Author: Christiane Löffler

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Später in Rente wegen Schuldenflut

    Später in Rente wegen Schuldenflut

    Deutschlands Schulden wachsen, jetzt sollen künftige Rentner büßen – und länger arbeiten. Der Ruf nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters wird immer lauter. Die Folgen der Schuldenflut

    Jetzt kommen die sieben dürre Jahre für Rentner. Sie werden ihren Gürtel enger schnallen müssen – und vor allem werden die Deutsche später in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter wird aller Voraussicht nach schon im kommenden Jahr von 67 auf 69 angehoben. Politiker und ihre Experten loten bereits die Lage aus. „Ohne Reform verliert der Generationenvertrag seine Grundlage“, schreibt das „Straubinger Tagblatt“ ganz richtig.

    Folgen der Schuldenflut

    Die Merkel-Regierung lügt sich gern in die eigene Tasche – wie auch jetzt wieder. Wenn sie auf der einen Seite Hunderte von Milliarden in die Schadensbegrenzung der eigenen Corona-Politik pumpt, fehlt das Geld natürlich an anderer Stelle. Bislang hat sie über Jahre in die Rentenkasse gegriffen, die ist aber nun leer. Wie lässt sich also der Betrag deckeln, den sie Jahr für Jahr für den Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen begleichen muss? Ganz einfach, indem sie das Rentenalter erhöht, was einer verkappten Rentenkürzung gleichkommt.

    Experten – zu ihnen gehören das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, das Ifo-Institut in München, das Institut für Weltwirtschaft Kiel, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle sowie das Essener RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung – werden vorgeschickt, um die Bürger langsam auf die Einschnitte in den kommenden Jahren vorzubereiten. „Angesichts der steigenden Staatsschulden sprechen sich die Institute für eine Erhöhung des Rentenalters aus“, meldet die „Tagesschau“. Es werde eine Herausforderung, die Staatsfinanzen nach der Pandemie wieder auf eine solide Basis zu stellen. Da die Bevölkerung älter werde, spiele dabei vor allem die Rentenversicherung eine Rolle. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen. RWI-Konjunkturchef sieht im „höheren Renteneintrittsalter eine effektive Maßnahme“, wie er sich in einem „n-tv“ Interview äußerte.  „Die eleganteste Lösung wäre eine langsame, schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters“, sagte Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), berichtet der „Münchner Merkur“. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen, ohne bei wichtigen Zukunfts-Investitionen auf die Bremse treten zu müssen.

    Nur die Rentner sollen bluten

    Das heißt, künftige Rentner werden den Gürtel noch enger schnallen müsse, um die maroden Staatsfinanzen zu stützen. Den bereits jetzt sind Tausende von sozialversicherungspflichtige Stellen weggefallen – und das ist nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erst der Anfang. Es stünde, zitiert ihn die „Welt“, abertausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Komisch, von den Beamten und ihren Pension war in alle den Berichten nicht die Rede.

    Offensichtlich läuten bei der Deutschen Rentenversicherung angesichts dieser Forderungen alle Glocken. Sie mahnt der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) zufolge zu Vorsicht bei Anhebung des Rentenalters. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, sagte der Zeitung, „wir sollten uns genau anschauen, ob die Lebenserwartung tatsächlich immer weiter steigt“. Es gebe schon Länder, wo das nicht mehr der Fall sei. Sie betonte, gegenwärtig gingen die Menschen im Durchschnitt mit 64,3 Jahren in Altersrente. Zudem laufe bis 2031 noch die Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. „Wenn man die Rentenanpassungen ein weiteres Mal dämpft, muss man natürlich auch ehrlich sagen – das ist eine Änderung zulasten der Rentner“, erinnert Roßbach. Sie hätten dann ein größeres Paket zu tragen.

    Auch Rentenbeiträge erhöhen sich

    Wie geht’s weiter mit der Rente? 2021 steigt das Rentenniveau wegen sinkender Durchschnittseinkommen – das Rentenniveau ist das Verhältnis von Durchschnittseinkommen zu Durchschnittsrente – auf 49,4 Prozent, so Roßbach. Das heißt nicht, dass die Rentner mehr bekommen, sondern das die Beschäftigten weniger verdienen. Die Rentensituation wird sich aber insgesamt verschlechtern, denn Roßbach erwartet für 2023 ein Erhöhung der Rentenbeiträge auf 19,3 Prozent von jetzt 18,6 Prozent.

    Rentner und Rentenzahler erwartet also für die kommenden Jahre schlechtere Leistungen und höhere Beiträge, so das Fazit.

    Kein Zuckerschlecken für Merkel-Nachfolger

    Für Merkels Nachfolger wird es also kein „Zuckerschlecken“, wie die „Rheinische Post“ schreibt. Sie müssen das auslöffeln, was ihnen die Noch-Kanzlerin eingebrockt hat. Sie hinterlässt Deutschland eine schwere Hypothek. Die Nachfolger erwartet eine „ungemütliche Rentenreform“, die Merkel jahrelang verschleppt hat. Die Bürger werden mehr für die Renten zahlen müssen und weniger herausbekommen, so viel steht jetzt schon fest. Es braucht dringend eine grundlegende Rentenreform, wofür die Holger Balodis und Dagmar Hühne schon lange in ihrem Buch „Rente rauf“ plädieren.

     

    Bild:  iStock |  industryview

  • Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wer Politiker anschreibt, bekommt meist Textbausteine zurück – auf diesen Nenner lässt sich die Kommunikation zwischen Wählern und Politikern bringen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Viele Bürger schreiben in gutem Glauben, etwas zu bewirken, ihre Bundestagsabgeordneten an. Wer das häufiger unternimmt, dürfte irgendwann feststellen, dass sich ganze Passagen immer wieder gleichen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sich Politiker von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Sammlung von Textbausteinen zusammenstellen lassen, die dann zusammengewürfelt werden. So entstehen manchmal vernünftige, durchaus plausible, aber manchmal auch abseitige Texte. Damit speisen die Bundestagsabgeordnete ihre Wähler ab – und glauben, sie so ruhig stellen zu können.

    Mit Textbausteinen Wähler abspeisen

    Vornehm klingt so etwas dann „Argumentationshilfe“. Der CSU-Politiker Max Straubinger ist ein Meister darin. Für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag hatte er im Juni 2019 die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versuchte und versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni 2019 res seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten greifen natürlich gern auf derartige „Argumentationshilfen“ zurück und gestalten daraus ihre Textbausteine, denen sich die Politiker nur allzu gern bedienen.

    Was Politiker über Wähler denken

    DVG-Mitglied Erwin Tischler durfte erfahren, wie Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Wähler denken. Tischler bekam zufällig den Dialog zwischen André Berghegger uns seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Averhoff mit. Berghegger (CDU) ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags. Berghegger fragt, ob „wir jetzt eigentlich noch in irgendeiner Form reagieren oder ist das nur ein immer wiederkehrenden Appell?“. Und Averhoff antwortet, dass „er (Tischler) seit 2016 regelmäßig zu dem Thema schreibt; der Verband der Direktversicherungsgeschädigten mobilisiert aktuell seine Mitglieder und macht Druck auf Abgeordnete“ – und weiter „ … also ich kann ihm gerne was allgemeines antworten, ohne inhaltlich verbindlich zu sein, gucken wie er reagiert“. Tischler dürfte dann eine „allgemeine“ Antwort bekommen, die vergleichsweise unverbindlich ist.

    Politik per Maßnahmen-Generator

    Leider geht es nicht nur Direktversicherungsgeschädigten so, sondern vielen anderen Bürgern ebenfalls im Kontakt mit ihren Abgeordneten. Das Netz macht sich bereits lustig über diese Art der Kommunikation. Voice Actor, Übersetzer und Storyteller Doreaux @zwetkoffein und Web-Entwickler Nick @NickHatBoecker haben einen Corona-Maßnahmen-Generator entwickelt, weil sie das Gefühl haben, als „würde einfach jedes Mal ein zufälliger Vorschlag gezogen und das dann umgesetzt“, wie die „PC-Welt“ schreibt. Zu finden ist der „Corona-Maßnahmen-Generator“ in Twitter unter dem Hashtag

    #maßnahmengenerator. Der wirft jeweils vorformulierte Textbausteine aus verschiedenen Kategorien zusammen – manchmal klingt das sogar vernünftig. Aktuelles Beispiel: „Die Bundesregierung beschließt, Kaufhäuser mit ausgearbeitetem Hygienekonzept nur mit Terminvergabe arbeiten zu lassen“ oder „Die Bundesregierung beschließt, Fitnessstudios nur mittags zu schließen“ oder „ … Fabriken sofort zu schließen“ oder „ … Schlachthöfe abends zu öffnen“. Jeder kann sich selbst mit dem Corona-Maßnahmen-Generator vergnügen. Viel Spaß beim Boßeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnten wir auch darüber lachen.

    Willkür als System

    Was die Beispiele Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Corona-Maßnahmen belegen: Oft greift die Bundesregierung zu reinen Willkürmaßnahmen, die mit vermeintlich plausiblen Argumenten unterfüttert werden. Es lohnt sich, selbst zu denken und diese Maßnahmen zu hinterfragen. Das muss nicht nur erlaubt sein, sondern ist auch zwingend notwendig. Direktversicherung und Corona-Maßnahmen sind nur zwei Beispiele.

     

    Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

  • Versicherer schaden der Altersvorsorge

    Versicherer schaden der Altersvorsorge

    Hohe Kosten, Nullzins und Abzüge im Alter machen die herkömmliche Altersvorsorge per Versicherung zum Minus-Geschäft. Versicherer schaden damit der Altersvorsorge.

    Dominik Wenzelburger hat die Metallrente mit einem ETF-Sparplan – ETF steht für Exchange Traded Funds oder börsengehandelter Indexfonds – verglichen und kommt zu einem vernichtenden Urteil: eine Metallrente rentierte in der Vergangenheit schlechter als ein normaler ETF-Sparplan.

    Wenzelburger steht nicht allein mit seiner Skepsis – Branchenexperte Frank Nobis hat für „Das Investment“ errechnet, dass ein ETF-Sparplan besser ist als eine geförderte betriebliche Altersvorsorge. Ganz abgesehen von der zu geringen Flexibilität und Transparenz einer Versicherungslösung. Er und sein Team stellen fest, dass sowohl Arbeitnehmer wie Unternehmen profitieren, „wenn als Alternative zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine private Vorsorgelösung auf Basis von ETFs angeboten wird“.

    Geförderte Altersvorsorge läuft ins Leere

    Die staatlich massiv geförderte betriebliche Altersvorsorge laufe aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase oftmals ins Leere. Nobis, der sich als Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt, verdeutlicht, dass mehr als die Hälfte des Beitrags in die Direktversicherung nach § 3.63 EstG durch Staat und Arbeitgeber finanziert werde – und trotzdem kommt am Ende weniger heraus als bei einer privaten Altersvorsorge. Allein daran lässt sich ablesen, wie viel die Versicherer abschöpfen über Provisionen, Verwaltung, Todesfallschutz und Vertriebskosten. „Da der Kunde aber in der Regel nicht erfährt, wie hoch diese Kosten sind, kann er also gar nicht wissen, welche Verzinsung er, bezogen auf seine Einzahlung, tatsächlich garantiert bekommt“, gibt auch Versicherungsinsider und Buchautor („Alt, Arm und Abgezockt“) Sven Enger zu bedenken.

    Wie wenig eine Direktversicherung letztlich abwirft, lässt die Basis-Finanzanalyse des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erahnen. Die DIN-Norm 77230 bei Garantieverträgen geht von einer Nettorendite von einem Prozent per anno, sprich jährlich aus. Ein privater ETF-Fondssparplan im Versicherungsmantel komme, so Nobis, ohne Garantien aus und erhoffe sich den Risikoausgleich über die Zeit. Hier unterstellen die Experten Nobis zufolge eine Nettorendite von 4,5 Prozent, was durchaus plausibel ist, denn die Rendite des weltweiten Aktienmarktes (MSCI World Index) komme über die vergangenen 37 Jahre auf eine Rendite in Höhe von 9,5 Prozent jährlich. Der Faktor Zeit ist entscheidend, aber genau das macht ja eine Altersvorsorge aus, die nicht auf Jahre, sondern Jahrzehnte ausgelegt ist.

    Kosten vernichten Rendite

    Wenn ein heute 30-Jährige auf die geförderte bAV setzt, wird er kaum mehr als zwei Prozent Rendite erzielen, laut DIN sogar eher deutlich weniger. Nobis und sein Team kommen in ihrer Sensitivitätsanalyse am Beispiel des 30-Jährigen (Steuerklasse I, monatliches Bruttogehalt 3500 Euro) und angenommen Kosten von 1,35 Prozent jährlich auf eine bAV-Rente von 316 Euro. Bei Kosten von 2,35 Prozent – und viele Versicherer haben derart hohe Kosten – bekommt der Muster-Rentner nur noch 271 Euro monatlich. Sollte die Rendite indes gegen ein Prozent gehen, muss er sich vermutlich mit weniger als 200 Euro pro Monat begnügen – trotz der Förderung während seiner Beschäftigtenzeit.

    Wie Versicherer der bAV schaden

    Die private Rentenversicherung habe aufgrund der wegfallenden Garantieerzeugungskosten deutlich höhere Rendite-Chancen. Dadurch werde deutlich, dass schon bei einem Renditeunterschied von einem Prozentpunkt die monatliche Rente bei der privaten Form über der bAV liegt. Eine Nettorendite von einem Prozent (DIN 77230 Empfehlung für Garantierenten) vorausgesetzt und eine durchschnittliche Nettorendite von 4,5 Prozent (ebenfalls aktuelle Vorgabe der DIN) für den ETF-Sparplan angenommen, wird der Unterschied noch deutlicher. Der private Altersvorsorger bekäme eine um 140 Euro höheren Rente gegenüber der bAV.

    Damit wird klar, was für ein Murks die betriebliche Altersvorsorge über Versicherer ist – und welche Verschwendung von Steuergeldern.

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen

    Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen

    Wenn es nach einigen Unionspolitiker geht, ist bald Schluss mit der “Rente mit 63”. Ihre Rentenreform sieht deren Abschaffung und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor. Das dürfte dann auch so im Wahlprogramm der Union stehen.

    Wie jetzt durchgesickert ist, steht die Rente mit 63 “Rosenheim24” zufolge auf der Kippe. Einige Politiker der CDU/CSU fordern die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. “Rosenheim24” beruft sich wiederum auf “Bild”. Die Mittelstandsunion (MIT) habe ein entsprechendes Konzept verabschiedet. „Bei der Rente darf es keine Denkverbote geben“, hieß es in dem Papier. Die Wirtschaftspolitiker der Union wollen “Bild” zufolge das Rentensystem umkrempeln. Aber, nicht wie die “Grünen” oder der Sozialverband VdK das fordern in Richtung Erwerbstätigenrente, sondern in Richtung Verschlechterung der gesetzlichen Rente.

    Renten nicht mehr wie bisher erhöht

    Die Mittelstandsunion fordert dem Bericht zufolge, dass die Renten nicht mehr wie bisher erhöht werden. Ferner fordern Unionspolitiker die Abschaffung der vorzeitigen, abschlagsfreien Ruhestand für Versicherte nach 45 Beitragsjahren. „Die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 war ein Fehler, da sie dem Arbeitsmarkt Fachkräfte und der Rentenversicherung Beitragszahler entzieht“, heißt es in dem Papier.

    Rente in Gefahr

    „Die Rente ist in Gefahr“, wird die CDU-Politikerin Jana Schimke von “Rosenheim24” zitiert. „Seriöse Rentenpolitik“ bedeute auch, Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren, „sonst droht der Rentenkasse die Schieflage“.

    Damit nicht genug, das Alter, ab dem eine Person ohne Abschläge in Ruhestand gehen darf, soll ab 2031 an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst werden, zitiert “Focus Online” aus dem Papier. Der Ruhestandsstart werde mit jedem zusätzlichen Jahr um neun Monate nach hinten verschoben werden.

    Mittelstandsunion plant Kahlschlag

    Laut der Mittelstands- und Wirtschaftsunion reiche es nicht aus, nur die Rente mit 63 in Frage zu stellen, um die gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Sie hat “Finanzen” zufolge weitere Vorschläge ausgearbeitet, um die Rentenkasse leistungsfähig zu halten, unter anderem:

    • Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung: Im Verhältnis von 3:1 soll ab 2031 das Renteneintrittsalter angehoben werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Regelaltersgrenze um neun Monate.
    • Altersvorsorge als Teil der schulischen Bildung: Die Grundzüge der Vorsorge sollen in den Schulunterricht integriert werden. Wichtig ist dabei der Blick auf die aktien- und immobilienbasierte Anlage.
    • Flexibler Renteneintritt: Anreize für die Frühverrentung sollten beseitigt und Zuschläge für längeres Arbeiten über den Rentenbeginn hinaus korrekter berechnet werden.
    • Optimierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge: Die private Altersvorsorge soll an Attraktivität gewinnen und an Bürokratie verlieren. Für die Riester-Rente sieht das MIT beispielsweise eine Dynamisierung der Zulagen vor.

    Was heißt “Rente mit 63”?

    Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

    Seit wann gilt das Gesetz?

    Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …

     

  • Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wir wünschen euch allen frohe und entspannte Ostern! Die allerbesten Ostergrüße vom DVG. Haltet durch. Bleibt ihn Kontakt mit euren Lieben, auch wenn es zurzeit wegen der Coronavirus-Pandemie nur virtuell sein kann. Aber wozu gibt es Telefon, Zoom, Whatsapp & Co. Passt auf euch auf und bleibt gesund.

    Ermunterung für Ostern

    Als kleine Ermunterung und Hoffnung für die Osterfeiertage: Eduard Mörikes Gedicht „Er ist’s“

    Frühling lässt sein blaues Band
    Wieder flattern durch die Lüfte;
    Süße, wohlbekannte Düfte
    Streifen ahnungsvoll das Land.
    Veilchen träumen schon,
    Wollen balde kommen.
    – Horch, von fern ein leiser Harfenton!
    Frühling, ja du bist’s!
    Dich hab ich vernommen!

     

    Wir überstehen das gemeinsam.

    Frohe Ostern

  • Der große Rentenraubzug

    Der große Rentenraubzug

    Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.

    „Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.

    Rentenraubzug hat System

    Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.

    Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und  Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.

    Volle Beiträge auf Direktversicherungen

    In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine  Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss  seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.

    Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.

    Schluss mit Zweiklassensystem

    Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein  gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.

     

    Faktenblatt Rente

  • Wie es Metallern mit der Metallrente ergeht

    Wie es Metallern mit der Metallrente ergeht

    Hunderttausende Metaller sorgen per Metallrente fürs Alter vor. Ein Metaller hat jetzt nachgerechnet, was für ihn herauskäme in der Rente – seine Enttäuschung war groß. Wie es Metallern ergeht.

    Von Dominik Wenzelburger

    Wie geht es einem Angestellten eines großen Automobilzulieferer mit der  Metallrente? Mehr als 800 000 haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, viele sind sich nicht im Klaren darüber, was das überhaupt bedeutet – und dass sich die Metallrente eben häufig nicht lohnt, teils sogar zum Verlustgeschäft werden kann.

    Wie es Metallern ergeht

    Als Angestellter in der Metall- und Elektroindustrie kam ich in den „Genuss“ der sogenannten Metallrente. (Auf seinem Blog „Depotstudent“ hat Wenzelburger nachgerechnet, was für ihn dabei herauskäme.)

    Was steckt dahinter?

    Was ist die Metallrente?

    Die Metallrente ist eine gemeinsame Gründung von IG Metall und Gesamtmetall. Sie ermöglicht es, dass Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge erhalten können. Dazu gehören der Metallrente zufolge die Metall- und Elektronindustrie, Stahlindustrie, Holz-, Kunststoff-, Textilindustrie und die IT-Branche sowie deren Handwerksbetriebe.

    Wer steht hinter der Metallrente?

    Das “Versorgungswerk Metallrente” ist ein Konsortium aus folgenden Gesellschaften:

    Allianz Lebensversicherungs AG
    Ergo Lebensversicherungs AG
    SwissLife AG Niederlassung für Deutschland
    R V Lebensversicherung AG
    Vertragspartner ist dabei die Allianz Lebensversicherungs AG

    Lohnt sich die Metallrente?

    Bevor wir uns die verschiedenen Möglichkeiten der Metallrente anschauen, wollen wir zunächst die Frage klären: Lohnt sich das für Arbeitnehmer? Denn für den Arbeitgeber hat es einen schönen Vorteil: Er zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Genau genommen handelt es sich also nicht um ein „Geschenk“ vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber profitiert selbst zu einem gewissen Teil davon.

    Rechenbeispiel

    Hierzu nehmen wir den Schnellrechner auf der Metallrente-Website zur Hand. Dabei wird mittels des Tarifs „Metallrente Direktversicherung Profil“ gerechnet.

    Wir schauen uns eine Musterrechnung auf der Metallrente-Website an. Hier liegen folgende Annahmen zugrunde:

    • 40 Jahre Laufzeit/Ansparphase
    • Erhalt von AVWL/VL*
    • Monatlicher Gesamtbetrag von 100 €
    • Davon 38 Euro monatlicher Nettoaufwand

    *AVWL/VL steht für altersvermögenswirksame Leistung und vermögenswirksame Leistung

    Ergebnis: Ein Nettoaufwand von 38 Euro pro Monat bringt eine monatliche Brutto-Metallrente von 292 Euro.

    Da diese Berechnung offiziell auf der Metall-Rente-Website dargestellt ist, können wir dies als „Werberechnung“ ansehen – es wurden also realistische, aber mit Sicherheit eher positive statt negative Annahmen für die Metallrente getroffen. So zumindest meine Erfahrungen mit offiziellen Materialien solcher Anbieter.

    Dabei ist folgendes zu beachten hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung: „Arbeitnehmer müssen in der Rentenphase die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsanteile (also auch den Arbeitgeberanteil) und den normalen Steuersatz zahlen. Sie zahlen also doppelt.“ Stand März 2021 beträgt der 18,95 Prozent (14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent); Kinderlose zahlen sogar 19,2 Prozent. Und dabei dürfte es nicht bleiben, denn die Krankenkassen haben für 2022 bereits weitere Erhöhungen angekündigt.

    Ansparphase:

    • Monatlicher Gesamtbetrag 100 Euro
    • Keine Steuern auf diese 100 Euro -> 21 % Steuerersparnis
    • Keine Sozialabgaben auf diese 100 Euro
    • Arbeitgeber spart sich die Sozialabgaben (wird später noch wichtig)

    Ergebnis: Du sparst Dir 21 Prozent Steuern + 20 Prozent Sozialabgaben

    Rentenphase:

    • Ausgangsbasis 292 Euro monatliche Metall-Rente brutto
    • Betriebsrente voll steuerpflichtig (Steuersatz 20 % -> 58 Euro)
    • „doppelte“ Sozialabgaben 18,95 Prozent -> 55 € Abgaben
    • Netto-Metallrente: 179 Euro

    Ergebnis: Ein Nettoaufwand von 38 Euro pro Monat bringt eine monatliche Netto-Metallrente von 179 Euro.

    Alternativen

    Der Metallrente-Test zeigt: Vom Brutto bleibt gar nicht so viel übrig, wie es anfangs den Anschein machte. Aber wie sieht das bei Alternativen aus – beispielsweise bei einem ETF-Sparplan?

    ETF-Sparplan in der Ansparphase:

    • 38 Euro monatlicher Netto-Aufwand als monatliche Sparrate
    • ETF-Sparplan ist in der Ansparphase praktisch steuerfrei (außer Basisertrag, aber der ist vernachlässigbar)
    • Weltweite Aktien-ETFs verbuchten historisch sieben bis acht Prozent Rendite pro Jahr mit Kosten von etwa 0,2 Prozent pro Jahr
    • Wir gehen von sieben Prozent Wertentwicklung pro Jahr aus
    • Endkapital nach 40 Jahren: 94.000 Euro

    ETF-Sparplan in der Rentenphase:

    • Wenden wir die Vier-Prozent-Regel der „ewigen Rente“ an: 313 € monatliche Brutto-Rente
    • Es werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig -> 78 Euro
    • Netto ETF-Rente: 235 Euro
    Zusatz-Vorteil gesetzliche Rente:

    Der ETF-Sparplan verringert nicht eine gesetzliche Rente, da alles aus dem Netto gezahlt wird. Anders bei der Betriebsrente, da sie per Entgeltumwandlung vom Brutto-Lohn gezahlt wird, verringert sie deine gesetzliche Rente. Das heißt, du bekommst weniger gesetzliche Rente, weil du weniger eingezahlt hast.

    Was heißt das konkret bei der Metallrente?  Bei dem monatlichen Gesamtbetrag für die Metallrente in Höhe von 100 Euro hat der Arbeitnehmer laut Metallrente Verlust  in der gesetzlichen Rentenversicherung von etwa 24 Euro zu erwarten. Sagen wir also etwa einen Verlust von 20 Euro Netto-Rente unter Berücksichtigung der Besteuerung des Ertragsanteils der gesetzlichen Rente.

    Ergebnis ETF-Sparplan, den Vorteil bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt:
    258 Euro Netto-Rente (235 + 23)

    Zusatz-Vorteil Steuer:

    Da die Erträge aus dem ETF-Sparplan Kapitelerträge sind, wird keine Einkommensteuer fällig. Dadurch sinkt dein persönlicher Steuersatz. Der ETF-Sparplan sorgt also sogar noch zusätzlich dafür, dass dein Einkommensteuersatz gering bleibt und du mehr von Deiner gesetzlichen Rente hast.

    Dazu folgendes Beispiel:

    Variante 1: Beispiel gesetzliche Rente + Metallrente
    • 1.000 Euro gesetzliche Rente
    • 500 Euro Metallrente
    • Ergebnis: Auf 1.500 Euro Rente wird Einkommensteuer angesetzt -> hoher Einkommensteuersatz (etwa 10 Prozent Durchschnittsteuersatz) auf die gesetzliche Rente + Betriebsrente.
    Variante 2: Beispiel gesetzliche Rente + ETF-Sparplan
    • 1.000 Euro gesetzliche Rente
    • 500 Euro Rente aus ETF-Portfolio
    • Ergebnis: Auf 1.000 Euro Rente wird Einkommensteuer angesetzt -> niedriger Einkommensteuersatz (etwa drei Prozent Durchschnittsteuersatz) auf die gesetzliche Rente.

    Ergebnis: Du erhältst in Variante 2 sogar noch mehr netto aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Dein Einkommensteuersatz geringer ist.

    Metallrente vs. ETF-Sparplan

    Metallrente netto: 179 € -> tendenziell sogar weniger, da erhöhter Einkommensteuersatz.

    ETF-Sparplan (mit gesetzlicher Rente) netto: 258 € -> tendenziell sogar mehr, da verringerter Einkommensteuersatz.

     

    Das ist lediglich eine vereinfachte Rechnung. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Altersvorsorger die Vier-Prozent-Regel anwendet (die historisch gesehen statistisch abgesichert ist) oder ob er lieber einen größeren Sicherheitsfaktor hätte und daraus eine 3,5-Prozent- oder 3,0-Prozent-Regel macht.

    Andererseits ließe sich argumentieren, dass es sich bei den Metallrente-Annahmen lediglich um eine „werbliche“ Musterrechnung der Metallrente handelt. Es ist die Frage, ob diese errechnete Rente wirklich erreicht wird.

    Das Ergebnis ist also mit Vorsicht zu genießen, da sich die Parameter im Laufe der Zeit ändern können. Was aber schnell klar wird: Die betriebliche Altersvorsorge per Metallrente ist keineswegs der klare Gewinner – im Gegenteil.

    Ein ETF-Sparplan – auch wenn nur ein “kleiner” – ist daher aus meiner Sicht für jeden Pflicht!

    Metallrente-Erfahrungen:

    • Der „Kern“ der Metallrente rentierte in der Vergangenheit schlechter als ein normaler ETF-Sparplan.
    • Durch zusätzliche „Garantien“ fällt die Rendite oft noch schlechter aus, da nicht alles Kapital am Aktienmarkt investiert werden kann.
    • Die Metallrente wird voll versteuert und ist voll sozialversicherungspflichtig.
    • Die Metallrente führt zu Abzügen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Die Verträge sind mit Kosten belastet, die die Rendite schmälern.
    • Die Metallrente unflexibel.
    • Die Metallrente bereitet Probleme bei Arbeitgeberwechsel.

    Was ist meine Handlungs-Empfehlung?

    Diese Empfehlung bezieht sich darauf, was ich persönlich tun würde. Sie stellt keine allgemeingültige Empfehlung für Dich dar, denn das kannst natürlich nur Du selbst entscheiden.

    Du hast noch keine Metallrente?

    • Nur mitnehmen, was “kostenlos” ist = geschenktes Geld vom Arbeitgeber
    • Keine Entgeltumwandlung und kein Eigenanteil!
    • Den Rest anderweitig investieren.

    Du hast bereits eine Metallrente?

    • Vertrag beitragsfrei stellen.
    • Nur noch mitnehmen, was “kostenlos” ist.

     

    Bild von Emir Krasnić auf Pixabay

  • Merkel bleibt beim Abkassieren rigoros

    Merkel bleibt beim Abkassieren rigoros

    Das “Basta”-Wort Angela Merkels gilt weiter in punkto Abkassieren. Die Union der “Masken-Raffkes” besteht auf doppelte Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrente und Direktversicherung. Damit sabotiert sie die betriebliche Altersvorsorge.

    Wer fürs Alters mit einer Betriebsrente oder Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt hat, ist der Dumme, denn am Ende zahlt er doppelte Krankenkassenbeiträge: den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag. Davon war keine Rede als die Politik dafür geworben hatte, betriebliche fürs Alter vorzusorgen. Sie bestraft alle, die den Rat der Politik befolgt hatten. Der Anfang 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 (2021: 164,50) Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Union kassiert weiter ab

    Da es darum geht, dieses Unrechtmäßigkeit zu korrigieren, hält die Union unter Bundeskanzlerin Angela Merkel Betriebsrentner und Direktversicherte hin. Somit sabotiert sie die betriebliche Altersvorsorge, denn bei einem Abzug von mehr als 19 Prozent wird die Altersvorsorge zum Minus-Geschäft.

    Wegen dieser Hinhaltetaktik von Union und SPD – die Grünen waren damals mit im Boot, als das Gesetz formuliert wurde – ging der DVG bundesweit in 20 Städten auf die Straße und demonstrierte. Der DVG wird auch wieder am 1. Mai 2021 auf die Straße gehen – und zwar in Erfurt.

     

    Hier noch einmal zur Erinnerung wie rigoros Angela Merkel sein kann – das war am 10. April 2019

  • Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherungsmakler kassieren teilweise bis zu sieben Prozent Provision und wollen sich von der Politik nicht limitieren lassen, was wiederum Finanzminister Olaf Scholz nicht passt, der für ein Kosten-Limit ist.  Deswegen wird er von der Branche angegriffen.

    Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler fühlen sich vom Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz diskreditiert, weil der sich in einer Anne-Will-Sendung für den Provisionsdeckel stark machte. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine Maklerin oder ein Makler nicht mehr als 2,5 Prozent Abschlussprovision verlangen darf, außer er oder sie vermitteln dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Vertrag (was immer das auch ist), nur dann dürfen sie bis zu vier Prozent verlangen. Klar, das sieht die Maklerbranche nicht gern. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) zieht deswegen gegen Scholz ins Feld.

    Gegen ein Kosten-Limit

    Es gebe, so der AfW, rund 200 000 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland: unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler, Mehrfachvertreterinnen und -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreterinnen und -vertreter, die alle „viele zufriedene Kunden“ hätten. Da kann der AfW aber nicht die Millionen von Direktversicherungsgeschädigten meinen, die den Versprechungen der Versicherungsmaklerinnen und -maklern aufgesessen sind, die ihnen eine Direktversicherung aufgeschwatzt haben, die sich in der Auszahlphase wegen doppelter Krankenkassen- und Pflegebeiträge als Minus-Geschäft entpuppt und jetzt nichts mehr davon wissen wollen.

    Der AfW schreibt weiter, der Durchschnittsverdienst von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern liege bei 59 850 Euro – vor Steuern (monatlich 4987,50 Euro). Allerdings verdienen einige deutlich mehr, wie der Fall des Ex-Allianz-Generalvertreters und Bundestagsabgeordneten (CSU) Max Straubinger belegt. Der AfW argumentiert, eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig. Die extreme Belastung der Direktversicherten ist aber offensichtlich nicht verfassungswidrig, wie die abgelehnten Klagen einiger Direktversicherungsgeschädigten vor dem Bundesverfassungsgericht belegen.

    Was Kosteneffizienz heißt, beweisen die Schweden uns Deutsche schon seit Jahren mit ihrem staatlichen Altersvorsorgefonds AP7, dessen Kosten deutlich niedriger liegen als hierzulande Versicherungslösungen. Was können die Schweden, was wir Deutsche nicht können?

    Wie berechnet sich die Provision?

    „Focus“ rechnet es vor: „Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme. Die Beitragssumme berechnet sich aus dem Jahresbeitrag des Kunden multipliziert mit der Laufzeit in Jahren.

    Rechenbeispiel: Heiner W. zahlt jeden Monat 150 Euro in seine Lebensversicherung ein. Der Vertrag endet nach 30 Jahren, die Beitragssumme beträgt also 54.000 Euro. Bei fünf Prozent Provision gehen demnach gleich zu Vertragsbeginn 2700 Euro an den Berater. Zusätzlich zur Abschlussprovision bekommt der Berater eine Betreuungsprovision von etwa einem Prozent des Jahresbeitrags, im Beispiel wären das also weitere 18 Euro jährlich über die gesamte Laufzeit hinweg – insgesamt 540 Euro.

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