Tag: Rekorddefizit

  • Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt schneller als gedacht. Mit der BKK24 verlangen mittlerweile zwei Krankenkassen mehr als 20 Prozent.

    Anfang 2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent – und er steigt weiter. Mit der BKK24 verlangen bereits zwei Krankenkassen Beiträge von mehr als 20 Prozent: die BKK24 20,4 Prozent für Kinderlose und 20,15 Prozent für Versicherte mit Kindern, die BKK Stadt Augsburg sogar 20,6 Prozent für Kinderlose und 20,35 Prozent für Versicherte mit Kindern.

    Mehr als 20 Prozent Beitrag

    Die Folgekosten der Corona-Pandemie werden jetzt auf die gesetzlichen Krankenkassen umgewälzt, wie bereits zu erwarten war. Anfang 2021 erhöhten sie ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 durch die Bank weitere Erhöhung geben. Der Zusatzbeitrag wird um mindestens weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. Es kann indes gut sein, dass sich andere Kassen ein Beispiel an der BKK24 und der BKK Stadt Augsburg nehmen und die Zusatzbeiträge gleich auf 2,5 Prozent anheben.

    Zwei Kassen als Vorreiter

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Kündigungsfristen einhalten

    Vorsicht! Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, wie „T-Online“ schreibt:

    „So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.“

    Ursachen der Schieflage

    Wie kam es zu der Entscheidung der BKK24? Wie die BKK24 selbst auf ihrer Homepage schreibt: „Die BKK24 hat Ende Juli 2021 beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Mit unserer Meldung sind wir einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vollumfänglich nachgekommen. Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um eine einzige Altlast, die jetzt aufkam und gelöst werden muss. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes. Das BAS hat unsere Meldung und damit verbundene Lösungsschritte geprüft und genehmigt, sodass wir nun unsere Kundinnen und Kunden über eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent informiert haben. Was dies für unsere Versichertengemeinschaft bedeutet, haben wir im anhängenden Sondermailing exemplarisch dargestellt. Im kommenden Frühjahr soll der Zusatzbeitragssatz wieder gesenkt werden – orientiert am dann geltenden bundesweiten Durchschnitt. Uns ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz unserer Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Zudem ändert sich auch an unseren über 90 Extraleistungen und dem umfangreichen Service nichts.“

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie 
    verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis sind vor allem das Angebot 
    an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent, 2022 wird er aller Voraussicht auf zwei Prozent steigen. Damit zahlen gesetzlich Krankenversicherte ohne Kind 19,9 Prozent und mit Kind  19,65 Prozent Krankenkassenbeitrag.

    Aufgrund der Corona-Pandemie schießen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ins Kraut. Anfang 2021 erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 eine weitere Erhöhung des Krankenkassenbeitrags geben. Der Zusatzbeitrag wird um weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. „Wenn die Bundesregierung keine weiteren Zuschüsse für die Krankenkassen beschließt, würde der Zusatzbeitrag von derzeit 1,3 auf 2,0 Prozent steigen“ – und das wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Höherer Krankenkassenbeitrag

    Der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben wachse so stark, schreibt die „Welt“, dass der bereits um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöhte Bundeszuschuss 2022 nicht ausreichen werde. Die Regierung müsse noch vor der Wahl einen weiteren zusätzlichen Zuschuss auf den Weg bringen, forderte Hoyer. „Ansonsten drohen spätestens zum Jahreswechsel Beitragssatzanhebungen auf breiter Front.“ Nur die Regierung hat zurzeit andere Probleme. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Versicherten bereits im Mai auf höhere Beiträge eingestimmt.

    Rekorddefizit droht

    Den gesetzlichen Krankenkassen droht in der kommenden Legislaturperiode laut „Ärzteblatt“ ein Rekorddefizit. Eine im Auftrag der DAK-Gesundheit erstellte Studie des Berliner IGES-Instituts komme zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungslücke je nach Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 zwischen knapp 23 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.

    Im Grunde wird es genauso laufen wie Ende 2020. Die Krankenkassen haben gewarnt, gedroht – und dann erhöht. Das heißt, die Millionen von gesetzlich Krankenversicherten müssen sich auf 19,65 (mit Kindern) oder 19,9 Prozent (kinderlos) Krankenkassenbeitrag einstellen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

    Krankenkassenbeitrag            14,6 Prozent
    + Zusatzbeitrag                        2,0 Prozent
    + Pflegebeitrag                        3,3 Prozent
    —————————————————-
    Gesamtbeitrag                        19,9 Prozent

    Wechsel der Kasse im Blick

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei 100 Euro sind das monatlich 19,90 statt 19,20 Euro – 70 Cent mehr, bei 200 Euro somit 39,80 statt 38,40 Euro, also 1,40 Euro und bei 300 Euro schließlich 59,70 statt 57,60 Euro, was 2,10 pro Monat mehr bedeutet – aufs Jahr gerechnet 8,40 Euro, 16,80 Euro oder 25,2 Euro mehr. Wer gar tausend Euro Betriebsrente bezieht oder als Direktversicherter tausend Euro monatlich hat, muss 84 Euro mehr zahlen.

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. 
    Neben dem Preis sind vor allem das Angebot an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleich Sie die Angebote der Krankenkassen!
📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →