Tag: DVG

  • Vertrauen in Rente schwindet

    Vertrauen in Rente schwindet

    Das Vertrauen in das Rentensystem schwindet zusehends. Vor allem 40- bis 50-Jährige blicken mit Angst auf den Ruhestand, den sie wegen Magerrenten kaum werden genießen können. Sicherheit im Alter? Fehlanzeige. Betriebliche Vorsorge wird ihnen durch hohe Sozialabgaben vermiest. Misstraut der Rente.

    Mehr als ein Drittel der von “Weltsparen.de” Befragten gab an, dass sie kein Vertrauen in die staatlichen Renten haben. Je näher die Befragten der Rente sind, desto größer das Misstrauen. Von den 40- bis 49-Jährigen bezweifelt Weltsparen.de zufolge sogar mehr als die Hälfte (53,2 Prozent), dass die staatlichen Renten für eine auskömmliche Grundlage im Alter reicht. Bei der Einschätzung der künftigen Rente gibt es Unterschieden zwischen West und Ost: In Ostdeutschland liegt die Skepsis gegenüber staatlichen Renten mit 41 Prozent fast zehn Prozent höher als im Westen.

    Misstraut der Rente

    Weltsparen.de ist übrigens nicht das erste Finanzinstitut, das eine derartige Befragung durchführte: Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    3 Tipps für die Altersvorsorge

    1. Rentenbescheide regelmäßig überprüfen: Nahezu jeder zweite Rentenbescheid für die gesetzliche Rente ist laut des Bundesverbands der Rentenberater fehlerhaft. Regelmäßiges Überprüfen der angerechneten Rentenzeiten innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen und eine Rentenkontoklärung können helfen, dass beispielsweise Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
    2. Rentenlücke ermitteln und Rentenziel festlegen: Die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Bedarf zum Leben wird nach wie vor massiv unterschätzt. Oft werden Gehaltssteigerungen im Laufe des Erwerbslebens nicht berücksichtigt und die eigene Lebenserwartung unterschätzt.
    3. Bestehende Anlagen prüfen und Optionen abwägen: Vertrag abgeschlossen – und gut? Nicht ganz. Anlagen zur Altersvorsorge sollten nicht nur vor Abschluss, sondern auch geprüft werden. Vor allem sollte der Altersvorsorger prüfen, wie viel Sozialabgaben er später zahlen muss und was das für die Rendite bedeutet.
  • Angst um die Rente wächst

    Angst um die Rente wächst

    Angela Merkel hinterlässt einen Renten-Trümmerhaufen, wenn sie geht. Ab 2025 wird das Rentenniveau schrittweise fallen, während die Altersarmut wächst.  Verständlich, dass die Angst wächst.

    Im kommenden Jahr wird das Rentenniveau steigen, aber nicht, weil die Rentner mehr bekommen, sondern weil das Durchschnittsentgelt der Versicherten sinkt, wie das im Versicherungsdeutsch heißt – klingt erst einmal paradox, ist aber logisch. Für die Rentner im Westen ist die Nullrunde 2021 bereits ausgemachte Sache. So langsam dämmert es vielen hierzulande, was Corona für sie und ihre Renten bedeutet – weniger Geld im Alter. Das ist kein vages Gefühl – die Deka-Bank hat in einer Umfrage ermittelt, dass „rund 40 Prozent der Deutschen erwarten, dass das Rentenniveau sinken wird“, wie die „Bild“ daraus zitiert. 55 Prozent machen sich der Umfrage zufolge Sorgen, dass sie im Alter ihren Lebensstandard deutlich reduzieren müssen. „Die gesetzliche Rente ist zwar weiterhin sicher, allerdings reicht sie längst nicht mehr aus, um damit später einmal den Alltag zu bestreiten“, so die Deka-Ökonomin Gabriele Widmann.

    Angst um die Rente

    Es ist klar, das Geld, das heute für Corona-Hilfen ausgegeben wird, fehlt morgen, um die Renten zu finanzieren. Die Regierung unter Angela Merkel hat es versäumt, die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Selbst die Privilegierung der Riester-Rente hat nicht dazu geführt, dass mehr Menschen eine Riester-Rente abschließen und auch besparen – im Gegenteil. Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen wird den Betroffenen durch die Vollverbeitragung in der Rentenphase vergällt. Die private Altersvorsorge leidet unter der Negativzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB), die Merkel & Co. nicht verhindert haben.

    Die von der Merkel-Regierung eingesetzte Rentenkommission hat nach eineinhalb Jahren nur heiße Luft produziert. Von der Rentenkommission kam nur der Vorschlag: Es wird nach 2025 höhere Rentenbeiträge und ein sinkende Rentenniveau geben. Offensichtlich wollen wir Deutsche nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen.

    Rentenniveau wird sinken

    Der Beitragssatz darf künftig bis auf 24 Prozent steigen und das Rentenniveau darf auf 44 Prozent fallen – das ist mehr oder weniger das Ergebnis der Rentenkommission. Welche konkreten Grenzen jeweils gültig seien, solle die Bundesregierung künftig immer in Sieben-Jahres-Schritten festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum von 2026 bis 2032. „Die Festschreibung der jeweiligen Haltelinien sollte jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien vorgenommen werden“, heißt es in dem Kommissionsbericht.

    Was uns nach 2025 erwartet, dürfte jedem klar sein: ein schrittweises Absenken des Rentenniveaus. Das „Portal Sozialpolitik“ gibt einen Ausblick auf die Jahre nach 2025 – und der sieht düster aus.

    Rentenniveau

    Prognose für die Entwicklung des Rentenniveaus                              Quelle: Portal Sozialpolitik

    Im Moment ist sogar zweifelhaft, ob die gegenwärtige doppelte Haltelinie, die einen Beitragssatz von 20 Prozent und ein Rentenniveau von 48 Prozent vorsieht, wirklich bis 2025 greift. Nach 2025 wird es allerdings kein Halten mehr geben. Die Jungen müssen sich auf höhere Beiträge und die Alten auf ein niedrigeres Rentenniveau einstellen.  Eine Analyse des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) sagt laut „Frankfurter Allgemeinen“ deswegen einen beschleunigten Anstieg der Beitragssätze und einen entsprechend erhöhten Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt voraus. Die Folge der Versäumnisse der Merkel-Regierung wird sein, dass eine ganze Generation in die Altersarmut rutscht, weil das Problem Rentenreform verschleppt wurde.

    Paradox Rentenniveau

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

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    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

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    200118_Leserbrief

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  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

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  • Kassenbeitrag ab 2021 bei 20 Prozent

    Kassenbeitrag ab 2021 bei 20 Prozent

    2021 präsentieren die Krankenkassen den Versicherten die Rechnung für die Corona-Pandemie. Die AOK redet bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags, was den gesamten Kassenbeitrag auf mehr als 20 Prozent steigen ließe.

    Irgendwer muss die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie tragen – und das werden auf alle Fälle die gesetzlich Krankenversicherten sein. „Ohne Gegensteuern droht ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 auf 2,5 Prozent“, prognostiziert der AOK-Bundesvorstandsvorsitzende Martin Litsch (AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse) gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“. Um die Wähler nicht zu verschrecken, wird die Bundesregierung damit bis nach der Bundestagswahl warten und dann erst die Katze aus dem Sack lassen.

    Kassenbeitrag bei 20 Prozent

    Im Grunde ist das, was Litsch prognostiziert, nichts neues. Ähnliches hat schon der „Tagesspiegel“ im Mai angedeutet, wie der DVG damals bereits schrieb. Neu ist nur, dass der Beitragsschock wohl noch schlimmer wird, als im Mai angenommen, denn die Folgen des zweiten Lockdown sind darin noch nicht enthalten. Es könnte auch gut sein, dass es nicht bei einer Verdoppelung bleibt. Es ist durchaus denkbar, dass die Krankenkassen nicht nur den Zusatzbeitrag erhöhen, sondern auch den allgemeinen Satz von derzeit 14,6 Prozent. Denn aus den bislang veranschlagten 14 Milliarden Euro, die den Krankenkassen fehlen, sind bereits 17 Milliarden Euro geworden, wie der Bayern-Chef der Techniker Krankenkasse, Christian Bredl, der „Augsburger Allgemeinen“ gegenüber erwähnt – und davon solle nicht mal ein Drittel vom Staat kommen.

    Für Rentner ist das doppelt bitter, denn bereits heute ist eine Nullrunde 2021 ausgemachte Sache. Dazu kommt dann noch die Beitragserhöhung der Krankenkasse. Ihre realen Netto-Renten werden somit 2021 deutlich sinken.

    Was bedeutet die geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags für Betriebsrentner und Direktversicherte? Vorausgesetzt, die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (Sozialgesetzbuch) wird wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant von 159,25 auf 164,50 Euro erhöht. Durchgerechnet an Beispiel einer einmaligen Kapitalauszahlung von 100 000 Euro.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (fiktiv verteilt auf 120 Monate)
    -164,50 Euro Freibetrag
    668,83 Euro werden verbeitragt
    -97,65 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -16,71 Euro Zusatzbeitrag (2,5 %)
    -27,50 Euro Pflegebeitrag* (3,3 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    = 141,86 Euro monatlich für KV + PV

    *Wer Kinder hat zahlt 3,05 % Pflegebeitrag.

    Von der fiktiven monatlichen Rente von 833,33 Euro bleiben nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag 691,47 Euro netto übrig.

    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    82 976,80 Euro Netto-Auszahlung übrig
    -17 023,20 Euro Gesamtbeitrag KV + PV bezogen auf 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    „Auch Rentner müssen ihren Beitrag leisten“, fordert Antje Höning von der „Rheinischen Post“. Sie reiht sich ein in den Chor derjenigen, die den Rentner die jüngste Erhöhung missgönnen und Nullrunden fordern. Der Druck auf Rentner wächst.

    Bereits im Mai hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan vorgeschlagen, die für Juli geplante Rentenerhöhung auszusetzen. Raffelhüschen wiederholte jetzt seine Forderung. Die leitende Wirtschaftsredakteurin, Antje Höning, der „Rheinischen Post“ stößt jetzt ins gleiche Horn. An den Rentner gehe die Corona-Krise finanziell bislang vorbei.

    Der Druck auf Rentner wächst

    Offensichtlich hat die studierte Volkswirtin noch nie etwas von der „Teufel-Tabelle“ gehört, ansonsten würde sie nicht behaupten, das sich „die Rentenversicherung zu einem Viertel aus Bundesmitteln finanziert“. Der Zuschuss des Bundes ist nur ein unzureichender Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet.

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen.

    Renten könnten heute höher sein

    Ohne diesen wiederholten Griff in die Rentenkasse und ohne die missglückte Riester-Rente könnten die Renten heute deutlich höher sein. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent, während die Pensionäre sich über 70 Prozent ihres letzten Gehalts freuen können. Von den Rentner zu fordern, sie „müssen ihren Beitrag leisten“, ist gelinde gesagt überheblich.

    Das von ihr monierte „satte Rentenplus“ ergibt sich aus der Rentenformel, die eine studierte Volkswirtin kennen sollte. Für 2021 ist die Nullrunden bei den Renten eh schon beschlossene Sache. Ob es 2022 wirklich zu einer Rentenerhöhung kommen wird, ist zweifelhaft.

    Antje Höning sollte sich lieber fragen, was die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission zwei Jahre lange getrieben hat. Die Rentenkommission war nur Feigenblatt der Regierung, um nichts entscheiden zu müssen. Das sind zwei verlorene Jahre, die hätten besser genutzt werden können, das Rentensystem nachhaltig aufzustellen. Unsere Nachbarn machen es uns vor, wie auskömmlich Altersvorsorge sein kann.

    Antje Höning wir müssen dringend über die Rente reden – und nicht nur wir, sondern die ganze Republik.

     

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  • Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Deutsche Sparer verlieren allein 2019 mehr als 29 Milliarden Euro, 2020 dürfte der Verlust vermutlich sogar noch höher sein. Grund ist der negative Realzins, denn die Inflation ist höher als die Zinsen.

    Realzins ist Zinsen minus Inflation. Bei null Zinsen und einer Inflation von 0,6 Prozent ergibt sich ein negativer Realzins. Das heißt, das Vermögen der Sparer wird systematisch weniger wert. Die DZ Bank hat für 2019 bezogen auf die deutschen Sparer einen Vermögensverlust von mehr als 29 Milliarden Euro errechnet. Grund dafür sei der Realzins von im Schnitt minus 0,6 Prozent im vergangenen Jahr.

    Deutsche verlieren Geld

    Wegen der niedrigen Zinsen und dem geringen Risikoappetit der deutschen Sparer hat sich nach Ansicht der DZ Bank ein „Geldanlagestau“ gebildet, wie die Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) feststellt. Irgendwie müssen die Deutschen Masochisten sein, denn sie parken immer noch einen großen Teil ihres Vermögens auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern. Der Deutschen Bundesbank zufolge waren das Ende des ersten Quartals 2020 rund 2,6 Billionen Euro – in Zahlen 2 600 000 000.

    Während der Corona-Krise sei die Sparneigung privater Haushalte sogar noch gewachsen, so der BVI. Um die Ersparnisse allerdings vor Vermögensverlust zu schützen, seien Anlagen in Sachwertanlagen wie Aktien und Fonds notwendig.

    Da die Deutschen aber über vergleichsweise geringes Finanzwissen verfügen, scheuen sie davor zurück und bunkern ihr Geld lieber zu negativen Realzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Oder sie vertrauen es Versicherungen an, um am Ende festzustellen, dass ihr Vermögen weniger geworden ist, weil sich Versicherer, Staat und Sozialversicherungen an den Ersparnissen bedienen in Form von Abschlussprovisionen, Verwaltungs- und Managementgebühren, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ein auskömmliche Altersvorsorge sieht anders aus.

    Es gibt hierzulande nur wenige, die das anprangern. Darunter ist beispielsweise Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, wie er in einem Interview im „Morgenmagazin“ verdeutlicht. Die Sendung ist zwar schon zehn Jahr alt, die Aussagen haben aber nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Auch Hermann-Josef Tenhagen von „Finanztip“ rät eher von der Versicherung ab.

    schlichtweg Geldvernichtung

    Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ akribisch vorgerechnet, was bei Kapitallebensversicherungen alles weggeht. Im SWR hat er ein Interview gegeben, das bei Youtube abrufbar ist. Wenn wir schon bei Büchern sind: Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen. Im Dezember 2019 erschien ihr neues Buch „Rente rauf“. Das war nur dank Schwarmfinanzierung möglich. Darin erklären die beiden Verbraucherschützer, wie uns Politik und Versicherungsbranche seit Jahren verschaukelt.

    Die „Welt“ klärt ebenfalls über die Zusammenhängen auf: „Schon seit 2004 müssen Menschen, die per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, die vollen Versicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zahlen – früher war es nur der Arbeitnehmeranteil, nicht aber der Arbeitgeberanteil. Und seit das neue Gesetz gilt, gibt es Proteste und Anläufe einzelner politischer Lager dies zu ändern.“ Richtig, dagegen rennt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) schon seit Jahren Sturm.

     

  • Riester ist eine Sackgasse

    Riester ist eine Sackgasse

    Riester ist nach 18 Jahren gescheitert. Beschäftigte und Versicherer haben das begriffen, die Politiker wollen dennoch weitermachen – und unsere Altersvorsorge komplett ruinieren. Riester ist eine Sackgasse.

    Statt über den Tellerrand, sprich die Landesgrenze beispielsweise nach Österreich oder Schweden zu schauen, doktern Politiker der großen Koalition weiter an der Riester-Rente herum, obwohl die nur noch ein Zombie ist. Die Versicherungsbranche will die Beitragsgarantie kippen, die Versicherten lassen ihre Verträge ruhen oder schließen erst gar keine mehr ab. Was muss noch alles passieren, damit die Politik endlich begreift, dass sie sich mit Riester verrannt hat?

    Riester ist eine Sackgasse

    Der Ökonom Bert Rürup hat das anschaulich in einem Kommentar fürs „Handelsblatt“ zusammengefasst. Die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersversorgung ab 2002 durch den damaligen SPD-Sozialminister Walter Riester sei zwar grundsätzlich richtig gewesen, allerdings kranke die Riester-Rente an einem gravierenden Fehler: „Der Abschluss eines kapitaldeckten Rentenvertrags, mit dem Kürzungen bei der gesetzlichen Rente kompensiert werden sollen, ist nicht verpflichtend“.

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    Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge          

     

    Die gesetzliche Rente tut so, als ob jeder riestern würde und kürzt die Leistungen entsprechend zusammen. Entsprechend fehlen dem gesetzlichen Rentner ein paar Prozente im Ruhestand, wenn er nicht geriestert hat. Aber auch wer geriestert hat, schaut dumm aus der Wäsche, wenn er seine Standmitteilungen betrachtet. Denn, die versprochenen Leistungen falle eher mager aus. Dazu kommt, dass sich die Höhe der Riester-Rente nie mehr ändert, anders als bei der gesetzlichen Rente, die vor allem in den vergangenen Jahr gestiegen ist.

    Rentner die Angeschmierten

    Die Rentner sind so oder so die Angeschmierten. Das hat uns Walter Riester und sein damaliger Chef Gerhard Schröder eingebrockt. Übrigens war es damals eine rot-grüne Regierung, die die Axt an den Sozialstaat legte und die Leistungen im Alter kappte. Sie führte auch die Vollverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen ein – mit Hilfe der Union.

    Anfang Oktober gab es ein Arbeitstreffen im Finanzministerium, bei dem es um eine Reform der Riester-Rente ging. Unionspolitiker wollen laut „Münchner Merkur“, dass die Beitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent gesenkt wird. Das heißt, wer Geld in die Riester-Rente einzahlt, bekommt im schlechtesten Fall nur noch 80 Prozent ausbezahlt. Weil die Versicherungsbranche wegen der anhaltenden Negativzinsphase nicht mehr genug Geld verdient, will sie offensichtlich die Beitragsgarantie von eingezahlten Kundengeldern möglichst schnell loswerden – und das geht nur über die Politik.

    Und jetzt kommt’s: Die ganzen Fördergelder, um die Zulagen-Rente – so soll die reformierte Riester-Rente heißen – darf wieder der Steuerzahler aufbringen. Das Geld wäre besser in die gesetzliche Rente investiert. Die Versicherungslobby scheint sich wieder einmal durchzusetzen.

    Die Eckpunkte der Zulagen-Rente:

    • Höhere Förderquote für Sparer
    • 40 Cent pro Spar-Euro ab einem Jahresbetrag von 437,50 Euro
    • Ausweitung des Berechtigtenkreises
    • Weniger Bürokratie
    • Wegfall der Beitragsgarantie
    • Die Finanzämter informieren Förderberechtigten Förderung
    • Sonderausgabenabzug entfällt
    • 2400 Euro maximal förderfähiger Eigenbeitrag
    • 300 Euro einheitliche Kinderzulage
    • 100-prozentige Beitragsgarantie kann entfallen

     

    Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

    Bild von RAEng_Publications auf Pixabay

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