Tag: Deutsche Rentenversicherung

  • Altersvorsorge neu denken

    Inhalt:

    1. HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    2. Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

     

    HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    von Sybille Both

    Die Versicherungsfremden Leistungen werden gern unterschlagen.

    HR1 Radio hat am 06.08.2025 ausführlich über die Rente und ihre Finanzierung und die damit verbundenen Probleme berichtet. Und jedes Mal wenn in Funk oder Fernsehen über die Rente gesprochen wird, kommt es dann zu den Halbwahrheiten über diese  “staatliche Subvention ” der Rentenkasse.

    Aber so sieht es nämlich wirklich aus: Die gesetzliche Rentenkasse wird stetig geschmälert durch die Auszahlung von versicherungsfremden Leistungen. Der Staat stiehlt sich zum großen Teil aus seiner Verantwortung und nimmt den beitragszahlenden Rentner einen Teil ihrer Einzahlung wieder weg.

    Ein Rentenloch von 32 Milliarden Euro

    In 2025 fließen 121 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse. ABER: Die Rentenkasse muss mit 153 Mrd Euro Aufgaben stemmen, die nichts mit der Rente zu tun haben!  Die sogenannten “versicherungsfremden Leistungen“. Das sind Leistungen, für die die diese Gruppe der Rentenempfänger keine Beiträge eingezahlt haben. Darunter die Mütterrente und  Kindererziehungszeiten -Renten für Spätaussiedler  -Kriegsfolgelasten -, Ausgleich NS Unrecht –Arbeitsmarktmaßnahmen.

    Das noch offene Finanzloch in Höhe von 32 Mrd. Euro tragen nur die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen allein, obwohl diese Finanzierung eine Solidaraufgabe aller Bürger ist. Kein Beamter, kein Politiker und kein freiwillig Versicherter zahlt dafür ein.

    14 Prozent Verlust wegen versicherungsfremder Leistungen

    Dadurch schrumpft die Rente ständig, weil der Staat sich einfach bedient!  Ohne diese Zweckentfremdung wäre für uns Rentner heute die Rente um 13,6 % höher. Wir bekämen dann mehr als  48% von den Beiträgen des gesamten Arbeitslebens!  Im Gegensatz dazu  bekommen Beamte und Politiker 72 % vom letzten Einkommen und müssen bisher nicht für diese staatlich verordneten versicherungsfremden Leistungen etwas abgeben.

    Wir brauchen eine ehrliche Rentenreform!  –  Die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen!!!

    HR1: “versuchen in unserer Berichterstattung eine ausgewogene Darstellung”

    In dieser transparenten Form sollten Fernsehen und Presse berichten. Die 121 Mrd. Euro an staatlichen Zuschüssen sind KEINE “Staatliche Subvention” für die Rentenkassen, sondern das ist der Beitrag des Staates zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Und es bleibt noch immer dieses Defizit von 32 Mrd. Euro, die den Rentnern allein aufgebürdet werden. Wir haben diese obige Richtigstellung an HR1 geschickt. Eine Antwort erhielten wir umgehend. Der Tenor: “es ist eine komplexe Materie” und  “Es stimmt, dass diese (versicherungsfremden) Leistungen die Rentenkasse stark belasten und zu einer schleichenden Reduzierung der Rente führen können”.

    Sowohl Politik als auch Funk und Presse müssen sich ehrlich machen in dieser Rentendebatte.

     

    Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

    Von Thomas Quednau

    Es ist ein politischer Skandal, dass offensichtlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Teil der staatlichen Verwaltung/ der staatlichen Organisation nicht im Stande ist, die Entscheidungen vom 20. Dezember 2024 (siehe unten, Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446) und die politischen und gesetzlichen Vorgaben des Parlaments/ der Legislative zeitnah, nachprüfbar und fehlerlos umzusetzen. Als Staatsbürger, Steuerzahler und Rentner dieses Landes mehren sich bei mir nach ähnlichen Erfahrungen aus jüngster Zeit in anderen Bereichen staatlicher Organe die Zweifel an der Funktions- und Leistungsfähigkeit dieses Staates und seiner Verwaltung.

    Ich stelle folgendes fest: Im Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2024, heißt es auf Seite 1:
    – Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 … vom 20. Dezember 2024:
    – § 1 Absatz 1 Der Beitragssatz nach § 55 … wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder festgesetzt.
    – § 1 Absatz 2 Die Anhebung … nach Absatz 1 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem am 31. Dezember 2024 geltenden Beitragssatz kann auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf … für die Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt; für die Beitragsabführung … usw. …

    Das zitierte Bundesgesetzblatt kann ich gerne zur Prüfung zur Verfügung stellen.

    Aus diesen vorgenannten zitierten Ausführungen im Bundesgesetzblatt ist selbst bei großzügigster Fantasie nicht abzulesen, dass im Juli 2025 der einmalige Beitragssatz von 4,8 Prozent auf die neue Basis der ab 01. Juli 2025 geltenden und um 3,74 Prozent erhöhten Brutto-Rente anzuwenden ist. Dem Verfasser des Bundesgesetzblattes vom 20. Dezember 2024 war die Erhöhung der Rente sowie der Steigerungsprozentsatz von 3,74 Prozent zum Monat Juli 2025 noch gar nicht bekannt.

    Im Übrigen ist es für mich als Rentner ein Skandal, dass mir die gesamte Nachforderung aus dem vorangegangenen Halbjahr Januar bis Juni 2025 im Monat Juli in Abzug gebracht wird. Ich muss billigend in Kauf nehmen, dass die Rentenversicherung nicht im Stande war, seit Jahresbeginn 2025 binnen sechs (6) Monaten die Erhöhung des Beitrags zur PV von 3,4 % auf 3,6 % in der Rentenzahlung anzupassen.

    Dieses Unvermögen einer staatlichen Organisation ist kennzeichnend für den defizitären und maroden Zustand in Deutschland: Kaputte Straßen, bröckelnde Brücken, sanierungsbedürftige Schulen, fehlende Lehrer, Schulden in Milliardenhöhe, die keine Nachfolgegeneration wird zurückzahlen können, aber Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen ohne (!) Anhörung (Unterrichtung durch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner) automatisch, hier: zum 01. Juli 2025, um 5,4 % sowie Anpassung der fiktiven Bemessungsbeiträge für die Altersentschädigung der Abgeordneten, ehemaligen Mitglieder des Bundestags und ihre Hinterbliebenen um 5,4 %.

    Im Rahmen der von der Politik empfohlen Altersvorsorge („Die Rente reicht nicht!“) habe ich in den 1990-iger Jahren als Sparvertrag eine Direktversicherung abgeschlossen. Aus der einmaligen Ablaufleistung bzw. aus mein Sparvermögen im Jahr 2016 zahle ich infolge der im Jahr 2004 in Kraft getretenen, rückwirkenden staatlich legitimierten Zwangsverbeitragung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) über 20 % Zwangsbeitrag an meine Krankenkasse. Und hier bitte beachten: Ich zahle auch Beiträge für die PV aus der Leistung der Direktversicherung. Hier hat die Krankenkasse mühelos im Februar 2025 den Beitrag für Januar 2025 rückwirkend von 3,4 % auf 3,6 % umgestellt. Frage: Warum war die Umstellung für die Krankenkasse ohne Probleme möglich und warum schafft das die Rentenversicherung nicht?

    Mein Fazit: In Deutschland haben wir den Tatbestand des kollektiven Staatsversagens erreicht.

    Foto: pixabay

  • Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.

    von Helmut Achatz

    Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.

    Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

    Grundrente versus Grundsicherung

    Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

    Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

    Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:

    Grundrente brutto ≠ netto

    Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt

    850 + 85 = 935 Euro.

    Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.

    Grundrente                               925,40 Euro
    Krankenkassenbeitrag        – 67,55 Euro
    Zusatzbeitrag                         –  4,63 Euro
    Pflegebeitrag                         – 28,22 Euro
    ————————————————-
    Grundrente netto                824,99 Euro

    Was von der Grundrente netto übrig bleibt

    Was von der Grundrente weggeht                              Quelle: Norbert Böttcher

    Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.

    Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.

    Wie sich der Freibetrag auswirkt

    Was der Freibetrag pro Monat bringt                         Quelle: Norbert Böttcher

    Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

    Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse

    Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.

    Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”

    Berechnung des Freibetrags

    grundsicherung_grundrente_freibetrag
    So errechnet sich der Freibetrag        Quelle: Norbert Böttcher

    Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.

    Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.

    Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

    Abkehr vom Äquivalenzprinzip

    Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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