Tag: Verbraucherzentrale

  • Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Mit der geplanten Gesundheitsreform soll das System effizienter, gerechter und langfristig stabiler werden. Angesichts steigender Kosten, einer alternden Bevölkerung und struktureller Defizite ist der Reformdruck unbestritten hoch. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein bekanntes Muster: Die finanzielle Hauptlast tragen einmal mehr Arbeitnehmer und Rentner. Vor allem Ärzte und die Pharmaindustrie dürfen offenbar sich auf die „französiche Art“ verabschieden. Darauf verweist der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und zeigt sich über die zunehmende Ungerechtigkeit enttäuscht.

    Im Zentrum der Gesundheitsreform stehen ja zunächst Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssätze werden angepasst, Zusatzbeiträge steigen in vielen Kassen spürbar. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Netto vom Brutto. Für Rentner, deren Bezüge ohnehin häufig knapp kalkuliert sind, wirkt sich jede Erhöhung unmittelbar auf die Lebensqualität aus.

    „Zugleich bleibt die strukturelle Schieflage des Systems weitgehend unangetastet. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht fort, ebenso wie die ungleiche Beitragsverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen. Während hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte nur begrenzt herangezogen werden, liegt der Fokus erneut auf den klassischen Beitragszahlern“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Auch die versprochenen Effizienzgewinne werfen Fragen auf. Digitalisierung, bessere Steuerung von Patientenströmen und der Abbau von Bürokratie gelten seit Jahren als zentrale Hebel – doch konkrete Entlastungen lassen weiter auf sich warten. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch Beitragserhöhungen geschlossen werden, ohne die grundlegenden Probleme nachhaltig zu lösen.

    Die DVG-Verantwortlichen sprechen daher von einer Reform, die zwar ambitioniert formuliert ist, aber politisch vor allem dort ansetzt, wo Widerstand am geringsten erscheint. Arbeitnehmer und Rentner verfügen über begrenzte Ausweichmöglichkeiten – ihre Beiträge lassen sich vergleichsweise einfach anpassen. Andere Finanzierungsquellen bleiben hingegen weitgehend unberührt.

    Dabei wäre eine breit angelegte Reform denkbar. Modelle, die alle Einkommensarten einbeziehen oder die Beitragsbasis verbreitern, werden seit Jahren diskutiert. „Ebenso könnte eine konsequentere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch solche Ansätze erfordern politischen Mut und greifen in bestehende Interessenlagen ein“, so Reich.

    So bleibt am Ende ein ambivalentes Bild: Die Gesundheitsreform setzt wichtige Impulse, über 60 Vorschläge hatte eine unabhängige Kommission zunächst formuliert – verfehlt aber den Anspruch, die Lasten fair zu verteilen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nur rund zwei Drittel davon umsetzen – Belastungen von Ärzten und Pharmaunternehmen aber weitgehend streichen, zudem in einem Apotheken-Gesetz die Zukunft dieser Branche mit weiteren Einnahmequellen begünstigen (Stichwort Tetanus-Spritze). Für viele Bürger dürfte sich daher weniger die Frage stellen, ob das System reformiert werden muss – sondern vielmehr, wer am Ende dafür bezahlt. „Und die Mittelschicht aus Arbeitnehmern und Rentnern kann dabei nicht länger der Dukaten-Esel sein, denn da sind keine Dukaten mehr rauszuquetschen“, so Andreas Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das  Märchen von der steuerfinanzierten Rente.

    Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.

    Das Märchen als Mantra

    Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht  –  dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.

    Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:

    Alle sollen zahlen 

    Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.

    Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.

    Weg mit Zweiklassensystem

    Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.

    Generationengerechtigkeit

    Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems  – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.

    Bild: iStock whitemay

  • Riester ist gescheitert

    Riester ist gescheitert

    Rückläufige Zahlen, keine Erhöhung, Negativ-Rendite – die Riester-Rente ist gescheitert. Wann ist endlich Schluss? Der Staat verschleudert Milliarden. Nur Versicherer verdienen daran. Riester ist Vermögensvernichtung pur.

    Die gebürtige Münchner Ellen Hertle kann nur bitter lachen über ihren Riester-Bescheid: ab November 2021 bekommt sie einen Cent mehr, wie sie der „tz“ erzählte. So wie ihr, geht es vielen – oder schlechter. Die Riester-Rente entpuppt sich als Vermögensvernichtung pur, denn sie wird nicht mehr über die Jahre. Wer’s nicht glaubt, muss nur in seine Standmitteilung der Versicherung schauen. Also, von wegen Inflationsausgleich.

    Schluss mit Riester

    Die Merkel-Regierung hat in 16 Jahren versäumt, die Altersvorsorge zu reformieren und Ruinen hinterlassen – eine davon ist Riester. Da hilft auch nicht, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente beitragsfrei in der Krankenversicherung gestellt wurde, anders als die Direktversicherungen, für die weiter volle Beiträge gezahlt werden müssen, von einem Freibetrag einmal abgesehen. Deswegen fordert der DVG bei den Krankenkassenbeiträgen eine Gleichstellung mit Riester. Das Konstrukt Riester ist nicht mehr zu retten. Ein Anbieter nach dem anderen steigt aus – zuletzt Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind schon längst ausgestiegen.

     

    Riester-Verträge

    Die Zahlen sprechen für sich: Immer weniger Menschen schließen einen Riester-Vertrag ab, immer mehr besparen ihren Riester nicht mehr. Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Riester ist ein Milliardengrab – kostet viel und bringt wenig. Riester war nur ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, aber selbst die zieht sich aus Riester zurück, weil sie nichts mehr damit verdient. Riester ist ein bürokratisches Monster.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

     

  • Riester ist nicht mehr zu retten

    Riester ist nicht mehr zu retten

    Die Riester-Rente ist grandios gescheitert – Riester nicht mehr zu retten.  Das Konstrukt gehört in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist Vermögensvernichtung.

    Frust, Wut, Enttäuschung – die Riester-Rente war nur für die Versicherungswirtschaft gut und selbst die will nichts mehr damit zu tun haben. Immer mehr Versicherer steigen aus Riester aus. Die Zahl der Verträge geht zurück und immer weniger besparen ihren Vertrag noch.

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist bereits seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

    Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Wiso stellt Menschen vor, die auf Riester gesetzt haben, darunter den Rentner in spe, der in zwei Jahren in den Ruhestand geht, und die junge Familie, die noch gut 30 Jahre Arbeit vor sich hat. Beide blicken ernüchternd auf ihre Riester-Verträge.

    Die Redaktion klärt darüber auf, wie laufende Kosten horrende Summen verschlingen. An eine gute monatliche Rente ist nicht zu denken. „Für mich ist die Riester-Rente gescheitert; leider hat man keine andere Chance, als sein mühsam angespartes Kapital den Banken und Versicherungen zu schenken“, zieht der 63-jährige Manfred Siebert in der Doku Bilanz.

    Riester ist für die Tonne

    Alleinerziehende und Geringverdiener*innen scheinen auf den ersten Blick von den staatlichen Zulagen zu profitieren. Aber ist das tatsächlich so? Verbraucherschützerinnen kritisieren, das seien quasi Steuergelder und habe nichts mit tollen Angeboten der Versicherer zu tun, klärt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten auf.

    Für Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentrale ist, so Wiso, die Riester-Rente „ein ziemliches Geschenk an die Finanzindustrie”. Selbst Namensgeber Walter Riester fordere die Politik und Finanzwirtschaft zum Handeln auf.

    schwindel von Merkel & Co.

    Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.

    Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann  die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.

    Schaden für Altersvorsorger

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Nach zwei Jahrzehnten stellt Wiso die Riester-Rente auf den Prüfstand: Wer hat vom Riestern profitiert? Hat das Modell ausgedient? Können Reformen die staatlich geförderte Altersvorsorge noch auf sichere Füße stellen? Am Ende muss sich sparen wieder lohnen und mehr Rente aufs Konto bringen, sonst steht die Riester-Rente vor dem Aus.

    Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    Deswegen organisiert der DVG am 25. August das Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”

    Hier anmelden … 
    Flyer
    DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1

     

    Bild: ZDF | Christian Gruber

  • Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Die Altersvorsorge muss den Versicherern entzogen werden, fordern Verbraucherschützer. Wenn nicht, geht die Altersvorsorge den Bach runter. Entzieht ihnen das Renten-Geschäft.

    2021 markiert das Scheitern von Riester – ein Versicherer nach dem anderen, erinnert sei an DWS und die Stuttgarter, steigt aus dem Geschäft aus, weil er die Beitragsgarantie nicht mehr erwirtschaften kann. Das heißt im Umkehrschluss, die Versicherer können den Kunden nicht einmal mehr garantieren, dass das eingezahlte Geld plus Förderung am Ende ausgezahlt wird. Das ist, gelinde gesagt, Geldvernichtung.

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) in der „Welt“. Wieso muss denn Altersvorsorge über die Versicherung laufen – davon stehe nichts im Gesetz. Die betriebliche und private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden, darin sind sich die Experten einig – ein „Weiter-so“ darf es nicht geben. Noch einmal eine Rentenkommission zu bilden, kann sich Deutschland nicht leisten. Schon die von der Merkel-Regierung eingesetzte hat uns wertvolle Zeit gekostet – Zeit, in der die Riester-Rente endgültig abgesoffen ist.

    Todesstoß für Riester

    Das Senken des sogenannten Garantiezins von 0,9 auf 0,25 Prozent Anfang 2022 ist der Todesstoß für Riester. Die Riester-Rente, die vor 20 Jahren von Walter Riester erfunden wurde, war dazu gedacht, die Kürzungen der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das hat die Riester-Rente aber nicht geschafft – und wird es nie schaffen, weil sie eine Fehlkonstruktion ist. Diese Rente im Versicherungsmantel wirft viel zu wenig Rendite aus, um ihren Zweck erfüllen zu können. Selbst der gesetzgeberische Trick mit der Abschaffung der Vollverbeitragung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft ihr nicht, denn die Vertriebs- und Verwaltungskosten der Versicherungen sind viel zu hoch. Übrigens, die Vollverbeitragung wurde nur für Riester abgeschafft, nicht aber für die Direktversicherung. Dieses Gesetz war ausschließlich dazu bestimmt, die Riester-Rente am Leben zu erhalten. Der Weg über Versicherungen ist ein Irrweg und muss beendet werden.

    Riester mindert die gesetzliche Rente. Das heißt, wer nicht riestert, hat automatisch weniger Rente, wer aber riestert, bekommt eine wenig rentable Rente – der Rentenzahler hat nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Das hat ihnen die damalige rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder eingebrockt – und die Merkel-Regierung hat es einfach weiterlaufen lassen. An Riester verdienen nur die Versicherer. Mittlerweile haben das viele begriffen und lassen Riester ruhen oder schließen erst gar keine Riester-Verträge mehr ab, wie die Statistik eindeutig belegt.

    Riester ist zu teuer

    „Über diese Ungerechtigkeit könnte man eventuell noch hinwegsehen, wenn das Geld gut angelegt wäre und zu hohen Zusatzrenten führen würde“, meint denn auch Klaus Müller. Viele Riester-Verträge seien zu teuer, zu unübersichtlich und zu ineffizient. Laut einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende gehe jeder vierte Euro, den ein Verbraucher bei Riester spart, für Gebühren und Verwaltung drauf. Viele Verbraucher hätten der Riester-Rente daher längst den Rücken gekehrt. Jetzt steigen selbst die Anbieter aus wie jüngst die Fonds-Gesellschaft DWS und die Stuttgarter.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – eine Intiative von Finanzwende

     

    Müller fordert deswegen: „Die Riester-Rente wurde jahrelang von Vermittlern, Strukturvertrieben sowie von Banken und Sparkassen gegen Provision vertrieben – die schlichte Logik: Verkauft wird, was viel Provisionen bringt. Da die Provision im Vertrag steckt, werden teure statt günstige Verträge verkauft. Hiermit muss Schluss sein, schon aus ordnungspolitischen Gründen.“ Und die „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“.

    Missbrauch Tür und Tor geöffnet

    Die Versicherer wollen das Riester-Geschäft nicht ganz fallen lassen und sind jetzt auf einen Trick gekommen: Sie fordern die Beitragsgarantie abzuschaffen, weil sie die Beiträge wegen der Negativzinspolitik nicht mehr garantieren können. Ihre „Knaller-Idee“ komme von den Versicherern: „Wie wäre es denn, wenn wir den Kunden ihre eingezahlten Beträge nicht mehr komplett garantieren, sondern nur noch zu 80 Prozent“, brachte es die „Heute Show“ auf den Punkt. Professor Hartmut Walz von der Hochschule Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen, sieht darin Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. „Ein garantiefreies Produkt von einem Versicherer ist unmöglich“. Aber die CDU/CSU-Fraktion habe die 80-Prozent-Idee der Versicherer „fast 1:1“ in ihr Konzept übernommen. Walz verglich das polemisch mit Vampiren, die die Buchhaltung für eine Blutbank machen.

    Von Schweden lernen

    Es sei eben keine Lösung, so Müller, die Garantien einfach abzusenken. Die Lösung sei, sich beim Sparen von Versicherungen zu verabschieden. Deutschland müsse raus aus dem Versicherungsmantel und weg vom provisionsgetriebenen Vertrieb. Wie das geht, machen uns die Schweden erfolgreich vor. Dass auf diesem Wege erhebliche Zusatzrenten möglich seien, so Müller, habe das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung schon Ende 2019 für den Verbraucherzentrale-Bundesverband ausgerechnet. Ausgedrückt in heutiger Kaufkraft, läge diese im Mittel bei 1870 Euro pro Monat. Ein Vielfaches von dem, was mit Riester möglich sei. Damit wären nicht alle Probleme der Rentenpolitik gelöst, aber ein sehr großes.

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  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

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