Author: Christiane Löffler

  • Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Neue Regionalgruppe wird Anfang 2020 gegründet. Rund hundert Besucher waren zur Info-Veranstaltung nach Rheine gekommen.

    „Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung eigentlich?“ Bernd Krüger (DVG-Bundesvorstand) äußerte am Donnerstag in Rheine deutlich seinen Unmut über den Kompromiss, den der Koalitionsausschuss in Berlin in Sachen Krankenversicherungspflicht für Betriebsrenten und Direktversicherungen gefunden hatte. Etwa 100 Besucher waren zu der Informationsveranstaltung ins TaT-Rheine gekommen. Im Mittelpunkt stand nach einem Statement von Reiner Korth (stellv. Bundesvorsitzender), eine intensive Diskussion mit den Besuchern, die deutlich machte, wie hoch der Informationsbedarf ist.

    Ein Lied für Rheine

    Die Versammlung begann mit einer musikalischen Einlage: Kulturpreisträger Maika aus Rheine hatte angeboten, einen Song für die von der doppelten Beitragslast Betroffenen zu schreiben. „Versichert beim Chef, fürs Alter sollte es sein. Werden wieder verarscht – kleiner Mann, armes Schwein“ sang Maika Klartext – und erhielt viel Beifall. Als selbst Betroffener ermutigte er die Besucher, weiter aktiv „gegen den Mist, der hier passiert“ anzugehen.

    Die Entlastung der Betriebsrentner um einen Freibetrag von 155 Euro sei zwar ein Anfang. „Aber für alle, die bei ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ist das nur der Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Korth. „Die schleichende Enteignung der Rentner und der im Jahr 2003 begangene Vertrauensbruch ist und bleibt ein Skandal“, sagte Korth unter dem Beifall der Besucher. Die sich nun nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn abzeichnende Entlastung von ca. 24 Euro im Monat könne da nur ein ganz kleiner Anfang sein.

    Breiten Raum nahm die Diskussion ein. Die Teilnehmer hatten viele Fragen an das Podium. So wollte ein Teilnehmer wissen, wie viele Milliarden Euro die Betroffenen seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 zusätzlich an die Krankenkassen überwiesen hätten. „Die Zahlen erfahren wir nicht, wahrscheinlich aus gutem Grunde“, sagte Bernd Krüger. Zudem hätten die Krankenkassen Rücklagen in Höhe von 21 Milliarden Euro aufgebaut – vor allem auch mit dem Geld der Rentner, die sich zu Unrecht abgezockt fühlen. „Das Geld ist da, aber die Politik handelt nicht“, sagte Reiner Korth.

    „Wir sind keine Querulanten. Wir wollen nur, dass unsere Verträge so eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Dafür werden wir weiter kämpfen und von den Politikern Antworten fordern“, sagte abschließend Reiner Wellmann, der gemeinsam mit Peter Henrichmann-Roock die Versammlung geleitet hatte. Für diese Ansage gab es viel Applaus aus dem Publikum. Beide sind übrigens im Kreis Steinfurt künftig Ansprechpartner für Betroffene. Zum Abschluss unterschrieben zahlreiche Besucher, die sich zunächst nur informieren wollten, Mitgliedsanträge für den Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Aus organisatorischen Gründen wurde die offizielle Gründung der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord auf den 9. Januar verschoben.

    Peter Henrichmann-Roock

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  • Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von € 155,75, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund 2 Millionen Direktversicherte haben bereits für 10 Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Pressemitteilung zum Download: DVG_Pressemitteilung_zur_Freibetragsregelung_12.11.2019 (1)

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19.000 €uro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monats-Rente von zirka 75 € möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der GKV, die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.
    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, evtl. mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.
    DVG e.V. Der Vorstand www.dvg-ev.org

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • So ruiniert der Staat Lebensplanung

    So ruiniert der Staat Lebensplanung

    Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt – so geht’s allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, um dann vom Staat geschröpft zu werden. Der hat ihre Lebensplanung einfach über den Haufen geworfen und wundert sich, dass die Betroffenen wütend sind.

    Ex-Vorstandsmitglied der Bertelsmann BKK und DVG-Mitglied Wolfgang Diembeck zur Problematik der Direktversicherungen im Hinblick auf das Problem der Altersarmut – im Interview mit der Bertelsmann-Stiftung im Blog Wegweiser-Kommunen.

    Staat torpediert Lebensplanung

    1.      Was ist das Problem, das den DVG zu seiner Initiative bewogen hat?

    Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversi­cherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von insgesamt knapp 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse ent­richtet werden muss – und zwar auch rückwirkend für Verträge, welche vor 2004 ab­geschlossen wurden. Der Staat hat durch den Eingriff in die laufenden Direktversicherungsverträge den prognostizierten Kapitalertrag erheblich reduziert. Es gab keine Übergangslösung und es gab keine Ausstiegsmöglichkeit aus diesem Vertrag. Der Staat hat durch dieses Vorgehen elementare Rechtsgrundsätze des Rechtsstaates verletzt.

    2.     Wie lauten denn die Forderungen des DVG?

    Der Verein fordert den sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung und eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde.

    Die aktuellen Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten zeigen uns, dass den Abgeordneten die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes nicht bekannt waren und sind und es zeigt sich auch, dass eine ordnungsgemäße und angemessene Beratung zu diesem Gesetz im Jahr 2003 nicht stattgefunden hat. Der Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes hat die Änderungsnotwendigkeit bereits im August 2018 bestätigt. Insofern gibt es infolge unserer Gespräche deutliche Zustimmung zur Notwendigkeit der Korrektur dieses Gesetzes. Momentan erarbeitet die GroKo Lösungsansätze und wir gehen davon aus, dass diese noch in diesem Monat von der Regierung präsentiert werden.

    3.     Sind es denn nicht eher Kleinbeträge?

    Eine Reduzierung des Auszahlungsbetrages um rund 20 Prozent kann man nicht als Kleinbetrag bezeichnen. Im Mittel betragen die Kapitalauszahlungen 30.000 Euro, so dass die Belastung bei rund 6.000 Euro liegt. Auch unter Berücksichtigung der Effekte in der Einzahlungsphase (weniger Beiträge an die Sozialversicherung und Steuereinsparungen) reduziert sich der Kapitalertrag am Ende auf wenige Euro. Jede andere Geldanlage hätte zu einem besseren Ergebnis geführt.

    Bei den neuen Verträgen verschärfen natürlich die gesunkenen Kapitalmarktzinsen dieses Problem noch weiter.

    4.    Ist es nicht sozial gerecht, wenn Direktversicherte  mehr bezahlen?

    Es kommt bei der Auszahlung der Direktversicherung zu einem Geldzufluss, weil diese Personen aus ihrem privaten Geldbeutel Geld für die zusätzliche Altersvorsorge entnommen haben.  Insofern sollten wir an dieser Stelle keine Gerechtigkeitsdiskussion führen, sondern es geht bei unseren Mitgliedern um Menschen, die frühzeitig dem Aufruf der Politik gefolgt sind, zusätzlich etwas für die Altersvorsorge zu tun. Diese Menschen haben darauf vertraut, dass das eingezahlte Geld einigermaßen verzinst zu Beginn des Ruhestandes ausgezahlt wird. Das war der Inhalt des Vertrages. Die durch die Politik vorgenommene Kürzung um rund 20 Prozent hat erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation dieser Menschen im Ruhestand.  

    5.     Gibt es Daten über das Ausmaß der Betroffenheit?

    Es gibt keine offiziellen Statistiken zu diesem Bereich. Die Statistiken der Lebensversicherer deuten aber darauf hin, dass es rund sechs Millionen Menschen gibt, die von dieser Problematik betroffen sein werden. Rechnet man die von der Erhöhung der Beitragslast betroffenen Betriebsrentner hinzu, kommt man auf 18 bis 20 Millionen betroffene Personen.

    Momentan haben rund 2,5 Mio. Menschen die Auszahlung der Direktversicherung erhalten und jedes Jahr kommen rund 250.000 Menschen dazu. Das Thema bleibt also dauerhaft erhalten und damit auch die „Politikverdrossenheit“, wenn Politik die Rechtsgrundlagen nicht ändert.

    6.     Wie hoch wäre die Belastung des Bundeshaushaltes?

    Die Beitragseinnahmen aus dem Bereich „Kapitalauszahlung der Direktversicherung“ liegen zwischen 0,6 bis 0,7 Milliarden Euro im Jahr. Wenn wir über die Korrektur der Vergangenheit reden, dann geht es um eine Entschädigung von rund zehn Milliarden Euro. Es geht aber nicht darum, diesen Betrag sofort zurückzuzahlen, sondern hier kann man über verschiedene Modelle der Rückabwicklung miteinander verhandeln.

    In diesem Zusammenhang muss man aber auch ansprechen, dass der Bund sich seit 2005 der Ausgaben für die Krankenversicherung für die Arbeitslosengeld II-Bezieher entledigt und auf die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung verlagert hat, ohne diese auch nur annähernd kostendeckend zu finanzieren. Hier geht es um einen jährlichen Fehlbetrag von rund zehn Milliarden Euro. Die Halbierung der Beitragslast für Versorgungsbezüge für die Zukunft würde zu einem Beitragsausfall in der GKV von jährlich rund 2,8 Milliarden Euro führen. Wenn der Bund die auf die GKV abgewälzten Leistungsausgaben auskömmlich finanzieren würde, die Mittel des Gesundheitsfonds sowie der GKV auf das gesetzlich vorgesehene Maß reduziert würden, wäre das Gesamtpaket sogar ohne Beitragserhöhungen zu schultern.   

    7.     Was bringt eine Mitgliedschaft Im DVG?

    Es hat seit 2004 sehr viele Gespräche zwischen einzelnen Bürgern und Politikern gegeben, in denen diese Ungerechtigkeit thematisiert wurde. Leider haben all diese Gespräche bei der Politik nichts bewirkt. Seit der Gründung des Vereines werden wir von der Politik wahrgenommen und wurden beispielsweise zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Es zeigt sich also auch hier, dass Politik nur dann reagiert, wenn eine größere Anzahl von Wählern als Potential erkennbar ist. Unsere Mitglieder werden wöchentlich durch einen Newsletter über die Aktivitäten des Vereines bzw. der Arbeitsgruppen informiert. Wir berichten auch über die aktuellen Gespräche mit der Politik, über die bundesweiten Medienberichte, über Gerichtsentscheidungen etc., so dass die Mitglieder immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu diesem Themenbereich sind. Wir liefern das alles für einen Jahresbeitrag von 36 Euro, da alle Personen, die für den Verein tätig werden, dieses ehrenamtlich tun.  

    8.     Sie stellen Empfehlung zur Vorsorge in Frage.

    Wir stellen nicht die Notwendigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge in Frage, sondern wir stellen den Durchführungsweg in Form der Direktversicherung bei der momentanen Rechtslage in Frage. Zusätzliche Altersvorsorge erstreckt sich immer über einen längerfristigen Zeitraum und wir kritisieren, dass Politik während dieses Zeitraumes die „Spielregeln“ geändert und dieses dazu geführt hat, dass das bei Vertragsabschluss prognostizierte Ergebnis erheblich verschlechtert wurde. Wären diese „Spielregeln“ dem Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, wäre es nicht zu dem Vertragsabschluss gekommen. Insofern erreichen wir mit unseren Aktivitäten, dass junge Menschen bei der Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr genau prüfen, welches der richtige Weg ist.

    9.     Was würden Sie dem Nachwuchs in punkto Altersvorsorge empfehlen?

    Das ist eine momentan sehr schwer zu beantwortende Frage.  Die Direktversicherung kann man bei der momentanen Rechtslage nicht empfehlen. Nur dann, wenn der Arbeitgeber sich mit rund 50 Prozent an den Kosten beteiligen würde, könnte man diese empfehlen. Vor kurzer Zeit wurden die Rahmenbedingungen zur „Riester-Rente“ überarbeitet. Das voraussichtliche Ergebnis ist allerdings immer noch sehr schwer verlässlich zu prognostizieren, da es sehr stark von der aktuellen und der zukünftigen individuellen Situation des Einzelnen abhängt. Allein die bisher vorgenommenen Änderungen oder der noch erkennbare Änderungsbedarf machen deutlich, dass eine langfristige verlässliche Planung der zusätzlichen Altersvorsorge sehr schwer ist. Das bisherige Handeln der Politik verunsichert jeden, der etwas für die zusätzliche Altersvorsorge tun möchte. Politik muss bei diesem langfristigen Thema auch langfristig für den Bürger verlässlich sein. Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich nicht mit einem „Fingerschnipp“ wieder zurückgewinnen.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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    Bild von Shutterbug75 auf Pixabay

  • Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Gesundheitsminister Jens Spahn verpasst den Direktversicherte mit dem Freibetrag von 159 Euro ein Trostpflaster und hofft, dass sie Ruhe geben. Dabei ist es nur ein fauler Kompromiss.

    Die Politiker glauben, mit der Koalitionsvereinbarung zur Grundrente, die auch eine Passus enthält, die Betriebsrenten und Direktversicherungen betrifft, würde Ruhe einkehren, dann sollte ihnen klar sein, dass sie sich getäuscht haben. Denn jetzt fangen Millionen das Rechnen an.

    „Seit Jahren wird erbittert gerungen zwischen Krankenkassen-Mitgliedern im Ruhestand und Politikern“, schildert die „Wirtschaftswoche“ den Streit, den der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) vorantreibt. Es gehe um hohe Kassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die Betroffenen zahlen den doppelten Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag, alles in allem annähernd 20 Prozent – und das, obwohl vielen bereits „im Berufsleben bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hatten“, wie die „Wirtschaftswoche“ konstatiert. Als Rentner schmälere der Abzug dann erneut die Rentenauszahlung fast um ein Fünftel.

    Nur ein Trostpflaster

    Die DVG-Mitglieder sind wütend, weil sich bis vergangenem Sonntag nichts getan hat – und jetzt kommt dieser faule Kompromiss, gedacht als Trostpflaster für die Betroffen. Die Politiker glauben wohl, dass viele jetzt Ruhe geben. Politikerinnen wie Malu Dreyer (SPD) und Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) scheinen das nicht zu begreifen. Wie sonst ist zu begreifen, dass sie sich hinstellen und der Öffentlichkeit dieses Trostpflaster als Allheilmittel für die betriebliche Altersvorsorge verkaufen? Was viele ärgern wird, dass die Groko diese mickrige Erleichterung im Kompromiss zur Grundrente „versteckt“ hat, wie es die „Wirtschaftswoche“ formuliert.

    Jeder sollte sich das Video der Pressekonferenz zu Grundrente und betrieblicher Altersvorsorge anschauen. Ab Minuten 13:55 geht es um Direktversicherung und Betriebsrente. Kramp-Karrenbauer drückt sich so verschwurbelt aus, dass es nur Insider kapieren, Malu Dreyer ist das Thema kein einziges Wort wert – und Markus Söder (CSU) hat mit seiner bayerischen Regierung eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung der Doppelverbeitragung eingebracht, worüber er in dieser Pressekonferenz ebenfalls kein Wort verloren hat.

    Direktversicherung? Entlastung? Alles klar?

    https://www.youtube.com/watch?v=VhNC1ALd73A

    Video der Pressekonferenz zu Grundrente und Entlastung bei Direktversicherungen

    Kaum war das Thema Freibetrag ausgesprochen, legte Gesundheitsminister Jens Spahn nach und kam mit dem Vorschlag, die Kassenbeiträge der Direktversicherten in der Auszahlphase von 155,75 Euro auf 159 Euro anzuheben und diese Minimal-Erleichterung bereits Anfang 2020, statt Anfang 2021 einzuführen. Am Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Was heißt das konkret: Wer beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, zahlt zurzeit 18,35 Prozent (Kinderlose mehr). Bezogen auf einen Freibetrag von 159 Euro sind das monatlich 29,17 Euro. Bezogen auf die ganze 10jährige Beitragspflicht entspricht das einer Ersparnis von 3501,18 Euro. Wer als mehr als 19 080 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen hat, zahlt auch künftig doppelte Krankenkassenbeiträge. Mit 19 080 Euro kommt ein Rentner allerdings nicht weit. Die Lücke bei der gesetzlichen Rente lässt sich damit nicht schließen.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    159 Euro sind eher Krümel

    159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrente hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich. Was es mit den 159 Euro auf sich hat, erklärt der Rentenexperte Matthias Birkwald von der Partei “Die Linke”:

    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits ab dem 1.1.2020 Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht mehr voll verbeitragt werden. Aus der heutigen Freigrenze soll ein Freibetrag werden. Von der Betriebsrente oder der Direktversicherung wird dann künftig ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, aktuell 155,75 Euro (2020: 159,25 Euro), abgezogen und nur der Rest verbeitragt werden.
    Die Bezugsgröße ist eine dynamische Größe. Sie wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2019 also aus 2017) ermittelt. Sie beträgt im Jahr 2019 37.380 Euro. Monatlich sind das 3115 Euro.
    Menschen mit Betriebsrenten und Direktversicherungen von weniger als 311,50 Euro werden also künftig faktisch weniger als den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und selbst Betriebsrenten und Direktversicherungen von 465 Euro werden noch um ein Drittel des Beitrages entlastet werden.
    Fazit: Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt – vor allem für Menschen mit kleinen Betriebsrenten und Direktversicherungen.
    Um aber bei allen Betroffenen – auch bei den Jüngeren – wieder Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu schaffen, fordert “Die Linke”:
    • Auch für Betriebsrenten und Direktversicherungen über dem zukünftigen Freibetrag von 159,20 Euro soll künftig nur noch der halbe Beitragssatz gelten!
    • Und für all jene Direktversicherten, denen von Horst Seehofer (CSU) und Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend viel Geld abgenommen wurde, fordern wir LINKEN, alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen künftig komplett von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen freizustellen! Das wäre ein fairer Ausgleich für 16 Jahre Abzocke!
    • Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung gelten muss.

     

    Kalkulation für Altersvorsorger

    Den jetzigen Einzahlern in eine betriebliche Altersvorsorge ist zu empfehlen, nicht mehr als 50 Euro monatlich einzuzahlen, denn alles, was darüber hinaus geht, wird ihnen von Staat und Krankenkassen im Alter wieder abgenommen. Da helfen auch die schönen Rechnungen von Allianz & Co. nichts. Die Versicherer verschweigen nämlich, dass in der Auszahlphase der dicke Hammer kommt und die Altersvorsorger ihr blaues Wunder erleben. Ganz abgesehen davon reduziert jeder in eine Direktversicherung eingezahlte Euro die gesetzliche Rente.

    Warum 50 Euro?

    19 080 ./. 35 Jahre à 12 Monate = 45,42 Euro
    aufgerundet ergibt das 50 Euro. Die 35 Jahre sind die Voraussetzung für die Grundrente.

    Reaktionen

     

    Collage: Bild von Ulrike Leone auf Pixabay/ Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

    Reaktionen

    Demos haben etwas bewirkt – Hannover

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  • Nur Krümel von der Groko

    Nur Krümel von der Groko

    Die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern fällt erbärmlich aus. Die Groko hat nur Krümel für die Geschädigten übrig.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von  155,75 Euro, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund zwei Millionen Direktversicherte haben bereits für zehn Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Nur KrümeL von der Groko

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19 000 Euro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monatsrente von rund 75 Euro möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Schluss mit Doppelverbeitragung

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    Ablenkungsmanöver der Politik

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.

    kompliziert wie das Steuerrecht

    Der DVG bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, eventuell mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Halbierung gefordert

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der DVG bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.

    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • 1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    Ein Fünftel von Direktversicherungen schneidet sich die Krankenkassen ab, weil der Staat das so per Gesetz bestimmt hat.

    Versprochen, gebrochen – so geht es allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben. Ihnen wurde damals in den 80er- und 90er-Jahren versprochen, dass ihre Altersvorsorge, für die sie per Direktversicherung gespart haben, beitragsfrei sein würde. Aber 2003 hat sich der Staat das anders überlegt und mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz sein Versprechen gebrochen. Seit dem zahlen Direktversicherte bei der Auszahlung ein Fünftel an die Krankenkasse – den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

    1/5 schneidet Krankenkasse ab

    Klar, dass die Betroffenen am Ende sehr enttäuschend sind. Der RBB hat mit einigen von ihnen gesprochen, die empört sind über doppelt Krankenkassenbeiträge. Denn die sogenannte Doppelverbeitragung der Krankenkassen schmälert die Betriebsrente nach der Auszahlung beträchtlich. Der RBB klärt auf, welches Gesetz den Krankenkassen den Griff ins Portemonnaie der Sparer ermöglichte? Er geht der Frage nach, ob das alles rechtens ist – oder ob man dagegen vorgehen gehen?

    In SUPER.MARKT zeigt Finanzexperte Gerald Meyer, wie sich Betroffene vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegen diese Ungerechtigkeit wehren und klärt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verluste in Grenzen zu halten. Meyer rät deswegen, keine neuen Verträge mehr abzuschließen. Wer einen Vertrag hat, sollte seine Beiträge einfrieren – oder mit dem Arbeitgeber reden, dass er die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschusst werden. Eine Gehaltserhöhung sei ebenfalls eine Alternative zur Direktversicherung. Einige andere Finanzredakteure wie die von Finanztip raten zu noch deutlich höheren Zuschüssen des Arbeitgebers, damit sich eine Direktversicherung lohnt.

    Die Sendung ist am Montag, den 11. November um 20:15 Uhr ausgestrahlt worden und kann in der Mediathek jederzeit abgerufen werden.

    Zur Mediathek

    rbb

    Und ein ähnlicher Beitrag über die “Entlastung” von Direktversicherungsgeschädigten im MoMo

    MoMo

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Mega-Gewinn bei Allianz, auch dank uns

    Mega-Gewinn bei Allianz, auch dank uns

    Die Allianz fährt 2019 einen Rekordgewinn ein – auch dank uns Direktversicherten, denn viele haben ihre Police bei der Allianz abgeschlossen.

    Des einen Freud‘, des anderen Leid – wenn die Allianz auch dank der Direktversicherten 2019 einen Rekordgewinn einfährt, dann haben die natürlich dazu beigetragen. Laut „Fürstenfeldbrucker Tagblatt“ dürfte der Gewinn der Allianz in diesem Jahr „zwölf Milliarden Euro vor Steuern und Zinsen erreichen“. Die Direktversicherten haben dazu eifrig beigetragen, allerdings kostet sie der Gewinn der Allianz etwas – einen Teil ihrer Altersvorsorge.

    Eigentlich müsste es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass Direktversicherungen für die Versicherten selbst ein schlechtes Geschäft sind? Aber offensichtlich noch längst nicht bei allen, wie sonst lässt sich erklären, dass immer noch viele über ihren Arbeitgeber einen entsprechenden Direktversicherungsvertrag abschließen. Was allerdings kein Wunder ist, denn sowohl Versicherer wie Gewerkschaften, darunter auch die IG Metall, werben offensiv für diese Form der Altersvorsorge, obwohl sie wissen, dass am Ende, sprich in der Auszahlphase, von den vermeintlichen Vorteilen nichts mehr übrig bleibt. Aber die Schützenhilfe der IG Metall mit ihrer Metallrente hilft natürlich der Allianz, dem Partner der Metaller. Deswegen boomt gerade der Bereich Lebensversicherungen der Allianz:

    Vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung steht die Allianz mit fast sieben Prozent mehr Gewinn vor Steuern und Zinsen in den ersten neun Monaten des Jahres gut da“, schreibt der „Deutschlandfunk“.

    Für Allianz ein gutes Geschäft

    Was die Allianz an Gewinn macht, geht natürlich den Direktversicherten ab, denn irgendjemand muss ja schließlich dafür bezahlen. Und die Allianz verkauft weiter hin  prächtig Direktversicherungen. Sie vermittelt den Interessenten das Gefühl, ein gutes Geschäft zu machen und etwas für die Altersvorsorge zu tun. Entsprechend stehen die Vorteile ganz oben und die Nachteile ganz unten. In punkto Auszahlung geht sie auf ihrer Internet-Seite nur ganz pauschal auf die Sozialabgaben ein:

    Die Leistungen aus der Direktversicherung werden im Alter als Einkommen besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Zudem müssen gesetzlich Versicherte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten.

    Was so pauschal harmlos klingt, heißt in Wahrheit ganz konkret: Der Direktversicherte zahlt zehn Jahre lang den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Dickes Ende kommt in der Rente

    Wer von der Allianz erwartet hätte, dass sie ihre Kunden darüber aufklärt und über die Minderung der gesetzlichen Rente, sieht sich getäuscht. Kein Wort. Wer aber einen Teil seines Gehalts umwandelt und es in eine Direktversicherung einzahlt, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente, was noch viel zu vielen überhaupt nicht bewusst ist. Sie glauben natürlich der optimistischen Rechnung des Versicherers und wundern sich dann, wenn im Alter Staat und Krankenkasse die Hand aufhalten.

    Direktversicherung = schlechtes Geschäft

    Wer beide Nachteile zusammen nimmt, begreift schnell, dass die Direktversicherung ein ganz schlechtes Geschäft ist und absolut ungeeignet, die Rentenlücke zu füllen.

    Klar, die Allianz klärt deswegen nicht darüber auf, weil sie sonst weniger Direktversicherungen verkaufen würde. Die Krankenkassen klären ebenfalls nicht auf – wozu auch, sie würden ja weniger Krankenkassenbeiträge von den Direktversicherten bekommen. Derzeit schwimmen die Krankenkassen im Geld, Geld, das den Direktversicherten seit Jahren abgeknöpft wird. Die IG Metall klärt nicht auf, schließlich würde sie dann ja keine Metallrente mehr verkaufen. Der Staat klärt nicht auf, weil er sonst das Geschäft der Versicherer ruinieren würde.

    Deswegen müssen wir aufklären! Sagt es allen Verwandten, Bekannten, Freunden und Politikern: Die jetzige Doppelverbeitragung der Direktversicherung ist Sabotage an der Altersvorsorge.

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  • DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    Gerhard Kieseheuer, Vorsitzender des DVG, war zu Gast in der Sendung “Im Glashaus”.

    Der Vorsitzende des “Direktversicherungsgeschädigte e.V.” erzählt im Gespräch mit Moderatorin Charlotte Kroll in der Sendung “Im Glashaus” von gesetzlichen Veränderungen beim Abschluss von Direktversicherungsverträgen und nennt die Nachteile, die dadurch entstehen. Er selbst ist Geschädigter einer Direktversicherung. Er muss nach Eintritt in die Rente jährlich 1000 Euro zusätzlich an die Krankenkasse zahlen. Geschädigte haben Direktversicherungen abgeschlossen. Diese Versicherungen wurden nachträglich als Betriebsrenten klassifiziert.

    Kieseheuer sitzt “Im Glashaus”

    Viele Rentner seien unwissend in diese Falle getappt und müssten nun höhere Beiträge an die Krankenkassen zahlen. 2015 hat sich der Verein für Betroffene gegründet. Dem DVG gehören mittlerweile weit mehr als 3000 Mitglieder an – organisiert in 40 Regionalgruppen.

    Die breite Öffentlichkeit ist dank DVG auf diese Unrecht der Doppelverbeitragung aufmerksam geworden. Die bundesweite Demo-Aktion am 26. Oktober hat für kräftig Rückenwind gesorgt. So wurden und werden die Medien auf uns aufmerksam. Das spornt uns an.

    Link zur Mediathek mit dem Podcast von der Sendung “Im Glashaus”.

    Demo in Erfurt

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    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

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