufen sich die Hiobsbotschaften für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
    800 Millionen Euro wollen (müssen) Sozialministerium und Finanzministerium als Nothilfe den Krankenkassen zur Verfügung stellen.
    Doch wo sind die seit über 60 Jahre nicht gezahlten Gelder für die versicherungsfremden Leistungen?

    Für Leistungen die nach dem Gesundheitsministerium:

    Als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet man medizinische Leistungen, die familienpolitisch motiviert oder von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Hierzu gehören auch hiermit einhergehende Lohnersatzleistungen.

    Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:

    • die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
    • Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
    • Leistungen zur Empfängnisverhütung,
    • Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
    • das Mutterschaftsgeld und
    • Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
    • Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

    Der Bund beteiligt sich pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für entsprechende Leistungen, um die Finanzierung dieser familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben sachgerechter auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahler zu verteilen und die Solidargemeinschaft der Beitragszahler teilweise zu entlasten.

    Wie aber wird die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, entlastet, wenn der Staat die Finanzierung der familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben nur pauschal über Steuerzuschüsse beteiligt ist.

    So hat die Hans Böckler Stiftung in ihrer Veröffentlichung „Impuls 06 2005“ dargestellt, dass im Jahr 2002 den Krankenkassen keine pauschale Steuerzuschüsse geleistet wurden. Also dadurch eine Fehlfinanzierung von 21,7 Milliarden €uro entstanden ist.

    Und vergessen wir nicht, ab September 2003 begann der Prozess der Gesetzgebung zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in dessen Ergebnis wir Direktversicherte auf Grund einer Intervention des GKV zum GMG zur Kasse ab 01.04.2004 (Tag des Inkrafttretens des GMG) gebeten werden, da auf die Kapitalauszahlungen Steuern und Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Nicht zu vergessen, Verträge die weit vor diesem Termin abgeschlossen wurden haben keinen Bestandsschutz bekommen, was bei der staatlichen Riester Rente anders aussieht.

    Jahrzehntelang schwiegen und schweigen immer noch die Verantwortlichen der GKV und der Krankenkassen über die jährlichen konkreten Einnahmen und Ausgaben der versicherungsfremden Leistungen. Die Abrechnungen, die die Krankenkassen im Internet auf ihren Seiten veröffentlichen sind ein Hohn für die Beitragszahler.

    Damit jedem bewusst wird die fehlenden Zuschüsse mussten durch Beiträge der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen (nicht Verfassungskonform) finanziert werden.

    „Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kam im Jahr 2005 jedoch zu ähnlichen Ergebnissen. Die Ökonomen Volker Meinhardt und Rudolf Zwiener bezifferten den von Arbeitnehmern durch Beiträge fehlfinanzierten Anteil an den Ausgaben der Krankenversicherung für 2002 auf 17 Prozent – 21,7 Milliarden Euro. Und warfen die Frage auf, „ob die Finanzierung von Ausgaben zur Unterstützung der Familie von einzelnen Gruppen oder gesellschaftlich zu tragen“ sei.

    Wenn Familienförderung als „von der gesamten Gesellschaft zu leistende Aufgabe angesehen“ werde, liege ein „Fehleinsatz der Beiträge“ vor – zumindest, solange ganze Personenkreise der Beitragspflicht entzogen sind: Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.“
    Aus: Impuls 18-2008 der Hans Böckler Stiftung

     

    Wer sind die Betrogenen dieser Politik

    Die Pressemitteilungen der letzten Zeit vermitteln alle einen Eindruck.

    „In Kassen der deutschen Sozialversicherungen fehlt es an Geld – und es wird immer schlimmer. Experten warnen davor, dass die Finanzierungslücke zu einem großen Problem wird. Und zwar schnell.“
    Focus Online 24.04.2025

    „Sonst gehen Beiträge durch die Decke – Krankenkassen schlagen Alarm.“
    Welt 20.05.2025

    Klamme Krankenkassen: Die Gesundheitsministerin muss intelligent sparen.“
    Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.05.2005

    „Dramatische Lage der Krankenkassen – Rentner nun im Focus der Rettungsaktion.“
    Merkur vor 1 Woche

    Es wird einen massiven Einbruch an Sozialleistungen geben. Noch mehr höhere Beiträge in allen gesetzlichen Sozialversicherungen.

    Weitere Angriffe auf Kapitalauszahlungen bei Versicherungen.

    Weitere Gesetze wo die Beitragszahler zur Kasse gebeten werden, wie bei der Krankenhausreform die am 17.10.2024 im Bundestag beschlossen wurde.

    „Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert. Einer entsprechenden Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 21. März 2025 zugestimmt. Für eine Laufzeit von 10 Jahren werden ab 2026 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die Krankenhausreform hat eine weitere wichtige Hürde in der Umsetzung genommen. Mit dem Transformationsfonds helfen wir den Bundesländern, in moderne Klinikstrukturen zu investieren“, so Ex-Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

    Das hat Lauterbach verschwiegen:

    Dieser Transformationsfonds soll entgegen dem Koalitionsvertrag der Ampel nicht wie vorgesehen vom Bund und den Ländern finanziert sondern laut Gesetz durch die Länder und die Krankenkassen werden.

    Also wird den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen in die Taschen gegriffen.

    Wie lange wollen wir die gesetzlich Versicherten uns das gefallen lassen, wann zeigen wir unseren Protest?

    Hier sind Gewerkschaften, Sozialvereine und Verbände gefragt.Also wo seid Ihr?

    Fragen Sie alle im Bundestag vertetenden Parteien wann der Betrug mit den versicherungsfremden Leistungen aufhört.

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Schafft Vertrauen in die Rente!

    Schafft Vertrauen in die Rente!

    Die Zuschüsse des Bundes zur Rente sind keine Subventionen, sondern nur Ausgleich für seinen Griff in die Rentenkasse. So wird Vertrauen zerstört, statt Vertrauen zu schaffen.

    Von Karin Tutas

    War da was? Vor der Wahl versprachen (fast) alle Parteien eine Rentenreform – im Sondierungspapier zur Bildung einer Ampel-Koalition ist davon nicht mehr viel übriggeblieben. Keine Silbe mehr von einer grundlegenden Reform der Rentenversicherung, in die laut Sozialdemokraten alle Berufsgruppen und laut Grünen immerhin Selbstständige und Abgeordnete einzahlen sollen. Stattdessen laue Absichtserklärungen, die Rente weder zu kürzen noch das Eintrittsalter erhöhen zu wollen.

    So wird Vertrauen zerstört

    Das missfällt auch den Professoren Axel Börsch-Supan, Friedrich Breyer und Klaus M. Schmidt, wie sie in einem Gastbeitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Oktober 2021 deutlich machten – allerdings aus anderen Gründen. Zählen die gelehrten Herren doch gerade zu jenen, die seit Monaten Stimmung gegen den steigenden Bundeszuschuss zur Rentenkasse machen. Dass die Politik seit Jahrzehnten gesamtgesellschaftliche Leistungen der Rentenversicherung aufbürdet, lassen sie dabei geflissentlich unter den Tisch fallen. Eben jene so genannten versicherungsfremden Leistungen – das sind Leistungen, die nicht durch Beiträge finanziert sind – reißen jedes Jahr ein Milliardenloch in die Rentenkasse.

    Staat vergreift sich an Rentenkasse

    Seit 1957 hat der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Laut der ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) ist der Fehlbetrag in der Rentenversicherung mittlerweile auf rund 900 Milliarden Euro angewachsen. Genug, um eine auskömmliche Rente für heutige und künftige Generationen zu sichern.  Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten sogar laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018, die Beitragssätze für die Rentenversicherung um 2,2 bis 4,2 Beitragspunkte gesenkt werden.

    Davon wollen die Professoren nichts wissen und verweisen stattdessen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zum Reformbedarf in der Rentenversicherung. Aus dem Beitrag in der SZ geht allerdings nicht hervor, dass sie diese Expertise als Mitglieder eben dieses Gremiums (Klaus M. Schmidt als Vorsitzender) mit verfasst haben.

    Was ist mit den Beamten?

    Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter – so einfach ist das. Keine Silbe von stattlichen, durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – finanzierten Beamtenpensionen, die im Gegensatz zu den Renten auch im Corona-Jahr 2020 erhöht wurden. Interessant ist die Definition der Autoren für „hohe Rentenbezieher“. In ihren Augen sind das jene, „die oft durch Betriebsrenten, Wohneigentum oder private Altersvorsorge zusätzlich abgesichert sind“. Diese wollen sie stärker belasten als Bezieher niedriger Renten. Also noch eine Schippe drauf und all jene noch mehr bestrafen, die zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen fürs Alter vorgesorgt haben. Als ob es nicht ausreichte, dass Bezieher von Direktversicherungen oder Betriebsrenten bereits seit 2004 fast 20 Prozent ihrer Bezüge an Krankenkasse und Pflegeversicherung abdrücken müssen. Wenn die künftige Regierung dem Rat dieses wissenschaftlichen Beirats folgt, dann ist sie schlecht beraten.

    Professor Joachim Ragnitz fordert in “Bild”:

    Denkbar wäre, dass die Renten künftig nicht mehr so stark steigen wie bisher – und dass die Rentenanpassung nicht mehr an die Lohn-Entwicklung gekoppelt ist.

    Klar, kann er leicht fordern, er bekommt ja Pension statt Rente – und die liegt bei 70 Prozent des letzten Gehalts.  Bei 70 Prozent Rentenniveau müsste sich auch kein Rentner um sein Auskommen im Alter sorgen.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – schafft wieder Vertrauen in die Rente!

     

    Image by MiVargof from Pixabay

  • Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt schneller als gedacht. Mit der BKK24 verlangen mittlerweile zwei Krankenkassen mehr als 20 Prozent.

    Anfang 2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent – und er steigt weiter. Mit der BKK24 verlangen bereits zwei Krankenkassen Beiträge von mehr als 20 Prozent: die BKK24 20,4 Prozent für Kinderlose und 20,15 Prozent für Versicherte mit Kindern, die BKK Stadt Augsburg sogar 20,6 Prozent für Kinderlose und 20,35 Prozent für Versicherte mit Kindern.

    Mehr als 20 Prozent Beitrag

    Die Folgekosten der Corona-Pandemie werden jetzt auf die gesetzlichen Krankenkassen umgewälzt, wie bereits zu erwarten war. Anfang 2021 erhöhten sie ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 durch die Bank weitere Erhöhung geben. Der Zusatzbeitrag wird um mindestens weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. Es kann indes gut sein, dass sich andere Kassen ein Beispiel an der BKK24 und der BKK Stadt Augsburg nehmen und die Zusatzbeiträge gleich auf 2,5 Prozent anheben.

    Zwei Kassen als Vorreiter

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Kündigungsfristen einhalten

    Vorsicht! Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, wie „T-Online“ schreibt:

    „So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.“

    Ursachen der Schieflage

    Wie kam es zu der Entscheidung der BKK24? Wie die BKK24 selbst auf ihrer Homepage schreibt: „Die BKK24 hat Ende Juli 2021 beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Mit unserer Meldung sind wir einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vollumfänglich nachgekommen. Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um eine einzige Altlast, die jetzt aufkam und gelöst werden muss. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes. Das BAS hat unsere Meldung und damit verbundene Lösungsschritte geprüft und genehmigt, sodass wir nun unsere Kundinnen und Kunden über eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent informiert haben. Was dies für unsere Versichertengemeinschaft bedeutet, haben wir im anhängenden Sondermailing exemplarisch dargestellt. Im kommenden Frühjahr soll der Zusatzbeitragssatz wieder gesenkt werden – orientiert am dann geltenden bundesweiten Durchschnitt. Uns ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz unserer Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Zudem ändert sich auch an unseren über 90 Extraleistungen und dem umfangreichen Service nichts.“

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie 
    verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis sind vor allem das Angebot 
    an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.

    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.

    Schweden als Vorbild

    Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.

    Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss  an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.

    Rentenkasse geplündert

    „Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.

    Übergriffiger Staat

    Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.

    Bestandsschutz ausgehebelt

    Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:

    • 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
    • Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
    • Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
    • Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
      • Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
      • die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
      • Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
      • Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
      • die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
    • Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
    • Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
    • 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
    • Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
    • Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
    • Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
    • In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
    • Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
    • Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
    • Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
    • Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
      • Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
      • Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
    • Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
    • Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
    • Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
    • Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
    • Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
    • Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
    • Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.

    Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.

     

    Bild von leo2014 auf Pixabay

  • Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent, 2022 wird er aller Voraussicht auf zwei Prozent steigen. Damit zahlen gesetzlich Krankenversicherte ohne Kind 19,9 Prozent und mit Kind  19,65 Prozent Krankenkassenbeitrag.

    Aufgrund der Corona-Pandemie schießen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ins Kraut. Anfang 2021 erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 eine weitere Erhöhung des Krankenkassenbeitrags geben. Der Zusatzbeitrag wird um weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. „Wenn die Bundesregierung keine weiteren Zuschüsse für die Krankenkassen beschließt, würde der Zusatzbeitrag von derzeit 1,3 auf 2,0 Prozent steigen“ – und das wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Höherer Krankenkassenbeitrag

    Der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben wachse so stark, schreibt die „Welt“, dass der bereits um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöhte Bundeszuschuss 2022 nicht ausreichen werde. Die Regierung müsse noch vor der Wahl einen weiteren zusätzlichen Zuschuss auf den Weg bringen, forderte Hoyer. „Ansonsten drohen spätestens zum Jahreswechsel Beitragssatzanhebungen auf breiter Front.“ Nur die Regierung hat zurzeit andere Probleme. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Versicherten bereits im Mai auf höhere Beiträge eingestimmt.

    Rekorddefizit droht

    Den gesetzlichen Krankenkassen droht in der kommenden Legislaturperiode laut „Ärzteblatt“ ein Rekorddefizit. Eine im Auftrag der DAK-Gesundheit erstellte Studie des Berliner IGES-Instituts komme zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungslücke je nach Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 zwischen knapp 23 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.

    Im Grunde wird es genauso laufen wie Ende 2020. Die Krankenkassen haben gewarnt, gedroht – und dann erhöht. Das heißt, die Millionen von gesetzlich Krankenversicherten müssen sich auf 19,65 (mit Kindern) oder 19,9 Prozent (kinderlos) Krankenkassenbeitrag einstellen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

    Krankenkassenbeitrag            14,6 Prozent
    + Zusatzbeitrag                        2,0 Prozent
    + Pflegebeitrag                        3,3 Prozent
    —————————————————-
    Gesamtbeitrag                        19,9 Prozent

    Wechsel der Kasse im Blick

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei 100 Euro sind das monatlich 19,90 statt 19,20 Euro – 70 Cent mehr, bei 200 Euro somit 39,80 statt 38,40 Euro, also 1,40 Euro und bei 300 Euro schließlich 59,70 statt 57,60 Euro, was 2,10 pro Monat mehr bedeutet – aufs Jahr gerechnet 8,40 Euro, 16,80 Euro oder 25,2 Euro mehr. Wer gar tausend Euro Betriebsrente bezieht oder als Direktversicherter tausend Euro monatlich hat, muss 84 Euro mehr zahlen.

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. 
    Neben dem Preis sind vor allem das Angebot an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleich Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.

    Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus.  Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.

    Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die   Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.

    Staat prellt Rentenkasse

    „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der  Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”

    Hier anmelden … 
    Flyer
    DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1

    Image by Marek Studzinski from Pixabay

  • So plündert der Staat die Sozialkassen

    So plündert der Staat die Sozialkassen

    Der Staat hat allein die Rentenkasse um mittlerweile 870 Milliarden Euro geplündert. Jetzt sind auch die Krankenkassen dran – und der Raubzug bei den Sozialkassen geht weiter.

    2019 bürdete der Staat der Rentenkasse rund 110 Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig gewesen wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 72 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse blieb auf einem Defizit von 37,7 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr weiter. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Sozialkassen geplündert

    Es schert den Staat einen Dreck, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. Der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Die Sozialkassen werden systematisch geplündert. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse muss bluten

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis 2019 rund 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzlichen Wohltaten begleichen müssen.

    Krankenkasse angezapft

    Der Staat plündert aber nicht nur die Rentenkasse, jetzt geht er auch an die Reserven der Krankenkassen, die übrigens von Direktversicherten und Betriebsrentner seit 2003 aufgefüllten wurden: Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zahlen sie Vollbeiträge auf ihre Kapitalauszahlung oder monatliche Rente. Da sind einige Milliarden Euro zusammengekommen, die Begehrlichkeiten beim Staat wecken.  Es sei, so Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, davon auszugehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr vor einer Finanzierungslücke von mindestens 16 Milliarden Euro stehen werde, wahrscheinlich sogar mehr. Alle Reserven bei den Krankenkassen seien Ende 2021 jedoch aufgrund politischer Eingriffe aufgebraucht. Sprich, der Staat hat wieder einmal die Sozialkassen geplündert. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dem “Ärzteblatt” zufolge für eine Anhebung auf 1,4 Prozent votiert, heraus gekommen sind 1,3 Prozent. Das dürfte indes nicht das Ende der Fahnenstange sein. Baas prognostiziert, dass die Beiträge 2022 „deutlich steigen“ werden.

    Union zündet Nebelkerzen

    Wie systematisch die Union beispielsweise das Thema vernebelt, zeigt eine Redebeitrag des CSU-Abgeordneten Stefan Stracke zur Einführung der Grundrente am 16. Mai 2019. Er sitzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales . 

    Eine Plünderung der Sozialkassen wird es mit uns nicht geben
    … Als Union wollen wir die Lebensleistung von Menschen honorieren, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Menschen, die in ihrem Leben alles richtig gemacht haben, aber im Alter dennoch auf Unterstützung des Staates angewiesen sind, sollen im Alter mehr haben als diejenigen, die nicht gearbeitet und nicht für das Alter vorgesorgt haben. Das ist unser sozialpolitischer Anspruch.  … Weil Herrn Scholz das Geld ausgegangen ist, will Heil nun zur Finanzierung seines Grundrentenkonzepts in die Sozialkassen greifen. Im Klartext: weniger Steuermittel, stattdessen Beitragsmittel für die Grundrente. Diese Querfinanzierung aus verschiedenen Sozialversicherungsbereichen lehnen wir ab. Diese Querfinanzierung ist keine solide Grundlage für eine Grundrente. Ein Griff in die Kassen der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung bedeutet letztendlich, dass die Rücklagen, die dort mühsam aufgebaut wurden, schneller verbraucht werden, und führt letztendlich zu Beitragssatzsteigerungen. Solche Beitragssatzsteigerungen belasten gerade diejenigen, die ein geringeres Einkommen haben, die im unteren oder im mittleren Einkommensniveau unterwegs sind. Und: Beitragssatzsteigerungen bedeuten letztendlich auch weitere Belastungen für die künftige Generation. Nein, solche Mehrausgaben für die Grundrente müssen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist etwas, was mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in diesem Bereich zu tun hat … die CSU hat vor zwei Monaten ihr Grundkonzept vorgestellt. Wir setzen auf eine Lösung bei der Grundsicherung im Alter. Wir wollen einen Freibetrag für die gesetzliche Rente von bis zu 212 Euro einführen. On top gibt es einen weiteren Freibetrag für die Mütterrente. Wir wollen damit die Erziehungsleistung honorieren. Das bedeutet: Wir haben eine Konzeption. Wir setzen uns für diejenigen ein, die etwas geleistet haben. Dies soll sich auch im Leben auszahlen. Eine Plünderung der Sozialkassen für eine Grundrente mit der Gießkanne wird es mit uns jedenfalls nicht geben.”

  • Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    „Auch Rentner müssen ihren Beitrag leisten“, fordert Antje Höning von der „Rheinischen Post“. Sie reiht sich ein in den Chor derjenigen, die den Rentner die jüngste Erhöhung missgönnen und Nullrunden fordern. Der Druck auf Rentner wächst.

    Bereits im Mai hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan vorgeschlagen, die für Juli geplante Rentenerhöhung auszusetzen. Raffelhüschen wiederholte jetzt seine Forderung. Die leitende Wirtschaftsredakteurin, Antje Höning, der „Rheinischen Post“ stößt jetzt ins gleiche Horn. An den Rentner gehe die Corona-Krise finanziell bislang vorbei.

    Der Druck auf Rentner wächst

    Offensichtlich hat die studierte Volkswirtin noch nie etwas von der „Teufel-Tabelle“ gehört, ansonsten würde sie nicht behaupten, das sich „die Rentenversicherung zu einem Viertel aus Bundesmitteln finanziert“. Der Zuschuss des Bundes ist nur ein unzureichender Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet.

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen.

    Renten könnten heute höher sein

    Ohne diesen wiederholten Griff in die Rentenkasse und ohne die missglückte Riester-Rente könnten die Renten heute deutlich höher sein. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent, während die Pensionäre sich über 70 Prozent ihres letzten Gehalts freuen können. Von den Rentner zu fordern, sie „müssen ihren Beitrag leisten“, ist gelinde gesagt überheblich.

    Das von ihr monierte „satte Rentenplus“ ergibt sich aus der Rentenformel, die eine studierte Volkswirtin kennen sollte. Für 2021 ist die Nullrunden bei den Renten eh schon beschlossene Sache. Ob es 2022 wirklich zu einer Rentenerhöhung kommen wird, ist zweifelhaft.

    Antje Höning sollte sich lieber fragen, was die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission zwei Jahre lange getrieben hat. Die Rentenkommission war nur Feigenblatt der Regierung, um nichts entscheiden zu müssen. Das sind zwei verlorene Jahre, die hätten besser genutzt werden können, das Rentensystem nachhaltig aufzustellen. Unsere Nachbarn machen es uns vor, wie auskömmlich Altersvorsorge sein kann.

    Antje Höning wir müssen dringend über die Rente reden – und nicht nur wir, sondern die ganze Republik.

     

    Bild von BRRT auf Pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →