Tag: Krankenkassenbeitrag

  • Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert sich dramatisch. Deswegen werden die Kassen spätestens 2023 die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen.

    Schon heute zahlen die Kunden bei der teuersten Krankenkasse, der BKK24 bereits 17,1 Prozent Beitrag. Dazu kommen noch für kinderlose Versicherte 3,4 Prozent Pflegebeitrag, so dass sie insgesamt 20,5 Prozent an ihre Krankenversicherung abdrücken müssen. Das ist aber nur der Anfang – alle anderen werden 2023 aller Voraussicht nach ebenfalls mehr als 20 Prozent Beiträge berappen müssen, denn in den Kassen klafft ein Riesenloch.

    Krankenkassen droht 2023 ein Defizit von 18 Milliarden Euro.           Quelle: BMAS/Redaktionsnetzwerk Deutschland/GKV

    Höhere Krankenkassenbeiträge

    Das Defizit wird dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge rund 18 Milliarden Euro betragen. Selbst wenn der Bund einige Milliarden Euro zuschießt, werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht um eine Beitragserhöhung herumkommen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die ebenfalls am Limit arbeitet. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen volle Beiträge

    Um den gesamten Fehlbetrag durch höhere Beiträge zu decken, müsste, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen. Das wäre bei einem Einkommen von 3500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das gilt jedoch nicht für Betriebsrentner, die den vollen Beitrag, gemindert um einen Freibetrag von 164,50 Euro, zahlen.

    20 Prozent künftig die Regel

    Letztlich dürfte dann die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge auf mehr als 20 Prozent (17,1 plus 3,25 oder 3,6 Prozent) erhöhen – trotz Milliardenzuschüsse durch den Staat. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Fass ohne Boden – und braucht dringt, ähnlich wie das Rentensystem, eine grundlegende Reform, um zukunftsfähig zu bleiben.

  • So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

    Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

    Krankenkassenbeitrag berechnen

    Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

    Beispiel:

    Direktversicherung

    Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

    Monatlich                              833,33

    Krankenkasse 15,9 %      106,34

    Pflegekasse 3,05 %            25,42

    Gesamtbeitrag                  131,76

    Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

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  • Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Die Krankenkassen verlangen von 21 Millionen Versicherten mehr Geld. 19 der 97 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2022 erhöht. Wer jetzt zu einer günstigeren Krankenkasse wechselt, zahlt ab 1. April weniger.

    Betroffen von der Erhöhung der Zusatzbeiträge sind dem Vergleichsportal Check24 zufolge 21 Millionen Versicherte. Durch die aktuellen Beitragserhöhungen zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 261 Euro mehr pro Jahr. Insofern lohnt es sich, die eigene Krankenkasse genauer unter die Lupe zu nehmen. Erhöht eine Versicherung, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, er muss aber schnell reagieren.

    Das  Vergleichsportals Check24  hat recherchiert, welche  gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2022 ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Es sind insgesamt 19 der 97 gesetzlichen Kassen, darunter beispielsweise viele AOKs und BKKs. Betroffen davon sind rund 21 Millionen Mitglieder. Dieses Mal erhöht auch die bislang günstigsten bundesweite Krankenkasse HKK den Beitrag.

    Betriebsrentner müssen somit durchschnittlich in der Rente insgesamt 14,6 + 1,3 + 3,05 (Kinderlose 3,4) Prozent  zahlen, insgesamt 18,95 (Kinderlose 19,3) Prozent – unter Berücksichtigung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro, der allerdings 2022 nicht steigt. Einige Kassen verlangen aber noch weit mehr.

    Krankenkasse teurer

    Andere Krankenkassen kommen mit deutlich niedrigeren Zusatzbeiträgen aus. Die HKK beispielsweise verlangte bislang nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag – ein Unterschied zur AOK Bayern von 0,91 Prozentpunkten oder 233 Prozent. Aber auch die HKK erhöht jetzt ihre Prämie von 0,39 auf 0,69 Prozent.

    Sonderkündigungsrecht

    Die Versicherten haben mit dieser Erhöhung zum 1. Januar 2022 ein Sonderkündigungsrecht – müssen aber schnell sein. Wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, können die Versicherten binnen zwei Kalendermonaten wechseln. Wer also noch im Dezember kündigt, wechselt zum 1. März 2022 zu einer anderen Kasse. Allerdings muss die Kündigung bis zum 31. Januar 2021 bei der Krankenkasse eingegangen sein. Den Wechselservice übernimmt übrigens die neue Krankenkassen im elektronischen Verfahren. Genau lässt sich das in § 175 Absatz 4 des Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) nachlesen.

    Dazu Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24:

    Unzufriedene Versicherte sollten nicht bei ihrer alten Krankenkasse bleiben. Ein Wechsel ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht. Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.

  • Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt schneller als gedacht. Mit der BKK24 verlangen mittlerweile zwei Krankenkassen mehr als 20 Prozent.

    Anfang 2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent – und er steigt weiter. Mit der BKK24 verlangen bereits zwei Krankenkassen Beiträge von mehr als 20 Prozent: die BKK24 20,4 Prozent für Kinderlose und 20,15 Prozent für Versicherte mit Kindern, die BKK Stadt Augsburg sogar 20,6 Prozent für Kinderlose und 20,35 Prozent für Versicherte mit Kindern.

    Mehr als 20 Prozent Beitrag

    Die Folgekosten der Corona-Pandemie werden jetzt auf die gesetzlichen Krankenkassen umgewälzt, wie bereits zu erwarten war. Anfang 2021 erhöhten sie ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 durch die Bank weitere Erhöhung geben. Der Zusatzbeitrag wird um mindestens weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. Es kann indes gut sein, dass sich andere Kassen ein Beispiel an der BKK24 und der BKK Stadt Augsburg nehmen und die Zusatzbeiträge gleich auf 2,5 Prozent anheben.

    Zwei Kassen als Vorreiter

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Kündigungsfristen einhalten

    Vorsicht! Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, wie „T-Online“ schreibt:

    „So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.“

    Ursachen der Schieflage

    Wie kam es zu der Entscheidung der BKK24? Wie die BKK24 selbst auf ihrer Homepage schreibt: „Die BKK24 hat Ende Juli 2021 beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Mit unserer Meldung sind wir einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vollumfänglich nachgekommen. Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um eine einzige Altlast, die jetzt aufkam und gelöst werden muss. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes. Das BAS hat unsere Meldung und damit verbundene Lösungsschritte geprüft und genehmigt, sodass wir nun unsere Kundinnen und Kunden über eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent informiert haben. Was dies für unsere Versichertengemeinschaft bedeutet, haben wir im anhängenden Sondermailing exemplarisch dargestellt. Im kommenden Frühjahr soll der Zusatzbeitragssatz wieder gesenkt werden – orientiert am dann geltenden bundesweiten Durchschnitt. Uns ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz unserer Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Zudem ändert sich auch an unseren über 90 Extraleistungen und dem umfangreichen Service nichts.“

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie 
    verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis sind vor allem das Angebot 
    an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent, 2022 wird er aller Voraussicht auf zwei Prozent steigen. Damit zahlen gesetzlich Krankenversicherte ohne Kind 19,9 Prozent und mit Kind  19,65 Prozent Krankenkassenbeitrag.

    Aufgrund der Corona-Pandemie schießen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ins Kraut. Anfang 2021 erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 eine weitere Erhöhung des Krankenkassenbeitrags geben. Der Zusatzbeitrag wird um weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. „Wenn die Bundesregierung keine weiteren Zuschüsse für die Krankenkassen beschließt, würde der Zusatzbeitrag von derzeit 1,3 auf 2,0 Prozent steigen“ – und das wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Höherer Krankenkassenbeitrag

    Der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben wachse so stark, schreibt die „Welt“, dass der bereits um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöhte Bundeszuschuss 2022 nicht ausreichen werde. Die Regierung müsse noch vor der Wahl einen weiteren zusätzlichen Zuschuss auf den Weg bringen, forderte Hoyer. „Ansonsten drohen spätestens zum Jahreswechsel Beitragssatzanhebungen auf breiter Front.“ Nur die Regierung hat zurzeit andere Probleme. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Versicherten bereits im Mai auf höhere Beiträge eingestimmt.

    Rekorddefizit droht

    Den gesetzlichen Krankenkassen droht in der kommenden Legislaturperiode laut „Ärzteblatt“ ein Rekorddefizit. Eine im Auftrag der DAK-Gesundheit erstellte Studie des Berliner IGES-Instituts komme zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungslücke je nach Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 zwischen knapp 23 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.

    Im Grunde wird es genauso laufen wie Ende 2020. Die Krankenkassen haben gewarnt, gedroht – und dann erhöht. Das heißt, die Millionen von gesetzlich Krankenversicherten müssen sich auf 19,65 (mit Kindern) oder 19,9 Prozent (kinderlos) Krankenkassenbeitrag einstellen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

    Krankenkassenbeitrag            14,6 Prozent
    + Zusatzbeitrag                        2,0 Prozent
    + Pflegebeitrag                        3,3 Prozent
    —————————————————-
    Gesamtbeitrag                        19,9 Prozent

    Wechsel der Kasse im Blick

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei 100 Euro sind das monatlich 19,90 statt 19,20 Euro – 70 Cent mehr, bei 200 Euro somit 39,80 statt 38,40 Euro, also 1,40 Euro und bei 300 Euro schließlich 59,70 statt 57,60 Euro, was 2,10 pro Monat mehr bedeutet – aufs Jahr gerechnet 8,40 Euro, 16,80 Euro oder 25,2 Euro mehr. Wer gar tausend Euro Betriebsrente bezieht oder als Direktversicherter tausend Euro monatlich hat, muss 84 Euro mehr zahlen.

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. 
    Neben dem Preis sind vor allem das Angebot an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
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  • Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.

    „In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt  für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“. Der ermäßigter Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im § 243 des Sozialgesetzbuches SGB V. Die Techniker Krankenkasse schreibt lapidar auf ihrer Homepage “Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:

    • Vollrente wegen Alters,
    • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
    • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
    • Ruhegehalt.

    In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.”

    Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“ werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten. Und da reden Politiker davon, Rentner wären nicht solidarisch. In dem Fall ist Solidarität mit Abzocke gleichzusetzen.

     Korrektur war schon geplant

    Offensichtlich dämmerte es Finanzminister Olaf Scholz und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, schon im vergangenen Jahr, dass das wohl ungerecht wäre, aber passiert ist seitdem nichts. Sie planten wohl, wie das „Handelsblatt“ im Mai 2019 schrieb, „für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken; die Hälfte der Entlastung käme gesetzlich krankenversicherten Ruheständlern zugute – und die Rentenkasse, die den Arbeitgeberbeitrag für Senioren übernimmt, müsste ebenfalls weniger Geld an die Krankenkassen überweisen“. Beide erkannten richtig, „dass Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben und damit ‚nicht vom gesamten Leistungsumfang‘ der GKV profitieren würden“. Ganz abgesehen davon sind die Krankenkassen Nutznießer höherer Renten, denn damit fallen auch die Gesamtbeiträge höher aus.

    Es geht um 900 Millionen Euro

    Um welche Summen es dabei geht, lässt ein Artikel des „Spiegel“ erahnen, der von 900 Millionen Euro spricht. „Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Weil die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlt, spart auch sie dadurch erheblich.“

    Statt den Krankenkassenbeitrag um das Krankengeld zu korrigieren, hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent erhöht. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag in Folge von 0,7 auf 1,2 Prozent erhöht, was den Gesamt-Krankenkassenbeitrag auf 18,85 Prozent (Kinderlosen zahlen 19,1 Prozent) steigen ließ.

    Bild von Eugene Kozlovsky auf Pixabay

  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Bereits 2021 werden die Krankenkassenbeiträge um 0,2 Prozent steigen. Dabei dürfte es nicht bleiben – nach der Bundestagswahl droht eine weitere Erhöhung, wie die Krankenkassen schon andeuten.

    Bereits jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 höhere Beiträge verlangen werden. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19) Prozent erhöht. Die Beiträge einige Krankenkassen werden dann sicher die Marke von 20 Prozent reißen, da sie heute bereits laut Krankenkassen.de 1,3 bis 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen und somit auf einen Gesamtbeitrag von (14,6 + 1,6 + 3,3) 19,5 Prozent kommen.

    Weitere Erhöhung droht

    Das wird indes nicht reichen, denn der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erwartet für 2021 Mehrausgaben von 1,7 Milliarden Euro. Das entspreche etwa einem Zehntelpunkt Zusatzbeitrag. Grund dafür seien die „pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“. Die Rechnung sieht also nach der Bundestagswahl so aus:

    14,6 Prozent

    + 1,3 Prozent

    + 0,1 Prozent

    + 3,05 Prozent

    19,05 Prozent (19,3)

    Das heißt, dass Betriebsrentner und Direktversicherte nach der Bundestagswahl voraussichtlich 19,05 (19,3 Kinderlose) Prozent an die Krankenkasse zahlen werden.

    Am 1.1.2020 ist ja das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten, das einen Freibetrag von 159,25 Euro definiert. Wie sähe die Rechnung nach der Bundestagswahl 2021 aus? Angenommen wird eine Betriebsrente von 500 Euro und ein Freibetrag von 164,50 Euro (geplant 2021).

     

    2021 Berechnung (Freibetrag)
    Krankenversicherung
    14,6%
    + Zusatzbeitrag 1,4% = 16,0%
    Beitrag berechnet von 335,50 Euro (500 – 164,50 Euro Freibetrag)
    53,68 Euro (335,50* 15,0%)
    Pflegeversicherung  3,05% Beitrag wird berechnet von 500 Euro 15,25 Euro (500 * 3,05%)

     

    Das heißt, der Betriebsrentner mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro wird voraussichtlich nach der Bundestagswahl (53,68 + 15,25) 68,93 Euro Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Bislang zahlt er 14,6 + 1,1 + 3,05 = 18,75 % von 340,25 (500 – 159,25) = 63,80 Euro. Nach der Bundestagswahl erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegebeiträge für ihn somit um 5,13 Euro, das entspricht einem Plus von 8,04 Prozent.

    Bei einer Betriebsrente bis zu 164,50 Euro pro Monat ändert sich 2021 nichts für ihn; es sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert auch Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing. Auch die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests seien bis zum heutigen Tage ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen worden, auch dann, wenn privatversicherte Personen getestet wurden.

    „Vor diesem Hintergrund prognostizierten die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für soziale Sicherung einen Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 16 Milliarden Euro“, so Sings Resümee. Dieser solle nach dem Willen der Bundesregierung über die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent, die einmalige Steigerung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die kassenindividuellen Rücklagen in Höhe von acht Milliarden Euro ausgeglichen werden, rechnet Sing vor. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro decke aber nur ein Drittel des Fehlbetrags. „Die Beitragszahler sollen also zwei Drittel aufbringen – ein unglaublicher Vorgang!“

  • Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Schon jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 mehr Geld bekommen sollen. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Somit erhöht sich der Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,75 (19) Prozent erhöht – und das ist nur der Anfang.

    Die Folgen der Corona-Pandemie werden die gesetzlich Krankenversicherten noch deutlich zu spüren bekommen. Für 2021 ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrags auf 1,3 Prozent geplant, aber Jens Baas,  Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), hat bereits in den Publikationen der Funke Medien Gruppe angekündigt, dass die Sätze in Zukunft „erheblich“ steigen werden. Die Versicherten müssen die Fehlplanung des Gesundheitsministers Jens Spahn finanziell büßen. Allein für die verfehlte Maskenbeschaffung werden die Steuerzahler mit 6,4 Milliarden Euro belastet, wie „RTL“ schreibt.

    Unterbelegung in Krankenhäusern

    Die Fehlplanung drückt sich auch bei der Krankenhausbelegung aus. Wer vor kurzem seine Lieben im Krankenhaus besucht hat, dürfte sich über die vielen unbenutzten Betten gewundert haben. Vier-Bett-Zimmer waren nur mit einer Person belegt, auf den Gängen standen reihenweise abgedeckte Betten. Die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern ist deutlich zurückgegangen, weil viele Kranke Operationen hinauszögern. „Die echten Ausgaben für die Behandlung von Corona-Patienten fallen kaum ins Gewicht“, konstatiert Baas. Die hohen Ausgaben entstünden durch die Schutzmaßnahmen, die die gesetzliche Krankenversicherung finanziere, wie den Aufbau von Intensivbetten oder den Kauf von Schutzausrüstung.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Dazu kommen Millionen von Covid-19-Tests, deren Kosten ebenfalls zum Teil die Krankenkassen übernehmen müssen. Da die Testkapazität eher ausgeweitet wird, werden auch deswegen die Kosten steigen. Insofern kann gut sein, dass die Erhöhung Anfang 2021 nicht die letzte sein wird. Die Beiträge werden aller Voraussicht nach auf mehr als 20 Prozent steigen.

    Baas quantifiziert den Fehlbetrag der Kassen auf 16,6 Milliarden Euro. Die Kassen sind aufgefordert, erst einmal Rücklagen aufzubrauchen, irgendwann allerdings wird das nicht reichen – und es kommt die nächste Beitragserhöhung. „Die Beiträge werden in den kommenden Jahren erheblich steigen“, prognostiziert Baas.

    Parallel zu den steigenden Ausgaben brechen den Krankenkassen die Einnahmen weg, weil immer mehr Firmen die Beiträge nicht mehr zahlen können und um Stundung bitten. Allein bei der TK habe sich die Zahl der Stundungsanträge bei den Beiträgen um das 60-Fache erhöht. Wenn ab Oktober dann die Pleitewelle durch Deutschland geht, werden es vermutlich noch weit mehr Unternehmen sein, die in finanzielle Schieflage kommen, was natürlich auch die Krankenkassen treffen wird.

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