Tag: Spahn

  • Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Die CDU drückt sich davor, die Vollverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weicht bei einer Wahlveranstaltung in Rheine aus.

    Die CDU holte bei der Bundestagswahl 2017 in Rheine die meisten Stimmen. Deswegen war die Wahlkampfveranstaltung am 14. September für Jens Spahn wichtig. Spahn ist als CDU-Direktkandidat für den Wahlbezirk Steinfurt 1/Borken 1 aufgestellt. Am 14. September war Spahn in Rheine im Sportpark des SC Altenrheine zu Gast.

    Einige Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigte (DVG), darunter von den Regionalgruppen Rheine und Osnabrücker Land, hatten sich unters Publikum gemischt – alle in der DVG-Farbe pink und nach einer Leibesvisitation durch Sicherheitskräfte. Insgesamt waren wohl  rund 300 Besuchern in den Sportpark des SC Altenrheine gekommen, schätzt zumindest die CDU Rheine in einem Facebook-Post. Mehr dazu auch auf dem Facebook-Account des DVG.

    Auch 30 Querdenker mit Trillerpfeifen und wüsten Sprüchen kamen nach Rheine in den Sportpark. Fünf Polizei- und sechs Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei sicherten das Gelände weiträumig ab.

    Spahn in Rheine

    An Jens Spahn persönlich heranzukommen, war somit unmöglich. Deswegen fiel der übliche „Spalierempfang“ der Pink-Westen aus. Als Spahn nach 19.30 Uhr eintraf, fuhr er direkt auf den Sportplatz, auf dessen Mitte die überdachte Bühne aufgebaut war. Die Zuschauer hielten sich hinter dem Geländer in einer Entfernung von 30 bis 50 Metern vom Podium auf. Näher kam keiner an Spahn heran.

    Nach der üblichen Ministerrede waren drei Fragerunden à drei Fragen zugelassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler gelang es in der zweiten Runde, die Frage zu stellen: „Herr Spahn, alle im Bundestag vertretenen Parteien haben die Abschaffung der Doppelverbeitragung in ihrem Wahl- oder Parteiprogramm; sogar die SPD, aber auch die FDP und die Grünen, die LINKE sowieso, sogar die AfD. Die CDU ist die einzige Partei, die die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten nicht in ihrem Wahlprogramm und auch nicht im Parteiprogramm hat. Mindestens drei Parteitagsbeschlüsse der CDU wurden auf Wunsch einer einzelnen Frau, der Kanzlerin nicht umgesetzt. Warum?“ Spahns antwortete sinngemäß, die anderen Parteien könnten alles in ihre Programme schreiben, was sie wollten, solange sie nicht an der Regierung seien. Die CDU habe dazu zwar nichts ins Wahl- oder Parteiprogramm geschrieben, aber der Einzige, der etwas gemacht habe, sei er, Jens Spahn. „Ich habe das Betriebsrentenfreibetragsgesetz in den Bundestag eingebracht – und es ist verabschiedet worden.“ Dadurch würden viele Bezieher von kleinen Betriebsrenten mehrere hundert Euro im Jahr sparen. „Dass damit nicht alle Probleme beseitigt sind, ist mir klar.“ Aber es gebe wenigstens Erleichterungen für diejenigen mit ganz kleinen Betriebsrenten.

    Was ist die Messlatte?

    Spahn riet davon ab, seine Wahlentscheidung nur auf dieses eine Thema Doppelverbeitragung zu reduzieren, es gebe ja noch andere Politikfelder. Die Tatsache, dass man von einer finanziellen Entscheidung der Politik einen Vorteil oder einen Nachteil habe, könne nicht einzige Messlatte für die Wahlentscheidung sein. Was die Zukunft angeht, so könne er uns nichts versprechen. Er wolle nichts versprechen, was er nicht halten könne.

    Bild: Erwin Tischler

  • Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Krankenhäuser und Krankenkassen bekommen zig Milliarden. Dafür werden Versicherte und Bürger mehr zahlen müssen – in Form höherer Steuern und höherer Beiträge. Spahn hat das bereits eingetütet.

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV sieht für das kommende Jahr eine Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro – und die muss und wird gestopft werden. Das passiert entweder über höhere Beiträge oder staatliche Zuschüsse. Weil sich eine Erhöhung der Zusatzbeiträge nicht gut macht in Wahlkampfzeiten, bekommen die Krankenkassen wohl einen deutlich höheren Bundeszuschuss. Die Politik hat schließlich Anfang 2021 gerade den Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent steigen lassen – 2022 soll es dabei bleiben.

    Ein solches Manöver wird indes nicht jedes Jahr funktionieren. Das heißt, die Versicherten sollten sich in den Folgejahren auf weiter steigende Beiträge einstellen. 2023 wird der Zusatzbeitrag dann auf 1,5 oder sogar zwei Prozent steigen. Das hieße, ein gesetzlich Versicherter – und sein Arbeitgeber – zahlt dann 19,65 oder 19,9 Prozent (14,6 + 2,0 + 3,05 oder 3,3 von Kinderlosen) Krankenkassenbeiträge. Parallel dazu wird auch die Pflegeversicherungen teurer. Insofern ist zu befürchten, dass Kranken- und Pflegebeiträge die 20-Prozent-Marke knacken. Direktversicherte und Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zahlen.

    Spahn überweist Krankenkassen Milliarden

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant für die Stabilisierung des Zusatzbeitrags bei 1,3 Prozent mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und einen „davon abweichender Bundeszuschuss“, der Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor.

    Dass der Gesundheitsfonds 2022 sieben Milliarden Euro bekommt, ist jetzt schon beschlossene Sache, darüber hinaus sei, so das „Handelsblatt“, auch ein „davon abweichender Bundeszuschuss“ vorgesehen, den Gesundheits- und Finanzminister mit Zustimmung des Bundestags festsetzen können. Die Höhe ergebe sich aus dem Betrag, der nötig ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Mit der nun geplanten Anhebung dürften die zusätzlichen Steuermittel im Jahr 2022 auf mindestens 21,5 Milliarden Euro steigen.

    Das Gesetz und die zusätzlichen Steuermittel wird die Regierung vermutlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Spätsommer durchpeitschen.

    Mehr als 20 Prozent Beiträge

    Das Institut Prognos geht in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) davon aus, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung – inklusive des Zusatzbeitrags – von 15,7 auf 17,4 Prozent steigen wird, der Pflegebeitrag von 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent auf 3,7 Prozent – insgesamt auf 21,1 (21,35 für Kinderlose) Prozent.

    Bild: Bundesministerium für Gesundheit | Screenshot

  • Verständnis für Direktversicherungs- geschädigte von Spahn

    Verständnis für Direktversicherungs- geschädigte von Spahn

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eingeräumt, dass er die Argumente der Direktversicherungs- geschädigten gegen die zu Jahresanfang in Kraft getretene Freibetragsregelung verstehen könne – „auch unter der Überschrift, ,da ist Vertrauen verloren gegangen‘“.

    Bei einer Veranstaltung in Rheine bezeichnete Spahn den Freibetrag von 159,25 Euro als „Signal für kleinere und mittlere Betriebsrenten“. Er sei gezwungen gewesen, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. „Ich habe auch die Aufgabe, die Gesamtfinanzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick zu haben“, auch unter dem Aspekt, wo sonst noch Verbesserungen notwendig seien, sagte Spahn. Es sei ihm immer wichtig gewesen, nie mehr zu versprechen, als er halten könne. „Denn sonst geht noch mehr Vertrauen kaputt“, so Spahn wörtlich. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nach seiner Einschätzung eine Teillösung.

    Spahn ist Vertrauensverlust bewusst

    Der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und die Funktionsfähigkeit des Staates ist nach Einschätzung von Spahn „so groß wie nie zuvor“. Die Ereignisse in Thüringen, wo die beiden ehemals größten Volksparteien gemeinsam nicht einmal mehr 30 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl im Herbst holten, sei ein Symptom dieses Vertrauensverlustes, aber nicht die Ursache. „Dass die Volksparteien so an Bindekraft verlieren, das lässt mich nicht kalt“, sagte Spahn.

    Diskrepanz zwischen Pension/Rente

    Spahn sprach sich auch für eine „Grundneuausrichtung in der Frage aus, ,wie wollen wir Renten im Verhältnis zu Pensionen und anderen Versorgungen gestalten“, so Spahn auf die Frage eines Teilnehmers, wie lange diese Gesellschaft das immer stärkere Absinken des Rentenniveaus im Vergleich zu Pensionszahlungen noch ertrage.

    Scharf kritisierte Spahn übrigens die aktuellen Zahlen der Bertelsmann-Stiftung, wonach die Krankenkassenbeiträge für die gesetzlich Versicherten sinken könnten, wenn auch die Privatversicherten in die gesetzlichen Kassen einzahlen müssten. „Dass alle Probleme geklärt werden, wenn man die privaten Krankenkassen abschafft, halte ich für Humbug“, sagte der Bundesgesundheitsminister. „Zu glauben, man löse die finanziellen Probleme des Systems, indem man Beamte, Pensionäre und Selbstständige in die Kassen zwingt, löst nicht die eigentlichen Probleme“, erklärte Spahn und teilte damit der Idee einer Bürgerversicherung eine deutliche Absage.

  • Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Jens Spahn beklagt Vertrauensverlust

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragt, wie “wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen”. Ganz einfach, sich an Vereinbarungen halten. Das Vertrauen hat die rot-grüne Regierung 2003 unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union massiv missbraucht – und nichts getan, um das Vertrauen zurückzugewinnen.

    “Wie können wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?” fragte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Samstag beim Neujahrsempfang der CDU-Rheine. Spahn hatte zuvor den Vertrauensverlust der Bundespolitik in großen Teilen der Bevölkerung beklagt. “Das Vertrauen in einen funktionierenden Staat fehlt”, konstatierte der Minister.

    DVG überreicht Spahn Brief

    Ein Rezept zur Lösung des Dilemmas lieferte der CDU-Politiker dann auch gleich: “Wir brauchen bessere Debatten. Und es schadet auch nicht, wenn wir an manchen Punkten einräumen, dass der andere Recht hat”. Für einige Menschen sei schon jeder Kompromiss ein Verrat, wenn man nicht hundert Prozent bekomme. Spahn hob in seiner Rede insbesondere die hohe Bedeutung von Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie Zuversicht für das neue Jahrzehnt hervor.

    Das Vertrauen von mehr als sechs Millionen Menschen, die zusätzlich und freiwillig für das Alter vorgesorgt hatten, sei nach wie vor zerstört, sagte Reiner Wellmann, Vorsitzender der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, dem Minister anschließend. Wellmann überreichte gemeinsam mit Annette Jandaurek und Jörg Melzer von der Regionalgruppe NRW-Nord einen Brief des DVG-Bundesvorstandes an Spahn. Darin machen die Direktversicherten deutlich, dass sie nach wie vor an dem Ziel der Abschaffung der Doppelverbeitragung festhalten.

    Spahn nahm das Schreiben entgegen, wiederholte aber gegenüber der DVG-Abordnung, dass mehr als der im Dezember gefundene Kompromiss derzeit nicht möglich sei. Reiner Wellmann erläuterte dem Minister, dass die Politik das Vertrauen der Direktversicherten erst durch eine Rücknahme des Unrechts wieder zurückgewinnen könne. “Wir werden nicht aufhören, bei jeder Gelegenheit auf diesen Raubzug  des Staates durch unsere Altersvorsorge hinzuweisen”, machte Wellmann dem Minister sehr deutlich.

    Bild: DVG-Regionalgruppenvorsitzender Reiner Wellmann (Mitte) und Jörg Melzer (l.) übergaben das Schreiben des Bundesvorstandes am Samstag in Rheine an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

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