Tag: Wahlprogramm

  • Herr Laschet, wann beenden Sie die Abzocke?

    Herr Laschet, wann beenden Sie die Abzocke?

    CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer fordert den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, auf, die Beitragspflicht auf Direktversicherungen abzuschaffen, wie auf dem Parteitag im Dezember 2018 von der Mehrheit der Delegiert beschlossen.

    Die CDU hat immer noch kein Wahlprogramm.  Abgeordneten machen jetzt Druck, darunter auch der hessische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Er fordert den Bundesvorsitzenden Armin Laschet auf, den mehrheitlich im Dezember 2018 auf dem Hamburger Parteitag getroffenen Beschluss umzusetzen, die „doppelten Sozialabgaben auf private Altersvorsorge“ zu reformieren und sicherzustellen,  „dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden“. Irmer mahnt darüber hinaus “innerparteiliche Demokratie” an.

    Laschet muss Farbe bekennen

    Die Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich vehement dagegen gestemmt und systematisch blockiert, jetzt ist Kanzlerkandidat und Bundesvorsitzender, Armin Laschet, an der Reihe, den mehrheitlichen Willen der Partei umzusetzen. Genau daran hat ihn Irmer in einem Brief erinnert. Hier der Wortlaut:

    derzeit sind die Spitzengremien der Bundes-CDU dabei, das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu formulieren. Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise allein finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer „Nacht- und Nebel-Aktion”, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten zumindest der Union nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither rund 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.
    So verbleiben aus geplanten 50.000 oder 75.000 Euro Altersversorgung nur noch 30.000 oder gut 50.000 Euro. Hätten alle diejenigen, die im Vertrauen auf die Zusagen des Staates sich für dieses Modell entschieden haben, das ersparte Geld unters Kopfkissen gelegt oder zu Zeiten, als es noch Zinsen gab, bei den Banken langfristig angelegt, hätten sie mehr davon gehabt.
    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen. Es heißt immer so schön, es ist kein Geld da. Ein Argument, das ich persönlich nicht mehr akzeptiere, das immer dann von Seiten der Regierenden – egal von welcher Partei – angeführt wird, wenn man bestimmte Entscheidungen/Beschlüsse nicht haben will. Ich komme auf die Frage der Glaubwürdigkeit in der gebotenen Kürze zurück und erinnere daran, dass der Bundesparteitag der CDU genau das gefordert und beschlossen hat, was ich in meinem Schreiben an Sie formuliere, und dass die Kanzlerin mit einem Federstrich erklärt hat, das sei mit ihr nicht zu machen. Innerparteiliche Demokratie sieht für mich anders aus.

    Ich kann mich als langjähriger hessischer Landtagsabgeordneter gut daran erinnern, dass ich gemeinsam mit meinem leider zu früh verstorbenen Kollegen Dr. Norbert Herr aus Fulda einige hunderttausend Euro für das Projekt „JeKi – Jedem Kind ein Instrument” gefordert habe. Nach heftiger Debatte erklärte man, das Geld dafür sei nicht da. Zu diesem Zeitpunkt kosteten uns die Asylbewerber 50 Millionen Euro im Jahr. Vier Jahre später betrugen die Ausgaben in Hessen für Asylbewerber rund 1,6 Milliarden Euro, und niemand hat gefragt, wo das Geld herkommt. Es war da. Übertragen auf die Bundesebene könnte man das an vielen Beispielen ähnlich machen. Ich würde nicht behaupten, dass jeder Euro, den der Bund ausgibt, sinnvoll investiert ist. Das heißt, wenn man politisch will, kann man das Unrecht beseitigen. Genau darum geht es mir.

    Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsgeschädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld.

    Bei der Beantwortung meines Schreibens bitte ich darum, mich nicht darauf aufmerksam zu machen, dass auch aufgrund der Intervention von Kollegen und mir der Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro zum 01.01.2020 eingeführt wurde. Dies ist sicherlich besser als nichts. Ich habe seinerzeit gleichwohl dagegen gestimmt, weil es das Problem aus Sicht der Betroffenen nicht ansatzweise löst. Lassen Sie uns einfach den Beschluss des Bundesparteitages umsetzen.

    Ich erlaube mir das Schreiben dem Vorstand der Direktversicherungsgeschädigten ebenso zukommen zu lassen wie einigen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
    Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für Sie in der Hoffnung auf einen gemeinsamen Wahlkampf und vor allem guten Wahlausgang. Hier können Sie Entscheidendes dazu beitragen.

    Hier der Wortlaut des Beschlusses auf dem Bundesparteitag im Dezember 2018:

    Beschlüsse C 37, C 45, C 132, C 168 Gegen doppelte Sozialabgaben auf private Altersvorsorge Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.

    Der CDU-Kreisverband Minden-Lübbecke hatte im November 2018 dazu aufgefordert, “Ungerechtigkeit beseitigen und verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen”. Darin wurde die Rücknahme der vollen Beitragspflicht aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen gefordert. “Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge soll durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden”.

    Bild: CDU | Screenshot Bundesparteitag Youtube-Video

  • Das Wahlprogramm der SGV

    Das Wahlprogramm der SGV

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, die SPD, die FDP, die Grünen, die Freien Wähler – jetzt das Wahlprogramm der SGV (Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung).

    Was will die SGV? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – sie tritt neu an zur Bundestagswahl.

    Wahlprogramm der SGV:

    Renten-, Kranken- und Sozialsysteme

    Im Angesicht der ständig steigenden Altersarmut im Rentenalter ist es erforderlich das heute praktizierte Renten-, Kranken- und Sozialsystem durch ein sozialverträgliches und solidarisch finanziertes System zu ersetzen.

    Unser Konzept sieht daher, einfach ausgedrückt, unter anderem vor:

    • Alle Personen mit eigenem Einkommen zahlen einen prozentualen Beitrag vom Einkommen in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein.
      Dazu gehören auch Politiker, Beamte, Selbstständige, usw.
    • Die Beitragsfreigrenze, die es Besserverdienern ermöglicht sich aus dem Sozialsystem auszuklinken, wird abgeschafft.
    • Es wird eine Mindest- oder, besser ausgedrückt, eine Grundrente in einer festen Höhe geben, die jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht, ganz gleich wieviel er in den Jahren eingezahlt hat. Angedacht sind hier 1.250€ netto.
    • Zu dieser Grundrente soll als Würdigung der Lebensarbeitsleistung ein Zuschlag von 2% der Grundrente pro Lebensarbeitsjahr gezahlt werden, selbstverständlich ebenfalls Steuer- und Abgabenfrei.
    • Die Gelder der gesetzlichen Rentenversicherung sollen per Gesetz zweckgebunden werden, damit der „Griff in die Rentenkasse“ durch die Politik unterbunden wird. Die Zweckentfremdung von Mitteln der Rentenkasse wird so verhindert.

    Mindestlohn und Niedriglohnsektor

    Der heutige durch Agenda 2010 gepushte Niedriglohnsektor mit Lohndumping führt in Verbindung mit der immer niedrigeren Rentenquote zur Armut und in Folge zur Altersarmut. Das muss gestoppt werden.

    Von daher fordern wir :

    • Einführung des von uns ausgearbeiteten solidarischem Rentensystems.
    • Der Mindestlohn bei Vollbeschäftigung muss in seiner Höhe nicht unerheblich über einem Existenzminimum liegen, sodass ein Arbeitnehmer bei Vollzeit soviel Lohn erhält, um seine Familie wieder unterhalten und versorgen zu können. Angedacht sind hier zur Zeit ca. 15,00 € brutto, was bei Ø 174 Std./Monat einem Bruttolohn von 2.610,00€ entsprechen würde.
    • Die Anzahl der Personaldienstleister muss auf ein überschaubares Maß begrenzt werden.
    • Leiharbeit darf nurnoch im ursprünglichen Sinn und auf eine relativ kurze Zeitspanne, die sich aus dem Sachgrund ergibt, genehmigt werden.
    • Die Entlohnung des ausgeliehenen Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein wie die Entlohnung der Person, die ersetzt wird.
    • Der Schutz des Leiharbeitnehmers insbesondere bei Kündigungen muss den üblichen Regularien angepasst werden.
    • Die Sozialhilfe in der heutigen Form (Hartz IV) muss abgeschafft werden und durch ein sozialverträgliches System ersetzt werden.
    • Wiederaufleben und Neustrukturierung des sozialen Wohnungsbaus muss bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen

    Ethik in der Politik

    Ethik ist die Lehre von sittlichem und moralischem Handeln. Ethische Werte dulden keine Kompromisse. Leider hält sich unsere Politik nicht daran.

    Wie sehen unsere ethischen Werte so :

    • die nach einem arbeitsreichen Leben von ihrer Rente nicht leben können wird es mit uns nicht mehr geben, denn das widerspricht ethischen Grundsätzen.
    • Ein Mindestlohn der Arbeit würdigt und ein vernünftiges Leben ermöglicht ist Pflicht, alles andere ist unethisch.
    • Steuerhinterziehung und fragwürdige Steuersparmodelle wird es mit uns nicht geben, denn das ist unethisch.
    • Spenden aus Industrie und Wirtschaft, um damit Politiker “gefügig” zu machen, darf es nicht mehr geben, denn das ist unethisch.
    • Politiker und Abgeordnete, die im Lobbyismus Sumpf baden, wird es mit uns nicht mehr geben.
      Auch keine Nebenjobs und Beraterverträge, denn das ist unethisch.
    • Solidarität von allen nicht nur einfordern, sondern dazu verpflichten, damit Gerechtigkeit entsteht, alles andere ist unethisch. (Siehe Beitragsbemessungsgrenze)
    • Beamte und Staatsdiener, die nicht einzahlen leisten sich auf Kosten der Steuerzahler üppige Altersversorgung. Das ist unethisch.
  • Das Wahlprogramm der FDP

    Das Wahlprogramm der FDP

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, dann die SPD, jetzt das Wahlprogramm der FDP.

    Was will die FDP? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – die Umsetzung steht auf einem anderen Blatt.

    Bisher erschienen:

    Wahlprogramm der FDP:

    • Doppelbesteuerung von Renten verhindern

    Wir Freie Demokraten wollen eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. Dies gilt für alle Rentenbezieher, besonders für Selbstständige, bei denen die Gefahr einer Doppelbesteuerung am größten ist. Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen dazu detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und wie es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt.

    • Spekulationsfrist einführen – Sparerfreibetrag erhöhen

    Wir Freie Demokraten wollen die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Den Sparerfreibetrag wollen wir deutlich anheben. Sparer und Kleinanleger sollen entlastet werden. Wir wollen die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen attraktiver gestalten, damit mehr Menschen beim Sparen und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können.

     

    • „Fünf Mal 1.000 Euro“ – Weiterbildung, Eigentum und Altersvorsorge

    Wir Freie Demokraten wollen mit der Formel „fünf Mal 1.000 Euro“ Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik verbinden: Unser konkreter Vorschlag lautet: bis zu 1.000 Euro beim MidlifeBAföG, 1.000 Euro steuerlicher Freibetrag für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen, in einem ersten Schritt zusätzliche 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ein anfänglicher Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente, der perspektivisch weiter steigt, für jedes neu geborene Kind und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag. Damit stärken wir das Eigentum in der Mitte der Gesellschaft und die Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg für jede und jeden.

     

    • Drei-Säulen-Modell für Pflege

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. Wir wollen mittelfristig analog zur Rente ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege bestehend aus Umlagefinanzierung, privater und betrieblicher Vorsorge einführen. Eine Pflege-Vollversicherung lehnen wir ab, ebenso eine Bürgerversicherung. Eigenverantwortung endet nicht bei der Pflegebedürftigkeit. Mit Blick auf den demographischen Wandel sowie die Entwicklung der Sozialabgaben ist es unvertretbar, die Pflegefinanzierung allein auf zukünftige Generationen abzuwälzen.

    • Enkelfitte Rente

    Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Wir Freie Demokraten wollen so die Rente enkelfit machen.

    • Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip

    Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge dabei nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

    • Flexiblen Renteneintritt ermöglichen

    Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben. Zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

    • Gesetzliche Aktienrente einführen

    Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer Gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, so endlich für Demographie-Festigkeit zu sorgen und langfristig das Rentenniveau dort wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die Gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – und insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

    • Basis-Rente einführen – Altersarmut gezielt bekämpfen

    Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr haben als die Grundsicherung und auch mehr als derjenige, der das nicht getan hat. Dies erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

    • Betriebliche Altersversorgung verbessern – Doppelverbeitragung abschaffen

    Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Die Möglichkeit zu breiteren Anlageformen und insbesondere höheren Aktienquoten haben nur tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen allen Unternehmen die Möglichkeit einer „reinen Beitragszusage“ (höheren Aktienanteil) und des automatischen Einbezugs ganzer Belegschaften (mit Opt-Out-Möglichkeit für den einzelnen Beschäftigten) geben. Zudem muss die Doppelverbeitragung in der Krankenkasse für alle Wege betrieblicher und privater Vorsorge beendet werden, denn sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik.

    • Altersvorsorge-Depot einführen

    Wir Freie Demokraten wollen ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.

    • Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen

    Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Wagniskapital, Startups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Auch die Anlagevorschriften bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, wollen wir öffnen. Der Wohn-Riester bleibt erhalten. Die Sparer sollen selbst über Renditechancen, Anlageformen und Anlagedauer entscheiden. Das öffnet auch die europaweite Altersvorsorge (PEPP) für die staatliche Förderung in Deutschland. Dabei bieten Aktien und alternative Anlageformen gerade bei langen Anlagezeiträumen höhere Renditechancen bei geringem Risiko. Zudem muss die geförderte Altersvorsorge einfacher und verbraucherfreundlicher werden.

    • Fairness für alle Generationen

    Eine weitsichtige Finanz- und Sozialpolitik, die morgen und übermorgen im Blick hat, ist entscheidend für die Zukunftschancen des ganzen Landes. Daher machen wir uns stark für zukunftsfeste Sozialsysteme und Fairness für alle Generationen.

    • Schuldenbremse 2.0 für Sozialversicherungen

    Wir Freie Demokraten wollen eine „Schuldenbremse 2.0“ für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Dies ist notwendig, um die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen zu sichern. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten.

    • Generationengerechtigkeit in der Rentenanpassungsformel

    Wir Freie Demokraten wollen wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne.

     

     

    Bild: Flickr | FDP | Creative Commons — Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic — CC BY-NC-ND 2.0

  • Das Wahlprogramm der SPD

    Das Wahlprogramm der SPD

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, jetzt das Wahlprogramm der SPD.

    Was will die SPD? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der SPD:

    Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren von Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und am gewohnten Lebensstandard anzuknüpfen.

    • Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung.
    • Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Arbeit darf ihren Wert im Alter nicht verlieren.
    • In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Grundrente kommt. Nun ist sie da und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein. Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen.
    • Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.
    • Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten.
    • Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
    • Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen.
    • Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.
    • Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden.
    • Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
    • Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Zugleich setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot der Altersvorsorge ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend angeboten wird.

     

    Gesundheit

    Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Wir werden eine Bürgerversicherung einführen. Das bedeutet: Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle.

    Bild: SPD/phototek

  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →