Tag: Versorgungswerk der Presse

  • Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Seit 2017 bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, sprich, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Herausgekommen ist bislang nur heiße Luft. Ende 2023 soll das Portal aber in Betrieb gehen – für unsere Nachbarn eine Lachnummer.

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen.  Auf der Seite borger.dk können die Dänen die meisten Verwaltungsakte digital organisieren, was hierzulande noch Zukunftsmusik ist.

    Sozialabgaben einfach vergessen

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Ob das in dreieinhalb Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    “BR24” zeigt sich ebenfalls skeptisch. “Es werden aber auch dann wichtige Elemente der Altersvorsorge, wie etwa Immobilienbesitz, kaum mit einbezogen werden können. Das ist technisch nur schwer umsetzbar – und auch mögliche Abzüge für Steuern und Krankenversicherung müssen künftige Rentner weiterhin für ihren individuellen Fall ausrechnen oder abschätzen.”

    Rentenkonto für alle ab 2024

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Besser Excel als ein Rentenkonto

    Viele Bürger sehen in dem geplanten Online-Portal bereits einen Vorstoß des Staates, einen besseren Einblick in die Vermögensverhältnisse zu bekommen. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass der Staat ein solches Wissen nutzt, um die Bürger noch besser schröpfen zu können.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher schlägt vor, die Bürger besser zu bilden, so dass sie ihre Rentenansprüche selbst berechnen können. “Wer will, kann sich schon heute entsprechend schlau machen, beispielsweise auf seiner Seite “Meine Rente”.  “Warum gibt es in Schulen kein Fach, was sich mit diesem Thema beschäftigt”, fragt Böttcher. Seine Rentenberechnungen, die er für Freunde durchführte, seien in der Abweichung kleiner als drei Prozent gewesen. Mit ein wenig Excel-Kenntnis könne sich jeder seine Rentenanwartschaft selbst errechnen und gezielt Vorsorge betreiben.

    Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor. “Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf” schreibt der Bund-Verlag. Was der Entwurf im einzelnen vorsieht.

     

  • Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Zigtausende Journalisten sorgen beim Versorgungswerk der Presse fürs Alter vor. Vom dem  werden sie für dumm verkauft. Kein Wort, dass sie damit ihre gesetzliche Rente mindern. Und für ihre Presserente müssen sie volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen.

    Wie schlecht es um die Altersvorsorge der Presse steht, belegt eine Meldung des Versicherungsjournals, das titelt „Kein Neugeschäft mehr für Allianz Presse-Pensionskasse“. Ab 1. Oktober 2020 werde die Presse-Pensionskasse der Allianz Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr schreiben. Für Bestandskunden als auch das Versorgungswerk der Presse habe diese Entscheidung keine Konsequenzen. Wie schlecht steht es um die Presse-Pensionskasse, wenn der Versicherer kein Neugeschäft mehr macht? Ziemlich vermutlich, denn in ähnlich gelagerten Fälle folgte oft der Verkauf an eine Run-off-Gesellschaft. Bei einem Run-Off verkauft der Versicherer seinen Versicherungsbestand – oder einen Teil – an  eine auf die Abwicklung von Lebensversicherungen spezialisiertes Unternehmen. Damit aber drohe, schreibt der „Spiegel“ die private und betriebliche Altersvorsorge in sich zusammenzufallen.

    Was kommt für Journalisten raus?

    Die Allianz beeilt sich zu betonen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für das Versorgungswerk der Presse habe, bei dem viele Journalisten ihre Altersvorsorge haben. Da stellt sich doch die Frage, wie gut oder schlecht die “Presserente” ist. Wissen die Journalisten, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Presserente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2022) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag). Das heißt, wer seine Presserente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Denn,  „bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt; darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben“, schreibt das Versorgungswerk der Presse ganz richtig.  Übrigens werden im Alter nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig, sondern auch Steuern, wie die Presse-Versorgung auf ihrer Homepage schreibt:

    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente.  Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

    Bei ihrer Beispielrechnung lässt das Versorgungswerk der Presse diesen Abzug aber geflissentlich weg. Ein 35jähriger Redakteur oder eine Redakteurin, der oder die bis zur Rente mit 65 brav 352,50 Euro monatlich einzahlt, kommt nach Rechnung des Versorgungswerks der Presse auf eine Kapitalauszahlung von 104 939 Euro. Die 104 939 Euro werden durch 120 geteilt – ergibt 874,50 Euro, für die er 120 Monate lang Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge zahlen muss. Angenommen es gibt bis dahin noch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dann werden 164,50 Euro abgezogen – macht 710 Euro. Davon zahlt er – sagen wir mal – 19 Prozent Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge. Macht 134,90 Euro monatlich oder 16 188 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monaten. Aus seinen monatlichen 874,50 Euro sind (874,50  minus 134,90) 738,60 Euro geworden. Dafür hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin aber insgesamt (352,50 mal 12 mal 30) 126 900 Euro eingezahlt. Er oder sie hat also mehr eingezahlt, als er oder sie herausbekommt. Zusätzlich hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin wegen der Entgeltumwandlung auch noch seine oder ihre gesetzliche Rente gemindert. Denn, wer wegen der Umwandlung eines Teils seines Gehalts weniger in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später auch weniger gesetzliche Rente.

    Bei der “reinen” Presserente ist die Sache Betroffenen zufolge noch “perfider”.  Denn der Beitrag des Arbeitnehmers werde vom bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Gehalt abgezogen; der  Zuschuss des Arbeitgebers werde dem Bruttogehalt zugeschlagen und anschließend besteuert und die Sozialversicherung abgeführt. Dafür reduziert sich die gesetzliche Rente nicht – ein schwacher Trost.

    Überschussbeteiligung?

    Es macht’s auch nicht besser, dass ihm das Versorgungswerk der Presse eine mögliche Überschussbeteiligung verspricht, die sein Garantiekapital auf vielleicht 168 050 Euro anhebt – immer unter Vorbehalt. Jeder von uns „alten“ Redakteuren weiß, dass die Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr geschrumpft ist. Keiner sollten sich also darauf verlassen. Aber angenommen, das Versorgungswerk der Presse schafft es tatsächlich, dieses Gesamtkapital zu erwirtschaften, dann zahlt unser Redakteur nicht 16 308 Euro an die Krankenkasse, sondern:

    168 050 Euro geteilt durch 120 = 1400 Euro

    – 164,50 Euro Freibetrag

    1235,50 Euro zu verbeitragen

    davon 19 Prozent = 234,75 Euro monatlich oder 28.169,40 Euro gesamt

    Ist eine Presserente angesichts dieser Zahlen tatsächlich ein gutes Geschäft?

    Bild von Ivana Divišová auf Pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →