Tag: Sozialstaat

  • Wird der Sozialstaat bewußt demontiert?

    Wird der Sozialstaat bewußt demontiert?

    Text: Andreas Reich DVG e.V.       Bild: pixabay

    Wenn man die Nachrichten der letzten Tage so liest und die Geschichte der Finanzierung der letzten über 60 Jahre verfolgt, dann heißt das eindeutig „Ja“.

    Seit 1957 werden alle Sozialversicherungen für Pflichtversicherte um Billionen (Rentenversicherung) und Milliarden (Krankenkassen) Euro von den Bundesregierungen betrogen. “Versicherungsfremde Leistungen“, die als gesamtgesellschaftliche Leistungen vom Staat den Sozialversicherungen aufgebürdet wurden, wurden und werden nicht vom Staat in vollem Umfang finanziert. Diese gesamtgesellschaftlichen Sozialleistungen wurden und müssen deshalb mit Beitragsgelder der Arbeitnehmer zusätzlich finanziert werden. Das heißt, die Beitragsgelder der Beitragszahler werden zweckentfremdet durch die Sozialversicherungen ausgegeben und damit werden über diesen Konstrukt die Leistungen für die gesetzlich Versicherten de facto gekürzt, z.B. beim Rentenniveau auf 48% liegt, dank der Regierungen seit 1957. Dies und die öffentlichen Diskussionen zeigen, wie hauptsächlich die Rentner in Deutschland  von der Politik zur Finanzierung der “versicherungsfremden Leistungen” benutzt wurden und weiterhin werden. Wie sind die bis Ende 2023 angefallenen, fehlenden über 1 Billion Euro anders zu erklären?

    Aber nicht nur in der Rentenversicherung werden Rentner jährlich betrogen, auch werden zusätzliche Einnahmen bei den Rentnern für die Steuer und bei den Krankenkassen abgezogen. So wurde nach einer Nullfinanzierung bei den versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2002 (lt. Untersuchung der Hans Böckler Stiftung waren das 22 Mrd. Euro) ein Jahr später auf Grund fehlender Gelder in der Krankenkasse unter Mithilfe des Verbandes der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von der SPD-Grünen Regierung mit Beteiligung der CDU das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen wurden. Damit wurden auf einmal Kapitallebensversicherungen mit Entgeltumwandlung nachträglich als Betriebsrenten eingestuft. Und obwohl bei diesen Versicherungen keine Gelder durch die Arbeitgeber geflossen sind, so werden sie wie die allgemeinen Betriebsrentner behandelt, die durch Gelder der Arbeitgeber finanziert wurden.

    Für Versicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden wird das Gesetz, § 229 SGB V rückwirkend angewandt, ein Bestandsschutz wie bei der Riester-Rente wurde und wird bei Direktversicherungen nicht gewährt!!!

    Doch kommen wir zu den in den letzten Wochen geäußerten Vorstellungen von Regierung, Sachverständigen, Arbeitgeberpräsident, Rentenversicherung und der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm.

    Beginnen wir im August:

    Der MDR meldet: Falsch berechnete Renten – Wen trifft es am meisten? Hier geht es um die Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung, die bei den Rentnern erst nach der Erhöhung der Renten im Juli 2025 erfolgte.
    Focus: Gewaltiger Anstieg – Pensionskosten sollen sich mehr als verdreifachen.
    Frankfurter Allgemeine: Private Renten-Vorsorge: Sozialverband (SOVD) will Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen;
    Frankfurter Allgemeine: Rente mit 70 reicht nicht: Wirtschaftsweiser nennt unangenehmen Plan;
    T-Online: Ex-Rentenchef warnt vor Systembruch – Eine unterschiedliche Anhebung von Renten sieht der ehemalige Chef der Rentenversicherung als rechtlich bedenklich an. Er spricht eine Warnung aus;
    T-Online: (Ein kaputtes System) Warum die Betriebsrente ein radikales Update braucht.
    Welt
    : DGB-Chefin Fahimi hält den Sozialstaat für finanzierbar und lehnt Leistungskürzungen in Bürgergeld und Renten ab.

    Focus: DIW Präsident Fratzscher setzt die „Boomer“ auf die Renten-Anklagebank, aber verschweigt Entscheidendes.
    T-Online: (Die Reform des Sozialstaats). Merz will “schmerzhafte Entscheidungen“ treffen.

    September:
    Der Westen: Am Volk vorbei regieren? Mehrheit will völlig andere Reformen als die Merz-Regierung.
    Die Zeit: Bunderegierung will mit neuem Gesetz für mehr Betriebsrenten sorgen
    dts-Nachrichtenagentur: Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert tiefgreifende Reformen
    gegen-hartz: Beirat will die Rente stark einkürzen
    Ruhr24: Rentner ins Pflichtjahr -„Wer Kreuzfahrten macht, kann auch der Gesellschaft helfen“.

    Solche und weitere Meldungen erscheinen täglich in der Presse, aber die tatsächlichen Wahrheiten werden verschwiegen oder falsch dargestellt.

    Jede Nachrichtenmeldung über die Bezuschussung der Sozialversicherungen verschweigt, dass diese Bezuschussung eigentlich die notwendigen Gelder sind für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Das sind sozusagen die Beitragszahlungen des Staates für Leistungen, die nicht durch Beitragszahlungen der Verursacher gedeckt sind. Nur leider zahlt der Staat nur einen kleinen Zuschuß, aber nicht in der Höhe der Ausgaben dieser Leistungen, obwohl diese Sozialleistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse seien (Homepage des Bundesgesundheitsministeriums über versicherungsfremde Leistungen).

    Ebenfalls wird auf dieser Seite des BMG auch darauf hingewiesen, dass für diese Leistungen jährlich eine Pauschalsumme im Haushalt eingeplant wird. Nur geht diese Pauschalsumme vollständig am Bedarf vorbei, sie ist viel zu niedrig angesetzt.

    Zu den “versicherungsfremden Leistungen” gehören Kriegslastenfolgen in der Rentenversicherung,

    Schwangerschaft, Mutterschaft sowie die Kosten für die Familienversicherung (wie angehörige Kinder) in der Krankenversicherung.

    Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt in seinen Ausführungen zu den versicherungsfremden Leistungen, dass diese eigentlich komplett aus Steuern zu finanzieren sind.

    Viele dieser Ratgeber, die unbedingt in die Sozialsysteme eingreifen wollen, sind als Staatsdiener, Beamte und Abgeordnete tätig und bekommen viele zusätzliche Beihilfen, wie zusätzliches Kindergeld, Zuschüsse zu Arztkosten und die komplette Finanzierung ihrer Pensionen. Wie beteiligen sich diese Personen an der Finanzierung gesamtgesellschaftlichen Sozialaufgaben des Staates? Ich denke, ausser immer neue “Forderungen” aus den Sozialversicherungen beteiligen sich diese Personen überhaupt nicht an der Finanzierung, aber lassen sich ihr eigenes Leben auf Kosten des Staates finanzieren.

    Andreas Reich, DVG-e.V.

  • Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Wie Beitragsunrecht für Rentner in Deutschland zum System wird.

    von Reiner Korth,  05.08.2025

    Die deutsche Bundesregierung hat schon seit 2004 die deutschen Rentner arglistig getäuscht und geschröpft  mit der nachträglichen Doppelverbeitragung der Direktversicherungen. Und die Sozialgerichte haben diesen Betrug wohlwollend quittiert, weil den Krankenkassen (immerhin noch 96 an der Zahl)  in Deutschland das Geld fehlen würde.

    Jetzt kommt der nächste staatliche Betrugshammer: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet den erhöhten Pflegebeitrag mit der Juli-Rente rückwirkend zum 1. Januar ab. Aber sie rechnet nicht spitz ab, sondern wie sie es nennt “pauschal”: Das klingt erst einmal gut, ist aber total schlecht. Aber nicht für den Staat, sondern wieder einmal zum Nachteil des Rentners.

    Ein Schaden von durchschnittlich 65 Cent pro Rentner – in Summe 14 Mio. Euro

    Die pauschale, nachträgliche Beitragserhöhung wird nämlich auf die “Juli Rente” abgerechnet, also nach der Rentenerhöhung. Die Rente an sich war in den Monaten Januar bis Juni niedriger, also wäre bei einer rechtsauberen Abrechnung auch der Pflegebeitrag der Rentner niedriger abzurechnen in den ersten 6 Monaten.

    Ein DVG-Mitglied aus dem Raum Hannover hatte Widerspruch eingelegt bei der DRV und hat jetzt seine Antwort bekommen. Eine Antwort, die den Rentner verzweifeln lässt an der Glaubwürdigkeit deutscher Sozialpolitik. Und die Frage aufwirft, ob die Ungerechtigkeit an den Rentnern jetzt zur Mode und zum System wird? Zitate aus dem Antwortschreiben der DRV:

    “Der höhere Beitragssatz ist rechtmäßig”, “mit dem pauschalen Beitragssatz im Juli wird berücksichtigt, dass der Beitragssatz bereits zum 01. Januar 2025 erhöht wurde”.

    Und dann kommt der Gau in der Widerspruchsablehnung und die Offenbarung,

    Zitat: “Rechtsgrundlage ist eine Verordnung der Bundesregierung, die erst am 20. Dezember 2024 beschlossen wurde… Es war technisch nicht möglich…, die Erhöhung vor Juli 2025 umzusetzen.”   Zitatende.

    Da fragt man sich doch als normaler Bürger in dieser Republik: Was ist da los?

    Wenn also, eine Umsetzung aus technischen Gründen zum 01. Januar nicht möglich war, warum gilt das Gesetz dann nicht erst ab dem 01. Juli?

    Oder, wenn eine rückwirkende Beitragszahlung angestrebt wurde, warum dann nicht zum 30. Juni 2025 mit den dann noch gültigen und rechtmäßigen alten Beträgen?

    Und, wenn eine pauschale Regelung notwendig ist, warum dann erneut mit einem Unrecht, dassdie Rentner benachteiligt und den Staat übervorteilt?

    Es ist definitiv und nachweislich so, dass die pauschale Abrechnungsmethode der DRV dazu führt, dass in der Realität ein Pflegekassenbeitrag erhoben wird auf einen Rentenanteil, den wir Rentner nie erhalten haben. Viele Bürger schütteln nur noch mit dem Kopf, andere sind moderat verständnisvoll, “ist ja nur ein kleiner Betrag” für den Einzelnen.

    Aber es geht nicht um die absolute Höhe der Zahlung. Ganz viele Rentner sind massiv gestört in ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Eine solche Verordnung ist staatlich legitimierter Betrug. Und kein Sozialgericht greift ein? Das wirkt sehr verstörend. Wir Rentner verlieren zunehmend das Vertrauen in das Wirken dieses Staates in der Sozialpolitik.

    Diese Form des Unrechts in der Sozialpolitik spaltet Deutschland immer mehr.

    Bild: Pixabay

  • Wer unsere Zukunft verhandelt

    Wer unsere Zukunft verhandelt

    Rot-Gelb-Grün haben sich geeinigt, es miteinander zu versuchen – Jetzt wird verhandelt, was in den Koalitionsvertrag kommt. Wer von welcher Partei in welcher Arbeitsgruppe sitzt.

    Bereits bis Ende November wollen SPD, Grüne und FDP einen Koalitionsvertrag ausgearbeitet haben; bis Nikolaus, sprich bis 6. Dezember, soll dann der neue Bundeskanzler gewählt werden – ein strammer Zeitplan. Parallel soll eine neue Regierung gebildet werden.

    Wer mit wem verhandelt

    Die Verhandlungen über den Koalitionsvertrag laufen bereits. Dafür hat Rot-Gelb-Grün 22 Arbeitsgruppen gebildet. Welche Politiker und Experten von welchen Parteien sitzen in welchen Arbeitskreisen? Der DVG hat das übersichtlich in einer Liste zusammengestellt – zur Orientierung. Entscheidend für unsere Themen sind vor allem die Arbeitskreise:

    • Sozialstaat, Grundsicherung, Rente
    • Arbeit
    • Gesundheit, Pflege
    • Finanzen und Haushalt

    Es fällt auf, dass beispielsweise Johannes Vogel von der FDP in zwei Arbeitskreisen den Vorsitz hat. Bärbel Bas von der SPD, die als Bundestagspräsidentin gehandelt wird, sitzt im Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege.

    Die Arbeitsgruppen

    arbeitskreise

    Bild: Foto-K-media Thomas Kießling

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