Tag: Kapitallebensversicherung

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Minus mit Lebensversicherungen

    Minus mit Lebensversicherungen

    Wer genau nachrechnet, stellt vielleicht fest, dass er Minus gemacht hat mit seiner Kapitallebensversicherung. Von einem besonders üblen Fall berichtet „Finanztest“. Da bekam ein Kunde weniger heraus, als er einbezahlt hat.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil – das gilt auch für die Direktversicherung, die ja nichts anderes ist als eine Kapitallebensversicherung, nur über den Arbeitgeber abgeschlossen. Im schlimmsten Fall wird sie zum Minus-Geschäft. Profis dürfte das nicht sonderlich verwundern, denn von den Einzahlungen gehen die Abschlussprovision, der Vertriebsaufwand, die Verwaltungskosten und der Todesfallschutz weg.

    Am Ende ein Minus

    „Finanztest“ lässt Willi Lübke zu Wort kommen, der das alles einmal für seine Kapitallebensversicherung durchgerechnet hat und enttäuscht feststellen musste, dass er von seiner Ergo nach 27 Jahren weniger herausbekommt, als er eingezahlt hatte. Dabei muss Willi Lübke ja noch nicht einmal für seine private Kapitallebensversicherung Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, wie das bei über den Betrieb abgeschlossenen Direktversicherungen der Fall ist.

    Im Fall Lübke gingen laut „Finanztest“ rund 60 Prozent des eingezahlten Betrags für seine Kapitallebensversicherung für Kosten und Risikoschutz weg. So sieht seine Rechnung aus:

    Monatliche Einzahlung          12 Euro
    Gesamteinzahlung            3.910 Euro
    Auszahlung                        3.734 Euro
    Verlust                                    176 Euro

    „Mit großer Enttäuschung und Verärgerung“ habe Lübke dies aufgenommen, schreibt „Finanztest“, was durchaus verständlich ist. Wenn es ihm nur um die Geldanlage gegangen wäre, hätte er das Geld besser selbst auf ein Konto eingezahlt. Lübkes Problem waren der Rechnung von „Finanztest“ zufolge die hohen Kosten für den Risikoschutz sowie hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Der Risikoschutz beispielsweise kostete Lübke laut „Finanztest“ 1713 Euro. Zu Vertragsbeginn war er allerdings bereits 58 Jahre alt.

    Die Kosten:

    Risikoschutz                     1713 Euro
    Kosten der Versicherung   647 Euro
    Gesamtkosten                  2360 Euro

    Berücksichtigter Sparanteil 1550 Euro   (3910 – 2360)
    prozentualer Sparanteil     39,64 %

    Was hinter dem Garantiezins steckt

    Was viele vergessen angesichts von häufig propagierten Garantiezinsen, dass diese vom Sparanteil reduziert um alle Provisionen, Kosten und Todesfallschutz berechnet werden – und dann werden aus zwei oder drei Prozent ganz schnell null Prozent oder sogar ein Minus. Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat das akribisch in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ vorgerechnet. Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen.

    87 000 Euro statt 164 000

    Auch “Plusminus” hat sich dieses Themas angenommen und kommt zu einem ähnlichen Schluss: “Auszahlungen aus der Kapitallebensversicherung können niedriger ausfallen als erwartet.  Die Gründe dafür sind vielfältig und in einigen Fällen haben Versicherer zu hohe Zinsen versprochen.” Plusminus beschreibt den Fall von Rita Franke. Sie schloss laut “Plusminus” bereits 1985 eine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Ergo ab. Der Versicherungsvertreter habe ihr damals beim Verkaufsgespräch  satte 320 000 DM, umgerechnet etwa 164 000 Euro, in Aussicht gestellt, wenn sie jeden Monat 200 DM Prämie zahlen würde. “In den jährlichen Standmitteilungen der Ergo an Rita Franke wurden diese 164 000 Euro Auszahlungssumme auch immer wieder genannt.  Doch bestätigt wurde dieser Betrag nicht. Stattdessen gab es für Frau Franke eine richtig kalte Dusche, als die Lebensversicherung Mitte 2020 ausgezahlt wurde. Statt der erwarteten 164 000 Euro überwies die Ergo nur etwas mehr als 87 000 Euro – 77.000 Euro weniger. 600 Euro monatlich wollte Rita Franke sich aus der Lebensversicherung auszahlen. Bis zum Lebensende. Jetzt kann sie nur noch mit 300 Euro pro Monat rechnen.”

     

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Assekuranz aast bei der Altersvorsorge

    Assekuranz aast bei der Altersvorsorge

    Die Assekuranz, sprich Lebensversicherer, übertreibt es maßlos bei den Abschlusskosten von Altersvorsorgeprodukten. Sie aast regelrecht zu Lasten der Versicherten, die teils weniger herausbekommen, als sie einbezahlt haben.

    Kostendisziplin und Transparenz sind für Lebensversicherer Fremdwörter. Das kann jeder selbst nachvollziehen, wenn er versucht, herauszufinden, wie viel seine eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge letztlich an Rendite gebracht haben, nach Abzug aller Provisionen und Verwaltungsgebühren. Das ist für Otto Normalverbraucher nahezu unmöglich. Das fängt schon beim „Höchstrechnungszins“ an, der allgemein unter Garantiezins bekannt ist. Wie der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger in seinem Buch „Alt, arm und abgezockt“ schreibt, ist der Garantiezins eine „Mogelpackung“ ist. Der Garantiezins „wird nicht etwa, wie die meisten Versicherungsnehmer annehmen, auf ihre Einzahlungen berechnet, sondern darauf, was von ihren Prämien abzüglich der Kosten (Abschlussprovision, Vertriebsaufwand, Verwaltung, Todesfallschutz) übrigbleibt“. Von 0,9 Prozent bleiben dann vielleicht noch 0,6 Prozent oder weniger übrig.  Versicherungsmathematiker fordern dem “Tagespiegel” zufolge eine Absenkung von 0,9 auf 0,5 Prozent. Damit wird die Lebensversicherung endgültig zum Rohrkrepierer.

    Kunden für dumm verkauft

    Nur, das sagt den Kunden niemand, außer so ein „Nestbeschmutzer“ und Abtrünniger wie Enger. Die Assekuranz beherrscht die Verschleierung der wahren Kosten in Perfektion. Das prangert auch Professor und Finanzmathematiker Hermann Weinmann an, der als einer der kenntnisreichsten Experten zum Thema Lebensversicherung zählt.

    Weinmann sollte für den Bund der Versicherten (BdV) Ende März 2020 einen Vortrag halten, der wegen der Coronavirus-Pandemie ausgefallen ist. Die Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfV) stellte die Positionen des Experten in zwei Artikel vor.

    Kernthema der Artikelserie ist laut „Versicherungsbote“ der Kostenvergleich in der Lebensversicherung, der Weinmann zufolge zur „Unvergleichbarkeit“ „pervertiert“ ist. Das heißt auf Deutsch, Kapitallebensversicherungen sind nicht vergleichbar – und das ist Absicht. Damit können die Versicherer ihren Kunden immer ein X für ein U vormachen, weil es ja keiner überprüfen kann. Weinmann sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Die Versicherer sollen die Kosten transparent machen.

    Weinmann hat die Kosten analysiert und kommt auf erschreckende Werte. Die Unterschiede bei Betriebskosten und erweiterten Betriebskosten seien gewaltig. Der teuerste Anbieter setze bei den Betriebskosten das Dreifache dessen an, was der Günstigste verlangt – bei den erweiterten Betriebskosten sogar das Vierfache.

    Die Betriebskostenquote – sie setzt die Kosten ins Verhältnis zu den Beiträgen der Versicherten – reiche von sieben Prozent bis 19 Prozent, bei der erweiterten Betriebskostenquote liegen der günstigste und der teuerste sogar noch weiter auseinander.

    Wie die Assekuranz aast

    Weinmann meint, einige Versicherer würden „aasen“ und die Versicherten regelrecht abnagen. Hohe Abschluss- und Vertriebskosten ruinieren natürlich die Altersvorsorge der Versicherten, denn sie hätte ihr Geld besser unters Kopfkissen gelegt, statt es von den Versicherern auffressen zu lassen. Der Professor spricht den auch von „Kostenfresser“.

    Die Branche versteht es wie keine andere, die Kosten zu verschleiern. Selbst Experten haben ein Problem, die Kosten exakt zu benennen. Weinmann spricht von „Versteckspiels“. Der Gesetzgeber lässt den Versicherern bei den Kosten nahezu freie Hand. Das gleiche gilt für den Rentenfaktor: Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen.

    Es dürfte jedem klar sein, dass Kapitallebensversicherungen schon lange nicht mehr für die Altersvorsorge taugen. Der Gesetzgeber hat verschlafen, die Assekuranz zu Kostendisziplin und Transparenz zu zwingen. Die Kunden müssen es ausbaden – ihre Altersvorsorge schmilzt wie Schnee in der Sonne.

    Deswegen postuliert Sven Enger: „Die kapitalbildende Lebensversicherung in ihrer jetzigen Form hat keine Zukunft“. Wer es nicht glaubt, soll einfach die Standmitteilungen seiner Versicherungen der vergangenen Jahren vergleichen. Spätestens dann dürfte es vielen wie Schuppen von den Augen fallen. „Die heute stark auf die Versicherungswirtschaft fokussierte private Altersvorsorge funktioniert nicht“, bringt es Enger auf den Punkt. Wer es nicht glaubt, den erwartet Altersarmut statt Rendite. „Kapitallebensversicherungen sind für die Altersvorsorge ungeeignet“, postuliert Enger. Also: „Raus aus den Policen“, propagiert er. „Rutscht ein Versicherungsunternehmen oder eine Run-off-Gesellschaft in die Insolvenz, können Sie als Versicherter schlimmstenfalls alles verlieren“ – und wie sich zeigt, ist das nicht übertrieben.

    Bild von Marcel Langthim auf Pixabay

  • Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Es wird spannend am 25. Mai, wenn Ilse Weber in Darmstadt vor dem Sozialgericht gegen die Barmer klagt wegen der Zwangsverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung.

    Ilse Weber staunte nicht schlecht, als sie von ihrer Krankenkasse, der Barmer, aufgefordert wurde, für ihre Kapitallebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Für ihre 1983 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zahlt sie jetzt Monat für Monat Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Das ist in ihren Augen Unrecht hoch zwei, schließlich war sie selbstständig tätig und hat die Beiträge für ihre Kapitallebensversicherung komplett aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen bezahlt. Sogar der 50prozentige Zuschuss ihres Vertragspartners wurde dem versteuerten Einkommen zugerechnet. Überschlägig betrachtet, zahlt sie vier Mal Krankenkassen- und Pflegebeiträge – in der Ein- und Auszahlphase sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Kampf gegen Zwangsverbeitragung

    Dagegen wehrt sie sich und klagt gegen die Barmer. Die Verhandlung ist am

    25. Mai 2020 um 12.00 Uhr 
    vor dem Sozialgericht in Darmstadt,
    Steubenplatz 14, Sitzungssaal 3, EG. 

    Sie würde sich freuen, wenn ihr möglichst viele DVG-Mitglieder moralisch beistehen und die öffentlichen Verhandlung besuchen.

    Bitte meldet euch per Mail, ob ihr kommt, sie zu unterstützen – ihre Mailadresse:  weber.ilse@gmx.net

    Danke.

    Das hessische Ministerium der Justiz hat eine Handlungsanweisung für den Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Danach gilt: „Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich zu gestatten. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.“

     

    Die Klage wurde abgewiesen.

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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