Tag: Steuern

  • Das Wahlprogramm der AfD

    Das Wahlprogramm der AfD

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, die SPD, die FDP, die Grünen, die SGV, die Freien Wähler – jetzt das Wahlprogramm der AfD.

    Was will die AfD? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – die Meinungen über die AfD sind kontrovers, insofern bleibt spannend, wie sie sich bundesweit schlägt.

    Wahlprogramm der AfD :

    (S. 124 bis 129)

    Als Partei der Leistungsgerechtigkeit ist es der AfD ein besonderes Anliegen, unseren Eltern und Großeltern im Rentenalter einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Sie haben unser Land mit ihrer Arbeit zu einer der führenden Industrienationen der Welt aufgebaut. Die drohende Altersarmut für Millionen Leistungsträger ist für uns schon aus diesem Grund unerträglich. Der entwürdigenden und ungerechten Rentenpolitik der Altparteien erteilen wir daher eine deutliche Absage. Zugleich müssen wir das Rentensystem für die Jungen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung bezahlbar halten.

    Renten zukunftsfest

    Es braucht einen ausgewogenen Ansatz, der die Belange aller Betroffenen einbezieht. Der drohenden Überlastung der Beitragszahler muss durch einen höheren Steuerzuschuss in der Rentenfinanzierung entgegengewirkt werden, versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu begleichen. Dieser höhere Steueraufwand darf jedoch nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden. Vielmehr sind die Steuerzuschüsse zur Rente durch konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen, beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik, gegen zu finanzieren. Gute Renten sind künftig nur dann finanzierbar, wenn wir die richtigen haushaltspolitischen Prioritäten setzen. Statt linksgrüner „Weltrettungsprojekte“ braucht es marktwirtschaftliche Freiheit und öffentliche Investitionen in Bildung und Wissenschaft, um über eine prosperierende Wirtschaft auch hohe soziale Standards finanzieren zu können.

    Freiheit beim Renteneintritt

    Unser Anliegen ist nicht nur ein höheres Maß an Leistungsgerechtigkeit in der Rentenversicherung, den Rentenberechtigten sollen auch mehr Freiheitsrechte zugestanden werden. Unserem Freiheitsverständnis nach gehört die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase in die Hand des Einzelnen. Die Betroffenen haben nach einem langen Berufsleben viele Erfahrungen gesammelt und wissen selbst am besten, wann sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Manche gehen in ihrer Arbeit auf, haben große Freude daran und wollen so lange wie möglich arbeiten. Andere haben für ihren Lebensabend andere Pläne, wollen mehr Zeit mit dem Partner verbringen, auf Reisen gehen oder sich um die Enkelkinder kümmern. Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.

    Altersarmut verhindern

    Unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts muss immer gelten: Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die weniger eingezahlt haben. Dem wird die AfD gerecht, indem 25 Prozent der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Auf diese Weise wird Altersarmut verhindert oder zumindest deutlich verringert. Während der Erwerbsphase lohnt es sich daher, auch Tätigkeiten mit geringem Einkommen anzunehmen, aus denen sich häufig auch höher bezahlte Beschäftigungsverhältnisse ergeben. Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil der AfD-Politik, muss aber immer auch zur Eigenverantwortung anregen.

    Abschaffung der Politikerpensionen

    Diese Eigenverantwortung müssen wir auch von Politikern einfordern. Es ist niemandem vermittelbar, dass Berufspolitiker bereits nach wenigen Jahren hohe Pensionsansprüche erwerben. Das ist vor allem kritisch, weil die Nutznießer dieser Gesetze selbst über solche Regelungen gesetzgeberisch entschieden haben. Damit muss Schluss sein. Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit.

    Reduzierung des Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben

    Zu diesem Verständnis gehört auch ein neuer Umgang in der Frage „Staatsbedienstete und Rentenversicherung“. Unsere Beamten sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich gut funktionierende Staatswesen. Die hohe Loyalität der Beamten beruht auch auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Darauf beruht die beamtenrechtliche Altersversorgung. Die AfD möchte sie deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und deren Beitragsaufkommen gestärkt.

    Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen herstellen

    Besondere Beachtung verdienen im Sozialversicherungssystem die Familien. Eltern tragen die Lasten der Kindererziehung. Die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber allen Rentnern zugute, auch den Kinderlosen. Familien mit Kindern tragen daher Sonderlasten für die Allgemeinheit.

    Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden zum Zeitpunkt der Geburten noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt wirkungsvoll unterstützt, in dem die Kosten für die Kinder anfallen und gegebenenfalls ein Elternteil vollständig oder teilweise auf das Erwerbseinkommen verzichtet. Dies wird nicht nur die Entscheidung für ein Kind oder weitere Kinder erleichtern, sondern insgesamt Leistungsdruck aus den Familien nehmen und damit die Trennungsquote verringern.

    Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten beseitigen

    Bei der in den neunziger Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Ungereimtheiten gekommen. Die im Alterssicherungssystem der „DDR” enthaltenen Regelungen für besondere Berufsgruppen wurden nur teilweise umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess werden wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.

    Keine Doppelbesteuerung, Steuerfreibetrag anheben

    Neben den besonderen Ungerechtigkeiten gegenüber Ostrentnern und Familien in ganz Deutschland gibt es auch grundsätzliche Ungerechtigkeiten bei der Rentenbesteuerung. Viele Rentner, die seit 2005 auf ihre Renten Steuern zahlen, unterliegen einer Doppelbesteuerung. Die rechtlichen Regelungen sind so anzupassen, dass dieser verfassungswidrige Zustand abgeschafft wird. Generell ist die Besteuerung von Renten aus sozialer Sicht kritisch zu beurteilen. Wir wirken der Einkommensteuerlast dadurch entgegen, dass wir den Steuerfreibetrag – wie im steuerpolitischen Abschnitt dargestellt – für alle anheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren.

    Umlagefinanzierte Rente stärken

    Mit unserem ausgewogenen Ansatz und den daraus abgeleiteten Maßnahmen werden wir das umlagefinanzierte Rentensystem für den Eintritt der Babyboomer ins Rentensystem tauglich machen. Wir erhöhen die Leistungsgerechtigkeit deutlich, ohne die nachkommenden Generationen zu überlasten. Wir zeigen, dass Gegenwartsinteressen und generative Verantwortung in Einklang zu bringen sind.

    Wehrdienst rentenpolitisch würdigen

    Die AfD hat sich zum Ziel gesetzt, die ausgesetzte Wehrpflicht wiedereinzuführen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Zeit des Wehrdienstes folglich so in Ansatz gebracht, als habe der Wehrdienstleistende Beiträge und Verdienste im Umfang eines durchschnittlichen Einkommens erzielt. Je Monat der Dienstzeit werden somit 1/12 Entgeltpunkte dem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben. Diese Regelung kommt auch den Wehrersatzdienstleistenden (Zivildienstleistenden), die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen, zugute.

     

     

    Bild: AfD

  • Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Krankenkassenbeiträge. Das schert den Fiskus wenig – die Krankenkassen ebenfalls. Wer klagt, läuft ins Leere.

    Jeder Viertklässler dürfte kapieren, dass die Rentner doppelt Steuern zahlen, werden sie als Beschäftigte in der Einzahlphase doch weniger entlastet als sie in der Auszahlphase belastet werden. Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, und Finanzmathematiker Klaus Schindler haben es dem Fiskus vorgerechnet. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hofft, das Problem aussitzen zu können, was ihm bisher leider meisterhaft gelungen ist. Braun wirft den Finanzbehörden der „Frankfurter Rundschau“ zufolge deswegen „arglistige Täuschung“ vor.

    Doppelt besteuert

    Braun und Schindler sind nicht allein mit ihrem Vorwurf – Winfrid W. Rogge aus Wiesbaden vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) sieht das ähnlich. „In der Vergangenheit habe ich öfters auf die Problematik der Doppelbesteuerung bei der Rente aufmerksam gemacht; das Thema erhitzt weiterhin die Gemüter in ganz Deutschland“, so Rogge.

    Die FDP hat einen Vorstoß gestartet und einen Antrag im Bundestag gestellt. Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag der „Frankfurter Rundschau“ zufolge erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“. „Es ist vor allem eine Gerechtigkeitsfrage, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert werden darf; hier hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr grobschlächtig gearbeitet“, wird Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP, von der „Frankfurter Rundschau“ zitiert.

    Finanzverwaltung schüchtert Rentner ein

    Die FDP will auch aufdecken, wie die Finanzverwaltung Rentnerinnen und Rentner versucht, mundtot zu machen. „Es gibt ganz konkrete Beispiele, wo die Finanzverwaltung sehr fragwürdig agiert – Rentner müssen dabei selbst nachweisen, ob die anhängigen Gerichtsverfahren mit ihrem Fall vergleichbar sind“, so Schäffler.

    Was aber können Betroffene unternehmen? Sie können, so Rogge, mit Blick auf die anhängigen Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und sich dabei kostenlos Musterverfahren anschließen. Für den Einspruch bei dem zuständigen Finanzamt gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids. Allerdings ist der Einspruch tricky, denn der Betroffene sollte unbedingt das Ruhen des Verfahrens beantragen, um nicht in eine Klage abgedrängt zu werden. Der Einspruch dürfe auf keinen Fall vom Steuerzahler zurückgenommen werden. Eine konkrete Berechnung der Doppelbesteuerung durch den Steuerzahler sei nicht erforderlich. Betroffen sind alle Rentner mit einem Rentenbeginn ab 2005.

    Mustereinspruch

    Was tun nach Erhalt eines Steuerbescheids? Rogge verweist auf den Entwurf eines Mustereinspruchs:

     

    Absenderangaben

     

    Datum  …

    Finanzamt …

    Steuernummer  …

    Einkommensteuerbescheid 20.. vom …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den Einkommensteuerbescheid für 20.. vom … wird hiermit Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

    Begründung:

    In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 06.03.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S. 618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

    Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

    Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

    Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können.

    Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

    Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

    Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

    Im Voraus vielen Dank dafür.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Eigenhändige Unterschrift

     

    Abzock-Politik Einhalt gebieten

    Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung, was 2003 von einer rot-grünen Regierung mit Hilfe der Union zementiert wurde.

     

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →