Tag: Pandemie

  • Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert sich dramatisch. Deswegen werden die Kassen spätestens 2023 die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen.

    Schon heute zahlen die Kunden bei der teuersten Krankenkasse, der BKK24 bereits 17,1 Prozent Beitrag. Dazu kommen noch für kinderlose Versicherte 3,4 Prozent Pflegebeitrag, so dass sie insgesamt 20,5 Prozent an ihre Krankenversicherung abdrücken müssen. Das ist aber nur der Anfang – alle anderen werden 2023 aller Voraussicht nach ebenfalls mehr als 20 Prozent Beiträge berappen müssen, denn in den Kassen klafft ein Riesenloch.

    Krankenkassen droht 2023 ein Defizit von 18 Milliarden Euro.           Quelle: BMAS/Redaktionsnetzwerk Deutschland/GKV

    Höhere Krankenkassenbeiträge

    Das Defizit wird dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge rund 18 Milliarden Euro betragen. Selbst wenn der Bund einige Milliarden Euro zuschießt, werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht um eine Beitragserhöhung herumkommen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die ebenfalls am Limit arbeitet. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen volle Beiträge

    Um den gesamten Fehlbetrag durch höhere Beiträge zu decken, müsste, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen. Das wäre bei einem Einkommen von 3500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das gilt jedoch nicht für Betriebsrentner, die den vollen Beitrag, gemindert um einen Freibetrag von 164,50 Euro, zahlen.

    20 Prozent künftig die Regel

    Letztlich dürfte dann die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge auf mehr als 20 Prozent (17,1 plus 3,25 oder 3,6 Prozent) erhöhen – trotz Milliardenzuschüsse durch den Staat. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Fass ohne Boden – und braucht dringt, ähnlich wie das Rentensystem, eine grundlegende Reform, um zukunftsfähig zu bleiben.

  • Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.

    „In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt  für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“. Der ermäßigter Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im § 243 des Sozialgesetzbuches SGB V. Die Techniker Krankenkasse schreibt lapidar auf ihrer Homepage “Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:

    • Vollrente wegen Alters,
    • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
    • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
    • Ruhegehalt.

    In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.”

    Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“ werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten. Und da reden Politiker davon, Rentner wären nicht solidarisch. In dem Fall ist Solidarität mit Abzocke gleichzusetzen.

     Korrektur war schon geplant

    Offensichtlich dämmerte es Finanzminister Olaf Scholz und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, schon im vergangenen Jahr, dass das wohl ungerecht wäre, aber passiert ist seitdem nichts. Sie planten wohl, wie das „Handelsblatt“ im Mai 2019 schrieb, „für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken; die Hälfte der Entlastung käme gesetzlich krankenversicherten Ruheständlern zugute – und die Rentenkasse, die den Arbeitgeberbeitrag für Senioren übernimmt, müsste ebenfalls weniger Geld an die Krankenkassen überweisen“. Beide erkannten richtig, „dass Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben und damit ‚nicht vom gesamten Leistungsumfang‘ der GKV profitieren würden“. Ganz abgesehen davon sind die Krankenkassen Nutznießer höherer Renten, denn damit fallen auch die Gesamtbeiträge höher aus.

    Es geht um 900 Millionen Euro

    Um welche Summen es dabei geht, lässt ein Artikel des „Spiegel“ erahnen, der von 900 Millionen Euro spricht. „Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Weil die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlt, spart auch sie dadurch erheblich.“

    Statt den Krankenkassenbeitrag um das Krankengeld zu korrigieren, hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent erhöht. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag in Folge von 0,7 auf 1,2 Prozent erhöht, was den Gesamt-Krankenkassenbeitrag auf 18,85 Prozent (Kinderlosen zahlen 19,1 Prozent) steigen ließ.

    Bild von Eugene Kozlovsky auf Pixabay

  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 2021 stagnieren Renten

    2021 stagnieren Renten

    2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.

    Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).

    Nullrunde ab 2021

    Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.

    Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

  • Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Massive Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Bereits 2021 werden die Krankenkassenbeiträge um 0,2 Prozent steigen. Dabei dürfte es nicht bleiben – nach der Bundestagswahl droht eine weitere Erhöhung, wie die Krankenkassen schon andeuten.

    Bereits jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 höhere Beiträge verlangen werden. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19) Prozent erhöht. Die Beiträge einige Krankenkassen werden dann sicher die Marke von 20 Prozent reißen, da sie heute bereits laut Krankenkassen.de 1,3 bis 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen und somit auf einen Gesamtbeitrag von (14,6 + 1,6 + 3,3) 19,5 Prozent kommen.

    Weitere Erhöhung droht

    Das wird indes nicht reichen, denn der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erwartet für 2021 Mehrausgaben von 1,7 Milliarden Euro. Das entspreche etwa einem Zehntelpunkt Zusatzbeitrag. Grund dafür seien die „pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“. Die Rechnung sieht also nach der Bundestagswahl so aus:

    14,6 Prozent

    + 1,3 Prozent

    + 0,1 Prozent

    + 3,05 Prozent

    19,05 Prozent (19,3)

    Das heißt, dass Betriebsrentner und Direktversicherte nach der Bundestagswahl voraussichtlich 19,05 (19,3 Kinderlose) Prozent an die Krankenkasse zahlen werden.

    Am 1.1.2020 ist ja das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten, das einen Freibetrag von 159,25 Euro definiert. Wie sähe die Rechnung nach der Bundestagswahl 2021 aus? Angenommen wird eine Betriebsrente von 500 Euro und ein Freibetrag von 164,50 Euro (geplant 2021).

     

    2021 Berechnung (Freibetrag)
    Krankenversicherung
    14,6%
    + Zusatzbeitrag 1,4% = 16,0%
    Beitrag berechnet von 335,50 Euro (500 – 164,50 Euro Freibetrag)
    53,68 Euro (335,50* 15,0%)
    Pflegeversicherung  3,05% Beitrag wird berechnet von 500 Euro 15,25 Euro (500 * 3,05%)

     

    Das heißt, der Betriebsrentner mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro wird voraussichtlich nach der Bundestagswahl (53,68 + 15,25) 68,93 Euro Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Bislang zahlt er 14,6 + 1,1 + 3,05 = 18,75 % von 340,25 (500 – 159,25) = 63,80 Euro. Nach der Bundestagswahl erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegebeiträge für ihn somit um 5,13 Euro, das entspricht einem Plus von 8,04 Prozent.

    Bei einer Betriebsrente bis zu 164,50 Euro pro Monat ändert sich 2021 nichts für ihn; es sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert auch Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing. Auch die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests seien bis zum heutigen Tage ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen worden, auch dann, wenn privatversicherte Personen getestet wurden.

    „Vor diesem Hintergrund prognostizierten die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für soziale Sicherung einen Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 16 Milliarden Euro“, so Sings Resümee. Dieser solle nach dem Willen der Bundesregierung über die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent, die einmalige Steigerung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die kassenindividuellen Rücklagen in Höhe von acht Milliarden Euro ausgeglichen werden, rechnet Sing vor. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro decke aber nur ein Drittel des Fehlbetrags. „Die Beitragszahler sollen also zwei Drittel aufbringen – ein unglaublicher Vorgang!“

  • Nullrunde für West-Rentner 2021

    Nullrunde für West-Rentner 2021

    Wie schon in den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 wird es aller Voraussicht nach auch 2021 wieder eine Nullrunde für Rentner geben, zumindest im Westen. Rentner im Osten dürfen mit einer minimalen Erhöhung rechnen.

    Die Rentenerhöhung im Juli 2020 (Ost 4,2, West 3,45 Prozent) wird die letzte sein für längere Zeit. 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt, andere sind bereits insolvent und müssen ihre Beschäftigte betriebsbedingt kündigen. Damit reduziert sich auch die Lohnsumme. Das wirkt sich dann 2021 auf die Rente aus. Rentner erwarten magere Zeiten.

    Nullrunde ab 2021

    Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, rechnet im kommenden Jahr mit einer Nullrunde – die erste seit elf Jahren. Im Osten bekommen die Rentner jedoch wegen der „sogenannten Angleichungstreppe“ einen Erhöhung um 0,7 Prozent. Das wäre dann die erste Nullrunde seit elf Jahren. Anders als vor elf Jahren allerdings, werden die Rentner im Osten Deutschlands zumindest eine minimale Erhöhung bekommen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

    Grundrente  – teurer als gedacht

    Die Rentenkasse leidet indes nicht nur an der  schrumpfenden Lohnsumme, sondern auch an der Grundrente. Gunkel rechnet, dass sich die Ausgaben für die Grundrente allein im ersten Jahr auf 1,3 Milliarden Euro summieren, dazu kommen noch die Umsetzungskosten in Höhe von 400 Millionen Euro, alles in allem also 1,7 Milliarden Euro. Die Kosten müsse der Bund 1:1 übernehmen und nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, über einen Bundeszuschuss begleichen. Die Grundrente müsse über die Steuer finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern. Für 2020 geht Gunkel bereits von 4,3 Milliarden Euro minus aus.

     

    Gunkels Redebeitrag liegt als PDF vor, ebenso seine Folien

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