Tag: Krankenversicherung

  • Für eine gerechte Altersvorsorge

    Für eine gerechte Altersvorsorge

    Bild: pixabay

    Was wir wollen ist Gerechtigkeit und Ehrlichkeit. Wir fordern, Verträge müssen eingehalten werden – so regelmäßig bei unseren Gesprächen mit den Bundestagsabgeordneten, Fraktions- und Parteivorsitzenden oder Generalsekretären – deshalb unterstützen wir die DVG.

    Wir hatten mal darüber nachgedacht, eine Partei zu gründen, aber erwies sich als dann relativ unrealistisch, denn dazu gehört eine ganz andere bundesweite Organisation, die wir nicht bieten können und so wenden wir uns an den Bundestag und seine Abgeordneten, Fraktions- und Parteivorsitzenden oder Generalsekretären. Doch die alle verhalten sich ziemlich stur und reden von Solidarität, die sie gerade nicht bei uns ausgeübt haben.

    Insofern haben wir jetzt wieder die Wahl. Das ist nicht einfach, denn es gibt keine Partei, der man 100 %ig zustimmen kann. Unser Mitstreiter Friedel Holl hat in seinem Fleiß eine Tabelle mit allen vermeintlich uns betreffenden Aussagen zusammengestellt, die am Ende noch mit den Aussagen der Freien Wähler ergänzt wurde, denn die haben aktuell auch eine reelle Chance in den Bundestag gewählt zu werden und vielleicht das Zünglein an der Waage zu werden – wer weiß das schon?

    Lasst uns vornweg klarstellen: der DVG ist neutral – wir haben unsere bekannten Unterstützer und einige von uns waren auch politisch aktiv in unterschiedlich hier aufgeführten Parteien oder sie sind es geworden. Die Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2025 sind raus und öffentlich – hier sind einige Aussagen daraus, die wir alle sicher selbst einordnen und bewerten können. Wir liefern die Informationen und ihr entscheidet.

    Aus der Zusammenstellung der Aussagen aus den Wahlprogrammen von Friedel Holl / Reinhold Birth

    Doppelverbeitragung auf Direktversicherung „DV“ und Betriebsrenten BR“ abschaffen

    • CDU/CSU, SPD, FDP, Linke, BSW, AFD = keine Hinweise
    • Freie Wähler = ja

    Wir fordern in Zusammenarbeit mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten endlich eine Lösung für Millionen von Betroffenen, die auf eine sozialabgabenfreie Auszahlung von Direktversicherungen vertrauen durften. Wir wollen die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten zur Kranken- und Pflegeversicherung und eine Entschädigung der Direktversicherungsgeschädigten erreichen.

    Rente aktuell

    CDU – Keine Kürzung mit 67 bleibt Aktivrente für Rentner einführen
    SPD – 48% sichern abschlagsfrei nach 45 Jahren
    Grüne – 48% sichern mit 67 bleibt
    FDP – Flexibler Renteneintritt
    Linke – Kein Hinweis
    BSW – Erhöhung um 120€/Monat als Inflationsausgleich für Alle
    AFD – Kein Hinweis
    Freie Wähler – Renteneintritt nicht erhöhen Rentenreform zwingend notwendig – nicht unter 48%

    Rente für alle

    CDU = Nein
    3 Säulen: a) Rente / b) bAV / c) Private AV
    SPD = Nein
    3 Säulen: a) Rente / b) bAV / c) Private AV Selbständige aufnehmen
    Grüne = teilweise
    1. Schritt Bürgerversicherung für Abgeordnete & Beamte & nicht abgesicherte Selbständige
    FDP = Nein
    3 Säulen: 3 Säulen: a) Rente / b) bAV / c) Private AV
    Linke = Ja
    Erwerbstätigenversicherung
    BSW = Ja
    analog Österreich / 75% vom Nettoeinkommen
    AFD = Nein
    private AV für Parlamentarier einführen / Kinder /Erziehungs-Leistung berücksichtigen
    Freie Wähler
    Rente individuell nach Lebenslagen flexible –  Rente abschlagsfrei nach 45 Jahren

    Grundrente

    CDU = Nein
    SPD = Nein
    Grüne = Nein
    FDP = Nein
    Linke = Ja / 1400 €
    BSW = Ja / 1500 € nach 40 J
    AFD = Nein
    Freie Wähler / keine Angaben gefunden

    Kapitalgedeckte Altersrente

    CDU = Ja / Frühstartrente für 6 bis 18 Jährige mit 10 €/Monat
    SPD = Nein
    Grüne = Ja / Einstieg in notwendige Kapitaldeckung
    FDP = Ja / Gesetzliche Aktienrente analog Schweden
    Linke = Nein
    BSW = Nein
    AFD = Nein
    Freie Wähler = Ja

    Krankenversicherung für Alle / Zwei-Klassen-Medizin abschaffen

    CDU = Nein / GKV & PKV bleiben
    SPD = Nein / GKV & PKV bleibt Termingarantie einführen
    Grüne = Ja / Bürgerversicherung
    FDP = Nein / GKV & PKV bleiben
    Linke = Ja / Solidarische Versicherung
    BSW = Ja / Bürgerversicherung
    AFD = Nein
    Freie Wähler = keine Angaben gefunden

    Versicherungsfremde Leistungen der Sozialversicherungen aus Steuermitteln

    CDU = Kein Hinweis
    SPD = ? / verstärkt aus Steuermitteln
    Grüne = Ja / Entlastung aus Steuermitteln auch für ALG II
    FDP = Kein Hinweis
    Linke = Kein Hinweis
    BSW = Kein Hinweis
    AFD = Kein Hinweis
    Freie Wähler = Kein Hinweis

    https://www.mitmischen.de/wissen/bundestagswahl-2025/wofur-steht-welche-partei
    https://www.freiewaehler.eu/unsere-politik/wahlprogramm/

    Schlussfolgerungen:

    • Bei den Linken haben wir unseren sehr geschätzten Mathias Birkwald, der uns immer wieder im Bundestag präsent gehalten hat, obwohl das Thema „Kapitalanlage“ eigentlich nicht so in die „Linke“ passt, wie wir aus der Übersicht oben erkennen können, aber der Rentenpolitische Sprecher Herr Birkwald hatte für die uns geschehene unmoralische Vertragsverletzung seit 2003 aus meiner Erinnerung 2 Anträge gestellt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen und er hat die Diskussionen in den Bundestag gebracht und uns tatkräftig unterstützt – das muss man anerkennen. Wir konnten mindestens 2018 / 2019 den Eindruck gewinnen, dass sich eine parteiübergreifende Zustimmung für uns entwickelt. Aktuell war zur Abschaffung der Doppelverbeitragung in deren Wahlprogramm allerdings nichts zu finden.
    • Die SPD hat zwar etliche Beschlüsse gefasst und uns aber über die Jahre immer wieder am langen Arm gehalten. Heute hat sie nur Sprüche für uns über – sie will die Rente sichern, entschädigen kann sie uns auf gar keinen Fall, denn das Geld ist nicht da – wir haben also geltendes Recht nach Kassenlage. Die Doppelverbeitragung auf Altersvorsorge will sie allerdings abschaffen, sagt sogar: „das war Mist“ oder „Sie können sich darauf verlassen“ am Ende passiert aber nichts – aber dabei bleibt es.
    • Grüne finden es ganz richtig, dass wir auf unsere Kapitallebensversicherungen die Sozialversicherung stärken und stellt dabei keinen Bezug zu Artikel 14 GG her.
    • In der CDU hatten wir große Unterstützer für uns in Maik Beermann, Hans-Jürgen Irmer, Jana Schimke oder nicht zuletzt Carsten Linnemann gefunden, aber auch die sind entweder nicht mehr im Geschäft oder haben sich total zurückgezogen – dass wir zu dem Schluss kommen müssen, von dort nichts mehr erwarten zu können. Mein Wahlkreisabgeordneter kommt nicht mal auf die Idee meine Fragen zu beantworten.
    • So aber der Wahlkreis-Abgeordnete der FDP, der mir seine volle Unterstützung zugesichert hat, aber leider nichts versprechen kann – die FDP war bekanntlich die einzige Oppositionspartei, die dem GMG 2003 nicht zugestimmt hat – Strack-Zimmermann und Vogel sind sogar auf unseren Demos mitgelaufen, aber in der Regierung 2021 hatten sie dann andere Schwerpunkte und auch sonst hat sich die FDP nicht sonderlich in unserer Sache profiliert – leider.
    • Die AfD hatte im vorletzten Bundestag schon den Antrag gestellt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen ähnlich haben sie sich auch zu unseren Fragen geäußert – im aktuellen Wahlprogramm steht dazu allerdings nichts.
    • Das BSW sagt auch nichts zu uns – insofern ist meine Bewertung hier auch schnell abgehakt, aber zum Schluss haben wir dann doch noch eine Partei gefunden, die uns wohlgesonnen ist.
    • Die Freien Wähler haben sich hier als einzige Partei zur Abschaffung der Doppelverbeitragung bekannt und die 6,5 Millionen betroffenen Direktversicherungsgeschädigte könnten sie es sogar mit etwa 10 % in den Bundestag bringen – wenn sie wollten – für eine gerechte Altersvorsorge.

    Wenn ihr jetzt immer noch nicht schlüssig seid, steht immer noch der Wahlomat
    https://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2025/app/main_app.html  bereit.

    Jetzt liegt es an Euch…

    Reinhold Birth 19.02.2025

  • Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Viele bangen jetzt um ihre Existenz

    Klimakrise, Ukrainekrieg, verkorkste Energiewende und Sozialpolitik – viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Es wird Zeit, die Lasten gerechter zu verteilen.

    Von Michael Rahnefeld

    „Wissen Sie, wenn ich mir diese Diskussion jetzt hier anhöre. Ich habe weder studiert noch einen Titel, aber ich kann es drehen und wenden, wie ich will: Die breite Masse zahlt.“ So bringt es die sympathische Rentnerin Renate Rönnau am 22. August 2022 in der TV-Sendung „hart aber fair“ mit Frank Plasberg auf den Punkt. Es geht an diesem Abend einmal mehr ums Thema „Kostenfalle Energie“ und die zunehmende Verelendung Europas, deren Spirale sich von Tag zu Tag schneller dreht.

    Bangen um die Existenz

    Die Klimakrise, der Ukraine-Krieg, eine völlig verkorkste Energiewende und eine Sozialpolitik, die eigentlich nicht als solche bezeichnet werden darf, treiben immer mehr Menschen in eine durchaus berechtigte Existenzangst. Da hilft es auch nicht, wenn in der Plasberg-Sendung der Ökonom Michael Hüther akademisch irgendwelche Zusammenhänge erklären will und der FDP-Fraktionschef Christian Dürr auf ein irgendwann kommendes drittes Entlastungspaket und eine Wohngeldreform verweist. Von einer Übergewinnsteuer, bei der in erster Linie Energiekonzerne zur Kasse gebeten werden könnten, um an anderer Stelle Entlastung zu bieten, will er natürlich – genauso wie sein Finanzminister Christian Lindner  (FDP) – nichts wissen.

    Doch die 74-jährige Rentnerin, die sich ehrenamtlich für Altersgenossen einsetzt, will von den blumig-beschönigenden Worten, die beschwichtigen sollen, nichts wissen. Sie weiß genau: Die Zeche zahlen wieder die Bürger in diesem Land, die langsam begreifen, dass es an ihren bescheidenen Wohlstand, ja an ihre Existenz geht.

    Vertrauen in Regierung schwindet

    Das Vertrauen in die Regierenden schwindet zunehmend, zumal das politische Überlegungs- und Entscheidungschaos kaum noch nachvollziehbar geschweige denn für große Teile der Bevölkerung noch vermittelbar ist.

    Selbst im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg warnt die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vor einem wirtschaftlichen Abschwung. Gerade für den Mittelstand, der in Baden-Württemberg das Rückgrat der Wirtschaft bildet, zeichnet die Ministerin ein düsteres Bild. Das Wort von Arbeitslosigkeit macht bereits die Runde.

    Und die Ampelregierung weiß längst, diesmal läuft es aus dem Ruder. Fast gebetsmühlenartig wird seit Tagen davor gewarnt, rechten Aufhetzern auf den Leim zu gehen und mit ihnen auf die Straße. Bei Plasberg geraten der FDP-Mann Christian Dürr und die Linken-Politikerin Mohamed Ali aneinander als die Montagsdemonstrationen angesprochen werden, zu denen Teile der Linken aufrufen. Der Versuch von Dürr, die Linke als Mitläufer der AfD zu diskreditieren, ist plump und zu einfach. Wie überhaupt es wohl im kommenden „heißen Herbst“ zu einfach sein wird, Massenproteste an der Agitation der Rechten in Deutschland festzumachen.

    Gerechtere Verteilung der Lasten

    Ich wiederhole mich: Viele Menschen bangen jetzt um ihre Existenz und werden schon allein deshalb auf die Straße gehen. Dazu braucht es keine Agitatoren mehr. Sie fordern von den Ampelparteien „eine gerechte Verteilung der Krisenlasten”, einen Gaspreisdeckel und eine Übergewinnsteuer, formuliert es Co-Linken-Chefin Janine Wissler im ARD-Morgenmagazin.

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hingegen mahnte seine Partei, sich ausreichend von Rechtsradikalen zu distanzieren. Die Montagsdemos, die ihren Ursprung als friedliche Revolution in der DDR hatten, wurden 2015 von Rechtsextremen zweckentfremdet, auch um gegen die Flüchtlingspolitik zu demonstrieren. So wäre es vielleicht nicht besonders klug, für Demonstrationen zur Energiekrise unbedingt montags auf die Straße zu gehen, unterstreicht Frank Plasberg in seiner Sendung.

    In der Tat müssen im kommenden Herbst alle, die auf Ungerechtigkeiten und Entlastungsmöglichkeiten in die Demonstrations-Öffentlichkeit gehen, auf der Hut sein, wo, wann und mit wem sie auf Missstände hinweisen – und Forderungen stellen. So auch die im DVG (dvg-ev.org) organisierten Doppelverbeitragungsopfer. Eine Abschaffung dieser staatlich legitimierten Abzocke würde ganz vielen Menschen sehr viel helfen, weil sie dann in größerem Umfang auf ihre Ersparnisse zurückgreifen könnten. Der DVG muss wieder stärker auf sich aufmerksam machen – natürlich mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mittel und natürlich nur mit gewaltlosen Aktionen.

    Bild: Gundula Vogel Pixabay

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • “Allerdings sterben diese aus …”

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden unsere Kinder und Enkel davor warnen, eine Direktversicherung abzuschließen, die sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Also von wegen sterben …

    Zum Artikel “Versicherer verbrennen unser Geld” von Reiner Wellmann

    Kommentar von Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG

    Das Zitat eines Versicherungsvertreters (Thomas P. schrieb in Facebook „Allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei) in der kontroversen Diskussion zwischen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und Teilen der Versicherungsbranche ist ein entlarvendes Indiz, wie Politik und Versicherungswirtschaft über die Rentnergeneration denken.

    Politiker werden von uns bezahlt

    Das ist mieser Stil, ein entwürdigendes Szenario. Diese Rentnergeneration der heute 60-, 70- und 80-jährigen Rentner hat dieses Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut. Sie hat dieses Land zu seiner ökonomischen und sozialen Prosperität geführt. Vielleicht muss man einem NRW-Minister noch einmal erklären, dass sein Monatsgehalt und seine spätere Pension von uns Arbeitnehmern durch unsere Steuerzahlungen erwirtschaftet werden. Und vielleicht muss man den Versicherungsagenten einmal erklären, dass wir Werktätigen mit unseren Versicherungsbeiträgen auch ihren Arbeitsplatz finanzieren.

    Es ist ein Skandal, wenn Politiker und Versicherungswirtschaft klamm heimlich darauf hoffen, politisches Unrecht erledige sich auf natürliche Weise durch Aussitzen. Das wird es garantiert nicht. Der DVG und seine Mitglieder kämpfen nicht nur für die Beseitigung des ihnen angetanen Unrechts (Stichwort GMG 2004); der DVG sieht auch eine wesentliche Aufgabe darin, die Öffentlichkeit, vor allem die jungen Leute aufzuklären. Unsere eigenen Kinder müssen davor bewahrt werden, dass sie nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie ihre Väter und Mütter. Sie müssen davor bewahrt werden, von der Politik später hereingelegt werden zu können, wenn nachträglich Gesetze gemacht werden, die 20 Prozent Abgaben auf Vorsorgeverträge erzwingen – Abgaben, die bei Vertragsabschluss überhaupt nicht bekannt waren und daher nicht einkalkuliert waren. Und sie müssen davor bewahrt werden, bei den Versicherungskonzernen die angeblich so wertvollen Vorsorgesparpläne abzuschließen, um dann hinterher schmerzhaft zu erfahren, dass sie weniger rausbekommen als sie über 20 oder 30 Jahre lang netto eingezahlt haben. Solche Ansparpläne braucht niemand.

    Angst vor Altersarmut

    Die Themen Altersarmut und Altersvorsorge bekommen gerade aktuell wieder große Aufmerksamkeit, weil sie zunehmend hohen Risiken ausgesetzt sind. Zum einen begründet in der anhaltenden Niedrigzinsphase, zum anderen belastet durch exorbitant steigende, gesetzliche Abgaben. Gewinner sind die Versicherer und die Politiker, auf der Strecke bleibt der Versicherte, der fleißige Steuer- und Beitragszahler. Politiker, die nachträglich abkassieren und den Verbraucherschutz mit Füßen treten (Stichwort: einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten), braucht kein Mensch. Im September sind Bundestagswahlen. Die Politik muss valide Antworten geben. Alle Parteien werden sich den Fragen der Vorsorgesparer stellen müssen, wenn sie verlorenes Vertrauen in die Altersvorsorge wieder gewinnen möchten.

    Merke! Die jungen Arbeitnehmer, die heute auf der Suche nach Vorsorgesparplänen sind, um einer Altersarmut entgegenzuwirken, das sind die Rentner von morgen. Sie alle haben eine Stimme bei der nächsten Bundestagwahl. Und sie wollen nicht so getäuscht werden, wie ihre Eltern getäuscht wurden.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann fällt ein vernichtendes Urteil über die Abzocke der Versicherer – und bekommt sofort Gegenwind. Worauf sich ein heftiger Schlagabtausch in den Sozialen Medien entfacht. Worum geht’s? Versicherer verbrennen unser Geld.

    von Reiner Wellmann

    Der CDU-Sozialpolitiker wirft den Versicherern „immense Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten, nahezu wertlose Garantien und keine Rendite“ vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Nur die staatliche Zulage mache die Produkte der Versicherer attraktiv. So kann Altersvorsorge aber nicht funktionieren. Das ist Geld Verbrennen.

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Das wollte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), nicht so stehen lassen – und gab Laumann auf der Branchen-Plattform „Pfefferminzia“ kontra. Worauf sich in „Facebook“ ein heftiger Streit entfachte, in dessen Verlauf ein Signal-Iduna-Makler sich zu dem Satz verstieg „ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.

    Auf der Facebook-Seite des Versicherungs-Fachmagazins „Pfefferminzia“ („Das Informationsmedium für Versicherungshelden in Deutschland“) wird ähnlich verbissen gekämpft wie in den Bundesliga-Stadien. Auslöser war dieses Posting von Heinz gegen den „verbalen Rundumschlag des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann gegen die Versicherungswirtschaft und deren Rolle in der privaten Altersvorsorge“. DVG-Mitglied Norbert Wichmann hatte als Reaktion dazu einen Beitrag des Metallbau-Magazins gepostet. In dem gut recherchierten Bericht wird auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten zitiert, der auf die nachträglich eingeführte Beitragspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase hinweist und empfiehlt, aktuell noch laufende Verträge besser ruhend zu stellen und auf eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber zu drängen, um mit dieser dann selbst privat fürs Alter vorzusorgen.

    Politik will Unrecht aussitzen

    Diese Aussagen gingen einem Leser, Inhaber einer Versicherungsagentur im Rheinland, heftig gegen den Strich. „Das so etwas überhaupt veröffentlicht werden darf“, entrüstet sich Thomas P. auf Facebook. Und dann kommt es knüppeldick: „allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“. Ich habe dreimal gelesen und mich dann entschieden, den Verfasser zu fragen: „Ob die Betroffenen aussterben? Oder die Verträge?“ (Die ja bekanntlich nicht sterben können, sondern eher auslaufen). Der Verfasser drehte einige Pirouetten. Ich wolle ihn nicht verstehen, seine Aussage sei doch klar. Nach mehrfachen Versuchen war es ihm dann wohl zu peinlich. Er löschte seine Antworten, und damit meine mehrfachen Nachfragen. Norbert Wichmann erging es ähnlich. Plötzlich waren seine Antworten nicht mehr zu lesen.

    Ich habe dann zwei Tage lang in Ruhe abgewartet, ob sich noch etwas tut. Aber bis heute herrscht Funkstille. Allerdings ist auf Facebook bei Pfefferminzia bis heute die Aussage des Agenturinhabers „Allerdings sterben diese aus“ zu lesen. Und das kann ich nicht so stehen lassen. Abgesehen davon, dass die große deutsche Versicherung, die dieser Mann vertritt, dringlichst einmal klären sollte, ob sie mit so einer unverschämten Aussage in Zusammenhang gebracht werden will: Hat dieser Mann womöglich das ausgesprochen, was Politiker und Versicherungsleute über uns denken? Drängt sich nicht seit Jahren der Verdacht auf, dass die Politik das Thema aussitzen will? Vom Aussterben der Betroffenen sprechen die Politiker klugerweise nicht. Aber denken sie nicht möglicherweise genauso?

    Schwarze-Peter-Spiel der Parteien

    Wer einmal nacheinander in die Sprechstunde der lokalen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD gegangen ist und das Thema angesprochen hat, der erlebt in der Regel folgendes: Der/die SPD-Abgeordnete räumt das Unrecht sofort ein, schiebt dann aber den Satz nach: „Wir hätten Sie gerne viel stärker entlastet. Aber mit dem Koalitionspartner war das nicht zu machen“. Gehst du in die Sprechstunde des CDU-Abgeordneten, kommt dieselbe Aussage: „Wir wollten mehr, aber mit der SPD nicht machbar“. Der Klassiker, nicht nur in schlechten Krimis: Good guy – bad guy. So werden wir doch bis heute abgespeist.

    Dem Versicherungsmann mag mit seinem Posting ein Freud’scher Versprecher unterlaufen sein. Aber nach jahrelangem Einsatz für unser Thema bin ich überzeugt, dass er nur das gesagt hat, was viele denken, aber nicht sagen: Die Politiker wollen das Thema aussitzen, wohl wissend, dass die Biologie und die Zeit für sie arbeiten. In der Politik beobachtet man genüsslich, dass es auf Facebook mindestens ein Dutzend Gruppen gibt, in denen sich Betroffene aus unterschiedlichsten Motiven zusammengetan haben. Warum so viele Gruppen? Warum nicht eine schlagkräftige Gruppe? Den Damen und Herren Abgeordneten kann es nur recht sein, wenn wir in Splittergruppen agieren, denen vermutlich nach und nach die Puste ausgeht.

    Versicherer verbrennen unser Geld

    „Allerdings sterben diese aus!“ Sollen wir diese Aussage unwidersprochen stehen lassen? Sollten wir nicht zumindest die Versicherungswirtschaft fragen, ob diese Ansicht in der Branche geteilt wird. Stehen die Versicherungskonzerne hinter so viel Ehrlichkeit, die jemand hier rausposaunt hat? Oder hat der Mann einfach nur Recht: Die ersten derjenigen, die nach 2004 von der hinterhältigen staatlichen Abzocke betroffen waren, sind doch schon gestorben. Und jeden Tag verliert die Truppe potenzielle Mitstreiter. Und irgendwann sind die Doppelversicherungsgeschädigten eine Episode der Politik. So wie zum Beispiel die Eltern, die Studiengebühren für ihre Kinder gezahlt haben.

    Oder geht noch einmal ein Ruck durch die Reihen der Direktversicherungsgeschädigten? Wehren wir uns gegen den Stempel „Aussterbende Sorte Wähler?“ Können wir uns vor der Bundestagswahl noch einmal aufraffen, den Verursachern die richtigen Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit wachzurütteln und diejenigen, die noch nichts von der Abzocke ahnen, zu informieren?

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro (2020), mittlerweile von 164,50 Euro.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wenn es aber um Verbeitragung von Direktversicherungen geht, sterben wir schon nach zehn Jahren. So rechnen uns die Versicherer arm.

    Wer vergleicht, wie die Versicherungen rechnen, wenn es um die Lebenserwartung geht, muss wütend werden. Genau das hat der Bund der Versicherten (BdV) getan: Versicherer rechnen laut BdV bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen. Das gilt übrigens nicht nur für Riester- und Rürup-Rente, sondern auch für Lebensversicherungen. Umgekehrt aber geht die Branche bei der Lebenserwartung von Direktversicherten beispielsweise von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung aus, um möglichst hohe Krankenkassenbeiträge abzuschöpfen. Das ist reine Willkür, um die Versicherten zu melken und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Nicht von ungefähr fährt Allianz seit Jahren satte Gewinne ein. 2019 verbuchte der Konzern 11.85 Milliarden Euro operativen Gewinn.

    Wie Versicherer rechnen

    Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern laut „Versicherungsbote“ vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen, um weniger Rente auszahlen zu müssen. So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordere, dass der Gesetzgeber eingreift. „Auch wer erfolgreich und viel spart, bekommt trotzdem nur eine niedrige Riester-Rente, weil die Versicherungsunternehmen mit massiv überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren“, so Kleinlein.

    Lebenserwartung 150 Jahren

    Wenn es nach den Aktuaren, sprich Versicherungsmathematikern geht, werden wir uralt. So würden Kleinlein zufolge die Versicherer beispielsweise für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere. Deswegen fordert Kleinlein: Schluss mit der Zwangsverrentung! Es ist klar, dass bei einer überzogene Lebenserwartung für den Kunden immer weniger herauskommt. Dazu ein Beispiel: „Unterstellt ein Versicherer für einen 67-Jährigen etwa eine Lebenserwartung von 97, so muss das angesparte Geld für 30 Jahre Rente ausreichen. Kalkuliert er aber bis 117, so muss das gleiche Geld auf 50 Jahre verteilt werden. Die Rente kann dann nur noch etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum ersten Szenario betragen.“ Statt vielleicht 100 Euro Monatsrente bekommt der Kunde nur 50 Euro. Dass mit einer derart geschrumpften Rente, die Versorgungslücke nicht zu füllen ist, dürfte wohl jedem klar sein. “Die Allianz kalkuliert mit absurd überzogenen Lebenserwartungen”, schreibt Kleinlein im “manager magazin”. Sie berufe sich dabei gegenüber den Aktionären auf windige Quellen; sie arbeite mit außerordentlich intransparenten Vertragsunterlagen, was dann alles zulasten der Kundinnen und Kunden und bei Riester- und Rürup-Renten auch zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehe.

    Männer leben 78,5 Jahre

    Anders als die Versicherer geht das Statistische Bundesamt von anderen Zahlen in punkto Lebenserwartung aus: 83,3 Jahre beträgt aktuell laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen, für neugeborene Jungen sind es demnach 78,5 Jahre. Die Versicherer rechnen sich reich und die Versicherten arm, weil sie von einer deutlich überhöhten Lebenserwartung ausgehen.

    Damit nicht genug, die Branche setzt die Lebenserwartung bewusst tiefer an, wenn es ihr zu Gute kommt und sie damit die Versicherten melken kann. Bei Direktversicherungen gehen die Versicherten von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung aus, um höhere Krankenkassenbeiträge ansetzen zu können. Statt noch 15 oder 20 Jahren, leben Betriebsrentner statistisch für die Versicherer nur noch zehn Jahre. Denn, zehn Jahre oder 120 Monate müssen sie Krankenkassenbeiträge an die Krankenversicherungen abführen. Wenn also jemand mit 63 in Rente geht, dürfte er statistisch nur 73 Jahre alt werden. Selbst wer wie heute üblich, mit 65 Jahre in Rente geht, dürfte nur 75 Jahre alt werden. Dabei werden Männer im Schnitt 78,5 Jahre alt und Frauen sogar 83,3 Jahre.

    120 Monate Restlebenserwartung

    Die Versicherungsbranche hat nur deshalb diesen willkürlichen Zeitraum gewählt, um die Versicherten zu schröpfen. Denn wer 2019 beispielsweise 20 000 Euro aus einer Direktversicherung ausbezahlt bekam, musste auf den vollen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, da seine Kapitalauszahlung auf 120 Monate verteilt wird und er mit 166,67 Euro (20 000 ./. 120) über der Freigrenze von 155,75 Euro lag. Ein Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung war besser dran, weil die Auszahlungshöhe wegen der Verteilung auf einen deutlichen längeren Zeitraum unter die 155,75 Euro rutschte – und er somit nichts zahlte.

    Hätte der Gesetzgeber nicht 120 Monate angesetzt, sondern 240 Monate, wäre auch der Direktversicherte unter die Freigrenze gefallen, denn 20 000 geteilt durch 240 ergibt eine fiktive Monatsrente von 83,33 Euro. Der Gesetzgeber – damals 2003 die Schröder-Regierung mit Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin – hat die Altersvorsorge von Millionen sabotiert, indem sie im § 229 SGB V (Sozialgesetzbuch), den Satz reinschrieb: „ … Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge …“. Das ist reine Willkür zu Lasten von Direktversicherten und Betriebsrentnern mit Einmalauszahlung.

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat jetzt ausgerechnet, was es bringen würde, die Zwangsverbeitragung auf 240 statt wie jetzt auf 120 Monate zu verteilen. Direktversicherte und Betriebsrentner mit Einmalauszahlung würden dadurch deutlich entlastet. Alle unter 38 220 Euro (159,25 x 240) Auszahlung müssten keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, sondern nur noch den Pflegebeitrag (4,86 Euro), insgesamt 58,29 x 240 = 1165,71 Euro. So aber zahlen sie für 159,25 Euro wegen der 120er-Regelung annähernd 19 Prozent (14,6 plus 1,1 plus 3,05) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, insgesamt 34,72 monatlich, 416 Euro jährlich und 4165,98 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monate. Von ihrer Auszahlung in Höhe von 38 220 Euro bleiben also gerade einmal 34054,02 Euro übrig. Alles klar? Ist das gerecht? Ist das förderliche für die betriebliche Altersvorsorge?

    Übrigens, wer es gern selbst nachrechnen will, nutzt am besten das Tool von „Stiftung Warentest“.

    An der Direktversicherung verdienen ausschließlich die Versicherer, aber nicht der Versicherte. Für letzteren ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft.

    Pressestimmen:

    Bezugsgrößen des Freibetrags

    2020 beträgt der Freibetrag 159,25 Euro, 2021 dann 162,75 Euro

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25#REF!2010
    2013323402695134.75#REF!2011
    2014331802765138.25#REF!2012
    2015340202835141.75#REF!2013
    2016348602905145.25#REF!2014
    2017357002975148.75#REF!2015
    2018365403045152.25#REF!2016
    2019373803115155.75#REF!2017
    2020382203185159.25382122018
    202103255162.75#REF!2019
    202203395169.75#REF!2020
    2023#REF!2021
    2024#REF!2022
    2025#REF!2023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/2018091159.2538212#DIV/0!
    2021/2019093162.75#REF!#REF!
    2022/2020097169.75#REF!#REF!
    2023/2021
    2024/2022
    2025/2023vorläufig

     

    Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

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