Tag: Krankenkasse

  • Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025

    Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025

    Autor: Reinhold Birth,   Foto: DVG

     

    Hallo Zusammen,
    hier sinnvoller Weise noch schnell ein Beitrag für die Homepage.

    kürzlich wurden wir im DVG Vorstand auf eine mutmaßlich falsche Berechnung bei der
    Pflegeversicherungs-Nachzahlung von Januar bis Juni 2025 aufmerksam gemacht:

    Die Deutsche Rentenversicherung hat die Erhöhung für das erste Halbjahr addiert (bei Rentner mit
    Kindern 1,2 % und dem Erhöhungssatz von 3,6 % hinzugerechnet, also 4,8 % einmalig berechnet – so
    weit, so gut. Als Basis wurde aber die höhere Rente ab Juli 2025 genommen – von Januar bis Juni haben
    wir alle aber noch den Bruttobetrag vom Vorjahr erhalten – also ist diese Rechnung falsch.

    Die zu zahlende Nettorente fällt folglich höher aus – die Erläuterungen folgen auf den nächsten
    Zeilen

    Im Ergebnis kommt für jeden Einzelnen auf diese Weise ein höherer Beitrag von 0,40 bis 1,50 € heraus –
    das ist für uns nicht viel, aber in der Summe ein hübscher Millionenbetrag – Es möge sich jeder
    überlegen, ob er gegen seinen Rentenbescheid widersprechen will – ein paar Tage Zeit haben wir ja noch.

    Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig und darum sollten wir mit den uns verschiedenen Organisationen, die
    sich für unsere Belange einsetzen noch besser kooperieren – darum kann dieser Beitrag gern
    weitergeleitet werden.
    25.7.2025

     

    Bemerkungen von Andreas Reich
    Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

    Diese Regelung zur Beitragserhöhung ist in der Drucksache des Bundesrates: 605/24

    Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungs-verordnung 2025 – PBAV 2025)

    veröffentlicht.

    Wieder einmal werden wir Rentner mehr zur Kasse gebeten im Gegensatz zum Rest der in der Gesetzlichen Pflegeversicherung.

    Dies ist nicht das erste Mal das Rentner duch Gesetze und Verordnungen zusätzlich, unter anderen zur Finanzierung der Krankenkassen herangezogen werden. Dies geschehen mit dem Gesundheitsmodernisierungsgestz von 2003 beschlossen und zum 01.04.2004 in Kraft getreten.

    Da wurden Lebensversicherungen mit Entgeldumwandlung durch Gesetz und Urteile des Bundessozialgerichtes einfach als Betriebsrenten eingestuft, obwohl die Finanzierung zu 100 Prozent durch die Arbeitnehmer erfolgten. Zum Teil wurden auch die Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitnehmer zu 100 Prozent in der Einzahlphase geleistet. Trotzdem müssen wir auf die Kapitalauszahlung von den Krankenkassen zusätzliche Beiträge an die Krankenkassen abführen. Nicht nur Arbeitnehmerbeiträge sondern auch die Arbeitgeberbeiträge, die sogenannte Doppelverbeitragung. Für diejenigen, die schon in der Einzahlphase Beiträge zu 100 Prozent gezahlt haben ist dies eine dreifache Belastung und die Krankenkassen ignorieren das.

    Gegen diese Praxis, Rentner und nur Rentner zur Sicherung der sozialen Sicherungssysteme zu benutzen. Die Regierung sollte lieber einmal ihre Summen der Schulden durch die nicht oder nur teilweise Begleichung der Kosten für versicherungsfremde Leistungen veröffentlichen. Für unsere Rentenversicherung ist die Summe, dank des VdG-e.V. die jährlich die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung in der “Teufel-Tabelle veröffentlicht, bekannt. Der Rentenversicherung wurden seit 1957 bis Ende 2023 eine Summe von über 1 Billion Euro entzogen.

    Wann veröffentlichen die Kranken- , Pflege- und Arbeitslosenversicherungen mal die Zahlen über die Leistunge, die die Regierungen bis jetzt nicht bezahlt haben? Wie lange werden die Beitragszahler der gesetzlichen Versicherungen nicht Verfassungskonform zur Kasse gebeten?

    Die Regierungen, die bisher die Bundekanzler stellten und stellen CDU/CSU und SPD), haben aber nichts mehr zu tun als die Rentner als Schuldige für die Rentenprobleme zu beschuldigen. Täglich werden in der Presse Lügen über die Rente verbreitet.

    Wir Rentner müssen uns wehren und den politisch Verantwortlichen zeigen, was wir von deren Politik halten. Ein Widerspruch gegen die Pflegeversicherungsbeiträge in den Rentenbescheiden sollte unbeding bei dem jeweiligen Rentenversicherugsträger eingereicht werden.

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

    Bild von kalhh auf Pixabay

  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

    Bild von RAEng_Publications auf Pixabay

  • Rückerstattung lässt auf sich warten

    Rückerstattung lässt auf sich warten

    Die Mehrheit der Betriebsrentner und Direktversicherten hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge immer noch nicht zurück bekommen. Viele  warten auf eine Antwort ihrer Kasse. Der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    „Die Krankenkassen haben begonnen, den neuen Freibetrag für Betriebsrenten zu berücksichtigen und die seit Januar 2020 zu viel kassierten Beiträge zu erstatten“, schreibt „Finanztest“ in der November-Ausgabe – und das, obwohl das Gesetz bereits am 1.1.2020 in Kraft trat. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat die gleiche Beobachtung gemacht. Eine Zwischenumfrage unter den Mitgliedern ergab, dass mit 62,3 Prozent annähernd zwei Drittel – geantwortet haben bislang 852 – der Befragten die Rückzahlung immer noch nicht erhalten haben. Etwas mehr als ein Drittel hat die Rückzahlung bereits erhalten und sie war korrekt. Eine kleine Minderheit von zwei Prozent hat die Rückzahlung zwar erhalten, der Betrag war allerdings fehlerhaft.

    Viele warten auf Antwort

    Einige DVG-Mitglieder wie Dieter S., der bei der IKK Südwest versichert ist, haben ihre Krankenkasse angeschrieben, aber nicht einmal eine Antwort bekommen. Helmut R. hat „bisher weder Geld noch eine Benachrichtigung von der BEK bekommen“. Die gleiche Erfahrung macht Inge B. mit ihrer Daimler BKK. Detlef L. wird von seiner TK hingehalten. Als Ausreden würden „immer fehlende Programmvoraussetzungen bemüht“. Ähnlich geht es Alois R. – seine TK habe noch nicht einmal eine Mitteilung geschickt. Es sei erstaunlich, findet Marita R, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen“. Für Klaus G., der von seiner TK ebenfalls hingehalten wird, erschließt sich nicht, „warum der Freibetrag nicht auch auf die Pflegeversicherung angewendet wird“. Bei Hendrik P. hat KKH die Verzögerung der Rückerstattung mit „Personalmangel und Corona begründet“. Jeder einzelne Fall müsse von jemand geprüft werden; Automatisierung sei nicht möglich“.

    Dass die Rückzahlung bei einem Drittel korrekt erfolgt, liegt teils am Verhalten der Versicherten. Klaus-Dieter H. hat seinen um den Freibetrag gekürzten Zahlbetrag selbst ausgerechnet und ab Februar gekürzt.  Übrigens, „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. „Nach einer Mahnung und Rücksprache hat die Barmer die Kürzung genehmigt“. Der neue Bescheid sei aber erst im Oktober gekommen. Elisabeth W. hat die Rückerstattung im Oktober bekommen, „nach dem ich im September noch mal bei der BKK Mobil Oil reklamiert habe“.

    Selbstzahler sind im Vorteil

    Eine Erkenntnis der Umfrage: Selbstzahler sind klar im Vorteil, weil sie sofort auf gesetzliche Änderungen reagieren können, während beim Lastschriftverfahren Versicherungskunden auf den Goodwill der Versicherungen angewiesen sein – und der ist, das hat die Umfrage gezeigt, nicht sonderlich groß.

    „Finanztest“ hat beobachtet, „ob und wann die Kosten sinken und Erstattungen fließen, scheint von der Krankenkasse abzuhängen und davon, wer die Rente (oder Direktversicherung) auszahlt, ob Versorgungseinrichtung oder Privatfirma“.

    Gesetz seit Januar in Kraft

    Zur Erinnerung, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft, aber Millionen Betriebsrentner müssen immer noch warten, dass der Freibetrag berücksichtigt wird. Angeblich schaffen es die 46 000 Zahlstellen für Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht, ihre Software so schnell zu ändern.

     

    Bild von Selling of my photos with StockAgencies is not permitted auf Pixabay

  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Zum “Tag der älteren Menschen” erneuerten die Freien Wähler Meck-Pomms ihre Forderung nach einer fairen Rente. Rentner werden doppelt besteuert und doppelt verbeitragt. Das muss aufhören. Deswegen haben sie eine entsprechende Volksinitiative gestartet. Unterschreibt und bringt das Thema in den Bundesrat.

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

     

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team engagieren sich für die Volksinitiative “Faire Rente” . Meck-Pomms Freie Wähler haben gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung gestartet. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

    Freibetrag unzureichend

    Die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit widerfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Alle Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern sollten diese Inititative unterstützen und unterschreiben.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Hier geht’s zur Unterschriftenaktion: https://www.faire-rente.com/

  • Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

    Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

    Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen.  Im Einzelfall bringt der Wechsel pro Jahr einige Hundert Euro. Vergleichen lohnt sich immer. Was es sonst noch alles zu beachten gilt.

    Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Bass, hat bereits angekündigt, dass im kommenden Jahr der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent steigen wird. Deswegen lohnt sich zu vergleichen, wie viel die Krankenkassen von ihren Versicherten verlangen. Zurzeit beträgt die Spanne bei den Zusatzbeiträgen zwischen 0,0 und 2,7 Prozent. Insofern lohnt es sich gerade jetzt, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.

    Ein Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 159,25 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie natürlich entsprechend mehr.

    Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag

    Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, dazu kommt der Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 (3,30 für Kinderlose) Prozent. Direktversicherte und Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil.

    AOK Sachsen-Anhalt am günstigsten

    Anfang 2020 erhöhten annähernd zwei Dutzend Krankenkassen den Zusatzbeitrag, einzig die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet ganz auf den Zusatzbeitrag. Sie nimmt allerdings nur Kunden aus diesem Bundesland. Die günstigste bundesweit agierende Krankenkasse ist die Handelskrankenkasse (HKK) mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent. Die teuerste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent ist die BKK Stadt Augsburg. Die Techniker Krankenkasse als einer der größten Ersatzkassen verlangt 0,7 Prozent.

    Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags­satzes, den jede Kasse individuell fest­legen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Der Beitragssatz der günstigsten Kasse HKK liegt somit bei 17,65 Prozent (14,6 + 3,05), der Beitragssatz der teuersten Kasse BKK Stadt Augsburg liegt bei 20,35 Prozent (14,6 + 2,7 + 3,05). Damit errechnet sich eine Differenz von 2,7 Prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse.

    Wie viel sich sparen lässt

    Wie viel spart beispielsweise ein Versicherter bei einem Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt, der für seine Direktversicherung volle Beiträge zahlen muss?

    Nehmen wir an, er hat 100 000 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Die Krankenkasse rechnet so:

    100 000 ./. 120 = 833,33 Euro monatliche fiktive Rente minus 159,25 Euro Freibetrag

    Zu verbeitragen:  674,08 Euro monatlich

     BKK Stadt Augsburg

    Pflegebeitrag (von Gesamt)          25,42 Euro
    Krankenkassenbeitrag                 116,62 Euro
    Beitrag                                                142,04 Euro

     AOK Sachsen-Anhalt

    Pflegebeitrag (von Gesamt)         25,42 Euro
    Krankenkassenbeitrag                    98,42 Euro
    Beitrag                                                 123,84 Euro

    Differenz BKK Stadt Augsburg – AOK Sachsen-Anhalt:    18,20 Euro monatlich, 218,40 Euro jährlich

    Das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner würden beim Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt jährlich 218,40 Euro sparen, was ja leider nicht möglich ist, da die AOK Sachsen-Anhalt nur Versicherte aufnimmt, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder deren Ehe- oder Lebenspartner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist. Die günstigste bundesweit agierende Versicherung HKK verlangt einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

    Ein Rentner zahlt allerdings nicht nur für seine Direktversicherung oder Betriebsrente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für seine gesetzliche Rente. Insofern lohnt sich ein Wechsel um so mehr.

    Eine komplette Übersicht über die Krankenkasse liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Achtung, nicht jeder Kasse ist bundesweit vertreten.

    Wie funktioniert die Kündigung?

    Wer kündigen will, muss das

    • schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
    • als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
    • die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
    • Kündigung am besten auch per Mail schicken
    • an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
    • die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

    Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.

    Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt

    • die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
    • dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen 

    Vor Wechsel Leistungen prüfen

    Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.

    Kassenleistungen weitgehend gleich

    Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:

    • alternativer Medizin
    • elektronischer Patientenquittung
    • medizinischer Hotline
    • Vermittlung von Facharztterminen
    • Osteopathie
    • Ärztlicher Zweitmeinung
    • Professioneller Zahnreinigung

    Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesund­heits­kurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.

    Achtung bei laufenden Klagen!

    Wer gerade gegen seine Krankenkasse klagt, sollte sich den Wechsel mehr als zweimal überlegen, denn bei einem Wechsel führen sie ihren Prozess zweimal, einmal bei der alten, einmal bei der neuen Kasse.

  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil.

    von Helmut Achatz

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

    Freie_Waehler_MV

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team haben die neue Volksinitiative “Faire Rente”  in Schwerin vorgestellt. Meck-Pomms Freie Wähler starten gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

     

    Freibetrag unzureichend

    Die vor kurzem beschlossene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit wiederfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. „Freie Wähler wollen den großen Renten-Coup“ titelt die „Schweriner Volkszeitung“.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Die Freien Wähler können fest auf die Unterstützung des DVG in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Demnächst werden von den neuen Regionalgruppen in Meck-Pomm begleitende Info-Veranstaltungen stattfinden. Der DVG drückt Mußfeldt und der Regionalgruppe die Daumen.

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →