Author: Christiane Löffler

  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Riester ist gefloppt. Statt das einzugestehen, versuchen Merkel & Co. das Problem auszusitzen. Die dringend notwendige Rentenreform wird ein ums andere Mal verschoben – zu Lasten der Altersvorsorge.

    Von Friedhelm Schnitzler und Helmut Achatz

    Immer wieder beklagen Politiker, dass ihnen die Bürger misstrauen – mit Recht. Bestes Beispiel ist die Riester-Rente. Union und SPD hatten laut „Münchner Merkur“  im Koalitionsvertrag eine Reform der Riester-Rente vereinbart. Daraus wird nichts, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Olaf Scholz haben sich wohl darauf geeinigt, die Reform auf Eis zu legen.

    Warum, dürfte jedem klar sein – damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Wer die Zahlen analysiert, stellt schnell fest, dass die Merkel-Regierung Milliarden in den Sand gesetzt hat. Immer weniger schließen eine Riester-Rente ab; die Zahl der Verträge stagniert und ist mittlerweile sogar rückläufig; ein Fünftel der Riester-Sparer lässt seine Verträge sogar ruhen und bespart sie schon lange nicht mehr. Wie der „Tagesspiegel“ Ende 2020 berichtete, sind es rund 3,3 der knapp 16,5 Millionen Riester-Sparer. Das bedeutet, dass jeder fünfte Sparer seine Einzahlungen gestoppt hat. Dazu kommt ein Abwärtstrend, was die Zahl der Vertragsabschlüsse betrifft: Seit 2018 werden es immer weniger. Das wissen Merkel und Scholz nur allzu gut, weswegen sie Riester am liebsten unter den Teppich kehren würden.

    Merkel bremst Reformen aus

    Jahrelang hat die Regierung Riester schön gerechnet und hat den Bürger falsche Renditen vorgegaukelt. Merkel und Scholz griffen sogar zu Tricks, um sich vor einer Reform zu drücken: Sie stellten die Riester beitragsfrei, sprich, Riester-Sparer müssen in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge zahlen, anders als Direktversicherte und Betriebsrentner, die, abgesehen von einem Freibetrag (164,50 Euro) volle Beiträge berappen.

    merkel

    Bettina Stark-Watzinger, die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, twittert, die Reform der Riester-Rente auf Eis zu legen, sei vor den Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld verantwortungslos. „Union und SPD schwächen die private Altersvorsorge, um die es in Deutschland ohnehin nicht gut steht“, so die Freie Demokratin. Genauso ist es.

    Merkel hat Zeit verloren

    Es wäre besser, die Milliarden, die der Staat als Förderung in derart unrentable Projekte wie die Riester-Rente pumpt, direkt und zielgerichtet in die Rentenversicherung zu investieren – oder in ein vergleichbares kapitalgedecktes Modell. Die Schweden machen’s uns vor, warum nicht von unseren nördlichen Nachbarn lernen?

    Merkel und Scholz haben schon viel Zeit verloren – und schieben die notwendige Rentenreform weiter auf die lange Bank. Hat Merkel nicht geschworen, ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben“?

    Riester viel zu teuer

    Die jetzige Riester-Verträge laufen meist über Versicherungen – und sind viel zu teuer. Und dabei geht es nicht nur um Abschluss-, sondern auch um Verwaltungskosten, die aufaddiert eine entscheidende Rolle spielen. Die Modellrechnungen zeigen, so Britta Langenberg von „Finanzwende“ welche „massiven Kostenprobleme es bei vielen Riester-Rentenversicherungen gibt; am Ende fließt zu viel Geld in die Kostenapparate der Versicherer, für die Altersvorsorge bleibt häufig zu wenig übrig.“ Das könne nicht der Sinn einer staatlich geförderten Altersvorsorge sein.”

    Angesichts von hohen Kosten – die Rede ist laut „Finanzwende“ von einem Viertel – hilft dem Riester-Sparer die Garantie, die eingezahlten Beiträge seien sicher, herzlich wenig. Es gibt keine Garantie, dass die Einzahlungen auch beim Bezugsberechtigten ankommen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass der Staat schon  einmal bei Betriebsrenten und Direktversicherungen eingegriffen hat und diese rückwirkend mit zusätzlich hohen Sozialbeiträgen belegt. Das zeigt, dem Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen.

    Viele Riester-Verträge ruhen

    Nach Schätzung von Finanzwende und von Verbraucherschützern wird jeder fünfte Vertrag nicht mehr bespart und „mehr als fünf Millionen Riester-Sparer zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen“, so Finanzwende.

    totgeburt

    Offensichtlich haben viele Riester-Sparer gemerkt, dass ihnen die Riester-Rente nichts bringt. Schuld daran sind Intransparenz und die hohen Kosten. Finanzwende hat die Kosten von 65 Riester-Rentenversicherungen anhand der offiziellen Muster-Produktinformationsblätter untersucht. Das Ergebnis: Laut dieser Auswertung fließt bei einem durchschnittlichen Vertrag nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten. In der Spitze sind es sogar 38 von 100 Euro von Beitrag und Zulagen. Das heißt umgekehrt, im schlechtesten Fall werden nur zwei Drittel für die Altersvorsorge aufgebaut, den Rest kassiert die Versicherung.

    Bild: James Rea auf Pixabay

  • Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Wie nachhaltig ist das Modell der Sozialversicherung von Otto von Bismarck? Hat unser Sozialsystem eine Zukunft? Oder braucht es Reformen?

    Von Friedhelm Schnitzler

    Wir alle können uns an Norbert Blüms Satz erinnern, das zum geflügelten Word wurde: Der ehemalige Bundesarbeitsminister ließ sich 1986 beim Bekleben einer Litfaßsäule fotografieren, auf der sein Spruch prangte „Denn eins ist sicher: die Rente“. Die Aussage bezog sich auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenngleich schon damals das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge propagiert wurde. Es war also klar:  Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht.

    Rente – sicher?

    Leider müssen wir heute, 35 Jahre später, feststellen, dass die Rente für die bald in Rente gehenden „Baby Boomer“ schon drastisch gegenüber den Prognosen eingeschränkt und für kommende Generationen alles andere als sicher ist. Natürlich konnte Norbert Blüm damals viele Dinge nicht vorhersehen, aber seine Aussage führte dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht als notwendig ansah, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gab indes einen Teil der Bevölkerung, der sich etwas mehr Sicherheit wünschte und den Weg der betrieblichen Altersversorgung wählte. Leider ging diese Rechnung bei vielen nicht auf.  Wer damals auf die Rahmenbedingungen schaute, erwartete sich durch einen teilweisen Verzicht auf Lohn und Gehalt eine etwas bessere Altersversorgung.

    Die Generation, die sich in den 80er-Jahren für eine Absicherung im Alter entschied, geht jetzt in den Ruhestand. Viele sind enttäuscht, wie wenig von der seinerzeit erwarteten gesetzlichen Rente „sicher“ ankommt und wie wenig von der betrieblichen Altersversorgung übrig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich mehr als verdoppelt und von betrieblichen Kapitallebensversicherungen, obwohl privat finanziert, müssen annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es auch kein Trost, dass diese Zahlung über zehn Jahre gestreckt werden und 2020 ein kleiner Entlastungsbetrag eingeführt wurde.

    Wo  bleibt die Solidarität?

    Das System der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach wie vor eines der besten in der Welt, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ein System mit hohem Leistungsniveau, aber auch sehr hohen Aufwendungen, die durch das zugrunde gelegte Umlageverfahren als solidarisches Finanzierungsmodell eingeführt wurde. Die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen ist vor dem Hintergrund der höheren Lebenserwartung im Alter und des medizinischen Fortschritts zweifelsohne eine große Herausforderung. Wie aber jetzt und in der Zukunft diese Last aufbringen und verteilen? Kann das Solidarsystem fortbestehen und können sich die Rentner auf eine Finanzierung  ihrer  Krankheitskosten verlassen ohne in Altersarmut zu verfallen?

    Gesund – nur mit Zusatzversicherung?

    Bereits vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden Stimmen laut, die Rentner mehr an den Kosten zu beteiligen und den Rentnern ihre Kosten mehr und mehr selbst tragen zu lassen, was dann auch in ersten Schritten mit dem GMG umgesetzt wurde.  Dies entspricht dann sicherlich nicht mehr so ganz den Grundsätzen eines Solidarprinzips und dem Credo des Sozialverbands VdK – nicht mehr „jung für alt“ und „gesund für arm“.

    Neben den mit diesem Gesetz verbundenen erhöhten Belastungen der Ruheständler, die durch teilweisen Einkommensverzicht Eigenverantwortung gezeigt haben, kamen mehr und mehr Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen auf diese Generation zu. Empfehlenswerte private Zusatzversicherungen, die Teile dieser Lücke schließen können, sind für Ruheständler häufig keine Option mehr, da Gesundheitsprobleme einen Abschluss erschweren oder nicht mehr möglich machen. Hinzu kommen die hohen Beiträge, wenn sie erst im Alter in diese Absicherungen eintreten, da die notwendigen Rückstellungen in jungen Jahren nicht aufgebaut werden können.

    Rentner stärker belastet

    Rechnet man alles zusammen – Krankenversicherung der Rentner (KvdR), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Pflegeversicherung, Eigenbeteiligungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) – kann die Belastung mit steigender Tendenz bei den Rentnern bei über 30 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung liegen. Erwerbstätige zahlen unter zehn Prozent.

    Die Beispiele zeigen, dass politische Aussagen über die Zukunft der Sozialversicherung die Problematik über Jahrzehnte heruntergespielt haben und einer ganzen Generation hinsichtlich der Optionen der privaten Vorsorge eine falsche Sicherheit vorgespielt wurde.

    Was gelten Versprechungen?

    Geht das Gedankengut des Lotsen – Reichskanzler Bismarck wurde damals als solcher bezeichnet – nun nach über 125 Jahren auch  von Bord? Die heutige Generation muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ansätze des ehemaligen Reichskanzlers nur noch in geringem Umfang Gültigkeit haben werden. Unsere Gesellschaft kann sich ganz schnell von einer Solidargesellschaft zu einer Individualgesellschaft entwickeln. Die Politik ist gefordert, dies transparent zu kommunizieren und keine falschen Anreize zu geben und keine Versprechen abzugeben, die nicht haltbar sind.

     

    Image by giselaatje from Pixabay

  • Kasse wechseln und Geld sparen

    Kasse wechseln und Geld sparen

    Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Warum nicht die Kasse wechseln und Geld sparen? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen. Kasse wechseln hilft Geld sparen.

    Drei Dutzend Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Niemand muss das klaglos hinnehmen. Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte.  In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

    Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreibt’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

    1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
    2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
    3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
    4. Wechseln (oder eben nicht).

    Das können Sie ganz sicher auch!

    Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von 0,2 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Würth) bis 2,7 Prozent (BKK Stadt Augsburg). Bei der BKK Würth können allerdings nur Beschäftigte der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen Mitglied werden. Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die HKK mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent. Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,3 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro den vollen Satz zahlen.

    Kasse wechseln einfacher

    Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn er ist jetzt einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

    Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer bis 29. Januar kündigt, ist ab 1. April  bei der neuen Kasse, wer bis 31. Januar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse. Ein Wechselrisiko besteht nicht.

    In den vergangenen Tagen haben die Kunden der meisten Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert.

    Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
    (Stand: 18.12.2020): 

    Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
    AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
    AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
    AOK Nordwest 0,9% 1,3%
    Audi BKK 0,7% 1,1%
    BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
    BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
    BKK Diakoni 1,1% 1,4%
    BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
    BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
    Bosch BKK 0,9% 1,2%
    Daimler BKK 0,8% 1,3%
    IKK classic 1,0% 1,3%
    Knappschaft 1,1% 1,6%
    mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
    Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
    VIACTIV 1,2% 1,6%
    AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

    Quelle: T-Online /check24

     

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag.

  • So nimmt die Union Rentner aus

    So nimmt die Union Rentner aus

    Die CDU/CSU wird die Betriebsrentner weiter abzocken. Deren Gesundheitspolitiker machen keinen Hehl daraus. Insofern stimmt es, wenn der neue Parteivorsitzende der CDU sagt, die Leute könnten ihm vertrauen. Wollen die Leute aber von der Union so behandelt werden?

    Kommentar von Helmut Achatz

    Wie sagte Armin Laschet bei seiner Bewerbungsrede als Parteivorsitzender der CDU so schön: „Sag den Leuten, sie können dir vertrauen“. Schön. Das heißt aber letztlich, dass die CDU ihre Enteignungspolitik fortsetzt. Die Leute können darauf vertrauen, dass Deutschland weiter Weltmeister in punkto Abgaben bleibt – und dabei sind nicht nur die Steuern gemeint, sondern vor allem die überbordenden Sozialbeiträge. Schon heute ist Deutschland mit einer Abgabenquote von durchschnittlich 39,3 Prozent (2019) laut Industrieländerorganisation OECD Spitze im negativen Sinn. In keinem anderen Land, von Belgien abgesehen, ist die Belastung so hoch wie hierzulande. Die Leute können darauf vertrauen, dass das so bleibt – hohe Abgaben für fleißige Bürger, der CDU sei Dank. Schön.

    Für die hohe Belastung der Deutschen sind keineswegs nur die Steuern verantwortlich, verantwortlich in hohem Maße sind die Sozialabgaben, die bei mehr als 20 Prozent liegen, wobei der Arbeitgeberanteil noch gar nicht eingerechnet ist. Bei den Steuern rangiert Deutschland laut OECD mit 19,2 Prozent nur im Mittelfeld, anders als bei den Sozialabgaben. Die CDU hat dazu beigetragen. Euer Vertrauen, sprich das der Wähler, wird belohnt. Schön.

    Geht es denn in der CDU wenigstens gerecht und solidarisch zu in punkto Sozialabgaben? Junge stehen für Alte ein, Gesunde für Kranke. Wir Babyboomer haben das in den vergangenen Jahrzehnten so gehalten – und auch nicht gemurrt. Das Solidarprinzip war für uns selbstverständlich. Die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hat das Solidarprinzip jedoch mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 aufgekündigt und untergraben, indem plötzlich alle, die eigenverantwortlich und eigenfinanziert per Direktversicherung fürs Alters vorgesorgt haben, von einem Tag auf den anderen um annähernd 20 Prozent enteignet wurden. Statt dagegen zu opponieren, wie von einer Oppositionspartei zu erwarten gewesen wäre, hat die CDU/CSU seinerzeit eifrig mitgewirkt bei der Sabotage der Altersvorsorge. Schön.

    Union bleibt sich treu

    Wir können auf Laschet vertrauen, die CDU wird das  Solidarprinzip auch im Jahr 2021 mit Füßen treten. Die gesundheitpolitischen Sprecherin der CDU, Karin Maag, hat da gerade aktuell in einem Antwortschreiben an den von der CDU-Abzockpolitik Betroffenen Bernhard Seeburger, Sprecher der DVG Regionalgruppe Tuttlingen-Rottweil, ein  abschreckendes Beispiel geliefert. Seeburger schrieb MdB Maag mehrmals an, bis sie endlich antwortete – ihre Antwort ist allerdings überaus aufschlussreich. „Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt — mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung”, schreibt sie. Dadurch müsse die jüngere Generation anteilig mehr zur Solidargemeinschaft beitragen.

    Staat stiehlt sich aus Verantwortung

    Klingt beim ersten Lesen plausibel. Wir Alten sollen uns solidarisch zeigen und mehr zahlen. Schön und gut, nur vergisst Karin Maag zu erwähnen, dass die CDU uns Direktversicherten ein Sonderopfer aufgezwungen hat – und nicht etwa allen. Wir zahlen Krankenkassen- und Pflegebeiträge für die gesetzliche Rente und unsere Direktversicherung, obwohl bei Abschluss unserer Verträge davon keine Rede war. Damit nicht genug, wir haben bereits in unseren aktiven Jahren – als damalige “jüngere Generation” – Krankenkassenbeiträge gezahlt und zahlen jetzt wieder. Wir zahlen heute aber nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil. Wir Alten übernehmen sogar noch einen Teil der Krankenkassen- und Pflegebeiträge für Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Versorgung der Asylsuchenden. Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen und überweist für diese Gruppe systematisch deutlich zu wenig an die Krankenkasse, sodass wir einspringen müssen. Die Fehlsummen addieren sich auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine schöne Solidarität. Eine sozialstaatliche Aufgabe, die alle Bürger zu finanzieren haben, wird alleinig den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet.

    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die noch laufende Periode ist deshalb sogar ausdrücklich vereinbart, dass der Bund dieses sozial bedingte Minus durch einen jährlichen Zuschuss auszugleichen hat.  Allerdings wurde dieser Punkt aus dem Koalitionsvertrag erst gar nicht umgesetzt. Schön, dass wir Laschet vertrauen können.

    Freibetrag ist ein Hohn

    Die Einführung eines Freibetrags Anfang 2020 von mittlerweile 164,50 Euro auf Direktversicherungen und Betriebsrenten war nur ein Zuckerl, in der Hoffnung, die renitenten Rentner ruhig zu stellen. Was für ein Hohn, denn zwei Jahre davor hatte Schwarz-Rot die Riester-Renten komplett beitragsfrei gestellt. Das heißt doch, nur uns Direktversicherten wird Solidarität abverlangt, Riester-Sparern aber nicht – nur deshalb nicht, weil die Regierung Riester weiter am Leben erhalten wollte und will, obwohl dieses Konstrukt ein Minus-Geschäft ist. Und da spricht Maag von Solidarität. Alles andere als schön.

    Die CDU-Frau Maag redet in Corona-Zeiten davon, dass eine Abschaffung der Abzocke von Direktversicherten “finanziell schlicht nicht darstellbar ist”. Komisch, für alles andere ist Geld genug da – und wir reden hier nicht von ein paar Milliarden, sondern von Hunderte von Milliarden. Maag schwingt sich in ihrem Brief zu der Formulierung auf “Wir müssen auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten”. Was für ein Hohn.

    Schön, dass wir’s jetzt wissen. Vertraut Laschet & Co., wenn ihr weiter abgezockt werden wollt, wenn aber nicht, dann müsst ihr euer Vertrauen anderen Politikern schenken.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    „Stiftung Warentest“ hat es geschafft, noch vor dem Inkrafttreten des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes Anfang 2020 einen Rechner online zu stellen. Die Mehrheit der Krankenkassen hat es hingegen bis Oktober nicht geschafft, den reduzierten Beitrag zu berechnen. Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert.

    Die Mehrheit der Krankenkassen hängt in punkto Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hinterher, wie jetzt eine aktuelle Umfrage unter den 3900 Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ergab. Annähernd zwei Drittel hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge noch nicht zurück bekommen; der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    Krankenkassen heillos überfordert

    Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen heillos überfordert, wie anders ließe sich erklären, dass die Mehrheit ein Dreivierteljahr braucht, um den Freibetrag für ihre Mitglieder zu berechnen – und das auch noch richtig. Dabei hätten sie sich nur Rat bei „Stiftung Warentest“ holen müssen oder beim Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Selbst große Krankenkassen wie die Barmer schaffen es nicht, den Beitrag rechtzeitig und richtig zu berücksichtigen, wie der Fall von Erwin T. belegt. Erst Mitte Oktober erhielt das DVG-Mitglied seine Beitragsmitteilung – und die war dann falsch. Die Barmer errechnete für Erwin T. eine Gutschrift von 90,13 Euro und teilte ihm mit, er brauche den neuen September-Beitrag von 109,87 Euro im Oktober nicht zu zahlen. 90,13 plus 109,87 Euro ergibt 200 Euro. Tischler hatte aber mit 225 Euro gerechnet, so viel in etwa macht der Freibetrag aus. Seine Rechnung: 25 Euro monatlich bezogen auf neun Monate (die Barmer zieht ja am 15. des Folgemonats ein) ergibt 225 Euro. Auf seinen Anruf erklärte ihm „eine freundliche Dame genervt, dass sie schon mit 200 Mitgliedern gesprochen habe, die alle den Beitragsbescheid nicht verstanden haben“. Auf seinen Kontostand habe sich die Beitragsrückzahlung allerdings nicht ausgewirkt. Im Oktober sei der “alte” September-Beitrag abgebucht worden. Um die Verwirrung zu komplettieren, hat ihm die Barmer eine Gutschrift von 225 Euro überwiesen. Die tatsächlichen Abbuchungen habe zumindest mit dem Beitragsbescheid nicht überein gestimmt.

    Regine K. erlebte mit ihrer AOK ein blaues Wunder. Erst als sie den Lastschrifteinzug kündigte, reagierte ihre Krankenkasse. Sie habe nach der Kündigung einen Anruf bekommen. Die Kasse fragte, ob sie nicht doch das Lastschriftverfahren beibehalten wolle, ihr Fall sei gestern durch den Computer berechnet worden. Die centgenaue Differenz sei bereits auf ihrem Konto als Gutschrift eingegangen. Ihre Erkenntnis aus diesem Fall: „Nicht nur beschweren, sondern den Geldhahn zudrehen. Hätte ich es nur eher gemacht!“

    Hinhaltetaktik aus System

    Jürgen T. wurde hingegen von der AOK Niedersachsen auf Ende des Jahres vertröstet. Die Software für die Berechnung des neuen Freibetrages wäre erst ab Juni zu realisieren, so die Auskunft der AOK Niedersachsen. Jürgen T. hakte Anfang Juni nach, dann noch einmal im Juli. Die Antwort der Kasse, er könne ja seine Einzugsermächtigung für August widerrufen und den neuen Beitrag bis zum Jahresende überweisen. Den neuen Beitragsbescheid erhalte er bis Oktober und die Gutschrift am Jahresende.

    Marita R. war erstaunt, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen.“ Sie bezweifelt allerdings, dass die Programmierung das Problem ist.

    Allein diese wenige Beispiele zeigen, dass es laut knirscht im Gebälk der Krankenkassen. Manchen reagieren nur auf Druck, andere gar nicht oder pampig. Sie halten die Mitglieder hin und vertrösten sie von einem ums andere Mal und drücken sich vor der Umsetzung des Freibetrags, der bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Kann die bAV jemals rentabel werden?

    Kann die bAV jemals rentabel werden?

    Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Meist nicht, weil annähernd 20 Prozent für die Krankenkasse weg gehen. Wie soll sie da rentabel werden? Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte sich das zweimal überlegen.

    Von Friedhelm Schnitzler

    Die Krankenkasse schlägt zu, wenn Arbeitnehmer in Rente gehen und ihre Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Von dem Geld müssen annähernd ein Fünftel an Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen berappen.

    Wie rentabel ist die bAV?

    Wenn sich der Arbeitgeber nicht mindestens mit garantierten 30 Prozent an den Beiträgen zur bAV beteiligt, wird daraus ein Verlustgeschäft. Denn, zum einen fallen Krankenkassen- und Pflegebeiträge an, zum anderen mindert die Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente wodurch umworbene Einsparungen in der Aufbauphase aufgezehrt werden.

    Die Kündigung einer Direktversicherung durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Versicherungsgesellschaft ist nahezu unmöglich. Sollte in Ausnahmefällen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich sein ist dies mit hohen Verlusten verbunden  unter anderem durch eine sofortige Besteuerung der ausgezahlten Summe und auch hier ggf. anfallende Sozialabgaben.

    Der Arbeitnehmer kann seine Direktversicherung nur stilllegen und ruhend stellen. Die Versicherung wird dann mit dem sogenannten Rückkaufswert als Todesfallsumme  weitergeführt und bei Fälligkeit ausgezahlt. Weniger eingezahlt, heißt auch weniger ausgezahlt – und damit weniger Krankenkassenbeiträge. Was sich der Arbeitnehmer spart, kann er anders investieren – mit sicher besserer Rendite.

    Arbeitgeber muss sich beteiligen

    Die Sache sieht natürlich anders aus, wenn sich der Arbeitgeber zur Hälfte – oder mehr – an der Direktversicherung beteiligt. Aber auch hier: Besser den Vertrag ruhend stellen und auf eine Gehaltserhöhung drängen – und mit dem Geld selbst fürs Alter vorsorgen. Es lohnt sich, die Möglichkeiten durchzurechnen.

    Klar ist, die betriebliche Altersversorgung ohne signifikante Beteiligung des Arbeitgebers bleibt ein Risikogeschäft. Soll doch niemand glauben, dass es bei den jetzigen Beitragssätzen in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt. Gerade eben haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – und davor den Pflegebeitrag. Parallel dazu haben viele Lebensversicherungen die Überschussbeteiligungen auf null herunter gefahren, wie die heutigen Versorgungsempfängern schmerzlich spüren.

    Bereits 2004 argumentierten die Befürworter der Vollbverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentnern, es sei sozial nicht mehr zu verantworten, die Rentner zu subventionieren – sie trügen nur noch 40 Prozent ihrer Krankheitskosten selbst.

    Viele Verträgen ruhend gestellt

    Jung und Alt  scheinen den Bluff glücklicherweise zu begreifen. Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2019) kommt zum Ergebnis, dass derzeit 28 Prozent der bAV-Verträge ruhend gestellt sind.

    Der Euphorie ist Ernüchterung gewichen. Das gilt nach Analysen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für die Riester-Rente.  Immer weniger schließen einen Riester-Vertrag ab – und schätzungsweise jeder fünfte der 16 Millionen Verträge wird nicht mehr bespart. Das heißt, bei mehr als drei Millionen Betroffenen ist etwas gründlich schief gelaufen – ausgestiegene Riester-Sparer haben dennoch Geld verloren, denn die mit diesen verbundenen Abschlusskosten sind perdü.

  • Bafin zieht bei Pensionskassen den Stecker

    Bafin zieht bei Pensionskassen den Stecker

    Pensionskassen kommen wegen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank in die Bredouille. Die Finanzaufsicht hat bei zweien den Stecker gezogen und ihnen die Betriebserlaubnis entzogen. Bitter für die Rentner, denn sie werden den Gürtel enger schnallen müssen.

    Bereits Anfang Dezember 2018 verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren.

    Stecker gezogen

    Nun hat die Bafin endgültig den Stecker für die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein gezogen, wie „Spiegel“ schreibt. Die Renten sollen zwar weiter gezahlt werden, aber jeder kann sich ausrechnen, dass die beiden Pensionskassen die Leistungen aller Voraussicht nach weiter kürzen. Dazu die Caritas Pensionskasse:

    Als letzten Schritt der Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die Pensionskasse der Caritas am 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen. Gemäß ihrem Geschäftsgegenstand wird sie die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abwickeln und damit über einen sehr langen Zeitraum weiter tätig sein.

    Mehr Pensionskassen mit Problemen

    Die beiden sind indes nicht die einzigen, bei den es knirscht. Ähnlich geht es den Kunden der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe. Die Drei sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat drei Dutzende Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben. Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Der Leitzins liegt bei null Prozent und der für die Banken wichtige Einlagenfazilitätenzins sogar bei minus 0,5 Prozent.

    Die Institute haben „Spiegel“ zufolge insgesamt 55 000 Pensionsanwärter und -anwärterinnen und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die beiden Kassen werde es weiterhin geben – jedoch als Unternehmen, die in Liquidation seien.

    Schon 2018 kürzten die beiden Pensionskassen die Leistungen, dabei wird es aber nicht bleiben. Zukünftig könnte das, so „Spiegel“ erneut der Fall sein. Caritas-Rentner müssen also bibbern.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • Wie sich der Metallrentefonds entwickelt hat

    Wie sich der Metallrentefonds entwickelt hat

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt?

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    ________________3 Jahre p.a.   5 Jahre p.a.   seit Auflage p.a.

    Metallrentefonds      1,93 %            3,91 %            4,47 %

    Benchmark               7,32 %            7,47 %            5,88 %

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Der iShares Core MSCI World weist laut Fonds-Plattform Morningstar eine Wertentwicklung auf von:

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

    Quelle: comdirekt

    1 Jahr 6,78 %
    3 Jahre p.a. 9,82 %
    5 Jahre p.a. 11,72 %
    10 Jahre p.a. 10,63 %

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81 Prozent in Aktien und zu 15,7 in Fonds investiert.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E              9,54 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   6,16 %

    Microsoft                                                       3,11 %

    Amazon                                                         2,46 %

    Tencent                                                          2,25 %

    Alphabet CL-C (Google)                              1,38 %

    Alibaba                                                          1,33 %

    Johnson & Johnson                                       1,14 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alphabet CL A                                              1,08 %

    Anteil der Top-Ten                                      29,55 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Merkel verkohlt Altersvorsorger

    Merkel verkohlt Altersvorsorger

    Angela Merkel verkohlt Altersvorsorger systematisch – und viele merken es nicht. Plötzlich ist für alles Geld da, nur nicht für jene, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Ein Blick ins Jahr 2018 spricht Bände. In Corona-Zeiten sind Merkel und ihr Finanzminister Olaf Scholz in einen wahren Ausgabenrausch verfallen.

    Im Februar 2018 hatte die SPD vorgeschlagen, die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten – das hätte auch Direktversicherungen betroffen – um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil zu halbieren. Die Union hat den Passus der SPD „Zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge senken wir die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab“ im Koalitionsvertrag streichen lassen. Angeblich sei das nicht finanzierbar, ließ sich Angela Merkel später entlocken auf ein Befragung im Bundestag. Bettina Stark-Watzinger (FDP) stellte der Bundeskanzlerin im April 2019 die Frage, wie Merkel es den sechs Millionen Betroffenen erkläre, das genug Geld da sei, die Altersvorsorger aber leer ausgehen. Merkel räumt die „gute Einnahmesituation“ ein und verweist gleichzeitig darauf, dass das Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der Doppelverbeitragung nichts einzuwenden habe. Da sie dafür verantwortlich sei, die „schwarze Null“ einzuhalten, habe sie Bedenken geltend gemacht. Stark-Watzinger hakte nach und fragte, ob Merkel diese Ungerechtigkeit beseitigen wolle, bevor andere sozialpolitische Wünsche verwirklicht würden. Sie windet sich und erklärt, dass „wir unter den prioritären Vorhaben, die wir in der Bundesregierung haben, leider keine Finanzen eingeplant haben für diese Maßnahme und wir müssen auf die Solidität der sozialen Sicherungssysteme insgesamt auch achten“.

    Befragung von Angela Merkel im Bundestag

    Angela Merkels Antwort auf die Frage von Stark-Watzinger

    Den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Abschaffung der vollen Beitragspflicht bei der Betriebsrente hat sie vom Tisch gewischt, wie sich „rentenbescheid24“ erinnert. Mit einem sogenannten Machtwort habe sie die geplante Entlastung beendet. Sie missachtete sogar den Mehrheitsbeschluss des CDU-Parteitag im Dezember 2018. Eine Mehrheit beschloss damals, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden soll.

    Merkel verkohlt Altersvorsorger

    Zwei Jahre später ist plötzlich für alles Geld da. Finanzminister Olaf Scholz hat gerade einen Nachtragshaushalt über annähernd 218 Milliarden Euro vorgelegt. Damals 2018 sprach die Kanzlerin von „Solidität“, sprich Verlässlichkeit. Alle außer Altersvorsorger dürfen sich freuen – Breitensportler, Zeitungsverlage und Reisebusunternehmen, was angesichts der teilweise existenzgefährdeten Finanzlage vieler Firmen in Ordnung ist. Die Neu-Schulden in Höhe von 217,8 Milliarden Euro sind laut „Welt“ fast fünfmal so viel wie im bisherigen Rekordschuldenjahr 2010 in der Finanzkrise.

    Dazu kommt die Schulden, die Deutschland als Beitrag für den Wiederaufbaufonds der Europäischen Union (EU) wird aufnehmen müssen. Der Fonds hat ein Volumen von 750 Milliarden Euro wie die „Zeit“ berichtet. Davon sollen 500 Milliarden als nicht rückzahlbare Zuschüsse fließen. Deutschland als größter Netto-Beitragszahler bürgt voraussichtlich mit zig Milliarden, schließlich beträgt unser Anteil am EU-Haushalt 27 Prozent.

    Die Bundeskanzlerin ist gerade dabei, die EU in eine Schuldenunion umzubauen. Das ist allerdings alles andere als „solide“. Sie favorisiert „schuldenfinanzierte Hilfsprogramme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise, von denen vor allem süd- und osteuropäische Staaten profitieren“, wie die „Welt“ schreibt. Die Mahner vor diesem „Prinzipienverrat“ – wie Österreich, Niederlande, Schweden und Dänemark – will Merkel umpolen. Sie bürdet nachfolgenden Generation damit eine gewaltige Last auf und bestraft gleichzeitig Eigenverantwortung sowie nachhaltiges Denken – wer soll da nicht Angst vor der Zukunft bekommen? Spätestens nach Merkels Abtritt werden viele begreifen, wie sich die Wohlstandsillusion in Luft auflöst.

    Koalitionsvertrag

    Hier noch einmal für jeden zum Nachlesen die beiden Versionen vom 5. und 7. Februar 2018:

    In dem Entwurf vom 5.2.2018 hatte die SPD vorgeschlagen, die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten– das hätte auch Direktversicherungen betroffen – um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil zu halbieren. In der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags  vom 7.2.2018 ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Er wurde auf Wunsch der CDU/CSU heraus genommen. Wer treibende Kraft dieser Streichung war, dürfte spätestens jetzt klar sein.

    koalitionsvertrag

    Foto: istock

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