Tag: Rentenkonto

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

    Bild von Goumbik auf Pixabay

  • Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Seit 2017 bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, sprich, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Herausgekommen ist bislang nur heiße Luft. Ende 2023 soll das Portal aber in Betrieb gehen – für unsere Nachbarn eine Lachnummer.

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen.  Auf der Seite borger.dk können die Dänen die meisten Verwaltungsakte digital organisieren, was hierzulande noch Zukunftsmusik ist.

    Sozialabgaben einfach vergessen

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Ob das in dreieinhalb Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    “BR24” zeigt sich ebenfalls skeptisch. “Es werden aber auch dann wichtige Elemente der Altersvorsorge, wie etwa Immobilienbesitz, kaum mit einbezogen werden können. Das ist technisch nur schwer umsetzbar – und auch mögliche Abzüge für Steuern und Krankenversicherung müssen künftige Rentner weiterhin für ihren individuellen Fall ausrechnen oder abschätzen.”

    Rentenkonto für alle ab 2024

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Besser Excel als ein Rentenkonto

    Viele Bürger sehen in dem geplanten Online-Portal bereits einen Vorstoß des Staates, einen besseren Einblick in die Vermögensverhältnisse zu bekommen. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass der Staat ein solches Wissen nutzt, um die Bürger noch besser schröpfen zu können.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher schlägt vor, die Bürger besser zu bilden, so dass sie ihre Rentenansprüche selbst berechnen können. “Wer will, kann sich schon heute entsprechend schlau machen, beispielsweise auf seiner Seite “Meine Rente”.  “Warum gibt es in Schulen kein Fach, was sich mit diesem Thema beschäftigt”, fragt Böttcher. Seine Rentenberechnungen, die er für Freunde durchführte, seien in der Abweichung kleiner als drei Prozent gewesen. Mit ein wenig Excel-Kenntnis könne sich jeder seine Rentenanwartschaft selbst errechnen und gezielt Vorsorge betreiben.

    Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor. “Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf” schreibt der Bund-Verlag. Was der Entwurf im einzelnen vorsieht.

     

  • Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Der Staat gaukelt uns vor, die Höhe der Rente ließe sich auf Knopfdruck abrufen. Politiker schmieden mit dem geplanten Rentenkonto eine unselige Allianz, um die Rentner noch besser überwachen und abzocken zu können. Vorsicht ist angebracht.

    „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können; die säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Koalitionsvertrag 2018 schreiben. Im Herbst 2020 soll das nun umgesetzt werden.

    Die große Koalition will laut „Frankfurter Allgemeinen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst beschließen. Ein Online-Portal soll, so die „Frankfurter Allgemeine“ den Bürgern zum ersten Mal einen Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Rente bieten, mit der sie im Alter rechnen können.

    Aber mal ehrlich, dem Staat ist doch nur daran gelegen, den Bürger zu kontrollieren, um auch noch den letzten Cent aus ihm heraus zu kitzeln. Ein Online abrufbares Rentenkonto wäre doch die ideale Lösung. Das hat nichts mit Fürsorge zu tun, dahinter steckt die Absicht, den Bürger auszuspähen. Denn, für den Staat ist es ein leichtes, sich Zugang zu diesem Renten-Check zu verschaffen. Wie sagt die Bundeskanzlerin so schön, „soll unter Aufsicht des Bundes stehen“.

    Wer will ein Rentenkonto?

    Wer will denn so was? Es gibt einige Befürworter für eine solche übergreifende Infoplattform, in der alles zusammengefasst sein könnte, was der einzelne Bürger wissen muss, um einschätzen zu können, was er im Alter an Versorgungsansprüchen zu erwarten hat. Da ist zum einen der Bankenverband, dann natürlich der Arbeits- und Finanzminister und die Deutsche Renten Information. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge spricht sich dafür aus. Treibende Kraft ist die Deutsche Renten Information. Allein die Aufzählung zeigt, dass damit sehr wahrscheinlich Schindluder getrieben wird.

    Vorsicht vor staatlicher Fürsorge

    Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte den jetzigen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

    Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürger offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

    Skepsis ist angebracht

    Woher diese Skepsis? Dem Staat ist nicht zu trauen, das hat die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bewiesen. Der Staat beutet Betriebsrentner aus, für die Altersvorsorge wegen des Zugriffs von Staat und Krankenkasse zum Minus-Geschäft wird. Die Lebensversicherer werden vom Staat gezwungen, jeden Cent an die Krankenversicherung zu melden, den ein Bürger im Laufe seines Lebens über eine Direktversicherung angespart hat. Diese Information ist für Staat und Sozialversicherung Milliarden wert, denn der Besitzer einer Direktversicherung zahlt bei Rentenbeginn den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Pflegeversicherungsbeitrag an seine Krankenversicherung – annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang. Möglich gemacht hat diese Enteignung ein Gesetz aus dem Jahre 2004, initiiert von der damaligen rot-grünen Regierung mit Unterstützung der Union. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird rückwirkend auch auf Verträge angewandt, die lang vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da er nur für den Krankenkassenbeitrag gilt, nicht aber für die Pflegeversicherung.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

  • Ein Rentenkonto für alle?

    Ein Rentenkonto für alle?

    Wer weiß schon, wie hoch seine Altersvorsorge ausfallen wird? Deswegen soll es ein übergreifendes Rentenkonto geben.

    Zwei von drei Deutschen wissen nicht, wie viel sie im Alter an Geld erwarten dürfen – und schauen dumm aus der Wäsche, wenn sie die Zahlen von Rentenkasse und Lebensversicherung lesen. Es wäre doch transparent, wenn es ein Rentenkonto für jeden Bürger gäbe, wie viel gesetzliche Rente, wie viel von seiner Direktversicherung, von seinem Pensionsfonds oder -kasse sowie von seinem Riester-Renten-Anbieter im Alter erwarten kann. Aber wie realistisch ist ein solches Rentenkonto für alle? In so einem Rentenkonto sollte detailliert drinstehen, wie viel jeder an Altersvorsorgeansprüche zu erwarten hat.

    Die Regierung denkt darüber nach und denkt darüber nach und … hat immer noch keinen konkreten der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) immer noch keinen Zeitplan für trägerübergreifende Altersvorsorgeinformation. Sie lässt forschen – in dem Abschlussbericht eines diesbezüglichen Forschungsvorhabens sei im April 2019 veröffentlicht worden, darin werde als „ambitioniertes aber realistisches Ziel“ der Start einer Pilotphase innerhalb von zwei bis drei Jahren für möglich gehalten, so die Regierung weiter. Jedoch werde versucht, einen Referentenentwurf für das Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Im Herbst soll es eine umfangreiche Expertenanhörung geben – nur, wir haben jetzt Herbst.

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