Staat unterminiert Sozialkassen
Tag: Grundrente
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Staat vergreift sich an der Rentenkasse
Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.
Schweden als Vorbild
Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.
Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.
Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.
Rentenkasse geplündert
„Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.
Übergriffiger Staat
Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.
Bestandsschutz ausgehebelt
Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:
- 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
- Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
- Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
- Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
- Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
- die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
- Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
- Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
- die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
- Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
- Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
- 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
- Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
- Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
- Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
- In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
- Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
- Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
- Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
- Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
- Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
- Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
- Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
- Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
- Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
- Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
- Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
- Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
- Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.
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Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden
Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.
Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus. Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.
Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.
Staat prellt Rentenkasse
„Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.
Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.
Altersvorsorger sind die Dummen
Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”
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DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1 Image by Marek Studzinski from Pixabay
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2021 stagnieren Renten
2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.
Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).
Nullrunde ab 2021
Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.
Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.
Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen Quelle: Querschuesse.de -

Kann Scholz Kanzler?
Der jetzt zum SPD-Kanzlerkandidat gekürte Olaf Scholz hat 2003 maßgeblich daran mitgewirkt, dass Direktversicherungen voll mit Sozialabgaben belegt wurden – eine Sabotage der Altersvorsorge. Was taugt Scholz insgesamt als Kanzler?
Nichts ist vergessen! War nicht Olaf Scholz 2003 Generalsekretär der SPD und hat er nicht damals für das umstrittene Gesundheitsmodernisierungsgesetz plädiert? Die „Frankfurter Rundschau“ vom 12. September 2003 beschreibt den Kampf um eine solidarische Krankenkasse. Damals hätte die Chance bestanden, Beamten, Selbstständigen, Vermietern und Kapitalbesitzern in eine solidarische Krankenkasse einzubinden, stattdessen bemühte sich Olaf Scholz, „den geforderten Systemwechsel auf einen bloßen ‚Solidaritätsverbund aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung‘ klein zu kochen“. Statt sich für eine Bürgerversicherung einzusetzen, forcierte Olaf Scholz zusammen mit seiner Parteigenossin Ulla Schmidt – und der ausdrücklichen Billigung von Horst Seehofer (CSU) – das umstrittene Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die Vollverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentner erlaubt. Seit 2004 zahlt die davon Betroffenen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Krankenkasse sowie Zusatz- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent – und das zehn Jahre lang.
Ihm war voll bewusst, dass er mit diesem Gesetz die finanzielle Lebensplanung von Millionen Deutscher sabotiert. Das war Scholz und Ulla Schmidt aber gleichgültig. Was ist von einem solchen Kanzler noch zu erwarten?
Kann Scholz Kanzler?
Mal abgesehen von der Sabotage der Altersvorsorge – kann Scholz Kanzler? Anders als beispielsweise Norwegen hält sich der Staat hierzulande weitgehend aus Aktien heraus. Ja, Olaf Scholz verkündet sogar, sein „ganzes Geld trotz Minizinsen auf dem Sparbuch“ zu haben, wie „Focus Online“ ihn zitiert. Er vermitteln den Deutschen damit, Aktien und Fonds seien nichts für die Altersvorsorge – „die völlig falsche Botschaft“, wie „Focus Online“ meint. Nicht von ungefähr haben die Norweger pro Bürger ein Guthaben, die Deutschen jedoch Schulden. Scholz zeichnet sich durch sein Feindschaft aus gegen alles, was Aktien betrifft. Statt die Aktienkultur hierzulande zu fördern, entwarf er eine Finanztransaktionssteuer, die vor allem Aktionäre, nicht aber Zocken treffen würde. Sie ist gefloppt. Diese Steuer sollte die Grundrente finanzieren. Bei der Grundsteuerreform sorgte er für mehr Verwirrung als Klärung. Die Folge wird ein Flickenteppich an verschiedenen länderspezifischen Lösungen sein. Finanzminister Olaf Scholz bestätige eindrucksvoll, so „Focus Online“, dass die Sozialdemokraten nicht mit Geld umgehen können. Scholz ist schließlich nicht irgendein Sozialdemokrat, sondern Finanzminister und ehemaliger Generalsekretär. Scholz sehe tatenlos bei der Entwertung seines Geldes durch die Inflation zu.
Angesichts seiner Einstellung zu Aktien ist es nicht verwunderlich, dass Olaf Scholz die Börse im Besonderen und der Kapitalmarkt im Allgemeinen nicht sonderlich interessiert. Wie anders ließe sich sein Versagen im Fall Wirecard erklären? Wirecard ist indes nur ein Steinchen im Mosaik des Kontrollversagens. Der Bilanzskandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard spielte sich sozusagen vor Scholz‘ Augen ab – und er hat einfach weggeschaut, denn die Finanzaufsicht BaFin steht unter seiner Ägide. Selbst die SPD sehe Handlungsbedarf, so die „Welt“. Für ihren finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding stehe der Wirecard-Fall für ein wiederholtes „Totalversagen auf dem Finanzplatz Deutschland“. Er stellt die Bilanzmanipulationen in eine Reihe mit anderen Skandalen, beispielsweise dem Cum-Ex-Betrug und den Manipulationen des Zinssatzes Libor. Das alles geschah unter der Ägide des Finanzministers.
Bei Digitalisierung nur Mittelklasse
Als Kanzler will Scholz die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. Warum hat er das nicht schon während seiner Regierungszeit getan? Deutschland gehört nicht zu den Spitzenreitern bei der Breitbankverkabelung, die Ausstattung der Schulen lässt zu wünschen übrig, in punkto Innovation machen uns kleiner Länder wie Estland etwas vor. Beim E-Government hinkt Deutschland Schweden, Norwegen und Dänemark hinterher. Deutsche müssen immer noch zum Amt laufen, wenn sie Dokumente beantragen oder sich ummelden. „Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) galt lange als Bremser für innovationsfördernde Maßnahmen wie einen großen Kapitalfonds für Start-ups (Zukunftsfonds) oder das Thema Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups“, schreibt der „Berliner Tagesspiegel“.
Obwohl Scholz noch vor einem Dreivierteljahr gegen die heutigen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans verloren hat, ist er jetzt der Kanzlerkandidat der SPD. Er sei mit seinem Ansehen, seiner Erfahrung und seiner Solidität „der richtige Kanzler in dieser Zeit“, zitiert der „Tagesspiegel“ Parteichef Norbert Walter-Borjans. Ist das so?
Pressefoto: SPD – Norbert Walter-Borjans, Olaf Scholz und Saskia Esken | Foto: Thomas Trutschel / Photothek
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Nullrunde für West-Rentner 2021
Wie schon in den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 wird es aller Voraussicht nach auch 2021 wieder eine Nullrunde für Rentner geben, zumindest im Westen. Rentner im Osten dürfen mit einer minimalen Erhöhung rechnen.
Die Rentenerhöhung im Juli 2020 (Ost 4,2, West 3,45 Prozent) wird die letzte sein für längere Zeit. 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt, andere sind bereits insolvent und müssen ihre Beschäftigte betriebsbedingt kündigen. Damit reduziert sich auch die Lohnsumme. Das wirkt sich dann 2021 auf die Rente aus. Rentner erwarten magere Zeiten.
Nullrunde ab 2021
Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, rechnet im kommenden Jahr mit einer Nullrunde – die erste seit elf Jahren. Im Osten bekommen die Rentner jedoch wegen der „sogenannten Angleichungstreppe“ einen Erhöhung um 0,7 Prozent. Das wäre dann die erste Nullrunde seit elf Jahren. Anders als vor elf Jahren allerdings, werden die Rentner im Osten Deutschlands zumindest eine minimale Erhöhung bekommen.
Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen Quelle: Querschuesse.de Grundrente – teurer als gedacht
Die Rentenkasse leidet indes nicht nur an der schrumpfenden Lohnsumme, sondern auch an der Grundrente. Gunkel rechnet, dass sich die Ausgaben für die Grundrente allein im ersten Jahr auf 1,3 Milliarden Euro summieren, dazu kommen noch die Umsetzungskosten in Höhe von 400 Millionen Euro, alles in allem also 1,7 Milliarden Euro. Die Kosten müsse der Bund 1:1 übernehmen und nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, über einen Bundeszuschuss begleichen. Die Grundrente müsse über die Steuer finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern. Für 2020 geht Gunkel bereits von 4,3 Milliarden Euro minus aus.
Gunkels Redebeitrag liegt als PDF vor, ebenso seine Folien
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Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln
Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.
von Helmut Achatz
Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.
Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.
Grundrente versus Grundsicherung
Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.
Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772 Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“
Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:
Grundrente brutto ≠ netto
Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt
850 + 85 = 935 Euro.
Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.
Grundrente 925,40 Euro
Krankenkassenbeitrag – 67,55 Euro
Zusatzbeitrag – 4,63 Euro
Pflegebeitrag – 28,22 Euro
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Grundrente netto 824,99 EuroWas von der Grundrente netto übrig bleibt

Was von der Grundrente weggeht Quelle: Norbert Böttcher
Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.
Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.
Wie sich der Freibetrag auswirkt

Was der Freibetrag pro Monat bringt Quelle: Norbert Böttcher
Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.
Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse
Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.
Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”
Berechnung des Freibetrags

So errechnet sich der Freibetrag Quelle: Norbert Böttcher Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.
Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.
Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.
Abkehr vom Äquivalenzprinzip
Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?
Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
Unsere Position: Wofür der DVG steht!
Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay
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Was sich 2020 ändert
2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.
Was sich 2020 ändert
Betriebsrentenfreibetrag
Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge. Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.
Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag
Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.
Renten
Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.
Grundfreibetrag
2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
Altersgrenze für Rente ab 63
Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.
Regel-Altersgrenze steigt
65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.
Mindestlohn
Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.
Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen
Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.
Privatversicherungsgrenze
Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.
Renten-/Arbeitslosenversicherung
Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Zusatzbeitrag 2020 steigt
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.
Pflegeversicherung
Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.
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Nur Krümel von der Groko
Die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern fällt erbärmlich aus. Die Groko hat nur Krümel für die Geschädigten übrig.
Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von 155,75 Euro, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund zwei Millionen Direktversicherte haben bereits für zehn Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.
Nur KrümeL von der Groko
Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19 000 Euro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monatsrente von rund 75 Euro möglich).
Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.
Schluss mit Doppelverbeitragung
Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.
Ablenkungsmanöver der Politik
In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.
kompliziert wie das Steuerrecht
Der DVG bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, eventuell mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.
Halbierung gefordert
Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.
Der DVG bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.
Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
Unsere Position: Wofür der DVG steht!
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Was die Grundrente kostet
Die Grundrente kostet ohne Bedürftigkeitsprüfung 3,8 Milliarden Euro, mit Einkommensprüfung 800 Millionen und mit Bedürftigkeitsprüfung 200 Millionen Euro.
Sollte sich die SPD bei der Grundrente durchsetzen, dann müssen entweder Steuerzahler oder Rentenversicherte oder beide laut „Welt“ jährlich mindestens 3,8 Milliarden Euro zahlen. Das Geld fehlt natürlich an anderer Stelle. Da das nur eine grobe Schätzung ist, dürften die Summen höher sein. Beim ersten Modell „ohne Bedürftigkeitsprüfung“ reichen die Schätzung bis 4,8 Milliarden Euro, davon geht beispielsweise der „Merkur“ aus. Wenn sich dieses Vorhaben ähnlich entwickelt wie der Berliner Flughafen oder Stuttgart 21 dürften es noch weit mehr Milliarden sein.
Grundrente kostet viele Milliarden
Wenn, die Grundrente nach Vorstellung der SPD kommt, wird sie viele Milliarden kosten – Geld, das in anderen Bereichen fehlt. Davon betroffen sein werden vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, denn eine Entlastung vom doppelten Krankenkassenbeitrag ist dann vom Tisch, weil dafür kein Geld mehr da ist. Schon im Frühjahr hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Direktversicherungsgeschädigten im Bundestag eine Abfuhr erteilt.
Prüfung “nicht administrierbar”
Merkel neigt dem SPD-Modell zu, denn eine Bedürftigkeitsprüfung sei „nicht administrierbar“, berichtet die „Welt“. Klingt wie „alternativlos“. Jetzt bekommt Merkel Schützenhilfe von „Rentenpapst Riester“, der laut „Bild“ vor einen „Bürokratiemonster warnt“.
Wie soll die Grundrente finanziert werden? Um wie viel Geld geht es eigentlich? „T-Online“ stellt eine Kalkulation von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vor. Finanziert werden solle das über die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hoteliers und eine Finanztransaktionssteuer, von der allerdings unklar ist, ob sie überhaupt kommt und wenn, wann.
Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
Unsere Position: Wofür der DVG steht!
