Author: Christiane Löffler

  • SPD will Riester-Rente beerdigen

    SPD will Riester-Rente beerdigen

    Tod nach 20 Jahren – die SPD will die Riester-Rente beerdigen, dafür spricht sich die SPD-Finanzexpertin Cansel Kiziltepe aus. Verbraucherschützer fordern das schon lang.

    Selbst Walter Riester ist mit der nach ihm benannten Riester-Rente unzufrieden, schließlich wollte er eine Art Schweden-Rente. Aufgrund der Einmischung der Versicherungslobby ist leider etwas Anderes daraus geworden. Jetzt macht die SPD einen neuen Vorstoß und will die Riester-Rente auslaufen lassen.

    SPD will Riester-Rente beerdigen

    In einer Diskussionsrunde mit dem Vermittlerverband Votum erklärte SPD-Finanzexpertin Cansel Kiziltepe dem Versicherungsportal „Pfefferminzia“ zufolge, die SPD wolle sich von ihrer „Erfindung“ Riester-Rente lossagen. Die Riester-Versicherung solle „mit einem Bestand-Schutz für bestehende Verträge auslaufen“.  Die SPD plädiert in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 für eine Bürgerversicherung – da hat Riester keinen Platz mehr und seine Daseinsberechtigung verloren.

    Die SPD hat allerdings – zusammen mit der CDU – eine Reform der Altersvorsorge über Jahre verschleppt, obwohl absehbar war, dass die Riester-Rente angesichts der Negativzinspolitik der EZB ihren Zweck als verlässliche Altersvorsorge verloren hat. Nach der Bundestagswahl wird die SPD, so sie denn überhaupt noch eine Rolle spielt in der neuen Regierung, Riester still und heimlich beerdigen.

    Vermutungen, wonach die Untätigkeit von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Sachen Riester-Reform nicht bloß Trödelei, sondern einem klaren politischen Willen entspreche, so „Pfefferminzia“, würden nun von aktuellen Äußerungen der SPD-Finanzexpertin Cansel Kiziltepe bestärkt. „Die letzten Jahre haben gezeigt: Die Umlagefinanzierung in der Altersvorsorge ist krisenfest und renditestark. Die kapitalgedeckten Vorsorgeinstrumente können hier nicht mithalten“, wird Kiziltepe zitiert.

    Aus für Riester-Rente

    „Deshalb fordert die SPD, dass staatliches Geld in Zukunft in Form einer Erwerbstätigenversicherung inklusive Versicherungspflicht für Selbstständige in das Umlagesystem investiert wird, und die Riester-Versicherung mit einem Bestandschutz für bestehende Verträge auslaufen soll“, so Kiziltepe.

    Gegen das Aus für Riester wehren sich allerdings Lobbyisten der Versicherungsbranche, darunter Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und der CSU-Bundestagsabgeordnete und Ex-Generalvertreter der Allianz, Max Straubinger, der Mitglied ist im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Asmussen beispielsweise behauptet, „mit aktuell über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist Riester die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge“. Straubinger versteift sich auf die Aussage, die Riester-Rente sei ein „Erfolgsmodell“. Und weil die Riester-Rente ein „Erfolgsmodell“ sei, wolle die Union an der Riester-Rente festhalten, schreibt Straubinger in eine Pressemitteilung. Dabei verkaufen Versicherer nur deshalb noch Riester-Verträge, weil der Staat viele Milliarden in die Riester-Rente buttert.

  • Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Krankenhäuser und Krankenkassen bekommen zig Milliarden. Dafür werden Versicherte und Bürger mehr zahlen müssen – in Form höherer Steuern und höherer Beiträge. Spahn hat das bereits eingetütet.

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV sieht für das kommende Jahr eine Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro – und die muss und wird gestopft werden. Das passiert entweder über höhere Beiträge oder staatliche Zuschüsse. Weil sich eine Erhöhung der Zusatzbeiträge nicht gut macht in Wahlkampfzeiten, bekommen die Krankenkassen wohl einen deutlich höheren Bundeszuschuss. Die Politik hat schließlich Anfang 2021 gerade den Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent steigen lassen – 2022 soll es dabei bleiben.

    Ein solches Manöver wird indes nicht jedes Jahr funktionieren. Das heißt, die Versicherten sollten sich in den Folgejahren auf weiter steigende Beiträge einstellen. 2023 wird der Zusatzbeitrag dann auf 1,5 oder sogar zwei Prozent steigen. Das hieße, ein gesetzlich Versicherter – und sein Arbeitgeber – zahlt dann 19,65 oder 19,9 Prozent (14,6 + 2,0 + 3,05 oder 3,3 von Kinderlosen) Krankenkassenbeiträge. Parallel dazu wird auch die Pflegeversicherungen teurer. Insofern ist zu befürchten, dass Kranken- und Pflegebeiträge die 20-Prozent-Marke knacken. Direktversicherte und Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zahlen.

    Spahn überweist Krankenkassen Milliarden

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant für die Stabilisierung des Zusatzbeitrags bei 1,3 Prozent mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und einen „davon abweichender Bundeszuschuss“, der Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor.

    Dass der Gesundheitsfonds 2022 sieben Milliarden Euro bekommt, ist jetzt schon beschlossene Sache, darüber hinaus sei, so das „Handelsblatt“, auch ein „davon abweichender Bundeszuschuss“ vorgesehen, den Gesundheits- und Finanzminister mit Zustimmung des Bundestags festsetzen können. Die Höhe ergebe sich aus dem Betrag, der nötig ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Mit der nun geplanten Anhebung dürften die zusätzlichen Steuermittel im Jahr 2022 auf mindestens 21,5 Milliarden Euro steigen.

    Das Gesetz und die zusätzlichen Steuermittel wird die Regierung vermutlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Spätsommer durchpeitschen.

    Mehr als 20 Prozent Beiträge

    Das Institut Prognos geht in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) davon aus, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung – inklusive des Zusatzbeitrags – von 15,7 auf 17,4 Prozent steigen wird, der Pflegebeitrag von 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent auf 3,7 Prozent – insgesamt auf 21,1 (21,35 für Kinderlose) Prozent.

    Bild: Bundesministerium für Gesundheit | Screenshot

  • Herr Laschet, wann beenden Sie die Abzocke?

    Herr Laschet, wann beenden Sie die Abzocke?

    CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer fordert den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, auf, die Beitragspflicht auf Direktversicherungen abzuschaffen, wie auf dem Parteitag im Dezember 2018 von der Mehrheit der Delegiert beschlossen.

    Die CDU hat immer noch kein Wahlprogramm.  Abgeordneten machen jetzt Druck, darunter auch der hessische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Er fordert den Bundesvorsitzenden Armin Laschet auf, den mehrheitlich im Dezember 2018 auf dem Hamburger Parteitag getroffenen Beschluss umzusetzen, die „doppelten Sozialabgaben auf private Altersvorsorge“ zu reformieren und sicherzustellen,  „dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden“. Irmer mahnt darüber hinaus “innerparteiliche Demokratie” an.

    Laschet muss Farbe bekennen

    Die Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich vehement dagegen gestemmt und systematisch blockiert, jetzt ist Kanzlerkandidat und Bundesvorsitzender, Armin Laschet, an der Reihe, den mehrheitlichen Willen der Partei umzusetzen. Genau daran hat ihn Irmer in einem Brief erinnert. Hier der Wortlaut:

    derzeit sind die Spitzengremien der Bundes-CDU dabei, das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu formulieren. Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise allein finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer „Nacht- und Nebel-Aktion”, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten zumindest der Union nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither rund 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.
    So verbleiben aus geplanten 50.000 oder 75.000 Euro Altersversorgung nur noch 30.000 oder gut 50.000 Euro. Hätten alle diejenigen, die im Vertrauen auf die Zusagen des Staates sich für dieses Modell entschieden haben, das ersparte Geld unters Kopfkissen gelegt oder zu Zeiten, als es noch Zinsen gab, bei den Banken langfristig angelegt, hätten sie mehr davon gehabt.
    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen. Es heißt immer so schön, es ist kein Geld da. Ein Argument, das ich persönlich nicht mehr akzeptiere, das immer dann von Seiten der Regierenden – egal von welcher Partei – angeführt wird, wenn man bestimmte Entscheidungen/Beschlüsse nicht haben will. Ich komme auf die Frage der Glaubwürdigkeit in der gebotenen Kürze zurück und erinnere daran, dass der Bundesparteitag der CDU genau das gefordert und beschlossen hat, was ich in meinem Schreiben an Sie formuliere, und dass die Kanzlerin mit einem Federstrich erklärt hat, das sei mit ihr nicht zu machen. Innerparteiliche Demokratie sieht für mich anders aus.

    Ich kann mich als langjähriger hessischer Landtagsabgeordneter gut daran erinnern, dass ich gemeinsam mit meinem leider zu früh verstorbenen Kollegen Dr. Norbert Herr aus Fulda einige hunderttausend Euro für das Projekt „JeKi – Jedem Kind ein Instrument” gefordert habe. Nach heftiger Debatte erklärte man, das Geld dafür sei nicht da. Zu diesem Zeitpunkt kosteten uns die Asylbewerber 50 Millionen Euro im Jahr. Vier Jahre später betrugen die Ausgaben in Hessen für Asylbewerber rund 1,6 Milliarden Euro, und niemand hat gefragt, wo das Geld herkommt. Es war da. Übertragen auf die Bundesebene könnte man das an vielen Beispielen ähnlich machen. Ich würde nicht behaupten, dass jeder Euro, den der Bund ausgibt, sinnvoll investiert ist. Das heißt, wenn man politisch will, kann man das Unrecht beseitigen. Genau darum geht es mir.

    Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsgeschädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld.

    Bei der Beantwortung meines Schreibens bitte ich darum, mich nicht darauf aufmerksam zu machen, dass auch aufgrund der Intervention von Kollegen und mir der Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro zum 01.01.2020 eingeführt wurde. Dies ist sicherlich besser als nichts. Ich habe seinerzeit gleichwohl dagegen gestimmt, weil es das Problem aus Sicht der Betroffenen nicht ansatzweise löst. Lassen Sie uns einfach den Beschluss des Bundesparteitages umsetzen.

    Ich erlaube mir das Schreiben dem Vorstand der Direktversicherungsgeschädigten ebenso zukommen zu lassen wie einigen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
    Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für Sie in der Hoffnung auf einen gemeinsamen Wahlkampf und vor allem guten Wahlausgang. Hier können Sie Entscheidendes dazu beitragen.

    Hier der Wortlaut des Beschlusses auf dem Bundesparteitag im Dezember 2018:

    Beschlüsse C 37, C 45, C 132, C 168 Gegen doppelte Sozialabgaben auf private Altersvorsorge Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.

    Der CDU-Kreisverband Minden-Lübbecke hatte im November 2018 dazu aufgefordert, “Ungerechtigkeit beseitigen und verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen”. Darin wurde die Rücknahme der vollen Beitragspflicht aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen gefordert. “Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge soll durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden”.

    Bild: CDU | Screenshot Bundesparteitag Youtube-Video

  • Der Countdown läuft

    Der Countdown läuft

    In 99 Tagen (Stand Samstag) wird gewählt – und die Union hat offiziell immer noch kein Wahlprogramm veröffentlicht. Das soll am Montag kommen, das heißt 97 Tage vor der Wahl. Der Countdown läuft.

    Der Countdown läuft

    Erste Details sind ja schon durchgesickert. So will Unionskandidat Armin Laschet eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, die soll aber wieder die “Wirtschaft” organisieren. Gemeint ist damit natürlich die Versicherungswirtschaft, mit der wir Direktversicherten schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das Ganze wirkt nach Pressemeldungen noch ziemlich unausgereift. Da ist die Rede davon, dass die CDU Abschläge bei frühem Renteneintrag plant, das heißt, sie will die Rente kürzen, da ist von einem Standardprodukt die Rede ohne Abschlusskosten, da ist die Rede von der Mütterrente, die nicht weiter steigen soll, aber da ist keine Rede davon, dass die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abgeschafft werden soll.  Am Montag wissen wir mehr.

    Übrigens, alle andere Parteien haben ihre Wahlprogramme schon längst veröffentlicht.

     

  • Gaukelt Merkel & Co. Intensivbettenkrise vor?

    Gaukelt Merkel & Co. Intensivbettenkrise vor?

    Merkel & Co. erzeugten Panik und warnten vor einer Intensivbettenkrise. Viel Geld floss ins System – und versickerte wohl teilweise, wie Medizinprofessor und Gesundheitsökonom Matthias Schrappe befürchtet.

    „Es geschehen bei den Intensivstationen seltsame, unverständliche Dinge“, wird  Matthias Schrappe von der „Welt“ zitiert. Der Medizinprofessor und Gesundheitsökonom hat zusammen mit acht anderen Experten aus Medizin, Pflege, Krankenkassen, Sozialpolitik und Forschung das Thesenpaper „Die Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19 – Zur intensivmedizinischen Versorgung in der SARS-2/CoViD-19-Epidemie“ herausgegeben – und kommt auf viele Ungereimtheiten. Die offiziellen Statistiken lassen auf „Manipulationen, Subventionsbetrug und zweifelhafte Verwendung von Fördermitteln“ schließen, schreibt die „Welt“.

    Das Thesenpapier wurde aufgrund massiver Kritik von Verbänden aktualisiert und korrigiert. Hier die neue Fassung des Thesenpapiers einschließlich einer Ad hoc-Stellungnahme. Die “Welt” hat sich mit der Kritik der Kritiker im Einzelnen befasst.

    Die Autorengruppe ergänzt die Ausführungen aus Thesenpapier 4 und 6.1 zur intensivmedizinischen Versorgung. In Korrektur der Version vom 16.5.2021 wurden in Kap. 4 die Zahlen der intensivmedizinisch behandelten Patienten auf den Tagewert bezogen (S. 15), der Quotient Hospitalisierung/Intensivpflichtigkeit auf die Verweildauer von 10 Tagen korrigiert (Tab. 3, S. 24) und eine Fußnote (Nr. 30) angefügt, die sich mit der Erklärungsmöglichkeit der Abnahme der Intensivbetten-Gesamtkapazität durch die Ausgliederung der pädiatrischen Intensivbetten auseinandersetzt (S. 28). Vielen Dank! – für weitere Anregungen sind wir sehr dankbar.

    Mehr Geld für Krankenhäuser

    Krankenhäuser Patientenzahl Erlöse
    Quelle: querschuesse.de | GKV | Bundesamt für Soziale Sicherung | InEK

    Haben uns Merkel & Co. eine Intensivbettenkrise vorgegaukelt? SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hält die Kritik der neun Experten laut „Welt“ für „abwegig und nicht zutreffend“. Auch das Bundesgesundheitsministerium widerspricht der „Welt“ zufolge und sehe keine „Anhaltspunkte, die auf nachträgliche Manipulationen der Zahl der IST-Betten hindeuten“. Das Thesenpapier der Experten basiere auf Annahmen und Unterstellungen. Ähnlich haben laut „Welt“ die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Ärzteverband Marburger Bund sowie der Intensivmedizinerverband Divi reagiert und sprechen von „irreführenden Vorwürfe“.

    Es lohnt, auf die Fakten zu schauen. Laut Schapper wurden 2020 „zur Behandlung von CoViD-19- Patienten durchschnittlich zwei Prozent der stationären und vier Prozent der intensivmedizinischen Kapazitäten – bei deutlichen Differenzen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht – genutzt“. Dafür bekamen die Krankenhäuser als „Ausgleichszahlungen 10,2 Milliarden Euro und als Prämien für knapp 11 000 zusätzliche Intensiv-Betten 530 Millionen Euro ausgezahlt“. Es wäre zu erwarten, dass sich die Zahl der Intensivbetten erhöht hätte – das Gegenteil aber ist der Fall, wie die Statistik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) belegt. Die Verbände räumen selbst ein, dass es zu einem Rückgang der Intensivbettenzahl gekommen sei. Dieser sei auf eine Änderung bei der Abfrage der intensivmedizinischen Kapazitäten sowie dem Einsetzen der Pflegepersonaluntergrenzen zurückzuführen, schreibt „Der Tagesspiegel“.

     

    Belegung auf Intensivstationen

    Patienten auf Intensivstationen
    Patienten auf Intensivstationen        Quelle: querschuesse.de | Divi

    Stand 16. Mai 2021 beträgt die Zahl der aktuellen Intensivpatienten mit Covid-19 laut Divi 4123, was 17,7 Prozent aller vorhandenen Intensivbetten von 23 272 entspricht. Jährlich werden dem Statistischem Bundesamt zufolge pro Jahr 1,9 Millionen Patienten intensivmedizinisch behandelt. Dabei war und ist Deutschland laut Statistischem Bundesamt und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zufolge das Land weltweit mit den meisten Intensivbetten. In Deutschland kommen auf 100 000 Einwohner 33,9 Intensivbetten, in Spanien beispielsweise 9,7,  in Italien 8,6 und in Dänemark 7,8.

    Von wegen Intensivbettenkrise?

    Schrappe und die acht weiteren Experten meinen insofern, eine Überlastung durch Corona-Patienten habe nie gedroht, anders als uns Merkel & Co. weismachen wollten. Schrappe konstatiert dem „Ärzteblatt“ zufolge, dass es „sogar einzelne Tage gegeben habe, an denen offiziell mehr Patienten auf Intensivstationen gelegen hätten als über­haupt hospi­talisiert gewesen seien“. Zweifel habe er auch, ob tatsächlich so viele Intentsiv­betten geschaffen worden seien, wie an Fördergeldern dafür geflossen seien.

     

     

    Es ist das Recht, es ist die Pflicht der Krankenhausmanager, auf die Bilanzen zu schauen. Aber es riecht nach Unredlichkeit, nach Vertrauensmissbrauch oder, wie namhafte Wissenschaftler unter der Hand schlicht sagen: nach Lüge, wenn einerseits Intensivmediziner und Intensivpflegepersonal unter der körperlichen und psychischen Last ihres Einsatzes fast zusammenbrechen – während gleichzeitig ihre Verwaltung versucht, mit möglichst vielen Operationen ein Schnitt zu machen.  Elke Bodderas

    “Schön bei der Wahrheit bleiben”

    Gesamtzahl der Intensivbetten in Deutschland           Quelle: querschuesse.de | Divi

    Die „Welt“-Redakteurin Elke Bodderas fordert deswegen auf „immer schön bei der Wahrheit bleiben“. Von „Intensivstationen am Anschlag“ könne nicht die Rede sein. Vorgetragen haben den Satz nicht nur die DIVI, sondern vor allem SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach. Das statistische Auslastungsdiagrammen sagt aber etwas ganz anderes: „Mehr als 65 Prozent der Intensivbetten entfallen auf Notfall- und Wahloperationen, rund 18 Prozent auf Corona-Patienten, die restlichen zehn bis 15 Prozent sind gegenwärtig nicht belegt“, verweist Bodderas auf die Fakten. Vor diesem Hintergrund muss der Satz „Intensivstationen am Anschlag“ ebenfalls mit anderen Augen gesehen werden.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bild: iStock | Tempura

  • CDU will Rentner weiter belasten

    CDU will Rentner weiter belasten

    Altersvorsorger sollen nach dem Willen der CDU auch weiterhin in der Rente volle Krankenkassenbeiträge zahlen. Vertrauensbildung sieht anders aus.

    Keine Hoffnung auf eine Rücknahme der doppelten Krankenversicherungspflicht auf die private Altersvorsorge machte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Betroffenen bei einem Gespräch des CDU-Kreisvorstands Steinfurt mit der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt der Direktversicherungsgeschädigten. „Ich will keine Hoffnungen machen“, so Karliczek.  „Wir erkennen die Ungerechtigkeit an, die seinerzeit entstanden ist, aber wir haben dafür ja auch den Freibetrag gemacht“, sagte Karliczek in der Video-Konferenz, an der Reiner Korth (Geeste), stellvertretender Bundesvorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten, und DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann teilnahmen.

    CDU sieht keine Lösung

    „Aufgrund des rückwirkenden Eingriffs war das nicht in Ordnung“, räumte Karliczek ein. Es gebe aber keine Lösung, die zu einer Befriedung der Situation führe. Ein Aussetzen der Beitragspflicht auf private Altersvorsorge würde dazu führen, dass auf Dauer drei Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr fehlten. Wenn man das über Steuermittel zuschießen müsste, würde auch die jüngere Generation über Gebühr belastet. „In einer älter werdenden Gesellschaft müssen die Jüngeren immer stärker für die Gesundheitskosten der Älteren aufkommen. Wir können keine Ungerechtigkeit abschaffen, indem wir neue Ungerechtigkeiten schaffen“, begründete die CDU-Politikerin die Sonderbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben.

    Das sah Stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth völlig anders: „Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie hier Jung gegen Alt ausspielen. Hier wurde Vertrauen gebrochen. Auf eine Einmalauszahlung einer Lebensversicherung ist eigentlich keine Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen möglich. Die fiktive Umrechnung des Betrags auf 120 Monatseinnahmen ist Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung“, stellte Korth klar. Es gebe eine sehr einfach umsetzbare Lösung: Für die ausgezahlten Riesterverträge habe man 2018 auch die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen durch politischen Beschluss beendet. „Diesen Beitragsstopp können Sie noch in dieser Wahlperiode machen. Bei Riester hat es  auch geklappt“, sagte Korth.

    CDU verweist auf Beitragsausfälle

    CDU-Ministerin Karliczek wollte sich darauf nicht einlassen: „Es würden uns auf Dauer drei Milliarden Euro Einnahmen jährlich fehlen. Wir tragen die Verantwortung, und das wird nicht klappen“. Auch den Hinweis von Korth und Wellmann, dass im Koalitionsvertrag von CDU-SPD 2018 beschlossen worden war, die Krankenversicherungskosten für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (jährlich rund zehn Milliarden Euro) nicht länger allein aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen, sondern von der Allgemeinheit aus dem Steuertopf, wollte Karliczek nicht gelten lassen. Dieses Projekt sei noch gar nicht umgesetzt worden. Nach Überzeugung der Direktversicherungsgeschädigten ließe sich damit aber erheblicher finanzieller Spielraum schaffen und die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung schnell aus der Welt schaffen.

    CDU und Parteitagsbeschlüsse

    Den Hinweisen auf die mit großen Mehrheiten gefassten Beschlüsse der CDU-Bundesparteitage in Hamburg (2018) und Leipzig (2019), die Doppelverbeitragung zu beenden, gab die Ministerin ebenfalls keine Chance: „Der CDU-Bundesparteitag trägt keine Regierungsverantwortung und kann das wohl auch nicht bestimmen“, sagte Karliczek.

    DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann reagierte anschließend enttäuscht: „Die CDU ist eine Partei, die das C als Markenkern im Namen führt und ihr Handeln aus einem christlichen Menschenbild definiert. Wie sich Vertrauensbruch und rückwirkender Eingriff in Eigentumsrechte damit in Einklang bringen lassen, wird uns wohl niemand aus der Union erklären können – oder wollen. So trägt die CDU dazu bei, dass das Vertrauen in die Politik immer größeren Schaden nehmen wird.“

    Was §229 SGB 5 sagt

    § 229 SGB 5

    Gesetzliche Krankenversicherung – Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
    (1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,
    5.
    Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat.

    Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Riester hätte eine Schweden-Rente werden sollen

    Riester hätte eine Schweden-Rente werden sollen

    Walter Riester, der Erfinder der Riester-Rente, wollte eine Art Schweden-Rente, konnte sich aber gegen die Versicherungslobby nicht durchsetzen – ein Fehler, wie sich heute zeigt.

    „Ja, liebe Leute, das wollte ich schon 1998“ – und mit „das“ meint Walter Riester die Schweden-Rente. „Die Schweden haben damals schon verpflichtend zweieinhalb Prozent des Bruttoeinkommens in einen Fonds – zur Auswahl stehen verschiedene, auch ein öffentlich-rechtlicher – eingezahlt“, wird der Konstrukteur der Riester-Rente von den „Nürnberger Nachrichten“ zitiert. „Und noch viel besser hätten sie es bei meinen Überlegungen gehabt, weil ich das in hohem Maße staatlich unterstützen lassen wollte, etwa Menschen, die wenig Sparmöglichkeiten haben“, ergänzt Riester. Das hätten sie in Schweden nicht, so sein Seitenhieb.

    Riester in der Kritik

    https://www.youtube.com/watch?v=zFfQzJ2aZME

    Ist Riester eine Abzocke? Youtube-Video von “Finanztip”

    Riester wollte Schweden-Rente

    “Wir hätten jetzt schon hohe Rücklagen”, bedauert er die Entwicklung der Riester-Rente. „Wenn wir das vor 20 Jahren schon gemacht hätten, kann man sich ausrechnen, wie viele Rücklagen wir jetzt hätten“, bedauert der Ex-Arbeits- und Sozialminister (SPD). Also 20 vertane Jahre. In diesen zwei Jahrzehnten haben sich vor allem die Versicherer an der Riester-Rente bereichert. Jeder vierte Riester-Euro, so die Schätzung der Verbraucherschützer, wandert in die Taschen der Versicherungsbranche. Riester meint, er könne allerdings den Versicherungen nicht vorwerfen, „dass sie sich ihre Vertriebsstrukturen bezahlen lassen“ – was allerdings zu Lasten der Vorsorgesparer geht.

    Bert Rürup (li), Carsten Maschmeyer (mi) und Walter Riester       Quelle: Facebook | Ulrich Schneider

    Riester nicht reformierbar

    Die Riester-Rente in ihrer heutigen Form sei nicht mehr reformierbar, so die einhellige Meinung einer Verbraucherschützer-Allianz aus Verbraucherschutzbund, Bund der Versicherten und Bürgerbewegung Finanzwende, die am 11. Mai zu „Stoppt die Riester-Rente“ aufriefen – und sich genau für das aussprechen, was Riester schon 1998 wollte, sprich, ein öffentlich organisiertes Angebot ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds. „Die dafür nötige Summe müsste man jetzt erst mal durch den Bundestag bringen und aufbauen – und wenn mir solche Leute dann vorhalten, was ich versäumt hätte, kann man sich vorstellen, was diese Vorwürfe in mir auslösen“, sagt Riester.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Forderung der Verbraucherschützer-Allianz

     

    Bild: Youtube | Finanztip

  • Versicherungslobbyisten verteidigen Riester

    Versicherungslobbyisten verteidigen Riester

    Riester ist gescheitert. Weil die Versicherer aber daran verdienen, verteidigen deren Lobbyisten das Minus-Geschäft für Rentner.

    Verbraucherschützer sprechen sich mehrheitlich gegen die Riester-Rente aus, weil sie sich zum Minus-Geschäft entwickelt hat. Am 11. Mai rief eine Allianz aus Verbraucherschutzbund, Bund der Versicherten und Bürgerbewegung Finanzwende zu „Stoppt die Riester-Rente“ auf, weil nur Versicherer an der Riester-Rente verdienen. Sie sprechen sich dafür aus, dass ein öffentlich organisiertes Angebot ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds eingeführt wird.

    Lobbyisten verteidigen Riester

    Dagegen wehren sich die Lobbyisten der Versicherungsbranche, darunter Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und der CSU-Bundestagsabgeordnete und Ex-Generalvertreter der Allianz, Max Straubinger, der Mitglied ist im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Asmussen beispielsweise behauptet, „mit aktuell über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist Riester die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge“. Straubinger versteigt sich zu der Aussage, dass die Riester-Rente ein „Erfolgsmodell“ sei.

    Von wegen “Erfolgsmodell”

    Und weil die Riester-Rente ein „Erfolgsmodell“ sei, wolle die Union an der Riester-Rente festhalten, schreibt Straubinger in eine Pressemitteilung. Ein neues kostengünstiges Standardprodukt solle die zusätzliche Altersvorsorge erleichtern, so Straubinger. „Unser Ziel ist eine möglichst umfassende Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge bis 2025“, kündigte Straubinger an. Das liest sich wie vom GDV abgeschrieben, denn der will auch ein „einfaches, digital vertriebenes und kostengünstiges Standardprodukt“.

    Straubinger und Asmussen vergessen zu erwähnen, dass nur Versicherer an Riester verdienen, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung. „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet deswegen die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Straubinger und Asmussen rechnen Riester schön und geht von falschen Renditen aus.

    Zahl der Riester-Verträge schrumpft

    Wie sieht es denn wirklich mit dem vermeintlichen Erfolgsmodell aus? Die Zahl der abgeschlossenen Riester-Verträge ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge seit 2018 rückläufig. Waren es 2017 noch 16,607 Millionen Verträge, sind es im dritten Quartal 2020 nur noch 16,37 Millionen. Am meisten verloren hat die Riester-Variante „Versicherungsverträge“. Waren es 2014 noch 11,03 Millionen Verträge, sind es jetzt nur 10,688 Millionen – ein Minus von 342 000.

    Schätzungsweise ein Fünftel der Verträge ruhen laut BMAS, das sind mehr als 3,2 Millionen Verträge. Das heißt wirklich bedient werden nur noch 13 Millionen. Wie Straubinger angesichts von 13 Millionen bei einer Bevölkerungszahl von 83 Millionen von einem „Erfolgsmodell“ sprechen, ist schleierhaft. Das von ihm gebrauchte Wort „Unsinn“ passt.

    Milliarden Steuergelder für Riester

    Nur weil der Staat viele Milliarden in die Riester-Rente buttert, verkaufen die Versicherer überhaupt noch Verträge – der März-Ausgabe von „Finanztest“ (März 2021) zufolge 23 800. Entsprechend habe sich auch die Zahl der Anbieter von klassischen Riester-Rentenversicherungen von 53 (vor zehn Jahren) auf mittlerweile sechs reduziert. Übrigens, bei fondsgebundenen Riester-Verträgen sei der Verkauf noch schlechter gewesen – 2020 seien lediglich 564 Verträge neu abgeschlossen worden.

    Garantiezins sinkt auf 0,25 Prozent

    Mit einem Höchstrechnungszins, besser bekannt als Garantiezins von 0,9 Prozent lässt sich eben keine verlässliche Altersvorsorge aufbauen, schließlich liegt die Inflationsrate mittlerweile bei zwei Prozent. Das heißt, Riester-Sparer verlieren systematisch. Im kommenden Jahren wird der Wertverlust sogar noch größer, denn die Bundesregierung hat beschlossen, den Garantiezins auf 0,25 Prozent zu senken. Ein Erfolgsmodell sieht anders aus.

    Was die Versicherer wollen – eine Senkung der Garantie für Neuverträge auf 80 Prozent der Beiträge. Das heißt, sie wollen das Risiko auf die Versicherten abwälzen. „Wenn es schlecht läuft, würde der Riester-Sparer am Ende also Verlust machen“, so „Finanztest“. Ein Erfolgsmodell sieht wahrlich anders aus.

    Riester zu stoppen, ist alternativlos, auch wenn Straubinger anderer Meinung ist – aus Sicht eines Versicherungslobbyisten natürlich verständlich.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente

    Bild von TobiasGolla auf Pixabay

  • Inflation zehrt Rente auf

    Inflation zehrt Rente auf

    Im April sind die Verbraucherpreise um zwei Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Parallel dazu erwartet die Rentner 2021 eine Nullrunde. Damit wird ihre Rente automatisch weniger wert.

    Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im April 2021 bei +2,0 Prozent. Noch im Dezember war von Inflation nichts zu spüren – im Gegenteil, es herrschte mit -0,3 Prozent sogar Deflation. Seit dem geht es stetig bergauf mit der Inflation – und das schon im vierten Monat in Folge. Zuletzt hatte sie im April 2019 diesen Stand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat März 2021 um 0,7 Prozent.

    Inflation zehrt Rente auf

    Vor allem Energie ist im April deutlich teurer geworden, nämlich um plus 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auslöser war die zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe. Falls das Klimaschutzgesetz im Bundestag beschlossen wird, wird es für Verbraucher noch mal deutlich teurer – die Inflationsrate könnte dann schnell auf drei, vier oder mehr Prozent steigen. Das gilt vor allem für Kraftstoffe und Heizöl.

    Für Rentner

    Für Rentner brechen schwere Zeiten an, denn ihre Rente wird dieses Jahr nicht steigen, anders als in den Vorjahren. Die Nullrunde ist bereits beschlossene Sache. Lediglich Ost-Rentner bekommen eine kleine Erhöhung – als Anpassung an die West-Renten.

  • Was wir von den Nachbarn lernen können

    Was wir von den Nachbarn lernen können

    Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Wir können uns eine Scheibe abschneiden von unseren Nachbarn Schweden, Dänen, Holländern und Österreichern.

    Wie schneidet Deutschlands Rentensystem im internationalen Vergleich ab? Die Unternehmensberatung Mercer hat weltweit die Altersvorsorge in 37 Ländern verglichen. Im Ranking erhalten nur zwei Rentensysteme eine sehr gute Bewertung. Deutschland liegt im Melbourne Mercer Global Pension Index (MMGPI) auf Rang 13.

    Der wenig überraschende Sieger ist, wie in vielen Rentenstudien, Schweden – dicht gefolgt von Belgien und Dänemark. Die drei Staaten belegen zwar nicht bei allen Themen Spitzenränge, punkten aber mit einem insgesamt guten System. Von diesen Staaten kann sich Deutschland also in puncto Rente noch einiges abschauen.

    Was von den Nachbarn lernen?

    Schweden

    • Schweden können nach Belieben vom 61. bis 67. Lebensjahr in Rente gehen, in Abstimmung mit dem Betrieb auch noch später. Aber: Wer vor dem 65. Geburtstag in Rente geht, kriegt pro Jahr sieben  Prozentpunkte weniger.
    • Wer dagegen länger arbeitet, bekommt einen noch höheren Zuschlag. Beim Ausstieg mit 70 gibt’s sogar 145 Prozent der Normal-Rente.
    • Die Durchschnittsrente lag 2012 bei 1.345 Euro. Zudem erhalten zwei von drei Arbeitnehmern Betriebsrenten.
    • 18,5 Prozent vom Bruttogehalt gehen an die Rentenversicherung. 16 Prozentpunkte davon in ein Umlagesystem, der Rest in eine kapitalgedeckte „Prämien-Pension“.

    Sozialer Vergleich

    Währung: Schwedische Krone
    (1 SEK = 100 Öre)
               Euro    -D-
    (1 EUR =100 Cent)
    Arbeitslosenquote: 8,5 Prozent         4,3 Prozent
    Inflationsrate: 1,78 Prozent         1,45 Prozent
    Lebenshaltungs­kosten: 114,57 Prozent         100,00 Prozent
    Gewerbesteuern + Abgaben: 49,10 Prozent         48,80 Prozent
    Durchschnittseinkommen: 48.836 €         42.532 €

    AP7 Såfa

    Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Er ist ein Bestandteil der schwedischen Premium-Rente, die wiederum eine wichtige Säule für das Rentensystem in Schweden darstellt. Analog zum 3-Säulen-Modell ist auch die Altersvorsorge in Schweden strukturiert. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Såfa steht übrigens für Statens årskullsförvaltningsalternativ (staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative). Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen. Ende August 2020 gelang ihm der Aufstieg zum größten Fonds Europas.

    ap7_2021
    Wertentwicklung des AP7 seit 2011                                               Quelle: Morningstar

     

    Während das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Rufe nach einer Orientierung am schwedischen Modell immer lauter.  Anstatt – wie in Deutschland – auf ein rein umlagefinanziertes Modell zu setzen, müssen schwedische Arbeitnehmer zusätzlich zum Rentenbeitrag 2,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgefonds investieren (sog. Kapitaldeckungsverfahren). Mit diesem Beitrag soll Vermögen aufgebaut werden, das Arbeitnehmern dann zum Renteneintritt zur Verfügung steht. Der Vorteil: Das investierte Geld wächst durch die Kursentwicklung der zugrundeliegenden Wertpapiere im Vergleich zum deutschen Umlageverfahren. Das führt langfristig zu einem deutlich höheren Rentenniveau und einer großen Entlastung der Bürger.

    Am besten auf die Herausforderungen einer älter werdenden Bevölkerung vorbereitet, sind laut dem Index die Niederlande (81 Punkte) und Dänemark (80,3 Punkte). Was machen die Länder besser?

    Dänemark

    Dänemarks Rentensystem besteht aus mehreren Pfeilern. Die Volkspension, die vom Staat hauptsächlich über Steuern finanziert wird, erhält jeder Bürger in gleicher Höhe. Der Grundbetrag liegt laut der Europäischen Kommission bei 6.327 Dänischen Kronen (847 Euro). Alleinstehende erhalten noch einmal eine Zulage in ähnlicher Höhe, bei Rentnern, die mit einem Partner zusammenleben, beträgt die Zulage etwa die Hälfte. Um den Höchstsatz zu erhalten, müssen Bürger seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens 40 Jahre in Dänemark verbracht haben.

    Weitere Pfeiler sind die betriebliche Altersvorsorge, die ab einem bestimmten Einkommen verpflichtend ist, sowie private Versicherungen, die Steuervorteile mit sich bringen. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die regelmäßig Daten zu Rentensystemen erhebt, erhalten Dänen mit durchschnittlichem Einkommen im Schnitt eine Netto-Rente in Höhe von 80 Prozent ihres letzten Einkommens. Eine Rente mit 70 könnte in Dänemark durchaus kommen. Das Land hebt das Renteneintrittsalter schrittweise auf mindestens 68 Jahre an.

    Niederlande

    In den Niederlanden, im Index ganz vorn, erhält jeder Bürger vom Staat eine Basisrente, auch wenn er nie Geld in die Rentenkassen eingezahlt hat. Der Staat finanziert diese Rente aus Sozialabgaben der Arbeitnehmer sowie teilweise aus Steuereinnahmen. Der Mindestbeitrag liegt bei 1.200 Euro brutto. Eine Bedürftigkeits-Prüfung gibt es nicht. Für jedes Jahr, das sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, bauen Bürger einen Anspruch von 2 Prozent auf.  Den vollen Satz gibt es folglich nach 50 Jahren. Arbeitnehmer können als zweite Säule eine Zusatzrente aufbauen. Der Europäischen Kommission zufolge bieten etwa 90 Prozent der Arbeitgeber diese Möglichkeit an. Darüber hinaus gibt es private Vorsorgeangebote. In den Niederlanden liegt die Nettoersatzquote, wie die Kennzahl zur Höhe der Rente nach Steuern genannt wird, bei mittleren Einkommen sogar bei 100,6 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland sind es knapp 51 Prozent. Ohne die Anhebung des Renteneintrittsalters geht es aber auch in den Niederlanden nicht: Bis zum Jahr 2022 steigt es auf 67 Jahre und 3 Monate.

    E.K.05.2021/ info, DVG

    Quelle; Ländervergleiche Rentensysteme, www.rentenvergleich.de

    www.hans-boeckler-stiftung.de/rentensysteme

    Österreich

                 

    Was zeigt der Vergleich?

    – Österreich und Deutschland: „verwandte“ Länder, Sozialversicherungssysteme mit Beitragsäquivalenz

    – ABER:

    • Sehr unterschiedliche Leistungsniveaus der Rentenversicherung
    • In Deutschland: Betriebsrente und Riester-Rente

    – Warum hat Österreich so viel höhere Renten?

    – Was machen sie und wie funktioniert das?

    – Warum haben sich Österreich und Deutschland in verschiedene Richtungen entwickelt?

    – Was ist dran an dem Argument, dass der Beitragssatz nicht zu sehr steigen darf?

    Was bietet Österreich

     – Zentrale Formel: 80/45/65

    • 80 Prozent Bruttoersatzrate bei 45 Versicherungsjahren und Rentenantritt mit 65

    – Öffentliche Verantwortung und Umsetzung! Keine Teilprivatisierung!

    – Finanzierung

    • 22,8 Prozent Beitragssatz seit 1988, 12,55 AG/ nur 10,25, AN + variable Bundesmittel (Ausfallhaftung)

    – Erwerbstätigenversicherung  Einbezug von Beamten und Selbstständigen

    – (bAV: mindestens 50  Prozent Arbeitgeberbeteiligung)

    – Rentenarten:

    Regelaltersrente, vorzeitige Altersrente, Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten

    – Renteneintrittsalter

    • Männer: 65, Frauen 60 (Anhebung ab Jahrgang 1963)
    • Vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich

    – Mindestens 15 Jahre Vorversicherungszeit

    – Rentenansprüche werden nach Lohnentwicklung angepasst – laufende Renten sind inflationsindexiert!

    • Differenz Zugang und Bestand!

    – Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankengeldbezug, Präsenz-/Zivildienst, Kinderziehung;

    nicht: Schule und Studium; Nachkauf möglich

    – Erwerbstätigenversicherung

    – Seit 1958: Einbezug der Gewerbetreibenden

    – Seit 1971: Bauern

    – Seit 1997: auch Personen mit freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag

    – Auch freie Berufe und neue Selbstständige (ab 1979)

    – Seit 2005: Neuverbeamtete

    – Das österreichische Arbeitsrecht hat keine „Lücke“

    Finanzierung

    – Beitragssatz seit 1988: 22,8 Prozent

    • 12,55Prozent AG, jedoch nur 10,25 Prozent AN
    • Beitragsbemessungsgrenze 4.650/Monat (14 Zahlungen, 2015)
    • Geringfügigkeitsgrenze 405,98 Euro (2015)
    • Selbstständige: 18,5 Prozent
    • Bauern: 17 Prozent

    – Differenz zu 22,8 Prozent: „Partnerleistung“ aus Bundesmitteln

    – Bundesbeitrag: Ausfallhaftung

    – Werte 2014:

    • Ausgaben RV: 38,5 Mrd. Euro; 11,7 Prozent des BIP
    • Bundesmittel 22,7 Prozent der Einnahmen (2012), 3,0 Prozent

    des BIP

    Schlussfolgerungen

    – Ähnliche Startbedingungen – unterschiedliche Entscheidungen: Österreich zeigt, dass ein starkes öffentliches Rentensystem möglich ist, und zwar ohne ökonomische Verluste!

    – Sozialversicherung als flexibles Werkzeug!

    Was heißt das für Deutschland?

    • Reform der Rentenanpassungsformel/Anhebung des Niveaus  Diskussion, was es kosten darf!
    • Erwerbstätigenversicherung
    • Mindestsicherung?
    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) (wenn nötig): Arbeitgeberbeitrag

     

    Bild von Willfried Wende auf Pixabay

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