Staat unterminiert Sozialkassen
Tag: Pension
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Höhere Renten dank höherer Steuern
Die Altersvorsorge ist in Schieflage geraten und ist geprägt von einem Zwei-Klassen-System aus Pension und Renten. Wie lassen sich Beamte, Selbstständige und Abgeordnete stärker einbinden für eine solidarische Altersvorsorge?
Höhere Ausgaben für die Rentenversicherung sind nicht schädlich für Wachstum und Beschäftigung – auch dann nicht, wenn sie aus Steuermitteln bezuschusst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte Studie.
In vier Szenarien haben die Forscherin und die Forscher simuliert, wie sich alternative Finanzierungen höherer Rentenausgaben auswirken. Anders als jene „Experten“, die seit Jahren Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter predigen, kommen die Wissenschaftler in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, dass die Beitragssätze für die gesetzliche Rente bei stabilem Leistungsniveau auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern und Rentnerinnen tragbar sind.
Auch Beamte sollen sich beteiligen
Steigende Beiträge bei gleichzeitig niedrigeren Renten schadeten der Wirtschaft, weil die Kaufkraft schrumpfe, haben die ForscherInnen berechnet. In zwei Szenarien wurde die Finanzierung höherer Rentenausgaben durch eine Erhöhung der direkten Steuern – zum Beispiel Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer – sowie der Verbrauchssteuer berechnet. In beiden Fällen würde das Bruttoinlandsprodukt nach fünf Jahren um 0,1 Prozent steigen. Anders als vielfach behauptet gebe es also keinen Gegensatz zwischen finanzieller und sozialer Nachhaltigkeit, so das Fazit der Studie.
Falls Rentenzahlungen stärker über höhere Steuern finanziert werden, hätte das deutliche Verteilungseffekte, vor allem bei einer Erhöhung der progressiven Einkommenssteuern. In dem Fall würden alle Steuerpflichtigen einbezogen, auch die bisher nur ungenügend an der Finanzierung sogenannter „versicherungsfremder Leistungen“ beteiligten Gruppen wie Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und Personen mit sehr hohem Einkommen. Sie würden stärker belastet, während die Belastung von Beschäftigten mit niedrigen beziehungsweise mittleren Einkommen – relativ betrachtet – sinken würde. Dies sei auch erwünscht, schließlich entspreche es „dem Prinzip einer gerechteren Abgabenstruktur im Sinne der Leistungsfähigkeit“, werden die Forschenden in einer Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung zitiert. Die individuelle Belastung durch Beiträge für die Sozialversicherung würde begrenzt, was die Akzeptanz von in Zukunft steigenden Rentenausgaben erhöhen und die Lohnstückkosten nicht direkt beeinflussen würde. „Will man also in Zukunft Beitragssatzanhebungen zumindest begrenzen, dann stehen – vor allem – Steuern als Finanzierungsalternative zur Verfügung“, so das Fazit der Studie.
Beamte bestimmen über Renten
Fragt sich nur, wie die Politik diese Ergebnisse aufnimmt. Bislang haben ja immer noch jene gut versorgten ProfessorInnen die Meinungshoheit in allen Kanälen, versicherungsfremde Leistungen weiterhin gesetzlich versicherten Arbeitnehmern aufbürden, Renten kürzen und uns länger arbeiten lassen wollen. Die Berufung des Wirtschaftswissenschaftlers Lars Feld ins Ministerium von Christian Lindner spricht Bände und lässt wenig Hoffnung. Die FDP hat sich ja offenbar auch von der in ihrem Wahlprogramm versprochenen Abschaffung der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. So viel Ignoranz der Politik, das wäre doch mal ein richtig guter Grund für „Spaziergänge“.
Pensionen als Belastung
Besorgniserregend sind vor allem die Pensionszusagen auch an die aktiven Beamten. Bund, Länder und Kommunen haben Schätzungen zufolge bislang 4,3 Billionen Euro an Pensionen zugesagt. In manchen Bundesländern geht deshalb mittlerweile fast jeder fünfte Steuer-Euro für die Pensionen drauf. Weil das so ist, schröpft die Regierung die Rentner, vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, die volle Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Für die Beseitigung dieser Abzocke wäre angeblich kein Geld da.
Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay
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Staat vergreift sich an der Rentenkasse
Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.
Schweden als Vorbild
Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.
Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.
Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.
Rentenkasse geplündert
„Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.
Übergriffiger Staat
Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.
Bestandsschutz ausgehebelt
Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:
- 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
- Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
- Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
- Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
- Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
- die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
- Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
- Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
- die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
- Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
- Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
- 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
- Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
- Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
- Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
- In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
- Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
- Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
- Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
- Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
- Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
- Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
- Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
- Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
- Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
- Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
- Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
- Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
- Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.
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Staat alimentiert Pensionäre mit 75 Milliarden
Während Rentenexperten über eine Erhöhung des Rentenalters schwadronieren, explodieren gleichzeitig die Kosten für Pensionäre auf mittlerweile 75 Milliarden Euro.
Die Stiftung Marktwirtschaft hat die Kosten hochgerechnet, die der Steuerzahler für die Pensionäre berappen muss und kommt auf eine Summe von 75 Milliarden Euro, wie „Bild“ jetzt berichtet.
Der gesetzlichen Rentenversicherung drohen „schockartig steigende Finanzierungsprobleme“ ab 2025, zitiert das „Handelsblatt“ den Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium. Aber auch die Pensionslasten für die Staatsdiener gäben Anlass zur Sorge: „Die Versorgungsausgaben fliegen uns um die Ohren“, warnt der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen.
Pensionen explodieren
Der Ökonom erstellt für die Stiftung Marktwirtschaft regelmäßig eine „Generationenbilanz“. Dabei errechnet er die implizite Staatsverschuldung, also alle staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, die bei Fortschreibung des heutigen Steuer- und Abgabenniveaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein großer Teil der Altersbezüge der noch aktiven oder bereits pensionierten Beamten.
80 Milliarden für Pensionäre
Allein im zurückliegenden Jahrzehnt seien die realen, aggregierten Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden um 50 Prozent gestiegen, so Raffelhüschen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer leichter Anstieg auf fast 80 Milliarden Euro und ein Verharren auf hohem Niveau erwartet.
Besorgniserregend sind laut „Bild“ vor allem die Pensionszusagen auch an die aktiven Beamten. Demnach hätten Bund, Länder und Kommunen bislang 4,3 Billionen Euro an Pensionen zugesagt. In manchen Bundesländern geht deshalb mittlerweile fast jeder fünfte Steuer-Euro für die Pensionen drauf.
Weil das so ist, schröpft die Merkel-Regierung die Rentner, vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, die volle Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Für die Beseitigung dieser Abzocke wäre angeblich kein Geld da.
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Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden
Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.
Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus. Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.
Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.
Staat prellt Rentenkasse
„Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.
Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.
Altersvorsorger sind die Dummen
Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”
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DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1 Image by Marek Studzinski from Pixabay
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Der große Rentenraubzug
Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.
„Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.
Rentenraubzug hat System
Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.
Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.
Volle Beiträge auf Direktversicherungen
In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.
Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.
Schluss mit Zweiklassensystem
Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.
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Pension übertrumpft Rente
Rentner sind im Vergleich zu Pensionären arme Schlucker. Pensionen fallen deutlich höher aus als Renten. Ist das gerecht?
Pensionäre müssen sich um ihre Altersvorsorge keine Sorgen machen – der Staat alimentiert sie reichlich, so dass sie ein auskömmliches Leben haben, anders als Rentner. Schließlich habe der Dienstherr dem Beamte „im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren“, so das Gesetz. Das Alimentationsprinzip leitet sich aus dem „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ ab, der als solcher verfassungsrechtlich von Artikel 33 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Dieser „hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums“ wiederum fußt auf den Vorstellungen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I aus dem 18. Jahrhundert, wie es in einer juristischen Seminararbeit über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ heißt.
Unterschied Pension | Rente
Wie groß ist der Abstand zwischen Pension und Rente? Das lässt sich am Renten- und Pensionsniveau ablesen. Das Rentenniveau liegt bei 48,2 Prozent, das Pensionsniveau bei 71,75 Prozent laut Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG § 14 Höhe des Ruhegehalts). Allein diese Zahlen in punkto Pension und Rente sagen schon viel aus. Dazu kommt, dass sich diese 71,75 Prozent – im Unterschied zu Angestellten – auf die Bezüge der zwei Jahre vor der Pensionierung berechnet (‘ruhegehaltsfähige Dienstbezüge’). Meist werden Beamte vor der Pension noch einmal befördert, was die Pension steigen lässt.
Das heißt, der durchschnittliche Pensionäre bekommt ein Vielfaches dessen, was ein durchschnittlicher Rentner auf seinem Rentenbescheid vorfindet. Natürlich wiegelt der Deutsche Beamtenbund ab, Rente und Pension seien nicht vergleichbar. Der Beamtenbund spricht von „Neiddiskussion“. Er verweist immer darauf, dass ja viele Beamte ein Studium haben.
Direkter Vergleich
Aber wie sieht denn der direkte Vergleich eines studierten Nicht-Beamten und eines studierten Beamten in ein und dem gleichen Beruf aus? Wie der Vergleich Rente und Pension? Die „Wirtschaftswoche“ hat Pension und Rente nebeneinander gestellt und dabei, wegen der Vergleichbarkeit, einen Hauptschullehrer genommen:
„Kurt Hartmann, Hauptschullehrer in Nordrhein-Westfalen, hat erst im Lehrerzimmer bemerkt, wie sich der Unterschied zwischen Angestellten und Beamten anfühlt. Kein gutes Gefühl, denn Hartmann ist angestellt. 2002 hatte er wegen des Lehrermangels seinen Job als Sporttrainer aufgegeben und als Sport- und Biolehrer angefangen. Mit 46 war er für die Verbeamtung zu alt. Nun ist er 64, die Rente naht. Sein Rentenbescheid freut ihn wenig: Monatlich wird er 2650 Euro erhalten, 312 Euro davon aus der tarifvertraglichen Betriebsrente der Zusatzkasse VBL, 233 Euro kommen von der Rheinischen Versorgungskasse.“ Als verbeamteter Lehrer hätte er in seiner Entgeltstufe 3585 Euro Pension brutto bekommen, rechnet Hartmann vor. Hartmann fühlt sich als „Lehrer zweiter Klasse“. Hochgerechnet auf sein komplettes Erwerbsleben entgehe ihm durch die Nichtverbeamtung ein kleines Einfamilienhaus.
Die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer NRW (SchaLL NRW) habe, so „Wirtschaftswoche“ eine Studie in Auftrag gegeben, um die lebenslangen Nettonachteile von Lehrern zu berechnen, je nach Status. Demnach betrage der Nettonachteil eines Angestellten mit 42 Jahren bis ans Lebensende insgesamt zwischen etwa 175 000 (Ledige) und 275 000 Euro (Verheiratete, zwei Kinder).
Pension von 2940 Euro
Auf wie viel Beamten im Schnitt kommen, lässt auch ein Artikel der „Bild“ vom 20. Januar 2017 erahnen: Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen lag 2017 bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro.
Rentner schaffen es nicht, wie das Beispiel Hartmann zeigt, die Lücke durch betriebliche Altersvorsorge auch nur annähernd zu schließen. In den kommenden Jahren wird die Diskrepanz eher größer als kleiner, denn das Rentenniveau wird ab 2025 auf deutlich unter 48 Prozent fallen. Ihre betriebliche Altersvorsorge müssen Rentner versteuern und verbeitragen, so dass sie sich unterm Strich kaum rechnet.
Kostenlawine von 1,4 Billionen
Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an. Seitdem ist nichts passiert. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten.
Übrigens, anders als bei Angestellten zählt bei Beamten ein Studium bei der Berechnung der Pension mit maximal drei Jahren. Ein ‘Mindestruhegehalt’ sichere, so die „Wirtschaftswoche“, sie selbst bei kurzer Dienstzeit nach unten ab. „Wenigstens 35 Prozent der maßgeblichen Bezüge gibt es beim Bund; nicht unter rund 1800 Euro im Monat – und selbst dieser Mindestwert liegt über den Durchschnittsrenten langjährig rentenversicherter Angestellter“, schreibt das Magazin. Allerdings sei in der Pension implizit schon eine Betriebsrente inbegriffen – die müssen Nicht-Beamten von ihrem Gehalt ansparen. Wie viel davon netto nach Abzug von Steuern und Krankenkassen- sowie Pflegebeiträgen übrigbleibt, wissen Direktversicherungsgeschädigte nur zu gut: gerade einmal 80 Prozent.
Pensionen 2019 weiter angestiegen
Wie die BILD-Zeitung in Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes berichtet, erhielt ein Bundesbeamter 80 Euro mehr Pension als im letzten Jahr. Im Schnitt ergebe sich damit ein Wert von 3210 Euro. Bundesbeamtinnen bekämen zwar „nur“ um die 2580 Euro, doch auch diese Summe sei im Vergleich zum Vorjahr um 70 Euro gestiegen.
Pensionen:
Pensionäre Durchschnittliche Pension 2019 Bundesbeamter 3.210 Euro Bundesbeamtin 2.580 Euro Landesbeamter 3.400 Euro Landesbeamtin 2.820 Euro Lehrer 3.620 Euro Lehrerin 2.890 Euro Genau wegen dieser Ungerechtigkeit fordert der Sozialverband VdK ein “Rentensystem für alle”.
Rentnern und Pensionären – zwei Welten
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Raffelhüschen will Rentner rupfen
Der Ruf nach Rentenkürzungen wird lauter. Ökonom Bernd Raffelhüschen will die Rentner rupfen und fordert eine Corona-Rentenkürzung. Er behauptet, die Jungen würden über Gebühr zu Gunsten der Alten belastet.
Schon im Mai dieses Jahres hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen gefordert, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen. Jetzt hat er einen neuen Vorstoß über die Stiftung Marktwirtschaft gemacht, in der er im Vorstand sitzt. Mainstream-Medien wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „Welt“ und die „Börse-Zeitung“ sowie die „Neue Westfälische“ bieten ihm dafür ein Forum. So heißt es bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beispielsweise „Ökonom Raffelhüschen warnt vor unsoliden Staatsfinanzen“, bei der „Börsen-Zeitung“ steht „Corona macht die Nachhaltigkeitslücke noch größer“. “Wir hatten noch nie eine so unsolide Finanzsituation wie heute”, wird er von der FAZ zitiert. In der „Neuen Westfälischen Zeitung“ plädiert er dafür, dass „die Renten im Zuge der Corona-Krise schrumpfen müssten“. Er spricht von Entsolidarisierung von Alt und Jung. Dabei werden viele Rentner zurzeit doppelt besteuert und doppelt verbeitragt – also, von wegen Entsolidarisierung. Die Alten zahlen mehr als sie eigentlich müssten. Parallel dazu hat die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder das Rentenniveau deutlich unter 50 Prozent gedrückt.
Rupfen der Rentner hat System
Der Staat bürdet der Rentenkasse schon seit Jahren Aufgaben auf, die eigentlich alle Bürger tragen müssten. Die Unterdeckung der Rentenversicherung hat dem Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge gigantische Ausmaße erreicht. Allein 2019 betrage das „Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung“ annähern 38 Milliarden Euro. Wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würden, könnten die gesetzlichen Renten um 13,6 Prozent höher sein, hat der ADG errechnet. Kein Wort davon kommt in der „Generationenbilanz“ der „Stiftung Marktwirtschaft“. Auch von der Ungleichheit zwischen Pensionen und Renten ist in diesem Elaborat nichts zu lesen.
Was Raffelhüschen mit seiner jüngsten Aktion bezweckt: Er will den Boden bereiten für eine Rentenkürzung. Mit der Forderung, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen, bemühe sich Raffelhüschen, „unter einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen das Feld für Entscheidungen der Politik zu bestellen und ihre Ideen in den Redaktionen zu platzieren“, so die ADG. Es ist schon eigenartig, dass ein beamteter Professor Rentner rupfen will und die Rentenformel in Frage stellt.
Senioren in der Schuldenfalle
Dabei steigt die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 dem „Schuldenatlas“ von „Creditreform“ zufolge. Allein in den vergangenen zwölf Monaten sei die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 der Studie zufolge um 23 Prozent gestiegen. Parallel erhöhte sich in der Altersgruppe der 60 bis 69-Jährigen die Zahl der Überschuldungsfälle um 13 Prozent auf rund 725 000. „Das Phänomen der Altersüberschuldung gewinnt noch stärker als in den Vorjahren an Bedeutung“, warnte der Geschäftsführer von Creditreform Boniversum, Michael Goy-Yun.
Das Problem der Altersarmut wird sich eher noch verschärfen, wie die Sendung „Wutsache: Abstiegsangst“ des „ZDF“ erahnen lässt. „Im Alter wird die gesicherte Existenz zur Illusion“, schreiben die Macher. Viele Menschen in Deutschland sähen ihren Lebensentwurf in akuter Gefahr. Das Abstiegsgespenst gehe um in der deutschen Mittelschicht. Die spätere Rente wird nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reichen.
Deswegen fordern die Verbraucherjournalisten Holger Balodis und Dagmar Hühne in ihrem Buch „Rente rauf“ dringend eine Rentenreform, die alle einbezieht, auch Beamte und Selbstständige. Davor aber drückt sich die Bundesregierung. Statt zu handeln, hat sie eine Rentenkommission zwei Jahre tagen lassen, ohne dass ein Ergebnis erzielt wurde.
Bild von Mabel Amber auf Pixabay
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Union blockiert Erwerbstätigenrente
Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.
von Reiner Wellmann
Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden? Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“
In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.
Auch Parlamentarier sollen zahlen
Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Offensichtlich, wer blockiert
Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.
Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.
Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.
Straubinger dagegen
CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
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Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen
Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.
von Reiner Wellmann
Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Auch Abgeordnete sollen zahlen
„Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.
Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.
Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.
„High noon“ am 30. Oktober
„High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.
Mehr Öffentlichkeit für Rente
Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“
Schluss mit der Doppelverbeitragung
Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“. Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.
Pensionen der Abgeordneten
Bund
„Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“Länder
„In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“Quelle: Rheinische Post
Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
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