Tag: Linke

  • Welche Partei soll ich wählen?

    Welche Partei soll ich wählen?

    Welche Partei soll ich wählen? Die, die meine Interessen vertritt natürlich. Das Online-Tool „WahlDiagnose 2021“ hilft bei der Auswahl. Der Wahl-o-mat geht erst am 2. September online.

    Was sagen die Parteien zur Rente? Welche vertritt meine Interessen?

    Welche Partei wählen?

    Darunter sind CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und AfD.  Das Tool stellt 37 Aussagen der Parteien in punkto gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge gegenüber. Schritt für Schritt listet das Online-Tool nach eigenen Angaben die einzelnen Wahlthesen auf. Für jede Zustimmung erhalte die Partei, die für die jeweilige These steht, einen Punkt. Bei Ablehnung werde ein Punkt abgezogen. Die Summe aus Zustimmungen und Ablehnungen wird laut DIA schließlich in Relation zur Gesamtzahl der Aussagen einer Partei zum Thema Rente gesetzt. „Stimmt der Wähler in spe allen Thesen einer Partei zu, dann passt diese 100prozentig zu seinen Erwartungen“, so das Fazit. Diese Übereinstimmung sinke mit der zunehmenden Zahl abgelehnter Wahlziele schließlich bis auf null.

    Orientierung für die Wahl

    Die „WahlDiagnose“ liefere keine Wahlempfehlung, aber eine Orientierung für die Entscheidung an der Wahlurne, wenn die Parteienpläne für die Alterssicherung Einfluss haben sollen. Die Pläne der Parteien seien breitgefächert und reichten von einer neuen Aktienrente, die eine Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente liefern soll, bis zur Vorsorgepflicht für alle Selbstständigen. Der größte Teil der Parteivorschläge gelte der gesetzlichen Rente, aber auch bei der betrieblichen Altersversorgung würden die Parteien Veränderungen planen. So haben versprechen einige wenige Parteien die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen.

    Für die private Altersvorsorge reichen die Angebote der Parteien, so das DIA, von der Einführung eines Standardproduktes über eine Beschränkung der staatlichen Förderung auf untere und mittlere Einkommensgruppen bis zur Einrichtung eines Bürgerfonds, in den alle einzahlen müssen, sofern sie dieser Pflicht nicht ausdrücklich widersprechen.

    Der DVG hat sich die Mühe gemacht, die Aussagen der einzelnen Parteien zu vergleichen.

    Wahlprogramm der Parteien

    Wahlprogramme

     

    Union verweigert Entlastung

    Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verpasste Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern eine Watsche. Sie lehnt die  Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern ab (13. Februar 2019). „Rund sechs Millionen Betriebsrentner müssen wohl auch in Zukunft den doppelten Krankenkassenbeitrag auf ihre Altersvorsorge zahlen“, so „Bild“. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dem Plan ihres Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Absage erteilt – mit den Worten „Das geht nicht“. Die Abschaffung sei angeblich zu teuer.

    Merkel lässt Spahn auflaufen                                                                         Quelle: Screenshot “Bild”

    Wahljahr 2021

    Landtags- und Bundestagswahlen
    12. Sept. Niedersachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    26. Sept. alle Bundesländer Bundestag
    26. Sept. Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen
    26. Sept. Mecklenburg-Vorpommern Landtag

    Quelle: Wahlrecht.de

  • Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre

    Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre

    Noch 122 Tage bis zur Bundestagswahl 2021 am 26. September. Wer hat momentan die Nase vorn? Darauf gibt die Sonntagsfrage „Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“ Antwort.

    Zurzeit (Stand 26. Mai 2021) haben offensichtlich die Grünen die Nase vorn. In der aktuellen Sonntagsfrage zur Bundestagswahl sehe nur das unabhängige Forschungsinstitut INSA (Stand 23.5.2021) die Union mit 24 Prozent einen Prozentpunkt vor den Grünen, so das Statistikportal „Statista“. Bei allen anderen Forschungsinstituten liegen die Grünen vorn. Die SPD ist deutlich zurückgefallen und kommt nur noch auf Werte zwischen 14 und 17 Prozent, wie die Statista-Grafik zeigt. Viertstärkste Partei ist die FDP mit elf bis 13 Prozent. Die AfD liegt nur knapp dahinter. Die Linke kommt auf Werte zwischen sechs

    Die Sonntagsfrage bildet den aktuellen Wahl-Trend in der Bundesrepublik ab und wird regelmäßig von den Meinungsforschungsinstituten erhoben.

    Bundestagswahl
    Wahlpräferenzen Bundestagswahl                             Quelle: Statista

    Countdown Bundestagswahl 2021

    Auf der Seite Adenauer Campus findet sich ein Countdown zur Bundestagswahl 2021: So viele Tage, Stunden, Minuten und Sekunden sind es noch bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021, 07:00 Uhr.
  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Weiter mit Grün-Schwarz – oder kommt die Ampel?

    Weiter mit Grün-Schwarz – oder kommt die Ampel?

    Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg triumphieren die Grünen. 7,7 Millionen Menschen waren im Südweststaat am 14. März zur Wahl aufgerufen, und von denen, die zur Urne gingen oder per Briefwahl ihre Stimme abgaben, entschieden sich 32,6 Prozent für die Grünen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann an ihrer Spitze.

    von Michael Rahnefeld

    Ampel statt Grün-Schwarz?

    Eine herbe Klatsche hingegen gab’s für den bisherigen Koalitionspartner, die CDU. Kultusministerin Susanne Eisenmann, die als Spitzenkandidatin mit 24,1 Prozent das schlechteste Ergebnis der Union im Ländle einfuhr, will dafür die Verantwortung übernehmen. Sieger der Landtagswahl dürfte mit 10,5 Prozent die FDP sein, die um gut zwei Prozent zur Wahl vor fünf Jahren zulegte. Ebenfalls abgestraft wurde von den Wählern im Südwesten die SPD, die diesmal lediglich noch 11,0 Prozent an Wählerstimmen einfahren konnte (minus 1,7 Prozent) und jetzt trotzdem darauf hofft, dass Winfried Kretschmann sich für eine Ampelregierung mit Sozialdemokraten und Liberalen begeistern könnte. Dass die SPD im Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls gewählt wurde, mit 35,7 Prozent – nahezu dem gleichen Ergebnis wie vor fünf Jahren – als Siegerin hervorgeht, ist weniger der Partei als der Beliebtheit von Ministerpräsidentin Malu Dreyer zuzurechnen. Dennoch erhoffen sich die Sozialdemokraten davon Aufwind für die Bundestagswahl im September, um möglichst auch in Berlin die Weichen umzustellen. Würden in Stuttgart und Berlin „Ampeln“ zustande kommen, wären bislang darin als einziges kleines Regulativ im Interesse des DVG die Freien Demokraten zu sehen.

    Von Union enttäuscht

    An frustrierten DVG-Mitgliedern hat es sicher nicht ursächlich gelegen, dass Schwarze und Rote bei der Landtagswahl im Ländle Verluste an Wählerzustimmung erfahren mussten. Aber die Direktversicherungsgeschädigten und betrogenen Betriebsrentner haben zumindest ihr Scherflein dazu beigetragen, dass der Weg ins Parlament für Abgeordnete dieser Parteien etwas steiniger wurde. Und die CDU kann von Glück reden, dass der Sumpf von Skandalen mit Maskengeschäften und dubioser Unterstützung für Aserbaidschan relativ spät aufgeflogen ist und Corona bedingt viele Wähler ihre Stimmen schon per Briefwahl abgegeben hatten, sonst wäre der Absturz noch tiefer geworden.

    Misstrauen wächst

    Bis zur Bundestagswahl im Herbst fliegen möglicherweise noch mehr solcher dubiosen Geschäfte von Abgeordneten auf. Und die Ernüchterung über ein völliges Versagen im Krisenmanagement zur Corona-Pandemie, über die nun fast zur Normalität gewordenen Einschränkung von Grundrechten sowie der Ignoranz gegenüber einer wachsenden Zahl an Menschen, die in diesem Land ihre Lebensleistung erbracht haben und nun von den Früchten ihrer Arbeit leben möchten, wird das Misstrauen in die bestehende Politik noch befeuern. Genannt seien als Beispiele nur Doppelverbeitragung, die Besteuerung der Renten und eine zunehmende Altersarmut. Der Druck im Kessel wächst. Dass die Grünen dabei bislang weitgehend ungeschoren davonkamen, liegt vermutlich am zunehmend für jedermann spürbar werdenden Klimawandel, dessen Bekämpfung sich die Ökopartei mittlerweile als zentrales Thema gesetzt hat, leider häufig, ohne dabei soziale Aspekte mit einzubeziehen.

    Die DVG-Mitglieder im Südwesten, die in den vergangenen Wochen in vielen Wahlkreisen Kandidaten und Abgeordnete mit den Ungerechtigkeiten durch die Doppelverbeitragung konfrontiert und dazu teilweise sogar Antworten erhalten hatten, können nun prüfen, inwieweit die jetzt gewählten Kandidaten ihre Aussagen und Versprechungen auch einhalten. Fast zur Satire wird da die Antwort einer CDU-Kandidatin, die kurz vor dem Wahltag um Geduld bei der Beantwortung der ihr gestellten Fragen zum Thema DVG bat. Möglicherweise muss sich nun ihre Partei in Geduld üben, bis sie wieder mitregieren kann.

    Info:

    21 Parteien warben in Baden-Württemberg in 70 Wahlkreisen um den Einzug in den Landtag. 2016 landete die CDU im Südweststaat mit 27 Prozent auf Platz zwei hinter den Grünen mit 30,3 Prozent. Die AfD zog mit 15,1 Prozent als stärkste Oppositionsfraktion in den Landtag ein, verlor diesen Status aber nach mehreren Austritten und Ausschlüssen von Fraktionsmitgliedern. Die SPD kam damals auf ein historisch schlechtes Ergebnis von 12,7 Prozent, die FDP erreichte 8,3 Prozent.

     

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  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

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  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

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    Demos haben etwas bewirkt – Hannover

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