Tag: Rentenversicherung

  • Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

    Staat unterminiert Sozialkassen

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.

    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.

    Schweden als Vorbild

    Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.

    Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss  an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.

    Rentenkasse geplündert

    „Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.

    Übergriffiger Staat

    Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.

    Bestandsschutz ausgehebelt

    Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:

    • 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
    • Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
    • Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
    • Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
      • Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
      • die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
      • Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
      • Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
      • die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
    • Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
    • Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
    • 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
    • Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
    • Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
    • Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
    • In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
    • Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
    • Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
    • Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
    • Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
      • Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
      • Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
    • Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
    • Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
    • Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
    • Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
    • Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
    • Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
    • Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.

    Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.

     

    Bild von leo2014 auf Pixabay

  • Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.

    Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus.  Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.

    Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die   Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.

    Staat prellt Rentenkasse

    „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der  Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”

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    Flyer
    DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1

    Image by Marek Studzinski from Pixabay

  • Der Rente droht der Kollaps

    Der Rente droht der Kollaps

    Der Rente droht der Kollaps. Merkel & Co. haben sich vor einer grundlegenden Reform gedrückt und nur an den Symptomen herumgedoktert. Das rächt sich schon bald.

    Doppelverbeitragung, Doppelbesteuerung, sinkendes Rentenniveau – die Merkel-Regierung hat in den vergangenen 16 Jahren nichts ausgelassen, um die Altersvorsorge zu ruinieren. Das wird so langsam immer mehr Menschen in diesem Land bewusst, darunter auch den Journalisten des „Hamburger Abendblatts“, die von „Alarm in der Rentenkasse“ schreiben.

    Ohne Reform droht Kollaps

    Mit ein bisschen Kosmetik ist es nicht mehr getan. Es hilft auch nichts, das Renteneintrittsalter anzuheben. Nein, es braucht eine grundlegende Reform, vor der sich Merkel & Co. erfolgreich gedrückt hat. Unter der brüchigen Oberfläche zeichnet sich ein Rentenabgrund ab, wie ein Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium erahnen lässt. „Dem System könnte der Kollaps drohen, wenn in wenigen Jahren die Zahl der Ruheständler aufgrund der Altersentwicklung in der Bevölkerung deutlich steigt und zugleich immer weniger Jüngere durch ihre Beiträge die Rente finanzieren müssen“, schreibt das „Hamburger Abendblatt“.

    Staat plündert die Rentenkasse

    Die Hamburger Journalisten sind aber offensichtlich der Mär aufgesessen, dass der Staat „zubuttert“. Dem ist nicht so. Der Staat gleicht nur die versicherungsfremden Leistungen aus, die er der Rentenversicherung aufgebürdet hat – und leider nur unzureichend, denn diese versicherungsfremden Leistungen sind deutlich höher als das, was der Staat als Ausgleich zahlt. Das heißt im Umkehrschluss, der Staat enteignet die Rentenkasse systematisch – und das schon seit Jahren.

    Wie uns Merkel & Co. verschaukelt haben

    Das kann auf Dauer nur schiefgehen, deswegen warnen „die Experten vor einer dramatischen Zuspitzung der Lage schon in wenigen Jahren“, wie das Blatt schreibt. Die grundsätzlichen Pro­bleme des Rentensystems seien zwar seit Längerem bekannt; allerdings verbänden die annähernd 40 Forscherinnen und Forscher ihren aktuellen Befund mit einer äußerst kritischen Abrechnung mit der Großen Koalition. Um es einmal plakativ zu beschreiben: Merkel & Co. haben uns alle hingehalten und systematisch verschaukelt. Das Umlageverfahren, so wie es jetzt gestrickt ist und mit all den versicherungsfremden Leistungen kann nur kollabieren. Die Rechnung für viele kostspielige Maßnahmen wie etwa die Rente mit 63, Mütterrente und Grundrente sei von der jüngeren Generation zu zahlen.

    Was wir von Schweden lernen können

    Wie es besser geht, zeigen uns unsere nördlichen Nachbarn. Egal, ob Schweden, Norwegen, Dänemark oder die Niederlande – sie alle haben schon frühzeitig umgesteuert, anders als Deutschland. Aber die Experten kennen nur eine Lösung: die Rente mit 68. Schwach, ganz schwach. Wie einfallslos. Nichts gelernt. Viele können nicht bis 68 Jahre arbeiten, weil die Knie kaputt sind oder das Kreuz ausgeleiert ist. Es gibt andere Lösungen, wie uns die Nachbarn deutlich vor Augen führen. Eine Reform muss her – und dafür braucht es Mut, den Merkel & Co. in den vergangenen 16 Jahren vermissen ließ. „Die Politik muss sich für die Zukunft mehr überlegen als ein teures System auf Pump, das den Jungen in ein paar Jahren um die Ohren fliegt“, kommentiert das „Hamburger Abendblatt“ ganz richtig. Es gehe um Ehrlichkeit, aber auch um Ideenreichtum. „Deutschland sollte den Blick in andere Länder richten, wo eine ähnliche Altersstruktur sichere Renten ermöglicht, ohne dass Bezüge schrumpfen, die Jungen überfordert werden und der Renteneintritt weiter nach hinten verlegt wird“, erinnern die Hamburger richtig.

    Die dafür Verantwortlichen müssen abgestraft werden – am Wahltag. Ein Weiter-So können wir uns als Gesellschaft nicht länger leisten. Gebt denen eine Chance, die bessere Ideen haben als nur das Renteneintrittsalter zu erhöhen.

    Bild von Thomas G. auf Pixabay

  • EZB kassiert Rentenkasse ab

    EZB kassiert Rentenkasse ab

    Die Rentenkasse hat Reserven und zahlt deswegen immer höhere Strafzinsen an die  Europäische Zentralbank (EZB). In diesem Jahr dürfte sich das Minus auf 110 Millionen Euro summieren, Tendenz steigend.

    Die Rentenkasse – offiziell Deutsche Rentenversicherung – ist in einem Dilemma. Sie hat Rücklagen und muss diese Rücklagen weitgehend bei der EZB bunkern – die aber bestraft die Rentenkasse dafür mit Negativzinsen. Zurzeit liegt der aktuelle Zinssatz für die sogenannte Einlagenfaszilität bei -0,5 Prozent (in Worten minus null-Komma-fünf). Das ist der Zins, zu dem Banken Geld bei der EZB parken, formuliert es „Finanztip“. Da die Rentenkasse ihr Geld ja nicht anders anlegen als in der Art, dass es jederzeit verfügbar ist, zahlt die Rentenkasse natürlich Strafzinsen an die EZB unter ihrer neuen Chefin Christine Lagarde. Die Strafzinsen belaufen sich laut Rentenbericht auf 110 Millionen Euro – das kann jeder nachlesen auf Seite 31 unter “Vermögenserträge”, die sich auf 2020 bei minus 110 Millionen Euro summieren und 2021 auf minus 97 Millionen Euro.

    Pro Rentner 5,23 Euro Minus

    Das heißt im Umkehrschluss, die EZB zehrt die Rücklagen der Rentenkasse systematisch auf. Das Perfide dabei, je höher die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage ist desto mehr zahlt die Rentenkasse an die EZB. Bei rund 21 Millionen Rentner büßt rein rechnerisch wegen Lagardes Negativzinspolitik jeder Rentner 5,23 Euro ein. Das ist nicht viel, wird aber von Jahr zu Jahr steigen, da der Negativzins voll durchschlägt. Lagarde sabotiert mit ihrer Geldpolitik die Rentenkasse und das deutsche Sozialsystem insgesamt, denn die anderen Sozialkassen haben ja auch Rücklagen. Sie höhlt es langsam, aber systematisch aus, indem das Geld seinen Wert verliert.

    Rentenkasse muss blechen

    Wer die Strafzinsen von sechs Jahren addiert, kommt auf eine Summe von mehreren Hundert Millionen Euro, denn die Rentenkasse musste ja schon 2017 Strafzinsen für ihre Rücklagen zahlen – und das wird von Jahr zu Jahr mehr.  Da die neue EZB-Chefin in die Fußstapfen ihres Vorgängers Mario Draghi tritt, wird der Strafzins eher noch höher. Aus -0,5 könnte in zwei, drei Jahren -0,9 Prozent werden. Dann reden wir nicht mehr von 110 Millionen Euro Strafzins pro Jahr, sondern von weit mehr.

  • Vertrauen in Rente schwindet

    Vertrauen in Rente schwindet

    Das Vertrauen in das Rentensystem schwindet zusehends. Vor allem 40- bis 50-Jährige blicken mit Angst auf den Ruhestand, den sie wegen Magerrenten kaum werden genießen können. Sicherheit im Alter? Fehlanzeige. Betriebliche Vorsorge wird ihnen durch hohe Sozialabgaben vermiest. Misstraut der Rente.

    Mehr als ein Drittel der von “Weltsparen.de” Befragten gab an, dass sie kein Vertrauen in die staatlichen Renten haben. Je näher die Befragten der Rente sind, desto größer das Misstrauen. Von den 40- bis 49-Jährigen bezweifelt Weltsparen.de zufolge sogar mehr als die Hälfte (53,2 Prozent), dass die staatlichen Renten für eine auskömmliche Grundlage im Alter reicht. Bei der Einschätzung der künftigen Rente gibt es Unterschieden zwischen West und Ost: In Ostdeutschland liegt die Skepsis gegenüber staatlichen Renten mit 41 Prozent fast zehn Prozent höher als im Westen.

    Misstraut der Rente

    Weltsparen.de ist übrigens nicht das erste Finanzinstitut, das eine derartige Befragung durchführte: Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    3 Tipps für die Altersvorsorge

    1. Rentenbescheide regelmäßig überprüfen: Nahezu jeder zweite Rentenbescheid für die gesetzliche Rente ist laut des Bundesverbands der Rentenberater fehlerhaft. Regelmäßiges Überprüfen der angerechneten Rentenzeiten innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen und eine Rentenkontoklärung können helfen, dass beispielsweise Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
    2. Rentenlücke ermitteln und Rentenziel festlegen: Die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Bedarf zum Leben wird nach wie vor massiv unterschätzt. Oft werden Gehaltssteigerungen im Laufe des Erwerbslebens nicht berücksichtigt und die eigene Lebenserwartung unterschätzt.
    3. Bestehende Anlagen prüfen und Optionen abwägen: Vertrag abgeschlossen – und gut? Nicht ganz. Anlagen zur Altersvorsorge sollten nicht nur vor Abschluss, sondern auch geprüft werden. Vor allem sollte der Altersvorsorger prüfen, wie viel Sozialabgaben er später zahlen muss und was das für die Rendite bedeutet.
  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

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