Tag: Grundsicherung

  • Zeigt das wirklich die “Wahrheit” über die Rente ?

    Zeigt das wirklich die “Wahrheit” über die Rente ?

    Diese Sendung des ZDF ist durchaus kritikwürdig.

    Ein Kommentar von Dr. Rainer Ochmann     27.01.2025
    Bild: ZDF

    Die eigentliche “Wahrheit” über die Rente wird in dieser ZDF Sendung leider nur in Teilen erklärt. Gleichzeitig wird über die Rentenbezieher ein Bild erzeugt, das wohl eher den Vorstellungen am Stammtisch und nicht der Realität entspricht.

    Die Rentner:

    Luxusreisende Partygänger auf Kreuzfahrt auf der einen Seite und Almosen empfangende Pflegebedürftige auf der anderen Seite, dazwischen die Schnitzel essenden Biertrinker im überfüllten Restaurant Deutschland.  Im wahren Restaurant Deutschland würde der Familienbetrieb wohl eher von der Generation der 30- bis 40-jährigen bewirtschaftet, unterstützt vom Großvater, der neben den Anstrengungen des Rentenbezugs noch in der überbordenden Buchhaltung und in der Warenbeschaffung mithilft. Mit seiner Frau – der Großmutter – teilt er sich einen Teil der Enkelbetreuung. Und nebenbei sind beide noch ehrenamtlich im lokalen Schwimmverein tätig, um dort den seit Jahren ausfallenden Schwimmunterricht für Grundschulkinder wieder neu aufzubauen.

    Und – ach so – der Laden ist gar nicht so voll. Es geht anderen Rentnern ähnlich. Sie hätten wohl das Geld für das Schnitzel beisammen, aber nicht die Zeit, so oft zu kommen. Zum Glück sind viele von ihnen rüstig und arbeiten meist ehrenamtlich (siehe oben). Und diese Rentner würden sich außerdem anständig benehmen und nicht die Bedienung – wie in der im ZDF-Beitrag gezeigten Art – anpöbeln.

    Diese Rentnergeneration hat sich einen finanziellen Anspruch erarbeitet

    Das Wahre und Halbwahre am Rentensystem

    Wahr ist – wie von den Wirtschaftsweisen beschrieben – dass das Umlagesystem der Rente angesichts der demografischen Entwicklung nicht funktionieren kann. Sehr zutreffend sind auch die Äußerungen von Herrn Müntefering.
    Wahr ist weiterhin, dass die heutige Rentnergeneration über mehr Geld verfügt als ihre Vorgänger.

    Zur Wahrheit gehört aber auch:  die jetzige Rentnergeneration hat dafür etwas geleistet. Sie hat den Wohlstand dafür geschaffen. Wer im Jahr 2025 in Rente geht und auf 45 Berufsjahre zurückblickt, der hatte anfangs durchaus noch an sechs Tagen in der Woche gearbeitet, der kannte Wochenarbeitszeiten von 40 Stunden und mehr.  Dreißig Tage Urlaub hatten nur die wenigsten und nach der Geburt eines Kindes hat der junge Vater drei Wochen seines Jahresurlaubs genommen. Elternzeit gab es nicht!

    Im Jahr 1980 hat ein Arbeitnehmer für ein Einkommen von maximal 2200 € monatlich Rentenbeiträge gezahlt. Im Jahr 2025 ist diese Beitragsbemessungsgrenze auf die absurde Höhe von 8050 € Monatsverdienst angestiegen. Wer seit 1980 gut verdient hat und immer an dieser Grenze eingezahlt hat, kann auf ein in die DRV netto “eingezahltes Beitragsvermögen” von etwa einer halben Million Euro blicken – mit Zins und Zinseszinsen über diesen Zeitraum wäre in der Privatanlage sogar auf einem renditeschwachen Tagesgeldkonto ein Betrag von einer Million Euro angespart gewesen. Auch ein Durchschnittsverdiener hätte die halbe Million Euro an angespartem Altersvermögen erreicht!

    Der Beitrag verschweigt eine weitere Wahrheit der deutschen Rentenversicherung: die tatsächliche Höhe der Einzahlungen verschwimmt im Nebel eines Systems der Rentenpunkte. Das lädt dazu ein, dass Politiker sich aus dem Rentensystem reichlich an Umlagen für vermeintlich soziale Leistungen bedienen, die nicht dem Leistungsprinzip der Einzahlungen entsprechen – die so titulierten “versicherungsfremden Leistungen”. Die Beitragszahler haben keinen Überblick über ihren eigenen “wahren Kontostand“ bei der DRV.

    Den im Beispiel gezeigten Kreuzfahrern hätte man im Berufsleben deutlich weniger von ihrem Einkommen abnehmen dürfen. Nur so viel, dass eine gute Grundsicherung gewährleistet wäre. Den Rest hätten sie selbst privat anlegen können. Wahrscheinlich wäre ihnen dann mehr geblieben – und sie hätten eine deutlich längere Kreuzfahrt finanzieren können, ohne sich dafür entschuldigen zu müssen, dass sie 45 Jahre ordentlich und fleißig gearbeitet haben. Sie könnten auch darauf reagieren, dass sie fit und gesund auch im hohen Alter sind, und mit ihren Rücklagen sparsamer umgehen – das stünde ihnen frei. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass es keine Doppelverbeitragung der angesparten Altersvorsorge gibt – so wie es der DVG seit langem fordert!

    Der ZDF-Beitrag vermittelt den Eindruck, die heutigen Rentner lebten auf Kosten der jungen Generation – nein, sie leben von ihren eigenen erbrachten Leistungen.

    Die junge Generation muss ausbaden, dass das Leistungsprinzip, das ursprünglich dem Rentensystem zugrunde lag, in Teilen zugunsten eines Umverteilungssystems geändert wurde. Das treibt die Beiträge in die Höhe.
    Jochen Breyer hat mit seinem Beitrag einer sachlich orientierten Diskussion um die Fortentwicklung des deutschen Rentensystems einen Bärendienst erwiesen. Er bedient leider zu sehr das Narrativ “Alte versus Junge” und verschleiert die wahren Probleme – die vielleicht auch zu wenige sehen wollen.

  • Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.

    von Helmut Achatz

    Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.

    Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

    Grundrente versus Grundsicherung

    Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

    Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

    Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:

    Grundrente brutto ≠ netto

    Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt

    850 + 85 = 935 Euro.

    Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.

    Grundrente                               925,40 Euro
    Krankenkassenbeitrag        – 67,55 Euro
    Zusatzbeitrag                         –  4,63 Euro
    Pflegebeitrag                         – 28,22 Euro
    ————————————————-
    Grundrente netto                824,99 Euro

    Was von der Grundrente netto übrig bleibt

    Was von der Grundrente weggeht                              Quelle: Norbert Böttcher

    Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.

    Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.

    Wie sich der Freibetrag auswirkt

    Was der Freibetrag pro Monat bringt                         Quelle: Norbert Böttcher

    Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

    Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse

    Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.

    Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”

    Berechnung des Freibetrags

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    So errechnet sich der Freibetrag        Quelle: Norbert Böttcher

    Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.

    Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.

    Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

    Abkehr vom Äquivalenzprinzip

    Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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