Tag: zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Altersvorsorge neu denken

    Altersvorsorge neu denken

    von Reiner Korth               07.09.2025,  Bild: Flyer des DVG

    Das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” beseitigt die Mängel nicht

    Gleich mehrere Nachrichtenportale und Redaktionen haben sich in der letzten Woche mit dem Thema “Altersvorsorge”  auseinandergesetzt mit Bezug auf das “zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”  von Sozialministerin Bärbel Bas, welches in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. So schreibt Die Zeit in ihrer Ausgabe vom 03.09.2025 “Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei, sagt Bärbel Bas” und das Handelsblatt titelt “Höchste Zeit, Altersvorsorge neu und ganzheitlich denken”.

    Direktversicherungen bleiben ein Verlustgeschäft

    Laut Die Zeit glaubt Finanzminister Lars Klingbeil, SPD, “Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen von ihrer Rente gut leben könnten.” Aber mit diesem Glauben stehen wohl Lars Klingbeil und Bärbel Bas ganz allein da. Direktversicherungen und Betriebsrenten sind weiterhin einem hohen Sparrisiko  (Stichwort “Kein Bestandsschutz für Altverträge”) ausgesetzt. So zitiert Die Zeit die Vorstitzende des SoVD (Sozialverband Deutschland), Michaela Engelmeier mit den Worten “Doch sie (die betriebliche Altersversorgung)  darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Drei-Säulen-Model gescheitert ist”. Die logische Folge ist, daß die Verbreitungsquote an Betriebsrenten zurückgeht. Die Riester-Rente stagniert, das Neugeschäft ist eingebrochen. Trotz staatlicher Förderung, von der vor allem die Betriebe profitieren und nicht der Arbeitnehmer, werden auch viele geförderte Direktversicherungen zum Verlustgeschäft  mit 20 % Krankenkassenabgaben, zusätzlicher Steuerbelastung und rund zwei Punkte weniger in der staatlichen Rente (DRV) später im Alter. Diese hohen Abgaben kann keine noch so gute Rendite einer Direktversicherung  je erwirtschaften.

    Betriebsrenten sind seit 2003 zum Spielball der Politik geworden

    Im Journal Banking des Handelsblattes vom 03.09.2025 wirbt der CEO von ING Deutschland, Lars Stoy ausschweifend für die staatlich geförderte “Frühstart- Rente” für Kinder ab 2026 (wer früher mit Sparen anfängt hat später mehr ?) und für eine “weiterentwickelte Riester-Rente”. Aber all diese Zahlen und Werbeversprechen dürfen über eines nicht hinwegtäuschen: Die Versicherungen rechnen mit “Brutttozahlen” und reden eben nicht über die staatlichen Abzüge. Denn, im “Netto” bleibt für den Rentner deutlich weniger übrig. Der Staat nimmt sich die Freiheit heraus, das haben wir erstmals mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 erlebt, jederzeit und auch nachträglich auf bereits geschlossene Sparverträge neue Beiträge und Abgaben zu erheben oder zu erhöhen. So mußten zum Beispiel die Direktversicherten plötzlich (und übernacht) ab 2004 auf ihre Kapitalauszahlungen 20 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Einen Bestandsschutz für Altverträge gab es nicht. Es gilt NICHT der Tag des Vertragsabschlusses, sondern das Datum der Auszahlung. Da wird der Verbraucherschutz mit Füßen getreten. Und Deutsche Sozialgerichte pfeifen diese staatliche Willkür der Politik nicht zurück. Ihr Urteil lautet: ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot  ist im Sozialrecht nicht erkennbar. Auf Hochdeutsch bedeutet das: der Staat kann zu jeder Zeit und in beliebiger Höhe die Abgaben auf Betriebsrenten und Direktversicherungen abändern. Vertrauensschutz ist nicht mehr gegeben, Verbraucherschutz wird ausgehebelt. Die Altersvorsorge ist zu einem hohen Sparerrisiko und zu einem Spielball der Politik geworden. Darum möge jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ganz genau prüfen, welche Risiken sie mit einem Neuabschluß einer Betriebsrente oder einer geförderten Direktversicherung eingehen. Und schauen, ob noch etwas übrig bleibt im “Netto”?

    Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen  für den Rentner, dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Die Botschaft lautet: runter mit den hohen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder politisches Vertrauen erwecken mit einem “Bestandschutz” zu jeder Zeit für bereits geschlossene Altverträge.

  • Das neue Betriebrentenstärkungs-gesetz ist “Murks”

    Das neue Betriebrentenstärkungs-gesetz ist “Murks”

    “Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte besser privat vorsorgen”1

    von Reiner Korth, 04.08.2025

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht gerade wieder richtig Werbung für die betriebliche Altersversorgung und schreibt aktuell auf seiner Internetseite:

    “Mit der Weiterentwicklung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll die Betriebsrente für mehr Menschen günstiger und selbstverständlicherer Teil der Alterssicherung werden – auch in kleineren Unternehmen.”

    und

    “Idealerweise wird die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt.”

    Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im September dieses Jahres im Bundestag verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das Gesetz  werde “nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können” schreibt das Ministerium.

    “Ohne finanzielle Sorgen in Rente” – das ist ein Lockvogel Versprechen

    Erneut werden junge Arbeitnehmer mit wohlfeilen Versprechen von der Bundesregierung in eine Versorgungsfalle gelockt. Heute mit “Steuerersparnis” und “15 % Arbeitgebergeberzuschuss” angelockt  kommt dann später bei der Auszahlung der große Schock. Verluste und sehr wohl finanzielle Sorgen.

    12 gewichtige Gründe – sich nicht auf die Versprechen der Politik zu verlassen1

    “Die Versicherten sind die Dummen” schreibt unser Kollege Helmut Achatz auf seinem Blog www.vorunruhestand.de und nennt in ausführlicher Darstellung 12 wichtige Gründe, warum junge Arbeitnehmer einen große Bogen machen sollten um den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Zwei entscheidende Merkmale stechen dabei heraus:

    1. Die Abgaben in der Auszahlungsphase sind höher als die Förderbeträge
      (20 % Krankenkasse, 20 % Steuersatz, weniger Rentenpunkte in der DRV,
      demnächst auch noch 10 % Rentner-Soli, etc.)
    2. Das Garantieverbot für den Versicherer:
      “Die Höhe der Auszahlungen darf nicht garantiert werden, so steht es im
      Gesetzestext” ist im besagten Artikel1 zu lesen.

    Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge  ist ein verstecktes Subventionsprogramm für Krankenkassen, Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft. Der wirkliche Verlierer ist der junge Arbeitnehmer, der ungeprüft und voller Vertrauen den politischen Versprechen der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas folgt. Wenn das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz  in dieser Form verabschiedet werden sollte, ist das Vertrauen schon vor der Auszahlung wieder verloren.

    Wir Versicherungsgeschädigten im Verein DVG haben es am eigenen Leib erfahren.

    Im Jahr 1985 den lockenden Versprechen der Bundesregierung gefolgt, Steuerersparnis, Pflegversicherung gab es damals noch gar nicht. Und heute werden  wir betrogen und mit der Doppelverbeitragung nachträglich bestraft für unser Ansparen auf Altersvorsorge.

    Der politische Betrug in der Altersvorsorge muss aufhören

    Dieser politische Betrug darf sich in diesen Tagen nicht wiederholen. Die Abzocke auf betriebliche und private Altersvorsorge, begründet in staatlicher Willkür der Beitragsordnung muss aufhören. Solange keine Vertragsgarantie auf Altverträge gegeben wird und solange Krankenkassenbeiträge in beliebiger Höhe auch nachträglich auf 20 Jahre alte Versicherungsverträge erhoben werden dürfen, bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein Hochrisikogeschäft.

    Quellenangabe:

    1)  https://vorunruhestand.de/2025/06/betriebsrentenstaerkungsgesetz-ist-murks-ist/

    vom 12. Juni 2025

    Bild: Pixabay

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