Tag: Widerspruch

  • Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Gesundheitsreform – groß gedacht, aber wieder nur auf dem Rücken von Arbeitnehmer und Rentnern ausgetragen

    Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Mit der geplanten Gesundheitsreform soll das System effizienter, gerechter und langfristig stabiler werden. Angesichts steigender Kosten, einer alternden Bevölkerung und struktureller Defizite ist der Reformdruck unbestritten hoch. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein bekanntes Muster: Die finanzielle Hauptlast tragen einmal mehr Arbeitnehmer und Rentner. Vor allem Ärzte und die Pharmaindustrie dürfen offenbar sich auf die „französiche Art“ verabschieden. Darauf verweist der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und zeigt sich über die zunehmende Ungerechtigkeit enttäuscht.

    Im Zentrum der Gesundheitsreform stehen ja zunächst Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragssätze werden angepasst, Zusatzbeiträge steigen in vielen Kassen spürbar. Für Beschäftigte bedeutet das: weniger Netto vom Brutto. Für Rentner, deren Bezüge ohnehin häufig knapp kalkuliert sind, wirkt sich jede Erhöhung unmittelbar auf die Lebensqualität aus.

    „Zugleich bleibt die strukturelle Schieflage des Systems weitgehend unangetastet. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht fort, ebenso wie die ungleiche Beitragsverteilung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen. Während hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte nur begrenzt herangezogen werden, liegt der Fokus erneut auf den klassischen Beitragszahlern“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Auch die versprochenen Effizienzgewinne werfen Fragen auf. Digitalisierung, bessere Steuerung von Patientenströmen und der Abbau von Bürokratie gelten seit Jahren als zentrale Hebel – doch konkrete Entlastungen lassen weiter auf sich warten. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Finanzierungslücken durch Beitragserhöhungen geschlossen werden, ohne die grundlegenden Probleme nachhaltig zu lösen.

    Die DVG-Verantwortlichen sprechen daher von einer Reform, die zwar ambitioniert formuliert ist, aber politisch vor allem dort ansetzt, wo Widerstand am geringsten erscheint. Arbeitnehmer und Rentner verfügen über begrenzte Ausweichmöglichkeiten – ihre Beiträge lassen sich vergleichsweise einfach anpassen. Andere Finanzierungsquellen bleiben hingegen weitgehend unberührt.

    Dabei wäre eine breit angelegte Reform denkbar. Modelle, die alle Einkommensarten einbeziehen oder die Beitragsbasis verbreitern, werden seit Jahren diskutiert. „Ebenso könnte eine konsequentere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch solche Ansätze erfordern politischen Mut und greifen in bestehende Interessenlagen ein“, so Reich.

    So bleibt am Ende ein ambivalentes Bild: Die Gesundheitsreform setzt wichtige Impulse, über 60 Vorschläge hatte eine unabhängige Kommission zunächst formuliert – verfehlt aber den Anspruch, die Lasten fair zu verteilen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will nur rund zwei Drittel davon umsetzen – Belastungen von Ärzten und Pharmaunternehmen aber weitgehend streichen, zudem in einem Apotheken-Gesetz die Zukunft dieser Branche mit weiteren Einnahmequellen begünstigen (Stichwort Tetanus-Spritze). Für viele Bürger dürfte sich daher weniger die Frage stellen, ob das System reformiert werden muss – sondern vielmehr, wer am Ende dafür bezahlt. „Und die Mittelschicht aus Arbeitnehmern und Rentnern kann dabei nicht länger der Dukaten-Esel sein, denn da sind keine Dukaten mehr rauszuquetschen“, so Andreas Reich abschließend.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Altersvorsorge neu denken

    Inhalt:

    1. HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    2. Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

     

    HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig

    von Sybille Both

    Die Versicherungsfremden Leistungen werden gern unterschlagen.

    HR1 Radio hat am 06.08.2025 ausführlich über die Rente und ihre Finanzierung und die damit verbundenen Probleme berichtet. Und jedes Mal wenn in Funk oder Fernsehen über die Rente gesprochen wird, kommt es dann zu den Halbwahrheiten über diese  “staatliche Subvention ” der Rentenkasse.

    Aber so sieht es nämlich wirklich aus: Die gesetzliche Rentenkasse wird stetig geschmälert durch die Auszahlung von versicherungsfremden Leistungen. Der Staat stiehlt sich zum großen Teil aus seiner Verantwortung und nimmt den beitragszahlenden Rentner einen Teil ihrer Einzahlung wieder weg.

    Ein Rentenloch von 32 Milliarden Euro

    In 2025 fließen 121 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse. ABER: Die Rentenkasse muss mit 153 Mrd Euro Aufgaben stemmen, die nichts mit der Rente zu tun haben!  Die sogenannten “versicherungsfremden Leistungen“. Das sind Leistungen, für die die diese Gruppe der Rentenempfänger keine Beiträge eingezahlt haben. Darunter die Mütterrente und  Kindererziehungszeiten -Renten für Spätaussiedler  -Kriegsfolgelasten -, Ausgleich NS Unrecht –Arbeitsmarktmaßnahmen.

    Das noch offene Finanzloch in Höhe von 32 Mrd. Euro tragen nur die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen allein, obwohl diese Finanzierung eine Solidaraufgabe aller Bürger ist. Kein Beamter, kein Politiker und kein freiwillig Versicherter zahlt dafür ein.

    14 Prozent Verlust wegen versicherungsfremder Leistungen

    Dadurch schrumpft die Rente ständig, weil der Staat sich einfach bedient!  Ohne diese Zweckentfremdung wäre für uns Rentner heute die Rente um 13,6 % höher. Wir bekämen dann mehr als  48% von den Beiträgen des gesamten Arbeitslebens!  Im Gegensatz dazu  bekommen Beamte und Politiker 72 % vom letzten Einkommen und müssen bisher nicht für diese staatlich verordneten versicherungsfremden Leistungen etwas abgeben.

    Wir brauchen eine ehrliche Rentenreform!  –  Die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen!!!

    HR1: “versuchen in unserer Berichterstattung eine ausgewogene Darstellung”

    In dieser transparenten Form sollten Fernsehen und Presse berichten. Die 121 Mrd. Euro an staatlichen Zuschüssen sind KEINE “Staatliche Subvention” für die Rentenkassen, sondern das ist der Beitrag des Staates zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Und es bleibt noch immer dieses Defizit von 32 Mrd. Euro, die den Rentnern allein aufgebürdet werden. Wir haben diese obige Richtigstellung an HR1 geschickt. Eine Antwort erhielten wir umgehend. Der Tenor: “es ist eine komplexe Materie” und  “Es stimmt, dass diese (versicherungsfremden) Leistungen die Rentenkasse stark belasten und zu einer schleichenden Reduzierung der Rente führen können”.

    Sowohl Politik als auch Funk und Presse müssen sich ehrlich machen in dieser Rentendebatte.

     

    Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025

    Von Thomas Quednau

    Es ist ein politischer Skandal, dass offensichtlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Teil der staatlichen Verwaltung/ der staatlichen Organisation nicht im Stande ist, die Entscheidungen vom 20. Dezember 2024 (siehe unten, Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446) und die politischen und gesetzlichen Vorgaben des Parlaments/ der Legislative zeitnah, nachprüfbar und fehlerlos umzusetzen. Als Staatsbürger, Steuerzahler und Rentner dieses Landes mehren sich bei mir nach ähnlichen Erfahrungen aus jüngster Zeit in anderen Bereichen staatlicher Organe die Zweifel an der Funktions- und Leistungsfähigkeit dieses Staates und seiner Verwaltung.

    Ich stelle folgendes fest: Im Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2024, heißt es auf Seite 1:
    – Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 … vom 20. Dezember 2024:
    – § 1 Absatz 1 Der Beitragssatz nach § 55 … wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder festgesetzt.
    – § 1 Absatz 2 Die Anhebung … nach Absatz 1 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem am 31. Dezember 2024 geltenden Beitragssatz kann auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf … für die Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt; für die Beitragsabführung … usw. …

    Das zitierte Bundesgesetzblatt kann ich gerne zur Prüfung zur Verfügung stellen.

    Aus diesen vorgenannten zitierten Ausführungen im Bundesgesetzblatt ist selbst bei großzügigster Fantasie nicht abzulesen, dass im Juli 2025 der einmalige Beitragssatz von 4,8 Prozent auf die neue Basis der ab 01. Juli 2025 geltenden und um 3,74 Prozent erhöhten Brutto-Rente anzuwenden ist. Dem Verfasser des Bundesgesetzblattes vom 20. Dezember 2024 war die Erhöhung der Rente sowie der Steigerungsprozentsatz von 3,74 Prozent zum Monat Juli 2025 noch gar nicht bekannt.

    Im Übrigen ist es für mich als Rentner ein Skandal, dass mir die gesamte Nachforderung aus dem vorangegangenen Halbjahr Januar bis Juni 2025 im Monat Juli in Abzug gebracht wird. Ich muss billigend in Kauf nehmen, dass die Rentenversicherung nicht im Stande war, seit Jahresbeginn 2025 binnen sechs (6) Monaten die Erhöhung des Beitrags zur PV von 3,4 % auf 3,6 % in der Rentenzahlung anzupassen.

    Dieses Unvermögen einer staatlichen Organisation ist kennzeichnend für den defizitären und maroden Zustand in Deutschland: Kaputte Straßen, bröckelnde Brücken, sanierungsbedürftige Schulen, fehlende Lehrer, Schulden in Milliardenhöhe, die keine Nachfolgegeneration wird zurückzahlen können, aber Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen ohne (!) Anhörung (Unterrichtung durch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner) automatisch, hier: zum 01. Juli 2025, um 5,4 % sowie Anpassung der fiktiven Bemessungsbeiträge für die Altersentschädigung der Abgeordneten, ehemaligen Mitglieder des Bundestags und ihre Hinterbliebenen um 5,4 %.

    Im Rahmen der von der Politik empfohlen Altersvorsorge („Die Rente reicht nicht!“) habe ich in den 1990-iger Jahren als Sparvertrag eine Direktversicherung abgeschlossen. Aus der einmaligen Ablaufleistung bzw. aus mein Sparvermögen im Jahr 2016 zahle ich infolge der im Jahr 2004 in Kraft getretenen, rückwirkenden staatlich legitimierten Zwangsverbeitragung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) über 20 % Zwangsbeitrag an meine Krankenkasse. Und hier bitte beachten: Ich zahle auch Beiträge für die PV aus der Leistung der Direktversicherung. Hier hat die Krankenkasse mühelos im Februar 2025 den Beitrag für Januar 2025 rückwirkend von 3,4 % auf 3,6 % umgestellt. Frage: Warum war die Umstellung für die Krankenkasse ohne Probleme möglich und warum schafft das die Rentenversicherung nicht?

    Mein Fazit: In Deutschland haben wir den Tatbestand des kollektiven Staatsversagens erreicht.

    Foto: pixabay

  • Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Die DRV teilt mit: Staatlich legitimierter Betrug “ist rechtmäßig”

    Wie Beitragsunrecht für Rentner in Deutschland zum System wird.

    von Reiner Korth,  05.08.2025

    Die deutsche Bundesregierung hat schon seit 2004 die deutschen Rentner arglistig getäuscht und geschröpft  mit der nachträglichen Doppelverbeitragung der Direktversicherungen. Und die Sozialgerichte haben diesen Betrug wohlwollend quittiert, weil den Krankenkassen (immerhin noch 96 an der Zahl)  in Deutschland das Geld fehlen würde.

    Jetzt kommt der nächste staatliche Betrugshammer: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet den erhöhten Pflegebeitrag mit der Juli-Rente rückwirkend zum 1. Januar ab. Aber sie rechnet nicht spitz ab, sondern wie sie es nennt “pauschal”: Das klingt erst einmal gut, ist aber total schlecht. Aber nicht für den Staat, sondern wieder einmal zum Nachteil des Rentners.

    Ein Schaden von durchschnittlich 65 Cent pro Rentner – in Summe 14 Mio. Euro

    Die pauschale, nachträgliche Beitragserhöhung wird nämlich auf die “Juli Rente” abgerechnet, also nach der Rentenerhöhung. Die Rente an sich war in den Monaten Januar bis Juni niedriger, also wäre bei einer rechtsauberen Abrechnung auch der Pflegebeitrag der Rentner niedriger abzurechnen in den ersten 6 Monaten.

    Ein DVG-Mitglied aus dem Raum Hannover hatte Widerspruch eingelegt bei der DRV und hat jetzt seine Antwort bekommen. Eine Antwort, die den Rentner verzweifeln lässt an der Glaubwürdigkeit deutscher Sozialpolitik. Und die Frage aufwirft, ob die Ungerechtigkeit an den Rentnern jetzt zur Mode und zum System wird? Zitate aus dem Antwortschreiben der DRV:

    “Der höhere Beitragssatz ist rechtmäßig”, “mit dem pauschalen Beitragssatz im Juli wird berücksichtigt, dass der Beitragssatz bereits zum 01. Januar 2025 erhöht wurde”.

    Und dann kommt der Gau in der Widerspruchsablehnung und die Offenbarung,

    Zitat: “Rechtsgrundlage ist eine Verordnung der Bundesregierung, die erst am 20. Dezember 2024 beschlossen wurde… Es war technisch nicht möglich…, die Erhöhung vor Juli 2025 umzusetzen.”   Zitatende.

    Da fragt man sich doch als normaler Bürger in dieser Republik: Was ist da los?

    Wenn also, eine Umsetzung aus technischen Gründen zum 01. Januar nicht möglich war, warum gilt das Gesetz dann nicht erst ab dem 01. Juli?

    Oder, wenn eine rückwirkende Beitragszahlung angestrebt wurde, warum dann nicht zum 30. Juni 2025 mit den dann noch gültigen und rechtmäßigen alten Beträgen?

    Und, wenn eine pauschale Regelung notwendig ist, warum dann erneut mit einem Unrecht, dassdie Rentner benachteiligt und den Staat übervorteilt?

    Es ist definitiv und nachweislich so, dass die pauschale Abrechnungsmethode der DRV dazu führt, dass in der Realität ein Pflegekassenbeitrag erhoben wird auf einen Rentenanteil, den wir Rentner nie erhalten haben. Viele Bürger schütteln nur noch mit dem Kopf, andere sind moderat verständnisvoll, “ist ja nur ein kleiner Betrag” für den Einzelnen.

    Aber es geht nicht um die absolute Höhe der Zahlung. Ganz viele Rentner sind massiv gestört in ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Eine solche Verordnung ist staatlich legitimierter Betrug. Und kein Sozialgericht greift ein? Das wirkt sehr verstörend. Wir Rentner verlieren zunehmend das Vertrauen in das Wirken dieses Staates in der Sozialpolitik.

    Diese Form des Unrechts in der Sozialpolitik spaltet Deutschland immer mehr.

    Bild: Pixabay

  • Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags Zeit, wollen teilweise sogar das Guthaben zurückfordern, wenn ein Kunde widerspricht. Klares Ziel: Sie wollen Kunden abspeisen.

    Schon 2018 hatte das Bundesversicherungsamt die Widerspruchsbearbeitung der Krankenkassen kritisiert. Die Kassen beachten der Behörde zufolge nur unzureichend die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch (SGB X) und des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).

    Abspeisen – bei Krankenkassen normal

    Krankenkasse neigen dazu, Versicherte einzuschüchtern, die Bescheiden widersprechen. Das sei unzulässig, so das Bundesversicherungsamt. Sie fragen beim Versicherten auch mehrfach nach und erwecken dem den Eindruck, der Widerspruch hätte keine Erfolgsaussichten und „müsse“ zurückgenommen werden. Das ist unzulässig. „Versicherte dürfen bei der Ausübung ihres Rechtes auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht behindert werden“, so die Behörde. „Der Widerspruchsführer muss daher nicht nach Aufforderung mitteilen, dass er das Verfahren weiterverfolgen will, wenn die Krankenkasse nicht abzuhelfen gedenkt; eine aktive Mitwirkung des Versicherten, damit über seinen Widerspruch entschieden wird, darf nicht verlangt werden“, präzisierte das Bundesversicherungsamt. Also, auf gut Deutsch: nicht einschüchtern lassen!

    Das Gericht entscheidet

    Beschlossen ist gar nichts, solange es kein Urteil des Sozialgerichts gibt, auch wenn die Kasse Versicherten das anders suggeriert. Die Nachfrage der Krankenkasse an den Versicherten dürfe nicht derart abgefasst werden, als ob die Zurückweisung des Widerspruchs bereits beschlossen sei.  Die Krankenkassen sollten endlich aufhören, Zweifel beim Versicherten zu wecken.

    „Sofern also die Krankenkasse dem Versicherten ausdrücklich oder konkludent die Rücknahme des Widerspruchs nahelegt, muss sie ihn zugleich darauf hinweisen, dass durch eine solche Rücknahme der weitere Rechtsweg insoweit ausgeschlossen ist“, weist die Behörde hin.

    Häufig versäumen es die Krankenkassen auch, die Versicherte in punkto Rechtsbehelfsbelehrung zu informieren. Dabei ist, „wie jeder von der Krankenkasse erlassene belastende Verwaltungsakt auch der Widerspruchsbescheid zwingend mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, welche S 36 SGB X entspricht.“

    Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

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