Tag: Riesterrente

  • Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Mit der geplanten Gesundheitsreform soll das System effizienter, gerechter und langfristig stabiler werden. Angesichts steigender Kosten, einer alternden Bevölkerung und struktureller Defizite ist der Reformdruck unbestritten hoch. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein bekanntes Muster: Die finanzielle Hauptlast tragen einmal mehr Arbeitnehmer und Rentner. Vor allem Ärzte und die Pharmaindustrie dürfen offenbar sich auf die „französiche Art“ verabschieden. Darauf verweist der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und zeigt sich über die zunehmende Ungerechtigkeit enttäuscht.

    Im Zentrum der Gesundheitsreform stehen ja zunächst Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssätze werden angepasst, Zusatzbeiträge steigen in vielen Kassen spürbar. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Netto vom Brutto. Für Rentner, deren Bezüge ohnehin häufig knapp kalkuliert sind, wirkt sich jede Erhöhung unmittelbar auf die Lebensqualität aus.

    „Zugleich bleibt die strukturelle Schieflage des Systems weitgehend unangetastet. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht fort, ebenso wie die ungleiche Beitragsverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen. Während hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte nur begrenzt herangezogen werden, liegt der Fokus erneut auf den klassischen Beitragszahlern“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Auch die versprochenen Effizienzgewinne werfen Fragen auf. Digitalisierung, bessere Steuerung von Patientenströmen und der Abbau von Bürokratie gelten seit Jahren als zentrale Hebel – doch konkrete Entlastungen lassen weiter auf sich warten. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch Beitragserhöhungen geschlossen werden, ohne die grundlegenden Probleme nachhaltig zu lösen.

    Die DVG-Verantwortlichen sprechen daher von einer Reform, die zwar ambitioniert formuliert ist, aber politisch vor allem dort ansetzt, wo Widerstand am geringsten erscheint. Arbeitnehmer und Rentner verfügen über begrenzte Ausweichmöglichkeiten – ihre Beiträge lassen sich vergleichsweise einfach anpassen. Andere Finanzierungsquellen bleiben hingegen weitgehend unberührt.

    Dabei wäre eine breit angelegte Reform denkbar. Modelle, die alle Einkommensarten einbeziehen oder die Beitragsbasis verbreitern, werden seit Jahren diskutiert. „Ebenso könnte eine konsequentere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch solche Ansätze erfordern politischen Mut und greifen in bestehende Interessenlagen ein“, so Reich.

    So bleibt am Ende ein ambivalentes Bild: Die Gesundheitsreform setzt wichtige Impulse, über 60 Vorschläge hatte eine unabhängige Kommission zunächst formuliert – verfehlt aber den Anspruch, die Lasten fair zu verteilen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nur rund zwei Drittel davon umsetzen – Belastungen von Ärzten und Pharmaunternehmen aber weitgehend streichen, zudem in einem Apotheken-Gesetz die Zukunft dieser Branche mit weiteren Einnahmequellen begünstigen (Stichwort Tetanus-Spritze). Für viele Bürger dürfte sich daher weniger die Frage stellen, ob das System reformiert werden muss – sondern vielmehr, wer am Ende dafür bezahlt. „Und die Mittelschicht aus Arbeitnehmern und Rentnern kann dabei nicht länger der Dukaten-Esel sein, denn da sind keine Dukaten mehr rauszuquetschen“, so Andreas Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie urteilen Sozialrichter, wenn sich Altersvorsorger gegen überbordende Sozialabgaben wehren? Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts dürfte viele ernüchtern, die glaubten und immer noch glauben, eigenverantwortliche Altersvorsorge würde sich lohnen.

    Sozialrecht darf (fast) alles – zu diesem Schluss kommt, wer das Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt in Sachen Hans-Herbert F. gegen Pronova BKK liest. Das Landessozialgericht wies Hans-Herberts Klage zurück. Der hatte zuerst vor dem Sozialgericht Wiesbaden, dann vor dem hessischen Landessozialgericht geklagt, dass er für seine drei Direktversicherungen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll – und das zehn Jahre lang, insgesamt 12.834 Euro.

    Sozialrichter weisen Klage ab

    Der Kläger, sprich Hans-Herbert F., bestreitet laut Urteil, dass es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, was das Sozialgericht Wiesbaden allerdings anders sieht, denn, die Versicherungen seien über die gesamte Laufzeit als Direktversicherung geführt worden und der Arbeitgeber habe die Beiträge gezahlt, ferner sei Hans-Herbert F. nicht Versicherungsnehmer gewesen.

    Dagegen klagte Hans-Herbert F. erst vor dem Sozialgericht Wiesbaden und ging dann, nach Abweisung der Klage, vor das hessische Landesgericht. Das sah die Rechte des Klägers nicht verletzt und das Urteil des Sozialgerichts als „nicht zu beanstanden“. Es half Hans-Herbert F. auch nichts, ein Urteil des Bundesssozialgerichts zu zitieren – das Landessozialgericht verwies darauf, dass die Bundessozialrichter „zum wiederholten Male dargelegt haben, unter welchen Voraussetzungen Kapitalauszahlungen aus den vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherungen (Direktversicherung) als Versorgungsbezug zu werten sind und hieraus die nach dem Gesetz resultierenden Beitragspflicht begründen“. Das Bundessozialgericht habe nochmals die Verfassungsmäßigkeit der … gesetzlichen Regelung bestätigt – und dann folgen eine ganze Reihe Paragrafen, darunter § 237 Satz 1 SGB V, § 57 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V. Als Grundsatz gelte: „Wesentliche Merkmale einer Rente der betrieblichen Altersvorsorge (als einer mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahme) i. S. des Beitragsrechts der GKV (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) sind, wenn ihr Bezug nicht schon institutionell (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) vom Betriebsrentenrecht erfasst wird, ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Rente und der früheren Beschäftigung sowie ihre Entgelt-Ersatzfunktion“ – und dabei verweist das Landessozialgericht auf eine Reihe BSG-Urteile. Angesichts dieser Zusammenhänge schließt das Landessozialgericht, dass die Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge sei.

    Wer ist Versicherungsnehmer?

    Hans-Herberts Einwurf, er habe die Direktversicherung selbst gezahlt (ohne den Arbeitgeber), hilft ihm beim Landessozialgericht nichts: „Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersvorsorge nicht.“ Dreh- und Angelpunkt sei, ob der Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei und diesen als Versicherungsnehmer ausweise. Es komme ferner nicht darauf an, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt worden seien. Letztlich komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage erteilt habe. Mit der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers liege auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt“.

    betriebliche contra private Altersvorsorge

    Der betriebliche Bezug werde erst dann vollständig gelöst, „wenn und soweit die ausgezahlten Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stelle des Versicherungsnehmers eingezahlt hat“. Aus der betrieblichen ist somit eine private Altersversorgung geworden – und der Altersvorsorger muss auch keine Kranken- und Pflegebeiträge dafür zahlen.

    Die Landessozialrichter haben Hans-Herbert F. – und allen anderen Altersvorsorgern – ins Stammbuch geschrieben, dass er sich nicht auf staatliche Zusagen verlassen solle: „Die Versicherten konnten aber, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 … laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, nicht uneingeschränkt in den Fortbestand der zunächst beitragsrechtlichen privilegierten Einmalzahlungen vertrauen.“

    Alle sind gleich, aber …

    Der Clou des Urteils ist der Bezug zur Riesterrente und der Vergleich mit der Direktversicherung: Hans-Herbert F. monierte die Ungleichbehandlung von betrieblichen Riesterrentnern und Direktversicherten. Er sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Sozialrichter in Darmstadt sehen die „beitragsrechtliche Ungleichbehandlung“ als „jedenfalls sachlich gerechtfertigt“. Wie das? Nun, dem Gesetzgeber sei eine Differenzierung erlaubt. Er habe einen „weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung“. Nach diesen Maßstäben sei die Beitragspflicht des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber können in Bezug auf die Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eine Teilgruppe herausgreifen und mehr zahlen lassen.

    Regieren nach Gutsherrenart

    Und jetzt kommt’s: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Mittels die Grenzen seiner Einschätzungsprärogative nicht verlassen.“ Dem Gesetzgeber war klar, dass sich die betriebliche Riesterrente nur hätte schwer verkaufen lassen, wenn die Riesterrentner – wie Direktversicherte –, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil darin ein „Fehlanreiz“ bestehe, wie die Darmstädter Sozialrichter richtig erkannt haben. Der Gesetzgeber hätte „Riesterrentner“ ja auch nicht „unverhältnismäßig“ begünstigt, deswegen sei diese Ungleichbehandlung erlaubt. Riesterrentner werden privilegiert, Direktversicherte an ihre Solidarität erinnert, das ist die Quintessenz dieses Urteils. Oder anders ausgedrückt: „Schön blöd, wer fürs Alter vorsorgt“.

    Übrigens, „Prärogativ“ heißt nichts anderes als „Vorrecht des Herrschers oder Souveräns“ – das ist Regieren nach Gutsherrenart, sprich in „selbstherrlicher Manier“. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz tritt damit in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Angela Merkel.

    Lehren aus dem Urteil

    Die Lehren aus diesem Urteil:

    1. Misstrauen dem Staat
    2. Verlasse dich nicht auf irgendwelche Zusagen
    3. Informiere dich
    4. Kümmere dich selbst um deine Altersvorsorge
    5. There is no free lunch – Es gibt nichts umsonst, denn, was dir der Staat an Vergünstigungen gewährt, holt er sich später wieder zurück

    Dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ist eine Bankrotterklärung der betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat ungestraft plündern darf, wenn das Geld nicht reicht.

     

    Bild: Inactive_account_ID_249 auf Pixabay

  • Riester ist gescheitert

    Riester ist gescheitert

    Rückläufige Zahlen, keine Erhöhung, Negativ-Rendite – die Riester-Rente ist gescheitert. Wann ist endlich Schluss? Der Staat verschleudert Milliarden. Nur Versicherer verdienen daran. Riester ist Vermögensvernichtung pur.

    Die gebürtige Münchner Ellen Hertle kann nur bitter lachen über ihren Riester-Bescheid: ab November 2021 bekommt sie einen Cent mehr, wie sie der „tz“ erzählte. So wie ihr, geht es vielen – oder schlechter. Die Riester-Rente entpuppt sich als Vermögensvernichtung pur, denn sie wird nicht mehr über die Jahre. Wer’s nicht glaubt, muss nur in seine Standmitteilung der Versicherung schauen. Also, von wegen Inflationsausgleich.

    Schluss mit Riester

    Die Merkel-Regierung hat in 16 Jahren versäumt, die Altersvorsorge zu reformieren und Ruinen hinterlassen – eine davon ist Riester. Da hilft auch nicht, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente beitragsfrei in der Krankenversicherung gestellt wurde, anders als die Direktversicherungen, für die weiter volle Beiträge gezahlt werden müssen, von einem Freibetrag einmal abgesehen. Deswegen fordert der DVG bei den Krankenkassenbeiträgen eine Gleichstellung mit Riester. Das Konstrukt Riester ist nicht mehr zu retten. Ein Anbieter nach dem anderen steigt aus – zuletzt Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind schon längst ausgestiegen.

     

    Riester-Verträge

    Die Zahlen sprechen für sich: Immer weniger Menschen schließen einen Riester-Vertrag ab, immer mehr besparen ihren Riester nicht mehr. Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Riester ist ein Milliardengrab – kostet viel und bringt wenig. Riester war nur ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, aber selbst die zieht sich aus Riester zurück, weil sie nichts mehr damit verdient. Riester ist ein bürokratisches Monster.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

     

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