Tag: Metallrente

  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Seit 2017 bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, sprich, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Herausgekommen ist bislang nur heiße Luft. Ende 2023 soll das Portal aber in Betrieb gehen – für unsere Nachbarn eine Lachnummer.

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen.  Auf der Seite borger.dk können die Dänen die meisten Verwaltungsakte digital organisieren, was hierzulande noch Zukunftsmusik ist.

    Sozialabgaben einfach vergessen

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Ob das in dreieinhalb Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    “BR24” zeigt sich ebenfalls skeptisch. “Es werden aber auch dann wichtige Elemente der Altersvorsorge, wie etwa Immobilienbesitz, kaum mit einbezogen werden können. Das ist technisch nur schwer umsetzbar – und auch mögliche Abzüge für Steuern und Krankenversicherung müssen künftige Rentner weiterhin für ihren individuellen Fall ausrechnen oder abschätzen.”

    Rentenkonto für alle ab 2024

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Besser Excel als ein Rentenkonto

    Viele Bürger sehen in dem geplanten Online-Portal bereits einen Vorstoß des Staates, einen besseren Einblick in die Vermögensverhältnisse zu bekommen. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass der Staat ein solches Wissen nutzt, um die Bürger noch besser schröpfen zu können.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher schlägt vor, die Bürger besser zu bilden, so dass sie ihre Rentenansprüche selbst berechnen können. “Wer will, kann sich schon heute entsprechend schlau machen, beispielsweise auf seiner Seite “Meine Rente”.  “Warum gibt es in Schulen kein Fach, was sich mit diesem Thema beschäftigt”, fragt Böttcher. Seine Rentenberechnungen, die er für Freunde durchführte, seien in der Abweichung kleiner als drei Prozent gewesen. Mit ein wenig Excel-Kenntnis könne sich jeder seine Rentenanwartschaft selbst errechnen und gezielt Vorsorge betreiben.

    Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor. “Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf” schreibt der Bund-Verlag. Was der Entwurf im einzelnen vorsieht.

     

  • Lohnt sich die Metallrente?

    Lohnt sich die Metallrente?

    Anfang Mai nahm der DVG die Metallrente genauer unter die Lupe und entdeckte einige Webfehler. Daraufhin hat das Versorgungswerk Metallrente reagiert. Journalistische Fairness gebietet, den Kritisierten zu Wort kommen zu lassen – in Form eines Gastbeitrags. Jeder kann sich somit sein eigenes Urteil bilden.

    Gastbeitrag von MetallRente*

    Das Versorgungswerk Metallrente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gemeinsam als Kind der Rentenreformen der 00er Jahre gegründet, die zu weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führten. Ziel dieser gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien war und ist es auch fast 20 Jahre später noch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Aufbau einer guten zusätzlichen Betriebsrente zu ermöglichen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, hierfür verlässliche und tarifvertragskonforme Angebote zur Verfügung stellen zu können. Mit heute fast 800.000 Altersvorsorgesparerinnen und -sparern und über 120.000 privaten Absicherungen für finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sowie im Fall des Verlusts von Grundfähigkeiten ist Metallrente nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich zu einer Referenz geworden.

    Diese Erfolgsgeschichte wie auch die besondere Rolle der beiden Sozialpartner als Träger des Versorgungswerks erklärt, warum Metallrente besonders in den Fokus rückt, wenn es um die Bewertung der Gegenwart wie auch die Debatte um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung geht.

    Nicht nur der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt sich angesichts schwankender Kapitalmärkte, Niedrig- bis Negativzinsen und auch bestimmter gesetzlicher Regelungen – etwa zur Beitragspflicht von Betriebsrenten – die berechtigte Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge insgesamt – und lohnt sich im Besonderen die Metallrente?

    Um diese Frage(n) zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen Rahmenbedingungen, die alle Betriebsrentenangebote in den sogenannten externen Durchführungswegen betreffen, und den spezifischen Bedingungen der Angebote von Metallrente.

    Beginnen wir mit den Regelungen, denen alle Betriebsrentenangebote unterliegen, die nicht in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers „intern“, das heißt über die Bilanz des Unternehmens aus eigenen Mitteln, finanziert werden:

    Gefördertes Sparen per Betriebsrente

    Das Sparen für eine zusätzliche Betriebsrente wird staatlich gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier, indem sie einen Teil ihres Bruttoentgelts in einen Betriebsrentenvertrag investieren. Den vereinbarten Entgeltteil zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an das Versorgungswerk weiter, das heißt zumeist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – abhängig davon, was arbeitsrechtlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart wurde. Diese „Bruttoentgeltumwandlung“ wird nach § 3.63 EStG in zweifacher Hinsicht gefördert: Beiträge von bis zu 3.312 Euro pro Jahr (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020) können steuerfrei und beitragsfrei zum Aufbau einer Betriebsrente gespart werden. Nochmals 3.312 Euro pro Jahr können steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Wer also monatlich bis zu 276 Euro für eine Betriebsrente spart, zahlt hierauf keinerlei Steuern und Sozialabgaben. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Nettogehalts aus, denn um bei diesem Beispiel zu bleiben: Das spürbare Minus beträgt hier nur rund 134 Euro, obwohl fast das Doppelte jeden Monat in die Altersvorsorge fließt.

    Das Sparen für eine Betriebsrente ist auch mit der Riester-Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt und mit direkten staatlichen Zulagen möglich. Nur wenige unserer Versorgungsberechtigten haben sich für diese Betriebsrentenförderung entschieden, weil das ständige Anpassungserfordernis im Zulagenverfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber vergleichsweise kompliziert ist, wenn man die optimale Ausschöpfung der Zulagen sicherstellen will.

    Gesetzliche Rente allein reicht nicht

    Zusätzliche Altersvorsorge wird gefördert, weil sie notwendig ist. In der Regel wird die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Forschung der letzten Jahre zeigt: Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens zusätzlich sparen müssen, um auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein gutes Leben führen zu können. Das bestätigte auch unsere zuletzt 2019 veröffentlichte Metallrente Jugendstudie, die wir alle vier Jahre durchführen. Wie man spart, ist dabei jedem selbst überlassen und die Entscheidung für die „richtige“ Form der Altersvorsorge hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass staatliche Förderung wie auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen nur für Sparverträge verwendet werden können, die eine Leistung erst im Alter vorsehen – also eine Altersvorsorge im engeren Sinne – und nicht für zeitlich flexibles und zweckungebundenes Sparen. Der Gesetzgeber wollte auch aufgrund der Absenkung der Rentenleistungen Anreize schaffen, damit die Menschen mit staatlicher Förderung entstehende „Rentenlücken“ selbständig schließen können. Bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollte man deshalb prüfen, ob eine staatliche Förderung oder etwaige andere Zuschüsse dafür genutzt werden können. Ein ETF-Sparplan (Anmerkung der Redaktion: Sparplan, der auf börsennotierte Indexfonds setzt) oder ein separates Giro- oder Tagesgeldkonto werden beispielsweise nicht gefördert.

    Geld vom Chef nur für Betriebsrente

    Nur für eine Betriebsrente muss auch der Arbeitgeber Zuschüsse leisten, das heißt nur hier gibt es noch zusätzlich Geld vom Chef. Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bis zu 15Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die Betriebsrente der Beschäftigten zahlen, denn bei der Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber jetzt zur Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden. Ab 1.1.2022 gilt dies auch für bereits bestehende Betriebsrentenverträge. Tarifverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Nach §1 Abs. 1 BetrAVG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot vom Chef.

    Um bei unserem oben genannten Beispiel zu bleiben, würde der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss 35 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen und der Nettoaufwand der/des Arbeitnehmers/in würde sich entsprechend auf 116 Euro pro Monat reduzieren, obwohl weiterhin 267 Euro gespart werden. Die Bestandsdaten von Metallrente zeigen, dass viele Arbeitgeber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in größerem Umfang freiwillige Zuschüsse für die Betriebsrente geleistet haben und weiter leisten. Um sich als attraktive Unternehmen zu positionieren und Fachkräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden, werden diese Leistungen vom Chef in der Zukunft eher noch zunehmen.

    Betriebe legen noch was drauf

    In vielen Branchen gibt es zusätzliche tarifvertragliche Leistungen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um Beschäftigte beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. In der Hauptbranche von Metallrente, der namensgebenden Metall- und Elektroindustrie, gibt es beispielsweise die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Höhe von derzeit 319 Euro pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Diese Zuschüsse sollten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen nicht entgehen lassen, denn sie führen zu einer weiteren Entlastung des Nettoaufwands auf 106 Euro, wenn wir unser Beispiel fortführen.

    In der Holz- und Kunststoffindustrie, in der Textilindustrie, aber auch in den chemischen Industrien und vielen weiteren gibt es Leistungen für die Altersvorsorge der Beschäftigten per Tarifvertrag. Wie bei den staatlichen Förderungen wird in den Tarifverträgen definiert, wann das Geld zu leisten ist und wofür dieses Geld verwendet werden darf.

    Beitragspflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 2004 wurden für Betriebsrentner die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten – ohne Bestandsschutz für damals schon existierende Verträge – verschlechtert. Betriebsrenten sind seitdem grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Egal, ob sie per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung angespart wurden. Diese Gesetzesänderung wurde seither in der Öffentlichkeit viel diskutiert, kritisiert und ihre Rücknahme gefordert. Nicht zuletzt führte sie zur Gründung von Interessenverbänden wie dem DVG e.V. Auch Metallrente und die Gesellschafter des Versorgungswerks, IG Metall und Gesamtmetall, haben diese gesetzliche Neuregelung vielfach und bis heute andauernd kritisiert. Denn sie wurde vor dem Hintergrund von Finanzierungsengpässen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, die heute so längst nicht mehr bestehen, und stellt für die Altersvorsorge ein Hemmnis dar, die der Staat gleichzeitig von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet beziehungsweise selbst notwendig gemacht hat.

    Ab 2020 Freibetrag von 159,25 Euro

    Zum 1.1.2020 wurde bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentenleistungen auf Basis der Bruttoentgeltumwandlung gesetzlich nachgebessert und die vormals bestehende Freigrenze in einen echten Freibetrag in Höhe von derzeit 159,25 Euro umgewandelt. Das heißt, seither müssen nur auf Betriebsrentenzahlungen ab 159,26 Euro Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Betriebsrenten unterhalb von 159,25 Euro monatlich sind damit aktuell sogar bessergestellt als Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Faktisch bedeutet dies, dass Rentner/innen bis zu einer Rentenhöhe von aktuell 318,50 Euro durch die Einführung des Freibetrags ebenfalls den halben Beitragssatz zur GKV zahlen. Erst oberhalb dieser Summe realisiert sich der volle Beitragssatz – grundsätzlich immer um die Ersparnis aus dem Freibetrag reduziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dieser Verbesserung leider ausgenommen worden. Hier besteht die Freigrenze weiter, was die Bewertung leider erheblich erschwert: ab 156,26 Euro Betriebsrente pro Monat fallen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung an – und zwar ab dem ersten Euro.

    Der Begriff der „Doppelverbeitragung“ wird in diesem Kontext aus fachlicher Sicht häufig falsch verwendet. Meist ist damit gemeint, dass die/der Rentner/in den vollen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent zur Krankenversicherung leisten muss. Bis zum Renteneintritt teilen sich dagegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Richtigerweise wäre hier also von „Vollverbeitragung“ zu sprechen. Die eigentliche „Doppelverbeitragung“ bei per Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrenten tritt erst dann ein, wenn ein/e Beschäftigte/r während des Erwerbslebens Beiträge oberhalb der Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West für die Altersvorsorge umgewandelt hat. Wenn man also mehr als derzeit 267 Euro pro Monat in eine Betriebsrente einzahlt, muss man ab 268 Euro Sozialversicherungsbeiträge abführen – und auf die Betriebsrente später werden nach Überschreiten des Freibetrags nochmals Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nur in diesen Fällen handelt es sich tatsächlich um eine „Doppelverbeitragung“.

    So oder so: Wer im eigentlich notwendigen Umfang für eine zusätzliche Betriebsrente spart, die später wirklich ausreicht, um die individuelle Rentenlücke zu schließen, muss  Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge nicht nur auf die in der Regel ausgewiesene spätere Bruttoleistung zu schauen, sondern auch eine Nettobetrachtung vorzunehmen. Das Versorgungswerk Metallrente hat sich diese im Markt noch unübliche Betrachtungsweise auf die Fahnen geschrieben und baut derzeit schrittweise beispielsweise alle Schnellrechner und Informationen in Materialien und auf der Website um, sodass die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Netto-Betriebsrente ebenfalls auf den ersten Blick ersichtlich ist.

    Steuerpflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt natürlich von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden.

    Kapitalauszahlung besonders belastet

    Von der Sozialversicherungspflicht sind Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten besonders betroffen. Wenn man sich seine angesparte Betriebsrente zum Vertragsablauf oder zum Renteneintritt als Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird die Summe fiktiv auf zehn Jahre verteilt, das heißt durch 120 (Monate) geteilt, um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bemessen.

    Die Entscheidung, sich die Betriebsrente einmalig als Kapital auszahlen zu lassen, ist deshalb in der Regel kein gutes „Geschäft“, aber individuell natürlich in einigen Fällen notwendig, beispielsweise um einen Immobilienkredit zu tilgen. Von einem angesparten Betriebsrentenkapital in Höhe von beispielsweise 50.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 28.500 Euro, wenn der Rentenbeginn nach 2040, also nach Eintritt der vollen Steuerpflicht auch für die gesetzliche Rente liegt, und ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,7 Prozent angenommen wird.

    Die Erfahrungen von Metallrente zeigen, dass bei der Kapitalauszahlung die meisten „Fehler“ gemacht werden, das heißt man lässt sich das Kapital beispielsweise bereits in dem Jahr auszahlen, in dem man noch berufstätig ist und Einkommen wie Steuersatz entsprechend hoch sind. Dabei bieten die meisten Betriebsrentenverträge die Möglichkeit, den Auszahlungstermin passend zum Renteneintritt, beispielsweise erst im Folgejahr, im ersten Jahr also, in dem das Erwerbseinkommen weggefallen ist, zu wählen. Allein diese terminliche Gestaltung, die in der Regel ganz problemlos möglich ist, kostet viele unnötig Steuern. Metallrente arbeitet deshalb im Sinne der Versorgungsberechtigten an einem Tool, das dabei hilft, auch die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung möglichst individuell optimal zu gestalten. Ein solcher Rechner kann natürlich keine qualifizierte individuelle Beratung ersetzen, aber zumindest angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern damit erste Ansatzpunkte an die Hand geben. Grundsätzlich bleibt aber in den meisten Fällen die monatliche Betriebsrente das bessere – weil auch vom Gesetzgeber gewollte – Modell, denn sie leistet wirklich bis zum Lebensende und bietet den notwendigen und planbaren finanziellen Spielraum, den man selbst und die Angehörigen brauchen.

    Wie sieht die Rendite aus?

    Niedrig- bis Negativzinsen sowie Schwankungen an den Kapitalmärkten belasten Sparerinnen und Sparer – mindestens in Form nur noch sehr geringer Garantiezinsen von derzeit 0,9 Prozent mit eindeutig weiter sinkender Tendenz. Davon betroffen sind nicht nur Betriebsrentenverträge, sondern alle Altersvorsorgeverträge. Eine Ausnahme bilden individuelle Fonds- oder Aktieninvestments, bei denen Sparerinnen und Sparer aber nicht nur das volle Gewinn-, sondern auch das volle Verlustrisiko tragen.

    Die Stärke der Rentenversicherungen inklusive der Betriebsrenten besteht unter den Gegebenheiten der Märkte darin, gerade eher sicherheitsorientierten Menschen zumindest den Beitragserhalt garantieren zu können beziehungsweise auch gesetzlich garantieren zu müssen. Hierfür steht die sogenannte Bruttobeitragsgarantie, die die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten des Vertrags beispielsweise auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Betriebsrente umfasst und sichert. Eine solche Garantie mag zunächst selbstverständlich klingen, doch der Versuch, einen vergleichbaren Vermögensaufbau heute via Girokonto oder Tagesgeldkonto zu erreichen, würde bereits an dieser Garantie scheitern. Gleiches gilt für Fonds, Aktien oder günstige ETF (Exchange Traded Funds oder börsengehandelte Indexfonds): sobald ein bestimmter Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise für die Ablösung eines Immobilienkredits, benötigt würde, besteht keinerlei Garantie, dass die Märkte auch genau dann entsprechend positiv performen. Diese Risikotragfähigkeit können sich viele Menschen leisten, aber bei Weitem nicht alle.

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    Eine Betriebsrente entfaltet auch an dieser Stelle nochmals die Förderungs- und Zuschussvorteile gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, denn es werden nicht nur die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern netto selbst aufgebrachten Beiträge garantiert, sondern die Gesamtbeiträge, die durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, durch Zuschüsse vom Chef und gegebenenfalls noch weitere tarifvertragliche Leistungen als Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In unserem oben genannten Beispiel wären dies 276 Euro pro Monat über all die Jahre abzüglich der Kosten für Verwaltung und gegebenenfalls Zusatzversicherungen.

    Zinsen oder Sicherheit?

    Dennoch kostet eine solche Garantie grundsätzlich Geld und dies vor allem in Form nicht erzielter Renditen, weil das Kapital weniger risikoreich angelegt werden kann. Wer sich nicht mit weniger Rendite begnügen möchte, sollte sich auch bei der Betriebsrente für fondsgebundene Angebote oder für Pensionsfonds entscheiden, die in Aktien investieren und damit höhere Erträge erwirtschaften können, aber die Beiträge trotzdem durch Risikomanagement kollektiv sichern. Um den Beitragserhalt zu gewährleisten, bräuchte es bereits heute im Grunde schon keine Garantien mehr, sondern große Kollektive mit intelligenten kollektiven Puffermechanismen und starken Sozialpartnern, die über Garantien hinaus künftig auch wieder höhere Betriebsrenten erwirtschaften könnten – ohne individuelle Risiken des Totalverlusts, wie sie die/der einzelne Sparer/in trägt. Auch den Weg hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2017 unter hohen Auflagen geebnet. Die Sozialpartner haben diesen Ball bisher noch nicht aufgenommen. Klar ist aber: Renten- wie Betriebsrentenverträge am Markt können Sparerinnen und Sparern nicht beides versprechen: gute Zinsen und absolute Sicherheit.

    All diese genannten Punkte treffen auf alle Betriebsrentenverträge zu, die der Arbeitgeber nicht über die Bilanz in Form sogenannter Direktzusagen finanziert. Sie gelten für ein Versorgungswerk wie Metallrente ebenso wie für alle anderen Anbieter. Wir haben deshalb den Gesprächsfaden mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. wieder aufgenommen, weil aus der Kommunikation des DVG e.V. der missverständliche Eindruck entstehen könnte, nur für eine Metallrente müssten die genannten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern entrichtet werden – bis hin zur falschen Schlussfolgerung, eine Metallrente lohne sich nicht, wenn man die Entwicklung eines ETF mit der des Metallrente-Fondsportfolios vergleiche. Zum Abschluss möchten wir deshalb die Angebote der Metallrente noch einmal konkret betrachten.

     

    Lohnt sich die Metallrente?

     

    Das gemeinsame Versorgungswerk Metallrente von IG Metall und Gesamtmetall hat seit 2002 für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Betriebsrentenangebote über die drei wichtigsten Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg im Betrieb angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber, teilweise gemeinsam mit dem Betriebsrat. In der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse konnten beziehungsweise können sich Altersvorsorgesparer/innen in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat.

    Mehrheit für „Garantie“

    Die große Mehrheit unserer Versorgungsberechtigten hat sich bis heute für die Anlagevariante GARANTIE entschieden. Hier wird das Altersvorsorgekapital vollständig in den Deckungsstöcken unserer vier Lebensversicherungspartner, und damit besonders sicher, angelegt. Bei Gründung des Versorgungswerks, als noch Zinsen von 3,5 Prozent zugesagt werden konnten, erschien dieses Angebot den meisten Sparerinnen und Sparern als besonders attraktiv – und im Vergleich zu den aktuellen 0,9 Prozent war und bleibt diese Entscheidung für das Angebot auch richtig und lohnend.

    Weil sich gerade mit Staatsanleihen und anderen Zinsträgern in den letzten Jahren immer weniger Zinsen erwirtschaften ließen und infolge dessen auch die Garantiezinszusagen stetig zurückgingen, haben sich mehr und mehr Sparer/innen für die Anlagevariante PROFIL entschieden, die wir 2013 eingeführt haben und die ebenfalls zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer vier Lebensversicherungspartner investiert, aber hier vergleichsweise renditestärker angelegt wird. Erträge aus der jährlichen Überschussbeteiligung erhöhen hier das Vorsorgekapital und können nicht mehr verloren gehen. Zum Rentenbeginn berechnen wir die Rente aus dem aufgebauten Vorsorgekapital zu den gültigen Rechnungsgrundlagen. Eine feste Verzinsung ist hier nicht garantiert, um das Kapital flexibler anlegen zu können. Die laufenden Überschussbeteiligungen erhöhen auch zunächst nicht die garantierte Mindestrente. Die Versicherten erhalten im Angebot PROFIL aber eine höhere Überschussbeteiligung, als sie mit einem klassischen Garantie-Angebot möglich ist und eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung.

    Ab 2005 Metall-Pensionsfonds

    Aufgrund des langfristigen Trends von Niedrig- bis Negativzinsen hat Metallrente bereits 2005 den eigenen Metall-Pensionsfonds gegründet, um Sparerinnen und Sparern ein nachhaltig renditeorientiertes Angebot unterbreiten zu können. Der Metall-Pensionsfonds investiert zu 80 Prozent in Aktien und Fonds im eigens aufgelegten Metallrente-Fondsportfolio. Wir haben das Fondsportfolio unter anderem deshalb geschaffen, um über Kosten wie auch Anlagekriterien immer wieder im Sinne der Versorgungsberechtigten neu verhandeln zu können. Dies haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich getan, wie es unseren öffentlichen Monatsberichten zu entnehmen ist, auch wenn diese leider noch nicht so übersichtlich und aussagekräftig sind, wie wir uns dies wünschen würden – aber auch an der Verbesserung unserer Berichte für unsere Versicherten arbeiten wir kontinuierlich.

    Zudem konnten wir im eigenen Metallrente-Fondsportfolio von Beginn an Nachhaltigkeitskriterien umsetzen, die uns und unseren Sozialpartnern wichtig sind und diese immer wieder justieren. Damit gehörten wir zu den „first movern“ gerade im Markt der betrieblichen Altersversorgung. Und unsere Analysen zeigen: die Einhaltung von Compliance-, sozialen und ökologischen Standards hat unsere Versorgungsberechtigten im Vergleich keine Rendite gekostet. Wir sind auch heute stolz darauf, bereits 2011 die Prinzipien für Nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN-PRI) unterzeichnet zu haben und dort jedes Jahr über unsere Fortschritte berichten zu dürfen. Unsere Berichte sind ebenfalls öffentlich auf der UN-PRI Website abzurufen.

    Die Gründung des Metall-Pensionsfonds und des Metallrente-Fondsportfolios haben uns darüber hinaus ermöglicht, auch in der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse die Anlagevariante CHANCE anzubieten: eine fondsgebundene Betriebsrente, bei der ein großer Teil des Kapitals in das Metallrente-Fondsportfolio investiert wird und in der einmal erzielte Renditen durch eine dynamische Garantieerhöhung gesichert werden. Über den Beitragserhalt hinaus wird in diesem Angebot eine Mindestleistung garantiert, die sich also bei guter Performance unseres Fonds erhöht, aber in schlechten Marktphasen nicht sinken kann.

    Im Metall-Pensionsfonds bieten wir nur eine Anlagevariante an, um einerseits die Kosten für das Fondsmanagement so gering wie möglich zu halten und andererseits aus der Überzeugung heraus, dass ein hoher Aktienanteil gerade über lange Laufzeiten für Sparerinnen und Sparer am Ende die höchstmögliche Betriebsrente erzielt. Auch im Metall-Pensionsfonds garantieren wir eine Mindestleistung oberhalb des Beitragserhalts und haben ein Ablaufmanagement implementiert, sodass das Kapital der Versorgungsberechtigten mit steigendem Alter schrittweise in sicherere Anlageklassen umgeschichtet wird, damit erzielte Renditen und in Aussicht gestellte Leistungshöhen zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung stehen.

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio

    metallfonds_benchmark

    Der Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) hat als Benchmark, sprich Messlatte, eine Mischung aus: 
    56 % MSCI World Total Return, 22 % MSCI EM Emerging Markets Total Return, 11 % ICE BOFAML Global High Yield
    Constrained Index, 11 % JP Morgan EMBI Global Diversified Return.                                                      Quelle: Metallrente

    Wertentwicklung Metallrente Fonds mit Benchmark

    metallfonds_msci_highyield

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) im Vergleich zu den Einzel-Indizes der 
    Metallrente-Fonds-Portfolio-Benchmark:  MSCI World Total Return, MSCI EM Emerging Markets Total Return und
    einem Global Funds High Yield Bonds Index.                                             Quelle: comdirect

    Natürlich kosten auch hier das Fondsmanagement einschließlich Risiko- und Ablaufmanagement und die Garantien Geld in Form von nicht erzielten Renditen, die im Vergleich zu einem ETF ohne Garantien und Risikomanagement ins Gewicht fallen. Welche Form der Altersvorsorge die richtige ist, hängt hier wiederum von der individuellen Risikotragfähigkeit ab.

    Ein fairer Vergleich, auch von Renditen, vergleicht Äpfel mit Äpfeln. Zuletzt haben wir einen solchen im Januar 2020 durch das unabhängige Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) durchführen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Dommermuth und seinem Team hat unsere aktuellen Betriebsrentenangebote mit aktuellen privaten Rentenversicherungsangeboten verglichen. Weil wir inzwischen ein großes Kollektiv sind und hinter uns zwei starke Sozialpartner stehen, können wir jedem Arbeitgeber, egal wie groß sein Betrieb ist, und damit auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Kostenseite rabattierte Großkundenkonditionen bieten, die auch jedes Betriebsrentenangebot eines einzelnen Lebensversicherungsunternehmens übertreffen.

    Ja, Metallrente lohnt sich

    Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent und die reine Produktrendite der Metallrente liegt bei 3,8 Prozent. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen.

    Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

    Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln.

    Welche Altersvorsorge ist die richtige?

    Diese Fragen bleiben individuell zu beantworten und hängen von vielen und unter anderem von den oben beschriebenen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenen falls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur große Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersversorgung selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und sie ist dabei trotzdem sicher.

    Wer sich entscheidet, allein aus dem Netto zu sparen, verzichtet auf staatliche Förderung wie auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch in der Regel auch nur geringere Sparbeiträge aufbringen können. Selbst bei hohen Renditen können schon diese Beitragsunterschiede kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines großen Kollektivs und starker Tarifvertragsparteien. Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25Prozent.

    Metallrente empfiehlt deshalb eine fundierte individuelle wie qualifizierte Beratung mit Unterstützung der besten Rechentools und natürlich auch unter Einbeziehung der Netto-Betrachtung. Auch fast zwanzig Jahre nach der Gründung halten wir an unserem Ziel fest, den Markt weiter in Richtung von mehr Transparenz, und Fairness zu treiben – im Interesse der Sparerinnen und Sparer wie auch der Rentnerinnen und Rentner. Diesem Anliegen haben sich das Versorgungswerk Metallrente und seine Gründer IG Metall und Gesamtmetall verschrieben.

     

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    *Auf der DVG-Homepage verwenden wir normalerweise keine Firmenschreibweise, sondern orientieren uns am Duden. Deswegen heißt es im Gastbeitrag Metallrente statt MetallRente.

    Bild: Screenshot der Metallrente-Homepage

  • Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Überschussbeteiligungen gehören der Vergangenheit an. Der Garantiezins wird auf 0,5 Prozent sinken. Damit hat die Lebensversicherung langfristig ihre Berechtigung als Altersvorsorge verloren. Lohnen sich Lebensversicherungen überhaupt noch?

    Unbewusst haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat es auf den Punkt gebracht: Viele, wenn nicht sogar die meisten kündigen ihre Versicherung – mit Recht, denn die Nachteile überwiegen. Leider wird es nicht besser, sondern schlimmer.

    Lohnen Versicherungen noch?

    Schon seit Dezember liegt dem Bundesfinanzminister laut „Handelsblatt“ ein Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vor, der eine Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab Januar 2021 auf die Marke von 0,5 Prozent vorsieht. Wobei, was heißt schon Garantiezins? Die „Saarbrücker Zeitung“ hat den sogenannten Garantiezins oder Höchstrechnungszins einmal hinterfragt. Es könne dem Versicherten sogar trotz Garantiezins passieren, dass der am Ende weniger Geld bekommt, als er eingezahlt habe. Anders als viele Kunden glauben, werde nur der Sparanteil verzinst, nicht der gesamte Beitrag. „Denn vom Beitrag zieht der Versicherer noch Kosten ab für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrages“, zitiert die Zeitung Theodor Pischke, Redakteur bei der Zeitschrift Finanztest. Was dann übrig bleibe, sei der Sparanteil. Das Ärgerliche an Versicherungen, wie hoch der Anteil solcher Kosten im Beitrag sei, werde oft nicht transparent gemacht.

    Und jetzt soll dieser Garantiezins noch weiter gesenkt werden – von zurzeit 0,9 auf 0,5 Prozent. Die DAV (Aktuare sind Versicherungsmathematiker) schlug das schon im Dezember 2019 vor. Ihr Vorschlag liegt bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der wird auf Dauer nicht umhin können, als diesem Vorschlag anzunehmen. Noch ziert sich Scholz, denn eine Absenkung wäre der Hammer. Er würde den Versicherern ein wichtiges Verkaufsargument für ihr Produkt Kapitallebensversicherung nehmen. Aber es wird über kurz oder lang so kommen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ will nicht ausschließen, dass der Garantiezins dass „der Gesetzgeber den Garantiezins ganz abschafft“.

    Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei der Kölner Ratingagentur Assekurata, glaubt dem „Handelsblatt“ zufolge „nicht, dass der Zins schon zum Anfang nächsten Jahres gesenkt wird”. Aber die Fakten sprechen für eine Absenkung, denn der Leitzins ist schon seit Jahren bei null und die sogenannte Einlagefazilität, sprich der Zins, den die Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen, liegt sogar bei minus 0,5 Prozent. Die Umlaufrendite (gewichtete durchschnittliche Rendite ausgewählter öffentlicher Anleihen) ist schon seit Jahren negativ und liegt zurzeit bei -0,47 Prozent (Stand: 26. Juni 2020). Daran wird sich in den kommenden Jahren nichts ändern, das heißt, eine Absenkung des Garantiezinses ist zwingend.

    Garantiezins bald bei null?

    Wenn aber Garantiezins und Überschussbeteiligung wegfällt, wie sinnvoll ist dann noch eine Lebensversicherung? Diese Entwicklung wird Millionen von Betriebsrentner betreffen, die glaubten, ihre gesetzliche Rente aufbessern zu können, um die Versorgungslücke zu schließen. Die wenigsten können ausrechnen, was wirklich bei der Betriebsrente im Alter herauskommt. Das „Handelsblatt“ sieht in einer möglichen Absenkung „eine Entscheidung mit Sprengkraft“. Die Entscheidung würde sich auf Direktversicherungen auswirken, auf Riester-Renten und andere private Altersvorsorgeprodukte. Auch das Versprechen der Versicherer, dass auf jeden Fall  Beitragseinzahlungen erhalten bleiben, ist damit nicht mehr zu halten. Denn, „die Lebensversicherer lassen sich nämlich üblicherweise ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten, vor allem Provisionen für Makler oder Vertreter, von den eingezahlten Kundengeldern bezahlen“, so das „Handelsblatt“. Rechne der Versicherer jedoch nur noch mit einer Mindestverzinsung von 0,5 Prozent, lasse sich aus diesen Erträgen nur schwerlich noch eine Beitragsgarantie nach Abzug der Kosten sicherstellen. Damit aber wird das Geschäft der Versicherer insgesamt in Frage gestellt – mit weitreichenden Folgen für die betriebliche Altersvorsorge, die dadurch ad absurdum geführt wird.

    Run-off macht die Runde

    Weil es Versicherern immer schwerer fällt, die versprochenen Garantiezinsen zu zahlen, haben sich einige entschieden, darunter die Generali, sich dem Geschäft zu verabschieden und sie in sogenannten Run-off auszulagern und in fremde Hände zu geben. Aus dem Dutzend werden sicher noch mehr werden.

    Das Geschäft mit Riester-Renten haben erste Versicherer ebenfalls bereits aufgegeben, weil es sich für sie nicht mehr lohnt. Deutschlands viertgrößter Lebensversicherer Debeka beispielsweise legt Riester auf Eis. Was Wunder, dass der Absatz von Riester-Versicherungen stagniert – und viele zahlen in ihre bestehenden Riester-Verträge nichts mehr ein.

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

  • Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Rund 850 000 Metaller haben eine Metallrente. Ob sie wissen, was die taugt und was am Ende nach Abzug der Sozialabgaben dabei heraus kommt? Vermutlich nicht. Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Heribert Karch, der Geschäftsführer der Metallrente, grinst übers ganze Gesicht. Kann er auch, denn die Metallrente ist ein Renner. Nach eigenen Angaben der Metallrente GmbH haben 2019 mehr als 86 000 Metaller einen Metallrente-Vertrag abgeschlossen. Insgesamt ist der Bestand damit bis Ende 2019 auf 786 464 Verträge gestiegen, Mitte 2021 dürften es rund 850 000 sein. Offensichtlich sind die Metaller von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, die IG Metall und Arbeitgeber zusammen mit der Allianz managen.  Ob sie auch wissen, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Metallrente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2021) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag).

    Das heißt, wer seine Metallrente bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Da der Zusatzbeitrag wegen den Folgen der Corona-Krise eher steigen wird, dürften die Abzüge bald an die 20 Prozent heranreichen. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – bis zu 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, dessen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,4 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19,3 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Metallrentner allein tragen. Seit Anfang 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro (mittlerweile 164,50 Euro), der den Krankenkassenbeitrag um rund 30 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Metallrenten – gut oder schlecht

    Natürlich zahlen sie auf ihre Metallrente auch Steuern. „Ja, allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben“, beruhigt Metallrente. Ferner reduzieren sie wegen der Entgeltumwandlung auch die Höhe ihrer gesetzlichen Rente, weil ja nach Abzug der Versicherungsbeiträge weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.

    Steuern und Sozialabgaben mal außen vorgelassen – ist die Metallrente wirklich so rentabel? Wer sich die Zahlen der Allianz, dem Versicherungspartner der Metallrente, anschaut, kommt ins Grübeln:  Das Factsheet des Allianz Metallrente Fonds (das Info-Blatt), der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende März 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage von 3,78 Prozent. Klingt per se nicht schlecht. Es lohnt sich aber das Kleingedruckte zu lesen, sprich die Kosten. Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt bei 1,2 Prozent. Bleibt die Frage: Ist das schon in der ausgewiesenen Rendite berücksichtigt? Wenn nicht, reduziert sich die Rendite des Metallrente Fonds noch einmal um dieses 1,19 Prozent. Das wären dann 3,78 – 1,2 = 2,58 Prozent. Davon muss noch die durchschnittliche Inflationsrate – na sagen wir mal von 2,2 Prozent – abgezogen werden.

    2,58 Prozent
    – 2,20 Prozent
    ——————
    0,38 Prozent

    Von dieser 0,39 prozentigen Real-Rendite sind noch die Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, die abhängig sind von den individuellen Einkommensverhältnissen des späteren Rentners. Ferner sind die Abzüge bei der gesetzlichen Rente zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Metallrente damit zum Minus-Geschäft.

    Was taugt der Metallrente-Fonds?

    Jetzt die Frage: Wie gut ist der „Metallrente Fonds Portfolio – A – “ im Vergleich zu einem Index wie den MSCI World? Der MSCI World „ist ein internationaler Aktienindex, der die Wertentwicklung von mehr als 1.600 Unternehmen aus 23 Ländern abbildet“, wie „Finanztip“ erklärt. Berechnet wird er vom amerikanische Finanzdienstleister MSCI seit 1970. Der Chartvergleich, sprich der Vergleich der Kursverläufe von MSCI World und Metallrente Fonds ist ziemlich eindeutig. Der Metallrente Fonds hinkt dem Weltindex (grün im Chart) deutlich hinterher.

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    Metallfonds im Vergleich zum MSCI World (grün) seit Auflage                                                          Quelle: comdirect

    In einen Index lässt sich mittlerweile bequem per Indexfonds (ETF) investieren. Dafür verlangt das Fondsmanagement Geld. Die Kosten für einen Indexfonds liegen jedoch deutlich unter einem Prozent. Beim Xtrackers MSCI World beispielsweise bei 0,45 Prozent. Er ist damit sogar einer der teuersten, bei anderen zahlen Anleger noch weniger. Aber auch der Vergleich dieser beiden Fonds fällt eindeutig aus, wie jeder dem Chartvergleich entnehmen kann.  Was taugt der Metallrente Fonds (blau im Chart) also wirklich? Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

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    Metallfonds (blau) im Vergleich zum ETF Xtrackers MSCI                                                      Quelle: comdirect

    Wäre es nicht besser auf die Metallrente zu verzichten und das Geld selbst anzulegen? Das geht mit einem einfachen ETF-Sparplan. Am Ende muss der Rentner dafür auch keine doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, hat seine gesetzliche Rente nicht reduziert und ist auch sonst flexibel bei Arbeitgeberwechsel. Am Metallrente Fonds verdienen vor allem die Versicherungen. Wäre es nicht Aufgabe der IG Metall, den Mitgliedern diese Erkenntnis zu vermitteln?

    Heribert Karch freut sich aber lieber über die Zuwächse: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Er ist davon überzeugt, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.” Und die IG Metall sowie die Metall-Arbeitgeber unterstützen ihn bei der Verbreitung der Metallrente. Was für eine verkehrte Welt.

    Image by Gino Crescoli from Pixabay

     

  • Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Plädoyer für umfassende Rentenreform

    Deutschland braucht eine umfassende Rentenreform – und die ist machbar. Dafür aber ist  Mut nötig. Holger Balodis und Dagmar Hühne sagen in ihrem Buch “Rente rauf” wie’s geht.

    Noch lässt sich die drohende Altersarmut abwenden. Die Politiker müssen aber endlich agieren und nicht nur zögerlich reagieren. Sie müssen endlich mutige Entscheidungen treffen. Wenn nicht, rutschen Millionen in die Altersarmut. Jung und alt müssen eine Allianz gegen Arbeitgeber, Politiker und Versicherungen bilden. Freiwillig werden die ihre Pfründe nicht aufgeben.

    Balodis und Hühne haben für „Monitor“ und „plusminus“ geschrieben, für „Stiftung Warentest“ und die Verbraucherzentralen; dabei ging es häufig um das Thema Altersvorsorge. Die beiden zeigten schon in ihrem Buch „Die Vorsorgelüge – wie Politik und Versicherungen uns in die Altersarmut treiben“. In ihrem neuen Buch „Rente rauf“ belassen sie es nicht damit, den „ganz legalen Betrug mit den Lebensversicherungen“ anzuprangern, sie zeigen in ihrem neuen Buch „Rente rauf“ Lösungen auf, wie es gelingen kann, das Rentensystem so umzubauen, dass nicht Millionen in die Altersarmut rutschen.

    “Es muss etwas geschehen”

    „Es muss etwas geschehen“, so ihr Credo. Die Bundeskanzlerin hat sich jahrelang geweigert, die „Rente neu zu denken“, wie es Balodis und Hühne fordern. Sie ließ eine Rentenkommission einrichten, die schon seit Jahren hinter verschlossener Tür tagt und im Frühjahr Ergebnisse präsentieren soll. Die werden aller Voraussicht marginale Korrekturen vorsehen. Das reicht aber nicht. Diese Republik muss endlich ihre „Schockstarre“ überwinden.

    Jahrzehntelang wurde das Rentensystem demontiert – am schlimmsten von Rot-Grün unter der Ägide Gerhard Schröders. Das Rentenniveau ist eine Lachnummer im Vergleich zu dem, was Rentner in Nachbarländern wie Österreich, Norwegen, Schweden und in den Niederlanden im Alter bekommen. Wenn nichts passiert, droht eine Altersarmut nie gekannten Ausmaßes.

    “Rente rauf” heißt die Forderung

    Die beiden verlangen „mehr Umverteilung“. Das klingt erst einmal nach Revolution, wer sich aber ihr Acht-Punkte-Programm durchliest, muss schnell einräumen, das es ganz vernünftig klingt. Die Politik muss die Schröder-Reform zurückdrehen, die vor allem der Versicherungsbranche geholfen hat. Für Balodis und Hühne ist klar, dass ein „mächtiger und sichtbarer Rückhalt in der Gesellschaft“ nötig ist, damit der Kampf für ein anderes Rentensystem bei der Politik Erfolge bringt.

    Gerhard Schröder, Walter Riester, Ulla Schmidt und Olaf Scholz haben den Deutschen weißgemacht, dass die kapitalgedeckte Geldanlage in Form einer Versicherung höhere Rendite biete und die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente ausgleichen könne. Hohe Rentenbeiträge seien schuld an der hohen Arbeitslosigkeit – und gesetzliche Rente würden an der Alterung der Gesellschaft scheitern. Wir haben uns damals nicht vehement genug gegen Schröders Rentenreform gewehrt.

    An die Versicherer verkauft

    In punkto betrieblicher Altersvorsorge haben uns Schröder & Co. regelrecht an die Versicherungswirtschaft verkauft. Die zweiten, aber auch die dritte Säule der Altersvorsorge liefern „klägliche Ergebnisse“. Die Versicherer lachen sich ins Fäustchen und sahne kräftig ab – in Form von Provisionen und Verwaltungsgebühren. Dazu kommen noch die Krankenkassen, die am Ende die Hand aufhalten und ein Fünftel der Auszahlungen abschöpfen.

    Die von der Schröder-Regierung initiierte Riester-Rente hat sich zum Verlust-Geschäft entwickelt. Nicht von ungefähr liegen Verträge massenweise gekündigt oder ruhen. Noch schlimmer erging es Millionen von Beschäftigten, die über ihren Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung eine Kapitallebensversicherung, die sogenannte Direktversicherung abgeschlossen haben. Allianz & Co. versprachen den naiven Deutschen das Blaue vom Himmel, verschwiegen aber geflissentlich, was sie am Ende erwartet: die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge. Damit nicht genug, wer über diesen Weg fürs Alter vorsorgt, reduziert damit natürlich seine gesetzliche Rente, weil ja der Bruttolohn abgesenkt wird.

    Direktversichrung kostet Rente

    Als wäre das nicht schon genug, wirken sich die per Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eingezahlten Gelder negativ auf die gesetzliche Rente aus. „Die Entgeltumwandlung hat also eine rentensenkende Wirkung, ganz gleich, ob man sie in der Praxis nutzt oder nicht“, konstatieren die Autoren des Buchs „Rente rauf“.  Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten weist schon lange darauf hin, dass dieser Effekt von den Versicherungen einfach verschwiegen wird.

    Wie eine existenzsichernde Rente aussehen kann, machen uns die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden und die Niederlande vor. In der Schweiz zahlen beispielsweise alle ein – und auf alle Einkünfte, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Nach oben hin ist die Rente gedeckelt. Dieses System schafft ein breite Basis. Dank Rente und beruflicher Vorsorge kommen die Schweizer auf 60 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts. Deutschland kann sich daran ein Beispiel nehmen. Die Politiker hierzulande verweigern sich dem aber – mit der Folge, dass Deutschland im Altersvorsorgevergleich ganz weit hinten steht.

    Lobby für Rentenreform nötig

    Hierzulande gibt es leider keine wirkliche Lobby für eine Rentenwende. Die IG Metall hat sich sogar mit der Allianz zusammengetan und verkauft den Mitglieder die Metallrente ist soziale Wohltat, vergisst dabei allerdings zu sagen, dass die Metallrente ein Minus-Geschäft ist. Andere Initiativen und Bündnisse mangelt es an Schlagkraft, weswegen sie gegen die PR-Maschinerie der Versicherungsbranche kaum Chance haben. Kaum eine Branche wie die Versicherer haben eine so gut funktionierende Lobby. Gerade eben hat Ex-Kanzler Gerhard Schröder beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK angeheuert – und der Ex-EZB-Banker Jörg Asmussen wird Chef-Lobbyist des Branchenverbands GDV.

    Acht-Punkte-Programm

    Balodis und Hühne fordern höhere Renten in ihrem Buch „Rente rauf“. Wie wollen sie das bewerkstelligen? Sie schlagen folgendes Acht-Punkte-Programm vor:

    • Beitragssatz anheben
    • Erwerbstätigenversicherung einführen
    • Bundesanteil erhöhen
    • Politisch verordnete Einnahmeverluste beenden
    • Erwerbspotenzial besser ausschöpfen
    • Riester-Rente abschaffen
    • Beitragsbemessungsgrenze aufheben
    • Mindestrente einführen.

     

    Für die beiden ist klar, dass die Beiträge steigen müssen. Die Erhöhung falle jedoch umso maßvoller aus, je mehr und schneller die anderen Vorschläge umgesetzt werden. Vor allem muss der Bund die versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, in voller Höhe übernehmen, was er bislang nicht tut.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Natürlich gibt es bei dem Modell von Balodis und Hühne Gewinner und Verlierer: Arbeitnehmer und Rentner würden profitieren, Arbeitgeber und die Versicherungsbranche verlieren. Aber viele Arbeitnehmer von heute im Niedriglohnsektor werden zu Rentenbeginn in Bedrängnis kommen. Sie waren und sind noch die Verlierer. Die Vorschläge der beiden würden nur den Abwärtstrend stoppen und wenigsten etwas umdrehen.

    Eigentlich müsste ein Aufschrei durchs Land gehen, aber die Deutschen sind geduldiger als beispielsweise die Franzosen, die angesichts der Demontage ihrer Rente auf die Straße gehen. Der Druck in Deutschland wächst indes, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch die Deutschen auf die Straße gehen.

    Es dürfte spannend sein, „Rente rauf“ mit den Vorschlägen der offiziellen Rentenkommission zu vergleichen. Aller Voraussicht nach wird die Rentenkommission wieder nur ein Reförmchen vorschlagen.

    Es ist der Verdienst von Balodis und Hühne die Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch Verbesserungsvorschläge zu präsentieren. Eine „Rente für alle“ ist schon längst überfällig, wird aber von den Lobby-Verbänden und den Politikern vehement bekämpft. Die Riester-Rente ist eine Ruine und müsste für die Allgemeinheit gesperrt werden. Die beiden sprechen zu Recht von „Finanz-Monopoly“. Die Entgeltumwandlung ist ein „Modell zur Geldvernichtung“. Die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben, bedarf Mut. Eine Mindestrente einzuführen, hat die Groko zwar vor, aber die Umsetzung ist Murks. Der Bundesanteil gehört angehoben, weil sich die Regierung schamlos an den Rentenkassen bedient hat und immer noch bedient.

    Eine Rentenreform braucht Mut, fraglich, ob die jetzige Bundesregierung diesen Mut aufbringt. Balodis und Hühne ist zu danken, dass sie das Thema von allen Seiten beleuchten und die Bremser benennen.

    Das Buch müsste für alle Pflichtlektüre sein, die sich mit dem Thema Renten auseinandersetzen und Gesetze erlassen.

    rente_rauf_cover
    “Rente rauf”

    Das Buch:

    „Rente rauf“
    Holger Balodis, Dagmar Hühne
    ISBN 978-3-932246-98-2
    Preis 18 Euro
    Verlag DVS

    Infos:
    Startnext

     

  • 1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    Ein Fünftel von Direktversicherungen schneidet sich die Krankenkassen ab, weil der Staat das so per Gesetz bestimmt hat.

    Versprochen, gebrochen – so geht es allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben. Ihnen wurde damals in den 80er- und 90er-Jahren versprochen, dass ihre Altersvorsorge, für die sie per Direktversicherung gespart haben, beitragsfrei sein würde. Aber 2003 hat sich der Staat das anders überlegt und mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz sein Versprechen gebrochen. Seit dem zahlen Direktversicherte bei der Auszahlung ein Fünftel an die Krankenkasse – den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

    1/5 schneidet Krankenkasse ab

    Klar, dass die Betroffenen am Ende sehr enttäuschend sind. Der RBB hat mit einigen von ihnen gesprochen, die empört sind über doppelt Krankenkassenbeiträge. Denn die sogenannte Doppelverbeitragung der Krankenkassen schmälert die Betriebsrente nach der Auszahlung beträchtlich. Der RBB klärt auf, welches Gesetz den Krankenkassen den Griff ins Portemonnaie der Sparer ermöglichte? Er geht der Frage nach, ob das alles rechtens ist – oder ob man dagegen vorgehen gehen?

    In SUPER.MARKT zeigt Finanzexperte Gerald Meyer, wie sich Betroffene vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegen diese Ungerechtigkeit wehren und klärt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verluste in Grenzen zu halten. Meyer rät deswegen, keine neuen Verträge mehr abzuschließen. Wer einen Vertrag hat, sollte seine Beiträge einfrieren – oder mit dem Arbeitgeber reden, dass er die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschusst werden. Eine Gehaltserhöhung sei ebenfalls eine Alternative zur Direktversicherung. Einige andere Finanzredakteure wie die von Finanztip raten zu noch deutlich höheren Zuschüssen des Arbeitgebers, damit sich eine Direktversicherung lohnt.

    Die Sendung ist am Montag, den 11. November um 20:15 Uhr ausgestrahlt worden und kann in der Mediathek jederzeit abgerufen werden.

    Zur Mediathek

    rbb

    Und ein ähnlicher Beitrag über die “Entlastung” von Direktversicherungsgeschädigten im MoMo

    MoMo

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Mega-Gewinn bei Allianz, auch dank uns

    Mega-Gewinn bei Allianz, auch dank uns

    Die Allianz fährt 2019 einen Rekordgewinn ein – auch dank uns Direktversicherten, denn viele haben ihre Police bei der Allianz abgeschlossen.

    Des einen Freud‘, des anderen Leid – wenn die Allianz auch dank der Direktversicherten 2019 einen Rekordgewinn einfährt, dann haben die natürlich dazu beigetragen. Laut „Fürstenfeldbrucker Tagblatt“ dürfte der Gewinn der Allianz in diesem Jahr „zwölf Milliarden Euro vor Steuern und Zinsen erreichen“. Die Direktversicherten haben dazu eifrig beigetragen, allerdings kostet sie der Gewinn der Allianz etwas – einen Teil ihrer Altersvorsorge.

    Eigentlich müsste es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass Direktversicherungen für die Versicherten selbst ein schlechtes Geschäft sind? Aber offensichtlich noch längst nicht bei allen, wie sonst lässt sich erklären, dass immer noch viele über ihren Arbeitgeber einen entsprechenden Direktversicherungsvertrag abschließen. Was allerdings kein Wunder ist, denn sowohl Versicherer wie Gewerkschaften, darunter auch die IG Metall, werben offensiv für diese Form der Altersvorsorge, obwohl sie wissen, dass am Ende, sprich in der Auszahlphase, von den vermeintlichen Vorteilen nichts mehr übrig bleibt. Aber die Schützenhilfe der IG Metall mit ihrer Metallrente hilft natürlich der Allianz, dem Partner der Metaller. Deswegen boomt gerade der Bereich Lebensversicherungen der Allianz:

    Vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung steht die Allianz mit fast sieben Prozent mehr Gewinn vor Steuern und Zinsen in den ersten neun Monaten des Jahres gut da“, schreibt der „Deutschlandfunk“.

    Für Allianz ein gutes Geschäft

    Was die Allianz an Gewinn macht, geht natürlich den Direktversicherten ab, denn irgendjemand muss ja schließlich dafür bezahlen. Und die Allianz verkauft weiter hin  prächtig Direktversicherungen. Sie vermittelt den Interessenten das Gefühl, ein gutes Geschäft zu machen und etwas für die Altersvorsorge zu tun. Entsprechend stehen die Vorteile ganz oben und die Nachteile ganz unten. In punkto Auszahlung geht sie auf ihrer Internet-Seite nur ganz pauschal auf die Sozialabgaben ein:

    Die Leistungen aus der Direktversicherung werden im Alter als Einkommen besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Zudem müssen gesetzlich Versicherte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten.

    Was so pauschal harmlos klingt, heißt in Wahrheit ganz konkret: Der Direktversicherte zahlt zehn Jahre lang den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Dickes Ende kommt in der Rente

    Wer von der Allianz erwartet hätte, dass sie ihre Kunden darüber aufklärt und über die Minderung der gesetzlichen Rente, sieht sich getäuscht. Kein Wort. Wer aber einen Teil seines Gehalts umwandelt und es in eine Direktversicherung einzahlt, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente, was noch viel zu vielen überhaupt nicht bewusst ist. Sie glauben natürlich der optimistischen Rechnung des Versicherers und wundern sich dann, wenn im Alter Staat und Krankenkasse die Hand aufhalten.

    Direktversicherung = schlechtes Geschäft

    Wer beide Nachteile zusammen nimmt, begreift schnell, dass die Direktversicherung ein ganz schlechtes Geschäft ist und absolut ungeeignet, die Rentenlücke zu füllen.

    Klar, die Allianz klärt deswegen nicht darüber auf, weil sie sonst weniger Direktversicherungen verkaufen würde. Die Krankenkassen klären ebenfalls nicht auf – wozu auch, sie würden ja weniger Krankenkassenbeiträge von den Direktversicherten bekommen. Derzeit schwimmen die Krankenkassen im Geld, Geld, das den Direktversicherten seit Jahren abgeknöpft wird. Die IG Metall klärt nicht auf, schließlich würde sie dann ja keine Metallrente mehr verkaufen. Der Staat klärt nicht auf, weil er sonst das Geschäft der Versicherer ruinieren würde.

    Deswegen müssen wir aufklären! Sagt es allen Verwandten, Bekannten, Freunden und Politikern: Die jetzige Doppelverbeitragung der Direktversicherung ist Sabotage an der Altersvorsorge.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

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