Tag: Kassenbeiträge

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

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